661 1 *
. . .
2828
Abgang aus Stralsund— Montag, Mittwoch und Freitag mit Tagesanbruch nach Ankunft des letzten Zuges aus Berlin. An—= kunft in Malmoe: Montag, Mittwoch und Freitag gegen Mittag,
zum Anschluß an den um 2ühr Nachmittags abgehenden Eisenbahn⸗
ug nach Stockholm. R a ö ö. Malmoe: Dienstag, Donnerstag und Sonn⸗
abend mit Tagesanbruch, nach Ankunft des Schnellzuges aus Stock⸗ holm, spätestens um 3 Uhr früh. Ankunft in Stralsund: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend gegen Mittag, zum Anschluß an den um 12411 Mittags nach Berlin abgehenden Schnellzug; Ankunft in Berlin 6 Uhr Nachmittags. ö.
Durch die Post⸗Dampfschiffahrten zwischen Stralsund und Malmoe wird im Anschluß an die, zwischen Malmge und Kopen. hagen coursirenden Dampfschiffe zugleich eine günstige Reiseverbindung mit Dänemark geboten. . J.
Personengeld zwischen Stralsund und Malmoe: J. Platz 43 Thlr. / II. Platz 3 Thlr., Vordeckplatz 17 Thlr.; für Tour- und Retourbillets, 14 Tage gültig, j. Platz 77 Thlr. II. Platz 5 Thlr.
j00 Pfund Reifegepäck sind frei.
Sofern Gesellschaften zusammentreten, die mindestens aus 30 Personen bestehen, wird ein ermäßigtes Personengeld von 3 Thalern für ein Billet J. Klasse und von 5 Thalern für ein Tour- und Retourbillet J. Klasse entrichtet. Den gegen diese ermäßigte Taxe rei⸗ senden Personen können Bettplätze auf dem Poftdampfschiffe nicht zu⸗
rt werden. gesich aj dem Stettiner Bahnhof in Berlin werden direkte Billets
für die Tour bis Malmoeh sowie Tour ⸗ und Retourbillets, 14 Tage gältig, für die Fahrt bis Malmoe ausgegeben.
kunft ve] um 5 588 Uhr Nachmittags aus Altona abgehenden Zuges. Ankunft in Korsoer gegen 77 Uhr früh. Anschluß an den Morgenzug nach Kopenhagen, Ankunft daselbst um 10 28 Uhr Vormittags. Ab⸗ gang aus Korsoer täglich um 10 Uhr Abends nach Ankunft des letzten Zuges aus Kopenhagen. Ankunft in Flensburg am nächsten Morgen gegen 7 Uhr. n n, an den um 910 Uhr Vormittags nach Altona abgehenden Eisenbahnzug. .
; Personengeld zwischen Flensburg und Korsoer: J. Platz 37 Thlr. Pr. Ert. Deckplaß 1 Thlr. Pr. Ert.
Linie Lübeck ⸗KopenhagenMalmoe.
Die Ueberfahrt zwischen Lübeck und Kopenhagen erfolgt in 14 bis 15 Stunden.
Die Fahrten finden in beiden Richtungen sechsmal wöchent⸗ lich statt.
ch han ang aus Lübeck: täglich — außer Sonnabend — um 4 Uhr Nachmittags nach Ankunft des um 745 Uhr Morgens aus Berlin abgehenden Eisenbahnzuges. Ankunft in Kopenhagen täglich D außer Sonntag — Morgens: am Mittwoch und Sonnabend in Kopenhagen. Anschlüsse an die Post⸗Dampfschiffahrten nach Christiania.
Weiterfahrt von Kopenhagen nach Malmoe Vormittags. In
Malmoe n , an den um 2 Uhr Nachmittags nach Stockholm enden Eisenbahnzug.
aberdeen fen go, Vormittags. Weiterfahrt von Kopen—
hagen täglich — außer Dienstag. . um 2 Uhr Nachmittags. An.
kunft in Läbeck täglich — außer Mittwoch — früh zum Anschluß an
den um 7 Uhr n . i. Berlin abgehenden Eisenbahnzug, in
Berlin Zao Uhr Nachmittags. ;
. , . zwischen Lübeck und Kopenhagen; Hütte 6 Thlr., l. Salon 5 Thlr. 8 Sgr., II. Salon 3 Thlr. 225 Sgr., Deckplatz 2 Thlr. 8 Sgr. H
Linie Flens burg ⸗ Christiania (dire kt). je Fahrten finden in jeder Richtung einmal wöchentlich statt.
ö . gien gene jeden Sonntag um 111 Abends nach Ankunft des um 5388 Ahr Nachmittags aus Altona gbgehenden Zuges, welcher . Uhr Abends in Flensburg eintrifft. Ankunft in 5 jed n Dienstag Nachmittags.
Abgang aus Christiania: jeden Donnerstag um 9 Uhr Vormittags. Ankunft in Flensburg: jeden Sonnabend früh.
Personengeld zwischen Flensburg und Christiania: J. Platz 15 Thlr., II. Platz 10. Thlr. III. Platz 5 Thlr.
Auf den Linien Stralsund: Malmoe/ Flensburg ⸗Korsoer und Flensburg ·˖ Christia nia coursiren die von den betreffenden Postverwal⸗ tungen eingestellten Post Dampfschiffe, auf der Linie Lübeck Kopenhagen ⸗ Maimoe die zur Postbeförderung benutzten Dampfschiffe der Halland schen und De nn gt , ,.
Berlin, den 20. Juli 1810.
General⸗Post⸗Amt. Stephan.
Das 28. Stück des Bundes ⸗Gesetzblattes des Norddeutschen Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter
Nr 533 die Verordnung, betreffend das Verbot der Aus⸗ fuhr und Durchfuhr von Hafer und Kleie über die Grenzen von Memel bis Saarbrücken, heide Orte eingeschlossen, und von Betteide und Hülsenfrüchten, von Mühlen fabrilaten aus Getreide und Hülsenfrüchten und von Rindvieh, Schweinen und Schafvieh über die Grenze von Nordhorn bis Saarbrücken, beide Orte eingeschlossen. Vom 20. Juli 1870; unter
Nr. 534 die Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 18. Juli 1870; und unter
Nr. 535 die Ertheilung des Exequatur als persischer Ge⸗ neralkonsul in Berlin an den Kaufmann Otto Ludwig Volckart.
Berlin, den 21. Juli 1870. Zeitungs-Comtoir.
Ministerium des Innern.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Vorschrift zu Nr. 3 der Instruktion vom 8. Januar 1864 wegen . des Gesetzes über die Kriẽgsleistungen vom 11. Mai 1851 bestimmen wir hierdurch, daß die nach S§. 4 und 16 des Gesetzes den Kreisen obliegenden Lieferungen an Fleisch, Brodmateriaͤl, Hafer, Heu und Stroh vom J. August d. J. ab zu beginnen haben.
Die Bedarfsreßartitionen für den Monat August sind den Herren Ober-Präsidenten gemäß 8. 5 des Gesetzes durch den mitunterzeichneien Minister des Innern zugegangen.
Berlin, den 21 Juli 1870. .
Der Kriegs ⸗Minister. Der Minister des Innern. von Roon. Graf zu Eulenburg. Der Finanz⸗Minister. Camphausen.
Verbot der Ertheilung von Entlassungsurkunden und Auslandspässen 2c. an Personen im militär⸗ pflichtigen Alter.
Unter Hinweis auf den 5. 19 des Gesetzes vom 31. De— zember 1847 Mr. 2319) bestimmen wir hierdurch, daß Ent⸗ lassungsurkunden an ersatz., reserve⸗ und land⸗ resp. seewehr⸗
pflichtige Personen bis auf Weiteres nicht ertheilt werden dür⸗
sen. Eben so dürfen für ersatz und reservepflichtige Personen en. weder Auslandspässe bezw. Paßkarten noch Heimath⸗ cheine ausgefertigt werden. . . Beide Maßnahmen haben auch auf diejenigen im Jahre 1839 und später geborenen Individuen Anwendung zu finden, welche auf Grund der §§. 67 resp. 68 der Militär ⸗Ersatz⸗In⸗ struktion vom 9. Dezember 1858 bezw. der §8§. 47 und 48 der Ersatz⸗Instruktion für den Rorddeutschen Bund nur für Frie⸗ denszesten vom Militärdienst entbunden und demgemäß der Ersaßreserve, resp. der See wehr überwiesen sind. Berlin, den 19. Juli 1870. . Der Kriegs ⸗ und Marine⸗Minister. Der Minister des Innern.
v. Roon Graf zu Eulenburg. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten.
Dem Fabrikanten Au gu st Deininger in Berlin ist unter dem 18. Juli 1870 ein Patent r auf ein durch Beschreibung und Zeichnung nachgewiesenes Verfahren zur Bereitung von Strohhalbzeug für die Papier- fabrikation, soweit dasselbe als neu und eigenthümlich er⸗ kannt worden, und ohne Jemand in der Anwendung be kannter Hülfsmittel zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Justiz⸗Ministerium.
Der Rechtsanwalt und Notar Baur in Sigmaringen ist unter Verleihung des Rotarigts für den Bezirk des Aphel— lationsgerichts in Hamm als Rechtsanwalt an das Kreisgericht
in Wesel mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst versetzt
worden. Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der praktische Arzt Dr. Heymann zu Friedeberg N. M. ist zum Kreis⸗Physikus des Kreises Friedeberg ernannt worden.
Bekanntmachung. . In Folge der Bekanntmachung vom 11. Juli d. J. wird hierdurch kundgegeben, daß die Wagenersche Gemäldesammlung und Ralional-Gälerie nunmehr in dem Interimslokal, ilniver, sitätsstraße Nr. 7, 6. Treppen, vom Sonntag, den 24. Juli ab, täglich in den Stunden von 11 bis 2 Uhr dem besuchenden Publikum wieder geöffnet ist. Berlin, den 20. Juli 18709. . Die Königliche Akademie der Künste. Im Auftrage: Ed. Daege. O. F. Gruppe.
Kriegs⸗Ministerinm.
Der überzählige Geheime exvedirende Sekretär Siekmann zum etatsmäßigen Geheimen expedirenden Sekretär und
ist Kalkulator ernannt worden.
k 6 1
2829
Bekanntmachung. U Wohlthätigkeit.
Der hierselbst im Jahre 1820 verstorbene Mäkler Leff— mann ⸗ David hat in einem Nachtrage zu seinem im Jahre 1815 errichteten Testamente für Hülfsbedürftige, in den Feldzügen von 1813,‚15 erblindeten Krieger ein Legat von jährlich
‚ Zweihundert Thalern aus der Masse, so lange solche dauern wird, ausgesetzt, und es ist dieses Legat, wie bisher alljährlich geschehen, auch in diesem Jahre zur Zahlung gelangt, wodurch 50 erblindete Invaliden mit n,, Betrage von je 4 Thlr. haben berücksichtigt werden
Das Kriegs ⸗Ministerium fühlt sich gedrungen, dieses Aktes wahrhaft patriotischer Gesinnung des 3 ö. Neue öffentlich Erwähnung zu ö
Berlin, den 12. Juli 1870.
Kriegs-Ministerium, Abtheilung für das Invalidenwesen.
Angekommen: Der Ministexial-Direktor Ober-Land= Forstmeister von Hagen aus der Rheinprovinz.“
Berlin, 21. Juli. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Kabinets⸗Rath von Wil⸗ mowski die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs von Sachsen-Coburg⸗Gotha Hoheit ihm verliehenen Komthur⸗ kreuzes erster Klasse des Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Haus⸗ ordens zu ertheilen.
4 in mn, n nnn ö ö 122. d. M. ab kann die Einlieferung der Postsendun a nachbezeichneten Stellen stattfinden: ; . . A. Unbeschränkt; Im Haupt -⸗Postgebäude und bei den Postexpeditionen auf den
Eisenbahnhöfen;
a) gewöhnliche und rekommandirte Briefpostsendungen,
1 nnn g . 3 ñ
) gewöhnliche Sendungen unter Postvorschuß
d) n g, und Geld⸗ und Werthpackete,
e) Postanweisungen. B. Beschränkt: Bei den Stadtpostexpeditionen:
Krausenstraße Nr. 42 und 43, Neue Schönhauserstraße Nr. 2, Dorotheenstraße Nr. 71, Königin Augusta⸗ Straße Rr. 30, . Nr. 26, ebastiansstraße Nr. 78, k Nr. 91, ägerstraße Nr. 22, Thausseestraße Nr. 64,
a) gewöhnliche u. rekomman⸗ dirte Briefpostsendungen,
b) gewöhnliche Päckereien,
c gewöhnliche Sendungen unter Postvorschuß,
d) Geldbriefe nach außerhalb bis zur Höhe von 500 Thlr. Geldbriefe nach Berlin bis zur Höhe von 50 Thlr.,
) Postanweisungen.
a) gewöhnliche u. rekomman“ dirte Briefpostsendungen,
b) gewöhnliche Päckereien,
c) gewöhnliche Sendungen unter Postvorschuß,
d) Postanweisungen,
und zwar die unter b, C und d bezeichneten Sen dungen, soweit solche für den Potsdam Magde burg ⸗ Cölner Cours und für die Zweigrouten be stimmt sind.
Flottwellstraße Nr. 8,
Oranienburgerstraße Nr. 35 und 26,
Taubenstraße Nr. 42,
Louisenstraße Nr. 22,
Hollmannsstraße Nr. 153,
Alte Jakobstraße Nr. 75,
Adalbertstraße Nr. 35 a.
Alte Leipzigerstraße Nr. 16,
Am Königsgraben Nr. 2,
Oranienstrafse Nr. 182,
Blumenstraße Nr. 84
Brunnenstraße Nr. 121,
Belle ⸗Alliancestraße Nr. W,
Potsdamerstraße Nr. 115,
Schönhauser Allee Nr. 173, Berlin, den 20. Juli 180.
Der Ober ⸗Post⸗Direktor. Sachße.
nur gewöhnliche u. rekomman ˖ dirte Briefpostsendungen.
Bekanntmachung. Bei der dem Plane gemäß am heutigen Tage vor Notar und
am 1. Juni d. J. gezogenen 160 Serien die im beigefügten Ver— zeichniß L. aufgeführten Prämien gefallen.
Die Auszahlung dieser Prämien in Thalerwährung findet, gegen Rückgabe der Prämienscheine, vom 15. Dezember d. n ab 6. mit Ausnahme der Soun. und Festtage, bei dem obengenannten ö mul oder bei der Königlichen Regierungs-Hauptkasse dahier
Die Erhebung der Prämien kann jedoch auch bei allen übrigen Königlichen Regierungs⸗ und bezw. Bezirks⸗Hauptkassen, sowie bei der Kreiskasse in Frankfurt a. M. und der Königlichen Staatsschulden tilgungskasse in Berlin geschehen, in welchem Falle die Prämienscheine bereits vom 1. Dezember d. J. ab bei der betreffenden Kasse einge— reicht werden können, da dieselben zunächst an die Regierungs⸗Haupt⸗ kasse in Cassel zur Feststellung übersandt werden müssen.
Zugleich werden die Inhaber der im weiter beigefügten Verzeich niß II. aufgeführten in den ersten 33 Prämien-Ziehungen herausge⸗ kommenen Prämienscheine, von welchen die darauf gefallenen Prämien bis jetzt noch nicht erhoben worden sind, zur baldigen nachträglichen Erhebung der betreffenden Beträge, gegen Ablieferung der Prämien- scheine hlermit aufgefordert.
Cassel, am 1. Juli 1870. Königliches Regierungs⸗Präsidium. . ich niss ö ö ie Verzeichnisse J. und II. iegen der heutigen Num mer dieses Blattes besonders bei. ; h ö .
Nicht amtliches.
Preußen. Berlin, 21. Juli. Se. Majestätz der an arbeiteten gestern mit dem Militärkabinet, empfingen hierauf den Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin, den Fürsten zu Schaumburg-Lippe und mehrere höhere Militärs, nahmen alsdann die Vorträge der Hofmarschälle Grafen Pückler und Perponcher, des Geheimen Kabinetsraths v. Wilmowski, des Geheimen Heöfraths Borck entgegen und ertheilten Mittags 12 Uhr dem Präsidium des Reichstags des Norddeutschen Bundes zur Ueberreichung der Adresse Audienz. Später konfe⸗ rirten Se. Majestät mit dem Bundeskanzler Grafen Bismarck und dinirten um 5 41hr mit dem Großherzog von Mecklen⸗ burg⸗Schwerin, den Prinzen Albrecht Vater und Sohn und anderen Fürstlichkeiten im Schlosse Bellevue.
— Ihre Majestät die Königin, Allerhöchstwelche Coblenz Jestern Abend verließ, wurde dort sowohl, wie in Bonn und Eöln von der Bevölkerung enthusiastisch begrüßt. In Potsdam besuchte die Königin Ihre Königliche Hoheit die Rronprinzessin und die Königin⸗Wittwe. Von Sr, Königlichen Hoheit dem Kronprinzen hierher geleitet und von Sr. Majestät . empfangen, traf die Königin um 3 Uhr in Ber—
— Se. Majestät der König haben an des Königs von Bayern Majestät in München folgendes Telegramm gerichtet:
Nach erhaltenem Telegramm von Ihrem Ministerium habe ich sofort das Kommando über Ihre Armee übernommen und dieselbe der unter meinen Sohn gestellten III. Armee über⸗ wiesen. Wir sind durch unerhörten Uebermuth aus dem tief⸗ sten Frieden in den Krieg geworfen. Ihre ächt deutsche Hal⸗ tung hat auch ihr Volk elektrisirt, und ganz Deutschland steht einig zusammen, wie nie zuvor. Gott wolle unsere Waffen segnen in den Wechselfällen des Krieges! Ihnen persönlich muß ich aber meinen innigen Dank aussprechen, für die treue Festhaltung der zwischen Uns bestehenden Verträge, auf denen das Heil Deutschlands beruht.
gez. Wil he lm Rex. Se. Majestät der König von Bayern erwiederte darauf: München, den 20. Juli 1870. Sr. Majestät dem Könige von Preußen.
Ihr so eben erhaltenes Telegramm hat in meiner Brust den freudigsten Wiederhall erweckt. Mit Begeisterung werden meine Truppen an der Seite Ihrer ruhmgekrönten Waffen⸗ genossen für deutsches Recht und deutsche Ehre den Kampf aufnehmen. Möge er zum Wohle Deutschlands und zum Heile Bayerns werden. Ludwig Rex.
— Ihre Majestät die Königin hat bei Ihrer Abreise
von Coblenz an die dortigen Einwohner nachstehende, an der
Spitze der »Cobl. Ztg.« mitgetheilten Abschiedsworte gerichtet: An die Einwohner von Coblenz! Seit zwanzig Jahren weile ich in Eurer Mitte. Ihr habt
. d e gemaß am ü 1 in dieser Zeit dem Könige, unsern Kindern und mir durch Zeugen stastgefundenen 35. Prämienziehung des vormals kurhessischen, 3 ge⸗/ bei dem Bankhaufe M. A. von Rothschild C Söhne in Frank. furt a. M. aufgengmmenen, Staats- Lotterie⸗Anlehens vom Jahre
1845 find auf die 2500 Nummern der am. l. Dezember v. J und zurück
Eure Anhaͤnglichkeit bewiesen, welche feste Bande zwischen uns bestehen. Fuͤr mich ist es immer eine wahre Freude, zu Euch zurückzukehren, weil ich den vyllen Werth unseres herrlichen Rheinlandes schätze. Gern blieb ich gerade jetzt bei Euch, um
näch Kräften zu helfen, aber andere ernste Pflichten rufen mich
364