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Abwesend:
Se. Majestät der König von Bayern,
Se. kr der König von Württemberg,
Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Baden,
Seine Königliche Hoheit der Prinz Leopold von Großbritannien und Irland, —
Ihre Hoheiten der Herzog und die Herzogin von Sachsen⸗Altenburg. .
Nach beendigtem Taufakt fand bei Sr. Königlichen Hoheit dem Kronprinzen ein Dejeuner statt.
Berlin, 25. Juli.
Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklen⸗ burg-⸗Schwerin ist gestern früh und Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Mutter von Mecktenburg⸗Schwerin gestern Abend hier eingetroffen.
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Norddeutscher Bun d.
Bekanntmachung.
Es ist bereits darauf aufmerksam geniacht worden, daß die Postverwaltung zur Benutzung im Feldpostverkehr besondere Korrespondenzkarten mit der Ueberschrift eldpost Korrespon · denzkarten⸗ und zwar in zwei verschiedenen Sorten (für den Verkehr an die mobilen den mobilen Truppen) hat herstellen lassen. namentlich während der Uebergangszeit, die gewöhnlichen Korrespondenzkarten zum ͤ nach und von der Armee noch benutzt werden sollten, so sind die Postanstalten angewiesen, Einwendungen dagegen nicht z erheben und diese Karten, sofern sie nur den an die Feldpost ⸗ Korrespondenz überhaupt zu sprechen, ohne Ansatz von Porto zu befördern.
Berlin, den B. Juli 1870.
General Postamt. Stephan.
Bekanntmachung.
In den Tagen vom 7. bis 31. Juli können zur Befoͤrde⸗ rung an die im Felde stehenden mobilen Truppen Privat⸗ Päckereien nur unter folgenden Bedingungen angenommen werden: I) das Packet darf nur Kleider, Wäsche und dergleichen, aber keine Lebensmittel enthalten; 2) das Packet darf nicht über 5 Pfund wiegen; 3) zu jedem Begleitbriefe darf nur ein Packet gehören; Hh m geben, zu welchem Armee Corps, welcher Division, welchem Kegimente, welcher Compagnie (oder sonstigem n, ,, der Adressat gehört, welchen Grad und Charakter, oder welche Umt derselbe' bei der Militärverwaltung hat 9 auf dem Packete selbst muß ebenfalls die vollständige Adresse des Empfängers, wie auf dem Begleitbriefe enthalten sein. Es empfieblt sich, zu dem Zwecke eine mit der vollständigen deut. lichen Adresse des Empfängers versehene Korrespondenzkarte auf das Packet aufzuheften; 6) die Angabe eines Werthes ist nicht zulässig, ebensowenig die Entnahme von Postvorschuß.
Vom Privat. Päcke reien an die im Felde pen bis auf Weiteres überhaupt nicht mehr statt⸗ finden, den alleinigen Fall ausgenommen, wo der Absender bestimmt versichern kann, daß der Adressat zu einem Truppen. theile mit festem Standquartier gehört, wonächst der Standort von dem Absender auf der Sendung angegeben sein muß.
Diese, in der allgemeinen Feldpost⸗Dienst ordnung vorge⸗ sehene Beschränkung in der Annahme von Päckereien ist noth⸗ wendig, da bei den jetzigen Marschbewegungen (beziehungsweise Eisenbähnfahrten) der Truppen eine geregelte Zuführung von Päckereien an die Letzteren nicht zu ermöglichen, und für die Armee selbst auch nur lästig sein würde, überdies aber auch die pünktliche Zuführung der Dienstsachen und der Korrespon⸗ denzen, auf weiche es hauptsächlich ankommt, durch die massen⸗ haften Packettransporte beeinträchtigt werden würde.
Sobald die Umstände späterhin es irgendwie gestatten sollten, wird die Postverwaltung gern darauf Bedacht nehmen, Privaipackete an die Militärs und Militärbeamten zur Post⸗ beförderung wieder zuzulassen und solche der Armee extraordinär bis zu gewissen Punkten entgegenzuführen, wofern militärischer Seits Bedenken dagegen nicht erhoben werden.
Berlin, den 24. Juli 1870.
General · Postamt Stephan.
Truppen und für den Verkehr von Wenn jedoch, hin und wieder auch brieflichen Verkehr
thek entliehenen Bücher statt.
stellenden Anforderungen ent hierdurch aufgefordert, so
— Entleiher, und zwar von von J. —R. am Mittwoch und Donnerstag, am Weit und Sonnabend.
der Begleitbrief muß genau er⸗
schwere
l. August ab kann eine Annahme von stehenden Trup⸗
lassen, müssen uns aber zugleich vergegenwärtigen,
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Für die Dauer des Krieges mit Frankre i in Gemäß. heit des 8. 2 der Telegraphen- Ordnung für die Korrespondenz auf den Linien des Telegraphen vereins die telegraphische Kor- respondenz mit Frankreich ganz eingestellt. Depeschen nach und von andern Ländern werden nach wie vor zur Beförderung angenommen resp. bestellt, vorausgesetzt, daß sie in deutscher, in französischer oder in englischer Sprache abgefaßt sind, und daß ihr Inhalt unverfänglich ist.
General⸗Direktion der Telegraphen. v. Chauvin.
Kriegs⸗Ministerium.
Die verabschiedeten Ober Militär Aerzte, welche aus In⸗ teresse für den Allerhöchsten Dienst während der Mobilmachung der Armee angemessene Stellungen im Sanitätsdienst zu über. nehmen bereit sind, werden ersucht, sich schleunigst bei dem Unterzeichneten zu melden.
Berlin, den 24. Juli 1870.
Der General ˖Stabs⸗Arzt der Armee. Grimm.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Oberlehrer Dr. Fischer an der lateinischen Haupt=
schule zu Halle a. S. ist das Prädikat: »Professors beigelegt
worden.
In der nächsten Woche vom nach J. 24 des gedruckten Auszuges die allgemeine
Die Zurücklieferung er Bücher erfolgt nach n , .
erlin, den 25. Juli 1870.
l. bis 6. August C. findet aus der Bibliothek⸗Ordnung urücklieferung aller aus der Königlichen Biblio- t. Es werden daher alle diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, . e während dieser Zeit, in den Vor ⸗ mittagsstunden zwischen 9 und 12 Uhr, gegen die darüber aus⸗ , n. Empfangscheine zurückzuliefern.
Ordnung der Namen der
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H. am Montag und Diensta;, und von S. — 3.
Der Königliche Geheime , und Ober⸗Bibliothekar. ⸗
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Evangelischer Ober⸗Kirchenrath.
Cirtular-Erlaß vom 26. Juli 1870 — wegen Abhaltum
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einer Kollekte in den evangelischen Kirchen am bevorstehenden
Bettage den 27. d. für die zurückgebliebenen bedürftigen Familien der ausmarschirten Truppen.
Durch den begonnenen Krieg gegen einen hochmüthigen J Feind, welcher die Ehre und Unabhängigkeit unseres Volkes . anzutasten gewagt hat, gerathen zahlreiche Familien, deren Er
nährer und Versorger dem Rufe zu den Waffen folgen, i Bedrängniß. Die Mittel sammeln, um auch in dieser der wohlthätige aufopfernde reits geschäftig. Welcher
Noth Sinn Anlaß,
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unseres Volks be— ö on
darzureichen und zu zu helfen, it
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Zweck seine Schärflein beizutragen, wäre aber wohl geeigneter, . als der von des Königs Majestät auf den 2. d. Mts. ang.
ordnete allgemeine außerordentliche Bettag! Unter Allerhöchstt
Genehmigung Sr. Majestät des Königs haben wir deshalb im .
Einverständnisse mit dem Herrn Minister der geistlichen Angt
.
legenheiten beschlossen, bei dem Gottesdienste an diesem Tage in den evangelischen Kirchen unseres Aufsichtskreises eine Kollekte
für die zurückgebliebenen bedürftigen Familien der ausmarschit · ten Truppen abhalten zu lassen, mit der Maßgabe, daß der ö
Ertrag derselben zunächst einem in der betreffenden Gemeinde
etwa für diesen Zweck bestehenden geordneten Lokalvereine, so fern aber ein solcher Verein nicht vorhanden ist, nach Wall des Pfarrers und des Gemeinde - Kirchenraths einem der die gleiche Aufgabe verfolgenden Centralvereine zugestellt werde. Indem wir die Königlichen Konsistorien hiervon in Kenntnis setzen, veranlassen wir dieselben zwar, sofort wegen Abhaltunß der Kollekte die nöthigen Verfügungen für Ihr Ressort zu n daß ed
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bei der Kürze der Zeit bis zum 27. d. M. nicht mehr möglich sein kann, auch nur in annähernd vollständigem Umfange die ent⸗ sprechenden Verfügungen in dem geordneten Wege rechtzeitig den Betheiligten zuzufertigen. Wir werden daher, so viel es uns möglich ist, dafür sorgen, daß diese unsere Verfügung gleichzeitig mit derem Abgange an die Königlichen Konsistorien in öffentlichen Blättern Aufnahme findet, um, wo die amtliche Benachrichtigung der Königlichen Konsistorien die Herren Geistlichen nicht mehr erreicht, letzteren wenigstens auf diesem Wege von der abzuhaltenden Kollekte Kenntniß zu verschaffen.
Gott der Herr wolle auch auf das Werk dieser Kollekte Seinen Segen legen.
Berlin, den 25. Juli 1870.
Evangelischer Ober⸗Kirchenrath. Mathis.
An sämmtliche Königliche Konsistorien der alten Provinzen.
Haupt ⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung.
Bei der am 1. d. Mts. öffentlich in Gegenwart eines No- tars bewirkten Verloosung der für das laufende Jahr J til⸗
enden Stammaktien und Prioritäts-Obligationen der Nieder- e lh Yrnrtischen Eisenbahn sind gezogen:
a) die im anliegenden , . a.) aufgeführten 1065 Stück Stamm⸗Aktien à 100 Thlr.,
b) 2656 Stück Prioritäts Obligationen Ser. JI. à 100 Thlr., 511 * '? ö Ser. II. à 50 Thlr., 120 * . v Ser. IV. à 100 Thlr.
Die Nummern der Letzteren sind durch die Beilage unserer in Nr. 161 dieses Blattes veröffentlichten Bekanntmachung vom J. d. Mts. mitgetheilt.
Wir wiederholen hiermit, daß der Kapitalbetra
digten Stamm -Aktien zugleich mit den Zinsen für das 2te Semester d. J. vom 15. Dezember d. J. ab, der Kapital⸗ betrag der Prioritäͤts ⸗Obliggtionen aber vom 2. Januar ü. 3. ab, gegen Quittung und Rückgabe der Aktien und Obligatio⸗ nen uͤnd der dazu gehörigen nicht mehr zahlbaren Zins coupons über die Zinsen vom L. Januar k. J. ab nebst Talons, bei der Haupttasse der Rsederschlesisch⸗Märkischen Eisen⸗ bahn w. in den gewöhnlichen Geschäftsstunden zu er— heben ist. h Die in Rede stehenden Aktien und Obligationen werden auch bei den Stationskassen zu Br eslau, Frankfurt a. O. und Liegnitz eingelöst; es wird jedoch die Zeit, während welcher die Einlösung hei diesen Kassen bewirkt werden kann, von der Königlichen Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn noch besonders bekannt gemacht werden.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinscoupons wird vom Kapitale gekürzt.
Vom 1. Januar k. J. hört die Verzinsung obiger Aktien und Obligationen auf.
Zugleich werden die früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Stamm-⸗Attien und die in der Beilage der gedachten Bekanntmachung aufgeführten rückstän⸗ digen Obligationen wiederholt und mit dem Bemerken auf⸗ er nf daß ihre Verzinsung mit dem 31. Dezember des Jahres
hrer Verloosung aufgehört hat.
Berlin, den 23. Juli 1870.
Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. 2
ieses Verzeichniß ist der heutigen Nummer die— attes beigefügt.
Nicht amtli ches.
Preußen. Berlin, 25. Juli. Ihre Majestät die Königin wohnte gestern Morgen dem Gottesdienste in der Kapelle des Augusta⸗Hospitals bei und begab Sich darauf mit Sr Majestät' dem Könige nach dem Neuen Palais, wo die Taufe der jüngstgeborenen Tochter Ihrer Königlichen Hohei⸗ ten des Kronprinzen und der Kronprinzessin stattfand.
Hannover, 24. Juli. (W. T. B Zahlreiche Personen, die sich von der preußischen Regierung in Rücksicht auf ihr früheres Verhältniß zum ehemaligen Könige von Hannover, bisher zurückgezogen, bereiten eine Kundgebung vor, um ihren vollen und herzlichen Anschluß an Breußen zu dokumen⸗ tiren und dem Abscheu Ausdruck zu geben, den sie über die landesverrätherischen Gesinnungen einiger hannoverischer Edel⸗ leute, wie Wedel und Kielmannsegge, empfinden.
der gekün⸗
Saarbrücken, 24. Juli. (W. T. B.) Es ist allgemein bekannt, daß die Franzosen an ihrer Grenze bedeutende assen versammelt haben. Man spricht von 100,000 und darüber. Es scheint dies jedoch zum Schutz gegen einen preußischen Ulanenzug nicht genügend. Wie genietbet wird, sind einige 30 Ulanen des rheinischen Ulanen-Regiments Nr. 7 über die französische Grenze heute früh gerückt und haben die Ver. bindungsbahn zwischen Saargemünd und Hagenau dadurch unterbrochen, daß sie einen Viadukt in die Luft gesprengt und vielfach Schienen aufgerissen. Dieser echt kavallexistische kühne Streich ist charakteristisch für den Werth unserer Vorposten.
— Bei Forbach steht eine französische Division. Heute früh fand bei Gersweiler ein Scharmützel mit dem Feinde statt, der. knn ng int gh e, g. . zurück. l,. kein
; as Zündnadelgewehr hat sich dem Chassepot gegen⸗ über trefflich bewährt. . . 1
Gestern Abend wurde Saarlouis gegenüber von französi⸗ schen Douaniers auf eine Kavallerie Patrouille der Unsern geschossen und zwei Pferde verwundet. Heute nahm, wie ge meldet wird, eine Compagnie unserer Infanterie das Zollhaus Schrecklingen nebst, der Zollkasse. Bie Douaniers wurden theils getödtet, theils gefangen. Unsererseits ein Offizier ver⸗ . Fünf französische Deserteurs bei unsern Vorposten gemeldet. GSypeite Meldung) Gestern Abend Saarlouis gegen⸗ über von Dougniers auf diesseitige Kavallerie Patrouillen ge⸗ schossen; zwei Pferde verwundet. Heute hat eine Compagnie des 8. rheinischen Infanterie Regiments Nr. 70 das Zollhaus in Schrecklingen mit Zollkasse genommen. Douaniers theils getödtet, theils gefangen; Lieutenant v. Alten vom 70. Regiment verwundet, Fünf desertirte Franzosen hier eingetroffen. Heute früh bei Gersweiler Scharmützel, der Feind ließ 10 Mann liegen; diesseits kein Verlust. Zündnadel gegen Chassepot stets vorzüglich bewährt.
Sachsen. Altenburg, 3. Juli. Das heutige Amts⸗ blatt publizirt eine höchste Verordnung zur Ausführung des Gesetzes, betreffend die Unterstützung der bedürftigen Familien zum Dienst einberufener Reserve und Landwehrmannschaften, vom A. Februar 1850.
Aus dem Wolff'schen Telegraphen-⸗Büreau.
Cöln, 25. Juli. Die -»Cölnische Zeitung« meldet aus Saarbrücken vom 23. Juli; Französische Truppen schossen heute auf einen zwischen Louisenthal und Bobach fahrenden Eisenbahnzug, der mit Militär besetzt war. Eine Kugel zer— truͤmmerte die Fensterscheiben eines Coupé, ohne Jemanden zu verletzen, wohl aber wurden durch diese Schüsse ein Mädchen und drei Arbeiter auf dem rechten Saarufer verletzt.
Paris, Montag, 25. Juli. (Auf indirektem Wege) Das Journal officiel veröffentlicht ein Dekret, durch welches Treilhard zum Gesandten in Washington ernannt wird.
Weiter schreibt das »Journal officiel: Ungeachtet des er—⸗ gangenen Verbotes fahren bestimmte Zeitungen fort, Nachrich⸗ ken über militärische Bewegungen zu veröffentlichen. Hiermit fügen sie der nationalen Sache großen Schaden zu. Die Re⸗ gierung hatte annehmen zu können geglaubt, ihr Appell an ben Patriotismus werde genügen. Andernfalls müßte sie die gesetzlichen Vorschriften mit Bedauern Platz greifen lassen.
Das amtliche Blatt versichert ferner, daß Frankreich genau die Regeln der Seerechts⸗Deklaration von 1856 beobachten und sie auch auf Amerika und Spanien ausdehnen werde, obwohl diese Staaten der gedachten Deklaration nicht beigetreten seien.
Der Kriegs⸗-Minister hat Befehl ertheilt, so fort die nöthigen Arbeiten zu beginnen, um die Befestigungen der Stadt Paris in Vertheidigungszustand zu versetzen. Auch sollen die Forts sofort armirt werden. J . .
Kopenhagen, Montag, 25. Juli. Das heutige ⸗»Dag⸗ blade meldet, daß gestern bei Haarboere, unweit Lempig (West⸗ küste Jütlands), zahlreiche Dampfschiffe gesehen sind; man nimmt an, daß es die französische Flotte gewesen ist.
Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Reilage.
Kunst und Wissenschaft.
— Aus Wien, 23. Juli, wird der Tod des als Komponist be— kannten Kapellmeisters Jo sef Strauß gemeldet.
Kopenhagen, 223. Juli. Der 21. Juli ist ein denkwürdiger Tag in der Geschichte der Wissenschaft. Dse kleine lateinische Schrift, wodurch Oersted seine elektro- magnetische Erfindung ankündigte, ist nämlich mit dem Datum des 21. Juli 1820 verseben, und somit feiert der Elektromagnetismus heute sein 5osäbriges Jubiläum. — Aus dem Atelier des dänischen Bildhauers Wrofessor Jarichau wird in nächster Zeit ein zum Aufstellen fertiges Monument für Oersted hervorgehen und die Tochter Oersted's bat in diesen Tagen wissen schaftlich interessante »Briefe von und an Hans Christian Oersted« herausgegeben.
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