1870 / 147 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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gebühr von 8 Sgr. 28 Kr. Süddeutsch 1 Fre. erhoben, wenn die Depeschen innerhalb des Vereins nur die Linien zweier oder mebrerer der obigen Länder berühren.

Zu dieser Vereinsgebühr treten die nach dem internatio⸗ nalen Tarif zu berechnenden ausländischen Gebühren.

Hierbei gilt als Regel, daß die Gebühren nach dem wohl⸗ feilsten Wege zwischen dem Ursprungs - und dem Bestimmungs⸗˖ orte der Depesche zu berechnen sind, es sei denn, daß dieser Weg unterbrochen oder bedeutend weiter ist, oder daß der Auf⸗ geber in seiner Depesche einen andern Weg vorgeschrieben hat (confr. S. 6.

Eine solche Vorschrift ist dann nicht nur für die Berech nung der Gebühren, sondern auch für die Instradirung der Depesche maßgebend, insofern nicht dienstliche Rücksichten es verhindern, in welchem Falle jegliche Beschwerde unzulässig ist.

Bei' Berechnung der Gebühren für Depeschen, welche innerhalb des Norddeutschen Telegraphen- Gepietes verbleiben (ausschliesslich der Depeschen nach und aus den Hohenzollernschen Landen, welche dem Vereins- Tarif unterliegen werden 3 Zonen unter- schieden und betragen die Gebühren:

für die 1. Jone 5 Sgr., 5 2 2 149 * Y Y 3. Y 15 N

Die erste Zone begreift gegen 11-18, die zweite zone gegen 41-52 Meilen direkter Entfernung.

Für Jen Verkehr mit dem Auslande beträgt, Wenn ausser den Norddeutschen nicht auch die Linien ande- rer Vereinsstaaten berührt werden, die Norddeutschò Gebühr one Rücksicht auf die Entfernung 20 Sgr. (unbeschadet jedoch Solcher abweichenden Tarif- Bestimmungen, welche mit. fremden Regierungen für den Verkenr mit den betreffenden Staaten vereinbart sind oder noch vereinbart werden sollten).«

Berlin, den 18. Juni 1870.

Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. In Vertretung: Delbrück.

Bekanntmacunmng.

Zwischen der Postverwaltung des Norddeutschen Bun⸗ des Und der Postverwaltung der Vereinigten Staaten von Amerika ist ein Additional-Vertrag abgeschlossen, welcher am 1. Juli in Kraft tritt. In Folge dieses Vertrages beträgt das Porto für den einfachen, bis 1 Loth schweren Brief:

bei der Beförderung via Bremen oder Hamhurg:

frankirt 3 Groschen, beziehungsweise 10 Kreuzer, unfrankirt 6 Groschen oder 21 Kreuzer,

bei der Beförderung via Cöln über Belgien und England:

frankirt 4 Groschen oder 14 Kreuzer, unfrankirt 8 Groschen oder 28 Kreuzer.

In den Taxen für Drucksachen und Waarenproben nach den Vereinigten Staaten tritt eine Aenderung nicht ein.

Aeber die Portosätze für Briefe nach solchen überseeischen

Ländern, wohin die Beförderung auf Verlangen des Absender s

im Transit durch die Vereinigten Staaten von Amerika er⸗ folgen soll, ertheilen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft. Berlin, den 23. Juni 1870. General Postamt. Stephan.

Das 21. Stück des Bundes-Gesetzblattes des Norddeutschen Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter Nr. 515 das Gesetz, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften. Vom 11. Juni 1870. Berlin, den 25. Juni 1879. Zeitung s-⸗-Comtoir.

Justiz⸗Ministerium.

Allgemeine Verfügung vom 18. Juni 1870 betreffend das Verfahren bei telegraphischen Requisitionen nach den Vereinigten Staaten von Amerika.

Seit dem Bestehen der unterseeischen Telegraphenverbindung mit Nordamerika haben die Gerichtsbehörden mehrfach von derselben Ge⸗ . gemacht, um die Festnahme dorthin geflüchteter Personen zu erzielen.

Der Justiz-Minister nimmt hieraus Veranlassung, die Justiz⸗ behörden darauf aufmerksam zu machen, daß dergleichen telegraphische Requisitionen auf Fälle ungewöhnlicher Wichtigkeit zu beschränken sind und dieselben gleichzeitig wegen des hierbei zu beobachtenden Ver- fahrens im Einverständnisse mit dem Herrn Bundeskanzler mit der nachstehenden Anweisung zu versehen.

I) Zunächst ist zu bemerken, daß Telegramme von Poli behörden an den Bundesgesandten oder an die Bundeskonsuin nuit Vereinigten Staaten ungeeignet sind, um daraufhin gegen den a folgten einzuschreiten. Ebenso sind Telegramme, welche ven Ger ö oder Polizeibehörden in Norddeutschland an Po liz eib eh ordert Amerika gerichtet werden, zwecklos, da sie niemals Berůchich n 1 finden. Im Allgemeinen ist ein Erfolg nur zu erwarten, bn n bezüglichen Requisitionen von Gerichtsbehörden ausgehen und h. di Gesandten in Washington oder an den General⸗-Konsul des ) deuischen Bundes in New. York gerichtet sind. Es empfiehlt fc. diesem Zweck, in allen Fällen die Vermittelung des Autan Amts des Norddeutschen Bundes in Anspruch zu nehmen. Ein n verlust ist dabei in der Regel nicht zu besorgen, wenn das erforde Material (Ziffer 2 nöthigenfalls telegraph sch mitgetheilt wird. tt

27) Wird das Telegramm direkt befördert, so muß dasselbe in besondere enthalten: den Familiennamen und wenigstens einen . namen, Stand, Heimathsort, Provinz und Heimathsstaat, sag womöglich eine Personalbeschreibung des flüchtigen Verbrechers, . das Verbrechen, dessen er beschuldigt wird. Der Thaibestand ö. letzteren muß so speziell bezeichnet sein, daß sich heurtheilen läßt ; dasselbe unter den, Auslieferunge vertrag vom 16. Juni 1852 sall .

Sind Identitätszeugen in Amerika bekannt und leicht herhh schaffen, so ist deren Angabe von Wichtigkeit. ü.

Falls der Name des Dampfschiffs bekannt ist, auf dem Re flüchtige Verbrecher sich eingeschifft han, genügt in der Regel die cn Klit äalghn gabe bieses! Naunmens. Andern fall? ist der Zeitpuntt ie Abgangs, der Abgangshafen, sowie der Umstand, ob die Einschiffun auf einem Dampf⸗ oder auf einem Segelschiffe stattgefunden . möglichst genau anzugeben. Wesentlich ist ferner die in das i gramm aüfzunehmende Zusicherung, daß der Schuldbeweis thunltth bald nachfolgen wird.

Die Unterschrift des Telegramms muß Vor⸗ und Famil, 1 des requirirenden Beamten und seinen Amtscharakter an,

alten.

In vielen Fällen kommt es hauptsächlich darauf an, dem Pa folgten die mitgenommenen Gelder und Effekten abzunehmen. De fallsige Anträge sind, namentlich wo bedeutende Beträge in Friage , nicht in der Hauptdepesche, sondern besonders zu telegtn phiren.

3) Die zur Erwirkung der Auslieferung nothwendigen Urkunden sind hiernächst ohne Zeitverlust dem Justiz“ Minister einzureichen. lun erläßlich sind in dieser Beziehung Abschriften der sämmtlichen Beweik verbandlungen, namentlich der Zeugenvernehmungen, welche nach Vat. schrift der allgemeinen Verfügung vom 26. November 1860 zu be glaubigen sind, und eine Ausfertigung des Haftbefehls, welcht ü Beincttüung enthalten muß, daß die Origingl-Zeugenvernehmung den selben zum Grunde liegt, und vaß die Intersuchung im Einklang mit den Landesgesetzen geführt ist. Jene Beglaubigungen und die Auß— fertigung des Haftbefehls müssen von dem nämlichen richterlichen Beamten vollzogen sein.

Unbeeidigke Zeugenaussagen sind nicht nur ungeeignet, vor ame kanischen Gerichten als Unterstützung des Beweises zu dienen, sondern besser sogar fortzulassen, weil sie einem Vertheidiger des Angeschuldin ten in Amerika leicht Anlaß zu Einwendungen gegen die Vollstandij⸗ keit des erbrachten Schuldbeweises bieten.

4) Wenn eine Aueslieferung vertragsmäßig nicht statthaft i (3. B. bei betrüglichem Bankerutt, Unterschlagung von Privatgeldern u. s. w.), so kann eine Beschlagnahme der hinter dem Flüchtigen he findlichen Gelder und Effekten nur im Wege des Civilprozesses in wirkt und zum Austrag gebracht, und daher von Seiten des Genta Konsuls zu New-Hork eine Vermittelung nur in der Weise ausgeübt werden, daß er die Sache durch einen Anwalt im Namen des Br schädigten führen läßt. Eine hierauf gerichtete telegraphische NRequis⸗ tion muß daher außer den übrigen Erfordernissen den vollständige Namen des Beschädigten und die Erklärung enthalten, daß die Schadlo. haltung des dort zu bestellenden Anwalts für Kautionen, Prozeßlostn u. s. w. sichergestellt sei.

Berlin, den 18. Juni 1870.

Der Justiz ˖Minister. Leonhardt. An sämmtliche Gerichtsbehörden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Kassen-Sekretär Schalhorn ist als Buchhalter hi der Generalkasse des Ministeriums der geistlichen, Unterrichtẽ⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten und .

Der Eivil-Supernumerarius Wille als Kassen⸗ Sekretär bi derselben Kasse angestellt worden.

w e K.

Preußische Bank.

Wochen ⸗Uebersicht n der Preußischen Bant vom 23. Juni 1870. Aktiva. I) Geprägtes Geld und Barren 2) Kassenanweisungen, Privatbanknoten und Darlehnskassenscheine 3) Wechsel bestände

P Lombardbestände

5 Staatspapiere, verschiedene Forderungen und Aktiva m,.

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Pa ssi va. Pesth, 238. Juni. In der heutigen Sitzung des Unter⸗ 9 Banknoten im Umlauf . .... Thlr. 156,107 000 hau ses wurden die Geseßentwürfe über die Trentschiner Bah⸗ Depositen kapitalien RW, izl 0höü nen und die Ablösung der Kettenbrücke in dritter Lesung an

ö Huthaben der Staatskassen Institute genommen. In der mung des Oberhauses wurde das diese beiden Gesetzentwürfe betreffende Nuntium verlesen.

und Privatpersonen mit Einschluß des Giroverkehrs 3/439, 000 Lalbach, 23. Juni. Das vom Landtage zum dritten⸗

Berlin, den 23. Juni 1870. male beschlossene Besetz über die Unterrichtssprachen wurde nicht Königlich Prenßisches Haupt-Bank-Direltorium. sanktionirt. von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Brünn, 23. Juni. Nach den aus den Lgndbezirken be⸗ Herrmann. von Koenen. kannt gewordenen Wahlresultaten wurden bisher 23 Deklaranten . und 7 ,, tasse brach in der Garderob Se. E ; Vor Eröffnung der Theaterkasse brach in der arderobe Angekommen: Se. Excellenz der General Feldmarschall Feuer aus. Das 3 ist gänzlich abgebrannt.

und Ober⸗ Befehlshaber der Truppen in den Marken ꝛc., Graf von Wrangel, von Wildbad in Württemberg. Großbritannien und Irland. London, 23. Juni.

Abgereist; Se. Excellenz der Feneral-LJleutenant, Kom. In der gestrigen Sitzung des Un terhauses wurde nach län mandant von Berlin, und Ehef der Landgendarmerie, Graf erer Erörterung die Vorlage behufs Pensionirung von Armen— von Bismarck-Bohlen, nach Carlsburg in Pommern. ärzten zum zweiten Male gelesen. Im weiteren Verlaufe der . 5 . ö ö. . . eines in, 25. Juni. Se. Majestät ; odesurtheils nicht der Entscheidung des inisters des Innern n e , id zur e , ,,, anheimzugeben, sondern ein Tribunah mit Revision solcher Ur⸗ Frledrich Häase von des Großherzogs von Mecklenburg. theile zu betrauen. Der Minister des Innern rechtfertigte sich Tchwerin Königlichen Hoheit verliehenen goldenen Verdienst⸗ zunächst in Betreff eines einzelnen Falles, den Jentinson ihm fteüzes des Ordens der Wendischen Krone, sowie zur Anlegung Fur Last gelegt, und wies nach, daß er den Mmstanden nach die r den Schauspielern Ludwig Dessoir und' Siegwart besten Maßregeln getroffen habe. Was die Bill anbelangt, so ticbm ann von bes Herzogs don Sachsen- Meiningen Hoheit . V , ib daß Ferliehenen Dekorgtionen, und zwar Ersterem des Verdienst. R w . 6g er Verhan . ih zu gr nen, . kreuzes des Herzoglich sachsen-ernestinischen Hausordens, Letzterem ; . wein esung 6h or a0 393 h e , sz elbiesem Drden affillirten Verdienstmedaille, Allerhöchst— Mater in zer Cit) ben ben bemzhenden nden, bannt gn, ihre Genehmigung zu ertheilen welche die Gemeindebehörden der City denselben noch immer ihre . J. Die Erörterung über den Antrag wurde vertagt. K 24. Juni, Das Unterhaus verwarf in seiner heu⸗ Personal Veränderungen in der Armee. . . 16 . Wichards zum Schulgesetze mit egen Stimmen. Beamte der Militärverwaltung. Durch Verfügung des geg Krieg · Ministeriums. Den 16. Ju ni. Toop, Intendantur . Assessor Frankreich. Paxis, 23. Juni. Das 2 Journ. officiel vom J. Armee -⸗ Corps, die nachgẽsuchte Entlassung aus dem Militär · veröffentlicht den mit Rußland am 6. I8. Mai d. Is. abge Intendanturdienste ertheilt. Scharff, interimistischer Proviantmeister schloffenen Vertrag zum Schutz der Fabrikmarken. jn Pillau, zum etatsm. Proviantmeister ernannt. U Her gesetzgebende Körper genehmigte heute die Gesetze, welche den Departements Calvados und Sarthe die

Zu Gernrode und Nienburg 4. S. im Herzogthum Anhalt, wer⸗ Konkrahirung von Anleihen gestattet, und fuhr dann in der den am J Juli c. Telegraphenstationen mit beschränktem Tagesdienste Berathung des die Ernennung der Maires betreffenden Gesetz⸗

eröffnet werden. . entwurfes fort. J Halle, den 246. Juni 1570. Die Kommission, welche mit der Prüfung des Bud⸗

Telegraphen Direktion. gets der Stadt Paris beauftragt ist, hat sich definitiv gegen

ͤ ; ü n ; eine Vermehrung der Stadtanleihe von 520 Millionen ausge⸗ Am 1. Juli er. wird zu Lübbecke, Regierungsbezirk Minden, eine gleich is' Glnendement FerrkS angenommen,

f ; ; dem öffent. rochen und . ) Ban Til warden fsatlon, mlt bejchränttem Tazesdiensse dem offen . Reg Milllonen, welche der Credit Foncier bei

kehr übergeben werden. dem zufolge ü , m m. . Juni 1810. Gelegenheit eines Anleihens der Stadt Paris erhoben hat, zu—

Telegraphen ˖ Direktion. rückgefordert werden sollen. = 24. Juni. Im gesetzge benden Körper wurde der

von mehreren Deputirten der Spposition gestellte Antrag auf Wählbarkeit der Maires mit 187 gegen 55 Stimmen ver⸗

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 25. Juni. Nach telegraphischer Nach! worfen.

icht deen, d., weis, ist S. zi, Cihtenschs s r nl, nah, Swanien. Madrid, 26. Juni. Die Eoxtes haben, sich Begleitung des Kanonenboots »Delphin« von Plymouth nach Fig . e ttober vertagt K sie vorher sämmtliche

der Ostsee in See gegangen noch unerledigte Gesetzentwürfe angenommen und die Regierung Mecklenburg. Schwerin, 24. Juni. Anläßlich der ermächtigt hatten, eine Amnestie zu bewilligen.

wischen den Großherzoglichen Kommissärien und der Kom⸗ - . . der J hier geführten Verhandlungen . , ö ,. . , ö . üben Gteuerreformm sind Differenzen entstanden / da der Abzug . gen 4 ir sth a um! br Uhr Morgens von der Bundesstempelsteuer auf das Aversum von den Deputirten Par . 64 ö Zech h fu s tt , . SGwart * gefordert, won den Kommissarien jedoch abgelehnt wird. Zur Pozzolengo nach (der es derselb lcher ber ich Deschlußfaͤssung ist ein außerordentlicher le ndschaftlicher Kon. Nach vollzogener Ein weihuig derlelben, welt he der sterreichi⸗ vent nach n ral auf den 77. d. ein berusen sche und französische Gesandte beiwohnten, erfolgte um 103 Uhr * fen Altenburg, 24. Juni. Das heutige Bülletin die Abreise näch Solferino, zur Einweihung der dortigen Be—

. ö Befinden Sr. Hoheit ,, . lautet: gräbnißstätte.

acht sehr unruhig. Kräftezustand äußherst chin alli Nußland und Polen, St. Pet ers burg 23. Juni. Württemberg. Stuttgart, 23. Juni. Der Prinz ; , . wilt un g. Teen i. gen iahn'n sind gestern Nach⸗ 6 ö. ug nf van Württemberg ist am 19 hier ein mittag zum Besüiche Ihrer Königlichen anjestäten hier an⸗ ö. ffentlicht den Senatsbefehl gekommen und im K. Residenzschlosse abgestiegen. zochste Editt vom 21. Nai Der Kai⸗ : das Land des Donischen

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 23. Juni. ser is . enn mn vom brucker Lager in Laxenburg an- schen Heeres und die gekommen. Morgen empfängt der Kaiser den ägyptischen Prin⸗ mbenennen ist. zen Mehemet Tewfik Pascha. Nach dem Diner, welches am . Panzergeschwader ö Abends zu Ehren Tem fit ha g 4. e n ef beginnt heut seine Uebungen. attsin ü jestät mit dem Abendzu . 3 . . ö. ö Dänemark. Kope nh agen, 22. Juni. Der König, 24. Jund Der Kaiser empfing heute den ägyptischen die Königin, die Großfürstin Maria Feödorowna nebst meh— Kronprinzen Mehemet Tewfik gleichzeitig mit dem hiesigen reren anderen Mitgliedern der Königlichen Familie statteten türkischen Botschafter. gestern der verwittweten Königin Caroline Amalie auf Sorgen⸗ pondenz⸗ erfährt aus Rom, frei einen Besuch ab und retournirten Nachmittags pr. Esen

Die » Oesterreichi Korre . daß n e, er r re, e g, einig sind, sofort bahn nach Friedensburg. Wie es jetzt heißt, wird die Groß

nach der Proklamation der Unfehlbarkeit Rom zu verlassen. fürstin, sofern nichts Unerwartetes dazwischen kommt, den gan 3122