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Berlin, 17. Mai heute die Besichtigung de am des schlechten Wette
Frhrn. von Mante
— 75hr W in Coblenz ein,
Letztere nach
Der Ausschuß des Bu Bun dedt fend e l e n ,, ,. des Nord deutschen
— Der Reichstag d seiner geftrigen , ,, betreffend den in serf
Entwurf,
Zusatz des Abg. Br. n mem, cbenso ö e . ommissionsvorlage. — Eine!
nachdem Allerhöchstdi , . von Sr. be enn e e gn * dem Großfürsten Wlademir ajestät besucht heute den Groß und trifft Abends in Baden ein.
begrüßt worden war. —
Niederlande
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Hoheiten der Prinz und die
gestern eine Sitzung ab.
nach welchem, wenn Perso
Gesellen, Gewerbegehü
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Anspruch anerkannt wird.
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eisenbahn⸗Ve wirthschaft an
1926
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ath Schmalz, der Köni Klemm, der Gro und bevollmächti mann, der H Rath und St Bundeskomm Geheimer Re berg und Ge
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worden.
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ründete zunächst folgende Interhl —
oͤkanzler die An i vesen betreffen 65 u Seartzrin . xc. (wie
Kommission: . Prisarmenverbande des Aufenthaltsortes vorgesetzte Spruchbehörde⸗
J zu setzen: halisortes« — Bundesamts zu setzen:
Vie dem
des bisherigen Aufenthalts ortes .. verschiedenen Armenverbänden,
geschriebenen Wege derbände verschiedenen Bundesstagten an, folgenden Vorschriften der
wendung. 8.
1927
Die Speꝛial ⸗ Diskussion begann mit dem S. 35.
Herselbe lautet nach der Kommissionsvorlage;
Jeder Armenverband ist berechtigt, seine Ansprüche gegen einen
menverband auf dem durch dieses Geseß bezeichneten Wege g und unmittelbar vor den zur Entscheidung, so wie zur ng derselben berufenen Behörden zu verfolgen. Einsiedel beantragte:
1) h uen Paragraphen einzufügen; Strei⸗ igkesten rmenverbänden über die in den §8§.1 folgende weise Ansprüche wer⸗
mselben Bundesstaate
e vorgeschriebenen Wege
zuͤgigkeit vom 1 Nov. 1367). schiedenen Bundesstaaten Anwendung.“ 2) die
und an deren Stelle die §. 31 Nr. 12 der Drucksachen wieder §. 49 der Kommissionsvorschläge rd die bereits vollstreckte
in Gemäßheit der §8. 31 Verwaltungsbehörde des⸗
er Exekution
en zu treffen, um
ickgängig zu machen.
er Ausweisung 5 5 des
setzes November 1867) kann Vermittelung der oberen Verwaltungsbehörden eine Einigung §. 49 der Kommissions ⸗Vorschläge) — administrative Exe futlon statt (6. 41 a) 3) in dem §. 50 der Zusammenstellung der Aa) im ersten Satze anstatt der Worte: »durch die dem
c ieden. 6 Gehören
3 öis
Verwaltungsbehörde des bisherigen Aufent⸗ b) im zweiten Satze anstatt der Worte: »an das »der Ausschuß des Bundesrathes« 4 im Kommißssionsvorschläge im 2. Absatze anstatt der Worte: Armenverbande des Aufenthaltsortes vorgesetzte Spruchbe⸗ „die obere Verwaltungsbehörde
vdie obere
§. 52 der hörde (6. 3ö' Alineg . * zu setzen:
Der Abg. Miquél beantragte: . . Fer Reichstag wolle beschließen: 8. 35a. Streitigkeiten zwischen über die öffentliche Unterstüßung die streitenden Theile einem und dem⸗ auf dem durch die Landesgesetze vor⸗ Gehören die streitenden Armen⸗ so finden die nach⸗= §§. 36 bis 46 dieses Gesetzes An⸗ z7. Alinea 7 zu streichen. S. 498 a. Bis zu von Bundeswegen erfolgender Regelung der Vundescmtes für das Heimaihswesen kann durch die Landesgesetzgebung eines Bundesstaates bestimmt werden, daß die Vorschriften der S8. 36 bis 46, 50 Alinca 2 dieses Gesetzes Streit⸗ sachen zwischen Armenverbänden des betreffenden Bundesstaates in Wicksamkeit treten sollen. 5. 4. In den Streitsachen, betreffend die öffentliche Unterstützung Hulfsbedürftiger, ist die Entscheidung der ersten Instanz, ausgenommen in dem Falle des §. 51. sofort voll streckwar. Im Uebrigen findet die Exekution statt: a) vun veränderte / b) wie C., wie in den Kommissions⸗Anträgen. Die Voll⸗ streckung der Exekution liegt der zur Entscheidung in erster Instanz zuständigen Behörde des verpflichteten Armenverbandes ob, und ist bei derselben unter Beifügung der bezüglichen Urkunden zu beantragen. S§. 48. Wird die bereits vollstreckte Entscheidung der ersten landesgefetzlichen Instanz durch endguͤltige Entscheidungen höherer Lan desinstanzen oder in Gemäßheit der §§. 36 bis 46 dieses Gesetzes wie der aufgeboben, so hat die zur Entscheidung in erster Instanz zustän⸗ dige Behörde desjenigen Armenverbandes, welcher die Vollstreckung die erforderlichen u. s. w. §. 50 unver · sodann: »durch die zur Ent⸗ Behörde des Ortsarmenverbandes
Hülfsbedürftiger, werden, wenn selben Bundes staate angehören, entschieden.
anderweitiger, Kompetenz des
e; eiten Absatz, die
Worte »den Instanzen ten Absatz, wie
folgt zu fassen: Die
berufenen Behörde ist,
vollstreckbar. 3) 5. 38
oder örtliche Abgrenzung d
des Streites ist, findet gegen die
desgesetzliche Instan; statt und bewen
scheidung. In allen andern Fällen fin
durch die Landesgesetzßgebung berufenen
das Bundesamt für das Heimathswesen statt. Vom Abg. Lasker lag der Antrag vor: Der Reichstag wolle beschließen: 1) den 8.
Vorlage wieder herzustellen; 2) folgenden neuen
demfelden aufzunehmen: Fur alle Streitigkeiten,
diefes Gesezes im Rechtswege verfolgt werden,
43 der Regierungs⸗ Paragraphen hinter welche nach Maßgabe bildet das Bundes ˖
Oberhandelsgericht die höchste Instanz. gin allen diesen Angelegen⸗
heiten tritt das Bundes ⸗Oberhandelsgericht nach Maßgabe des §. 12
des Gesetzes vom 12. Juni 1869, betreffend einen obersten Gerichishof
für Handelssachen, an die Stelle der obersten Gerichtshöfe der Bundes
staaten. Sowohl für die Zuständigkeit des Bundes Oberhandels.
6. sowie für das Verfahren gelten die Vorschriften desselben esetzes.
An der Debatte über diesen ganzen Abschnitt betheiligten sich die Abgg. von Einsiedel, Lasker, Hr Stephanie, Miquèl, Oehmichen, sowie der Bundesbevoll mächtigte, Staats ˖ Minister Delbrück und der Referent Abg. Dr. Friedenthal.
(Schluß des Blattes.)
— Der Finanz -Minister hat die Königlichen Regierungen davon in Kenntniß gesetzt, daß in Folge AÄllerhöchsten Befehls die Forstbeamten in Uniform den Gruß durch Anlegen der Hand an die Kopfbedeckung abzugeben haben.
Stettin, 16. Mai. Der Regierungs-Präsident To op hierselbst ist am 14. d. M. verstorben.
Mecklenburg. Schwerin, 16. Mai. Vorgestern wurde die Mecklenburgische Bahn der Großherzoglichen Eisenbahn⸗ Kommission übergeben.
Sachsen. Dresden, 16. Mai. Zu Ehren des Namens⸗ tages Sr. Majestät des Königs fand heute Morgen in der Residenz große Reveille der Militärmusik statt. Ihre Majestäten haben den heutigen Tag im Kreise der Königlichen Familie zu Jahnishausen gefeiert. — Nächsten Mittwoch wird das König⸗ siche Sommer⸗Hoflager nach Pillnitz verlegt werden.
Weimar, 16. Mai. Der Großherzog hat sich heute zu einem mehrtägigen Aufenthalt nach Jena begeben.
Alten burg, 16. Mai Die Altenburger Zeitung schreibt: Heute Abend 18 Uhr wird Se. Königliche Hoheit der Kron⸗ prinz von Preußen von Karlsbad hier eintreffen und im Herzoglichen Residenzschloß über Nacht bleiben und morgen früh Uhr die Reise nach Berlin weiter fortseten. Um dieselbe it . früh wird Se. Hoheit Herzog Ernst nach Kissingen abreisen.
Oesterreich⸗ ungarn. Wien, 16. Mai. Der bisherige Geschäftsträger in Darmstadt, Baron von Bruck, ist zum österreichischen Gesandten in München ernannt worden.
Der Minister⸗Präsident Graf Potocki ist heute Mit- tags behufs Fortsetzung der Ausgleichsverhandlungen nach Prag abgereist.
Niederlande. Haag, 14. Mai. Die Zweite Kammer hat gestern den Antrag der Regierung auf Errichtung eines Gesandtschaftspostens in Peking wiederum verworfen. Den Ausschlag * Eine Stimme, denn es waren 35 Stimmen gegen und 34 Stimmen für den Antrag.
Belgien. Brüssel, 16. Mai. Der König hat sich gestern von Lacken nach Ostende begeben und. sich dort auf kem Dampfer Marie ⸗Henriette⸗ nach England eingeschifft, wo derselbe zehn Tage verweilen wird.
Frankreich. Paris, 16. Mai. Das Journal officiel veröffentlicht ein Kaiserliches Dekret, vom 15. d. M., welches bestimmt, daß die Gestüte fernerhin unter die Verwaltung des Ackerbau ⸗ und Handels⸗Ministers gestellt werden sollen. — Ein anderes Dekret von demselben Tage verleiht dem Ministe⸗ rium der schönen Künste den Titel »Min ist er ium der Li⸗ teratur, der Wissen schaften und der schönen Künste« und überträgt demselben die Verwaltung des Instituts, der Kaiserlichen Akademie der Medizin, der Bibliotheken, der Kai⸗ serlichen Ecole des Chartes, der gelehrten Gesellschaften, der Unterstützungen für Gelehrte und Schriftsteller, Subventionen für Reisen u. J. w. Diese Verwaltungen werden von dem
Ministerium des Unterrichts, unter welchem sie bisher standen,
abgezweigt. . . Per bereits erwähnte Bericht des Justiz - Ministers an
den Kaiser über vorzunehmende Reformen im Civil und na⸗ mentlich im Kriminal Gerichtsverfahren enthält in der Ein⸗ leitung folgende Stelle: ö
Der Fortschritt für eine Nation besteht nicht einzig und allein in der Reform des konstitutionellen Mechanismus. Auch die Insti⸗ tutionen müssen vervollkommnet, umgebildet und den Fortschritten der Wissenschaft so wie den Umwandlungen der Sitten angepaßt werden. So lange die Freiheit noch nicht besteht, begreift es sich, daß ihre Ein- führung die Haupisorge eines Voltes ist, welches das Bewußtsein feiner Würde hat; sobald aber cinmal die Freiheit gesichert ist, würde bas Volk, welches fortführe, seine Thatkraft in eiteln politischen An⸗ schulbigungen zu vergeuden, bald sich schwächen und später zu Grunde gehen. In Frankreich giebt es jeßt so viel Freiheit wie in irgend inem Lande Europa's, und die Verfassung, welche das Volt so eben mit Alklamation angenommen ist die am 8 wahrhaft liberale, welche seit 1789 existirt hat. Ver konstitutionellen Kontroversen ledig, kann die Regierung fortan der Verbesserung der Institutionen all ihre Sorgfalt widmen. Sie wird Von allen Seiten dazu aufgefordert
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