1870 / 111 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1860

März und resp. 4. April er. bilden bis zur ersten ordentlich

Allgemeinen Rückversicherungs⸗Aktien⸗Bank zu Frankfurt a. 8

Herr Conrad von Berg auf Colberg bei Storkow, Vorsißzender, Friedrich Dagobert Deetz in Frankfurt a. O., Stellvertreter des Vorsitzenden, Herr Bernhard von der Marwitz auf Friedersdorf bei Seelow, ch Robert Kleinschmidt, Advokat und Notar in Leipzig, = Friedrich Julius Bußler in Kienitz, amermeister Gustav Kreutzer in Leipzig, Herr Fabrikbesitzrr Gottfried Friedrich Wilhelm Roack in Frankfurt a. O, Herr Fabrikbesitzer Carl Gaul in Frankfurt a. O., Herr Regierungs ⸗Rath Adolf Meß in Merseburg, aas in Cöln, olthausen in Crefeld,

Tillich in Frankfurt a. O.

ust Os car Krause / zum stell vertretenden Direll eide zu Frankfurt a. O., gewählt; zur ständigen Kontrolle der Geschäftsführung der Bank wurh— rt.

Der Aufsichtsrath. von Berg, Heinrich Tillich, Vorsitzender. kontrollirendes Mitglied.

3636 Bekanntmachung. ei der hiesigen Kommune ist die Stelle eines Magistrats— und Polizei⸗Unterbeamten vacant.

Zu den Funktionen derselben gehören namentlich die Steucrein, ziehungs und Exekutions, sowie die Schuldienergeschäfte.

Mit der Stelle ist ein jährliches Einkommen von 160 Thlr. fre Wohnung und freies Brennmaterial verbunden.

Wegen der Schuldienergeschäfte wird die Stelle nur einem der heiratheten Bewerber verliehen werden können. Auch ist pers6nlich⸗ Vorstellung unbedingtes Erforderniß.

Qualifizirte Civil⸗Versorgungsberechtigte fordern wir auf, sich hiß zum 15. Juni or. bei uns, unter Vorlegung ihrer Atteste, vort. . Zuvorige schriftliche Meldungen müssen auf 5 Sgr. Stempll geschehen.

Driesen, den 9. Mai 1870.

Der Magistrat.

Niederschlesische Zweig bahn. Einnahme im Monk April 18702 a) für 19833 Personen 7694 Thlr. 15 Sgr. 9 Pf, b) für 2,270, Etr. Güter 16028 Thlr. 16 Sgr. Pf, C) Ext. ordinaria 500 Thlr. Sgr. Pf., zusammen 24/223 Thlr. 1 Sn 9 Pf. Einnahme im Monat April 1859: a) für 15, 475 Personen 6542 Thlr. 19 Sgr. 3 Pf. P) für 255,891 Etr. Güter I6, 654 Thlt. 17 Sgr. 6 Pf. O) . Extraordinaria 5090 Thlr. Sgr. Pf. / zu. sammen 23,107 Thlr. 6 Sgr. 9 Pf. Mithin im“ Monat Aptil 1870 mehr 1115 Thlr. 25 Sgr. Pf. Die Mindereinnahme bi ultimo März C. beträgt 4098 Thlr. 8 Sgr. 3 Pf. Bis ultimo April März 1870 weniger 2882 Thlr. 13 Sgr. 3 Pf.

Bekanntmachung. Die in den reglementarischen Bestim mungen für den Lokal- Güter⸗Verkehr auf der Ostbahn und für die folgenden direkten Verbands ⸗Güterverkehre: den Ostdeutsch Russischen Russisch ⸗Rheinischen, Ostdeutsch ⸗Schlesisch⸗Russischen, Ostdeutsch⸗ Rhe. nischen, Hamburg⸗Russischen, Hamburg-Preußischen, Deutsch⸗Polnischem Süd-⸗OQOst-Preußischen, den direkten Verkehr zwischen der Ostbahn ind Tilsit-Insterburger Eisenbahn, sowie zwischen Danzig und Krakau resp. Lemberg, enthaltene Bestimmung, daß alle der Selb sten tzün⸗ dung und Explosion unterworfenen Gegenstände von der Be— förderung ausgeschlossen sind, ist dahin geändert worden, daß so wohl die der Selbstentzündung, als auch die der Explosion unterworfenen Gegenstände von der Beförderung in diesen Verkehren ausgeschlossen sind. Bromberg, den 29. April 1876.

Königliche Direktion der Ostbahn.

1372 Berlin ⸗Hamburger Eisenbahn. Sechsundzwanzigste

ordentliche Generalversa mmlung der Berlin⸗Hamburger Eisenbahngesellschaft.

Die Aktionäre der Berlin -Hamburger Eisenbahngesellschaft wer den hierdurch von dem unterzeichneten Ausschusse zur 26 ordentlichen Generalversammlung eingeladen.

Dieselbe wird am

Dienstag, den 31. Mai gr., Nachmittags ! Uhr, stattfinden und zwar gemäß §. 32 des Statuts zu Ludwigslust lim Saale des Empfangsgebäudes).

Nach §. 37 des Statuts verbinden die Beschlüsse der erschienenen Aktionäre auch die Richterscheinenden und Nichtvertretenen.

Die stimmberechtigten Inhaber von fuͤnf und mehr Aktien wer— den ersucht, zum Behufe ihrer Legitimation in den Wochentagen vom 16. bis 23. Mai er., Vormittags von 10 bis 1 Uhr, in den Ver— waltungsburegus auf den Bahnhöfen zu Berlin und Hamburg, sowie in Schwerin bei dem Ausschußmitgliede Herrn Oberst Köhler

I) ein von ihnen vollzogenes Nummerverzeichniß ihrer Aktien zu übergeben, ö

2) die letzteren im Original vorzuzeigen und dagegen eine Eintritts und Stimmkarte, ohne welche die Theilnahme an der General— versammlung nicht gestattet werden kann, sowie eine Freikarte in Empfang zu nehmen.

Die Freikarte ist indeß nur für die am 31. Mai cr. 7 Uhr 50 Minuten Morgens aus Hamburg, beziehungsweise Berlin ab⸗ gehenden, sowie für die von Ludwigslust nach stattgehabter General. , nach Hamburg, beziehüngsweise Berlin gehenden Extra. züge giltig.

Folgende Gegenstände werden zur Verhandlung kommen:

1) . der Wahlen für den Ausschuß nach §. 42 des

atuts;

2) die nach §. 36 Nr. J bis 3 des Statuts in jeder ordentlichen Generalversammlung vorzutragenden Etats, Berichte und Rech⸗ nungsabschlüsse;

3) Mittheilung und Beschlußfassung in Bezug auf den mit der hamburgischen Regierung abgeschlossenen Vertrag wegen pacht⸗ weiser Uebernahme des hamburger Theils der Hamburg⸗Altonaer Verbindungsbahn.

Der gedruckte Geschäftsbericht pro 1369, der auch den Voranschlag für das laufende Jahr enthält, kann vom 16. Mai ab in den Ver' waltungsbureaus zu Berlin und Hamburg unentgeltlich in Empfang genommen werden.

Hamburg, den 20 April 1870.

Der Ausschuß 3 der Berlin- Hamburger Eisenbahngesellschaft. gez. E. Goßler, Dr., als Vorsttzender.

Bekanntmachung. . März er. Nr. 4284 B. vorgeschriebenen Bedingungen für den Transport der nach Rußland bestimmten und auf Trucs oder Nocth— achsen zu befördernden Lokomotiven und Tender werden dahin inoöl— fizirt, daß wir fortan von der Frachtberechnung für das Gewicht der Trucs Abstand nehmen und daher künftig in den Frachtbriefen nur das Gewicht der Maschinen incl. der darauf verladenen Achsen, Zu behör. und Reserve-⸗Stücke zu deklariren ist. Ferner wird bei Anwen. dung des Gewichtstarifs den frei zu befördernden Lokomotivbegleitern sowohl für die Hin. als Rücktour die Benutzung der IIj. Wagenklast zugestanden. Die angeordnete Beglaubigung der Gewichts deklaration durch amtliche Wiege-Atteste bleibt auch ferner bestehen und witd, wo diese fehlt, der Stücktarif angewendet. Bromberg, den 3. Mal 1870. Königliche Direktion der Ostbahn.

Bekanntmachung. Die in der Zeit vom 15. Mai bis Ihe September in Driburg nach Bedürfniß anhaltenden, zwischen Cöln und Berlin verkehrenden Courierzüge werden von Driburg in der Richtung nach Berlin 4 Uhr 23 Minuten Morgens und in der Rich, tung nach Coöln 4 Uhr 58 Minuten Morgens abgefertigt werden.

Münster, den 8. Mai 1870.

Königliche Direktion der Westfälischen Eisenbahn.

Wilhelmshbahn.

15921 Einnahmen und zwar:

Im Monat April betrugen die

d // /// / 8

1869 Thlr. 10501

pro P Thlr.

13,114 i -ais 67,192 gSibb8 4457

Summa 75, iss I üs Pro Monat April 1870 weniger ...... SgS609 Die Mindereinnahme bis ult. März 6. beträgt.. 124.378 Mithin pro 1870 überhaupt weniger 33 785 5. Ratibor, den 9. Mai 1870. Königliche Direktion der Wilhelmsbahn.

I) aus dem 9 und Gepäck ⸗Verkehr .. 2) aus den Güter- und Vieh⸗Transporten . .. 3) ad extraordinaria

Abonnement beträgt A Thlr.

Die durch unsere Bekanntmachung von

sür das dierteljahr. ertionspreis sür den Raum einer Druckzeile T Sgr.

4 9 2

Königlich Preußischer

* v

Alle Host ⸗Anstalten des In und Auslandes nehmen , an, ür gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats- Anzeigers:

Zieten⸗Platz Nr. X.

Anzeiger.

16 111.

Berlin, Freitag den 13. Mai Abends

1870.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Georg von zachsen den Luisen Orden erster Abtheilung zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Königlich sächsischen außerordentlichen Gesandten und wollmächtigten Minister in Brüssel, Kammerherrn Baron on Fabrice, den Königlichen Kronen Orden erster Klasse; im Königlich italienischen Major Besozzi und dem Ober— zibliothekar an der Kaiserlich russischen öffentlichen Bibliothek St. Petersburg, Dr. von Posfelt, den Königlichen Kro⸗ mn Orden dritter Klasse; sowie dem Divisions - Chef der Ober—⸗

talienischen Eisenbahnen, Leopoldo Boselli zu Bologna,

n Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Ober- Tribunals - Rath Rathm ann zu Berlin den 6 zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; h wie

Dem Provinzial-Schulrath Dr. Su ffrian in Münster n Charakter als Geheinier Regierungs-Rath; und

Den Bergwerks - Direktor Segenhardt zu Obernkirchen cn Charakter als Berg⸗Rath zu verle. hen.

Berlin, 13. Mai.

Se. Majestät der Kaiser von Rußland und Se. Kagi⸗ tlich Hoheit der Großfürst Wladimir Alexan drowitsch on Rußland sind heute Vormittag hier eingetroffen und im aiserlich russischen Palais abgestiegen.

Nöorddeutscher Bund.

Se. Majestät der König haben im Namen des Nord⸗ eutschen Bundes an Stelle des verstorbenen Bundes⸗Konsuls johann Caspar Stienen in Ancona den Kaufmann H. on Bréèmen zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst

ernennen geruht.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der ordentliche Lehrer Dr. Rudolf Künstler am Gym⸗— asum zu St. Elisabet in Breslau ist zum Prorektor am hmnasium in Hirschberg ernannt worden.

Der Wundarzt erster Klasse Flaeschen draeger zu Alten⸗ ddingen ist zum Kreis-Wundarzt des Kreises Wanzleben er— annt worden.

tirkular-Erlaß vom 26. April 1870 betreffend die mnfrankirte Ablassung von Sendungen an die Gerichte Seitens der Pfarrer.

Mit dem Herrn Justiz Minister habe ich mich darüber ver—

fändigt, daß in allen Fällen, in denen die Pfarrer vermöge r ihnen durch Gesetz oder Verwaltungsvorschrift auferlegten Iflicht, oder in Folge beson derer Aufforderung, Sendungen an ie Gerichte ablassen, gleichviel, ob diese Sen dungen im Interesse er eigentlichen Rechtspflege oder anderer Verwaltungszweige, B. des Steuer Fiskus erfolgen, das Porko auf die' Staats asse, und zwar auf die Justiz-⸗Fonds zu übernehmen und dem— semäß den Geistlichen zu gestalten ist, in allen diesen Fällen ihre

Sendungen unter vorschriftsmäßigem Verschluß und unter dem Rubrun ortopflichtige Dienstsache⸗ un fran tirt abzulassen. Die Köoͤnigliche Regierung veranlasse ich, hiervon die Geist⸗ lichen beider Konfessionen im dortigen Verwaltungs bezirt᷑ sofort in Kenntniß zu setzen.

Berlin, den 26. April 1870.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts. und Medizinal Angelegenheiten.

. . von hier. An sämmtliche Königliche Regierungen, exkl. Sigmaringen.

Abschrift hiervon erhalten Ew. N. zur in . Kenntniß⸗ nahme und Benachrichtigung der Herren Erzbischöfe und Bli— schöfe 2c. der dortigen Provinz.

An den Königlichen Ober ⸗Präsidenten Herrn N. zu X.

Akademie der Künste.

Bekanntmachung.

Die Wagenersche und National Galerie ist vom Sonn- tag, den 15. Mai ab, wieder in dem langen Saal und den anstoßenden Räumen des Königlichen Akademie⸗Gebäudes täg lich in den Stunden von 11 bis 2 Uhr dem besuchenden Publikum geöffnet. .

Berlin, am 11. Mai 1870.

Die Königliche Akademie der Künste. O or. c. FRÆ MAA2 O CV t- Ministerium . die landwirth schaftlichen Angelegenheiten.

Cirkular⸗Erlaß vom 27. April 1870 betreffend die Schonzeiten des Wildes. Die von der Königlichen Regierung im Bericht vom 11Iten April cr, zur Entscheidung gestellte Frage, ob die Polizeibehörde befugt ist, das nach §.7 des Wildschongesetzes vom 26. Fe⸗ bruar cr. konfiszirte Wild auch während der Schonzeit zum Besten der Armenkasse zu verkaufen, findet ihre Erledigung in dem Cirkular⸗Reskript vom 7. April er., welches inzwischen dorthin gelangt sein wird. Im Uebrigen kann es, wie auch die Königliche Regierung richtig ausführt, keinem Zweifel unter— liegen, daß der Käufer des mit Beschlag belegten Wildes dessen weiteren Vertrieb bei Vermeidung der im Gesetz angedrohten Strafen während der Schonzeit nicht vornehmen darf. Bei Gelegenheit der in Folge unserer Verfügung vom T. „April er. zu erlassenden Insiruktion mögen die Polizei behörden angewiesen werden, bei jedem Verkaufe konfiszirten Wildes die Kauflustigen hierauf besonders aufmerksam zu machen. Berlin, den 27. April 1870. . Der Minister für die landwirth. Der Minister des Innern. schaftlichen Angelegenheiten. In Vertretung: von Selchow. Bitter. An die Königliche Regierung zu N. . 1 Abschrift vorstehender Verfügung erhält die Königliche zur Kenntnißnahme und Nachachtung. An sämmtliche übrigen Königliche Regierungen (exkl. Sigmaringen) und Landdrosteien.

Angekommen: Se. Excellenz der General- Lieutenant und Commandeur der 5. Division, von Stülpnagel, von Frankfurt a. O.

Berlin, 13. Mai. Se. Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: dem Landrath des ersten Jerichowschen Kreises Freiherrn von Plotho, zu Loburg, und dem Ober-⸗Steuer,

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