1870 / 118 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2020 2021

Bemerkungen. Die Angaben der Einnahmen des laufenden schriften des preußischen Entwurfs, bejaht mit diesem die mortisation ihrer Aktien erschwert. Sodann sind bestimmte ) schließlich derjenigen, welche sich auf die Eintragung in das Handels tt

Monats (Gol. 3) sind mit Vorbehalt näherer Feststellung, die Angaben wähnte Frage, indem es zugleich alle daraus si ortisaernestellt, welche bei der Aufmachung der Bilance befolgt register beziehen, auch auf die Civil Aktiengesellschaften, für an, ür den entsprechenden Monat des verflossenen Jahres (Col. s) nach quenzen zicht. Am Sulu gig; folgt im Art. 3. , . Ron ist nfs! ö. welche sammt und sonders zu verhindern bezwecken, wendbar; ja, meine Herren, er geht noch weiter, er erklärt nun nem Theil des Grundkapitals als Gewinn unter die Attionäre die Civil -Aktiengesellschaften zugleich für Kaufleute. Der Grund

aßgabe der inzwischen erfolgten Festsetzungen geschehen. den Landesgesetzen bleibe vorbehalten, die staatliche Gen ; icht ei ) Die Strecke „Rubank ⸗Libaus, 2,10 Meilen lang, ist am 29. De entbehrlich zu erklären. Der Vorbehal hat e ,, m ist einzig und allein der weil nur dutch eine solche Be⸗ zember v. J. eröffnet. habt, daß in Ansehung der Rechtsverhältnisse der Attien gescllsch lib Her stimmung sich für die Rechtssicherheit ausreichend sorgen, läßt; enn, Yad Gol. 11. Die Baulänge beträgt 1561 Meilen. Zum Be. in einer der wichtigsten Beziehungen die Nechtsgemeinschaft all. hebun J triebe , . noch die Zweigbahn nach dem Saarhafen bei Malstatt, . 39 ö 3 haben, wie vorauszusehen wa f . ,, i rt 5. 6-30 Mei ̃ mne on dem Vorbehalte Gebrauch gemacht; dahi zr Ri w , . 30 Meilen lang, und eine gepachtete, in Frankreich gelegene Strecke geingcht, dahin gehören betrefm. der Rechtsverhältniffe der Gefellfchaft zu dritten Personen, nicht selten

von 6,6â Meilen, so daß die Betriebslänge 19, ss Meilen beträg Staaten des Norddeutschen Bundes die Hansestädie und Olden un en, 4 1 t ĩ J . ke. und von den süddeut ö l een bur ien, , W namentlich die Rechtsbeständigkeit der von den Gesellschaften mit „Hie Strecke Herzberg -Tettenborn« 22 Meilen lang, ist am daß entweder 6. n, nn, n, so mn dritten Personen , ab. Was . Eniwurf in

1. August v. J. eröffnet. ; ; . ö r gewis c t ; ö i ñ . . Arten die staatliche Genehmigung für en ü hit dieser Beziehung für Aktiengesellschaften bestimmt, dehnt er konsequent Die Zweighahn »Limburg Hadamar, 11 Meilen, ist am Der ö K el inen ig . auch guf die Koömmanditgesellschaften guf Attien, aus. 1. Januar d., J croffnet. . diese schädliche und störende Rechtsverschiedenheit zu beseitigen in ö n ang erkläre, r Meine Herren! Ich schließe mit der Bemerkung, daß, wenn das „S) Nu. N. Diese Angaben enthalten nur den preuß. Antheil, wo! zunächst veranlaßt ist er durch ein anderes und weit dringender n über“ die Aufhebung, der staatlichen Hauptprinzip des neüen Gesetzes, die Aufhebung der staatlichen Ge— bei die Einnahmen nach Maßgabe des verwendeten Anlagekapitals in dürfniß. Die bisherige Erfahrung hat in vollem Maße . es Be it ge nsfsichtigung der Attiengesellschaften und über die Einführung nehmigung und Beaufsichtigung der Aktiengesellschaften bez. der Kom

Ansatz gekommen sind. keit derjenigen Ansicht bestäti ̃ B Rihhtz⸗ j deschr inausgeht. Der Grund, meine H itgesellschaften Aktien ihre Genehmi findet, was ich jenigen Ansicht bestätigt, welche bei der erathung des J wähnten Beschränkungen hinausgeht. er Grund meine Herren, manditgesellschafte auf ien ihre Genehmigung et,

) Am 28. Dezember v. J. ist die Strecke »Dahlhausen ⸗Hatti schen Handelsgesetzbuchs n; d i ) l Ju. n ; uszudrücken, ein rein technischer. Der Werth des nicht bezweifle, so wird der Hauptschwerpunkt darin bestehen, ob und

J ecke »Dahlhausen ⸗Hattingen«, 98 gesetzbuchs cht durchzudringen vermochte und dern um mich so ausz inwiefern die in dem Entwurf enthaltenen, nicht gerade sehr zahl⸗

Go Meilen lang; und am J. Februar d. J. die Zweigbahn »Gladbach« Vertreter nur den erwähnten Vorbehalt zu errei e men Deutschen Handelsgesetzbuchs würde, seine praktische Hand- . Odentirchen«, 1 Meile lang, eröffnet. In K ist 6 Ansicht, die staatliche n ,. s gin e g d e en n n fe, . geschmälert, wenn die Aenderung, welche reichen Beschränkungen unerläßlich seien oder nicht, gepachtete Strecke »Haueda⸗Warburg«, O62 M. lang, mit enthalten. Konsequenzen sei keineswegs geeignet, die Erreichung ihres mie, . Hestimmungen durch das gegenwärtige Gesetz erfahren sollen Bei der Diskussion erklärte der Präsident Dr. Pape

) ad Col. 19. Inkl. 4 500,000 Thlr. Prioritäts- Stammaktien. sten Zwecks, die Aktionäre und Gläubiger vor Ausbeutung und t. werden nich: durch Umgestaltung, Ergänzung und Berichtigung über das von Bernutbsche Amendement (8. 199: .

*) Von der „Rechten ⸗OderuferBahn« ist am 25. Juli v. J. die lusten zu schützen, im hinreichenden Maße zu sichern, welchem Ihn iinschlagenden Artikel, beziehungsweise durch Einschiebung einiger Ich muß doch entschieden Bedenken tragen, mich für die Annahme Strecke arnowih, Beuthen Jos Meilen lang, und ann . Zchruar sie wilmfhä entsegznmwirke zbeih sie gin unter Amstanden i un kirtttel erfelgt, damit das Handelsgeseßzbuch trotz der Narelle dieses Amendements zu ertlären. Die Grunde, auf welche sich mein; d. J. die Strecke »Beuthen⸗Schoppinitza 2,7 Meilen an 6 gerechtfertigtes Vertrauen im Publikum erwecke und letz; Min sich geschlossenes und systematisches Ganze bleibe ünd gleichsam Bedenken stützen, können Sie aus meinem einleitenden Vortrag schon

1) Die Strecke » Cöslin-⸗Stolp.- , 6 ist Mu verteiten vermöge, die nöthige Vorsicht außer Acht zu setzen e (ih dem neuen Geseßze nur als eine neu, Ausgabe sich dar⸗ entnehmen. Ich behaupte, die Aenderung wird durch das . am 1. Juli v. J. eröffnet. Bas in Gol. 28 aufgeführte kon 5 n dieser Beziehung sind namentlich in Preußen die lehrreichsten Ersf In dieser Weise, meine Herren, ist gekannilich mit dem Geset in keiner Weise unmittelbar indicirt. Ich wiederhole / daß ich Anlage: Kapital ist ful die ganze tree Cm ö . e rungen gemächt und die preußische Fiegierung ist es, weiche, getr. i Erfole sewohl in Inlande wie im (luslgude bei vielen nicht ' anzuerkennen vermag, daß die Aenderung ein Bedürfniß sei, weil

*) Die Strecke »Nordhausen⸗Tettenborn«, 33 Hir ien ( , ist solche Erfahrungen und von verwandten Erwägungen geleitet J Uucktorischen Gesetzen verfahren. In dieser Weise sind be⸗ mit die Zukunft der Kommanditgesellschaften nicht gesichert zu sein am 1. August v. J. eröffnet und Dein Betriebe ber Hatt e, ö. schleunige Aenderung des Systems, wie sie jüngst bereits in 6 ulsch duch die Nürnberger Novellen zur deutschen Wechselgrdnung scheint, sobald einmal die Aktiengesellschaften von, der staatlichen zugefetzt Haup hir reich durchgeführt ist, für erforderlich erachtet. Es könnte scheinn, lasen. Das Verfahren zwingt aber im vorliegenden Falle dazu, Genehmigung und Beaufsichtigung befreit sind. Aber das Haupt⸗ . mh ad Col. 11 u. 19. Inkl. der Zweigbahn »Blendorf. Gerlebogk- meine Herren, als wenn zu dieser Aenderung ein Gesetz genüge, welt he große Anzahl von Artikeln des Deutschen Handelsgesetzhuchs in bedenken besteht darin, daß nach meiner Änsicht die Rechtsgemeinsamkeit . 163) Von der Zweigbahn „Stendal. Uel gens ist die Strecke n gr, die staatliche Genehmigung der Attiengesellschaften fur err, hn R Korreftur hineinzuziehen, obschon die einzelne Korrektur selbst eine mit den füddeuischen Staaten ohne die dringendsten Gründe und ohne Salzwedel me Meilen lang; mm I5. Htckh gr. 3. eroffur ar. clärt und die auf dies Genehmigung und die staatliche Beaufsschtizm n sllbsiverstäöndliche ist und zu einer sachlichen Erwägung oder das zwingendste Bedürfniß geschädigt wird. Sowohl die Rücksicht

ic Es begehen sich die Betriebs -Cinnaghmen auf 9, n. M., näm— sich beziehenden Vorschriften des Deutschen Handelsgesetzbuchs n nan sachlichen Zweifel keinen Anlaß geben kann. auf den Zollverein, als auf die ubrigen nationglen Beziehungen, lich auch auf die erpachtete 1,4 M. lange Bahnstrecke ib fen Benn, der Landesgefctze aufhebt., Allein auf cinen o. elnfechen n Es möge mir gestattet szi', zur E läutcrung sc Gesetzes noch follten doch zu der Versicht auffordern, nicht ohne Noth diese Rechts.

1 Von der Gotha Leinfelder Bahn ist die Strecke SDotha⸗ ist das Ziel nicht zu erreichen. Werden jene Vorschriften oesch bei Punkte zu berühren. Wird, die staatliche Genehmigung für gemeinsamkelt zu gefährden. Es gilt auch hier der Grundsagtz; Prin= Mühlhausen« 5,3 Meilen lang, am 11. April d. J. eröffnet so sind für die Aktiengesellschaften einige andere Veschrankunz htiengesellschaften abgeschafft, so läßt sich die siaatliche Genehmigung (ipiis obsta. Es wäre der erste Fall in welchem, ohne daß ein drin⸗

is Die »Nordhaufen. Erfurter Eisenbahn«, 16G, Meilen lang, i srforderlich, weil ohne solche Beschränkung das Intercse s k Kommanditgesellschaften, auf Aktien noch weit weniger halten., Die gendes Bedürfniß nachgewiesen wäre, die Rechtsgeimneinsamkeit auf am 17. August v. J. eröffnet. . g ist Staates und das Interesse des Publikums zu sehr gefährdet wa, Kallihe Genehmigung der Kommanditgeselischaften auf Aktien steht̃ wie dem Gebiete des Handelsrechts preisgegeben wird.

ñ e bereits hervorzuheben mir erlaubte, mit dem System des Handels⸗ Ferner:

n Von der Wnlo⸗ ; Es sind Beschränkungen, welche in größerem oder geri rlauhte ö . ) enlo-Hamburger Bahn ist die Strecke »Wanne— . . ,, ssezbuches nicht in Einklang. Sie hätte in dem Handelsgesetzbuch nicht vor⸗ Zur Beruhigung des Herrn Vorredners, des Abgeordneten Roß /

Münster« 8, 99 Meilen lan ; ; in allen größeren Staaten, in welchen das neue Syst bef h ; 463 ster & Ram 1. Janugr d. J, eröffnet. . ., 5 [aänkeben und in diefer Bezichung von dem preußischen Entwürfe möchte ich noch Folgendes erwähnen. Als das Allgemeine Deutsche

n ie gte. . . ; . für erforderlich erachtet sind; es sind Beschränku ) a , , be lick n , ö k . n , n , nnn, nn,, ich der Bahn »Call⸗Frier«. J n dem Vorbehalt des Art. 249 des Handelsgesetzbue gie Genehmigung der Kommanditgeß iischzzlter I . Fntwurf das Einführungsgesetz, welcher dem Landtage vorgelegt wurde e ö gesetzbuchs Gebrnun . werden, wenn dieselbe für die Aktiengesellschaften beseitigt 3. nn, , g . Kommanditgesellschaften auf

16 Sie Strecke »Ehrenbreitstein- ; ; gemacht haben; es sind aber endlich Beschränkungen, die i . ng t . ö. stein. zeuwied;⸗ ist am 27. Oktober v. J. Deutschen Hanbelsgesezbuch nur de ,, bird, Dadurch wird eine zweite Korrektur des Handelsgesetzbuches, Aktien seien verpflichtet, binnen einer bestimmten Zeit einen Aufsichts

in einer Länge von 2,04 Meilen eröffnet. shalb fehlen, weil das allgemein / ; * . , Bie Vetrieb mmnãhmt een sͤtzt auf die Strecke Frantfurt⸗ HDeutsche Handelsgefetzßuch' das Prinzip der istdatlichtn Her in ungläch von geringerem Umfange, erforderlich, Ob bei dieser Gele. rath in Gemäßheit der Vorschrift des Handels. Geschhuches zu bestellen,

Kahl und Frankfurt - Aschäffenburg« mit einer z adoptirt hat. Bie ergiebl sich überzeugend aus Folgendem., wa ihn die Vorsckriflen des Handelsgesetz: uches übers die Kommandit. Diese Bestiimmung wurde von dem Landtage gesirichen, weil man die 5,8, Meilen, dagegen . ö, , von preußische Entwurf des Handelsgesetzbuchs hae auch sselschaften auf Aktien noch in anderen Beziehungen zu ändern seien, ö nicht wollte, namentlich der Ansicht war, daß sie mit 2) Durch lebernahme der Kilosterkrug⸗ Schleswiger Zweigbahn Kommandttgeselischaften., auf Aktien für, zu lässig erachtet und ni ftr bedenklich erachtet worden, „Eins solche Aenderung wird eines. ven Grundsätzen über die rückwirkende Kraft der Gesetze nicht im Ein. stellte sich die Betriebslänge auf 31683 Menlen, welche Länge wegen Rechtsverhällnisse auch dieser Gefellschaften Uumfassend normirt. Si Hils durch das gegenwärtige Gesetz nicht unmittelbar indicirt und flange stände. Nichts weiter ist geschehen als die Streichung der der ant 29. Dezember v. J. erfolgten Eröffnet ber Whnst'en sichrüch diefer Geselischafien war jebech in Ruckicht auf i] Kantzzilz schwerllch ein edi snih sein, weil sich doch die Frage Vorschrift und kroßdem hat man meines Wissens nie daran gedacht. Schleswig- Jübeck. Eggebeck und Jübeck-Sollbrück. nunmehr 0M, Bel persönliche Haftung des Komplementärs die siaatliche Gent len läßt, ob denn gie Kommanditgesellschaften auf Attien daß die Vorschriften des Handels-Gesetzbuchs über die Bestellung des betragt. Pel. inigung verlafsen, weil das Prinzips der staatlichen, Gut n den. ven der stahtlchen, Geuhinigung gand Beguf. Aufsichtsraths auf die bereits bestehenden Kommanditgesellschaften auf migung aufgegeben war, unterwarf der Entwurf“ die Kun Bigung befreiten Aktiengesellschaften noch eine Zukunft haben. Attien anwendbar seien. manditgesellschaften auf. Kiktien gewijsen anderen Bescht, Tn kommt aber, meine Herren, die auf die südzeutschen Die dritte Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend kungen welche nur für die Kommandiegefelischaften auf Aktien, niz Säiten zu nehmende Rücksicht ' welche es nicht sachgeimcß . die Erwerbung und den Verlust des Staatsbürgerrechts leitete Reichstags⸗Angelegenheiten. 6. . a,, , ö , . ;. 1 3 ,, , , der Präsident des Bundeskanzler-Amts, Staats Minister Berlin, 21. Mai. In der gestrigen Sitzung des Reichs Altien sind im Wesentlichen auch n das ll nmanditgesellschaften a. er ! Delbrück, wie folgt, ein: . . = d . r gemeine Deutsche Handel; itz erfordert. . ö . , ̃ es Reichstages entgegenkomme, tags des Norddeutschen Bundes leitete der Bundesbevoll. Fesetzbucz übergegangen, allerdings mit einer dn d ffif gr o, in Der zweite Punkt, meine Herren, ist folgender: Die Vorschriften Ich glaube, daß ii. ,, 4 . der, .

mächtigte, Präsident Dr. Pa pe, die Berathung über den G hohen Maße befremdend erscheinen muß. Das All ine Deutst; s Aligemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches üher die Aktiengesell. wenn ich beim Begin / . ; Dr. esetz . ) ersch ß. Das Allgemeine Deutst 6 ; Paragraphen zu warten, mich ausspreche über sämmtliche zur vor entwurf, betreffend die Lommanditgesellschaften auf Aktien und ,, , , n gin ö ar rr lh von verschiedenen Seiten gestellten Amendements.

die Atttengesellschaften, durch nachskehenben Vortrag ein? auf Aktien die staatliche Genehmigung für nöthig. Dieses Erforderniß n nn t . . häbe da zunächst zu erwähnen zu §. 2 das Amendement des Meine Herren ! Zu . ein: staatlichen Genchmigung fleht einleuchtend nicht im Einklange mit n iemaän sie zu nennen pflegt auf die Handels Altiengesellschaften, Ich , . ,, lenbürgischen Wahlkreis und H Zue den wichtigsten Abschnitten des Handelsgesetz. Beschränkungen, welchen! die Kommanditgesellschaften g eilen! Allein einleuchtend ist, daͤß die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches Herrn Abgeordneten für den fünften . z en, ö 1

buchs gehört das zweite Buch, welches die Vorschriften über die Ha : ͤ är di ö ieses Ame , v welch ; . Handels nicht auch die reinen Aktiengeselsse ie sber die Aktiengesellschaften im Allgemeinen auch für die Aktiengesell⸗ für Harburg, Ich kann dieses Ame r . ; . dd , K 1 te nt , . mee shhaften , . en, ehen un, oder . 496 . ö k , k ais es im Handelzgeseßönch bei den metsten t Meer n, 6 8 aatliche Genehmigung zu dienen bestimmt waren. srnannt hat, für die Civil ⸗Aktiengesellschaften. Die meisten andes . . . Feschls enk ge bezmwäckt, nur als eine rechts geschchen ist“ Pies glitt inbescndetena n bnen, gn. ich ö. h ; Meine Herren! Diese Disharmonie, welche in Preußen und einig! ssetgebungen haben daher auch nicht gesäumt, die Vorschriften des . 7 . . i , u fehlen! hältnissen der Altiengesellschaften, auf welche sich ein besendert n., anten Staaten gaburch, scseit gr k, daß füh eie derensnmani wege bch's über Ki, alkticheselifhaaftzn ruchunfedif HJ K. 6 und 7 haben die beiden Herren Amendementsteller JJ . gesellschaften auf Attien die staatische Genehmigung für entbehrlich! ingesellschasten auszudehnen,B, Nur bei einen Puntte ist ver— 36 enge donn dschla nnen Mäc dich denen Faslungen enn ich rathung des Handels ecsckhnchSes Stächele von? eidetert et. (ichunss nliäckkklärtnllh. Ls ufs cem erte, nir aus d großen . ich, vearfahrfn Peotden, chen den Kön ls ebbacht eg . entschieden einpfehlen. Ich gehe dabei davon aus, daß, maligen deutschen Bundesversammlung einberufene Gesetzgebu x. neigung, welche gegen die Kommanditgefellschaften auf Atkien ij in die Handels - Attiengzsellschaften als Kaufleute, dem gemsß reg bereits bei der zweiten Berathung darzulegen versucht habe es im Kommission mußte die Frage gelöst werden, ob zur Eri l ugs. im Gebtet des franzoösschen Rechts ent iandenes Instittit in wein fotzeschtieben daß die alktiengelellichaften und deren Rechts verhält. ö. ö der Sicherheit der Feststellung der Staatsangehörigkeit liegt, Attiengesellschaft bie stacklinhe K . . . n Kreisen damals im Allgemeinen herrschte. nist in das Handelsregister einzutragen und durch das letztere zu Intercsse 6 rer , r n dent ürtunbe e , 1 ö . ; ; die Ertheilung der über die Staatsangehöͤrigkeit sp ; Genehmigung alsdann in Konsequenz des für die Errichtun ö. Wie, Bechern tanzen mngine Herren welche der vorltzgende cn lichen, seicnzn Kinig' n n, nnn m, . iner höheren? Verwaltungsbehörde zu übertragen. Ich bemerke dabei den Erfordernises noch für' gerbisse andere Regtsatte ift 366 en. wurf für die Aktiengesellschaften bestimmt, sie sind im Wesentliche! eruische, haben nun die Bestimmungen des Handel sg e setzbuchte über . 1 a wel ge ben rdf len Tiber he Beröesserung auch der erklären sei. Die Frage war in dem preufischen , zu diefelben, mwelchz nach dein Deutschen, Handelsgefehbuch für die Kion Eintragung in das Hsandelszzgistersauf,die Civil Aktienge sellschs fen Hugleichh bündeten Regierungen anfehe, wenn die beiden ; : . ines manditgesellschaften auf Aktier reite geseßbuch für diesen nicht usa dehnt, eine * solche AÄusschließung ist von dem theoretischen Vorschläge der HerbündctengMtegiernng ö ,, ö. ö des hefe rr 1. , ö . e , korrekt, ja völlig , ö ,,. n n, ,, ĩ . . ; ; J ählen. ö. as Handelsregister seiner Bestimmung gemäß nur den thörde«, ) ö,, , gestüßt auf ihre heimischen Erfahrungen, das entgege 1. aus Her chritte der Alktionare gewählt wird, und dessen Höitgüicc! inn Gestlischaften aber geschl̃osen blitzen mn kische Mink nir Pera chlhn behörde, „In der Sache ist das Eine und daz Andern Prinzip vertheidigten. Bei der großen Verschiedenheit ,, eßte gewisse Ueberwachungs. und Kontrolpflschten obliegen, durch dern herren, dieser theoretische Standpunkt, diese theoretische Korrektheit i ut irentisch! Wenn ich dem Ausdruck 3 , ü, , ten Verletzung sie sich önlich ver ; Um, mit eine te ktischen Uebelstand verbunden, der sich von nach der Absicht vollkommen i 9. 2 ͤ glückte es nicht, zu einem Einverständnisse zu gelangen; es h . i g persön ich verantàmworilich machen und, untzt nnn? . ü t hat. »höhere Verwaltungsbehörde« den Vorzug gebe und Sie bitte, ihn übrig; als einen Ausweg zu wählen, von welche Eb nichts Längen algich den, glied en, des or tandes, einer sirafgerichtligh Eahg ä Tae namentlich in hrer ßen, mch ,,, beruht dies lediglich in dem Wunsch, eine kon= ö . . em nur in den Ahndung sich aussetzen. Die n Es ist ̃ ei ßen Zahl von Fällen schwer zu entschei, jetzt anzunehmen, so eruht dies ledig äußersten und seltensten Fällen Gebrauch gemacht worden ist. D 926 etzen. Die Aktiengesellschaft kann nicht eher in ͤ in einer ungemein großen Näll. . ͤ ier in der Gesetzgebung festzuhalten. In dem um⸗ in berni ; ; ; ; ; . ; els⸗Ak ffellschaft oder eine stante Terminologie in der esetzg g cin heit l chen Mah stche ée Fenn gern cgemacht, erden zt er Leben treten, als bis das gesammte Grundkapital gezeichnet und mine Attiengesellschaft eine Handels. Attiengesellsc Beduͤrfniß fassendsten, sich mit Verwaltungsangelegenheiten befassenden Gesetze, und über eine nur formelle Rechtsgemeinschaft nicht 6 inem hestimmten Prozentfarz, eingezahlt ist. Der RNoming vil Aktiengesellschaft sei; deshalb zwingt ein praktisches Bedürfni a M ächtzt ommen hat und welches im Norddeutschen ; . . hr s. hetrag der Aktien darf ni ise nich dazu, die theorelssche Korrektheit preiszugeben, zumal ein sachlicher welches der Reichstag angen : K gegangen. Damit hat es im vorliegenden Falle folgende! . 5 arf, nicht unter 59, beziehungsweise n Ra (ha , n, ; den i liegende Ent. Bunde besteht, in der Gewerbe -Ordnung, ist durchgängig für diejenige Bewandtniß? asg. Nugen? ine . alle folgend? une, 100 Thlr. betragen. Der Nominalbetrag darf nith achtheil damit in keiner Weise verbunden ist. Der vorliegende Ent⸗ un 9 erwaltungsbehörde genannt wird, der 9 Deutsche Handelsgesetzbuch folgt erhöht und nicht vermindert . in Purf erklärt! deshalb im Änschluß an verschiedene Landesgsseße die Behörder welche bia o erg re d. Ich glaube / daß es

in seinen Bestimmungen über die Akttengesellschaften den Vor. ist untersagt, ihre eigenen i n, n , Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Aktiengesellschaften ein I Ausdruck gewählt: h