1870 / 112 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1882

) öffentlicht worden sind, können ohne Genehmi— , in , m m i 14 * falls nicht der Urheber auf dem Titelblatt oder an der Spiße der ersten Ausgabe des Werkes sich das Recht der öffentlichen Aufführung vorbehalten hat.« .

Rach einer längeren Diskussion zwischen dem Abg. v. Hennig, dem Bundeskommissar, Geheimen Ober ⸗Postrath Dambach, und dem Referenten der Kommission, Abg. Dr. Wehrenpfennig, wurde dieser Paragraph in allen seinen Absätzen in der Kom— missionsvorlage, aber mit einer vom Abg. v. Rochau vorge⸗ schlagenen Abänderung (die Worte in Absatz 2: »der ersten Aus⸗ gabe zu streichen) angenommen. Die §§. 53 —- 58 wurden dann unverändert in der Fassung der Kommission, genehmigt. Die §§. 59 67 betreffen Werke der bildenden Künste und beginnen mit der Bestimmung: »das Recht, ein Werk der bildenden Künste ganz oder theilweise nachzubilden, steht dem Urheber des⸗ selben ausschließlich zu.“ Der Abg. v. Hennig beantragte, diesen ganzen Abschnitt zu streichen demgemäß auch die §§. 68 und 69 zu ändern) und zugleich die verbündeten Regierungen zu er— suchen, dem nächsten Reichstag ein Gesetz vorzulegen, welches diesen Abschnitt selbständig und dergestalt regelt, daß auch die Interessen der Kunst-Industrie dabei berücksichtigt werden. Der Bundesbevollmächtigte, Ministerial-Direktor von Philipsborn, erklärte sich gegen den Antrag des Abg. von Hennig. Der Antrag des Abg. von Hennig wurde jedoch nach einigen Be⸗ merkungen des Abg. von Patow und des Referenten mit großer Majorität angenommen. Die §8§. 68 74 enthalten allgemeine Bestimmungen über den Zeitpunkt der Gültigkeit, über die Anwendung und Ausdehnung des Gesetzes. Zu 8. 73 (die Verbreitung im Auslande erschienener musikalischer Kom⸗ positionen betreffend) hatte der Abg. Duncker Streichung dieses Paragraphen beantragt. Der Bundeskommissar, Geh. Qber · Post⸗ rath Dambach, erklärte, kein besonderes Gewicht auf Beibehaltung dieses Paragraphen zu legen. Der Antrag des Abg. Duncker wurde angenommen, ebenso die vom Abg. Dr. Wehrenpfennig beantragte Resolution des Inhalts, daß bei Abschluß resp. Er⸗ neuerung von Literar-Konventionen mit dem Auslande, Be— schränkungen der freien Konkurrenz, wie sie Art. VII. des preußisch französischen Vertrages vom 2. August 1862 in Betreff des sog. getheilten Verlagsrechts enthält, jedenfalls beseitigt werden möchten. 2.

Zu §. 74 (betreffend die Werke ausländischer Urheber, welche in einem zum ehemaligen Deutschen Bunde, nicht aber zum Norddeutschen Bunde gehörigen Orte erscheinen) wurde ein Zusatz des Abg. Dr. Oetker angenommen, dahin gehend, daß jeder Schutz (ausländischer in Deutschland erschienener Werke) nur so lange gewährt werden solle, als in dem betreffenden Lände selbst.

Die Lleberschrift des Gesetzes wurde, nachdem ein Antrag des Abg. Dr. Oetker, sie zu fassen: Gesetz, betreffend die Urheber⸗ rechte an Schriftwerken, abgelehnt worden, in der Fassung: »Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken, AÄbbildun⸗

gen, musikalischen Kompositionen und dramatischen Werken‘,

angenommen. Damit war die zweite Berathung des Gesetz— entwurfs erledigt. Schluß der Sitzung 3 Uhr.

Die heutige (45 Plenar - Sitzung bes Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde vom Präsidenten Dr. Simson um 105 Uhr eröffnet.

Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Nord— deutschen Bundes waren anwesend: der Präsident des Bundes—⸗ kanzler⸗ Amts, Staats⸗-Minister Delbrück, der Ministerial Direktor, Wirkliche Geheime Legations Rath von Philipsborn, der Königlich sächsische Geheime Regierungs⸗Rath Schmalz, der Großherzoglich hessische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legations-Rath Hofmann, der Großherzoglich mecklen— burgische Stagts ⸗Minister von Bülow, der Herzoglich sachsen⸗ meiningische Wirkliche Geheime Rath und Staats ⸗Minister Freiherr von Krosigk und die Bundeskommissare Geheimer Postrath Dambach, Geheimer Regierungs Rath von Puttkamer, . r Dr. Friedberg und Geheimer Regierungs-Rath

ogers.

er Eintritt des Reichstages in die Tagesordnung be— gründete zunächst der Abg. Freiherr von Hagke die folgende Interpellation:

Der Unterzeichnete richtet an den Herrn Bundeskanzler die An.

frage; »ob und welche Entscheidung Seitens des Bundesraths über den in der ,, Sitzungsperiode des Reichstags (5. Sitzung am 4. März 1869) angenommenen, vom Unterzeichneten gestellten Antrag, 6 für den Bereich des Bundesgebietes auf dem Wege der

Bundesgesetznebung eine einheitliche Bestimmung über den Eintritt

der Volljährigkeit herbeigeführt werden mögen bereits ergangen oder demnächst zu erwarten istz̃?⸗ . .

Der Bundes bevollmächtigte, Staats ⸗Minister Delbrück erklärte:

Meine Herren! Der Bundesrath hat die vom Reichstage in seiner letzten Session gefaßte Resolution einer eingehenden Erwägung unter— worfen. Er hat erwogen, daß schon damals in der überwiegenden Mehr zahl der Bundesstaaten das 21. Lebensjahr als Beginn der Volljährig-

keit gesetzlich feststand daß ferner nach einer Mittheilung der ꝑreußisgh Kommissarien die Königlich preußische Regierung die Absicht han ihrem Landtage ein Gesetz vorzulegen, durch welches für den gesamm' Umfang Preußens ebenfalls das 21. Lebensjahr als Voll jahrigt termin festgesetzt würde ein Gesetz, welches bekanntlich seitdem gangen ist daß nach Erlaß eines solchen Gesetzes in Preuj nicht blos die ganz überwiegende Mehrzahl der Bundes staan sondern auch der ganz überwiegend größte Theil des Bundes gebn einen gleichmätigen Volljährigkeitstermin besitzen würde, daß um solchen Umständen ein Aft der Bundesgesetzgebung wesentlich den 6 rakter haben würde, in einigen Bundesstaaten, die sich zur Zeit m nicht dazu entschlossen haben, den Volljährigkeitstermin zu ändn eine solche Aenderung einzuführen, daß einem solchen Akte der W desgesetzgebung, welcher mehr den Charakter einer territorialen Ges gebung annehmen würde, die Erfahrung vorherzugehen habe, ob'm die Bundesregierungen, in deren Gebiet ein abweichender Volljaähn keitstermin besteht, sich namentlich nach dem Vorgange Preußens n schließen würden, ebenfalls das 21. Lebensjahr als Vollijährigkei termin anzunehmen, daß unter solchen Umständen es nicht erford⸗ lich sei, auf die wohl zweifelhafte Frage näher einzugehen, ob Bestimmung über den Volljährigkeilstetmin unter die im Art. 4

Bundes verfassung bezeichnete Materie gehöre und man hat daher schlossen, daß zunächst abzuwarten sei, ob nicht die Angelegenheit in

Wege der Texritorialgesetzzebung ihre Regelung finden würde. Den ersten Gegenstand der heutigen Tagesordnung bilz folgende Interpellation des Abg. von Bunsen:

Der vorjährige Reichstag hatte in seiner 51. Sitzung vom 2. Inn

1869 den Herrn Bundeskanzler zu einer Mittheilung über die Ta der Frage, betreffend die Herstellung eines die Ostsee mit der Nord verbindenden Marinekanals, aufzufordern beschlossen. Der Unterzeit nete richtet nunmehr an den Herrn Bundeskanzler die Anfrage!! der Stand der Vorarbeiten eine solche Mittheilung an den Reicht in dessen gegenwärtiger Session gestattet. Eventuell würde es von! heblicher Wichtigkeit sein, zu erfahren, ob nach Ansicht der Behördn die Vorfrage nach der zweckmäßigsten dem Kanal zu gebenden it tung bereits als endgültig gelöst zu betrachten sei. ͤ Nachdem der Abg. von Bunsen diese Interpellation nähn begründet hatte, erklärte der Staats-Minister Delbrück:

Meine Herren! Auf die Einzelheiten der Begründung der Int

pellation einzugchen, bin ich in der That außer Stande. In ihn Begründung ist die Interpellation an eine andere Adresse FJerichtt als an die meine. In der Sache selbst kann ich eine sehr kurze An, wort geben: die Frage des Nord-Osiseekanals ist durch den & schluß dieses Hauses zur Erwägung des Bundesraths gesitz worden. Die Königlich preußische Regierung hat dem Bunndtz rath, auf Ersuchen des Bundeskanzler-⸗-Amts, die bis dat

bei ihr erwachsenen Vorarbeiten mitgetheilt; der Bundesrath wn

nicht in der Lage einen Beschluß in der Sache zu fassen; ein Anttg der Königl. preußischen Regierung in diesem Sinne lag ihm nutz vor, und er mußte seinerseits, ganz abgesehen von der Frage, ob di oder jenes Projekt den Vorzug verdiene, ob diese von den Technitm der Königlich preußischen Regierung ausgearbeiteten Projekte wirtltz angemessen und zweckmäßig seien, sich zunächst das klar machen, di zur Ausführung eines solchen Unternehmens unter allen Umständth ein, man mag höher oder niedriger rechnen, ein hoch in die Millionn laufendes Kapital erforderlich, und daß der gegenwärtige Moment zu Aufwendung eines solchen Kapitals nicht der geeignete sei. Ein Rh trag der Königl. preußischen Regierung an den Bundesrath sst ntth gestellt worden. .

Es folgte der mündliche Bericht der Geschäfts-Ordnung

Kommission über den Antrag des Grafen zu Münster: in

passender Stelle aufzunehmen:

Ist der Präsident, oder, sind 25 Mitglieder darüber in Zweft, ob das Haus in beschlußfähiger Anzahl versammelt sei, so mut eint Zählung erfolgen.

Der Bexichterstatter Abg. Cornely befürwortete den Anttqz der Kommission:

Der Reichstag wolle beschließen: J. den Antrag des Grafen st Münster sowohl in der vorangesührten Fassung, als auch in d mozifizirten: Wird durch ein Mitglied die Beschlußfähigkeit des Hausl in, Zweifel gezogen, so muß, falls 15 Mitglieder den Antrag af Zählung unterstützen, die Auszählung erfolgen, abzulehnen, II. al Absatz 2 des §. 51 der Geschäftsordnung zu setzen: Ist wut einer Abstimmung in Folge, einer darüber gemachtén! Bo merkung der Präsident oder einer der fungirenden Schriftführ , ob eine beschlußfähige Anzahl von Mitgliedern anwesenb ei, so erfolgt der Namensaufruf. Erklärt dagegen auf die erhobem Bemerkung oder den von einem Mitgliede gestellten Antrag auf Auh zäblung des Hauses der Präsident, daß kein Mitglied des Bureanh über die Anwesenheit der beschlußfähigen Anzahl zweifelhaft sei, st sind damit Bemerkung und Ammrag erledigt.

„Nach einer Debatte, an welcher sich die Abgg. Graf sl Münster, Lasker, Dr. Schweitzer, Graf Schwerin, Graf ju Eulenburg betbeiligten, wurde der Antrag des Abg. Graf z Münster abgelehnt. Derselbe zog hierauf auch seinen eventuelle Antrag () zurück, worauf der Antrag der Kommission zu ll mit sehr großer Majorität angenommen wurde.

Hierauf folgte die zweite Berathung über den Gesetzentwun

, den Schutz der Photographien gegen unbefugte Nach ildung. Bei der Abstimmung wurden die sämmtlichen Paragraphen

dieses Entwurfs ohne Diskussion abgelehnt, dagegen wurde eine Ri

mächtigte, Geheime Legations⸗Rath

Ztg. nach wird sich der

1883

solution des Abg. Dr. Wehrenpfennig, den Bundesrath um Vorlage eines neuen Gesetzentwurfs im Zusammenhange mit der zu er— wartenden neuen Vorlage eines Gesetzes über den Schuß für

hie bildenden Künste zu ersuchen, mit sehr großer Majorität

angenommen. .

Der Reichstag trat hierauf in die zweite Berathung über den Gesetzentwurf ein, betreffend den Unterstützungswohnsitz, auf Grund der von der V. Kommission vorgelegten Zusammen⸗

stellung.

An der General ⸗-Debatte betheiligten sich die Abgg. von Zehmen, von Sänger, Grumbrecht, Dr. Stephani, sowie der Königlich sächsische Bundes bevollmächtigte, Geheime Regierungs- Rath Schmalz und der . hessische Bundesbevoll⸗

ofmann.

Nachdem der Referent, Abg. Dr. Friedenthal die Beschlüsse der Kommission befürwortet und die Annahme derselben em—

fohlen hatte, wurde der 8. 1 in folgender Fassung der Kom— missionsvorlage mit sehr großer Majorität angenommen:

Jeder Norddeutsche ist in jedem Bundesstaate in Bezug: a) auf

die Art und das Maß der im Falle der Hülfsbedürftigkein zu gewäh⸗

renden öffentlichen Unterstützung, b) auf den Erwerb und Verlust des Unterstützungswohnsißes, als Inländer zu behandeln. Die Bestim—

mungen in §. 7 des Gesetres Über die Freizügigkeit vom 1. Novem— ber 1867 (B. G. B. S. 55) sind auf Norddeutsche ferner nicht an—=

wendbar. Die Ss. 2 und 3 Organe der öffentlichen Unterstützung Hülfs.

bedürftiger und Orts-Armenverbände) ohne Diskussion angenommen.

G wurden gleichfalls und (Schluß des Blattes.)

Nach den beim Ober-Kommando der Marine eingegan ˖ genen Berichten hat sich S. M. Dampf-⸗-Kanonenboot Meredr« in der Mitte des Monats April er. in Santa Marta und La Guayra befunden.

Kiel, 12. Mai. S. M. Dampfkanonenboot - Komet« ist am 9. d. von Geestemünde aus zum Schutze der norddeut— schen Fischer in See gegangen.

S. M. Panzerfregatte »Friedrich Karl—⸗— ist heute Morgen zu einer Probefahrt in See gegangen. Am Sonn⸗ abend 96 dieselbe nach England ab, um dort zunächst gedockt zu werden.

13. Mai. S. M. Panzerfregatte Friedrich Karl- lehrte heute Vormittag wieder in den hiesigen Hafen zurück. Am Montag, den 16. Mai, wird die Panzerfregatte »Kron— prinz« eine 3— 4tägige Probefahrt antreten.

Trier 12. Mai. (Ir, V) Gestern Rachmittag traf der Regierung ⸗Präsident von Ernsthau sen mit dem saarbrücker Bahnzuge hier ein und wurde am Bahnhofe von den Spitzen der Behörden begrüßt. Heute Vormittag wird der Ober⸗Präsi⸗ dent der Rheinprovinz von Pommer-Esche hier eintreffen, um die Einführung des neuen Regierungs . Präsidenten in sein Amt vorzunehmen.

Sachsen. Coburg, 12. Mai. Der Herzog und die

Ich chaftd Wdhnng les Mie ch fa och Jara graph Herzogin haben heute das Sommerschloß Kallenberg bezogen.

Altenburg, 13. Mai. Sicherem Vernehmen der »Alt. r Herzog nächsten Dienstag, den 17. d. M. zum Gebrauch einer Badekur nach Kissingen begeben. Württemberg. Stuttgart, 12. Mai. (St. A. f. W.) Der König empfing gestern Nachmittag den Königlich preußi— schen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister reiherrn von Rosenberg, welcher von dem Könige von reußen den besondern Auftrag erhalten hatte, Sr. Majestät aus Anlaß des Ablebens des Prinzen Friedrich von Württem— berg Höchstihre Theilnahme auszudrücken. = Die Beisetzung der Leiche des Prinzen Friedrich von Württemberg ist gestern Abend um 9 Uhr, nachdem um Uhr ein feierlicher Trauergottesdienst in der Stiftskirche zu Stuttgart vorangegangen war, in der Königlichen Familien kruft zu Ludwigsburg mit den dem Stande und dem militä⸗ rischen Range des Verstorbenen entsprechenden Feierlichkeiten

vollzogen worden.

Der Herzog Wil Fürst Franz von Teck Bayern.

aben in den Jahren ammer bis zum Etat des die Berathung des Restes

Aus dem Wolff schen Telegraphen Bure au.

Wien, Sonnabend, 14. Mai, Morgens. Die heutige Wiener . veröffentlicht in ihrem amtlichen Theile ein Kaiserliche Handschreiben, durch welches FM. von' Koller unter Anerkennung seiner vorzüglichen Dienstleistung von der Leitung der Statthalterei in Böhmen enthoben und Fürst DietrichsteinMennsdorff zum Sltatthalier von Böhmen er⸗ nannt wird.

Eine Kundmachung des Ministeriums für Landesvertheidi⸗ gung giebt bekannt, daß in Folge der Aufkündigung der Kaiser— lich russischen Regierung die Wirkfamkeit des österreich⸗ russischen Kartels wegen Auslieferung von Deserteurs mit dem 27. Juni 1870 außer Kraft zu treten habe.

Fortsetzung des Nichtantlichen in der 1. Beilage.

Die Nr. 19 der -Besonderen Beilage des Staats Anzeigers erscheint Anfang nächster Woche.

Die Nr. 19 der »Annalen der Landwirthschaft in den Königlich preußischen Stagten« hat folgenden Inhalt: Leber die Funktion der Blätter. Nach Boussingault. Ewige Rente oder Amortisation? Zweite Replik von Rodbertus Jagetzow. Das landwirthschaftliche Versuchswesen in Bayern. Der vierscharige Schälpflug nach von Rosenberg ˖Lipinsty. (Mit Abbild.) Exkursion des deutschen Fischerei⸗ Vereins nach der Insel Rügen. Zum Petersen'schen Wiesenbau. Bon v. Rgumer. Berichte und Korrespondenzen: Aus Thüringen. Aus den Regierungsbezirken Frankfurt, Minden, Arnsberg und Sin. Literatur: Die Bupine als Feldfrucht von W. Kette. Vie heutigen Aufgaben des landwirthschaftlichen Gewerbes und seiner Wissenschaft von Dr. Irhr. v. d. Goltz. Deutsche Töpfer und Zieglerzeitung. Forstliche Mittheilungen aus dem Regierungsbezirke Cassel. Mitthei= lungen für Gartenbau. Notizen: Zur Ausführung des Wildschon— gesetzes. Ermäßigung des Roheisenzolles. Der Berliner Wollmarkt (Benutzung ider Räume des Lagerhauses). Generalversammlung von Rustikalbesitzern Schlesiens. Preiszuerkennung des landwirthschaftlichen Centralvereins der Provinz Sachsen. Der Verbrauch käuflicher Dünge⸗ mittel in der Provinz Sachsen. Internationaler landwirthschaftlicher Kongreß 1871. Die Liebig-Stiftung betreffend. Stand der Rinderpest in Oesterreich. General ⸗Versammlung des Vereins für Rübenzucken⸗ . Schaufest des landwirthschaftlichen Vereins zu Deutsch⸗

rone.

Die Nr. 19 des »Preuß. Hand. Arch. enthält unter Gesetz⸗ gebung: Norddeutscher Bund und Spanien: Konfular- Konvention vom 22. Februar 1870. Oesterreich: Ermächtigung des Neben ⸗Zoll⸗ amtes II. Klasse zu Merkelsdorf in Böhmen zur Austrittsbehandlung von Bier. Verlängerung des Termins zur Annahme der Münz— scheine und der Sechskreuzerstücke mit der Jahreszahl 1848 und 1849 bei den Staatskassen. Umwandlung mehrerer Zollamts Exposituren in Böhmen in slbständige Neben Zollämter II. Klasse. Großbri⸗ tannien: Ermäßigung der Gingen gehe und Verbrauchsteuern auf Zucker 2c. Unter Statist ik: Rorddeutscher Bund: Preußen: Ueber⸗ sicht der im Jahre 1869 auf den bedeutenderen Mälkten verkauften Wolle und der dafür gezahlten Preise. Waaren -Ein und Ausgang zu Stettin in 1869. Sachsen: Auszug aus dem Jahresbericht der Kandels, und Gewerbekammer zu Chemnitz für 1868. Rußland: Die Messe zu Nijninowgorod im Jahre 1869. Jahresbericht des Konsulats zu Wiburg für 1869. Vereinigte Staaten von Nord— amerika: Jahresbericht des Konsulats zu New. Orleans für 1869. Dominikanische Republik: Jahresbericht des Konsulats zu Porto-Plata. Unter Mittheilungen: Cöln, Cassel, Mühlhausen (Elsaß), Christiania, Stavanger, Ystad, Randers, Rio Grande do Sul. Beilage: Nachrichten für Seefahrer Nr. 19.

Kunst und Wissenschaft.

Weimar, 12. Mai. Am 8. d. Mts. fand hier die diesjährige Generalpersammlung des »Kunstverrins für Thüringen« statt, zu welcher sich neben einer beträchtlichen Anzahl hiesiger Vereinsmit- glieder auch die Vorstände der Lokalvereine zu Eisenach und Vieselbach eingefunden hatten. Der Vorsitzende des Direftoriums, Finanz⸗Rath Dr. Schenk, trug, nach Eröffnung und Begrüßung der Versammlung, den ausführlichen Rechenschaftsbericht über das verflossene Jahr vor. Es ergab sich daraus die Thatsache, daß der Verein bereits im vorigen Jahre in der Lage war eine Ausstellung von Kunstwerken einheimi⸗ scher Künstler zu veranstalten und über 700 Thaler zum Ankaufe von Gemälden zur Verloosung unter die Mitglieder zu verwenden, sowie die stetigg Zunahme der Mitgliederzahl, welche sich von ursprünglich 66 gegenwärtig, insbesondere durch die Konsti⸗ tuirung neuer Zweigvereine in Jena und Blankenhain, auf ungefähr 1200 gehoben hat. In diesem Jahre ist es dem Direktorium durch das Entgegenkommen des Königl. preußischen Kultus. Ministeriums möglich geworden, sechs Meisterwerke der berliner Nationalgalerie in Weimar zur Ausstellung zu bringen. Für die Zeit bis zum 13. d. ist eine weitere Ausstellüng in dem Ausstellungslokale der Großher⸗ zoglichen Kunstschule hier von densenigen Kunstwerken über 46 an Zahl vperanstaltet worden, welche dem Vereine zum Ankaufe für die diesjährige Verloosung angeboten worden sind. Nach dem Schlusse der Ausstellung werden die Bilder, soweit die Aussteller ihre Einwilligung hierzu ertheilt haben, den Lokalvereinen, welche darum gebeten haben, zum Zwecke der Ausstellung in ihren Orten zugefandt werden. Eine größere jährliche Ausstellung steht für die Vereinsmit.

2368