1870 / 112 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1890

meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden. 62 ö

Mik dieser Schuldverschreibung sind . halbjährige Zins- coupons bis zum Schlusse des Jahres 1874 ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden aus— egeben. 6 Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons-Serie erfolgt bei der Kreis Kommunalkasse zu Creutzburg gegen Ablieferung des der älteren Zins- coupons-Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Creutzburg, den.

Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Oppeln. Zinscoupon zu der Kreis -⸗Obligation des Creutzburger Kreises über Thaler zu fünf Prozent Zinsen . Jha lr Silbergroschen. II. Emission. . Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rück— gabe in der Zeit vom ten bis resp. vom .. ten bis und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreisobligation für das Halbjahr vom ..... .... ; bis mit (in Buchstaben) Thalern Silber groschen bei der Kreis -⸗Kommunalkasse zu Creutzburg. Creußburg, den .. ten 18.. Die ständische Kommission für die Chausseebauten im Creutzburger Kreise. Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des be— treffenden Kalenderjahrs an gerechnet, er—

hoben wird. Provinz Schlesien. i ner u nge bent t Oppeln. Talon zur Kreis-Obligation des Creutzburger Kreises.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Creutzburger Kreises, II. Emission, Littr. ..... .. K über, Thaler à fünf pCt. Zinsen, die . te Serie Zins. coupons für die 5 Jahre 18. bis 18.. bei der Kreis-⸗Kommunalkasse zu Creutzburg, falls der Inhaber der Obligation nicht rechtzeitig Wider- spruch erhoben hat.

Creutzburg, den.

Pxrivilslegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis- Obligationen des Rosenberger Kreises (Provinz Schlesien) im Betrage von 25,000 Thalern.

Vom 11. April 1870.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem von den Kreisständen des Rosenberger Kreises der Pro— vinz Schlesien auf dem Kreistage vom 19. Mai 1869 beschlossen wor— den, die zur Ausführung der vom Kreise unternommenen Chaussee— bauten erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, Sei—⸗ tens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 25,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 a. Ausstellung, von Obligationen zum Betrage von 25.0500 Thalern, in

uchstaben: Fünf und zwanzig Tausend Thalern, welche in folgen

den Apoints: 6 à 1000 Thaler 6-000 Thlr. 500 S/ 000 *

16 4 / 7000 * 2/500 v L56002 25/000 Thlr. . auszufertigen, mit Hülfe einer

III II

nach dem anliegenden (a.) Schema Kreissteuer mit fünf. Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1870 ab mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. Das vorstehende Privilegilum, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens eg Staats nicht über— nommen wird, ist durch die Gesetzsammlung zur allgemeinen Kennt. niß ö , .

rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei—⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. . z . Gegeben Berlin, den jl. April 1870.

(CL. S.) Wilhelm.

Gr. von Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. Camphausen.

in der Zest vom

Rosenberg.

4.

Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Oppes Obligation des Ro 3 n Littr AM Thaler Preußisch Courant.

Auf Grund des unterm genehmigten Kreita Beschlusses vom 19. Mai 1869, wegen Aufnahme einer Schi von 25,000 Thalern bekennt sich die ständische Konimission j den Chausseebau im Rosenberger Kreise, Namens des Kreifes ul diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündhn Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von Thalern Preu Courant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fi Prozent jährlich zu verzinsen ist.

.Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 25.000 Thalern . schieht vom Jahre 1879 ab, allmählich aus einem zu diesem Vih gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent jährlich unn Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld verschreibungen.

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuld verschreibungen pon durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre y ab in dem Monate September jedes Jahres. Der Kreis behält iz jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Aus loosumjn zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuld verschreibunzy zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldperschreihn en werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern . Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung ern gen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung ersch sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in ih Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Sppeln, dem Kreis hij des Rosenberger Kreises, in dem Staaks⸗-Anzeiger und in der Schl schen Zeitung.

Bis zu dem, Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten i wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am ]. l jedes Jahres, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.

„Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen blo Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungswöise dich

Schuldverschreibung bei der Kreis Kommunalkasse in Rosenberg, un in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins s

zwar auch genden Zeit.

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schl verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der spätein Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupoh wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahr nach dem Rückjzahlungstermine nicht erhoben werden sowie innerhalb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälliglis an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreisel

Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichth Schuldverschreibungen. erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gericht Ordnung, Theil J. Titel 5i. §. 120 sequ., bei dem Königlichen Kreüß gerichte zu Rosenberg.

Zinscoupons konnen weder aufgeboten, noch amortisirt werd Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vnn

Ablauf der viersährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung 4h meldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigun der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nah Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und l

dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezal

werden.

Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Oppeln. . Zinn s co upon zu der Kreis-Kbligation des Kosenberger Kreises. w über Thaler zu fünf Prozent Zinsen Thaler Silbergroschen.

Littr.

Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rückgahl

zeit v : resp. vom .. ten bis und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreisobligation für da Halbjahr vom bis

ten bis

Thalern Rosenberg, den.

Die ständische Kommi

Dieser Zinscoup

dessen Geldbetra

Rieder. Oesterreich, Ober ⸗-Oesterreich,

. mit (in Buchstaben Silbergroschen bei der Kreis⸗Kommu nalkasse

1891

Regierungsbezirk Oppeln. Talon zur Kreis⸗Obligation des Rosenberger Kreises.

Provinz Schlesien.

die . te S

ten . Die ständische Kommission für den Chausseebau im Rosenberger Kreise.

dT icht amtliches.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien 13 Mai. Das Reichs= gesetzblatt enthält das Gesetz vom 30. April 1870, betreffend die rgmmisation des öffentlichen Sanitätsdienstes und die Stipu— satlnen vom 3. / 15. Dezember 1866 in Betreff der Schiffahrt nuf dem Pruth, ö . I Prinz Leopold von Bayern ist mit dem Courier⸗ zuge der Westbahn hier eingetroffen. J

Prinz Alexander von Hessen, der seit einigen Tagen imm Familie hier weilt, hat mit dem heute abgegan⸗ genen Schnellzuge der Westbahn die Rückreise nach Darmstadt angetreten. . . . Am 10. d. M. ist die Königin der Belgier in Be—⸗ gleitang des Erzherzogs Jo seph in Ofen angelangt und in kesen Wohnung, in Telefi'schen Hause, abgestiegen.

Das Statut für die Landwehr der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder hat unter dem 8. d. M. die Kaiserliche Sanktion erhalten, Die einzelnen Bestimmungen desselben schließen sich selbstverständlich dem Landwehrgesetze an. Rach der »N. fr. Pr.« sind die wichtigsten Bestimmungen folgende: ( ö .

Die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder werden in neun Landwehr-Kömmando-Brzirke eingetheilt, welche in ihrer Taritorialabgrenzung mit den General- und MWeilitärkommando⸗Be— ziken des siehenden Herres zusammenfallen. ie Bestimmungen über die Erfüllung der Wehrpflicht in der Landwehr haben, dem F. 35 des Landwehrgesetzes zufolge, im Wege der Landwehrgesetzgebung zu erfolzen. Die Landwehrbataillone erhalten fortlaufende ummern und werden nach dem Lande und dem Hauptorte des Landwehrha— faillons-Bezirkes benannt, z. B. K. K. Niederssterreichisches Landwehr— Bataillon Wien Nr. J, oder: K. K. Galizische Landwehr - Ulanen— Ezcadron Nr. J. K .

Nach §.7 des Landwehrgesetzes hat die K. K. Landwehr, Tirol und Vorailberg ungerechnet, aus 79 Bataillonen Infanterie und aus se einer oder zwei Escadronen für jeden Ergänzungsbereich eines Kavallerie⸗Regimentes zu besteben. Das Statut bestimmt, daß unter der Infanterie 16 Bataillone Schützen und von der Kavallerie 12 Cs. urdnen Dragoner und 13 Escadronen Ulanen sein sollen. Für die Formation der Landwehr in Dalmatien ist noch keine Bestim⸗ mung erfolgt. . .

Die Kavallerie formirt die erste Dragoner-Escadron in Nieder— Oesterreich, Nr. 2 in Ober -Oesterreich und Salzburg, Nr. 3 und 4 in Rähren und Schlesien, Nr. 5 und 6 in Steiermark. Kärnten und Krain, Nr. 7. 8, 9, 10, 11 und 12 in Böhmen. 3 . S8 kadro änzen sich aus Galizien und der Bukowing. Bie in n d nd igel urg Steiermark, Kärnten und Krain sich ergänzenden Landivehr-Bataillone sind Schützen, die übrigen Infanterie⸗Bataillone. ;

An n , , fungiren: Als oberste Behörde das Landes⸗ vertheidigungs-Ministerium, dann das Landwehr Ober, Kom mgn do, ferner die Landwehr-Kommanden und endlich die Landwehr ⸗Evident⸗

haltungen.

Der Stand eines feldmäßig ausgerüsteten Landwehr Infanterie Valaillons à4 Compagnien besteht aus ] Stabsoffizier, 1 Adiutanten / 1 Proviantoffizier, 1 Oberarzt, 1 Subalternarzt, 1 . Nechnungsführer, 1 Bataillons-Tambour, 1 , en, 1 Büchsenmacher, 2 Stabsführern, 10 Landwehrfa ben ännern 2 . dagenträgern, 4 Reit⸗ 14 Zug- und 3 Reservepferden, dann 9 den Compagnien 4 Hauptleuten, 12 Subalternoffizieren und 928 Mann vom Feldwebel abwärts. Eine Jäger⸗ Compagnie besteht aus] a mann, 3 Subalternoffizieren Und 236 Mann vom bert get, , wätts. Der Stand einer Ergänzungs-Compagnie, deren ein ö. Bataillon Eine besitzt, ist ! Hauptmann, 3 Subaltern g ffiziere und 4 Mann. Eine Dragoner oder Ulanen-Eseadron iahlt 1Ritt⸗ meister, 4 Subalternoffiziere und 172 Mann mit 153 Pferden. .

Was die Adjustirung anbelangt, so ist dieselbe in folgender Weise koörmirt: Infanterie. Für die Mannschaft: Lagermütze von ö Farbe aus wasserdichtem Stoffe, Blouse aus dunkelblauem Blonsen. stoffr, Parsli und Achseldragoner von scharlachrothem, Tuche, auf den leßteren die Bataillonsnummer, Mantel wie bei der Linien · Junfanterie Vantalons aus blaugrauem Tuche, mit rothem Vassez oil. albsti fel wire die technischen Truppen des stehenden Heeres. Die. übrig Ad justirung, dann die Rüstung und Feldrequisiten sind jener der ö Infanterie gleich, der Czako entfällt ganz. Die Bewaffnung den, in dem Hinterladgewehre und dein Bajonnete. Kavallerie. Die ö. justirung der Landwehr Dragoner und Ulanen ist aleich jener der Linien⸗Kavalleric, nur haben dieselben durchgehends trappzothe Egali⸗ sirung, weiße Knöpfe mit der Escadronsnummer und eine Achselllappe aus krapprothem Tuche mit der Escadronsnummer in weißer Farbe.

gemeinsamen Heeres.

Die Landwehr Generale tragen die gleiche Uniform wie jene des

Pesth, 11. Mai. Das Oberhaus nahm den Gesetzent—

wurf über die Versetzung, Verantwortlichkeit und Pensionirung der Richter unverändert an. es Linken ausgearbeiteten Gutachtens über die Munizipalreform

Die Hauptpunkte des von der

sind; Wahl des ganzen Ausschusses, der Minister hat nicht das Entscheidungsrecht zwischen den streitenden Parteien, ferner Beschränkung des Machtkreises des Obergespans. Ein Theil der Partei will die Obergespäne ganz aufheben.

Belgien. Brüssel, l. Mai. Die Repräsentanten kämmer nahm gestern den Gesetzentwurf, betreffend die Be— soldung der Miliz, fast einstimmig an. Von 872 Deputirten votirten 80 für den Entwurf, 2 enthielten sich der Abstimmung.

Großbritannien und Irland. London, 12. Mai. Gestern ist die feierliche Eröffnung des neuen Gebäudes der University of London durch Ihre Majestät die Königin er— solgt. Ihre Majestät wurde am Eingange des Gebäudes durch den Minister des Innern, den Kanzler des Instituts (Earl Granville), den Vize ⸗Kanzler (Mr. Grote), das Unterhausmitglied ffür die University of London und deren Senat empfangen, darauf durch das ganze Gebäude in das Amphitheater geleitet, woselbst ein Thron errichtet war, zu dessen Seiten Sitze für den Prinzen und die Prinzessin von Wales und die übrigen Hohen Gäste be— reit standen. Der Kanzler verlas eine Adresse an die Königin; diese händigte hierauf eine schriftliche Antwort aus und er— klärte das Gebäude für eröffnet.

Frankreich. Paris, 13. Mai. Das »Journal officiel « berichtet, daß der Kaiser und die Kaiserin gestern außer der Kaserne Prinz Eugen auch die Kaserne Dupleix und die Militärschule besucht haben und überall mit Enthusiasmus aufgenommen worden sind.

Sämmtliche Souveräne Europas haben, wie W. T. B meldet, den Kaiser über den Ausfall des Plebiszits be⸗ glückwünscht. .

Die Ernennung des Herzogs von Gramont zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten gilt in gut unterrichteten Krei⸗

sen als gewiß.

Italien. Florenz 13. Mai. In der heutigen Sitzung der Kammer theilte der Ministerpräsident Lanza bezüglich der jüngsten Aufstandsversuche mit, es sei zwischen Pisa und Vol— kera eine aus etwa 60 Individuen bestehende Bande erschienen und von den Truppen überrumpelt worden, worauf sie sich theils gegen Monteroso zurückzog, theils gänzlich zerstreute. Der Präfekt von Livorno hatte diese republikanischen Erhebungsversuche be— reits signalisirt. Dem Anführer der Bande war es gelungen, vom Syndikus von Russignano eine Anweisung auf Ausfol— gung von Gewehren der Nationalgarde zu erhalten. Die Bande werde übrigens von der Bevölkerung nicht unterstützt, In Catanzaro existiren gegenwärtig keine bewaffneten Banden mehr. In Neapel haben etwa 100 Studenten durch aufrühre— rische Rufe Unordnungen an der Universität hervorgerufen, welche jedoch durch Intervention von Delegirten leicht beschwich— tigt wurden. Es wurden drei Verhaftungen vorgenommen.

Griechenland. Athen, 7. Mai. Vom Februar 1869 bis heute wurden 168 Briganten unschädlich gemacht, davon

wurden 62 getödtet.

Türkei. Konstantinopel, T. Mai. Der frühere Ge⸗ neral-⸗Gouverneur von ö Ali Pascha, wurde zum Gouverneur von Brussa ernannt, ö

Der ägyptische Prinz Ha lim Pascha soll zum Minister ohne Portefeuille ernannt werden.

änemark. Kopenhagen, 109. Mai. In einer Kon e,, Graf Frijs mii dem Budgetausschusse des Fol ke⸗ things gestern hatte, erklärte er, daß das gesammte Ministerium seinen Abschied schon jetzt nachsuchen müßte, sofern nicht die , Regierungsvorschläge, betreffend die Einberufung eines . der Verstärkungsmannschaft und der siebensährigen ,. mannschaft zu Uebungen auch vom Folkething ö. 9 würden. Uebrigens habe, das Ministerium. gewünscht, die gegenwärtige Reichstagssession jedenfalls zu Ende zu führen, wozu es sich jedoch nicht bewogen finden könne, sofern gen Vorschläge abermals abgelehnt würden. Der i,, hat seinen Beschluß noch nicht gefaßt und die ,. . Parteigruppen hielten Versammlungen ab, um z zerathen, wie sie sich der durch die Erklärung des Conseils - Präsidenten geschaffenen Lage gegenüber verhalten wollen. ö , 2. Rai. Der dänische Gesandte in Wien, Kammer⸗ herr Falbe, ist hier in Familiangelegenheiten angekommen

und kehrt morgen nach Wien zurück.

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