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1892 1893
t merika. Washington, 11. Mai. Kabeltelegramny. von Voraussetzungen abhängig, deren Eintreten er selbst schon a issen, daß es sehr wohr bekannt ist im Lande, daß die 100000 Thlr., zu sagen, es wäre sehr leicht gewesen, hier bei den Verhandlungen noch Im Repräsentantenhause wurde heute die Berathung über unmöglich gehalten hat. Es war bei dem Vertrag von 1863 die . . Elbzoll eingebracht hat, früher und jetzt, nachdem die Schiff wieder mit der Sache zu kommen und die Cautelen noch mehr aus- eine Resolution wieder aufgenommen, welche der Northern Pacific schiedene Absicht des eigentlichen Urhebers dieses Vertrages, des dam fich trotz der Erhebung des Elbzolles wieder gehoben hat, für zudehnen und bestimmter zu fassen. Wir hahen das nicht gethan, und Eisenbahmn bedeutende Lan erschen tungen macht und die Erlaub— ligen Bevollmächtigten von Hannover, den Vertrag unkündbar r zrighmdesregiment, wie man es nennt, für Staatsausgaben ver⸗ ich werde mir nachher erlauben, noch einen Grund dafür anzugeben. ,,,, . machen. Von anderen Seiten wurden formelle VBedenken dageg endt werden, daß sie eine sichere Hypothek für eine landesherrliche So sianden wir alfo damals, daß wir die Sache als solche acceptir- äcsosution zur dritten Leung zuzulassen, wurde! mit h gegen erhoben, und so einigte man sich denn endlich über cine Kündigung leihe bilden, die vor langen Jahren gemacht ist zum Besten des ten; die Bundesverfassung steht da, die Elbzollerhebung, wie ich gleich 7 Stimmen abgelehnt und darduf die Resolution mit mehre⸗ ndes, zur reußen und Anfangs hervorzuheben mir erlaubt habe, ist nicht blos von uns, ren Amendements-Vorschlägen an das betreffende Komite zurück
bestimmung, die in der That keine ist, weil sie die Kündigung, n Wiedereinlösung gewisser Acmter, die an Preuß 2 ñ
, ö k macht, die nach aller niens, mnover verpfändet waren; daß aber diese Einnahme stets ihre be. sondern auch von andern Staaten fortgesetzt, Die e , . ᷣ . ichen Berechnung nie eintrete ᷣ d kö Alfo daß nh 66 6 ssti n Staatsb gannen, die Krone Preußen wand i s der Note
een gen den n , g, J 9g Entreten werden und können. Also daß ub unte Verwendung hatte, daß sie so bestimmit zum Staatsbudget, begannen, die Krone Preußen wandte sich zuerst, wie das de
hervor, daß die Resolution Nichts enthalten solle, was man
als eine Garantie der Ver. Staaten für die von der Bahn⸗
gesellschaft auszugebenden Bonds auslegen könnte. 2. Mai. Der Senat hat die Armeestärke auf 30,000
Mann festgesetzt. — In New-⸗York und in anderen Städten haben zahlreich besuchte Meetings stattgefunden, in welchen gegen die Seitens der spanischen Behörde vollstreckte Hinrich⸗ tung des Generals Goicouria auf Kuba Protest erhoben. — In den Wäldern der Grafschaften Madison und Sullivan richteten Waldbrände bedeutende Verheerungen an. Der Schaden wird auf ca. 5 Millionen Dollars veranschlagt. New-York, 13. Mai. Der Durchzug eines kanadischen Munitionstransportes durch den St. Marienkanal nach dem Red River ⸗Gebiete wird amerikanischerseits nicht zugelassen.
Reichstags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 14. Mai. In der gestrigen Sitzung des Reichs—⸗ tags des Norddeutschen Bundes nahm bei der Diskussion über den Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Elbzölle, der Präsident des Bundeskanzler Amts Staats- Minister Delbrück nach dem Abgeordneten v. Benda das Wort:
Meine Herren, ich halte es für zu früh, mich hier über die von dem Herrn Vorredner in Aussicht gestellten Amendements zu dem vorliegenden Gesetzentwurf zu äußern. Es ist ferner auch nicht meine Absicht in eine Erörterung der eigentlichen Rechtsfrage einzugehen. Wären die verbündeten Regierungen der Ansicht gewesen, daß aus der gesammten Lage der Verhandlungen ein Recht Mecklenburgs auf eine bestimmte Summe für Ablösung des Elbzolles folgte, so würde sie Ihnen die Vorlage nicht gemacht, fondern die von Ihnen als recht— e , n mn anerkannte Zahlung in den Etaf aufgenommen
Die Vorlage beruht wesentlich auf politischen Erwägungen ie Herren sind daran erinnert, daß die mecklenburgische . i es sich um ihre Zustimmung zu dem, dem konstituirenden Reichstage vorzulegenden Entwurf der Bundesverfassung handelte einen Vorbehalt in Beziehung auf den Art. 54 machte. Ich muß daher ehe ich weiter gehe, der Auffassung, die ich ' glaub? von dem Herrn Abgeordneten für Wansleben gehört zu haben, widersprechen, daß der Art. 54 der Bundes ⸗Verfassung eigentlich nichts enthalte, als was nicht schon im pariser Frieden enthalten sei, — dem würde ic enischieden zu widersprechen haben. Der pariser Frieden und die aus dem pariser Frieden in die wiener Kongreßakte übergegangenen Bestimmungen sind auch bei der liberalsten Auslegung, die ihnen gegeben werden kann, nicht dahin zu interpretiren, daß keine Abgabe erhoben werden kann, daß keine Passagezölle erhoben werden sollen; sie können nur dahin aufgefaßt werden und sind auch bei den vielfachen Elb, Weser- und Rhein-Verhandlungen dahin aufgefaßt worden, daß diese Zölle so regulirt werden sollen, wie es dem Inter- esse der Schiffahrt er tspricht. Indem also die Bundes verfassung rück sichtlich dieses Punktes ein neües Recht schuf, war Werth darauf zu gen / daß von Seiten aller Bundesregierungen ohne Ausnahme eine Zustinimung zu dem Entwurf in diesem Punkte, wie in zahlreichen anderen welche Bedenten erregien, erfolgte. Die preußische giegterung indem sie ihrerseits durch ihren Bevollmächtigten mit dem Gre! 3 mecklenburgischen Bevollmächtigten in Unterhandlung trat, 9 elte dabei im Interesse des Zustandekommens“ der Bundes perfassung und in ihrer Stellung als leitende Macht der Verhand— ungen über die Begründung der Bundesverfassung. Es handelte sich ür sie⸗ dabei nicht um Wahrnehmung eines speziellen preußischen
Interesses, es handelte sich für sie bei ihrer Verhandlung mit Mecklen⸗ burg darum, die Bundesverfassung zu einem Abschluß zu bringen Es lag in der Natur der Sache, daß die preußische Regierung dabei zunächst den Weg ins Auge faßte, welchen der Herr Verredner auch für den jetzigen Augenblick empfohlen hat, nämlich den Weg der Verhandlungen mit den Elbuferstaaten. Dieser Weg ist betreten und ich kann das als meine ganz bestimmte Ueberzeugung aussprechen al nach den damals von den betheiligten Uferstaaten abgegebenen Erklärungen das wiederholte Eintreten auf diefen Weg vollkommen nutzlos sein würde. Es ist namentlich in der von Dem Herrn Vor⸗ rener erwähnten Aeußerung der Kaiserlich öͤsterreichischen Regierung icht im Mindesten etwa eine Geneigtheit ausgesprochen, an tinch Lutschägigung für die Aufhebung der Elbzölle theilzunehmen Ich kann also, praktisch genommen, die Verweisung des Gegenstandes auf die Elbschiffahrts tommission in der That nur ansehen als einen Weg u einer Entschädigung zu gelangen. Es kommt aber bei dieser Ver veisung auf die Verhandlungen der Elbschiffahrtskommission noch ein n eres Moment in Betracht. Daß jetzt die Aufhebung der Elbzölle überhaupt n Frage steht, ist lediglich eine Konsequenz' der Bundes. 3. rfassung. Der Vertrag von 1863 — und dabei kann ich Ihnen in gewisser Beziehung das, was der Herr Abg. für Hamburg vorhin Über diesen Ver— en — ist zwar seinen Worten nach kündbar, in der
haupt mit Effekt die Elbzölle in Verhandlung genommen werd können — ohne Effekt sind sie ja auf den Elbzoll⸗ Konferenzen sch viel in Verhandlung genommen — ist lediglich eine Konseguenz in Bundes verfassung, und ich halte die Elbzolt-Konferenz in Prag nitz für den Ort, an welchem über Konsequenzen aus der Bundes vn fassung in Verhandlung zu treten ist. Ich bin also der Ueberzeugung, daß wenn man einerseits den jetzt auf der Elbe hestehenden Zustande cin Ende machen will, un andererseits den Rücksichten Rechnung tragen, welche die Loyalität ll fordert, man keinen anderen Weg einschlagen kann, als den, welcht durch die Gesetzorlage geboten ist. Ich habe ausdrücklich zu betong daß im Bundesrath selbst, wo es ja sehr nahe lag, mit Rücksicht an die bloß zwischen Preußen und Mecklenburg stattgefundene Korrespon denz die Sache als eine preußische zu behandeln, darüber ein Zweifl nicht obgewaltet hat, daß bei dieser Korrespondenz Preußen nscht al artikularstaat, sondern im Interesse des ganzen Bundes handelt indem es eben durch diese Korrespondenz dahin wirkte, daß die Bun desverfassung vorbehaltslos ratifizirt werden könnte. Der Bundes ral hat es ebenso wie die Königlich preußische Regierung als eine Pflich der Loyalität angesehen, die damals ertheilten Zusagen ehrlich zu Ausführung zu bringen, und ich hoffe, daß der Reichstag in diesen Anerkenntniß von Loyalitätspflichten nicht hinter dem Bundesrat⸗ inn n, wird. . — Dem Abgeordneten v. Hennig erwiderte der Präsiden des k . 6 . eine Herren! Ich möchte nur eine irrige Auffassung berichti die der Herr Abgeordnete für Graudenz 3 6 ig n im Irrthum „gewesen, wenn er sagt; die Bundesregierungen seiqh schon entschlessen gewesen, eine wesentlich geringere Entschädigung zu gewähren, als hier vorgeschlagen wird. Das, was ihn zu di csch Irrthum verleitet hat, ist Folgendes: der vorliegende Gegenstand ss geschäftsordnungsmäßig in einem Ausschuß des Bundesraths behan⸗ delt worden und der Äusschuß seinerseits hat dem Bundesrath ein solchen Vorschlag gemacht; die Abstimmung der Bundesregierungen über diesen Vorschlag ergab das, was Ihnen hier vorliegt. — Der Bundesbevollmächtigte, Großherzoglich mecklen— burgische Staats⸗Minister v. Bülow, ö . dem Ah— geordneten Dr. Wiggers (Berlin) nachstehende Erklärung ab: Ich möchte mir für den Augenblick nur wenige Worte erlauben die dadurch gerechtfertigt sein werden, daß der Heir Vorredner zumel auf die mecklenburgischen Verhältnisse und die mecklenburgischen An forderungen Bezug genommen hat. Dabei läßt sich voranstellen, daf Ytecklenburg bis setzt keineswegs allein den Zoll genossen hat, sondem an dem Zoll, der reichlich 300,060 Thlr. beträgt, Mecklenburg nu mit ungefähr 100 000 Thlr. jährlich inkeressirt ist. Dann bemerkt der Heir Vorredner, daß er aus allen Gründen, die sich eben anführen lassen, der mecklenburgischen Regierung nichts zugestehen werde, und nimmt besonder Bezug darauf, daß, wenn man von Billigkeit reden wollte die mecklenburgische Regierung allerdings klüger gewesen se als andere, Das gcceptiré ich insofern, als ich daraus die Hoffnun, schspfe, daß diese Klugheit doch irgend eine Bedeutung und irgend eine Folge für uns haben werde; ich möchte daraus zugleich schließen, daß die Verwahrungen, die zur rechten Zeit gemacht sind, die bona liche gemacht sind und die optima side anerkannt und garantirt sind, doch auch eine gewisse Bedeutung für uns haben, und daß sie in diesem Hohen Hause auch nicht für ganz unerheblich und nicht ganz, als oh sie nicht geschehen wären, erachtet werden; wir drehen uns sonst in einem Cirkel herum, in welchem wir nicht auf die praktische Erledi⸗ gung der Sache kommen, auf die ich gerne kommen möchte. Der Herr Vorredner — um gleich bei den speziell mecklenburgi⸗ schen Sachen zu bleiben — hob am Schlusse hervor, es wäre an Mecklenburg insofern nichts zu bewilligen, als das Bewilligte dem Feudalismus zu Gute kommen würde, als es in die Großherzogliỹne Kasse flösse / und man nicht wüßte, wie es angewendet werden iwürd⸗ E das Land vielleicht nur Nachtheil davon haben würde. Ich ver⸗ siehe/ wenn einer der andern Herren Abgeordneten zögert bei einer Bewilligung, deren Zusammenhang ihm vlelleicht nicht ganz geläufih ist; ein 'gewisses Zögern verstehe ich, ich werde selbst' nachher auf einige Stiten mir zu kommen erlauben, die in der Rücksicht erläutert wer zen dürften. Wenn aber einer der rn. Abgeordneten, die mit den mecklen burg iscen Verhältnissen so speziell vertraut sind, iwie ich aus manchen Gründen annehmen könnte, daß es der Herr Vorredner ist oder sein könnte, in dieset Sache wieder blos auf den politischen Gesichtspunkt kommnmit, den der Herr Vorredner uns vor einigen Tagen bei Gelegen— heit der in Mecklenhurg bevorstehenden Wahlen hervorgehs ben hat, so begr ife ich ganz vollkommen und halte es mit seiner Konsequenz für durchaus vereinbar, daß er dann gewisse Worte, gewisse Hoffnungen ge wir e Synpathien und gewisse ÄAntipathien auf seine Fahne schreiben Wird, — daß er aber zugleich auf seine Fahne zu schreiben gedenkt, die lo0 000 Thlr. für Elbzoll will ich beseitigen, die Million, die der Bundesrath Mecklenburg als theilweise Entschädigung zuwen— den will, will ich nicht annehmen, das überrascht mich“ in seiner Konsequenz. Indeß darüber habe ich nicht zu urtheilen. Aber
trag gesagt hat, berichtig That aber unkündbar. Der Vertrag von 1863 macht die Kündbarkeit
die Herren / die Mecklenburg speziell kennen, die mecklenburgischen Ab—= geordneten, werden mir darin beistimmen können und beistimmen
unn ich so sagen soll, gehörte, wie überhaupt eine Einnahme, und her auch zur Zeit des mecklenhurgischen Staats Grundgesetzes, wäh— ud der frankfurter Reichsverfassung, aufrecht erhalten un unter den nnahmen aufgeführt worden ist. Diese Einnahme geht ihren be— mien Weg für die Staats - Verwaltungszwecke, abgesehen davon, z 13,800 Thlr. also. ungefähr der sechste Theil, an Strelißz kommt. Ich glaube daher in der That, daß das spezielle Bedenken, welches raũs entnommen ist, nicht eigentlich ein gültiges sein kann, es üßte denn sein, daß der Herr Vorredner in seiner Antipathie gegen ere Zustände so weit geht, daß er uns keinerlei Anspruch auf Ent⸗ zdigung zulassen will, uns also extra commercium stellen will. zas jus commercii haben wir und werden es — so Gott will — ch aufrecht erhalten; der Satz hosti nen servanda fides war nicht nmal römischer Grundsatz und von Feinden hier nicht Lie Rede, hadern nur von praktischen Abmachungen zwischen Bundesgenossen, ie es praktischen politischen Männern geziemt. ; erlaube mir nun auf die Sache selbst einzugehen. Es hat llerbings seine Schwierigkeiten gehabt, sich zu stellen in dieser Sache; her ich möchte erstlich daran erinnern, daß Mecklenburg ˖⸗ Schwerin rade durch die Verwahrungen, die es gegen die von ibm anerkannte nd vorausgeschene) und ich möchte sagen, respektirte Wirkung der zesstellung der Bundesverfassung eingelegt hat, sich eben zur rechten zeit verwahren wollte und mußte. Andere Staaten haben gratis, hne Entschädigung hergegeben, was ihnen aus der Elbzoll-Einnahme btam und gebührte. Ich erkenne es volltommen an, daß sie dadurch nSinne der jetzigen Zeit und der geunden Handelspolitik gehandelt aben Man kann aber Etwas sehr anerkennen und verehren , aber doch nicht mm Stande sein, es nachzuahmen. Mechenhurg könnte es in der That ficht, erstens weil es die Einnahme nicht füglich entbehren konnte. Ich in Überzeugt, wenn einer der vielen Abgeordneten, die vielleicht zu nserem größen Bedauern gegen uns stimmen werden, mecklenhur— zischer Finanz-⸗Minister wäre, so würde er auch die Einnahme festzu⸗ halten fuchen; denn sie ist sehr nöthig und sehr legitim. Zweitens ber auch, weil die anderen Staaten — am Ende unbedingt aus reiner Tugend, ohne mir ein Urtheil zu erlauben, handelt man doch nicht durch die gesteigerten Einnahmen des, Handels und in a Befreiung ihrer Schiffahrt eine Entschädigung fanden, die ür unsere früheren Hauptgegner, die freie Stadt Hamburg, Magdeburg und die andern Elbuferstaaten viel bedeutender war, als ür Mecklenburg, welches seine Schiffahrt nach der Ostsee und nach w Unter-Elbe hin hat, welches aber davon, ob es in Wittenberge är seinen Handel mehr oder minder Zoll erhebt — und Sie müssen zuzeben, daß es die Pflicht hat, dafür zu sorgen — keinen augenblick— lichen Gewinn hat. . IInsofern waren wir in der Lage, diejenige Politik, welche die den Zwanziger Jahren befolgten und die hinein befolgt worden erhalten. Wir sind, nach. und nach vereinzelt worden und haben nicht folgen können, aber wir haben im Jahre 1863 einen Vertrag abgeschlessen, der eine bedeutende Verminderung der Einnahmen eintreten ließ, und haben infolge der Wiener Kongreßakte, die der Herr Vorredner zu meiner Befriedigung eitirt hat, und infolge anderer völkerrechtlicher Verträge, so daß wir das volle Recht auf den Elbzoll hatten, ein Recht, was in keiner Weise bezweifelt worden ist bis dahin. Es war micht immer leicht, die Verhank lungen zu führen und da wird mir ein Abgeordneter aus Mecklenburg, den ich als gründlichen Sachken⸗ ner unferer Verhältnisse respektire, und der zu meinem Bedauern nicht immer jetzt mit der mecklenburgischen Regierung stimmt und schreibt, darin beistimmen, daß wir unseren ruhigen und sesten Weg gegangen sind, gehen konnten und mußten. Mecklen⸗ burg hat darnach als europäischer Seestaat bei verschiedenen Ablbsungen von Zöllen Theil genommen, die europäisches Recht und uropäische Nothwendigkeit geworden sind. Wir haben 3, beinahe 40000 dänische Thaler für den Sundzoll bezahlt, den Stader Zoll obgelöst und im Jahre 1866 standen wir so, daß wir sagen mußten: die Bundesverfassung ist nicht mehr anders zu fassen; wir wollen auch in der Rücksicht kein Hinderniß sein. Kurz, Se. Königliche Hoheit er Großherzog wünschte ohne Vorbehalt zu ratifiziren, und so stellten sich einige Punkte heraus, die vollständig und freimüthg erläutert werden mußten. Zwei oder drei Puntte gehören nicht mehr zur Sache, sie sind zum Theil erledigt, und zwar nicht unbedingt zu Mecklenburgs Vortheil aledigt, sie sind bona fide von uns acceptirt, so daß ich darüber icht weiter zu reden brauche. Darauf bezieht sich das et cetera in der sogenannten v. Savignyschen Note. Dieser eine Punkt war aber in überaus wichtiger für unsere Finanzen, von der größten Bedeu, ung; wir hatten das Recht für uns, wir wußten, daß man in dieser Rücksicht uns wohl gesinnt sei, und die berwahrungen wurden so gefaßt nicht vielleicht als ob sie ein strengster Jurist ganz genau gemacht hätte, aber doch so, daß man von beiden Seiten wußte, worauf die Sache abgesehen war, daß man auf beiden Seiten daran festhielt: wenn die Elbzölle aufgehoben werden — und sie werden ja einmal aufgehoben werden, K steht ja im Artikel 56 — dann wird Mecklenburg nicht ohne eine wiwill ige Vereinbarung und von ihm als billig acceptirte Entschä— digung dieser Einnahme entledigt werden. Mecklenburg hat darauf die
seit
Elbuferstagten se 3we theilweise noch in den Vierziger Jahren
Kräften aufrecht zu
ist, mit besten
vom 18. Februar entspricht, an die Elbuferstaaten, und das ist ein— fach der Grund, warum die Sache hier nicht früher zur Sprache ge— bracht worden ist.
Wären die Elbuferstaaten Willens und in der Lage gewesen, däe Entschädigung, wie sie in der Note ganz genau formulirt wor⸗ den ist, als den 155 fachen Betrag der Netto⸗Einnahme zu bewilligen, so würde selbstverständlich dies hohe Haus mit der Sache nicht weiter in Anspruch genommen worden sein, die Elb— uferstaaten aber, die nicht in der Lage und sich nicht in der Lage glaubten, das zuzugestehen, lihnten aus dem einen oder anderen Grunde ab, und wir haben mit dem Wissen und Willen des Bundes⸗ Präsidiums und im einfachen Zumgrundelegen unseres guten Rechtes die Zollerbebung fortgesetzt, bis der Augenblick kam, wo wir ablösen konnten. Der Augenblick ist uns nicht unerwünscht, wo wir uns arrangiren können. Das ist die Bedeutung des Artikels 54, die der Herr Vorredner auch so hoch siellt, und daß wir die Wirkung kennen, geht aus der ganzen Sprache hervor. Wenn wir unser Folium rei- nigen können von der Sache, so würde das sehr erwünscht sein, und darum appellire ich doppelt gern an die Gerechtigkeit des Hohen Hauses. .
; Der Herr Vorredner hat ferner hervorgehoben, er sehe nicht recht ein, wie z. B. die thüringischen Staaten, welche doch bei dem Elb⸗ verkehre nicht betheiligt seien, indirekt mit beisteuern müßten. Ja, ich glaube, darüber und über manches Andere könnten die Motive cine wesentliche Auskunft geben. Die Motive, mit welchen der Bundesriath diesen Gesetzentwurf vorge— legt hat, sind so vollständig und so gerecht sie erkennen den mecklenburgischen Standpunkt so vollständig an, daß ich pielleicht die eine oder die andere Widerlegung mir gar nicht zu erlauben brauche, ich glaube indessen, die Sache ist zu 1 . als daß ich nicht darauf eingehen müßte. Was die Motive betrifft, so erkennen sie diesen Standpunkt an, es sei eben die Verpflichtung, welche der Krone Preufen Mecklenburg gegenüber zusteht, auf die Elbuferstaaten übernommen und sei jetzs dem Bunde zugewachsen. Das Anerkennt— niß des Bundes raihes liegt vor. Es ist eben, um mich so auszu— drücken, ein Wechsel, der honorirt werden sollte und honorirt worden ist. Es ist eben bei den Elbuferstaaten nicht möglich gewesen, und nun tritt der Bund ein. Nun erlauben Sie mir noch hinzuzufügen, es ist ja gerade die Bundesverfassung und der Bund, welche den Zöllen dasjenige Ende bereiten, welches die Elbuferstaaten nach dem Vertrage von 1863 und nach ihrer ganzen Stellung weder machen konnten, noch machen wollten; wenn jetzt zum 1. Juli das Ende eintritt, so sind es die Staaten des Bundes, so ist es dieses hohe Haus, dem die Entschädigungz pflicht ⸗ die in thesi anerkannt ist, nunmehr zu übernehmen haben. Was die thüringischen Staaten betrifft, so scheint mir, giebt es noch andere Staaten, die in dieser Rücksicht noch mehr betheiligt sind und noch eher protestiren können, ich will nur das Großherzogthum Hessen ner, nen. Bekanntlich sind in Folge der Friedensschluüͤsse von 1866 die Nheinzölle aufgehoben, nichtsdestoweniger sind diejenigen Renten, welche auf die sogenannten Rheinoctrois gelegt worden, fortdauernd gezahlt worden aus der Großherzoglich hessischen Kasse und ebenso zahler die anderen Rheinufer -Staaten diese noch jetzt x Probrie— Das geht noch viel weiter als hier verlangt wird, und das ist gerade ein Argument für Mecklenburg. obgleich es hier und da als ein Argu— ment dagegen angeführt ist. Die Sache ist einfach die: Als die links rheinischen Fürsten durch den Luneviller Frieden depossedirt wurden, wurde ein Theil von ihnen bekanntlich durch Land entschädigt, ein anderer Theil bekam feste Renten auf die Rhein-Octroi, die nach da— maliger Sitte — die ich nicht unbedingt loben will — sehr bedentend erhöht wurde. Nun wurde im Jahre 1866 vereinbart, daß die Rhein; zölle aufgehoben werden sollten, die Renten auf die Rhein ⸗Octroi blieben aber bei, weil, obgleich dasjenige, auf was sie assignirt waren, wegfiel, das Recht der Enischädigung, die Pflicht sie heller r zahlen, höher geachtet wurde als die Fonds, die man dazu angewiesen hatte. — Gerade so steht Mellen bur. Mecklenburg hatte im Mittelalter verhältnißmäßig sehr. geringe Elb⸗ zölle, es gab sehr viel schwerere, ganz anders zahlreiche Zölle. Miecklen⸗ burg grenzt bekanntlich nicht ganz an die Elbe, es liegen andere Ge biete zwischen ihm und der Elbe, daher unsere geringe Leistung für die Verbesserung des Elb Fahrwassers. Genug, am Schluß des 30jährigen Krieges, im Westfälischen Frieden, wurde . durch Kaiser und Reich gezwungen, die damals sehr blühende . stadt, die damals sehr starke Festung Wismar mit ihrer gan zen 6 gebung, mit dem davorliegenden Hafen an die Krone k zu treten! Mecklenburg war durch den s6 jährigen Krieg zu Grunde ge⸗
i ᷣ Abtret zar ein doppelter Fluch; erstens id diese Abtretung war ein doppelter Fluch; J 4 war Wismar das
ei ihrer Theilnahme an immer über Mecklen—
des Westfälischen Friedens der Elbzoll in dahin nur zeitweise und in geringem
3 undesverfassung anerkannt, es hat im vollen Vertrauen auf die ge⸗ gebene Zusage acceptirt, und der Herr Vorredner hatte ein volles Recht
Kaiser und Reich mit dem besten