1870 / 114 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1932

r onds und Staats- Papiers.

Ras F. T . T d i- W Tir? Treiwillige Anleihe. 1¶446 u. 10 96 60 do. do. de 1866 . 2 19 n n,. Staate Aul. von S855 7 loi be .5. Anl. Stiegl. 5 14. 1. 1M / B

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1983 Erste Beilage zum Koͤniglich Preußischen Staats-Anzeiger. Dienstag den 17. Mai

Fonds und Staates-Papie re.

3 Bank- und In dunzrie- Aktie Donsosiãirtt Tnscie iT v. 1110 G03 ba as ĩ e .

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Berl. Abfubr ..

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Neichstags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 17. Mai. In der gestrigen Sitzung des Reichs⸗ nahm bei der Diskussion über den Gesetzentwurf, betref⸗ die Abänderung des Etats von 1870, der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Vize⸗Admiral Jachmann, nach dem Abg.

Harkort das Wort: ö

ch erlaube mir auf die Bemerkungen des Herrn Vorredners zu

awidern, daß diejenigen Bauten, die in dem Berichte aufgeführt sind, ten wir dem Hohen Hause vorgelegt haben, vollständig hergestellt sind

cder am Ende des Jahres 1870 hergestellt sein werden, wie in, dem

Berichte erwähnt ist. Ich selbst bin vor etwa 14 Tagen an der Jahde gewesen und kann berichten, daß der Hafen jedenfalls am 1. Juli er— fffaneä werden wird. Das Vorbassin des Hafens ist bereits mit Wasser gefüllt und der Fangdamm sowie der Deich, der zwischen den MRolen liegt, ist beseitigt. Die in dem Bericht erwähnten Bauten

von 185743 g. Anl. En von 1859 do. Holl. von 1856 fundirte Anl.. . 5 von 1864 ö. Bodenkredit . .. von 1857 Nicolai - Qbligat. v. 1868 Lit. B. Russ - Poln. Schatz. . 4 v. 1850, 52 do. do. leine von 1853 koln. Efandb. III. Em. 4q von 1862 . 83 do. Liquid. 5 von 1868 ; 6 do. Cert. A. à 300 FI. 4

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Bei, der Diskussion über den Gesetzentwurf, betreffend den Anterstützungswohnsitz, nahm der Buͤndesbevollmächtigte, Geheimer Legations Rath Hof mann, nach dem Bundes-Kom⸗ missar, Geheimen Regierungs⸗Rath von Puttkamer, zu §. 14 (Ruhen des Erwerbs des Ünterstützungswohnsitzes) das Wort: Meine Herren! Ich möchte Sie im Anschluß an dasjenige, was bereits von der anderen Seite des Bundestisches bemerkt worden ist, dringend bitten, die Regierungsvorlage wieder herzustellen und den Kommissionsvorschlag nicht anzunehmen. Es ist nämlich ganz unbe— streitbar, daß, wenn der Kommissionsvorschlag angenommen wird, die Rechtsunsicherheit und die Streitigkeiten über die definitive Verpflich—⸗ tung eines Armenverbandes zur Gewährung der öffentlichen Unter— stützung wesentlich vermehrt werden. Je mehr man den Aufenthalt qualifizirt, um so schwieriger wird der Beweis. Es ist an sich schon schwierig, zu beweisen, daß Jemand sich eine bestimmte Zeit hindurch ununterbrochen an einem und demselben Orte aufgehalten hat, wenn man aber noch hinzufügt, daß während der Zeit des Aufenthalts

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do. Tab. Reg. Akt.

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Russ. Egl.Anl.de 18232 do. 3 de 1862 do. do. de 1870 do. Egl. Stiieke 1864 do. Holl. -

do. Engl. Anleihe.

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AMst.-Kotterd. . Böhm. Westb. . Gal. ( Carl-L.-B.) Lõbau- Littau... Ludwigsh.-Bexb Mainz-Ldwgsh.. 9 Mecklenburger. . Oberkhess. v. St. g. Dest. Franz. Si. Oest. Nordwestb. Reichenb.· Pard. Russ. Staatsb. .. Südõst. (Lomb.). Schweiz. Westb. Warsch.· Bromb. Wseh. Ldꝑ. v. St. g Wars echau- Ter.

do. Wien.

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do. Görlitzer do. Nordd. Genf. red. inLiq.

Dtsch. Gen. - Bk. . B. G. Sehust. u. C Goth. Privatbank Gothaer Lettel .. do. Erd. - Pr. -Pf. Hamb.Kom.- Bk. Hannöversche .. Harpen. Bgb.Ges. Uenrichshütte .. Hoerd. Hütt. -V. 6 (Hübner). o. Certifikate do. A. IJ. Preuss. do. Pfdb. unkd. do.do.do. Pomm. Königsb. Pr. - B. Leipziger Kredit Lüb. Comm. -B. Luxemb. Kredit Mgd. F. Ver.- G. 36 Magdeb. Privat. Aeininger Cred. Minerva Bg. - A. Moldauer ant do. volle Geu- Schottland. Norddeutsehe .. Oesterr. Credit P. St. 2 160 FI. A. B. Omnibus- G. Brl. Passage- Ges. . Centralstr. G. önix Bergw. . do. 6 *. Portl.· F. Jord. H. Fosener Prov. .. Preussisehe B. .. Pr. Bodenkr. B.. Renaissance .... Ritters ch. Priv.. Rostocker

Schles.Bergb.· G. do. Stamm- Pr. Thüringer ..... Vereinsb. Hbg. . B. Wasserwerke 9 do. neue Boch. Gussstahl Weimarisehe

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Geld-Sorten und Banknoten.

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Napoleonsd'ors 125b2 Imperial. ... 5 166 . Russ. Bankn..

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Silber in Barr. u. Sort.

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f. Bankpr. Thlr. 29. 24.

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Redaction und Rendantur; Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag ber Königlichen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei

Folgen drei Beilagen

(R. v. Decker).

sasino, wie der Herr Abgeordnete Harkort berichtet, ist weder im Bau, noch

ange hervorgeht, 1 ca Drei Millionen mehr kosten werden werden konnte. sgchreitung ist und daß

özlissement in der Zukunft, für die Marine noch befriedigen müßte. ; , erlaube n, daran zu erinnern, daß der Herr Abgeordnete Sarkort se di . af rng abgegeben hat, das Jahde⸗‚Etablissement wäre ein wohl durch⸗ dachtes und ein wohlbegründetes Unternehmen, er könne das Haus darüber beruhigen, es würden da keine Fehlgriffe begangen werden. Schließlich erlaube ich mir noch zu bemerken, idungspl den wir dem Hohen Hause im Jahre 1867 vorgelegt haben, eine jährliche Verwendung von acht Millionen für die Marine voraussetzte bis zum Abschluß der ersten Begründungsperiode, die bis zum Jahre 1877 ge⸗ dacht ist. Alle re . Pläne, die das Marine Ministerium dem Hohen Hause vorgeleg . lich . g . 6 9 * . Fehl. 1877 diese Mittel für die Vearine flüssg sein werden, und ich glaube mit der größten Bestimmtheit die Er⸗

tuführen.

rium erklärte der Vize⸗Adminal Jachmann nach dem Abg. v. Hennig:

schs Monaten in Ueberlegung gezogen wurde, für das Marine— Minisserium ein neues Gebäude aus dem bereits erwähnten Grunde

sind theils angefangen, theils im Bau vorgeschritten. Ein Militär⸗

überhaupt veranschlagt worden. . Es unterliegt keinem Zweifel, wie aus der gegenwärtigen Vor— daß gegen den früheren Anschlag die Hafenbauten als wie vorher abgesehen Ich glaube, daß das keine so sehr bedenkliche Ueber— es nicht so unerfindlich ist, daß sich vor zehn

ahren noch nicht übersehen ließ, welche Bedürfnisse das Jahde⸗Eta

selbst vor zwei Jahren dem Hohen Hause die beruhigende

daß der Begründungsplan,

hat, basiren natürlich auf der Voraus-

klärung abgeben zu können, daß diese Veranschlagssumme bis zum Jahre gr] uch überschrilten werden wird und daß das Marin Ministerium im Stande fein wird, die Vorlage, die es im Jahre 186 die Ehre hatte dem Hohen Hause zu machen, mit diesen Mitteln aus—

In Betreff des Dienstgebäudes für das Marine-⸗Ministe⸗

Dem Hohen Hause kann ich die Erklärung abgeben, daß seit etwa

anzufaufen. Der beabsichtigte Kauf hing natürlich von der Verwen⸗ ih J alten er g . da wir das alte Gebäude nicht neben dem neuen behalten konnten und wollten. Es wurde mit Rüclsicht auf den wahrscheinlichen Kauf eines neuen Hauses im ersten Druck des Marine Etats pro 1870 im Extraordinarlum eine Summe aus- gesetzt für den Ankauf eines neuen Hauses. Diese Summe würde also dem

Hohen Hause zur ,, vorgelegen haben. Inzwischen aber, während der Etat dem Bundesrath vorgelegt wurde, änderte sich die Situation. Die Aussicht, das alte Gebäude anderweitig zu verwenden, schwand während der Zeit, und das Marine ·Ministerium mußte also den Kauf eines neuen Hauses aufgeben. Es wurde in Folge dessen also diese in dem Etat bereits aufgenommene Position sestrichen, weil keine Veranlassung war, die Genehmigung des Hohen hauses für dieselbe einzuholen. Inzwischen aber, während der Neichs⸗ tag tagte, änderte sich wieder die Situation. Das Marine⸗-Ministe rium bekam die Aussicht, das alte Gebäude anderweitig zu ver— wenden und also ein neues und besseres Haus erwerben zu können; in Folge dessen ist diese Position hier in den Nachtragsetat gebracht worden. . , Ich erlaube mir gleichzeitig noch eine zweite Bemerkung. Die Herren Redner haben wiederholt ihr Bedauern ausgesprochen, daß das Marine-Ministerium auf dem Wege des Nachtragsetats die Genehmi⸗ gung des Hohen Hauses zu einer Etatsüberschreitung nachsuche. Ich erlaube mir doch darauf aufmerksam zu machen, daß das vielleicht nicht eine ganz richtige AÄuffassung ist, daß wir eine Etatsüberschrei⸗ tung beabsichtigen. Wir haben ja die Erklärung abgegeben, daß gegen den ursprünglichen Anschlag von Wilhelmshaven eine Ueberschreitung pon ?? Millionen nicht vollen zwei Millionen sich herausgestellt hat; dagegen ist die dritte Million, die für die Begründung einer Stadt erbeten wird, früher nicht in Anschlag gekommen, weil aus dem inen oder dem anderen Grunde, wie auch bereits erklärt worden ist, man sich der Ansicht hingegeben hat, daß die Stadt auf anderem ege entstehen würde. Nun blieb dem Marine-Ministerium nur die Wahl, entweder die nöthige Summe für die Beendigung des Hafen= baues durch den jährlichen Etat aufzubringen, also in den Jahren 18 7I, 1872 und 1873 voraussichtlich; oder aber, um schneller, wie es trwünscht ist, mit dem Ausbau des Etablissements fertig zu werden, die Genehmigung zu einem derartigen Nachtragsetat zu erbitten unter

nicht eine öffentliche Unterstützung gewährt sein darf, so wird es in der That einer Gemeinde außerordentlich schwer, jemals einen An— spruch gegen einen anderen Armenverband mit Sicherheit begründen zu können, es wird die Frage, wie lange denn die Unterstützung ge— dauert hat, zu sehr vielen Zweifeln Veranlassung geben. Wenn eine einmalige Unterstützung gegeben ist, läßt sich von einer Dauer der Unterstützung überhaupt nicht sprechen; sind die Fälle nur vorüher⸗ gehender Natur, wird vielleicht mit Rücksicht auf eine bestimmte Krantheit eine Unterstützung gewährt, so kann man nicht mit Bestimmtheit sagen, wie lange die Unterstützung gedauert hat, wenn mannicht zu ganz willkürlichen Annahmen seine Zuflucht nehmen will. Außerdem erlaube ich mir noch darauf aufmerksam zu machen, daß in dem Entwurfe der Kom- mission der Grundsatz der Regierungsvorlage, wonach nur in Fällen der mora eine Erstattung der Kosten stattfinden soll, gestrichen ist. Es wird also bei Annahme des §. 14 des Kommissionsentwurfes leicht der Fall vorkommen können, daß der eigentlich verpflichtete Armenverband von der ihm schließlich zur Last fallenden, dem Hülfs= bedürftigen am Aufenthaltsorte verabreichten Unterstützung nichts weiß. Diese Unterstützung kann unter Umständen Jahre lang dauern; der verpflichtete Armenverband ist der Meinung, daß durch die Abwesenheit der Unterstützungswohnsitz längst erloschen sei, aber nach Jahren wird ihm nachgewiesen, daß der betreffende Hülfsbedürftig an dem Orte, woe er sich auf · hielt, während der Zeit des Aufenthalts eine öffentliche Unterstützung genossen hat und dann kann also auf, den ursprünglich verpflichteten Unterstützungswohnsitz nach Ablauf einer ganzen Reihe von Jahren zurückgegriffen werden, und er kann verpflichtet werden, die Kosten zu bezahlen, ohne daß ihm die Möglichkeit gegeben war, die Fürsorge selbst zu übernehmen. Das, meine Herren, fällt nach dem Entwurfe der Regierungen vollständig weg. Nach dem Entwurf der Regierungen kann ein Armenverband zur Erstattung der Kosten immer nur ver— pflichtet sein, wenn ihm die Möglichkeit gegeben war, sich durch Ueber nahme des Hülfsbedürftigen von der Erstattungspflicht zu befreien.

Dem Reichstage des Norddeutschen Bundes ist folgender Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Kommandit— gesellschaften auf Attien und die Aktiengesellschaften, zur versassungsmäßigen Beschlußnahme vorgelegt worden:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. verordnen im Namen 1. , . . ö ese hte Zu⸗

immung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt; ..

86. 1 Die Artikel 5, 174 bis 1765, 178, 193, 203 206 bis 212, 214, 215, 217, 222, 225, 239, 240, 242 und 247 bis 249 des Allge⸗ meinen deutschen Handelsgesetzbuches werden durch nachstehende, den bisherigen Zifferzahlen entsprechende Artikel ersetzt.

Art. 5. Die in Betreff der Kaufleute gegebenen Bestimmungen gelten in gleicher Weise in Betreff der Handelsgesellschaften, insbeson · dere auch der Kommanditgesellschaften auf Aktien und der Aktien- esellschaften. .

. Fellen gelten auch in Betreff der öffentlichen Banken in den

Grenzen ihres Handelsbetriebes, unbeschadet der für sie bestehenden rordnungen. ;

. Art. f5j. Eine Kommandit-Gesellschaft auf Aktien gilt als

Handelsgesellschaft, h. . der Gegenstand des Unternehmens nicht

; idelsgeschäften besteht.

. ehe Eiben de, und den Inhalt des Gesellschaftsvertrages

muß eine gerichtliche oder notarielle Urkunde aufgenommen werden.

Zur Aktienzeichnung genügt eine schriftliche Erklärung. ö

Art. 175. Der Gefellschaftsvertrag muß enthalten: 1) den Namen, Vornamen, Stand und Wohnort jedes personlich haftenden Gesellschafters; 2) die Firma der Gesellschaft und den ,,, ihren Sitz hat; 3) den Gegenstand des Unternehmens. * die Zei = dauer des Unternehmens, im Fall dasselbe auf eine bestimmte geit beschränkt sein soll; 5) die Zahl und den Betrag der Aktien oder Aktienantheile, 6) die Bestimmung, daß ein Aufsichtsrath von mindestens fünf Mitgliedern aus der Zahl der Kommanditisten durch Wahl derselben bestellt wer- den müͤsse; 7) die Form, in welcher die Zusammenberufung der Ge⸗ neral⸗Versammlung der Kommanditisten , 8) die Form, in welcher die von der Gesellschaft ausgehenden Bekanntmachungen er— folgen, sowie die öffentlichen Blätter, in welche dieselben aufzuneh—

den in der Vorlage gemachten Bedingungen.

men sind.

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