1870 / 177 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen, einstweiligen Ver walters, sowie darüber abzugeben, ob ein einstweiliger Verwaltungs- rath zu bestellen, und welche Personen in denselben zu berufen seien.

II. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen im Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an den⸗ selben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitze der

Gegenstände . ; bis zum 19. Au gusst 1870 einschließlich

dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und

Alles, mit Vorbehalt . etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurs

masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich

berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem

Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

II. Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse An⸗ sprüche als Konkurs läubiger machen wollen hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, Ee irn mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte . .

bis zum 39. August 1870 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemelde en Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Ver⸗ waltungspersonals

auf den 12. September 1870, Vormittags 105 Uhr, vor dem Kommissarius, Stadtrichter Friedländer, im Zimmer Nr. 47, im II. Stock des Stadtgerichts⸗ Gebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeigneten Falls mit der Ver⸗ handlung über den Akkord verfahren werden.

IV. Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung

bis zum 5. Oktober 1876 einschließlich festgesezt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen ein Termin auf den 20. Oktober 1870, Vormittags 103 Uhr,

vor dem Kommissarius, Stadtrichter Friedländer, im Zimmer Nr. 47 im II. Stock des Stadtgerichts Gebäudes anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Termine werden die Gläubiger aufgefor⸗ dert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsttz hat, muß bei der An⸗ meldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Rhau, Sewald und Teichmann zu Sach- waltern vorgeschlagen.

Breslau, den 23. Juli 1870.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung J.

2470 Bekanntmachung. ;

Ueber das Vermögen des Kaufmanns. Joseph Kempner hierselbst, Altbüßerstraße Nr. 54, ist heute), Vormittags jo? Uhr, der kauf- männische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag

der Zahlungseinstellung ö auf den 1. Juli 1870 festgesetzt worden.

J. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Lütke, Nikolaiplatz Nr. 2, bestellt.

Bie Glaͤubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 29. Juli 1870, Vormittags 115 Uhr)

vor dem Kommissarius, Stadtgerichts-Rath v. Bergen im Termins⸗

Zimmer Nr. 47 im II. Stock des Stadtgerichtsgebäudes anberaumten

Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Bestellung eines

definitiven Verwalters abzugeben.

II. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 15. Au gust 1879 einschließlich

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkurs masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichbe⸗ rechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. .

III. Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkürsgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Anspruche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte ;

bis zum 23. August 1570 einschließlich

bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sammtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen

auf den 9. September 1870, Vormittags 105 Uhr, vor dem Kommiffarius, Stadtgerichts-Rath v. Bergen, im Termins⸗ Zimmer Nr. 47 im II. Stock des Stadtgerichts⸗Gebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Ver handlung über den Atkord verfahren werden.

IV. Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung

‚. bis zum 21. Oktober 1379 einschließlich festgesetzt, und zur Prufung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen ein Termin

auf den 4. November 1870. Vormittags 103 Uhr, vor dem Kommissarius, Stadtgerichtsrath v. Bergen, im Termins⸗ Zimmer Nr. 47 im II. Stock des Stadigerichtsgebäudes anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Termine werden die Gläubiger aufge⸗ fordert, Joeiche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmel⸗

den werden. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Ab. schrift derselben und ihrer Anlagen. beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitzd hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn- haften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen welchen es hier an Bekannt . schaft fehlt, werden die Ytechts anwälte Petiseus, Oehr, sowie die Justiz · Räthe Salzmann und Fränkel zu Sachwaltern vorgeschlagen. Breslau, den 23. Juli 1879. Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

24711 Bekanntmachung. . Das von uns durch Verfügung vom 8. Februar 1870 über den

Nachlaß der Wittwe Hoffmann, Antonie, gebornen H

die Rechtskraft beschritten hat, beendigt. Naumburg a. S. den 18. Juli 1870. . Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

2480 Bekanntmachung.

Schlappschill Nr. 2217 auf den . 11. August 1870 anberaumte Termin wird aufgehoben. Memel, den 21. Juli 1870. J Königliches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter. Grünhagen.

Verloosung, Amortisation, i, u. s. w. von öffentlichen Papieren.

24675 Gewerbe-HKassen-Verein.

12 Uhr.

Verein zu haben glaubt, wolle sich zu gleichen Stunden wis oben binnen vier Wochén melden. Berlin, den 22. Juli 1970. Der Verwaltungsrath: A. J. Obst. In Lid.: Direktion des Gewerbe-Kassen-Vereins: F. Bartus ch. Fr. Schilde.

Verschiedene Bekanntmachungen. Bekanntmachung.

= , ,,

24078

Berlin- Hamburger Tisenbahn.

abgefertigt werden: Wittenberge 8 Uhr 5 Minuten Vormittags,

Hamburg 2 Uhr 5 Minuten Nachmittags, 3) der Hamburg- Lauenburger Eilzug Nr. 14. burg 6 Uhr Morgens, 4) der Hamburg ⸗Lauenburger Eilzug Nr. 15. Abgang von Ham burg 7 Uhr Abends, 5) der Lauenburg Hamburger Eilzug Nr. 13. Abgang von Lauen— burg 3 Uhr 30 Minuten Nachmittags, 6) der Lauenburg ⸗·Hamburger Eilzug Nr. 15. Abgang von Lautn— burg 8 Uhr Abends. Berlin u. Hamburg, den 24. Juli 1870. Die Direktion.

Abgang von Ham—

2481] Bekanntmachung. Berlin- Hamburger Eisenbahn.

Vom Dienst ag, den 26. d. M. ab werden in denjenigen Zügen welche fahrplanmäßig die III. Wagenklasse führen, wieder Wagen dieser Klaffe in beschränktem Maße eingestellt werden. Doch können auch ferner bis auf Weiteres Passagiere in allen 4 Wagenklassen nur in soweit befördert werden, als der disponible Raum in den Zügen dit Beförderung ermöglicht. Da hiernach solchen Passagieren, welch Tagesbillets gelöst haben, die Rückbeförderung nicht würde gewahr, seistet werden können, so werden Tagesbillets bis auf Weiteres nich ausgegeben.

Berlin und Hamburg, den 24. Juli 1870.

Die Direktion.

I) der Wittenberge⸗Hamburger gemischte Zug Nr. 11. Abgang von

Hiepe, verwittwet gewese nen Blasig, zu Weißenfels, eröffnete erbschaftliche Liquidations. verfahren ist, nachdem das Präklusionserkenntniß vom 22. April cr.

Ver zum Verkauf des den Brüuͤdern Luis und Charles Ruppel gehörigen Grundstücks Liebken, Nr. 146, Schweppeln Nr. 2218 und

Von den auf das Geschäfts-Kapital ursprünglich eingezahl. ten 10 BG. 3Sind laut Beschluss des Verwaltungsraths und der Meistbetheiligten Z I Ce. Rückzahlung festgesetzt worden.

Pieselben können unter Vorlegung des Geschäftsantheils abgehoben werden bei dem Mitunterzeichneten, Herrn Bar. tus eh, 1063 Grüner Weg, in den Vormittagsstunden von 9 bis

Wer sonst noch eine Forderung an den Gewerbe-Kassen.

Vom Dienstag, den 26. d. M. ab, bis Sonnabend, den 30. d. M. einschließlich, werden folgende Züge auf unserer Bahn nicht

2) der Hamburg ⸗Wittenberger gemischte Zug Nr. 12. Abgang von

Das Abonnement beträgt A Thir. sür das Vierteljahr. Insertionspreis für den Naum einer

Druchjeile Sz Sgr. e /

5taats-

Königlich Preustischer

Alle Post⸗Anstalten des An und Auslandes nehmen Sestellung an. für gerlin die Expedition des 2 preußischen Staats · Anzeigers:

Sieten⸗ Platz Nr. 2.

AM 177.

Berlin, Dienstag den 26. Juli Abends

1870.

Die nächste Nummer des Staats-Anzeigers erscheint morgen Abend.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Regierungs⸗Sekretär Bender zu Coblenz und dem Strafanstalts Inspektor Suck zu Lichtenburg im erde Torgau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Kunstdruckerei⸗ besitzer Locillot de Mars zu Berlin und dem Schullehrer Kröck zu Caubh im Rheingau-Kreise den Königlichen Kronen⸗ Orden vierter Klasse, sowie dem Gerichtsboten und Exekutor Guthmann zu Stolp das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver-

w n,

en Kreisrichter Schramm in Reinerz, zufolge d

der Stadtverordneten Versammlung in De che! fag err 3 troffenen Wahl, als besoldeten Beigeordneten der Stadt

Beuthen O. Schl. für die gesetzli sähri bestanigen. ů ch f 2 ee 1. zwolfiahrige Amtsdauer zu

w,

. . 6. 11 ; ĩ ö. P * . . *

Berlin, 26. Juli.

Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Mecklen⸗ burg⸗Schwerin ist heute früh hier einget l Königlichen Schlosse wa e er 1 mn mn, m,

Allerhöchste Ordre vom 25, Juli 1870 die Errich— tung einer freiwilligen Seewehr betreffend.

Auf Ihren Vortrag genehmige die Bildung ei freiwilligen Seewehr unter folgenden Olaf erh 6 . h. ist ein oͤffentlicher Aufruf an alle deutsche Seeleute e nn . ig n sich e ,, mit ihren en iffen zu Verfügung zu ste zwar unter nachstehenden een erk! nn n n n, 6) die zur Disposition zu stellenden Fahrzeuge werden von einer aus 2 Marine-⸗Offizieren und 1 Schiffsbau-⸗Ingenieur be⸗ stehenden Kommission, in Betreff ihrer Tauglichkeit zu dem beabsichtigten Zwecke . und event. taxirt. Im zutreffen⸗ ö , der . vegien Se des Taxpreises æ worauf er sogleich die nöthige freiwilli = ke . . ö gleich hige freiwillige Mann ie auf solche Weise angeworbenen Offiziere und Mannschaften treten für die Dauer des Krieges in .. Bundes⸗ Marine und haben deren Uniform und Gradabzeichen anzu— legen, deren Kompetenzen zu empfangen und sind auf die Kriegsartikel zu vereidigen. Die Offiziere erhalten Patente ihres Grades und die Zusicherung, daß sie, für den Fall ausgezeich⸗ neter Dienste, auf ihren Wunsch auch definitiv in der Kriegs— Marine angestellt werden können. Offiziere und Mannschaften, welche im Dienste ohne eigenes Verschulden erwerbsunfähig ge⸗ worden, erhalten Pension nach den für die Bundes Marine ultig n ert, . ie geheuerten Schiffe fahren u r ö . h chiffe fah nter der Kriegsflagge J Dieselben werden Seitens der Bundes Marine armi und für den ihnen zugedachten Dienst eingerichtet. —̃

4) Die ini Dienst des Vaterlandes etwa zu Grunde ge—

angenen Schiffe werden den Eigenthümern nach ihrem vollen axwerth bezahlt. Können sie nach dem Kriege den letzteren unbeschädigt zurückgegeben werden, so gilt die beim Engage— ment gezahlte Prämie als Heuer.

6 Demjenigen Schiffe, welchem es gelingt, feindliche Schiffe zu nehmen oder zu vernichten, wird eine entsprechende Prämie ght und zwar für die Zerstörung einer Panzerfregatte

1000 Thlr., einer Panzerkorvette oder Widderschiffs 36, 000

Thaler, einer Panzer ⸗Batterie 20,000 Thlr., eines S isses lõ/ 000 Val eines Schrauben fahrzeuge . iese Prämien werden den betreffenden Schiffseignern aus- gilt denen anheimgestellt werden muß, sich bei der Anwer— ung der Bemannung mit dieser über die derselben etwa zu gewährenden Antheile an der Prämie zu vertragen. 6) Als Werbe und Anmeldungs⸗Behörden werden: a) die Werften zu Wilhelmshaven, Kiel und Danzig, ö . i n re, zu , , und Stralsund, t ee Wei 9 ge ,. . hmann zu Hamburg i, 8 n hiernach das Weitere in geeigneter Weise zu Berlin, den 24. Juli 18,0 . ö Wilhelm. von Bismarck. von Roon. An den Bundes Kanzler und den Marine ⸗Minister.

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Norddeutscher Bund.

Allerhöchster Erlaß vom 24. Juli 1870

die in Gemäßheit des Gesetzes vom 3 Juli 1870 r ,. des außerordentlichen Geldbedarfs der Militär- und Marine⸗

Verwaltung aufzunehmende Anleihe. 9 Auf Ihren Bericht vom 23. d. M. genehmige Ich, daß auf rund des Gesetzes vom 21. d. M. betreffend den Aaußerordent lichen Geldbedarf der Militär und Marineverwaltung (Bundes⸗ gesetzbl. S. 491) ein Betrag von Einhundert Millionen Thalern durch eine nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868 (Bundesgesetzbl. S. 339) zu verwaltende Anleihe beschafft und zu diesem Zwecke ein entsprechender Betrag von Schuld⸗ verschreibungen, und zwar über Funfzig Thaler, Einhundert Thaler, Fünfhundert Thaler, Eintausend Thaler und Zehn tausend Thaler ausgegeben werde. Die Anleihe ist mit jährlich fünf vom Hundert am 2. Januar und 1. Juli zu verzinsen. Die Tilgung des Schuldkapitals erfolgt in der Art, daß die durch den Bundeshaushalts -⸗Etat dazu bestimmten Mittel zum Ankauf einer entsprechenden Anzahl von Schuldverschrei⸗ bungen verwendet werden. Dem Norddeutschen Bunde bleibt das Recht vorbehalten, die im Umlauf befindlichen Schuldver⸗ schreibungen zur Einlösung gegen Baarzahlung des Kapital- betrages binnen einer gesetzlich festzustellenden Frist zu kün— digen. Den Inhabern der Schuldverschreibungen steht ein Kün⸗ digungsrecht gegen den Norddeutschen Bund nicht zu. ien en nn, , , die ö Anordnungen zu effen reußische Hauptverwaltun mit k in nnn versehen. ö ieser Mein Erlaß ist durch das öffentlichen Kenntniß zu . , Berlin, den 24. Juli 1870. ' Wilhelm. r. v. Bismarck⸗Schö

An den Kanzler des Norddeutschen Bundes. Ran achten

Bekanntmachung, betreffend die auf Grund des Bun .

gesetzes vom 21. Juli, 1870 in Gemaßheit des fed e:

Präsidialerlasses vom 24. Juli 1870 zu begebende 5prozentige Anleihe des Norddeutschen Bundes vom Jahre 1876.

Durch das Bundesgesetz, betreffend den außerordentli Geldbedarf der Militär⸗ und ,, 21. gan

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