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17541 . 1755
diese kann bei der Siegelung gegenwärtig sein, auch ihse eigenen die Mitwirkung der Lokalbehörde si sti Theils Schiffbr ᷣ i t i 6 h ö ᷣ ir dabei stehen bleiben, dennoch einen
⸗ lbehörde j h Theils Schiffbruch leidet oder strandet, so sollen die Behörden hat, und sind überzeugt, indem wir dabei stehen bleiben, r K ne . — irt. ber . , n. 6 Bestimmungen dc ne , nern Tonfftil, Lor fal, Biß - Kone Cter Ken fulet aigeutcn des B- recht wesentlichen, recht wichtigen Schritt in der Reformirung zu hn 6 e. kö Konsularbeamten angelegten Siegel dürfen Art. 13. Den General- Konfuln, Konsuln, Vize-Konsuln is, oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, den dem Orte Les thun? Wenn der geehrte Herr Vorredner noch die Frage o 9 n, , der Lola lbehhrde nicht abgenommen werden. Konsular ⸗Agenten der beiden Theile steht ausschlleßlich die Inve un n alls nächsten General-Konsul, Konsul, Vize-Konsul oder Konsular⸗ angeregt hat, ob es nicht gerade die Regierungen seien, i ö. och die Hotal behörde auf dis von dem Konsul oder sirung und jede andere zur Konservirung der Verlassenschast ern, Agenten davon benachrichtigen. : ; die in ihren übertriebenen Anforderungen das Zustandekommen der ö. 3 n ö. sie gerichtete Einladung, dem Abnehmen der beiderseiti, liche Maßregel zu, wenn es sich um den Nachlaß von Schiffsle 1 Y. Alle Rettungsmaßregeln bezüglich Deutscher, in den spanischen Vorlage verhindern, so behalte ich mir vor, dann, wenn wir zu dem nc lfihti izu ahnen, innerhalb g. Stunden, vom Empfange der und. Schiffspassagteren ihrer ration, handelt,“ nlögen Fieselbeneun Jerritorialgewäsfern gescheiterter oder gestrandeter Schiffe sollen nach eigentlichen Finanzartitel der Vorlage übergehen, üher diese Frage mich , ng i r metz sich nicht einfinden, so kann der gedachte Lande oder an Bord von Nationalschiffen, während der Reise . Maßgabe der Landesgesetze erfolgen und umgekehrt sollen all' Ret! noch eingehender zu äußern. Bis jetzt habe ich mich darauf beschränkt, 3 , n. ö . schreiten. . im Bestimmungshafen gestorben sein. ; 1 ungsmaßregeln in Bezug auf spanische, in den norddeutschen Territo. in der allgemeinen Diskussion die Hiöndeutung darauf zu machen, daß ö , ach laßgegen siän de inventarisiren und zwar Art. 14. Die General-⸗Konsuln, Konsuln, Vize ⸗Konsuln un rialgewässern gescheiterte oder gestrandete Schiffe in Gemäßheit der die Anforderungen der Regierung durchaus nur auf das Billige ge— gern gen ! er Lo 4 , wenn diese auf die oben eiwähnte Konsular-Agenten können sich an Bord' der Nationalschiffe beg ö. Landesgesetze erfolgen. ; xichtet sind. Ich werde mich bemühen, diesen Nachweis zu seiner Zeit behörde . ihre Mitwirkung für erforderlich hält. Die Lokal- oder einen Delegirten an Vord schicken, sobald dieselben zum ö Die Konsularbebörden haben in beiden Ländern nur einzuschrtei⸗ zu ergänzen. 4 . ,, 6, ö. r, Gegenmart aufgenommenen Protokolle mit Verkehr zugelassen sind, um Kapitän und Mannschaft zu dernehten ten, um die auf die Ausbesserung und Neuperproviantirung oder, ein. — Der Präsident des Bundeskanzler⸗Amts, Staats-Mi⸗ en n . . . ihre amtliche Mitwirkung bei die⸗ die Schiffspapiere einzusehen, die Aussagen über ihke Reise a sretenden Falls, auf den Verkauf des an der Küste gestrandeten oder nister Delbrück, äußerte sich bei derselben Diskussion über
rg . 9 . 9. 6 liquibiren könnte, ihren Vestimmungsort und die Zwischenfalle während der Relse . descheitertten Schiffs bezüglicken Maßregeln, zu übenvbachen, den Antrag des Abgeordneten Freiherrn v. Hoverbeck: Nach aß ffl tel . 9. . . aller beweglichen gegenzunehmen, die Ladungsverzeichnisse (Manifeste) anzufertigen, i Für die Intervention der Landesbehörden dürfen keine anderen Meine Herren! Ich muß Sie bitten, den Antrag des Herrn Ab— . e . 63 i in,, oder schwer aufzu— Expedition ihrer Schiffe zu fördern und nüt ihnen vor den HGerichi Kosten erhoben werden, als solche, welche durch die Bergung uud die geordneten für Berlin' abzulehnen. Er hat ihn eingeleitet durch die sich eine gůnstig! Heesen hen n. er f ten, zu deren Veräußerung oder Verwaltungsbehörden des Landes zu erscheinen, um ihnen le Aufbewahrung der geretteten Gegenstände veranlaßt sind, so wie die⸗ Berufung auf eine Ausnahme, die sich in dem bestehenden Tarife vor ) Sie sind befugt die ,,, . 96 lage ; den Angelegenheiten, welche sie betreiben, oder bei' den Anträgen, jenigen, welche in gleichem Falle die Nationalschiffe zu entrichten findet und deren Aufrechthaltung Ihnen auch in der gegenwärtigen . . 6 . ach aheffelten und Gelder, welcheé sie zu stellen haben, als Dolmetscher und Agenten zu dienen haben. kö . . Vorlage vorgeschlagen wird, auf einen Begünstigungszoll für Rohstahl, und erhobenen Zinsen an e nen einkassirten Nachlaßforderungen n Die Gerichtsbeamten und die Beamten und Beauftkagten 3. Die Hohen vertragenden Theile sind außerdem dahin übrrein. der von der russischen Grenze bis zur Weichselmündung eingeht. Ich , ,, ,, . in dem Konsulatsge, Zollämter dürfen niemals an Vord der Handelsschiffe ein lub gekommen, daß die geborgenen Wagaren und Effekten keiner Zollabgabe habe zunächst mit einigen Worten diese Position und deren Entstehnng oder Vize⸗Konsul . 16 , ,, welchem der Konsul suchungsverfahren vornehmen, ohne von dem Konful oder Vize Konsi unterliegen sollen, es sei denn, daß sie in den inneren Verbrauch über- zu erläutern. In der Gegend von Banzig besteht seit einer Reihe legung nruß , ,, . ö Nieder. derjenigen Nation, welcher diese Schiffe angehören, oder deren Bevol, gehen sollen. e e, . — . von Jahren eine Anzahl von kleinen Hammerwerken, welche unt bir Co all' hst en ö ; n Fall in Ale ereinstimmung mächtigten begleitet zu fein. Art. 19. Alle Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages von seher darauf eingerichtet und angewiesen waren, schwe— L de, welche bei den früheren Anordnungen mitge— Ebenso müssen die gedachten Konsularbeamten Behufs ihrer An. sollen in dem ganzen Gebiet des Norddeutschen Bundes und in dem disches Stabeisen oder Kohstahl, wie man es nennen will, zu . iet von Spanien, einschließlich der überseeischen spanischen verarbeiten. Man wünschte, diesen kleinen Werken den Bezug des
wirkt hat, stattfinden, sofern auf die unter der folgenden? Nummer wesenheit rechtzeitig von den Erklärungen benachrichfigt werden, wel! ganzen Geb isck der ü ᷣ Besitzungen, anwendbar und ausführbar sein; in den zuletzt erwähn. Matcrials, an welches sie fich einmal gewöhnt hatten und auf welches
erwähnte Aufforderung sich Landesangehörige oder Angehörige eines die! Kapitä— i . gehörige eines die Kapitäne und Schiffsmannschaft vor den Gerichten und Vehstznn — , . 1 cn, len Besizungen jedoch unter den Vorbehalten, welche die besondere shre ganze Einrichtung nun einmal begründet war, nicht unmöglich
dritten S als i ̃ dritten Staates als Betheiligte bei dem Intestat⸗ oder testamenkarischen des Srts abzugeben haben, damit jedes Mißverständniß und jede n, ; Berwaltungseinrichtung derselben mit sich bringt. zu machen und mit Rücksicht auf dieses rein lokale Verhältniß hat man
Nachlasse melden. Irrth ; 57 Si ĩ . jum, welcher einer geordneten Rechts Eintra ö . . Der ell . ; ö. ö Sie sind befugt, in den öffentlichen Blättern des Orts, erfor⸗ vermieden wird. J e n,, tonnten Art. 29. Die beiderseitigen General Konsuln, Konsuln, Vize. in den Zollvereinstarif diejenige Ausnahme aufgenommen, die Sie 26 n n, auch der Heimath des Erblassers, die etwaigen Rach,. — Die Benachrichtigung, welche zu diesem Behufe den Konsuln un! Konfuln und Konsular-Agenten, ingleichen die Konsulatskanzler, Sekre jetzt darin finden, und die, wie gefagt, auch aufrecht erhalten werden gi 5 zur Vorlegung der über ihre Forderungen sprechenden, Vize-Konsuln zugeferkigt Wwird, muß eine genau Angabe der Stun Uäre, Eleven und Attachés sollen in beiden Ländern aller Befreiungen, soll. Es hat, ich wiederhole es, durchaus nicht in der Albsicht gelegen, 9 rig beg aubigten Urkunden innerhalb der in den Landesgesetzen enthalten und wenn diese sich nicht selbst oder durch einen Delegirt Vorrechte, Immunitäten und Privilegien theilhaftig werden, welche damit für die Provinz Preußen oder die benachbarten Theile zan ,,, Frist zu berufen. einfinden, so wird in ihrer Abwefenheit vorgegangen. ö ken Weämten gleichen Grades der meist begülnstigten Nationen zustehen. vont Pommern Feinen 3 Vortheil fuͤr. den Lisehbczug. Herbei= i . Erbsttaftsglähnbiger melden, so sind sie wenn ge— Art 15. Hinsichtlich der Hafenpolizek, des Ladens und Au Art. Al. Der gegenwärtige Vertrag soll zehn Jahre, pom Jage zuführen, jondern lediglich jenes wesentlich lokale, Interesse zu fn 2 i. vorhanden sind, innerhalb vierzehn Tagen, nach ladens der Schiffe, fowie hinsichtlich der Sicherung von Waärn der Auswechselung der Ratifikarionen an gerechnet, Gültigkeit haben. wahren. Das, was der Herr Abgeordnete für Berlin Ihnen ö nec gnwentgös ür befriedigen. Sind keine Beitiel bor. Gütern und Effekten kommen die Landesgesehe, Statkten unde, Wenn in Jahr bor Ablauf diest: Zesittgümt keine, der Hchens ten., vorschiägt, ist dwag vollsiändtg Anderes. Sins Absigt geht sabin, , findet die Befriedigung nach dem in geeignetster Weise ments zur Anwendung. — gl, rahirenden Theile dem andern seine Absicht kundgiebt, die Wirksam. für die Bezüge der Provinz seewärts den erheblichsten Theil des Eisen— , Eingange der elben siati, oder end lich innerhalb der Den eneral:Kensuln, Konsuln, Vize-Konsuln oder Konsula;t, keit, des Vertrages aufhören zu lassen, so bleibt derselbe für heide zolles herunterzusetzn. Ueber die Angemessenheit der Eingangszollsäe , Konsuln und der Mehrheit der Gläubiger verein. Agenten sehJ ansschüichßiich, die Aufrechterhhaltung der inneren ll biile bis ein Jahr nach erfolgter, an keine Frist gebundener Auf. für Slabrisen, mie sie icht besthen und mie sie jckü borgeschlggen J iderseiti nung an, Bord ihrer nationalen. Handelsschiff zu, Sie haben den. kündigung in, Kralt, , J werden und wie sie eiwa noch anderweitig vorgeschlägen werden könn. schulden je heiderseitigen Konsuln die Bezahlung der Nachlaß. gemäß allein Streitigkeiten jeder Art zwischen! Kapitän Schiffs ⸗ Off. Art. 22. Der gegenwärtige Vertrag soll von beiden Hohen ten, läßt sich fehr viel diskutireng und der Herr Abgeordnete für Berlin Echennengeblicher nnsuffzienzsdes, Nachlasffts zan; oder ibei. Sicken nz, Marein zu schlichten, ind besender Streitlgkeilen s well Kntrabtrenden heilen bestß igt, ind Jatistzitt unde lollen sität, kat in seinem ausfährlicken Vortrage vön dem tandrpuntte seiner können dien Clhihiger, wenn fie es für vortheil. sich auf die Heuer und die Erfüllung sonstiget Vcrtragebest unn! sltatiohien innerhalt zwei PHöchaten oder wo möglich nech früͤher in Proving aus das Interefft enn ckelt, welches secine Prorinz daran ; Madrid ausgewechselt werden, hat, diefe Zölle ermäßigt zu sehen. Aber ich muß zugleich hinzusetzen, daß
weise verweigern, s Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten gegen⸗ der Zolltarif überhaupt, wie hinsichtlich dieser Zölle, nach meiner Ansicht,
haft halten, bei dem kompetenten Lokalgerichte die Eröffnun 85 K i
bei ger g des Kon beziehen.
n,. . conchrso negesario de acreedores). Die Lokalbehörden dürfen nur dann einschreiten, wenn die am ; si . . 9 ie Konkurseröffnung in der in beiden Ländern gesetzlich Bord der Schiffe vorkommenden Unordnungen der Art sind, daß R wärtigen Vertrag unterzeichnet und besiegelt. ᷣ. und'es ist dies eine Ansicht, welche die Vereinsregierungen von vornherein orgeschriebenen Weise erfolgt ist, müssen die Konsuln oder Vize. Ruhe oder öffentliche Ordnung am Lande oder lan garen n J ĩ So geschehen zu Madrid, den 22. Februar 1870. befolgt haben, daß der Zolltarif, als ein Steuergesetz, vor allen Dingen fest⸗ ö. J JJ da ro z eher . fe adurch ge ; Canitz. halten muß an dem Hrundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz. Als ,, K J ene . er eine nicht zu 16 der Zollverein zusammentrat, war es nicht möglich, diesen Grundsatz n r , le e nenn he n ei en . , ,,, ,. . hin Behörden ih? Praxedes Mo. Sagasta. der Gleichheit vor dem Geseß in seiner ganzen Schärfe durchzuführen; Kö n, ,. , ,, . ig arau H. S.) man fand, als der Zollverein sich bildete, zahlreig e Verhältnisse vor, zunehmen. . zu gewähren, wenn diese zur , . ir ., in der v i ö . ,,, kN durch Ang trage ke Pere flit rz ers snnslähet, inn ecken ann, Die Ratifikations Urkunden der vorstehenden Konvention sind zu danziger Siahlhäummer, zum Theil waren fie viel größeren Umfangs far egi lh hen . ie Verantwortlichteit verwalten? und haft g n , n,. abzuführen. , Madrid ausgewechselt worden. und man war in dem ersten Tarif k , e , „ohne daß die Ortsbehörden sich einmi ü rt. 16. Die General-Konsuln, Konsuln, Vize⸗K Lon. w , sich einmischemn lte r fad suln, Konsuln, Vize⸗Konsuln und Kon diese ö . als ,, gelten lassen, als Ausnahmen
es sei denn, daß Landesangehörige oder Angehörige cines dri sular⸗Agenten ke icjeni zer f . ; ; h z rittẽ . ir-Agenten können diejenigen Seeleute u e . . . 4 — ö. ö tes Ansprüche an den Nachlaß geltend machen, n . gehörige Personen, . 2. Ford ber gene ri i g nf, . Zollparlaments2ingelegenheiten. von dem obersten Prinzip der Rechtsgleichheit, sie sind deshalb auch ,, nn, Konsuln, Bize⸗Konfuln oder Konsular. Agen en nicht auf das Gebiet des anderen Theils entwichen sind, verhaften und an Berlin, 4. Mai. In der gestrigen Sitzung des Deut- bemüht gewesen, bei jeder sich darbietenden Gelegenheit diese Aus nah⸗ . Entscheidung haben, wenn Schwierigkeiten namentlich aus Bord oder in ihre Heimath zurücfenden lassen. schen Zollparlamenks nahm der Bundesbevollmächtigte, men zu vermindern, und wenn Sie den alten Zollvereinstarif mit . eklamationen entstehen, die zu Streit zwischen? den Betheiligten An— „Zu diesem Zwecke haben sie sich schriftlich an die kompetente Lokal. Finan Minister Cam phau sen bei der Diskussion über die dem jetzt bestehenden vergleichen, so werden Sie finden, daß ein sehr aß geben, vielmehr steht den kompetenten Landesgerichten die Eni. behörde zu wenden und durch die Schiffsregister oder Musterrollen, Ei zi dem Ab Niendorf das Wort: erheblicher Theil dieser Ausnahmen verschwunden ist und ein noch ,,. be züglich solcher Ansprüche zu. oder, wenn das Schiff schon abgegangen sein sollte, durch beglaubigte isen lle nach ng, 3 . , . hat ausgesprochen, daß bei weiterer Theil würde durch die Annahme der Jhnen jetzt gemachten s arlaen ö ie g dachten Konsularbeamten fahren jedoch fort, als Vertreter Abschriften dieser Dakuniente nachzuweisen, daß die reklamikten Per d e ,. ö dlu ö n pre ußisch ginn ehe fer geschlt habe. in, Wegfall kommen, Die Ausnahmen, die auch denn bestehen bleiben k kN ö. handeln, da h. sie be⸗ , J,, zur J gehört haben. Auf einen in . J knnte. 9h wohl anwesend sein, aber , . 6. aba hr gen 3 ; n n . n ,. g wen die Verwaltung und das Recht, den Nachlaß end. dieser Art begründeten Antrag darf die Auslieferung der Deserteur. mn „rl ng, E. . . eine Ausnahme, die sich auf den Grenzverkehr mit Leinw 1. gültig zu liguidiren, ingleichen das Recht, die Nachläß ü nicht verweigert werden. Iluch soll der losful det,. is Higlüed, des Bundesrathes ist er bliepämgewsen h und, ent fer gs. Schlesien bezieht, und eine ganz lokale Ausnahme, die sich bezieht auf unter Veobachtung er! hen e , die Nachlaßgegenstände , , ,, , 86 den gedachten Konsularbeamten schwiegen hat, so hat das einfach darin seinen Grund gehabt, daß, wie Ten Verkehr ant frischer ungesalzener Butter an einem Theile der süd= sie haben auch die Intereffen der Ciben n ahtzs nnn n verkaufen, solcher? derber bülfc chufe zlusstchung, Und Verhaftun! Ihnch von dlesent Tische aus mitgetheils worden ist, die zollrerbünde ke . : Entwicklung des Tarifs, die keine ahrzunehmen und sind be“ solcher Deserteure gewährt werden, letztere sollen auf den Ant 8 . a. insichtlich lichen. Vereinsgrenze. Diese ganze Entwicklung des Tarifs, die k sugt, zur Vertretung, der Rechte derselben bor den Geri „ auf. Kosten des Konfuls oder Vize in di AUntraß,ult kn Regierunen nicht ins der Lage, gewesen, sinz sinsichtlik. Aufallige it, sondern auff, eincn großen und, wie ich glaube richtigen kalen zu bevollmaͤchtigen Selbstverstän dich or den Gerichten Advo- . ls oder Vize-Konsuls in die Ortsgefängniffe ab⸗ der Besteuerung des Roheisens einen neuen Vorschlag zu n, n, , ,. it N digkeit darauf hin, jede neue lokale a. r müssen sie de r geführt und daselbst in Gewahrfam ᷣ is dieser Ge— . . ö . ö Prinzip beruht, führt mit Nothwendigkeit darauf hin, jed . und Dokumente übergeben, . ö kö legenheit zur Heimsendung n, n, . . , . , . K . und namentlich so ümfgssender Art wie die Ihnen porge, ö 3 ien ern nn K werden kann. NR . in n, darf nicht länger als drei Monate dauern. z Wenn der gaht Herr Vor. schlagene , Es a. ö . n n ,,, * ge : eidung müssen die General ⸗Konsuln, Kon⸗ a auf dieser Frist und nach drei Tage v h ,, ; 3 ; 6 163 F darauf hin, auf welche das eben verlesene Sousamende von suln, Vize⸗Konsuln oder Konsular⸗Agenten di Kon icht 28 6 . drei Tage vorher erfolgter Benach redner aus dem Umstande, daß ich das Wort nicht genommen habe, und ; 6 * ; eine Begünstigung ; — n dieselbe vollst richtigung des Konsuls wird der Verhafle reihei Kö ; ; , , g . n a leitet. weiß in der That nicht, wie man eine Begünstigung, , eingelegt heben en, ö sie ö aus demselben . , n er, cklr 1 duß c an sihein g:baren bin, zen Schluß enz ich hte nethmen welche ö dieser Seite hin dem Eingang von der russischen Grenze , zur Entscheidung des Streits unterbrochene Liquidation fort. gen , . k ,,,. ig, Tendenz durchaus nicht theile, und daß ich einen guten Theil meines 7) Si. k⸗ Hen in ers btalbehorde die Auslieferung beanstanden, bis Lebens damit ebracht habe, um dafür zu wirken, daß man in . 6 a a enn 7) Sie können den Nachl das Gericht die Entscheidung gefäll j i , ,. ebens damit zugebracht habe ; , ang von der Weichsel bis zur Oder. Ich zweifle nicht, daß went lichen! Erben. oder deren , sttect an o en n sch g gefällt hat und diese vollständig voll 3 Vaterlande won, dem . . , , angenommen würde, hier aus der, Hei. es Tage, an welchem der Todesfall ; . g Die Hohen kontrahirenden Theile sind darüber einverstanden, ; kin ein y,, k 6 nafah hen ̃ Hauses ein ferneres Amendement gestellt werden würden diele e, gemacht worden ist, aushändigen. daß Seeleute und andere Perfonen! der Mannschaft, welche . 6 en . . ĩ 6 ia ,, mn einer über. Kuszudehnen bis nach Schleswig, Holstlin k den de rn , , . , und Kuratel, , welchem Cie, r erlian stattsindeh wiege lee gg ella an n Entschluß i erkennen gäbe, wir halten d,. ö eier g Fra ö leben mr fer n n ig. : zechend, einleiten. ngen dieses Vertrages ausgenommen sind d eitvunkt für gekommen, um den Zoͤll auf Roheisen zu ermäßigen, kommen / die, n . . j Ostfriesland hin. Art. 12. Wenn ein Deutscher in Spani . . Art. 17. Falls nicht Verabredungen zwischen Rhedern, Befrac den Zeitpun t für gekommen, . . oönli Wünschen des Holstein bezögen; wir würden demnach bis nach rie Norddeutschland an einem Orte stirbt h, , Spanier in tern und Versicherern entgegenstehen, werden die während be Fahrt . , 36. e , . n,, nn. ö he, e . gelangen und so eine alsdann sehr viel richtigene Maß reg, herbei. seiner Nation vorhanden ist, fo hat die! ustq ö Koh ulsrbehöree ders Schiff. belker Tbeil̃e titten Havereien, sei es . m Kir isthen Finanz Winisten auf Cinch det aßen g 6. a zen fuhren, nämlich den Eingangszoll' für Stabeisen, im Allgemeinen ‚ in di ö z n 2 ie würden. Aber, meine Herren, können Sie es den verbündeten Regierungen h. ; ; zerren, das ist etwas Anderes, den Landesgeschen nr Il hen ca ü ne 9 9 . Lokalbehörde nach in die betreffenden Häfen freiwillig oder als Rolhhafin 6 5 bon mei t. 1 lchen Entschluß ruhig und herabzusetzen. Wollen Sie das, meine Herren, das ilt nde! dirung des Nachlasses zu schreiten und 96. 6. . und zur Liqui. den General- Konsuln Konfuln oder Vize Kon suln der elrest nn 2 nen Verdenken, wenn sie zuerst wünschen einen sclchen Entschluß ruhig kind. aber lotale Ausnahmen widerstreiten dem Prinzip der Gereghigteit. . 6. ; ᷣ f , . er tiative des Zollparlaments her ; sch nahm der Minister Befandtschaft oder den' dein each leert? ng reffenden Botschast oder regulirt, Sollten jedoch Landes⸗Unterth Wen stat! unbefangen und aus der eigenen Zn 5 e Beschlüffe — Nach dem Abgeordneten Prosch n d ĩ l h ä t ; le. . janen oder Unterthanen einer en? e e venn die Beschlüsse = ; . ke, , delete, , ,, ,, ,,, , 8, se, ele dei ee Sie dai ü Nachricht zu geben. ͤ in Einigung zwischen allen Betheiligten die Havereien ven (6 dere Ste ei önne sz daß sie sagen, wir bleie Gußwaaren das Wort; ö w , . k ,, , , *. 1 W 46 2 . a. * z ; 18 1 j . 2 . 9 = ö 8 z ö ; 3 ö 9. ö . * * f . e 6 2 s ) eamte selbst oder durch einen Delegirten sich einfindet, hat! gehörigen eines der chen , Lee n f . 1 Jö vefande e ei .
halten könnte (dem Antrag des Sousamendements gemäß) dem Ein—
; öllner sei ich ihn darüber beruhigen, daß ich diese ̃ it F ⸗ ein Schutzzöllner sein, so kann ich ihn darüber beruhigen daß ich; bis zur Weichselmündung gewährt wird, mit Fug und Recht vorent.= ͤ