1870 / 171 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ab. In der patriotischen Begeisterung des deutschen Volkes vernehmen wir Gottes Stimme; ein Blick auf die Drangsale der Vergangenheit und auf das gesegnete halbe Jahrhundert, das ihnen folgte, zeigt uns, wie gnädig Gott dieser theuren Stadt gewesen ist und bleiben wird, denn die Zuversicht auf Ihn ißt die sicherste Bürgschaft für Zeit und Ewigkeit.

Eure Zuversicht und Pflichttreue wird sich stets bewähren; Ihr wißt, daß wir im Herzen beisammenbleiben, also mit Gott auf Wiedersehen.

Coblenz, 19. Juli 1870. Au gusta.

n der gestern Abend abgehaltenen (29.) Sitzung des Bundesraths des Norddeutschen Bundes, in welcher der KRöniglich sächfische Staats. Minister Freiherr von Friesen in Ver⸗ tretung des Bundeskanzlers den Vorsitz führte, fand die Berathung der vom Präsidium vorgelegten Gesetzentwürfe a) wegen Ver⸗ längerung der Legislaturperiode des gegenwärtigen Reichstags für die Dauer des Krieges, h wegen Gründung von Darlehnskassen und Ausgabe von Darlehnskassenscheinen statt. Daß die heut Morgen beschlossene Verordnung wegen Ausdehnung des Aus⸗ fuhr Verbots und zwar über die Grenzen von Memel bis Saarbrücken auf Hafer und Kleie und für die Grenze von Rordhorn (Ostfriesland) bis Saarbrücken auch auf roviant Allerhöchst vollzogen und einer Mittheilung der öniglich bayerischen Regierung zufolge, von letzterer auch für Bayern erlassen sei, wurde mitgetheilt.

(4) Plenarsitzung des Reichstages

Die heutige , Bundes wurde vom Präsidenten

des Norddeutschen Pr. Simson um 10 Uhr 10 Minuten eröffnet. Fon den Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Nord⸗

deutschen Bundes waren anwesend: Der Kanzler des Norddeut⸗ schen Bundes Graf von Bismarck⸗-Schönhausen, der Staats und Finanz⸗Minister CEamphausen, der Staats⸗Minister und Präsi⸗ bent des Bundeskanzler⸗ÄAmtes Delbrück, der. Präsident, des Bundes⸗Ober⸗Handelsgerichts Dr. Pape, der Königlich sächsische Staats⸗Minister der Finanzen und der auswärti en Angelegen⸗ heiten Freiherr von Friesen, der Königlich sächsische Geheime Justiz⸗Rath Klemm, der Königlich sächsische Geheime e ng. Rath Schmalz, der Großherzoglich hessische außerordentliche Ge⸗ sandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legations Rath Hofmann, der Großherzoglich sachsen weimar ⸗eisen achsche Staats. Minister, Wirkliche Geheime Rath Lr; von Watzdorf, der Herzoglich braunschweig⸗lüneburgische Ministerrefident Geheim⸗ rath Pr. von Liebe, der Herzoglich sachsen⸗meiningen⸗hildburg—⸗ haufensche Staats⸗Minister, Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Krosigk, der Herzoglich sachsen-altenburgische Staats— Minister von Gerstenberg⸗-Zech, der Fürstlich schwarzburg rudol⸗ städtische Staats⸗-Minister von Bertrab. der Fürstlich reußische 5. 83) Staats-Minister von Harbou, der Ministerresident der freien und Hansestadt Lübeck Br. Krüger, der Senator der freien , , Brenien Gildemeister und die Bundeskommissare eheimer Finanz⸗Rath Hofmann, Geheimer Regierungs⸗Rath Br. Michaelis und Geheimer Regierungs-Rath von Puttkamer. Vor dem Eintritt des Reichstages in die Tagesordnung theilte Präsident Dr. Simson ein ihm von den Deutschen aus St. Louis übersendetes Telegramm vom 19. d. M. mit, in welchem die wärmste Sympathie für Deutschland ausgedrückt und zugleich die Summe von Einer Million Dollars zur Unterstützung für die Invaliden und die Hinterbliebenen deut · scher Krieger als Geschenk der Deutschen in Amerika über—

wiesen wurde. Der Dank des Reichstages soll gleichfalls durch Telegramm

erfolgen. Een ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die dritte Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend den außerordent. lichen Geldbedarf der Militär und Marineverwaltung, auf Grund der in zweiter Berathung unverändert angenommenen

Vorlage. . Ohne Debatte wurde der Gesetzentwurf definitiv und ein⸗

stimmig genehmigt.

Es folgte die betreffend die Wirksamkeit der S8. die Erwerbung und den Verlust angehörigkeit vom 1. Juni 1870, auf Grund der in zweiter Berathung unverändert angenommenen Vorlage. Der Gesetz⸗

entwurf, welcher lautet: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Bundes nach erfolgter Zu—

verordnen im Namen des Norddeutschen stimmung des Bundesrathes und des Reichstages was folgt: ,

Einziger Paragraph. Die §§. 17 und 20 des Gesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Bundes und Staatsangehöͤrigkeit vom J. Juni 1870 (Bundes -Gesetzblatt Seite 355) treten am Tage

dritte Berathung über den Gesetzentwurf, 17 und 20 des Gesetzes über der Bundes und Staats⸗

der Verkündigung des gegenwärtigen Gesetzes in Kraft. wurde ohne Debatte angenommen.

Hiernächst folgte die erste und zweite Berathung über den Geseßzentwurf, betreffend die zu Gunsten der Militärpersonen eintretende Einstellung des Civilprozeßverfahrens. Der Gesetz= entwurf ist desselben Inhalts wie das für Preußen erlassene Gesetz vom 2. Juli 1866 (Ges.⸗ S. Nr. 31 S. 375 pro 1866). Jener Entwurf enthält wie dieses Gesetz 16 Paragraphen und nur die §§. 14 und 15 lauten anders. S. 15 (im preuß. Gesetze §. 14 lauer: »Der Zeitpunkt, in welchem der Kriegszustand als beendet anzusehen ist, wird durch Verordnung des Bundes Präsidiums bestimmt, und §. 14 setzt fest: Von dem Tage der Verkündi⸗ gung dieses Gesetzes bis zu dem Zeitpunkte, in welchem der Kriegszustand als beendet anzusehen ist, ruht die Verjährung sowohl zu Gunsten der Militärpersonen, als zu Gunsten der Gegner desselben. Der 8. 15 des preußischen Gesetzes, welcher sich auf die Bestimmungen im Bezirke des Appellations⸗ in Cöln bezieht, fehlt natürlich in diesem Ent— wurfe.

Auch dieser Gesetzentwurf wurde obne Debatte genehmigt.

Die erste und zweite Berathung über den Gesetzentwurf wegen Errichtung von Darlehnskassen und Ausgabe von Dar—⸗ lehnskassenscheinen in Verbindung mit dem Antrag der Abgg. Graf Renard u. Gen. gab gleichfalls keinen Anlaß zu einer Debatte. Nach diesem Gesetzentwurf sollen an denjenigen Orten innerhalb des Bundesgebiets, an welchen sich ein Bedürfniß dazu herausstellt, auf Anordnung des Bundeskanzlers, nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrathes für Handel und Verkehr, Darlehnskassen errichtet werden mit der Bestim⸗ mung zur Abhülfe des Kreditbedürfnisses, vorzüglich zur Be⸗ förderung des Handels und Gewerbetriebes gegen Sicherheit Darlehne' zu geben. Die Höhe der auszugebenden Darlehns— kassenscheine soll 39 Millionen Thaler nicht übersteigen.

Rach einer Erklärung des Abg. Roß, daß die Nord⸗ deutsche Bank in Hamburg« ihre vollste und rückhaltsloseste Mitwirkung zur Ausführung des Gesetzes in Aussicht stelle und daß Gleiches von allen übrigen deutschen Banken zu erwarten stehe, wurde der Gesetzentwurf angenommen.

Nächste Sitzung heute Mittag 12 Uhr. Schluß 10 Uhr 35 Minuten.

Die fünfte Plenar- Sitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes, die zweite des heutigen Tages, wurde vom Präsidenten Dr. Simson um 12, Uhr eröffnet.

Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Nord⸗— deutschen Bundes waren anwesend:

Der Staats-Finanz-⸗Minister Camphausen, der Staats⸗ Minister und Prästdent des Bundeskanzler⸗Amtes Delbrück, der Präsident des Bundes ⸗Ober ⸗Handelsgerichts Dr. Pape, der Königl. sächsische Staats-⸗Minister der Finanzen und der aus har tien An⸗ gelegenheiten Freiherr von Friesen, der Königlich sächsische Geheime Zustiz⸗ Kath Klemm, der Königlich sächsische Geheime Regierun 8⸗ Rath Schmalz, der Großherzoglich hessische außerordentliche Ge⸗ sandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legations⸗Rath Hofmann, der Großherzoglich sachfen · weimar · eisenachsche Staats- Minister, Wirkliche Geheime Rath Dr, von Watzdorf, der Herzoglich braunschweig lüneburgische Ministerresident Geheim⸗ rath von Liebe, der Herzoglich sachsen meiningen hildburg⸗ hausensche Staats⸗Minister, Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Krosigk, der Herzoglich sachsen-altenburgische Staats⸗ Minister von Gerstenberg-⸗Zech, der Fürstlich schwarzburg ˖ rudol⸗ städtische Staats⸗Minister von Bertrab, der Fürstlich reußische (j. L) Staats-Minister von Harbou, der Ministerresident der freien und Hansestadt Lübeck Dr. Krüger, der Senator der freien Hansestadt Bremen Gildemeister und die Bundeskommissare Geheimer Finanz⸗Rath Hoffmann, Geheimer Regierungs · Rath Br. Michaelis und Geheimer Regierungs-Rath von Puttkamer.

Der Präsident Dr. Sim son theilt mit, daß die städtischen Behörden von Chemnitz, welches gegenwärtig im Reichstage nicht vertreten sei, ein Telegramm eingesendet haben, in welchem die Sympathien nur die Bereitwilligkeit zu Opfern Seitens der Stadt Chemnitz ausgedrückt worden.

Auf der Tagesordnung stand zuerst die dritte Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die zu Gunsten der Militär⸗ personen eintretende Einstellung des Tivil⸗Prozeßverfahrens auf Grund der unverändert angenommenen Vorlage. Der Entwurf wurde ohne Debatte definitiv angenommen.

Es folgte die dritte Berathung über den Gesetzentwurf wegen Errichtung von Darlehnskassen und Ausgabe von Dar⸗ lehnskassenscheinen auf Grund der unverändert angenommenen Vorlage in Verbindung mit dem Antrage der Abgeordneten Graf Renard und Genossen. Das Gesetz wurde mit einem vom Staats. und Finanz -⸗Minister Camphausen gebilligten Amendement des Abgeordneten Schulze⸗Berlin ohne weitere Diskussion angenommen.

Bei der ersten und zweiten Berathung über den Gesetz= Entwurf, betreffend eine zusätzliche Bestimmung zum ersten

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Satze des Artikels 24 der Verfassung des Ror

2 a . fassung orddeutschen Bundes, ir elm, von Gottes Gnaden König vo

verordnen im gtamen des Norddeutschen . , .

fassungsmäßiger Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages,

was folgt:

Einziger Artikel. Die Legislatur⸗Periode des am 31. August

1857 gewählten Reichstages wird für die Dauer des gegenwärtigen Krieges mit Frankreich, jedoch nicht über den 31. 3 1871 en aus, verlängert.

Urkundlich 2c. Gegeben 2c.

entspann sich eine Debatte, an welcher fich die Abgꝗg. v. Hover“ beck, v. Kirchmann, Miquel, v. Wedemeyer, re he, ö

(Berlin) und der Staats⸗Minister Delbrück betheiligten. Das Gesetz wurde mit sehr großer Majorität n ,, nach der Vorlage angenommen. Mehrere Petitionen wurden nach den Anträgen der Referenten erledigt. Nächste Sitzung: heute Nach⸗ mittag 2 Uhr. Schluß der Sitzung: 1 Uhr 29 Minuten.

Die dritte Sitzung des heutigen Tages, die 6. Plenar⸗ situng des Reichstags des Norddeutschen Bundes, wurde vom Präsidenten Dr. Simson um 22 Uhr eröffnet.

Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Nord deutschen Bundes waren anwesend: Der Kanzler des Norddeut⸗ schen Bundes Graf von Bismarck-Schönhausen, der Staats⸗ und Finanz⸗Minister Camphausen, der Staats ⸗Minister und Präsident des Bundeskanzler⸗Amtes Delbrück, der Präsident des Bundes ⸗Ober-Handelsgerichts Dr. Pape, der Königlich sächsische Staats⸗-Minister der JZinanzen und der auswärtigen Angelegen— heiten Freiherr von Friesen, der Königlich sächsische Geheime Justiz. Nath Klemm, der Königlich sächsische Geheime Regierungs⸗ Rath Schmalz, der Großherzoglich hessische außerordentliche Ge⸗

ö sandte und bevollmächtigte Minister, Geheime Legations⸗Rath

Hofmann, der Großherzoglich mecklenburg«⸗schwerinsche außer⸗

ordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staats⸗ Minister von Bülow, z . . burgische Ministerresident Geheimrath Dr. von Liebe, der

der Herzoglich braunschweig⸗- lüne⸗

erzoglich sachsen ! meiningen - hildburghausensche Staats— ; er r Wirkliche Geheime. Rath . von Kro⸗ sigk, der Herzoglich sachsen-altenburgische Staats ⸗Minister

von Gerstenberg⸗ Zech, der Herzoglich sachsen⸗-koburg—⸗ gothaische Staats⸗Minister, Wirkliche Geheime Rath e rg von Seebach, der Fürstlich schwarzburg - rudolstädtische Staats— Minister von Bertrab, der Fürstlich schwarzburg⸗sonders⸗ hausensche Staatsrath und Kammerherr von Wolffersdorff, der Fürstlich reußische (i. L.) Staats⸗Minister von Harbou, der Fürstlich chaumburg⸗lippesche Geheime Regierungs-Rath Höcker, der Ministerresident der freien und Hansestadt Lübeck Dr. Krüger, der Senator der freien Hansestadt Bremen Gildemeister, der . der freien und Hansestadt Hamburg Dr. Kirchen⸗ auer.

Der Präsident Dr. Simson theilte mit, daß Freiwillige aus Frankfurt a. M. dem Reichstage 200 Pfd. Sterl. zur .

stützung für die Hinterbliebenen deutscher Krieger zur Verfü gestellt haben. sch . rfugung

Den alleinigen Gegenstand der Tagesordnung bildete die

mritte Berathung über den Gesegzentwurf, betreffend eine zu ät liche Bestimmung zum ersten Satze des Artikels 24 der Ver= - fassung des Norddeutschen Bundes.

Der Gesetzentwurf wurde ohne Debatte mit sehr großer

MNajorität angenommen.

5

8

den

Der Bundeskanzler Graf von Bismarck -⸗Schönhausen ver— las hierauf, während die sämmtlichen Abgeordneten sich von Plätzen erhoben, eine Allerhöchste Botschaft, durch welche

der sofortige Schluß der außerordentlichen Session des Reichs⸗ tages angeordnet worden und drückte den Mitgliedern des Reichstages auf Befehl Sr. Majestät des Königs warmen und herzlichen Dank für die Einmüthigkeit und Schnelligkeit in der Erledigung der Geschäfte aus.

Der Präsident Dr. Simson erklärte: Die Arbeit der Volks—⸗

. vertretung ist jetzt beendet, nun wird das Werk der Waffen

sinen Lauf nehmen.

Gottes reichster Segen ruhe auf unsern

Waffen in diesem heiligen Kriege!

Nach einem dreimaligen Hoch auf Se. Majestät den König

Wilhelm von Preußen, den Bundesfeldherrn, in welches sämmt⸗ liche Abgeordnete mit Begeisterung einstimmten, wurde die Sitzung um 25 Uhr geschlossen.

geordnetenkammier hat auf die Fortsetzung der

Aus dem Wolff schen Telegraphen⸗Büreau.

München, Donnerstag, 21. Juli, Vormittags. Die Ab— ebatte über das ordentliche Militärbudget verzichtet. Abends findet die Be⸗ rathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Ausdehnung der

provisorischen Steuererhebung, statt.

Brü fssel, Donnerstag, 21. Juli, Morgens. In einem an

i Provinzial⸗ Gouverneure anläßlich des Erinnerungsfestes

vom 21. Juli (Einzugstag des Königs Leopold J) gerichteten Rundschreiben 8. der Hein M g s k *. daß der belgische Patriotismus sich mehr und mehr bewähre durch die Opfer, welche er sich auferlege, um die Pflichten zu erfüllen, die durch die Aufrechterhaltung der Neutralität geboten sind, einer Neutralität, die eine weitere Garantie in den freund⸗

, n in Versicherungen Seitens beider kriegführenden Mächte

Produk tem- umi Waren- Hänge. Kerlim, 21. Juli. (Marktpr. nach Ermitt. des K. Polizei-Präâs.])

Von Bis Mittel ö i i

. ö , thr ag. pf. Ithr eg. pt. ö. . .

eiz. Schfl. 2 12 6 3 - 221 3 Bohnen Mz. 7 se F

Roggen 121 3 127 6 124 5 ö j gig 6 : ?

gr. derste 115 = 126 3 1260 8 Rindif. Fid. 4 66 721655 Hater . 15 8 116 3 111 - Schweine-

n l - = 60 sieisch 3 7 651

Eeu Centn. —— Hammelfl. 4 6 56 111

Stroh Schek. —— —— 3 —= * Eaibiieisch ] 3 653 6 48

Erbsen Ma. S —— 3— 6109 Butter Bid. 3 13-49 9

Linsen S- I0— 8 8 Eier Mandel 5 6 6— 5 5

Rerkim, zl. uli, Nichtznmtiieher detreiggberi Weizen loco 62-72 Thlr. pr. 2100 Pfd. nach ef . hi u. Juli-August 64 - 65 Thlr. bez., August - September 6b. -= 663 Ihlr. bez., September Oktober 68 - 69 87 Thlr. bez. .

Roggen loco 42-46 Thlr. per 2000 Pfd., 4335 Thlr. ab Bahn bez., pr. Juli u. Juli- August 436 -=- 477 Thir. bez., August-Sep- . e n, n Oktobr. 85 - 507 Thlr.

. November 49 - bez, N j 3 3 . bez, November -Dezbr.

erste. grosse und kleine à 33 - 46 Thlr. per 1750 P

Hafer ló⸗ 29 36 Thlr., per 1200 Pfd., ,. 34 fam

. ö ,, , u. Juli August 33 - 3 Thlr. September bez., S . ö ; Thlr. bez., Oktober-N vember 36 ur. . ö

Erbsen, Kochwaare 55 - 58 Thlr., Futter waare 423 - 50 Thlr

Winterrübsen pr; September Oktober 100 - 102 Thlr. . . . 13. , * ö. Thlr. bez., Juli - August ; September r., September - . i 2 or lc er Te gf ger . , her .

etroleum loco 73 Thlr., pr. Juli u. Juli- * September Oktober 73 k. bez. ,

. 3 115 Thlr.

piritus loco ohne Fass 13-14 Thlr. bez., pr. Juli und Juli. Wugugt 18. = arr. des,, Ing ust. Sept. Her is; Mia 1a ar nls n, i ./)

oeizenmè o. 0 443-47 Thlr., No. O u. I. 45 - 45 ee r e . i, Nö. N u. I. 3. 3] .

uli un Augus hir. * —15 Sgr. 8 ; ;

7 . . . 3 —15 Sgr., August-September

eizen loco höher gehalten, Termine wurden et bezahlt. Von Roggen auf Termin war heute . . Lieferung gefragt und geschahen diese Ankäufe wohl tür Pro- viantzwecke, der Preis steigerte sich denn auch um 3 Thlr. pr Wspl., wogegen die entfernteren Sichten nur eine Besserung von ga. 2 Thlr. pr. Wspl. erfuhren. Loco-Waare ging in klei- nen Partien feiner Qualitäten um. Hafer in eflektiver Waare liess sich gut unterbringen. Von Terminen fand laufender Monat gute Beachtung und wurden bessere Preise angelegt. . est. —ᷣ. . . . sich der festen Ten-

er übrigen Artikel an un ã )

kee. .. 1 onnten Verkäufer etwas

erliim, 20. Juli. (Amtliche Preisfestst von Getreide, Mehl, Oel, Petroleum ̃ö Ann tus auf Erund des §. 15 der Börsenordnung, unter Zuziehung der ö . . Produktenmakler.)

eizen pr. loco 60-72 Thlr. nach Qualität ö 2000 Pfd. pr. diesen Monat 64 à 63 bez, Juli- August 3 a 3 bez., August -September 65 bez., September - Oktober 68ä à 68 bez., Oktober - November 69 à 69 bez. Gek. 1000 Ctr. Kün- ie,, 633 . 1.

Roggen pr. 200 d. loco 43 - 445 bez., pr. diesen M 445 à 4E. bez., Juli-August 44 44. bez. . 46 4 458 bez, Schtember-. Oktober 49 à 16 bez., Oktober-No- vember 495 à 485 bez., November Dezember 493 à 493 bez. ,. Ctr. ü n . 445 Thlr. z

zerste pr. 1750 Pfd. grosse u. Kleine 36 -=- 45 Thlr. h ö

AHafer pr. 1290 Pfd. loco 30 36 Thlr. nach a g bis 36 bez., pr. diesen Monat 33 Br., Juli-August 33 Br., Aug. September 32 bez, September - Oktober 315 à 31 bez., Oktbr.- ne,, 30 . a ;

r bsen pr. 2250 Pfd. Kochwaare 54 - 59 Thlr. nac itãt Futterwaare 44 - 50 Thlr. nach Qualität. enn,

Roggenmehl Nr. O u. 1 Pro Ctr. unversteunert inkl. Sack pr. diesen Monat 3 Ihr; 12 gr. à 123 Sgr. bez., Juli - Augũust 3 Ihlr. 12 Sgr. a 123 Sgr. bez, Aügust - September 3 Thlr. 14 Sgr. nom., September-Oktober 3 Thlr. 14 Sgr. nom., Okto- ber-November 3 Thlr. 14 Sgr. nom. Gekünd. Ctr. Kündi- gungspr. 3 Thlr. 122 Sgr.