1870 / 119 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Bieber, Haina, Rodheim Waldgirmes, Naunheym und Herrman— stadt aus dem Ortsbezirk Rödelheim und aus dem früher Groß herzoglich hessischen Theile des Ortsbezirks Nieder-⸗Ursel gebildet.

3) Präsidium: Präsident Hr. Graf zu Eulenburg. P) Kollegium. J. Abtheilung des Innern. II. Abtheilung für Kirchen und Schul- wesen, III. Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten.

Abtheilungs⸗ Dirigenten. Hr. v. Dresler-⸗Scharffenstein, Sb. Reg. Rath u. Dirigent III. (Stellverir. d. Präsid. in Abwesenheitsfällen). n. Meusel, Ob. Reg. -Rath u. Dirigent J. v. Prittwitz, desgl. u. Dirigent II, zugl. Vorsitzender des Konsistoriums. Tilniann, Ob. Forstmeister u. Mit ⸗Dirigent III.

Die Königl. Regierung zu Wiesbaden ist zugleich für den Reg. Bezirk mit Ausnahme des Kreises Biedenkopf Auseinanderse ung. behörde für die in den Gesetzen vom 5. April 1869 (G. S. S. 522 u. 534) bezeichneten Ablösungs «, Gemeinheitstheilungs . u. Zusammen⸗ ez un,

pruch Kollegium für landwirthschaftl. Angelegenheiten zu Wies⸗ baden für die nach Maßgabe der Gesetze vom 3. April 1869 bearbei⸗

teten Auseinandersetzungsangelegenheiten: Vorsitzender Hr. Hehner,

Ob. Appell. Ger. Rath. Ressort der Regierung.

Kreis- und Aemter ⸗Verwaltung.

Durch die Königl. Verordn. vom 22. Febr. 1867 ist der Reg. Bezirk Wiesbaden in 12 Kreise getheilt (§. 4.1. C, innerhalb welcher engere Verwaltungsbezirke die Aemter sind, an deren Spiße ein Amt⸗

mann steht. Landraͤthe.

Kreise. Biedenkopf Dr. v. Strauß. Dill v. Oven in Dillenburg. Frankfurt a. M. Stadttreis v. Madai, Polizei Praͤsident. Ober ˖ Lahn Fah in Weilburg. Unter Lahn dasse in Diez. Rheingau Fonck in Rüdesheim. Ober · Taunus v. Koenig in Homburg. Unter Taunus Schreiber in 8. Schwalbach. Ob. Westerwald Wißmann in Marienberg. Unter Westerwald 31 Schmising ⸗Kerssenbrock in Mon⸗

abaur. Wiesbaden Stadtkreis Seyfried, Polizei⸗Yirektor. Wiesbaden Landkreis *

Raht zugl. Amtm. d. Amts Wiesbaden. Aemter. Aemter

Kreise Dill . h .

adamar Ober⸗Lahn

ö 635

Amtmänner

Hr. Dr. Schultze.

Gf. zu Solms . Laubach. Schmidt J. Schütz. v. Reichenau v. Dungern. Lorsbach. Schreiber. Schlosser. Habel. Westerburg J. Seyberth. Müller. Schaffner, Landrath. Kraus. Sittel. Dombois. v. Rößler. Oppermann. Goedecke. Schmidt II. Westerburg II. Gieße. Stahl. Goebel. Hillebrand. . Hofgerichts ⸗˖

Runkel Weilburg .

9 9 Nassau Braubach Eltville Rüdesheim St. Goarshausen

.

Rheingau

4 * * * * * 4 * * * * *

Hr. Ober · Taunus König stein Usingen

Idstein Langenschwalbach Wehen

Unter⸗ Taunus

Hachenburg Ober⸗Westerwald Marienberg Rennerod .

Unter ⸗Westerwald Selters

Wallmerod Hochheim Höchst

Rath a.

Wiesbaden »Raht, Landrath.

Direkte Steuerverwaltung. a) Katasterverwaltung: Katasterämter befinden sich in Biedenkopf, Gladenbach, Frankfurt a. M., Homburg und Wiesbaden; in den werden die Kataster⸗Fortschreibungsgeschäfte zur Zeit bei den betreffen den Landraths-⸗Aemtern bearbeitet. H Die Steuerhebu ng findet durch die Kreiskasse zu Frankfurt a. M. und die Elementar. Steuer— n, statt, welche mit der Reg. Hauptkasse in direkter Verbindung

ehen.

(Dom4nenverwaltung. Domänen - Rentämter sind in Caub, Cronberg, Diez, Dillenburg, Eltville, Gladenbach, Hachenburg, Hada⸗ mar Höchst, L. Schwalbach, Marienberg, Montabaur, Nassau, Ren. nerod? Usingen, Weilburg, Wiesbaden.

Zum Ressort der Domanialverwaltung gehören: die Domänen pachtungen, die Gesundbrunnen und Heilbäder zu Ems, Fachingen, Wangenschwalbach, Niederselters, Schlangenbad, Domanial Weinbau. und Kellerverwaltung zu

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Wiesbaden, Landkreis

Wiesbaden.

übrigen Theilen des Reg. Bezirks

Weilbach und die

8

lippe'sche Gesammt⸗Bergamt zu Obernkirchen.

Forst verwaltung. Dieselbe wird geführt durch die a spektionen: Biedenkopf, Dillenburg, Idstein, , nen

Wiesbaden . Wiesbaden ⸗Nastätten, Wiesbaden? .

Wiesbaden Wiesbaden.

Polizeibehörden. Frankfurt: Hr. v. Madai, Polini sident. Wiesbaden: Seyfried, Polizei Direktor. guck . Major a. D, versieht die Geschäfte des Kur. und Badeypolize ; missariats. Langenschwalbach: v. Rößler, Amtmann, beauftraj Wahrnehmung der Geschäfte des Kur und Badepolizei Komm ., Soden: v. Grävenitz, Lieutenant a. D., Kammerherr, versieht j schäfte des Kur und Badepolizei-⸗Kommiffariats. ;

Bürgermeister (in den Städten über 10000 Einweh Wiesbaden: Hr. Lanz. Frankfurt a. M.: Br. Mumm, Gher. R meister. Homburg: Hr. Schleußner.

Handelskammern sind vorhanden in Dillenburg, 9j Wiesbaden, Frankfurt a. M. g, Limn

Besondere Anstalten, welche zum Ressort der Negierun Wiesbaden gehören, sind: I) die höheren Bürgerschulen zu din be Wiesbaden. 2) Die Landesbibliothek zu Wiesbaden. 3) Das z wirthschaftliche Institut auf dem Hofe Geisberg zu Wiesbaden 96 Taubstummen ⸗Institut in Camberg. 5) Das Hebammen. Lehr. s zu Hadamar. 6) Das Zuchthaus zu Diez und das Korrelllongh zu Eberbach. 7) Die Irren ˖ Aufbewahrungs- Anstalt zu Eichbery

Kommunasstädtischer Verband des Reg. Bez. Wi baden. Durch Verordnung vom 26. September 1867 (Geseß. Enn lung S. 1659) ist für den kommunalständischen Verband dez en, Hört Wiesbaden mit Ausschluß des Stadtkreiseb in urt a. M. die Bildung von Kommunalständen angeordner y den. In dem Kommunal Landtage haben darnach Sitz und Stimm

I) Die Standesherren: a) der Besitzer der Standesherrst Schaumburg ⸗Holzappel, b) der Fürst zu Wied, c) der Graf leinin Westerburg, d) der Graf zu Solms Rödelheim.

2) Zwei gewählte Vertreter der großen Grundbesitzer.

3) Je zwei Abgeordnete der im Verbande gelegenen Kreist; sammen 28 Mitglieder. Dem fommunalständischen Verbande des Reg. Bez. Wiethgh ist durch Gesetz v. 25. Dezbr. 1869 (Ges. S. S. 1288 u. g) Nassauische Landesbank überwiesen. Bis ständische Verwalnnm organe gewählt, beziehentlich eingesetzt sind, wird' die Nasaus Landesbank und die neben derselben bestehende Nassauische Spam in der bisherigen Weise verwaltet durch die Direktion der Lam bank: komm. Vorsitzender: Hr. Olfenius, Ober Steuer. Rath.

F. Königliche Eisenbahnbehsrden.

1) Königliche Direktion der Main ⸗Weser Bahn zu Cassel. P sitzender: Hr. le Juge, Reg. -Rath.

2) Königliche Eisenbahn-Direktion in Cassel. Hartnack, Reg. Rath (komm).

3) Königliche Eisenbahn-Direktion in Wiesbaden. Vorsizeñt Hr. Hendel, Geh. Reg. Rath (mit dem Range eines Raths dtih

Klasse). 4) Direktion der Main Neckar Bahn in Darmstadt. Vorstzen Großherzogl. j

Hr. Lichthammer, Geh. Bau⸗Rath in Darmstadt, Mitglied.

. 5) Verwaltung der Frankfurt ˖ Offenbacher Eisenbahn. Diel wird von den Königlich preußischen und Großherzoglich hes. M

gliedern der Direktion der Main Neckar ⸗Eisenbahn gefuhrt und al Frankfurt domiecilirt betrachtet.

G. Berghehörden.

1) Ober Bergamt zu Clausthal in der Provinz Hannover. M demselben ressortiren die Berg ⸗Inspektionen am Habichtswalde i am Mözißner, die Thon, und Wascherden. Grube bei Großalmar die Hüttenämter zu: Riechelsdorf, Holzhausen, Veckerhagen, Bit Schoͤnstein, Schwarzenfels und die Salzämter zu Sooden und Re berg. Ferner das Königlich preußische und Fürstlich schaumhbu Direktor: Hr. Dell

. M. Ober-Bergamt zu Halle in der Prov. Sachsen. Davon n tirt: die vormals bayerische Enklave Kaulsdorf. Berg⸗Revierbeamw Hr. Spengler, Bergmeister zu Zeitz.

3) Ober- Bergamt zu Bonn. Davon ressortiren die Berg As tionen zu Weilburg und Dillenburg.

Gz Eichung Inspektor für die Prov. Hessen⸗Nassau: Hr. Ctzu Sekretär zu Cassef.

hardt.

se ost be hör den; Ober, Post. Direktion zu Cassel: Hi. 6h Post⸗Direktor Riesen; Ober · Post · Direktion zu Frankfurt a. M. Ober ⸗Post Direktor Geh. Post⸗Rath Heldberg.

TZelegraphenbehörden: Telegraphen-Direktion zu Fůa furt a. M.: Hr. Telegraphen⸗ Direktor Ludwig.

Vorsisender: j

Abonnement beträgt A Thlr. 3 sür das bierteljahr. . serlionspreis für den Raum einer

Pruchzeile . Sgr.

Köni glieh Preuß ischer

2.

Alle Post - Anstalten des In und Auslandes nehmen Sestellung an, für gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats- Anzeigers:

Zieten⸗Platz Nr. . w

Anzeiger.

E 119.

Fe. Majestät der Köni aben Allergnädigst geruht: Se. Majestät de 9 h 9 gst geruh beigedrucktem Königlichen Insiegek.

Dem Polizei⸗ Sekretär Karl Ernst Albert, Helfrich

ierselbst bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Eharakter

ö

Der Inhaberin der hierselbst unter der Firma: »Gustav v. Roon. Graf v. Itzenplitz. Dr.

Schauer bestehenden Kunst- und Verlagshandlung, verwittwe. n Kunsthändler Menzel, Eli a beth, geborenen Preuß,

us Kanzlei⸗Rath, sowie

has Prädikat einer Königlichen Hof-Lieferantin zu verleihen.

Berlin, 22. Mai. Se. Königliche Hoheit der Prinz Karl von Preußen st von Potsdam nach Bad Wiesbaden abgereist.

Berlin, 23. Mai. Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Karl von ßreußen ist, von Angermünde kommend, hier eingetroffen

nd nach Fürstenwalde und Frankfurt a. O. wieder abgereist.

Ihre Königliche Hoheit die Frau Prinzessin Louise von Freußen ist heute nach dem Rhein abgereist.

Nord deutscher Bund.

Se. Majestät der König haben im Namen des Nord— dutschen Bundes den Grundbesitzer Johann Friedrich lugust Kelling zum Konsul des Norddeutschen Bundes in selson (RNeu⸗Seeland) zu ernennen geruht.

Se. Majestät der König haben im Namen des Nord dutschen Bundes an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen Hundes-Konsuls H. Bolckow in Middlesborough den Kaufmann arl Ferdinand Heinrich Bolckow zum Konsul des

sorddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.

onzessions- und Bestätigungsurkunde, betreffend den Bau nd Betrieb einer Eisenbahn von Aachen nach der preußischen Landes⸗ snze bei Gemmenich beziehungsweise über dieselbe hinaus zum An⸗ hlusse an die von der Königlich belgischen Staatsregierung konzessio— äte Linie von Welkenraedt über Gemmexich nach der belgischen Lan⸗

Berlin, Montag den 23. Mai

in Erweiterung ihres

das Königliche Handels⸗Minist

lichen Konzession stellen wird,

grenze durch die Bergisch⸗Märkische Eisenbahngesellschaft, so wie

einen Nachtrag zu dem Statute der letzteren. Vom 9. Mai 1870. 3 Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Abends

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

Gegeben Berlin, den J. Mai 1870. (L. S Wilhelm. Leonhardt. Camphausen.

A. Nachtrag zu dem Statut der Ber gisch⸗Märkischen . Ei senbahngesellschaft.

§. 1. Die Bergisch⸗Märkische Eisenbahngesellschaft übernimmt Unternehmens den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Aachen nach der preußischen Landesgrenze bei Gem= menich beziehungsweise über dieselbe hinaus zum Anschluß an die von der belgischen Staatsregierung konzessionirte Linie von Welken⸗ raedt über Gemmenich nach' der belgischen Landesgrenze. Die Fest— stellung des Punktes, an welchem beide Linien in der Nähe der Landesgrenze zusammentreffen, bleibt der näheren Verständigung unter der Königlich preußischen und Königlich belgischen Staatsregierung vorbehalten.

Das Bergisch⸗Märkische Unternehmen wird ferner auf den Bau und Betrieb solcher Zweig und Seitenbahnen ausgedehnt, deren An— lage sich als nützlich zur Belebung des Verkehrs auf der gedachten Hauptlinie erweist und auf Antrag der Gesellschaftsvorstände durch sterium genehmigt wird.

F. 2. Die Bergisch ⸗Märkische Eisenbahngesellschaft verpflichtet sich, diejenigen Anforderungen zu erfüllen, welche die Königliche Staatsregierung hinsichtlich der Ueberschreitung der Landesgrenze durch die im §. 1 bezeichnete Eisenbahn im Interesse der Landesver⸗ theidigung und der Zollverwaltung bei Ersheilung der landes herr⸗

und die in jenen Beziehungen festzu setzenden Anlagen und Einrichtungen auf ihre Koͤsten auszuführen oder

die Kosten dafür zu übernehmen—

§. 3. Auf die im S. 1 gedachte Eisenbahn finden die Statuten und sämmtliche Statutnachträge der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn—⸗ gesellschaft, der Betriebs - Ueberlassungsvertrag und seine Ergänzungen, ferner der 5. 9 des durch Gesetz vom 30. Aprik 1856 genehmigten Vertrages über die Ruhr-Sieg ⸗Eisenbahn, desgleichen die zwischen der Königlichen Staatsregierung und der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn« gesellschaft bestehenden Vereinbarungen hinsichtlich der Militär-, Post—= und Telegraphenverwaltung und über die Beschaffung der Betriebs- mittel für die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn Anwendung. Auch unterwirft sich die Bergisch Märkische Eisenbahngesellschaft be— züglich dieser Bahnstrecke den Bestimmungen, welche von dem Bundeskanzler⸗Amte Norddeutschen Bundes An⸗

des in

sehung der Militär-, Post, und Telegraphenverwaltung erlassen sind

oder noch erlassen werden.. . . w §. 4. Die Bergisch⸗Märkische Eisenbahngesellschaft unterwirft sich

allen Verpflichtungen, welche ihr in dem von der Königlich preußischen und der Königlich belgischen Staatsregierung wegen Anschlusses der

Nachdem die Bergisch⸗Märkische Eisenbahngesellschaft in der Ge⸗ aalversammlung ihrer Aktionäre am 16. Oktober 1869 den Bau

nd Betrieb einer Eisenbahn von Aachen nach der preußischen Lan— nf bei Gemmenich, beziehungsweise über dieselbe hinaus zum nshluss

Eisenhahn von Aachen nach der preußischen Landesgrenze an die belgische Linie von Welkenraedt nach dieser Grenze noch abzuschlie— ßenden Vertrage in Beziehung auf den Bau und Betrieb jener Bahn

auferlegt werden.

e an die von der Königlich belgischen Staatsregierung kon⸗

ussonirte Linie von Welkenraedt über Gemmenich nach der helgischen undesgrenze beschlossen hat, wollen Wir der gedachten Gesellschaft

f dieser Erweiterung ihres Unternehmens unter den in dem beigefüg— . Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung

nn von Uns hierdurch bestätigten Statutnachtrage (a.) enthaltenen

Bedingungen die landesherrliche Genehmigung in Verfolg Unseres

tlases vom 16. Juli 1869 (Gesetz Sammlung S. O28) ertheilen. Zugleich bestimmen Wir, daß die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn—

sellschaft auf ihre Kosten diejenigen, von dem Kriegs-Ministerium

ttzusetzenden Anlagen und Einrichtungen, welche geeignet sind, um a neue Bahn erforderlichen Falles für längere Zeit unbrauchbar zu machen, herzustellen verbunden, so wie ferner im Interesse der Zoll waltung verpflichtet ist, auf dem Bahnhofe am Teniplerbend in ichen die durch den vermehrten Verkehr bedingten baulichen Einrich- ngen zu treffen, auch bei eintretendem Bedürfnisse eine besondere golabfertigungbstelle an der preußischxbelgischen Landesgrenze zu er—

ichten. enwärtige Urkunde ist nebst dem Statut ⸗Nachtrage durch

Die ge ne Gesetz⸗ ammlung zu veröffentlichen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

der unter der Firma »Aktien-Gesellschaft Petroleum-Lagerhof«

mit dem Sitze zu Berlin errichteten Attien⸗Gesellschaft.

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 16. Mai d. Is. die Errichtung einer Aktien-Gesellschaft unter der Firma »Aktien-Gesellschaft Petroleum-Lagerhof« mit dem Sitze zu Berlin, sowie deren Statut vom 12. April d. Is. zu genehmigen geruht. Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt für den Regierungsbezirk Potsdam und die Stadt Berlin bekannt gemacht werden.

Berlin, den 19. Mai 1870. . Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

m Auftrage: Moser.

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