1870 / 160 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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kunft in Lübeck täglich außer Mittwoch früh zum Anschluß an den um 7 Uhr Morgens nach Berlin abgehenden Eisenbahnzug.

Personengeld zwischen Lübeck und Kopenhagen; Hütte 6 Thlr., 1. Salon 5 Thlr. ‘3 Sgr., II. Salon 3 Thlr. 225 Sgr., Deckplaß 2 Thlr. 8 Sgr.

Linie Kiel-Christiania direkt.

Die Ueberfahrt erfolgt in 41—42 Stunden.

Die Fahrten finden in jeder Richtung einmal wöchentlich statt.

Abgang aus Kiel: jeden Sonntag Nachts vom Sonntag zum Montag) nach Ankunft des letzten Zuges aus Altona bezw. Hamburg c. Ankunft in Ehristianig: jeden Dienstag Nachmittags,

Abgang aus Christianig: jeden Donnerstsag um 9 Uhr Vormittags. Ankunft in Kiel; jeden Sonnabend früh zum Anschluß an den Frühzug nach Altong bezw. Hamburg.

Personengeld zwischen Kiel und Christiania: J. Platz 15 Thlr., II. Platz 10 Thlr. III. Plaß 5 Thlr. .

Auf den Linien Stralsund⸗Malmoe, Kiel ⸗Korsoer und Kiel. Christianig coursiren die von den betreffenden Postverwaltungen ein. 5 Post. Dampfschiffe, auf der Linie Lübeck ⸗Kopenhagen. Malmoe

ie zur Posibeförderung benutzten Dampfschiffe der Halland'schen und Malmöer Dampfschiff ⸗Gesellschaften. Berlin, den 11. Juli 1870. General⸗Post Amt. Stephan.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Das dem Dr. Carl Liebermann und dem Dr. Carl Graebe zu Berlin unter dem 23. März 1869 ertheilte Patent auf ein Verfahren zur fabrikmäßigen Gewinnung eines rothen Farbstoffs aus Anthracen ist aufgehoben.

Berichtigung. In dem dem Herzoglich anhaltischen Bergrath 4. D. Carl Bischof zu Halle 4. S. unterni 28. Juni d. J. ertheilten und in Nr. 151 des »Staats⸗Anzeigers« publizirten Patente muß

es statt der Worte: : »Theer aus Steinkohlen zu gewinnen« heißen:

»Theer aus Schweel kohlen zu gewinnen.«

Justiz⸗Ministerium.

Der Kreisrichter Zimmermann in Asbach ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgerichte in Neuwied und zugleich zum Rotar im Departement des Justiz-Sengts zu Ehrenbreit⸗ stein, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Neuwied, ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten.

Akademie der Künste.

2 . Preisbewerbung bei der Königlichen Akademie der Künste. Preisbewerbung der Meyerbeerschen Stiftung,

Der am 2. Mai 1864 verstorbene Königlich Preußische General⸗Musikdirektor und Hof⸗Kapellmeister Giacomo Meyer⸗ beer hat in seinem unter dem 30. Mai 1863 erxichteten und

am 13. Mai 1864 publicirten Testament ein Kapital von 160060 Thalern ausgesetzt, von dessen Zinsen unter dem Namen

Meyerbeerschen Stiftung für Tonkünstler« alle zwei Jahr eine Konkurrenz für Studirende der musikalischen Composition, für welche die Mitwirkung der Königlichen Akademie der Künste, insbesondere ihrer mufikalischen Section, in Anspruch genom⸗

men wird, veranstaltet und dem Sieger derselben die Zumme von Ein tau fend Thalern zu einer Studienreise durch Deutsch⸗ land, Frankreich und Italien ertheilt werden soll. Bei der für

das Jahr 1871 hiedurch eröffneten Konkurrenz wird jedoch das

Stipendlum auf Eintausend und Fünfhundert Thaler vag (or. ĩ ten, si ie erhöht, wie dies, da die letzte Konkurrenz nicht zu Stande ge⸗ mitte lung von Militäranwärtern in Gemäßheit des S. 21. des eitirten . Reglements, unverzüglich in die Wege zu leiten, sofern die dieserhalb

vorgeschriebenen Schritte nicht bereits einmal ohne Erfolg gethan

kommen, in §. il des Statuts der Stiftung bestimmt wird, Nach der ausdrücklichen Festsetzung des Stifters muß der Konkurrent:

) ein Deutscher, in Deutschland geboren und erzogen sein,

und darf er das 28. Jahr nicht überschritten haben. I Derselbe muß seine Studien in einem der nachgenannten Institute gemacht haben: a) in der bei der Königlichen Akademie

lin, c in dem vom Professor J. Stern geleiteten Konser⸗

vatorium für Musik, 4 in der vom Professor Dr. Th. Kul⸗

Professor F. A. Geyer, f) bei dem verstorbenen Professor Marz, 8) in dem Konservatorium für Musik in Cöln.

3 Der Konkurrent hat sich über seine Befähigung und seine Studien durch Zeugnisse seiner Lehrer auszuweisen.

I Die Preis-Aufgaben bestehen in a) einer achtstimmigen Vocal-Fuge für 2 Chöre, deren Hauptthema mit dem Text von den Preisrichtern gegeben wird, b) in einer Ouvertüre für großes Orchester, c in einer dreistimmigen durch eine ent— sprechende Instrumental-Introduction einzuleitende Cantate mit Orchester-Begleitung, deren Tert den Bewerbern mitge— theilt wird.

5) Die Konkurrenten haben ihre Anmeldung nebst, be— treffenden Zeugnissen (ad 1 und Y mit genauer Angabe ihrer Wohnung der Königlichen Akademie der Künste bis zum 15. August d. J., Mittags 12 Uhr, auf ihre Kosten V Die Zuͤsendung des Themas der Vocal-Fuge, sowie des Textes der Cantate an die den gestellten Bedingungen entsprechenden Bewerber erfolgt bis zum 1. September d. 2

6) Die Konkurrenz⸗Arbeiten müssen bis zum 1. März k. J., Mittags 12 Uhr, in eigenhändiger sauberer und leserlicher Rein⸗ schrift, versiegelt an die Königliche Akademie der Künste in Berlin kostenfrei abgeliefert werden. Später eingehende Einsendungen werden nicht berücksichtigt. Den Arbeiten ist ein den Namen des Konkurrenten enthaltendes versiegeltes Couvert beizufügen, dessen Außenseite mit einem Motto zu versehen ist, das ebenfalls unter dem Titel der Arbeiten selber statt des —Ramens des Konkurrenten stehen muß. Das Manuskript der gekrönten Arbeiten ver⸗ bleibt Eigenthum der Königlichen Akademie der Künste. Die . des Siegers und Zuerkennung des Preises erfolgt in der am 5. August 1871 stattfindenden öffentlichen Sitzung der Königlichen Akademie der Künste, deren Inspektor die uner⸗ öffneten Eouverts nebst den betreffenden Arbeiten den sich per⸗ fönlich oder schriftlich legitimirenden Eigenthümern zurückstellt.

7 Der Sieger ist verpflichtet, zu seiner weiteren musikali⸗ schen Ausbildung auf die Dauer von 18 auf einanderfolgen⸗ den Monaten eine Reise zu unternehmen, die ersten 6 Monate in Italien, die folgenden 6 in Paris und das letzte Drittel seiner Reifezeit abwechselnd in Wien, München, Dresden und Berlin zuzubringen, um sich gründliche Einsicht von den musika—⸗ lischen Zuständen der genannken Orte zu verschaffen. . ist er verpflichtet, als Beweis seiner künstlexrischen Thätigkeit an die musikalische Section der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin zwei größere Compositionen von sich einzusenden. Die eine muß das Fragment einer Oper oder eines Oratoriums, dessen Aufführung etwa eine Viertelstunde dauern würde, die andere eine Ouvertüre oder ein Symphonie⸗-Satz sein.

83) Das Kollegium der Preis-Richter besteht statutenmäßig zur Zeit aus den Mitgliedern der musikalischen Section der Königlichen Akademie der Künste und zwar! den Professoren Grekl, Commer, Schneider, Kiel, Dorn, Ober -Hof— Kapellmeister Taubert und Concertmeister Ries, ferner dem Königlichen Kapellmeister Eckert und den Professoren Geyer, Kullack und Stern.

Berlin, am 7. Juli 1870.

Die Koͤnigliche Akademie der Künste.

Im Auftrage: Ede Daege. O. F. Gruppe.

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Verfügung vom 2. Juli 1870 betreffend die Bestimmungen über die Anwendung des Reglements vom 16,720. Juni 1867 wegen Civilversorgung der Militärpersonen.

Die in Folge Allerhöchsten Erlasses vom 18. März v. J. Sr. Majestät dem Könige eingereichten Nachweisungen über die Ver— wendung von Militäranwärtern in Stellen des Civildienstes haben Allerhöchstdemselben Veranlassung gegeben, einige Anordnungen zu befehlen, welche geeignet sind, die gleichmäßige Handhabung der Vor— schriften des betreffenden Reglements vom 16.26. Juni 1867 mehr als bisher zu sichern.

Demgemäß wird hierdurch Folgendes für die sämmtlichen Mili— tärbehörden bestimmt:

l) Für alle diejenigen, den versorgungs- resp. anstellungsberech⸗ tigten Militärpersonen zugänglichen Dienststellen, welche gegenwärtig vakant, provisorisch mit Nichtberechtigten besetzt sind, ist die Er-

sind, oder sofern nicht die Stelle, als entbehrlich, überhaupt unbesetzt bleiben soll. 2) Diejenigen Stellen, für welche durch das ad 1 erwähnte Ver—

fahren qualifizirte Berechtigte früher oder dem nächst nicht ermit- telt worden sind, werden definitiv mit den geeignet erscheinenden Civil

bewerbern besetzt. Diese, so zur Anstellung gelangten Personen ohne

zer Künste in Berlin bestehenden Schule für musikalische Com- Anstellungsberechtigung sind damit in die Kategorie der berechtigten

position, I) in dem Königlichen Institut für Kirchen-Musik in

Stelleninhaher ohne Weiteres eingerückt. 3) Für solche, Unberechtigte, welche wider Erwarten in dem Ressort der Militätverwaltung längere Zeit, d. i. mindestens

. . , ,,,, 5 Jabre, in Steülen verwendet sein sollten, die für Militäranwärter lack gegründeten neuen Akademie der Tonkunst, e) bei dem

referrvirt sind, darf bis zum 25. d. M. die Verleihung der Anstellungs⸗

fähigkeit nachgesucht werden, wenn die Anstellung nicht in Folge der ad 1 und 2 angeordneten Ermittelungen ohne Weiteres erfolgen kann,

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Voraussetzung für derartige Anträge auf gnadenweise Verleihung der Anstellungsfähigkeit ist, daß die Anstellung im Dienstinteresse erbeten und die Allerhöchste Gnade nur für die bestimmte, seit ö. Jahren wahrgenommene Stelle in Anspruch genommen wird.

4) Wo in Zukunft in einzelnen, der sorgfältigsten Prüfung zu unterwerfenden Fällen das Dienstinteresse die Anstellung Nichtberech⸗ tigter nothwendig machen sollte und dieser Anstellung thatsächlich die Bewerbungen von Militäranwärtern entgegenstehen, sind die bezüg— ichen Anträge alljährlich nur einmal und zwar zum 10. März dem Kriegs-⸗Ministerium einzureichen.

Gleichzeitig ist in jedem Antrage zu berichten, ob vor provisorischer Annahme des betreffenden Civilbewersers die vorgeschriebenen Er— . zur Heranziehung von Militäranwärtern stattgefunden aben.

ö 5) Die ad 3 und 4 gedachten Anträge sind in tabellarischer Form aufzustellen. Diese Tabellen müssen folgende Rubriken enthalten: anstellende Behörde, zu besetzende Stelle, Anzeige über die versuchte Ermittelung von Militärgnwärtern mit dem Datum und dem Re— sultat der Ermittelung, Namen, Stand, Alter, Militärdienstzeit des Bewerbers, Angabe über dessen Familienverhältnisse, ob verheirathet, kinderlos 2c., ob der Bewerber Inhaber eines Militär⸗Ehrenzeichens ist Angabe, seit wann der Civilbewerber die beireffende Stelle pro- . wahrnimmt, Motive des Antrages, Nachweis des dienstlichen nteresses.

3 6) Zu vorübergehender Beschäftigung als Lohnschreiber sind, wie das Reglement vom 16/20. Juni 1867 vorschreibt, von den Militär Behörden grundsätzlich ebenfalls nur Militäranwärter, oder in Ge— . des § 30 a. a. O., Mannschaften aus Reih' und Glied heran— uziehen.

s. 7) Zum 15. Oktober d. J. haben die sämmtlichen anstellenden Militärbehörden eine Nachweisung über die Zahl der den Militär Anwärtern überhaupt oder ausschließlich zugänglichen Stellen ihres Ressorts und über die Art der Besetzung dieser Stellen dem Kriegs⸗Ministerium einzureichen. Für diese Nachweisung ist das bei⸗ liegende Schenig zu benutzen.

8) Die anstellenden Behörden unterlassen oftmals die Notirung eines Militäranwärters in der Liste der qualifizirten Bewerber um eine bestimmte Dienststelle, oder um Anstellung in einer Kategorie von Stellen, weil wenig Aussicht auf Verwendung des betreffenden Bewerbers vorhanden ist. Ein solches Verfahren ist nicht statthaft, weil es zur Folge hat, daß die qualifizirten Anwärter nicht in der Reihenfolge zur Berücksichtigung gelangen, welche im §. 4 des eitir— ten Reglements festgesetzt ist.

9) Militäranwärter, welche eine Anstellung im Civildienste ge— funden haben, scheiden dadurch aus der Kategorie der Bewerber um andere Stellen aus und werden in der Exspektantenliste gestrichen.

Verlassen solche Beamte deumnächst, ohne dienstunfähig zu sein, freiwillig ihren Dienst, so treten sie in die Klasse der Militäranwärter zurück, erhalten ihre Berechtigangsscheine wieder und können dem⸗ gemäß mit anderen Bewerbern als gleichberechtigt konkurriren.

Anders ist es mit den Civilbeamten, welche früher auf Grund ihrer Ansprüche als Militäranwärter angestellt gewesen und für ihre bisherigen Stellen dienstunfähig geworden sind (68. 6 b, des Regle— ments) Diese Beamten haben gleichviel ob sie mit oder ohne Civilpension ausgeschieden sind ein Anrecht auf Wiederanstellung nicht mehr, während den anstellenden Behörden freigestellt bleibt, nach ihrem Ermessen, die für Militäranwärter reservirten Stellen auch solchen ehemaligen Militäranwärtern zu verleihen.

Die Versetzung eines Beamten, welcher auf Grund seiner An— sprüche als Militäranwärter angestellt und im Dienst ist, darf in eine für Militäranwärter reservirte Stelle nur innerhalb desselben Ressorts stattfinden. In derartige Stellen solche Beamte anderer Ressorts durch bloße Versetzung heranzuziehen, ist sonach nicht statthaft.

Die gewissenhafteste Beobachtung dieser Vorschriften wird din sämmtlichen Militärbebörden hiermit zur Pflicht gemacht.

Berlin, den 2. Juli 1870. Kriegs ⸗Ministerium. Im Auftrage: v. Paodbielski.

Preußische Bank.

Wochen Ueber sicht der Preußischen Bank vom 7. Juli 1870. Aktiva. I) Geprägtes Geld und Barrer Kassenanweisungen, Privatbanknoten und Darlehnskassenscheine. ... ... .... Wechsel bestãnde .... .... ,,,, ö Lombardbestände . ...... ...... Staatspapiere, verschiedene Fo und Aktiva .....

87, 146, 6x

1902 Mi 98 O (q. bd 17700, 3

13 72210

ö

Pafs i nt n nme , Depositenkapitalien .. ..... der Staatska

Thlr. 164,693 0965)

2,928 (09 Berlin, den 7. Juli 1870. Königlich Preußisches Haupt-Bank- Direktorium. von Dechend. Boese. Herrmann. von Koenen.

Zu Eckensund im Regierungsbezirk Schleswig⸗Holstein wird am 11. d. Mts. eine Telegraphenstation mit . Tages dienst (cfr. S. 4 der Telegraphenordnung) eröffnet. Hamburg, den 9. Juli 1870. Telegraphen ˖ Direktion. Krüger.

S i cht an tliches.

Preußen. Berlin, 11. Juli. Aus Ems, 10. Juli, wird uns mitgetheilt: Se. Majestät der König be— finden Allerhöchstsich wiederum im besten Wohlsein, nach— dem Allerhöchstdieselben im Laufe der vergangenen Woche die Badekrisis mit mäßigem Unwohlsein überstanden haben, während dessen die üblichen Vorträge und die angestrengte Thätigkeit Sr. Majestät des Königs keine Unterbrechung er— litten. Der französische Botschafter in Berlin, Graf Benedetti, befindet sich hier, ist von Sr. Majestät empfangen und zur Tafel gezogen worden, ehenso der Königlich preußische Bot— schafter am pariser Hofe, Freiherr von Werther. Der Flügel— Adjutant Sr. Majestät des Königs, Oberst von Albedyll, ist vor einigen Tagen bei dem Allerhöchsten Hoflager hier eingetroffen.

Ihre Majestät die Königin stattete seit Ihrer An—⸗ kunft in Coblenz zwei Mal Sr. Majestät dem Könige in Ems kurze Vormittagsbesuche ab, und empfing gestern zur Tafel Se,. Königliche Hoheit den Erbgroßherzog von Mecklenburg— Schwerin sowie den Herzog von Ujest. Der französische Bot— schafter wurde auf seiner Durchreise zum Diner geladen. Ihre Majestät geruhte, wie alljährlich, den Waisenkindern beider Konfessionen in Coblenz ein ländliches Fest zu geben.

Laut eingegangener Nachricht ist das Panzergeschwa⸗ der am 10. d. Mts. von Plymouth in See gegangen.

Kiel, 9. Juli. (K. Cor) Das Feuerschiff »Außen⸗ Jade« verließ heute früh in Begleitung S. M. Dampf-Kano⸗ nenboot »Cyklop« den hiesigen Hafen, um sich auf seine Station bei Wilhelmshaven zu begeben. Der »Cyklop⸗ begleitet dasselbe bis Skagen event. Hansholm hinaus und kehrt dann wieder nach Kiel zurück.

Wiesbaden, 8. Juli. Auf der Tagesordnung der heu⸗ tigen Sitzung des Kommunal-Landtages stand zunächst der Bericht über den Gesetzentwurf, betr. die Ablösung der Reallasten. Der Entwurf wurde in paragraphenweiser Ab⸗ stimmung ohne erhebliche Diskussion nach den Anträgen des Ausschusses angenommen mit Ausnahme des §. 10. Hierzu lag ein Minorltätsantrag vor, welcher beantragte, den §. 10 der Vorlage zu streichen und statt dessen zu sagen: »Bei den Auseinandersetzungen müssen Steuern und andere öffentliche Abgaben, welche der Berechtigte seither zu tragen hatte, aufge— rechnet werden.“ Nach kurzer Diskussion wurde der Minori⸗ tätsantrag mit 16 gegen 7 Stimmen angenommen und schließ⸗ lich mit großer Majorität die ganze Vorlage, so wie sie aus der Berathung hervorgegangen war. Hierauf wurde zur Wahl der Bezirkskommission für die Regelung der Grundsteuer ge⸗ schritten. Der dritte Gegenstand betraf den Bericht des Ausschusses zu der Mittheilung des Königl. Landtags -Kommissars in Be— treff der gesetzlichen Ausloosung der Hälfte der Abgeordneten. Der Kommissionsbericht beantragt, die gesetzlich vorgeschriebene Hälfte der Kommunal Landtagsabgeordneten auch in dieser Session auszuloosen, welchem Antrag die Versammlung zu⸗ stimmt. Die Auslcosung wurde jedoch nicht, wie beabsichtigt war, sofort vorgenommen, sondern bei den divergirenden Ansich— ten über die Zulassung der Vertreter des Großgrundbesitzes zu der Ausloosung nach längerer Diskussion beschlossen, die Ange— legenheit dem Äusschuß zur nochmaligen Erwägung der Frage zurückzugeben, in welcher Weise die Ausloosung stattzufinden und ob sie namentlich auch auf die Vertreter des Großgrund— besitzes sich zu erstrecken habe.“

9. Juli. In der heutigen Sitzung des Kommunal—⸗ Landtages wurde die Vorlage, betr. die Organisation der Landesbank ze., mit einigen Zusatzanträgen und Kürzungen in zweiter Lesung genehmigt.

SGSachsen. Weimar, 9. Juli. Der Großherzog ist gestern Morgen nach Oberammergau gereist, um am Sonntag der Aufführung des Passionsspieles beizuwohnen.

Schwarzburg. Sondershausen, 8. Juli. Der

h Landtag ist gestern, nachdem er zu der von der Nordhausen— 21,617, (66

Erfurter Eisenbahngesellschaft beabsichtigten Aufnahme einer Prioritätsanleihe von 500000 Thlr. seine Genehmigung er⸗ theilt und die vorliegenden Arbeiten erledigt, wiederum vertagt worden.

Baden. Karlsruhe, 8. Juli. Der Großherzog hat heute im Laufe des Tages die Vorträge des Staats Ministers des Innern Dr. Jolly, des Kriegs Ministers General-Lieutenant

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