1890
meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen
.
ausgegeben.
Quittung ausgezahlt werden. . dieser Schuldverschreibung sind coupons bis zum Schlusse des Jahres 187
gegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons-Serie erfolgt bei der Kreis-
halbjährige Zins- Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden aus—
Kommunalkasse zu Creutzburg gegen Ablieferung des der älteren Zins-
coupons-Serie beigedruckten Talons.
Beim Verluste des Talons erfolgt
die Aushändigung der neuen Zinscoupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet
der Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer
Unterschrift ertheilt. Creutzburg, den.
—
Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Oppeln. Zinscoupon zu der Kreis -Obligation des Creutzburger Kreises JJ über Thaler zu fünf Prozent Zinsen Thaler Silbergroschen. . II. Emission. Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gabe in der Zeit vom ten resp. vom .. ten bis der vorbenannten Kreisobligation für das Halbjahr vom ...... .. bis mit (in Buchstaben) Thalern groschen bei der Kreis ⸗Kommunalkasse zu Creutzburg. Creutzburg, den .. ten . Die ständische Kommission für die Chausseebauten im Creutzburger Kreise. Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des be⸗ treffenden Kalenderjahrs an gerechnet, er—
hoben wird. Provinz Schlesien. . Talon zur Kreis-Obligation des Creutzburger Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Creutzburger Kreises, II. Emission, Littr. ...... . über Thaler à fünf pCt. Zinsen, die „te Serie Zins— coupons für die 5 Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis ⸗Kommunalkasse zu Creutzhurg, falls der Inhaber der Obligation nicht rechtzeitig Wider⸗ spruch erhoben hat.
Creutzburg, den.
nnn,
Privislegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis— Obligationen des Rosenberger Kreises (Provinz Schlesien) im Betrage von 25,000 Thalern.
Vom 11. April 1870.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem von den Kreisständen des Rosenberger Kreises der Pro⸗ vinz Schlesien auf dem Kreistage vom 19. Mai 1869 beschlossen wor- den, die zur Ausführung der vom Kreise unternommenen Chaussee⸗ bauten erforderlichen Geldinittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, Sei⸗ tens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenominenen Betrage von 25,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 . Alusstellung von Obligationen zum Betrage von 25,066 Thalern, in Buchstaben: Fünf und zwanzig Tausend Thalern, welche in folgen.
den Apoints: 6000 Thlr. 8/000 *
!
7 000 * 2/500 * 1500 *
25/060 Thlr. nach dem anliegenden (a.) Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit fünf. Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1870 ab mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den gmortisirten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Cigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens dig Staats nicht über— V wird, ist durch die Gesetzsammlung zur allgemeinen Kennt— niß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei gedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 11. April 1870.
(L. S.) Wilhelm. Gr. von Itzenpliß. Gr. zu Eulenburg. Camphausen.
6 à 1000 Thaler 16 4 500 * ,,,, 3, 60 a4 25
gegen dessen Rück bis 2 und späterhin die Zinsen
Silber⸗
(
4.
Provinz Schlesien. Regierungsbe Obligation des ö Kreises
Thaler Preußisch Courant.
Auf Grund des unterm Beschlusses vom 19. Mai 1869, wegen Aufnahme“ einer Sch von z50oh0 Thalern bekennt sich die ständische Kommission j den Chausseebau im Rosenberger Kreise, Namens des Kreises du diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündhn Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von Thalern Peu Courant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit ö Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 25.000 Thalern sᷣ schieht vom Jahre 1879 ab, allmählich aus einem zu diesem Beh gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent jährlich unn Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld verschreibungen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibüngen poi durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 18 ab in dem Monate September jedes Jahres. Der Kreis behält su jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Aus loofun zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibunz zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuld verschreihn, en werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern un zeträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung eists gen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfoh sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungsterminè in des Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Oppeln, dem Kreishsn des Rosenberger Kreises, in dem Staaks⸗-Anzeiger und in der Schlis schen Zeitung.
. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten s wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Il jedes Jahres, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich; gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, Schuld verschreibung bei der zwar auch genden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme
genehmigten Kreigtan
erfolgt gegen hloj . heziehungswiise dich Kreis Kommunalkasse in Rosenberg, un in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins sa
: des Kapitals präsentirten Schub verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der später Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupoh wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträgeé, welche innerhalb dreißig Jahrn nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie n innerhalb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligttl an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreisel
Das Aufgebot und Schuldverschreibungen erfolgt nach Ordnung, Theil 1. Titel 5i. gerichte zu Rosenberg.
Zinscoupons konnen weder aufgeboten, noch amortisirt werden Doch soll demjenigen, Ablauf der viersährigen Verjährungsfrist meldet und den statigehabten Besitz der Schuldverschreibung oder sonst
§. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreßh
bei der Kreisverwaltung an der Zinscoupons durch Vorzeigun in glaubhafter Weise darthut, net
werden. Mit dieser Schuldverschreibung coupons bis zum Schlusse des Jahres
sind
Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons ? Serie der Kreis -Kommunalkfasse zu Nosenberg älteren Zinscoupons-⸗Serie beigedruckten
erfolgt hi gegen Ablieferung des d Talons.
Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Oppeln. Sin s co upon zu der Kreis⸗-Hbligation des Rosenberger Kreises. . ö MS. .... über Thaler zu fünf Prozent Zinsen Thaler Silbergroschen.
in der Zest vom und Halbjahr vom ... Thalern Rosenberg. Nosenberg, den ten Die ständische Kommission Dieser Zinscoupon ist dessen Geldbetrag nicht inner nach der Fälligkeit,
ten bis resp. vom .. ten bis
2 bis mit (in Buchstaben
*
treffenden Kalenderjahres an Jer t, erho- ben wird. ö .
zirk Oppeln.
die Amortisation verlorener oder vernichten Vorschrift der Allgemeinen Gericht!
Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten 'und in dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahll
zehn halbjährige Zin⸗
ĩ lu 1874 ausgegeben. Auch für in weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegebe.
: . Beim Verluste din Talons erfolgt die Aushändigung der neuen ZinsZoupons Serie n hreibung, sofern deren Vorzeigung rech.
haltungen.
Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rück späterhin die Zinsen der vorbenannken Kreisobligation für dn
Silbergroschen bei der Kreis⸗Kommunalkasse ij
1891
Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Oppeln. ö 418 *
zur Kreis⸗Obligalion des Rosenberger Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Rosenberger Kreises . ö M.. über k Thaler fünf Prozent Zinsen die te Serie Zinscoupons für die 5 Jahre 18. bis 18. bei der Kreis Kemmunalkasse zu Rosenberg, falls der Inhaber der Obligation uicht rechtzeitig Widerspruch erhoben hat.
Rosenberg, den . ten 18
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Rosenberger Kreise.
ST icht amtlich es.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 13. Mai. Das Reichs—⸗ cbt enthält das Gesetz vom 30. April 1870, betreffend die Irganisation des öffentlichen Sanitätsdienstes und die Stipu— lallonen vom 3. / 15. Dezember 1866 in Betreff der Schiffahrt auf dem Pruth.
— Prinz Leopold von Bay zuge der Westbahn hier eingetroffen. k
— Prinz Alexander von Hessen, der seit einigen Tagen sammt Familie hier weilt, hat mit dem heute abgegan⸗ genen Schnellzuge der Westbahn die Rückreise nach Darmstadt
etreten. . ö. 10. d. M. ist die Königin der Belgier in Be— gleitang des Erzherzogs Joseph in Ofen angelangt und in kesen Wohnung, im Telenm 'schen Hause, abgestiegen.
— Das Statut für die Landwehr der im Reichsrathe
ern ist mit dem Courier—
vertretenen Königreiche und Länder hat unter dem 8. d. M.
die Kaiserliche Sanktion erhalten. ie einzelnen Bestimmungen
desselben schließen sich selbstverständlich dem Landwehrgesetze an.
Rach der »N. fr. Pr.« sind die wichtigsten Bestimmungen
olgende: ; w ; e im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder werden
nn ücan Landiwehr-Kommands, Bezirke eingetäelst, welche in ihrer Taritorialabgrenzung mit den General- und Weilitärkommando«-⸗Be—
ziken des stehenden Herres zusammenfallen.« ie Det in mung h über die Erfüllung der Wehrpflicht in der Landwehr haben, dem F. 35 des Landwehrgeseßzes zufolge, im Wege der andi ehrgesegebung zu erfolzen. Die Landwehrbataillone erhalten fortlaufende ummern und werden nach dem Lande und dem Hauptorte des Landwehr ha. faillons Bezirkes benannt, z. B. K. K. Niederssterreichisches Landwehr— Zataillon Wien Nr. 1, oder: K. K. Galizische Landwehr - Ulanen— n , . ö
; cg en, 57 des Landwehrgesetzes hat die K. K. Landwehr, . und Vorarlberg ungerechnet, aus 79 Bataillonen Infanterie und aus
se einer oder zwei Escadronen für jeden Ergänzungsbereich eines
9 KRavallerie⸗Regimentes zu besteben. welcher den Verlust von Zinscoupons vnn 3
Das Statut bestimmt, daß unter der Infanterie 16 Bataillone Schützen und von der Kavallerie 12 C3. ürdnen Dragoner und 13 Escadronen Ulanen sein ö die Formation? der Landwehr in Dalmatien ist noch keine Bestim— ung erfolgt. .
ö br se dealt formirt die erste Dragoner Escad on in . Desterreich, Nr. 2 in Ober, Oesterreich und Salzburg, Nr 3 und . Mähren und Schlesien, Nr. 5 und, 6 in Steiermark, Kärnten un
Krain, Nr. 7, 8, 9, 10, 11 und 12 in Böhmen. Die dreizehn ö Eskadronen ergänzen sich aus Galizien und der Bukowing. ö. . Nieder- Oest erreich, Ober⸗Oesterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten
und Krain sich ergänzenden Landwehr-Bataillone sind Schützen, die
übrigen Infanterie-⸗Bataillone. . ; An , fungiren: Als oberste Behörde das Landes—⸗
vertheidigungs-Ministerium, dann das kJ ferner die Landwehr-Kommanden und endlich die Landwehr ⸗Evident—
Der Stand eines feldmäßig ausgerüsteten Landwehr Infanterie—= Balgillons à4 Compagnien besteht aus ] Stabsoffizier, . Proviantoffizier 1 Oberarzt, 1 Subalternarzt, I. . = Nechnungsführer, 1 Bataillons-Tamhour, 1 k en, 1 Büchsenmacher, 2 Stabsführern, 10 Landwehr abr ännern ö. ö. dagenträgern, 4 Reit« 14 Zug- und 3 Reservepferden, . ö Compagnien 4 Hauptleuten, 12 Subalternoffizieren und 9 29 . vom Jeldwebel abwärts,. Eine Jäger-Compagnie besteht aus] 0, mann, 3 Subalternoffizieren und 236 Mann vom H wärts. Der Stand einer Ergänzungs-Compagnie, deren in 16 Bataillon Eine besitzt, ist 1 Hauptmann, 3 Subalternoffiziere und 44 Mann. Eine Sragoner ⸗ oder Ulanen-Esradren Zählt 1 Ritt⸗ meister, 4 Subalternoffiziere und 172 Mann, mit 153 Pserden. ,
Was die Adjustirung anbelangt, so ist dieselbe in folgender? eise kormirt: Infanterie. Für die Mannschaft: Lagermütze von ,, . Farbe aus wasserdichtem Stoffe, Blouse aus dunkelblauem louen. sioffe, Parsli und Achseldragoner von scharlachrothem, Tuche auf den lehteren die Bataillons nummer, Mantel wie bei der Linien Jufant ere Vantalons aus blaugrauem Tuche, mit rothem Passez oil — ., wie die technischen Truppen des stehenden Heeres. Die k Ad. justirung, dann die Rüstung und Feldrequisiten sind jener der ö Infantexie gleich, der Czako entfällt ganz. in , ,, in dem Hinterladgewehre und dem Bajonnete. Kavallerie. . ö justirung der Landwehr Dragoner und Ulanen ist gleich jener . Linien-Kavallerie, nur haben dieselben durchgehends trappr the Egali⸗ sirung, weiße Knöpfe mit der Escadronsnummer und eine , . aus krapprothem Tuche mit der Escadronsnummer in weißer Farbe.
— Die Landwehr Generale tragen die gleiche Uniform wie jene des
gemeinsamen Heeres. ͤ Pesth, 11. Mai. Das Oberhaus nahm den Gesetzent—
wurf über die Versetzung, Verantwortlichkeit und Pensionirung
der Richter unverändert an. es Linken ausgearbeiteten Gutachtens über die Munizipalreform
Die Hauptpunkte des von der
sind: Wahl des ganzen Ausschusses, der Minister hät nicht das Entscheidungsrecht zwischen den streitenden Parteien, ferner Beschränkung des Machtkreises des Obergespans. Ein Theil der Partei will die Obergespäne ganz aufheben.
Belgien. Brüssel, 13. Mai. Die Repräsentanten kämmer nahm gestern den Gesetzentwurf, betreffend die Be— soldung der Miliz, fast einstimmig an. Von 872 Deputirten votirten 80 für den Entwurf, 2 enthielten sich der Abstimmung.
Großbritannien und Irland. Lon don, 12. Mai. Gestern ist die feierliche Eröffnung des neuen Gebäudes der University of London durch Ihre Majestät die Königin er— solgt. Ihre Majestät wurde am Eingange des Gebäudes durch den Minister des Innern, den Kanzler des Instituts (Earl Granville), den Vize ⸗ Kanzler (Mr. Grote), das Unterhausmitglied ffür die University of London und deren Senat empfangen, darauf durch das ganze Gebäude in das Amphitheater geleitet, woselbst ein Thron exrichtet war, zu dessen Seiten Sitze für den Prinzen und die Prinzessin von Wales und die übrigen Hohen Gäste be— reit standen. Der Kanzler verlas eine Adresse an die Königin; diese händigte hierauf eine schriftliche Antwort aus und er— klärte das Gebäude für eröffnet.
Frankreich. Paris, 13. Mai, Das »Journal officiel« berichtet, daß der Kaiser und die Kaiserin gestern außer der Kaserne Prinz Eugen auch die Kaserne Dupleig und die Militärschule besucht haben und überall mit Enthusiasmus aufgenommen worden sind. ;
— Sämmtliche Souveräne Europas haben, wie W. T. B meldet, den Kaiser über den Ausfall des Plebiszits be⸗
lückwünscht. . . Die , des Herzogs von Gramont zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten gilt in gut unterrichteten Krei—
sen als gewiß.
Italien. Florenz 13. Mai. In der heutigen Sitzung der Kammer theilte der Ministerpräsident Lanza bezüglich der jüngsten Aufstandsversuche mit, es sei zwischen Pisa und Vol— kera eine aus etwa 60, Individuen bestehende Bande erschienen und von den Truppen überrumpelt worden, worauf sie sich theils gegen Monteroso zurückzog, theils gänzlich zerstreute. Der Präfekt von Livorno hatte diese repuhlikanischen Erhebungsversuche be— reits signalisirt. Dem Anführer der Bande war es gelungen,
vom Syndikus von Russignano eine Anweisung auf Ausfol. gung von Gewehren der Nationalgarde zu erhalten. Die Bande werde übrigens von der Bevölkerung nicht unterstützt. In Catanzaro existiren gegenwärtig keine bewaffneten Banden mehr. In Neapel haben etwa 100 Studenten durch aufrühre— rische Rufe Unordnungen an der Universität hervorgerufen, welche jedoch durch Intervention von Delegirten leicht beschwich— tigt wurden. Es wurden drei Verhaftungen vorgenommen.
* * . . 39
Griechenlaud. Athen, 7. Mai. Vom Februar 1866
bis heute wurden 168 Briganten unschädlich gemacht, davon wurden 62 getödtet.
ürkei i ö i. Der frühere Ge— Türkei. Konstantinopel, J. Mai. Der fr neral⸗ Gouverneur von ,. Ali Pascha, wurde zum Gouverneur von Brussa ernannt, ö — Der ägyptische Prinz Ha lim Pascha soll zum Minister ohne Portefeuille ernannt werden.
änemark. Kopenhagen, 109. Mai. In einer Kon— en, , Graf Frijs mil dem Budgetausschusse des Folke— things gestern hatte, erklärte er, daß das , , . seinen Aoͤschied schon jetzt nachsuchen müßte, sofern nicht die . Regierungsvorschläge, betreffend die Einberufung . 3 der Verstärkungsmannschaft und der sieben j qhrigen . mannschaft zu Uebungen auch vom Folkething ö. 9 würden. Uebrigens habe das Ministerium gewünscht, die gegenwärtige Reichstagssession jedenfalls zu Ende zu führen, wozu es sich jedoch nicht bewogen finden könne, , ken Vorschläge abermals abgelehnt würden. Der Budge . hat seinen Beschluß noch nicht gefaßt und die . 6. Parteigruppen hielten Versammlungen ab, um zu era hen, ie sie sich der durch die Erklärung des Conseils⸗Präsidenten
. verhalten wollen.
J nüber . : , . 6 ., dänische Gesandte in Wien, Kam mer—
herr Faibe, ist hier in Familiangelegenheiten angekommen
und kehrt morgen nach Wien zurück.
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