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bedingungen, welche für den inneren Verkehr des Norddeutschen Postgebiets maßgebend sind.
Bei Waarenproben kommen die desfallsigen, im Nord⸗ deutschen Postgebiet gültigen Bestimmungen mit der Maßgabe in Anwendung, daß nach Großbritannien und Irland 1) Scheeren, Messer und Gabeln oder ähnliche Gegenstände bis zum Gewichte von 15 Loth, 2?) Tabak bis zum Gewichte von 131, Loth, 3) rohe und gesponnene Seide, sowie gefärbte und gezwirnte Seide bis zum Gewichte von 6 Loth ausnahmsweise zur Versendung als Waarenproben zugelassen sind.
Es ist gestattet: Briefe, Drucksachen und Waarenproben unter Rekommandation abzusenden. Rekommandirte Sendun⸗ gen müssen frankirt werden und unterliegen demselben Porto, wie gewöhnliche frankirte Sendungen gleicher Gattung, unter Hinzutritt einer Reko]mmandationsgebühr von 2 Groschen oder 7 Kreuzern.
Ueber die Taxen für Korrespondenzen nach solchen über⸗ seeischen Ländern, wohin die Beförderung im Einzel ⸗Transit durch das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Ir— land erfolgen soll, ertheilen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.
Berlin, den 23. Juni 1870.
General ⸗Postamt. Stephan.
oc Q Q , —— 2 —
Das 30. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus— gegeben wird, enthält unter
Nr. 7679 das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreisobligationen des Salzwedeler Kreises im Vetrage von 35,000 Thalern. Vom 2. Mai 1870, unter
Nr. 7680 das Statut für den Verband zur Entwässerung des Szlapszill-Terrains im Kreise Memel. Vom 16. Mai 1870; unter
Nr. 7681 den Allerhöchsten Erlaß vom 16. Mai 1870, be⸗ treffend die Verleihung des Rechts zur Erhebung eines ein— meiligen Chausseegeldes an die Gemeinden Amern St. Anton, Amern St. Georg, Dilkrath und Boisheim, im Kreise Kempen, Regierungsbezirk Düsseldorf, für den von denselben chaussee⸗ . ausgebauten s. g. Dilkrath⸗Boisheimer Kommunalweg; unter
Nr. 7682 den Allerhöchsten Erlaß vom 16. Mai 1870, be⸗ treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Buk, im Regierungsbezirk Posen, für den Bau und die Unter⸗ haltung der Chausseen: I) vom Bahnhofe Neutomysl durch die Bolewicer Forst bis zur Chaussee Neustadt-⸗Tirschtiegel, 2 von Grätz durch die Stadt Opalenika nach dem Bahnhof daselbst; 3) vom Bahnhof Opalenika nach Neustadt b. P.; 4 vom Bahn⸗ hof Buk durch die Stadt gleichen Namens bis an die Sam— tersche Kreisgrenze zum Anschluß an die Chaussee von Sekowo über Dusznik in der Richtung Sęendzinko; unter
Nr. 7683 den Allerhöchsten Erlaß vom 16. Mai 1870, be⸗ treffend die Abänderung der Richtungslinie der zu 2 des Aller— höchsten Erlasses vom 77. April 1868 (Gesetz⸗Samml. f. 1868, S. 483) bezeichneten Chaussee im Kreise Berent, statt über Nie—⸗ damowo, über Groß ⸗Klinz, Eichenberg, Elsenthal und Alt— Kischau; unter
Nr. 7684 die Bestätigungs⸗ Urkunde, betreffend den Sieb⸗ zehnten Nachtrag zum Statut der Oberschlesischen Eisenbahn⸗ gesellschaft. Vom 6. Juni 1870; unter
Nr. 7685 die Konzessions- und Bestätigungs⸗Urkunde, be⸗ treffend den Bau und Betrieb einer Zweig⸗Eisenbahn von Wittenberge über Dömitz und Lüneburg bis zum Anschlusse an die Osnabrück -Bremen- Hamburger Eisenbahn, durch die Berlin- Hamburger Eisenbabngesellschaft, und einen Nachtrag zum Statut der letzteren. Vom 16. Juni 1870; und unter
Nr. 7686 die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter der Firma: »Stadteölnischer Theater— Aktienverein« mit dem Sitze zu Cöln errichteten Aktiengesell⸗ schaft. Vom 15. Juni 1870.
Berlin, den 28. Juni 1870.
Gesetz⸗Sammlungs / Debits ⸗Comtoir.
Berlin, 28. Juni. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Großherrlich türkischen Medschidje⸗Ordens dritter Klasse: dem Major und Eskadrons⸗Chef Freiherrn von Korff vom 2. Garde⸗ Dragoner-⸗Regiment; des Ritterkreuzes des Königlich sächsischen Albrechts⸗-Ordens: dem Rittmeister und Eska⸗ drons Chef von Niesewand vom Rheinischen Dragoner⸗Regi⸗ ment Nr. 5; der Ritter-⸗Insignien erster Klasse des Herzoglich anhaltinischen Hausordens Albrechts des Bären: dem Hauptmann und Compagnie ⸗Chef von Brandt
vom 2. Rheinischen Infanterie Regiment Nr. 28; des Ritttz, kreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen-erneß, nischen Hausordens: den Hauptleuten und Compags Chefs von Heyne vom 5. Thüringischen Infanterie ⸗Regimn Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), von Nostitz vom 2. Sch, . Jäger-Bataillon Nr. y und von Kessel vom Hannonn chen Jäger-Bataillon Nr. 19, des Ritterkreuzes zweitt Klasse desselben Ordens: den Premier Lieutenant von Boddien vom Magdeburgischen Jäger-Bataillon Nr. 4m von Lieres und Wil kau vom 2. Schlesischen Jäger-Batailln Nr. 6; des Ehrenkreuzes dritter Klasse des Fürstii lippischen Gesammthauses: dem Premier Lientengz Reinecke vom 7. Westfälischen Infanterie⸗Regiment Nr.) und kommandirt als Adjutant bei der 26. Infanterie⸗Brigazf, des Ritterkreuzes des Malte ser-Ordens: dem Secbnn, Lieutenant Prinzen Franz von Ratibor und Corvey von 3. Garde-Ulanen-Regiment; des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich hessischen Ver dien storden Philipps des Großmüthigen: dem Zahlmeister Verwon vom 2. Garde UAdlanen⸗Regiment, des silbernen Kreuzeß desselben Ordens: dem Stabstrompeter Otto desselhen Regiments; sowie der dem Herzoglich sachsfen-ernestini— schen Hausorden affiliirten silbernen Verdient Medaille: den Feldweheln Kost ka und Kynast vom 2. Scht sischen Jäger⸗Bataillon Nr. 6.
Bekanntmachung.
Während der diesjährigen Badesaison in Helgoland werden zw schen Hamburg resp. Geestemünde , n. Helgoland, und zwar zunächst bis 9. Juli d. J. folgende Postverbindungen un. terhalten werden:
a) zwischen Hamburg und Helgoland (per Dampfschiff »Cuxhavenq aus Hamburg jeden Montag und Donnerstag, 10 Uhr Morgens; ans Helgoland jeden Dienstag und Freitag, Morgens.
Mit dem Dampfschiffe nach Helgoland erhalten sämmtliche für Helgoland bestimmte Postsendungen Beförderung, welche spätesten am Abend vor dem , . desselben über Harburg und Altona resp. von Lübeck und am Morgen des Abgangstages mit dem Courier— zuge aus Berlin, ferner Briefpostsendungen, welche am Morgen des Abgangstages mit dem Schnellzuge von Kiel bezw. über Harburtz in Hamburg eintreffen.
b) Zwischen Geestemünde (Bremerhafen) und Helgoland (per Dampfschiff »Nordsees) aus Geestemünde jeden Dienstag und Sonn. abend, 9 Uhr Vormittags, aus Helgoland jeden Montag und Mitt woch, Vormittags. ö
Mit dem Schiffe werden die für Helgoland bestimmten, spätestens mit dem ersten Eisenbahnzuge aus Hannover am Morgen der Abfahtt in Geestemünde eingehenden Briespostsendungen und die mit dem letzten Zuge am Abend vorher dort ankommenden Fahrpostsendungen weitergesandt.
Hamburg, den 26. Juni 1870.
Ober · Post · Amt. Schulze.
Bekanntmachung.
Während der diesjährigen Kurperiode werden zwischen Anna— berg in Sach sen und Earlsbad, sowie zwischen Schwarzen— berg in Sachsen und Carlsbad je zwei tägliche Eilposten unter. halten. Diese Posten erhalten ihre Abfertigung
A. Von Annaberg, Bahnhof: .
J. über Oberwiesenthal um 12 Uhr Mittags nach Ankunft des um 8338 Uhr früh von Chemnitz abgehenden Zuges, (Abgang von Berlin um 74s Uhr Abends über Riesa und Chemnitz, von Dreͤ— den um 6 Uhr früh über Flöha);
II. über Weipert um 1230 Uhr früh nach Ankunft des um 9gꝛ0 Uhr Abends von Chemnitz abgehenden Zuges (Abgang von Ber— lin um 12 Uhr Mittags über Riesa und Chemnitz, von Dres den über Flöha um 648 Uhr Abends).
B. Von Schwarzenberg: ( I. um 11 Uhr Vormittags, nach Ankunft des um Tis Uhr früh
von Werdau abgehenden Zuges (Abgang von Berlin um 1030 Uht Abends über Leipzig, von Magdeburg um 646 Uhr Abends von Leipzig um 440 Uhr früh),
If. um 13 Uhr Nachts, nach Ankunft des um 830 lhr Abend von Werdau abgehenden Zuges (Abgang von Berlin über Leipzil um 1 Uhr Nachmittags, von Magdeburg um 116 Uhr Nach mittags, von Leipzig um 620 Uhr Abends).
Außerdem werden von Schwarzenberg Nachmittags gegen 3 Uhr nach Ankunft des um 12 Uhr Mittags von Werdau abgehen den Zuges (Abgang von Magdeburg um 528 Uhr früh, von 8 um Yi Uhr Vormittags5 Separat -Eilwagen nach Carls ö abgefertigt, sofern zu einer solchen Fahrt vier, acht oder je vir Pläße mehr gelöst werden. ach
Die Beförderung dieser Posten erfolgt von Annaberg lien Carlsbad in circa 8 Stunden, von Schwarzenberg nach Car in cirea 77 Stunden. . an.
An Personengeld werden bei 30 Pfund Freigepäck von Ant ö berg Bahnhof nach Earisbad über Oberwiesenthal ? . 17 Rgr. 6 Pfg, über Weipert 3 Thlr. 8 Ngr., von Schwar; berg nach Carlsbad 2 Tblr. 12 Ngr. 8 Pf. erhoben.
Leipzig, den 26. Juni 1870. .
Der ö etz.
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ziproz Anlehen der vormals freien R ö Bei der stattgehabten 14. Verloosung des Anlehens der vormals freien Stadt Frankfurt a. M. von 2500 600 Fl. d. d. 360 . J , . der Obligationen Fit 5 r Rückzahlung au en I. t ob ; . ö . 1000 . 1870 gezogen Nr. 13. 17. 83. 273. 347. 393. 419. = 6 373 1l7, d 138. 9. 504. 636. 917. 1082. II94. K 500 Fl.: Nr. 1629. 1750. 2 2065. 2158. 2170. 2 ud W 0. 2189. 2194. 2234. 2505 106Obl1ligationen à 300 FI. . 2828. 231. 2833. 2894. 2931. 2952. 2956. 3119. 3125 und GJ Nr. 3395. . 2. 3571. 3808. ? 4565. . . 66 ⸗ 3888. 3952. 4153. 4172. Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit de — merken in Kenntniß gesetzt, daß sie die J zinsung nur bis zum Einlösungstermine stattfindet, beider Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse zu Wiesbaden und bei der Königlichen Kreis- kasse zu Frankfurt a. M. gegen Rückgabe der Obligationen und der dazu gehörigen, nicht verfallenen Zinscoupons nebst den Talons er— , , et det 18. und Cz. Verloof Von den bei der 12. un Verloosung gezo igatione sind folgende bis jetzt nicht zur Einlösung . , ö it. G6. 3 1900 Fl.: Nr. 110. 401. 721. 929. 939 und 1446. 4 500 FI.: Nr. 1819. 1928. 1983 1998. 210. 2354. 2366 . 2379. 2429 und 2602. 694 39 31. . . 2986 und 3070. 4 Nr. 3490. 3609. 3655. 3694. 3845. 3891 3979. 4143. 4228. 4326. 4347. 1351. 4436. ö bci und 4662 ö ie Inhaber dieser igationen werden hiermit wi deren Einlösung aufgefordert. httemit wiederholt zu kö ö. Juni 1870. er Königliche Regierungs- Präsident. ö ñ
Nieht amtliches.
Preußen. Berlin, 28. Juni. n Ausführun des Artikels 45 der Bundesverfassüng, . ö. die Aufgabe stellt, dahin zu wirken, daß auf den Eisen— bahnen übereinstimmende Betriebs- Reglements eingeführt werden, hat der Bundeskanzler dem Bundesrathe des Rord— deutschen Bundes unter dem 25. März d. J. den Ent— wurf zu einem »Betriebs Reglement für die Eisenbahnen im Norddeutschen Bunde vorgelegt. Bei Aufstellung des Entwurfs ist die Auffassung leitend gewesen, daß es sich für den Norddeutschen Bund dringend empfehle, sich nicht ohne Noth von den Bestimmungen zu entfernen, welche für den, die Eisenbahnen Nord und Süddeutschlands, sowie Oesterreichs und theilweise auch Polens, Niederlands und Belgiens umfas— inden deutschen Eisenbahnverein in Geltung stehen. Es sind deshalb die von den zum deutschen Eisenbahnverein gehörenden Eisenbahnverwaltungen auf Grund der Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs für den Vereinsverkehr, d. h. für den Verkehr von Bahn zu Bahn, vereinbarten Reglements für den Personen— und Güterverkehr vom 1. März 1865 zur Grundlage genom— men und Aenderungen nur insoweit getroffen, als sie durch den Zweck, den gesammken Verkehr auf den Eisenbahnen im Nord— deutschen Bünde (Lokalverband und Verkehr von Bahn zu Bahn) einheitlich zu regeln, bedingt, oder durch die auf den Preußischen Staatsbahnen gemachten Erfahrungen als zweck— mäßig erprobt waren. — Bie für den Vereinsverkehr auf den Bahnen des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen festgestellten
Frachtbriefformulare sind aus allgemeinen Zweckmäßigkeitsrück⸗
sichen, insbesondere um nicht eine Störung in den Verkehrs— beziehungen mit den nicht im Norddeutschen Bunde belegenen Vereinsbahnen eintreten zu lassen, unverändert beibehalten.
Der Bundesrath des Norddeutschen Bundes hat nach An— hörung, des Ausschusses für Post⸗ und Eisenbahnwesen in der Sitzung vom 15. d. M. beschlofsen: i] mit Rück. siht auf die in der Vorlage über die Wirksamkeit des Reglements enthaltene Bemerkung zu erklären: daß das Reglement nicht auf Transports,“ deren Abgangs. und e limmunge or innerhalb des Norddeutschen Bundesgebiets gen, zu beschränken sei, daß es vielmehr auch Anwendung zu sinden habe auf Sendungen, die sich über das Bundesgebiet Iigne bewegen, sofern für diese besondere Reglements mit den „üglichen nicht norddeutschen Eisenbahnverwaltungen nicht treinbart sind, und die Bundesregierungen zu ersuchen, dahin zu- wirken, daß für die gedachten Vereinbarungen die durch das n desreglement festgestellten Normen soviel als thunlich An— n finden; ) dem Reglement mit einzelnen Modifikationen le Zustimmung zu ertheiken. Als Ausführungstermin ist der Oktober d. J. in Aussicht genommen worden.
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— Postvertrag mit England. Die »Kölnische Zeitung«“ hat in der Nummer vom 24. Juni angeführt, daß das Porko für Zeitungen nach England vom 1. Juli erheblich erhöht werde.
Eine einfache Darstellung des wahren Sachverhal: s wird genügen, das Einseitige dieser Bebauptung darzuthun.
Bisher betrug die Taxe für Zeitungen, andere Drucksachen und Waarenproben nach England bis zu einem Gewicht von 15 Loth 8 Pfennige für jedes Loth. Nachdem in allen neueren Postverträgen die Gewichts⸗Progression für solche Sen⸗ dungen auf 23 Loth erhöht ist, mußte ein Gleiches für die Zeitungen ꝛe. nach England geschehen. Das Porto wurde, in Folge der Erweiterung des Gewichts, auf den Satz von 9 Pfen⸗ nigen für je 27 Loth normirt. Beispielsweise koͤsten künftig alle derartige Sendungen, welche über 1 Loth bis 2 Loth wiegen, 9 Pfennige, während das Porto für dieselben bisher auf 16 bis 24 Pfennige zu stehen kam.
Bei der Mehrzahl der Zeitungen, Drucksachen und Waarenproben tritt demnach eine Ermäßigung ein, welche nach den Ermittelungen der Postverwaltung einen Einn ahme— Ausfall von etwa 3000 Thalern jährlich zur Folge hat. Mit⸗ hin wird dem Verkehr im Ganzen — und die Postverwal— tung kann doch nur das Ganze, nicht die zufälligen Verhält— nisse eines einzelnen Zeitungs Unternehmens ins Auge fassen lediglich ein Vortheil zugewendet. Zugleich wird die Ueber⸗ einstimmung mit den anderen Postverträgen erzielt.
Wenn dem gegenüber für einzelne im Wege des Abonne— ments nach England zur Absendung gelangende Zeitungen der Preis sich erhöht, so hat dies, abgesehen von einer richtigeren, d. h. halbscheidlichen Theilung des Portos zwischen den beiden Postverwaltungen, vorzugsweise seinen Grund darin, daß die Norddeutsche Postverwaltung bisher für die betreffenden Zei⸗ tungen an ausländischem Porto einen höheren Betrag zu entrichten hatte, als sie selbst von den Abonnenten er hob.
Namentlich war dies der Fall bei der Kölnischen Zei— tung. Für ein Exemplar der Kölnischen Zeitung wurden vis— her von den Abonnenten an ausländischem Porto vierteljähr⸗ lich 1 Thlr. 113 Sgr. eingezogen, in der That aber stellte es sich heraus, daß die Norddeutsche Postverwaltung selbst dafür 2 Thlr. zu zahlen hatte. Sie setzte also für jedes in England gehaltene Exemplar der Kölnischen Zeitung 18. Sgr. viertel— jährlich aus der Postkasse zu. Es reichte natürlich hin, diesen Zustand zu erkennen, um demselbem sofort bei der ersten geeig- neten Gelegenheit ein Ende zu machen.
— Laut eingegangener Nachricht hat S. M. S. »Hertha«— am 2. Mai den Hafen von Shanghai verlassen und die Reise nach Nangasaki angetreten. — S. M. Linienschiff Renown« und Kanonenboot »Delphin« passirten am 27. d. M. Skagen.
Sachsen.
Altenburg, 27. Juni. Die letzten Bulletins über das Befinden Sr. Hoheit des Prinzen Friedrich lauten:
26. Juni. Nacht sehr unruhig, ohne jeden Schlaf. Be⸗ wußtsein zeitweise getrübt. Verfall der Kräfte äußerst bedeutend. 27. Juni. Seit gestern Mittag besteht bei dem Hohen Kranken ein schlummersüchtiger Zustand, aus welchem Se. Hoheit nur selten und nur auf kurze Zeit erwacht. Das Bewußtsein ist dann nicht klar, die Sprache schwerfällig. Bayern. München, 27. Juni. Das Gesetzblatt Nr. 6 publizirt das Gesetz vom 21, einige provisorische Bestimmungen über die Tap oder Stempelgebühren in bürgerlichen Rechts⸗ sachen betreffend. — Das »Justiz ⸗Ministerialblatt« veröffentlicht eine Königliche Verordnung vom 21., die Gebühren der Advo⸗ r nn Rechtspraktikanten in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten etreffend. — Die „K. H. meldet, daß durch Allerhöchste Entschließung der Landtag bis zum 28. Juli einschließlich verlängert worden ist.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 27. Juni. Ueber den Ausfall der Landtagswahlen ist Folgendes bekannt. In den mährischen Städtebezirken wurden gewählt: 28 Ver— fassungstreue und 6 Deklaranten. Die krainischen Landge— meinden wählten durchweg Kandidaten der nationalen Partei. Die Landgemeinden Kärnthens wählten 10 liberale und 2 kleri— kale Abgeordnete. In 7 Landbezirken Ober-Oesterreichs wurden gewählt: 6 Bauern, 1 Oekonom und 2 Pfarrer. Die steier⸗ märkischen Städte und Marktflecken haben durchweg liberale Abgeordnete in den Landtag gewählt. Dr. Kaiserfeld wurde zweimal gewählt.
Großbritannien und Irland. London, 25. Juni. Dem vorgestrigen Gartenfeste wohnten Ihre Maj. die Königin nebst dem Prinzen und der Prinzessin von Wales, Prinzen und Prinzessin Christian, den Prinzessinnen Louise und Bea— trice und zahlreichem Gefolge bei. Unter den geladenen Gästen, etwa achthundert an der Zahl, befanden sich der Herzog und die Herzogin von Cambridge, der Großherzog von Mecklenburg—
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