1870 / 164 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2748 Herliner AkEtien-Socictäts-Hrancremp.

Die Herren Aktionäre werden zur ersten Generalversammlung auf Montag, den 25. d. M., Nachmittags 4 Uhr, im Saale der Brauerei, Bergmannsstraße La, hierdurch ergebenst eingeladen.

Diejenigen Herren Aktienzeichner, welche die erste Rate mit 10 Prozent noch nicht geleistet, wollen dieselbe 24. d. Mts. an die

Esfecten-Licitations- . Pisconto-KHanlt von L. Eichborn,

12387

bis zum

Wilhelmsstraße 57/58, oder spätestens am Tage der Generalversammlung gegen Interimsquittung, welche gleichzeitig als Legitimation dien,

daselbst bewirken.

1) Wahl des Verwaltungsrathes.

2 Ankauf der Grundstücke und Baulichkeiten auf Grund der von dem Begründungskomite mit den Herren Heinri J. G. Maecker abgeschlossenen Vorverträge. t z g 5 Heinrich Reh und

Berlin, den 13. Juli 1870.

Tagesordnung.

Ce. 3th Das Gründungskomite.

2374

Den bestehenden Vorschriften gemäß bringen wir nachstehend den Rechnungs ⸗Abschluß unserer Gesellschaft für das Jahr 1869 mit der

Anzeige zur öffentlichen Kenntniß, daß in dem . . Jahre für unsere Gesellschaft im Königreich Preußen 6534 Versicherungen im Betrage von 6,935,600 Thlrn. in Kraft ,, be. sind.

eipzig, den 12. Juli 1870.

Das Direktorium der Lebensversicherungs Gesellschaft. Kummer.

J er Lebensversicherungs-Gesellschaft zu Leipzig vom Jahre 1869.

Einnahme. 1) Verbliebene Kapitalsumme .. ab Betrag von sieben Beiträgen, welche 1867 und 1868 verrechnet, aber theils wegen

früheren Ablebens der Versicherten, theils aus anderen Gründen unter Genehmigung des Gesellschafts⸗Ausschusses wieder zurückerstattet wurden

2) Beiträge für fortgesetzte Versicherungen * ñv neue * , , , für abgekürzte Versicherungen F

. zu Befreiung von den jährlichen Beiträgen, oder zur Verminderung der— elben

für spätere Jahre vorausbezahlte Prämie von fortgesetzten Versicherungen auf Lebenszeit.

3) Einzahlungen für Cautions-Darlehne: für Reserve Ausgleichung Thlr. 4628. 17.

2/785 853

95 2/7 S5 7 Sᷣ

hoo 118 255 g 355

1678 453

dos d 7

Amor tion Beitr igt. ,, w, , d , e ... 3406. Gewährleistungs ˖⸗ Beiträge

8 721 4) Zinsen

132080

Ausgabe.

I) 2. 57 aus früheren Jahren als unerledigt vorgetragene Sterbefälle

b. ,, aus dem Jahre 1867, welcher erst 1869 zur Anmeldung und Bescheinigung gelangte

e. 184 Todesfälle aus dem Jahre 1869 2) a. Für zwei Policen bei erfülltem 85. Lebensjahre des Versicherten b. Für 3 Polizen, deren Auszahlung gegen Entrichtung von Zusatzprämien für einen früheren Zeitpunkt bedungen worden ist abgekürzte Versicherungen

76 200

500 186 766 L666

16500 215386 56 51

54

6/056 371638 47727

Verlust 7) Agentur⸗Gebühren Verwaltungskosten 445/304 YMWöffff

22/699

bestehend in: baarer Kasse und Wechseln Ausleihungen:

. gegen t ele gh Sicherheit

olicen der Gesellschaft 2307. 226

angekaufte Staats- und andere öffentliche Werthpapiere Unterpfand von Werthpapieren Abtretung der Dienstkautionen

C v

1

)

Guthaben: J b) für Stückzinsen von den ausgeliehenen Kapitalien

134.546 2 849,341

193/130 216376 ois m

b 839

29 2194876 332/904 19 3 19 17

I ee o e en e

3 0866577 29

. Das Direktorium der Lebensversicherungs-Gesellschaft Lr. E. A. Steche, K. S. Justiz⸗Rat der yr e . Georg Fend. B ru nn er / . . n e , . J Franz Köhler, Buchhändler. Eduard Sanber, Kaufmann

Aug. Kummer, Vollziehender.

gas Abonnement betrügt A Thlr. für das bierteljahr.

guserlions preis für den Naum einer Druchjeile V Sgr.

Königlich Preuszischer

Alle Post⸗Anstalten des In und Auslandes nehmen a n aun, für Gerlin die Expedition des lönigl. preusfischen Staats- Anzeigers: Zieten⸗ Platz Nr. 2B.

4

M 164.

Berlin, Freitag den 15. Juli Abends

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Polizei ⸗Präsidenten von Ma dai zu Frankfurt 4. M. den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, sowie dem Rechnungs Rath und Stadtgerichts-Salarienkassen⸗Ren⸗ danten, Hauptmann a. D. Krüger zu Königsberg i. Pr, und dem Polizei⸗Distrikts⸗Kommissarius Roll zu Kozmin im Kreise Krotoschin den Rothen Adler ⸗Orden vierter Klasse; sowie

Dem praktischen Arzt Dr. M. Er use zu Münster den Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen.

Allerhöchster Erlaß vom 29. Juni 1870 betreffend die

Genehmigung zur Anlage einer Eisenbahn von Loehne über Hameln

und Hildesheim nach Vienenburg, vorbehaltlich einer Abzweigung von Hildesheim nach Braunschweig.

Auf den Bericht des Staats. Ministeriums vom 26. Juni C. er.

theile Ich zur Anlage einer Eisenbahn von Loehne über Hameln und

. nach Vienenburg, vorbehaltlich einer Abzweigung von

e e nach , , 36 1 , . ö, 'bestimme Ich daß die in den betreffenden Landestheilen gel. en ach g f n ö er,, und das Necht zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke auf stehende Anlage Anwendung finden sollen. Dieser Erlaß ist durch die Geseßz - Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Bad Ems, den 29. Juni 1870.

gez. Wilhelm.

Graf v. enplitz. v. Mühler. 31 Zugleich für den Justiz⸗Minister. v. Selchow. Graf zu Eulenburg. Camphausen.

An das Staats⸗Ministerium.

v. Roon.

Konzessions- und Bestätigungs-Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Loehne über Hameln und Hildesheim nach Vienenburg seitens der Hannover⸗Altenbekener Eisen⸗

bahngesellschaft und einen Nachtrag zu dem Statute der Letzteren.

Vom 29 Juni 1870. ö

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛ. Nachdem die Hannover ˖Altenbekener Eisenbahngesellschaft in ihrer Generalversammlung vom 26. Juli 1869 beschlossen hat, ihr Unter⸗ nehmen auf den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Loehne über Hameln und Hildesheim nach Vienenburg, event mit einer Abzwei⸗ ung von Hildesheim nach Braunschweig, auszudehnen, wollen Wir . gedachten Gesellschaft hierzu mit Ausnahme der Abzweigung nach Braunschweig, wegen deren Unsere Entschließung vorbehalten bleibt, Unsere fund derlich Genehmigung ertheilen, auch gleich zeitig den anliegenden Nachtrag (a.) zu dem Statute der hannover Altenbek ner Eisenbahngesellschaft hierdurch mit der Maßgabe bestäti⸗ gen, daß eine Abänderung seiner Bestimmungen in Ansehung der

Organisation des Gesellschaftsvorstandes ohne Unsere Zustimmung

nicht erfolgen soll. ö . ö gi! en ' rtige Konzesstons⸗ und Bestätigungs Urkunde ist nebst dem Statufennachtrage durch die Gesetz Sammlung zu veröffentlichen. Urkundlich unter 6 Hoöͤchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel— Gegeben Bad Ems, den 29. Juni 1870 (IL. S. Wilhelm.

Graf v. Itzenplitz. Dr. Leonhardt.

A. Nachtrag zum Statute der Hannover Altenbekener Eisenbahn⸗

gesellschaft. .

Art. J. Das Unternehmen der Hannover-Altenbekener Eisen— bahngesellschaft wird über den im §. 1 des Gesellschaftsstatutes ange— ebenen Zweck hinaus ausgedehnt auf den Bau, die vollständige lad Tum! und den Betrich einer von dem Zeitpunkte der Aller: höchsten Bestätigung dieses Nachtragsstatutes binnen längstens drei Jahren zu vollendenden Eisenbahn von Loehne über Hameln, Hildes- heim nach Vienenburg mit einer Zweigbahn von Hildesheim nach Braunschweig. Ueber den Zeitpunkt der Vollendung der Zweigbahn

von Hildesheim nach Braunschweig, namentlich insoweit sie das

ze in Rede

Hann e s. Gebiet berührt, wird das Nähere in dem zwischen der Königlich preußischen und der Herzoglich braunschweigischen Staatsregierung abzuschließenden Staatsvertrage festgestellt werden (Cf. Artikel VIII.).

Auf das neue Unternehmen finden die Bestimmungen des Statutes der Hannover ⸗Altenbekener Eisenbahngesellschaft sinngemäße Anwen⸗ dung, insoweit dieselben nicht durch dieses Nachtragsstatut abgeändert

worden sind.

Art. II. Das im §. 5 des Statutes der Hannover ⸗Altenbekener Eisenbahngesellschaft limitirte Grundkapital wird behufs des Baues der Eisenbahn von Loehne nach Vienenburg nebst Zubehör, behufs der n n, des für diese Bahn erforderlichen Betriebsmaterials nebst Zuhehör, behufs der Bestreitung der Generalkosten ein schließlich der Kosten der Vorarbeiten, sowie behufs Verzinsung der Aktien bis zu dem im Art. IV. angegebenen Zeitpunkte um 9g Millio- nen Thaler Pr. Cour. erhöht. Dieselben werden aufgebracht I) durch 45,000 Stück Stamm Aktien 4 100 Thlr., gleich 4 509 000 Thlr., 2) durch 22.500 Stück Stamm ˖ Prioritäts Aktien à 200 Thlr., gleich 41500 000 Thlr.

Auf diese Aktien finden die Bestimmungen in den §§. 16 26 inkl. des Statutes mit der Maßgabe Anwendung, daß auf die einzel- nen Aktienzeichnungen im Laufe des ersten Jahres nach der Aller böchsten Bestätigung des Nachtrags-Statutes ünd Eintragung in das Handelsregister zwanzig Prozent des Nominalbetrages einzuzahlen sind.

Die Feststellung der Bausumme für die Zweigbahn von Hildes⸗ heim nach Braunschweig und die entsprechende weitere Erhöhung des Grundkapitals bleibt bis dahin vorbehalten, daß die im Art. J. vor- gesehene Publikation des Staatsvertrages zwischen der Königlich preußi= schen und der Herzoglich braunschweigischen Staatsregierung erfolgt ist. Die zur Beschaffung des erforderlichen Baukapitales für die gedachte Zweigbahn etwa auszugebenden Stamm- und Stamm- Prioritäts- Aktien sollen übrigens mit der durch Art. J. bedingten Maßgabe wegen der Verzinsung für die Dauer der Bauzeit gleiche Rechte mit den nach diesem Artikel zu emittirenden Aktien beider Gattungen genießen.

Art. III. Der Reservefonds soll die Summe von 550 000 Thlr. nicht übersteigen. Ist diese Summe erreicht, so erfolgen Zuschüsse nur dann, wenn wiederum eine Verminderung derselben eingetreten ist.

Art. IV. Die auf Grund des Art. II. alin. J. auszugebenden Stamm⸗ und Stamm ⸗Prioritäts Aktien über 9 Millionen Thaler, resp. die auf dieselben geleisteten Einzahlungen werden während der Bauzeit der Bahn von Loehne nach Vienenburg in Gemäßheit der Bestimmungen des §. 22 des Gesellschaftsstatutes verzinst und nehmen, gleich den alten Aktien, an dem Reinertrage des ganzen in Betrieb gesetzten Unternehmens nach §. 23 des Statutes mit Ablauf des Se— mesters Theil, in welchem die Bahn von Loehne nach Vienenburg vollständig fertig und in ihrer ganzen Ausdehnung in Betrieb gesetzt ist. Erfolgt diese Betriebseröffnung im ersten Semester (Januar bis 30. Juni) so erhalten die Inhaber der neuen Stamm- und Stamm Prioritäts⸗Aktien nur halb so viel Dividende, als die Inhaber der früher emittirten Stamm! ⸗-Aktien, resp. Stamm ⸗Prioritäts -⸗Aktien.

Sollten vor dem Ablaufe der Bauzeit einzelne, bereits fertig ge— stellte Strecken dem. Betriebe übergeben werden so fließen die hier— aus etwa erwachsenden Einnahmen in die Baukasse der Loehne⸗-Vienen⸗ burger Bahn.

Art. V. Die im §. 29 des Statutes vorgeschriebene erste ordent ˖ liche Generalversammlung findet lediglich für die Inhaber der für die Linie Hannover-Altenbeken, mit Abzweigung vor dem Deister nach Haste, emittirten Aktien statt, falls nach dem Inhalte des angezogenen Paragraphen bis zu dem fraglichen Zeitpunkte nicht zugleich die Vor- ausseßungen für eine ordentliche Generalversammlung sämmtlicher Aktionäre, einschließlich der Inhaber der für die Linie Löhne - Vienen— burg emittirten Aktien, erfüllt sein sollten. ;

Art. VI. Bei Eröffnung des Betriebes auf der ganzen im §. 1 des am 25. November 1868 Allerhöchst genehmigten Statutes bezeich— neten Eisenbahnstrecke soll unter Aufhebung der §8§. 10 und 490 bis 55 inkl. und des 2 Satzes im alin. 2 des 5 56 des Gesellschafts— statutes eine anderweite Verfassung des Gesellschaftsvorstandes in Ge— mäßheit der nachstehenden Bestimmungen ins Leben treten:

§. 1. Die Interessen der Gesellschaft werden wahrgenommen: a) durch die Gelsammtheit der Aktionäre in der Generalversammlung (898. 28 ff. des Stat., b) durch den Verwaltungsrath, ) durch die Direktion.

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