1870 / 170 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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tionen verbieten könne. Der Dagegenhandelnde werde mit 5000 bis 10000 Fr. bestraft. Im Wiederholungsfalle kann die Suspension des Journals erfolgen. Der Finanz-Minister verlangte heute Supplementar Kredite: 440 Millionen für das Kriegs, und 60 Millionen für das Marine -⸗Ministerium.

Italien. Rom, 18. Juli. (W. T. B.) Heute Morgens wurde das Dogma der Infallibilität in feierlicher Sitzung des Konzils mit 533 gegen 2 Stimmen angenommen. Hierauf wurde die constitutio de ecclesia Christi durch den Papst sanktionirt, welcher bei diesem Anlasse eine kurze Allokution an die Versammlung hielt.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 15. Juli. Unter dem Vorsitz des Herzogs von Ostgothland ist hier für die Dauer der Abwesenheit des Königs eine Interims— Regierung ernannt worden, bestehend aus dem Justiz- Minister A. Adlerereutz, dem Staatsrath H. W. Bredberg, dem Staatsrath Freiherrn Broder Abraham Leijonhufvud und dem Finanz Minister C. F. Waern.

Dänemark. Kopenhagen, 16. Juli. Der König von Schweden ist heute Vormittag mit dem Dampfschiff »Laertes«, von Helsingborg kommend, in Helsingör angelangt, wo er vom . und von den Militär und Civilbehörden empfan⸗ gen wurde.

Reichstags ⸗Angelegenheiten.

Berlin, 20. Juli. Seitens des Bundeskanzlers ist dem Präsidium des e e tg, des Norddeutschen Bundes nach⸗ stehender beglaubigter Auszug aus dem Protokoll der 26. Sitzung der diesjährigen Session des Bundes- rathes des Norddeutschen Bundes übersandt worden:;

. Geschehen Berlin, den 16. Juli 1870.

Gegenwärtig: für Preußen: der Bundeskanzler Graf von Bis marck⸗Schönhausen, der Justiz. Minister Dr, Leonhardt, der Finanz⸗Minister Camphausen, der Staats -Minister Delbrück, der Vize ⸗Admiral Jachmann, der Präsident Dr. Pape, der Prä—- ident Guenther, der Ministerial ⸗Direktor von Philipsborn, der Wirkliche Geheime Ober-Fingnz⸗Rath Hasselbach, der Ministerigl= Direktor Weishaupt, der General-Postdirektor Stephanz für Königreich Sachsen: der Freiherr von Friesen der Geheime Regie⸗ rungs⸗Rath Schmalz; für Hessen: der Geheime Legations⸗Rath Hof mann; für Meckenburg Schwerin: der Legations⸗Rath von Oertzen; für Großherzogthum Sachsen: der Stagts⸗Minister von Harbou, als Substitut; für Mecklenburg ⸗Strelitz: der Geheime Legations-= Rath Hofmann, als Substitut; für Oldenburg: der Staats- Minister von Rössingz für Braunschweig; der Geheimrath pon Liebe; für Sachsen . Meiningen: der Freiherr von Krosigk; für Sachsen - Altenburg: der Staats. Minister von Gerstenberg Zech; für Sachsen - Coburg Gotha: der Freiherr von Seebach; für Anhalt: der Geheimdrath von Liebe, als Substitut; für Schwarzburg - Rudolstadt: der Staats -Minister von Bertrab; für Schwarzburg⸗Sondershausen: der Staatsrath von Wolffers⸗ dorff; für Waldeck; der Landes- Direktor von Flottwell; für Reuß älterer Linie; der Regierungs⸗Präsident Meusel; für Reuß jüngerer Linie; der Staats -Minister von Harbou; für Schaumburg⸗Lippe: der Geheime Regierungs Rath cher; fürl Lippe: der Geheimrath von Liebe, als Substitut; für Lübeck: der Minisier Resident Dr. ö für Bremen: der Senator Gildemeister; für Hamburg: der Bürgermeister Dr. Kirchenpauer; als Protokoll⸗ führer: der Geheime Ober ⸗Regierungs⸗Rath Eck.

§. 293. Ernennung des Legations-Raths von Oertzen zum Bevoll⸗ mächtigten für Mecklenburg Schwerin und des Staats⸗Ministers von Röfssing zum Bevollmächtigten für Oldenburg. Der Vorsitzende theilte mit, daß von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg Schwerin der Legations-Rath von Oertzen zum Bevoll⸗˖ mächtigten zum Bundesrathe ernannt sei und heut die Mecklenburg. Schwerinsche Stimmen führen werde; sowie daß von Seiner König= lichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg der Staats-Minister von Rössing an- Stelle des Staatsraths Buchholtz zum Bevoll— mächtigten zum Bundesrathe ernannt sei.

5. 294. Substitution. Es haben sich substituirt: der Staats- Minister von Watz dorf den Staats-⸗Minister von Harbgou, der Regierungs-⸗Rath Sintenis und der Präsident Heldman den Ge— heimrath von Liebe.

S. 295. Darstellung der politischen Lage. Der Vorsitzende erklärte: Die Ereignisse, durch welche Europa im Laufe der letzten vierzehn Tage aus dem Zustande einer seit Jahren nicht erlebten Ruhe zum Ausbruch eines großen Krieges geführt ist, haben sich so sehr vor Aller Augen vollzogen, daß eine Darstellung der Genesis der augen blicklichen Lage kaum etwas Anderes fein kann, als eine Zusammen— stellung bekannter Thatsachen.

Man weiß aus den Mittheilungen, welche der Herr Präsident des spanischen Ministerraths am 11. v. Mts. in der Sitzung der konsti—- tuirenden Cortes machte, aus der durch die Presse veröffentlichten Cir⸗ kulardepesche des spanischen Herrn Ministers des Auswärtigen vom 7. d. Mts. und aus einer Erklärung, welche Herr Salazar y Mazarredo am 8. d. Mts. in Madrid drucken ließ, daß die spa⸗

nische Regierung seit Monaten mit Sr. Durchl. dem Erbprinzen Leopold von Hohenzollern über die Annahme der spanischen Krone unterhandeln ließ, daß diese dem Herrn Salazar übertragenen Unterhandlungen, ohne Betheiligung oder Dazwischenkunft irgend einer andern Regierung unmittelbar mit dem Prinzen und dessen er. lauchtem Vater geführt wurden, und daß Se. urchlaucht sich endlich entschloß, die Thron ⸗Kandidatur anzunehmen. Se. Majestät der König von Preußen, welchem hiervon Anzeige gemacht wurde, hat nicht ge glaubt, dem, von einem großjährigen Fürsten nach reiflicher Ueber.

kegung und im Einverständniß ii dessen Herrn Vater gefaßten Ent.

schlusse entgegentreten zu sollen.

Dem Auswärtigen Amte des Norddeutschen Bundes, wie der

Regierung Sr. Majestät des Königs von Preußen waren diese Vor.

gänge vollständig fremd geblieben. Sie erfuhren erst durch das am 3. d. Mts. Abends aus Paris abgegangene Havas'sche Telegramm, daß das spanische Ministerium beschlossen habe, dem Prinzen die Krone

anzubieten. d. Mts. erschien der Kaiserlich französische Herr Geschäfts⸗

Am 4. träger auf dem Auswärtigen Amte. Im Auftrage seiner Regierung

gab er der peinlichen Empfindung Ausdruck, welche die von dem

Marschall Pr im bestätigte Nachricht von der Annahme der Kandidatur durch den Prinzen in Paris hervorgebracht habe und fragte er, ob Preußen bel der Sache betheiligt sei. Der Herr Staats Sekretär er. widerte ihm, daß die Angelegenheit für die preußische Regierung nicht existire und letztere nicht in der Lage sei, über etwaige Verhandlungen des spanischen Minister ⸗Präsidenten mit dem Prinzen Auskunft zu

geb

Paris mit dem Herrn Due de Gramont eine Unterhaltung über

den nämlichen Gegenstand, welcher auch der Herr. Minister Ollivie beiwohnte. Der Kaiserlich französische Herr Minister sprach ebenfall den peinlichen Eindruck aus, welchen die Nachricht gemacht hab Man wisse nicht, ob Preußen in die Verhandlung eingeweiht sei, d öffentliche Meinung werde es glauben und in dem Geheimniß, we ches die Verhandlung umgeben habe, ein unfreundliches Verfahren nicht blos Spaniens, sondern besonders Preußens erblicken. Das Ereigniß, wenn die Fortdauer des Friedens zu kompromittiren. Man appellire daher an die Weisheit Sr. Masestät des Königs, welche einer solchen Kombination nicht zustimmen werde. Der Herr Minister hielt es für ein . Zusammentreffen, daß der Herr Botschafter, welcher schon acht Tage vorher die Erlaubniß nachgesucht und erhalten hatte,

Sr. Majestät dem Könige von Preußen in Ems aufzuwarten, den folgenden Tag für seine Abreise bestimmt hahe, also im Stande sei,

die Eindrücke, welche in Paris herrschten, aus frischer Anschauung vor.

tragen zu können, und ersuchte ihn, ihm etwanige Mittheilungen auf Der Herr Bot

telegraphischem Wege zugehen zu lassen. schäfter konnte auf diese Eröffnung nur erwidern,

daß ihm von der Angelegenheit gar nichts bekannt sei,

zugleich über.

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en. ; An demselben Tage hatte der Herr Botschafter des Bundes zu ö

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es sich wirklich vollziehe, werde geeignet fen,.

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nahm er es, die ihm gemachten Mittheilungen zur Kenntniß Sr. Ma.; jestät des Königs zu bringen. Er trat am 5. die Reise nach Ems an, welche er unter den obwaltenden Umständen unterlassen haben würde,

wenn er nicht geglaubt hätte, den ihm kundgegebenen Wunsche nach rascher Ertheilung von Information und rascher Zurückgabe von Aufklärungen entsprechen zu sollen.

Am Tage seiner Abreise brachte Herr Cochery im Corps 16gis. latiy eine Interpellation über die spanische Frage ein. Schon am folgenden Tage, bevor es möglich war, daß der Herr Botschafter irgend

eine Nachricht aus Ems hätte nach Paris in. lassen können, beant

wortete der Herr Due de Gramont diese Interpellation. Seine Ant wort, obgleich sie davon ausging, daß die Einzelnheiten der Verhandlung noch nicht bekannt seien, gipfelte in dem Satze, daß die französische Regie⸗ rung nicht glaube, durch die Achtung vor den Rechten eines Nachbar— volkes verpflichtet zu sein, zu dulden, daß veine fremde Macht, indem sie einen ihrer Prinzen auf den Thron Karls V. setze, zum Nach— theile Frankreichs das gegenwärtige Gleichgewicht der Kräfte in ö und das Interesse und die Ehre Frankreichs gefähr—⸗ en dürfe.

Nach einer solchen Erklärung war der Herr Botschafter nicht meht

in der Lage, Aufklärungen nach Paris gelangen zu lassen. Sein da— siger Vertreter wurde am 9ten d. Mts. von der Sachlage in Kennt —⸗ niß gesetzt, wie sie schon am 4ten dem Herrn Geschäftsträger Frank reichs hier bezeichnet war. geht nicht Preußen und Deutschland, sondern nur Spanien und dessen Thronkandidaten etwas an. dem letzteren hat der Marschall Prim . direkt führen lassen.

reußen haben aus Achtung für den

ohne

illen Spaniens und

Die Angelegenheit, wurde ihm gesagt,

Die Verhandlungen mit Betheiligun Se. Majestät der König von

des Prinzen eine Einwirkung auf diese Verhandlungen weder üben

wollen, noch geübt, und daher die Kandidatur weder befördert, noch vorbereitet.

Inzwischen hatte die Kaiserlich französische Regierung ihren auf

Urlaub in Wildbad weilenden Botschafter bei Seiner Majestät und

dem Bunde beauftragt, sich nach Ems zu begeben. Herr Graf

Benedetti wurde am 9. J

uli von Seiner Majestät wohlwollend

empfangen, obschon der Aufenthalt des Königs im Bade und die Ab⸗

wefenheit aller Minister geschäftliche Anforderungen an Se. Majestät

auszuschließen schienen. Die ,, des Botschafters stimmten

mit den Eröffnungen überein, welche der Herr Duc de Gram ont

dem Herrn

Freiherrn von Werther gemacht hatte; er appellirte an J

die Weisheit Sr. Majestät, um durch ein an den Prinzen zu richten. des Verkot das Wort zu sprechen, mweiches Europa die Rinhe wiede.

gebe.

Es wurde ihm erwiedert, daß die Unruhe, von welcher Europa

erfüllt sei, nicht von einer Handlung Preußens, sondern von den . Erklärungen der Kaiserlichen Regierung im Corps législatif her—⸗

rühre. Die Stellung, welche Se. Majestät der König, als Familienhaupt z zu der Frage eingenommen, wurde als eine außerhalb der Staatsgeschäfte liegende bezeichnet, und eine jede Ein- wirkung auf den ar. und den Prinzen von , . als ein Eingriff in deren berechtigte freie Selbstbestimmung, abgelehnt.

So war es dann auch ein Aft freier Arn Tn fen, daß der Erbprinz am 12. d. M. im Gefühle der Verantwortlichkeit, welche er, der eingetretenen Sachlage gegenüber, durch die Aufrechthaltung seiner Kandidatur übernommen haben würde, dieser Kandidatur entsagte und der spanischen Nation die Freiheit ihrer Initiative zurückgab. Die preußische Regierung erhielt die erste Nachricht von diesem Schritte aus Paris. Der dasige spanische Gesandte überbrachte nämlich das , mr r des Fürsten dem Herrn Due de Gramont in dem Augenblick, als letzterer den Herrn Freiherrn von Werther empfing.

Der Botschafter hatte am 11. d. M. Ems verlassen und war am 12. wieder in Paris eingetroffen. In einer Unterredung, welche er an demselben Tage mit dem Herrn Due de Gramont hatte, er—⸗ klärte letzterer die eingegangene Entsagung als Nebensache, da Frank reich die Thronbesteigung des Prinzen doch niemals zugelassen haben würde. In den Vordergrund stellte er die Verletzung, welche Frank- reich dadurch zugefügt sei, daß Seine Majestät der König von Preußen dem Prinzen die Annahme der Kandidatur erlaubt habe, ohne Sich vorher mit Frankreich zu benehmen. Er bezeichnete als ein befrie digendes Mittel zur Ausgleichung dieser Verletzung ein Schreiben Seiner Majestät des Königs an Seine Majestät den Kaiser der Franzosen, in welchem ausgesprochen werde, daß Seine Majestät der König, bei Ertheilung jener Erlaubniß, nicht habe glauben können, dadurch den Interessen und der Würde Frankreichs zu nahe zu treten und sich der Entsagung des Prinzen anschließe.

Am Tage darauf stellte Herr Graf Benedetti, als er Sr. Ma—⸗ jestät dem Könige in Ems begegnete, an Allerhöchstdieselben das An— sinnen, daß Sie die Verzichtleistung des Prinzen approbiren und die Versicherung ertheilen sollten, daß auch in Zukunft diese Kandidatur nicht wieder aufgenommen werden würde. Herr Graf Benedetti ist hierauf von Sr. Majestät nicht weiter empfangen worden. Dem Boischafter des Norddeutschen Bundes gegenüber hat der Due de Gramont vorstehenden Forderungen noch die eines entschuldigen den Schreibens Sr. Majestät des Königs an den Kaiser Napoleon hinzugefügt.

Es ist der vorstehenden Schilderung der Thatsachen nur eine Be— merkung hinzuzufügen. Als Se. Majestät der König von Preußen von den zwischen der spanischen Regierung und dem Prinzen geführten Verhandlungen außeramtlich Kenntniß erhielten, geschah dies unter der ausdrücklichen Bedingung der Geheimhaltung. In Betreff eines fremden Eb welches weder Preußen noch den Bund berührte, konnten Se. Majestät keinen Anstand nehmen, die Geheimhaltung zuzu⸗ fagen. Allerhöchstdieselben haben daher Ihre Regierung von der Angelegen heit, welche für Sie nur eine Familiensache war, nicht in Kenntniß gesetzt, und hatten das Benehmen mit anderen Regierungen, soweit solches erforderlich sein konnte, von der spanischen Regierung oder deren Thronkandidaten erwartet und denselben überlassen. Das Verhältniß, in welchem die spanische Regierung zu der benachbarten französischen steht und die perfönlichen Beziehungen, welche zwischen dem Fürstlich hohenzollernschen Haufe und Sr. Majestät dem Kaiser der Franzosen feit langer Zeit obwalten, eröffneten einem unmittelbaren Benehmen der wirklich Betheiligten mit Frankreich den einfachsten Weg.

Die Hohen verbündeten Regierungen werden ermessen, wie wenig unter diesen Umständen das Bundes ⸗Präsidium darauf gefaßt sein konnte, zu erfahren, daß die französische Regierung, deren Interesse an der spanischen Frage ihm auf die Verhütung einer republikanischen oder oͤrleanistischen Entwicklung sich zu begränzen schien, in der An⸗ nahme der Thron -⸗Kandidatur durch den Prinzen von Hohenzollern eine ihr zugefügte Kränkung erblicke. Wäre es dem franzoͤsischen Kabinet lediglich darum zu thun gewesen, zum Zwecke der Beseitigung dieser Kandidatur die guten Dienste Preußens in Anspruch zu neh⸗ men, fo hätte sich demselben hierfür in einem veriraulichen Beneh⸗ men mit der preußischen Regierung der einfachste und geeignetste Weg dargeboten. Der Inhalt der vom Herrn Due de Gramont im Gorps l6gislatif gehaltenen Rede schnitt dagegen jede Möglichkeit solcher vertraulichen Erörterung ab. Die Aufnahnie, welche diese Rede in der genannten Versammlung fand, die von der französischen Regierung seitdem eingenommene Haltung, die von ihr gestellten un⸗ annehmbaren Zumuthungen konnten dem Bundes- Präsidium keinen Zweifel mehr darüber lassen, daß die französische Re⸗

ierung es von vorn herein darauf abgesehen hatte, entweder en. Demüthigung oder den Krieg herbeizuführen. Der ersteren Alternative sich zu fügen, war unmöglich. Die Leiden, welche mit dem Ausbruch eines Krieges ,,. Deutschland und Frankreich im Centrum der europäischen Eivilisation unausbleiblich verbunden sind, machen den gegen Deutschland geübten Zwang zum Kriege zu einer schweren Versündigung an den Interessen der Mensch⸗ heit. Bie öffentliche Meinung Deutschlands hat dies empfunden. Die Erregung des deutschen Nationalgefühls giebt davon Zeugniß. Es bleibt keine Wahl mehr als der Krieg oder die der französischen Regierung obliegende Bürgschaft gegen Wiederkehr ähnlicher Bedrohun⸗ gen des Friedens und der Wohlfahrt Europas.

Der Freiherr von Friesen erklärte: Im Namen der Königlich sächssschen Regierung, welche, wie ich annehmen darf, hierin mit allen übrigen Hohen Bnndesregierungen im vollen Einklange sich befindet, spreche ich das Einverstaͤndniß mit allen bisherigen Schritten des Bundes -⸗Präsidiums und mit der von Preußen kundgegebenen Auf⸗ faffung der Sachlage aus. Frankreich will den Krieg. Möge derselbe denn möglichst schnell und kräftig geführt werden.

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Die Bevollmächtigten der übrigen Hohen Bundesregierungen traten sämmtlich der Erklärung Königreich Sachsens bei. 2c. ꝛc.

v. Bismarck. Camphausen. Delbrück. Pape. Guenther. v. Philipsborn. Hasselbach. Weishaupt. Stephan. Schmalz. Hofmann. v. Oertz en. v. Harb ou. v. Rössing. v. Liebe. v. Krosigk. v. Gerstenberg Zech. v. Seebach. v. Bertrab. v. Wolffersdorf. v. Flottwell. Höcker.

Krüger. Gildemeister. Kirchenpauer.

Eck. In der gestrigen gißung des Reichstags des Norddeutschen Bundes theilte der Präsident Dr. Simson mit, daß dem Reichstage Seitens des Bundes-Kanzlers der nachstehende Entwurf eines Gesetzes, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf der Militär- und Marine Verwal⸗ tung nebst Motiven, zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme zugegangen sei:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zac. verordnen im Ramen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zu⸗ stimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: .

§. 1. Der Bundeskanzler wird ermächtigt, die durch die ange⸗ ordnete Mobilmachung der Armee und durch die Kriegführung ent⸗ stehenden außerordentlichen Ausgaben der Militär⸗ und Marinever⸗ waltung zu bestreiten, die dazu erforderlichen Geldmittel bis zur Höhe von 126 Millionen Thalern im Wege des Kredits flüssig zu machen und zu dem Zweck in dem Nominalbetrage, wie er zur Beschaffung dieser Summe erforderlich sein wird, eine verzinsliche, nach den Be— stimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868 (Bundes⸗Ges.-Blatt k verwaltende Anleihe aufzunehmen und Schatzanweisungen auszugeben.

§. 2. Die von den einzelnen Bundesstaaten für Zwecke der Mo⸗ bilmachung und der Kriegführung der Bundeskasse vorschußweise zur Verfügung gestellten Geldbeträge sind denselben aus den nach §. 1 zu beschaffenden Mitteln zu erstatten.

§. 3. In Bezug auf die Verzinsung und Tilgung der zu be= gebenden Anleihe finden die Bestimmungen im §. 2 des Gesetzes vom §. November 1867 (Bundesgesetzblatt S. 157), und der R. 3 bis 5 des Gesetzes vom 6. April 1870 (Bundesgesetzblatt S. 65 in An- sehung der verlorenen oder vernichteten Schuldverschreibungen die Be—= n n nett im §. 6 des Geseßzes vom 9. November 1867 An— wendung.

§. 4. Die Bestimmung des Zinssatzes der auszugebenden Schatz⸗ anweisungen, deren Ausferligung der Hauptverwaltung der Staats⸗ schulden übertragen wird, und der Dauer ihrer Umlaufszeit, welche den Zeitraum eines Jahres nicht überschreiten darf, wird dem Bundes⸗ kanzler überlassen. Nach Anordnung des Bundeskanzlers kann der Betrag der Schaßanweisungen wiederholt, jedoch nur zur Deckung in Verkehr gesezter Schatzanweisungen ausgegeben werden.

m Uebrigen finden auf die auszugebenden Schatzanweisungen die Bestimmungen im §. 8 des Gesetzes vom 9. November 1867 An⸗

wendung.

§. ö Die zur Verzinsung und Tilgung der Anleihe, so wie zur Einloͤsfung der Schatzanweisungen erforderlichen Beträge müssen der Bundesschulden⸗ Verwaltung aus den bereitesten Einkünften des Nord⸗ deutschen Bundes zur Verfallzeit zur Verfügung gestellt werden.

§. 6. Dem Reichstage ist bei dessen nächster Zusammenkunst über die Ausführung dieses Gesetzes Rechenschaft zu geben.

Urkundlich nc.

Gegeben 2c. Motive.

Allgemein bekannte Ereignisse haben es nothwendig gemacht, die gesammte Armee des Norddeutschen Bundes auf Kriegsfuß zu setzen. Die verbündeten Regierungen wenden sich vertrauensvoll an den Reichstag um Bewilligung der Geldmittel, welche erforderlich sind, um die Kosten der Mobilmachung und der weiter nöthig werdenden kriegerischen Maßregeln zu bestreiten. Der Kostenbedarf entzieht sich einer Veranschlagung im Voraus. Er wird von dem Gang der Ereignisse abhängig fein. Die verbündeten Regierungen glauben einen Kredit von 120 Millionen Thalern erbitten zu sollen. .

Es ist die Absicht, davon den größten Theil als eine fundirte verzinsliche Anleihe zur National ⸗Subfeription aufzulegen und die Einzahlung der gezeichneten Beträge ratenweise in angemessenen Fristen stattfinden zu lassen. Daneben ist es erwünscht, die Ermãäch⸗ nigung zu erhalten, nach Umständen auch verzinsliche Schatz anwelsungen ausgeben zu dürfen, deren Betrag sich selbsiverständlich zusammen mit der fundirten Anleihe innerhalb des Gesammtbelaufs des bewilligten Kredits zu halten hat, Gerade in Kriegszeiten pflegt sich erfahrungsmäßig in Folge der Abwickelung zahlreicher Geschäfte muüßiges Kapital anzusammein, welches sich einer vorübergehenden Anlegung, wie sie durch Schatzanweisungen ermöglicht wird, gern zuwendet. Es ist daher zu, erwarten, daß auf diesem Wege zeit⸗ weise zu verhältnißmäßig günstigen Bedingungen Geld zu beschaffen

ein wird.

: Zum 8§. 2 des Entwurfes wird erläuternd bemertt, daß die Aus= gaben, welche durch die schon angeordneten militärischen Maßregeln entstehen, einstweilen von den einzelnen Bundesstaaten vorschußweise geleistet werden und demnächst aus Bundesmitteln zu erstatten sind.

Vereinsthätigkeit für die Armee.

Die Herren Mitglieder des Vereins der Schlesischen Maltefer Ritter lade ich aus Veranlassung des bevorstehenden Krieges hierdurch ein, sich zu einer Generalversammlung am 24. Juli c., Vormittags 11 Uhr, im Hause des Herrn Grafen

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