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1571 Vorladung unbekannter Lehnberechtigter,.
Der Vorsteher der Familie von Kleist, der Königliche Ober- Präsident z. D. von Kleist⸗Retzow auf Kiekow, hat darauf angetragen, einen Familienschluß der lehnberechtigten Mitglieder der Familie von Kleist darüber herbeizuführen: .
ob das im Belgarder Kreise in Hinterpommern belegene von Kleist⸗ sche Lehngut Zarneckow gegen Erlegung von 6 pEt. der Lehnstaxe, welche ad deépositum des Königlichen Kreisgerichts zu Belgard zu ahlen und dem Gesetze vom 4. März 1867 gemäß zu einer von
leist''schen Familienstiftung zu verwenden, aus dem Lehnsverbande zu entlassen, .
Zur Erklärung über den zu errichtenden Familienschluß und event. zu dessen Aufnahme in Gemäßheit des Gesetzes vom 15 Februar 1840 haben wir einen Termin auf .
den 2. September 1870, Vormittags 10 Uhr,
vor dem Herrn Appellationsgerichts⸗Rathe Boehmer in dem hiesigen Appellationsgerichts Gebäude anberaumt, zu welchem wir alle un⸗ bekannten, auf das genannte Gut zu Lehn Berechtigten und Anwärter des von Kleist'schen Geschlechts mit der Aufforderung, vor oder in dem Termine ihre Erklärung über den zu errichtenden Familienschluß abzugeben, und unter der Verwarnung vorladen, daß nach Ablauf des Termins der Ausgebliebene mit seinem Widerspruchsrechte prä kludirt werden wird.
Cöslin, den 4. Februar 1879. ö
Königliches Appellationsgericht. v. Kitzing.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen re.
2364 Bekanntmachung. Höherer Bestimmung gemäß soll die Chausseegeld⸗ Erhebung zu Grünentisch an der Staats-Chaussee von Frankfurt a. O. nach Crossen, 1 Meile von Frankfurt belegen, vom 1. September d. J. ab ver- pachtet werden. Wir haben hierzu einen Lizitationstermin auf Mittwoch, den 27. d. Mts., Vormittags 9 Uhr, in unserem Geschäftslokale hierselbst anberaumt. . . Die Pachtbedingungen können während der Dienststunden bei uns und bei der Chausseegeld⸗Hebestelle zu Grünentisch eingesehen wer- den und wird bemerkt, daß nur dispositionsfähige Personen, welche vorher 100 Thlr. baar oder in Staatspapieren deponiren, zum Bie ten zugelassen werden. . Frankfurt a. O. den 11. Juli 1870. * Königliches Haupt ⸗Steueramt.
124571 Bekanntmachung.
Die Glaserarbeiten zur Erbauung eines polygonalen Lokomotiv— und Lackirschuppens für die Werkstatts Anlage auf dem Ostbahnhofe Berlin sollen im Wege öffentlicher Submission vergeben werden.
Termin zur Abgabe von versiegelten und mit der Aufschrift:
»Submission auf Glaserarbeiten für die Königliche Ostbahn« versehenen Offerten ist auf ;
Sonnabend, den 6. August Cr. Vormittags 115 Uhr, im Bureau der J. Betriebs- Inspektion auf hiesigem Ostbahnhofe an ˖ beraumt, woselbst auch die der Submission zu Grunde liegenden Be⸗ dingungen nebst Zeichnungen während der Dienststunden eingesehen werden können. .
Submissionsformulare sind daselbst gegen Kopialien in Empfang zu nehmen.
Berlin, den 20. Juli 1870.
er Eisenbahn Baumeister icolassen.
2458 Bekanntmachung.
Die Schlosserarbeiten zur Erbauung eines polygonalen Lokomo— tivschuppens auf dem Ostbahnhofe Berlin sollen im Wege öffentlicher Submission vergeben werden.
Termin zur Abgabe von versiegelten und mit der Aufschrift:
»Submission auf Schlosserarbeiten für die Königl. Ostbahn⸗ versehenen Offerten ist auf
Donnerstag, den 4. August c, Vormittags 11 Uhr,
im Bureau der 1. Betriebs ⸗Inspektion auf hiesigem Ostbahnhofe an⸗ beraumt, woselbst auch die, der Submission zu Grunde liegenden Be— dingungen nebst Zeichnungen während der Dienststunden eingesehen werden können.
Submissionsformulare sind daselbst gegen Kopialien in Empfang zu nehmen.
Berlin, den 20. Juli 1870.
Der Eisenbahn-⸗Baumeister Nicolassen.
ae, Bekanntmachung. ie Tischlerarbeiten zur Erbauung eines polygonalen Lokomotiv- schuppens auf dem Ostbahnhofe Berlin sollen im Wege öffentlicher Submission vergeben werden.
Termin zur Abgabe von versiegelten und mit der Aufschrift:
Submission auf Tischlerarbeiten für die Königl. Ostbahn⸗
versehenen Offerten ist auf
Sonnabend, den 6. August or., Vormittags 11 Uhr, im Bureau der J. Betriebs -Inspektion auf hiesigem Osthahnhofe an beraumt, woselbst auch die der Submission zu Grunde liegenden Be⸗ dingungen nebst Zeichnungen während der Dienststunden eingesehen werden können.
Submissionsformulare sind daselbst gegen Kopialien in Empfang zu nehmen.
Berlin, den 20. Juli 1870.
Der Eisenbahn⸗Baumeister Nicolassen.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung n. s. w. von öffentlichen Papieren.
2466
HKeknuanntmachung.
Bei der am 1. amian d. JI. zum Behuf der. Amorti. . sation stattgehabten Verloosung der vom hiesigen Kreise emit.,. tirten Kreisobligationen sind nachfolgende Nummern gezogen
167. 36 704. ‚.
810 863
worden: Lit. C. 40 Thlr. No. 263. 472. 598. 717. Lit. D. 20 Thlr. No. 781.
442. 82. 661.
80H. 839. 22. 1001. 1029. 1065. 1091. 1122. 1138. 1179. 1205. 1237. 1278. 1338. 1358. 1373. 1406. 1453. 1503. 1562. I590. 1616. 1639. 1704. 1788.
396. 580. 640.
808.
WI. 305. 492. 529. 603. 604. 732. 733. 794. 801.
306. 307. 328. 548. 571. 576. 606. 613. 631. 738 und 743. 805. 806. 807. 812. 822. 823. 826. 829. 832. 837.
871. 872. 882. 887. 894. 918. 921
952. 956. 957. 995. 996. 998.
1006. 1007. 1009. 1026.
1032. 1039. 1051. 1053.
1072. 1079. 1087. 1090.
1104. 1107. 3. 1115. 1118.
1126. 1127. 1134. 1135.
1144. 1146. 1158. 1162.
1189. 1191. II98. 1203.
1215. 1225. 1233. 1234.
1242. 1256. 1270. 1274.
1285. 1298. 1327. 1330.
1345. 1346. 1369. 1357.
1360. 1363. 1369. 1371.
1378. 1381. 1403. 1404.
1417. 1418. 1433. 1445.
1465. 1469. 1478. 1495.
1527. 1534. lI553. 1560.
1573. 1575. 1l580. 1582.
1603. 1608. 1612. 1613.
1620. 1621. 1628. 1635.
1647. 1659. 2. 1678. 1695.
1726. 1728. 1756. 1764. 1770.
1795. 1796. 1804. 1805. 1814.
1817. 1821. 1822. 1826. 1827. 1829.
1834. 1835. 1839. 1842. 1843
⸗ 1844.
Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung go— kündigt, den darin verschriebenen Kapitalsbetrag vom 1. Okto. ber d. J. ab entweder bei der Kreis-Kommunalkasse hierselbst
oder bei den Herren (ohn und JTietzer in Perlin — Unter den Linden Nr. 64 — baar in Empfang zu nehmen. Schiuhim, den 21. Februar 1870.
Königlicher Landrath.
H ochlHitz.
933. 1030.
1II24. II4l. II88. 1210. 1238. 1280. 1344.
1374. 1415. 1463. 1520. 1566. 1594. 1619. 1641. 172. 1791. 1816. 1833.
und
2467 ktiengesellschaft für Bergbau, Blei ⸗ und Zinkfabrika— tion zu Stolberg und in Westfalen. Durch Beschluß des Verwaltungsraths ist die von demselben am 20. Mai a. cr. beschlossene Diskontirung der auf den Coupon Nr. lᷣ der privilegirten Aktien und auf den Coupon Nr. 16 der Stamm— Aktien kommenden, am 1. Oktober a. cr. fälligen Dividende, so wit
die antizipirte Einlösung der am 1. Juni 1871 rückzahlbaren Obli,
gationen der Gesellschaft suspendirt. Aachen, den 20. Juli 1870. Der General ˖ Direktor, E. Landsberg.
Verschiedene Bekanntmachungen.
2465 Imperial Feuer Versicherungs ˖ Gesellschaft. Uebersicht der Geschäftsresultate in Preußen. Ende 1869 waren überhaupt in Kraft Versiche⸗ ; rungen zur Höhe von Thlr. 25h / 4h / Alz Davon in Preußen 18300112. Prämien ⸗ Einnahme Gezahlte Schäden Berlin, den 22. Juli 1870. . Die Spezial ⸗Direktion.
Bekanntmachung. Für den Nordwestdeutschen Eisenbahn— Verband tritt mit dem J. August 1870 ein neuer Gütertarif in Kraft, wogegen der seit dem 1. Januar 1869 bestehende Verband gütertarif nebst den hierzu erschienenen Nachträgen aufgehoben wird Der neue Tarif ist zum Kostenpreise von 15 Sgr. bei den Güter⸗ Expeditionen käuflich zu erhalten. Hannover, den 15. Juli 1870.
. Königliche Eisenbahn-⸗Direktion.
Bekanntmachung. In Folge höherer Anordnung wird wegen der bevorstehenden Truppen - Transporte der gesammte Güter— und Perfonenverkehr der Westfälischen Bahn von Sonnabend, den 23. d. Mts., ab bis auf Weiteres eingestellt. Wegen det Kohlenzüge bleibt besondere Bekanntmachung vorbehalten.
Münster, den 21. Juli 1870.
Königliche Direktion der Westfälischen Eisen bahn.
Hier folgt die besondere Beilage
1002.
1067. 10999.
1359.
Festigung des in dem gesammten Bundesgebiete fünf General⸗ Gouverneure einzusetzen, und zwar: I) ;
Das Abonnement beträgt 4 Thir.
sür das bierteljahr.
; Insertionspreis für den Raum einer
Druchzeile z Sgr. nn, r ,
Alle Post - Anstalten des An und
Aus landes 4 Gestellu
für Ggerlin die Expedition 8
Preußischen Staats Anzeigers: Zieten⸗Platz Nr. 2.
Berlin, Montag den 25. Juli Abends
1870.
Aus allen Stämmen des Deutschen Vaterlandes, aus allen Kreisen des Deutschen Volkes, selbst bon jenseits des Meeres, sind Mir aus Anlaß des bevor— stehenden Kampfes für die Ehre und Unabhängigkeit Deutschlands von Gemeinden und Korporationen, von Vereinen und Privatpersonen so zahlreiche Kund⸗ gebungen der Hingebung und Opferfreudigkeit für das gemeinsame Vaterland zugegangen, daß es Mir ein unabweisliches Bedürfniß ist, diesen Einklang des Deutschen Geistes öffentlich zu bezeugen und dem Ausdruck Meines Königlichen Dankes die Versiche— rung hinzuzufügen, daß Ich dem Deutschen Volke Treue um Treue entgegenbringe und unwandelbar halten werde. Die Liebe zu dem gemeinsamen Vater— lande, die einmüthige Erhebung der Deutschen Stämme und ihrer Fürsten hat alle Unterschiede und Gegen—
sätze in sich beschloffen und versöhnt, und einig, wie
kaum jemals zuvor, darf Deutschland in seiner Ein— müthigkeit, wie in seinem Recht, die Bürgschaft fin⸗ den, daß der Krieg ihm den dauernden Frieden brin— gen und daß aus der blutigen Saat eine von Gott
gesegnete Ernte Deutscher Freiheit und Einigkeit sprießen werde. Berlin, den 25. Juli 1870.
Wilhelm.
Allerhöchster Erlaß vom 22. Jul 1870 — die Einsetzung vwon General⸗Gouverneuren und deren Instruktion betreffend.
Nachdem Ich beschlossen habe, zur weiteren Sicherung und
usammenwirkens der Militär und Eivilbehörden
ür den Bezirk des 1., 2., 9. und 10. Armee ⸗Corps mit dem Sitze in Hannover, 2) für den Be⸗
zirk des 7., 8. und 11. Armee ⸗ Corps mit dem Sitze in Coblenz,
d für den Bezirk des 3. und 4. Armee-Corps mit dem Sitze in Berlin, ch für den Bezirk des 5. und 6. Armee-Corps mit
dem Sitze in Breslau, 5) für den Bezirk des 12. Armee-Corps
mit dem Sitze in Dresden, ertheile Ich diesen General⸗Gouver⸗ neuren folgende Instruktion: 1) Dem General- Gouverneur liegt die Erhaltung der militärischen Sicherheit in den zu seinem Befehlsbereiche gehörigen Landestheilen öpb. Zugleich hat der. selbe die in den Bezirken der betreffenden General Kommandos etwa erforderlich werdenden neuen Formationen zu leiten und die Wirksamkeit der stellvertretenden Behörden fördernd zu überwachen. Y Die General Gouverneure im Bezirke des 1. 2, 9. und 10., sowie des 75, 8. und 11. Armee⸗-Corps haben den Oberbefehl über alle in den Bezirken der betreffenden Armee Corps dislocirten Truppen insoweit dieselben sich nicht im Verbande eines Armee⸗Kommandos
sbesinden, diejenigen im Bezirke des 3. und 4, sowie des 5. und
b. Armee Corps dagegen nur über die in den betreffenden Corps. bezirken dislocirten Truppen, welche weder im Verbande eines Armee Kommandos, noch in dem einer mobilen Landwehr. Division stehen. Die stell vertretenden kommandirenden Generale sind den General Gouverneuren unterstellt. 3 Die General-⸗Gouver— neure leiten sämmtliche Militär ⸗Angelegenheiten innerhalb ihres
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mungen, oder einzelne derse zu setzen. I) Für dieenigen Theile des preußischen Staatsgebiets,
Befehlsbereichs, haben jedoch in den Wirkungskreis = vertretenden kommandirenden Generale nur e 3 als die ,,, dies unbedingt geboten erscheinen la fsen! H. Der General- Gouverneur kann im Interesfe der Landes. sicherheit — wenn Gefahr im Verzuge, ohne vorherige Anfrage — Veränderungen in der Bestimniung und Dislokation der in den hetreffenden Be irken befindlichen Truppen anordnen und erforderlichen Falles die Zusammenziehung der nicht formirten aber planmäßig vorgesehenen Truppenkörper selbständig verfügen. 5) Mit den Ober ⸗Praͤsidenten der betreffenden Provinzen, resp. den obersten Verwaltungsbehörden der betheiligten Bundes- staaten hat der General⸗Gouverneur sich durch Vermittelung der n,, n, kommandirenden Generale in fortdauernder Verbindung und förderlichem Einverständniß zu erhalten. 6) In densenigen Bezirken, in welchen auf Gruͤnd des Ar⸗ tikels 68 der Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 2bsten Juli 1867 der r ies n , durch den Bundesfeldherrn erklärt wird, geht, in Gemäßheit des §. 4 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851, die vollziehende Gewalt an den General-Gouverneur über. Die Civilverwal⸗ tungs und Gemeinde . . haben in diesen Bezirken den Anordnungen und Aufträgen desselben unbedingt Folge zu leisten. len so e,. General · Gouverneur bal ft die übrigen, in dem Gesetze vom 4. Juni 1851 den kommandiren. den Generalen beigelegten Befugnisse zu und ist derselbe ins—⸗ besondere befugt, innerhalb des preuß ischen Staatsgebietes die Artikel 5, 6, 7, 27, 28, 29, 30 und 36 der Verfassungs⸗ Urkunde, so wie in den außerpreußischen Theilen des Bundesgebietes die . Verfassungs⸗ resp. Gesetzesbestim⸗
ben zeit⸗ und distriktsweise außer Kraft
in denen der Kriegszustand durch den Bundesfeldherrn nicht er⸗ klärt oder demnächst wieder aufgehoben ist, 2 ihr Gouverneur bezüglich der selbständigen Erklärung des Belgge⸗— run gs zustandes die Befugnisse eines kommandirenden Gene⸗ rals zu (6. 1 des Gesetzes vom 4. Juni 1851).
Berlin, den 22. Juli 1870.
Wilhelm. von Bismarck. von Roon.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht— Den evangelischen Pfarrer Cellarius zu Biedenkopf zum Dekan für den Dekanatsbezirk Biedenkopf, Regierungsbezirk Wiesbaden, zu ernennen.
Berlin, den 25. Juli 1870.
Gestern Mittag um 1 Uhr hat im Neuen Palais bei Potsdam die Taufe der am 14. Juni d. J. geborenen Prin- zessin, Tochter Sr. Königl. Hoheit des Kronprinzen, durch den Hofprediger Heym, unter Assistenz der übrigen Hof- und Dom— prediger, stattgefunden.
Die junge Prinzessin hat in der heiligen Taufe die Namen:
halt Sophie, Dorothea, Ulrike, Alice erhalten.
Von den Allerhöchsten und Höchsten Taufzeugen waren anwesen d:: Se. Magjestät der König, Ihre Majestät die Königin, Ihre Majestät die Königin Wittwe, Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht (Sohm), Ihre Durchlaucht die Fürstin von Liegnitz.