1870 / 110 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1854

Orte; sie verhhen dg h. Boten, welche täglich 2899 Wegstunden 2 16,000 Fuß) zurücklegten. ö . ö. 1a g en, ,, in 18689 14018, 9654 gewöhnliche frankirte Briefe (gegen das Vorjahr K Sö0 243 St.), 717228 gew. unfrankirte Briefe [ = 166505 162,666 St. retommandirte Sendungen (t 7854), 20686778 St. Drucksachen (— 33130), 203382 St. Waarenproben ( 28,228, 3 0095788 St. portofreie Briefe 356 529, weil die Notirung 18689 in die Gerichtsferien fielh; außerdem nach dem Aus. lande 330000 Stück Briefe 2c, endlich 16,086,579 Exemplare Zeitun— gen (4 N921I). Ordinäre Packete wurden 1880208 Stück IF, 530,962 Pfd. befördert (4 39,152 Stück und 988,832 Pfd.), Geld— und Werthsendungen 16083, 132 Stück 2I885746 Pfund 185,066,748 Fl. erth ( 84,911 Stück, 50,500 Pfund, * 17,9177753 Fl.); außerdem nach dem Auslande und aus dem Wechselverkehr, abgehend und transitirend, ca. C50, 090 Stück.

Auf Postanweisungen wurden (420,967 St) S, 994 074 Fl. ein gezahlt, (auf 433,‚438 St.) 9,390,037 Fl. ausbezahlt.

Am 1. Juli 1869 traf eine Postanstalt auf O,s14 Qu. Meilen, auf, jeden Einwohner 111453 ankommende und ebensoviel abgehende Briefe und 1566 Frachtstücke; ein Postreisender 745,258) auf 2139 Einw.; auf jeden Einwohner gos aller im Jahre erscheinenden Zeitungsnummern; auf den Einwohner 2 Fl. 46,4 Kr. Posteinnahme, 2 Fl. 41,8 Kr. Postausgabe, 4,1 Kr. Postreinertrag (1867/8 4,2 Kr.).

Die erste diesjährige Kurliste von Marienbad ist am 4ten d. M. ausgegeben worden.. Dieselbe weist 39 Parteien mit 51 Per sonen aus. In Karlsbad zählte man am 30. April bereits 452 Kurparteien mit 639 Personen. In Teplitz waren nach Ausweis der zweiten Nummer der Kurliste bis zum 27. April 102 Parteien mit 148 Personen zum Badegebrauch eingetroffen.

Kunst und Wissenschaft.

Von dem Entwurf einer Prozeß ordnung in bürger⸗ lichen Rechtsstreitigkeiten für den Norddeutschen Bund ist im Verlage der Königl. Geh. Ober⸗Hof⸗Buchdruckerei (R. v. Decker) in diesen Tagen das fünfte Buch erschienen. Dasselbe umfaßt das Gebiet der Zwangsvollstreckung und zerfällt in 11 Titel, den Tit. 50 bis 60, welche die §8§. 858 bis 1031 umfassen. Die einzelnen Titeleintheilungen stellen sich wie folgt dar: Allgemeine Bestimmun— gen über die Zwangsvollstreckung, von den Gerichtsvollziehern als Vollstreckungsbeamten, von der Zwangsvollstreckung wegen Geld⸗— forderungen, von den Wirkungen der Pfändung, von der Pfändung der körperlichen Sachen, von der Pfändung der Forderungen und der anderer Vermögensrechte, von der Subhastation Und der Ad— ministation, von dem Offenbarungseide, von dem Vertheilungsverfah— ren, von der Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen, von der Zwangsvollstreckung durch Haft. Nachdem die Bestimmun gen angegeben worden, unter denen die Zwangsvollstreckung überhaupt zulässig erscheint, mag sie definitiv oder nur vorläufig geschehen, definirt der Entwurf die Modalitäten derselben und läßt sie auch aus Vergleichen zu, welche nach Erhebung der Klage zur Beilegung des Rechtsstreites oder einzelner Streitpunkte gerichtlich abgeschlossen sind. Die Beamten, welche zur Zwangsvollstreckung berufen erscheinen, werden in Zukunft als Gerichts vollzieher bezeichnet, und als Vollstreckungsgerichte charakteri⸗ siren sich die Amtsgerichte (59. Ss, 885). Gegen Leistung einer Sicher heit kann die Zwangsvollstreckung sistirt werden (8. 888). Erhebt ein Schuldner Einspruch gegen die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung, so muß er denselben durch Gründe motiviren, welche erst nach Erlassung des Urtheils entstanden sind (8. 872). §. 876 zählt die Bedingungen auf, unter denen mit der Vollstreckung der Exekution einzuhalten ist. Der als Erbe des Schuldners verurtheilte Beklagte kann die Rechts- wohlthat des Inventars nicht geltend machen, wenn ihm dieselbe im Urtheile nicht vorbehalten ist 06 900). Soll die Zwangsvollstreckung in einem ausländischen Staate erfolgen, welcher vertragsmäßig die Exekution preußischer Gerichte vollstreckt, so hat auf Antrag der Gläu— biger das Prozeßgericht J. Instanz die zuständige Behörde des Aus— landes um die Zwangsvollstreckung zu ersuchen. Kann die Voll— streckung durch einen Bundeskonsul erfolgen, so ist das Er— suchen an diesen zu richten (§. 906). Bezüglich des Amtes der Gerichtsvollzieher sind folgende Vorschriften von Erheblich keit; der Gexichtsvollzieher darf nur innerhalb des ihm angewiesenen Bezirkes exekutiren. 9 208). Seine Qualifikation ruht: in Sachen, in welchen er, seine Ehefrau oder bis zum dritten Grade verwandte oder bis zum zweiten Grade verschwägerte Personen Partei sind, oder in welchen er selbst Prozeßbevollmächtigter resp. Parteibeistand war. Die zum Zweck der Vollstreckung geschehende Untersuchung erstreckt sich auf die Wohnung und alle Behältnisse des Schuldners und kann eventuell auch gewaltsam erfolgen (8. 914). Die Zwangs. vollstreckung erfolgt durch Pfändung in das bewegliche, durch Sub— hastation resp. Administration in das unbewegliche Vermögen (8. 924. 925). Werden die gepfändeten Sachen im Besitz des Schuld ners gelassen, so ist die Pfändung nur wirksam, wenn der Gerichts- vollzieher Maßregeln getroffen hat, die Pfändung ersichtlich zu machen, z. B. durch Anlegung von Siegeln (98. 929). Der Pfändung sind nicht unterworfen; unentbehrliche Kleidungsstücke, Haus- und Küchengeräth, Heiz und Kochöfen, die für einen Monat zum Unterhalt des Schuldners, der Familie und des Gesindes erforderlichen Nahrungs- und Feuerungs.« mittel, eine Milchkuh oder zwei Ziegen nebst Futter auf einen Monat, bei Künstlern, Handwerkern, Hand. und Fabrikarbeitern die zur Aus— übung des Berufes unentbehrlichen Gegenstände, landwirthschaftliche Apparate, bei Offizieren, Beamten, Geistlichen, Lehrern an öffentlichen Unterrichtsanstalten, Rechtsanwälten und Notaren, die zur Verwaltung des Dienstes erforderlichen Gegenstände, sowie anständige Kleidung. Das Inventarium der Posthaltereien, Orden und Ehrenzeichen (9§. 9955. Die Versteigerung der gepfändeten Gegenstände findet erst acht Tage nach der Pfändung statt, aufer wenn Gläubiger und Schuldner sich über

das frühere Stattfinden einigen oder Gefahr einer beträchtlichen Werth;

verminderung vorhanden ist (8. 942). Noch nicht vom Boden trennte Früchte dürfen nur zu 3 . der Reife gepfändet werden (§. 946). der Pfändung nicht unterworfen: der lohn, die auf gesetzlicher Vorschrift

forderungen, die fortlaufenden Einkünfte, ner aus Stiftungen oder sonst

Arbeits- und beruhenden

welche ein

Summe von 500 Thalern pro anno erreichen. Von dem Mehrbetrages

der fünfte Theil der Pfändung unterworfen (§. 971). Bei der gegen In mobilien gerichteten Exekution hat der Gläubiger die Wahl die Subhän tion oder die Administration, oder neben der Subhastation die Adminism tion oder andere Sicherheitsmaßregeln zu beantragen (§. 982). Find sich bei der Exekution keine zu exequirende Objekte vor, so hat

Schuldner den Offenbarungseid (Manifestationseid) zu leisten (§. 9) Die Ladungsfrist hierzu beträgt eine Woche (8§. 995). Erscheint d Schuldner im Termine nicht oder verweigert er den Eid, so kann! zur Haft gebracht werden (8§. 996). s. i

Haftentlassung zu jeder Zeit frei, den qu. Eid zu leisten (8. 997). 3

dies geschehen, so kann ein anderer Gläubiger die nochmalige woe leistung nur dann verlangen, wenn er nachweist, daß der Schuldnn des Angeklagten Unstatthaft ist die Haft, welch Februa v Überhaupt die Dauer von 6 Monaten nicht übersteigen darf (§. 113 Mittheilung zu machen, Fraustadt, den 5. Mai 1870.

später Vermögen erworben habe. gegen Mitglieder einer inländischen gesetzgebenden Versamml während der Sitzungsperiode, aklive Militärpersonen und Sch resp. bei einem Seeschiffe angestellte Personen, wenn letzteres fertig ist.

Die »Wiener Ahendpost« enthält einen Bericht über römisch Gräber, welche seit dem Jahre 1845 am Wiener Berge not

und nach aufgedeckt worden sind. Auch im April dieses

res stieß man auf mehrere Urnen vperschiedener Größe, aus stamk

branntem Thon und von reiner Form, in welchen die Reste vn . . . Leichenbränden und die Beigaben der Verstorbenen verwahrt lan Hardegsen bei Göttingen ist die Verhaftung wegen Vollziehung einer Die Letzteren waren die gewöhnlichen und zeigten sich meist in Brut ; ö 1. stücken mit alten Bruchrändern; ein sogenanntes Thränenfläscht!! lalden am 6 November p. J wegen, Verssehens gegen 8. 340 pos. H,

nit eingezogenen Wänden aus grünem Glas, eine bronzene Gewann 6 ö z . k h , ! wird ersucht, den 2c. Heß im Betretungsfalle festzunehmen, in das

hafte mit eisernem Dorn und zwei Thonlampen, die eine von ihnn mit dem weitverbreiteten Stempel (RESCES, sind ganz. D mente lassen auf ein Dolchmesser und eine breite Schwertklinge pe

Eisen, auf eine flache, ziemlich weite Schale aus Bronze, endlich n

einfache Schmuckgegenstände aus gleichem Stoffe schließen. Vg Münzen, welche den Leichen als unterirdischer Fährlohn in den Mun gelegt wurden, fanden sich sechs Kupferstücke, verwittert; doch lassen sich die Brusibilder mitian (81 bis 96 nach Chr.), Hadrian (117 bis 13 und Constantius (337 bis 361) erkennen. Es sind dies ersten Funde, welche für jene Grabstätte auch auf die Verbrennum von Leichen hindeuten, während die früheren Funde nur bestatlc Leichen in sargähnlichen Kasten betrafen.

der Kaiser To

Särgen.

gion (Gemina pia sidelis). dieser Stein, der aus dem letzten Viertel des zweiten Jahrhundan stammt, eines der ältesten Denkmäler des Christenthums ist. An dt

südlichen Abhang des Wiener Berges, auf welchem die Grabsähl

entdeckt ist, stand bis zum 3. Jahrhundert wahrscheinlich ein klein Kastell zum Schutze der Heeresstraße, welche nach Ausweis der dastlt

Gräber herrühren.

Groß⸗ Gerau, 8. Mai.

Umgegend wahrgenommen wurde. Ehristiania, 4. Mai. In der Nacht zwischen dem 22. in 23. April hat in der Nähe von Drontheim ein Erdrutsch st gefunden. Außer des Wohnung des Verwalters der dort belegnß Eisengruben »tteröen« ist eine Arbeiterwohnung nebst mehreren nen Hütten ins Meer hinabgestürzt. Drei Kinder hat man Leichen wiedergefunden; ein Arbeitsmann, dessen Frau und Kn fehlen noch und sind wahrscheinlich ebenfalls umgekommen. ö Landwirthschaft. ; . Am 31. Mai findet in Görlitz eine große, von den in einigten landwirthschaftlichen Vereinen der Oberlausitz veranstal! Ausstellung statt, welche sich nicht nur auf alle Erzeugniss! Landwirthschaft und des Gartenbaues, sondern auch auf gemwerun U Erzeugnisse anderer Art, soweit dieselben bei der Landwirthschaft on dem Gartenbau Verwendung finden, erstrecken wird.

und nicht früher als 4 Wochen u Folgende Forderungen su Dien Alimente f. Schuh auf Grund der Freigebigt eines Dritten bezieht, insoweit er sie zum nothdürftigen Unterhalt sich oder seine Familie bedarf, die aus Kranken,, Hülfs- oder Ster kassen zu beziehenden Nutzungen, Wittwen- und Waisenpensiong Sold und Invalidenpensionen der Unteroffiziere und Soldaten, Diensteinkommen aktiver Militärpersonen Offiziere, Beamten, Ges lichen und öffentlichen Lehrer, sowie ihre Pension, wenn beide nicht i im Betretungsfall zu verhaften und an die nächste Gerichtsbehörde,

ELin Signalement kann nicht gegeben werden. Belgard, 7. Mai 1870 Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Fe 5 ; . ndessen steht es ihm behn ünfachen Diebstahls erhoben und, eingeleitet worden. 6 ; . 9 ö. entfernt und sein jetziger Aufenthaltsort ist nicht bekannt.

werden daher alle Behörden, denen der gegenwärtige Aufenthaltsort

IGuhrau et Compl. erlassene, am 1. April 1869 erneuerte Steckbrief

Die Irn 4

alle sehr sinl sucht, denselben zu verhaften und mit den bei sich führenden Sachen

und groß, Augen brauen schwarz, Nase spitz und lang, Mund gewöhn— b lich, Zähne mangelhaft, Kinn spitz, Bart: schwarzer Schnurrbart, Ge— Beide Arten der Bestattun die Beisetzung und die Verbrennung der Leichen, wurden also, wi häufig anderwärts, auch am Wiener Berge und zwar gleichzeitig geil Münzen derselben Epochen fanden sich bei den Bränden und in din Diese Epochen sind sehr spät, wahrscheinlich fallen sie in das Ende des dritten und in die erste Hälfte des vierten Jahrhundn n

Die Steinsärge am Wiener Berge sind aus Inschriftsteinen n sammengesetzt, die schon vorher als Grabsteine gedient hatten. Mn solchen Steinen ist freilich nur einer ganz aufgefunden worden; deckte, wie ein anderer Stein, dessen Bruchstück eine theilweis noch!“ bare Inschrift enthält, die Gräber römischer Soldaten von der 101 Einer der Soldaten war Christ, so d

, n, Firma: Robert Thode C Co, vermerkt steht, ist J . . zufolge heutiger Verfü e ! aufgefundenen fünf Meilensteine von Wien aus dort vorüberfühn L, heutiger Verfügung eingetragen Nach der Zerstörung des Kastells hat an jener Stelle vielleicht. noh längere Zeit eine Veteranenkolonie bestanden, von welcher die spälch ;

Heute Morgen um 10 Uhr 20 Mil . am 1. Mai 1870 errichteten offenen Handelsgesellschaft sind:

ten erfolgte hier wieder ein Erdstoß, der auch an anderen Orten l

1855

Oeffe u tliche

r Anzeiger.

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

Strafvollstreckungs - Requisition. Die unverehelichte gouise Noeske von hier, 23 Jahre alt, ist durch unser rechtskräf⸗ iges Erkenntniß vom G. April cr. wegen Diebstahls zu einer vier— chntägigen Gefängnißstrafe verurtheilt. Die ꝛc. Noeske hat den hiesigen Ort verlassen und ist ihr gegenwärtiger Aufenthaltsort un bekannt, weshalb die sämmtlichen Behörden ersucht werden, dieselbe

welche letztere um gefällige Strafvollstreckung ersucht wird, abzuliefern.

Bekanntmachung. Gegen den Buchbinder Richard Geor— es 35 Jahre alt, evangelischer Religion, aus Thorn, welcher im sebrauer d. J. hier in Fraustadt gearbeitet hat, ist eine Anklage wegen Er hat sich 3

oder der Aufenthaltsort desselben seit dem Monat Februar d. J. bekannt geworden ist, ersucht, uns hierüber schleunigst

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Der am 25. August 1868 hinter dem Müller Carl Scholz aus

wird wiederholt in Erinnerung gebracht. Guhrau, den 5. Mai 1870. Fönigliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Steckbrief. Gegen den Mahburschen Heinrich Heß aus gegen denselben von Königlicher Kreisgerichts⸗Deputation in Schmal— St. G. B. erkannten achttägigen Gefängnißstrafe verfügt worden. Es nächste preußische Gerichtsgefängniß abzuliefern und Mittheilung an—

her zu machen. Rotenburg (Provinz Hessen), am 12. Mai 1876. Der Staats⸗Anwalt.

Steckbrief. Gegen Schneider Sebastian Scherf von hier ist wegen Meineids die Untersuchungshaft erkannt worden und wird er—

ins hiesige Amtsgefängniß abzuliefern. Signalement: Alter 32 Jahre, Größe 5, Statur schmächtig, Haare dunkel, Stirn hoch, Augen blau

sicht länglich und schmal und Farbe blaß. Schwarzenfels, den 9. Mai 1870. Königliches Amtsgericht. Hofmann.

Handels⸗Register. Handels-Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist unter Nr. 5935 der Kaufmann Albert Wilhelm Faber zu Berlin, Ort der Niederlassung: Berlin, jetziges Geschäftslokal: Invalidenstraße 111, Firma. A. W. Faber, zufolge heutiger Verfügung eingetragen.

Unter Nr. 2474 unseres Gesellschaftsregisters, woselbst die hiesige

Der Kaufmann Eugen Djondi zu Berlin ist am 10. April 1870 in das Handelsgeschäft als Handelsgesellschafter eingetreten. Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: t Schubert C Co., Geschäfts lokal: Markgrafenstr. Nr. 18,

L) der Fabrikant Alexander Albert Schubert, 2) der Billeteinnehmer Friedrich Wilhelm Zoberbier, Zur Vert . . t ist der Fabrikant Al d Zur Vertretung der Gesellschaft ist nur der Fabrikan exander Albert Schubert , h ö Dies ist in das Gesellschaftsregister des unterzeichneten Gerichts unter Nr. 2914 zufolge heutiger Verfügung eingetragen.

Berlin, den 9. Mai 1876. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

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Zufolge Verfügung vom heutigen Tage ist heut eingetragen: a) in unser Gesellschaftsregister bei der Firma H. Schlegel C Co. unter Nr. 35: Nach dem Ausscheiden des Gesellschafters Brauereibesitzers Carl Georg Wilhelm Gustav Gumpert ist die Firma hier . und neu eingetragen unter Nr. 120 des Firmen⸗ legisters;

b) in unser Firmenxegister unter Nr. 120:

se, ,, hi dnn, nter; rauereibesitzer Caspar Erasmus Heinrich Schlegel zu Alt · Schöneberg z 8 x ö

9. 7 ,,, , , bei Berlin, ezeichnung der Firma: H. egel C Co. Berlin, den 6. Mai 1870. . Königliches Kreisgericht J. (Civil) Abtbeilung.

Die von der Handelsgesellschaft Carl Fedor Lenz K Schroeder zu Köpenick dem Kaufmann Ehristian Friedrich Louis Poser zu Berlin ertheikte Prokurg ist erloschen und deren Löschung in unserem Prokurenregister unter Nr. 22 heute verfügt und erfolgt.

Berlin, den 7. Mai 1870. Königliches Kreisgericht. J. (Civil⸗) Abtheilung.

„Zufolge Verfügung vom 5. d. Mts. ist in unser Gesellschafts.« register zu Nr. 5, betreffend die Firma Beeskower Credit ˖ Gesellschaft . T. Mücke & Co. unter Rubrica 4: Rechtsverhältnisse der Gesellschaft, folgender Ver— merk eingetragen: Nach dem Beschlusse der General-⸗Versammlung vom 25. März 1870, durch welchen der Gesellschaftsvertrag vom 18. Februar 1865 auch in anderen Bestimmungen geändert ist, erfolgen die Bekannt- nachungen der Gesellschaft nicht mehr, wie bisher, durch das Bees. kow - Storkower Kreisblatt und die Berliner Bank und Handels— Zeitung, sondern allein durch das erstere Blatt. Beglaubigte Abschrift des Beschlusses vom 25. März 1870 befindet sich Blatt 54 des Beilagebandes zum Gesellschaftsregister. Eingetragen zufolge Verfügung vom 5. Mai 1870 am 6. des- selben Monats. (Akten über das Gesellschaftsregister Spezial- Band J. Blatt 108.) Beeskow, den 6. Mai 1870. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

„Die auf Führung des Handels, und Genossenschaftsregisters be— züglichen Geschäfte wird für den Rest des Jahres 1870 an Stelle des Bureau-Assistenten Wernicke der Bureau ⸗Afsistent Philippi bearbeiten.

Frankfurt a. O., den 9 Mai 1870. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Königliches Kreisgericht zu Frankfurt a. O. Die unter Nr. 165 des Firmenregisters eingetragene Firma . A. L. A. Wobring jun. Firmeninhaber: der Holzhändler August Ludwig Adolph Wobring in Fürstenwalde ist gelöscht zufolge Verfügung vom 9. Mai 1876 am 9. Mai 1870.

In unser Firmenregister ist bei Nr 7 folgender Vermerk: Die Firmg ist durch Erbgang auf den Kaufmann Albert Hugo Rudolph Martin in Züllichau übergegangen, eingetragen zufolge Verfügung vom 5. Mai am 6. Mai 1870 und unter Nr. 188 die Firma: Ernst Martin C Sohn in Züllichau und als deren Inhaber der Kaufmann Albert Hugo Rudolph Martin in Züllichau, zufolge Verfügung vom 5. Mai 1870 heut von Neuem eingetragen worden. Züllichau, den 6. Mai 1870. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Unter Nr. 57 unseres Firmenregisters ist folgende Eintragung: Firmeninhaber: verwittwete Frau Charlotte Anders, geb. Prenß, Ort der Niederlassung: Darkehmen, Firma: C. Anders, feht Verfügung vom 3. Mai 1870, am 5. Mai ejsd. bewirkt worden Darkehmen, den 3. Mai 1870. Königliches Kreisgericht. In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist unter Nr. 25 eingetragen: Die Handelsniederlassung des Apotheker Rudolph Bergmann zu Lappienen mit der Firma R. Bergmann; ferner ist die durch Vertrag vom 25. August 1869 erfolgte Ausschließung der Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes in der Ehe des Apo— theker R. Bergmann und der Ida Ros in das betreffende Register , Nr. 6, Alles zufolge Verfügung vom 4. Mai 1870 an dem— elben Tage. Kaukehmen, den 4. Mai 1870. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

In unser Genossenschaftsregister ist zu Nr. 1 »Kreditgesellschaft Sensburg« eingetragene Genossenschaft Col. 4 zufolge Verfügung vom heutigen Tage . eingetragen: . .

Der Ge ,,, vom 3. August 1868 befindet sich Fol. 1—- 19, 20 und 21 des Beilagebandes, .

Die Genossenschaft hat durch den Blatt 99—101 des Beilage— bandes befindlichen Beschluß der Generalversammlung vom 16. Juli 1869 bestimmt, daß die von der Genossenschaft ausgehenden Be—

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