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je Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem 1 Au gust 1870, Vormittags 11 Uhr. vor dem Koömmissarius, Stadtrichter Friedländer, im Terminszimmer Nr. 7, im 2. Stock des Stadtgerichts. Gebäudes, anberaumten Ter. mine lhre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters, sowie darüber abzugeben, ob ein einstweiliger Verwaltungsrath zu bestellen und welche Personen in denselben zu berufen seien. ö IIl. Allen, welche von dem Gemeinschuldner eiwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm eiwas verschulden , wird aufgegeben, nicht an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der 1 e . . , zum 18. August 1870 einschließlich — dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkurs maßsse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich berechtigte Gläubiger des , , ,. . . den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. f Den geh e n, . alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre . sprüche, dieselben . ö. rechtshängig sein oder nicht, mi e ür verlangten Vorrechte . . 2m dann m, 18. August 1870 einschließlich ; ; bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnãchst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist anch. meldeten Forderungen, a nach Befinden zur Bestellung des defi— itiven Verwaltungspersona 3 J Jö 1870, Vormittags 103 Uhr, vor dem Kommissarius, Stadtrichter Friedländer, im Terminzimmer Nr. 47, im 2. Stock des Stadtgerichts⸗ Gebäudes, zu erscheinen. ö. Wer seine , , einreicht, hat eine Abschrift der- d ihrer Anlagen beizufügen. 2 irn e. ö nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung , . hiesigen Orte wohnhaften Bevollmächtigten bestellen und 9 den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte 20h Freund, Lewald und der Justizrath Simon u Sachwaltern vorgeschlagen, . Bare den 26. Juli 1870. t Königliches Stadtgericht. Abtheilung JI.
Aufforderung der Konkursgläubiger, e e n, ö., Anmeldungsgfrist en fest gesetzt werden. (Formular 7 der Instruktion vom 6. August 1855.) / In dem Konkurse über das Vermögen der Firma C; G. Georgi & Comp. in Lauban und das Privatvermögen des Inhabers der— selben, des Kaufmanns Armgnd Weiner daselbst. werden alle Diejeni= gen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche / dieselben Mögen be⸗ reits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 6. September 1870 einsch ließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Ver ö spersonals e,, 27 September 1870, Vormittags 10 Uhr. vor dein Kommissar des Konkurses, Herrn Kreisrichter Königk, im Terminszimmer Nr. 17 zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord
werden. n,, ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung bis zum 27. Dezember 1870 einschließlich festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen Termin auf den 24. Januar 1871, Vormittags 19. Uhr,
vor dem genannten Kommissar in dem angegebenen Zimmer anbe⸗ raumt. Zum Erscheinen in diesem Termin werden die Gläubiger
aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen an⸗
rden. ; ', . r einreicht, hat eine Abschrift der⸗ Anlagen beizufügen. . lelbe h erg h . . in unserm Amtsbezirke seinen Wohn— sittzhät, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Irte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. ; Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Bulla, Schindler und Wittig zu Sachwaltern vor⸗ geschlagen. . Lauban, den 26. Juli 1870. Königlsches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Subhastations - Patent. . belegene, im dortigen Hypothekenbuche Band 29 Kr. 1424 auf den Namen des Kaufmanns Isidor Rosen⸗ thal verzeichnete Grundstück, zur Gebäudesteuer gar nicht, sur Grund⸗ steuer nach einem Flächeninhalt von Los Morgen und einem jahr⸗ lichen Reinertrage von 630n 00 Thalern veranlagt, wird
am 3. September cr. Vormittags 10Uhr, ; an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer 15, im Wege der nothwendigen Subhastation Schulden halber öffentlich versteigert, und das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags ebenda
am 8. September cr. Vormittags 11 Uhr, verkündet werden. Hypothekenschein und Auszug gus der Grund steuerrolle können in unserer Registratur, Zimmer Nr. 13, während
der Dienststunden eingesehen werden.
2162 Das zu Charlottenburg
Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweit zur Wirk- samkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedür⸗ fende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spä— testens im Versteigerungstermin anzumelden.
Charlottenburg, den 17. Juni 1870.
Königliche Kreisgerichts Deputation. Der Subhastationsrichter.
Verschiedene Bekanntmachungen.
2508 Cottbus- Großenhainer Eisenbahn. . In Gemäßheit des §. 54 des Gesellschaftsstatuts bringen wir hiermit zur Kenntniß, daß, nachdem der bisherige Vorsitzende des Vorstandes, Herr Dr. Zachariae von Lingenthal, sein Amt iedergelegt hat 5 . he Dr. E. Rosenberg in Cottbus zum Vorsitzenden, und . Herr Kommerzien - Rath Fedor Zschille in Großenhain zum Stellvertreter für den Rest des Jahres gewählt worden sind. Cottbus, den 6. Juli 1870. Der Vorstand.
Vom 17. d. Mts. ab werden auf den diesseitigen Stationen Berlin, Frankfurt a. O., Liegnitz, Breslau, Görlitz, Greiffenberg, Hirschberg, Dittersbach und
Liebad Rundreisebillets, welche zu Reisen nach J
bedeutenderen Orten der Sächsischen und Oesterreichi⸗
W W schen Monarchie, als Dresden, Bodenbach, Prag, Brünn, Slmüß, Wien Gratz, Laibach, Triest, Pragerhof Ofen, Pesth, Marchegg, Oderberg, Pardubitz. Königgrätz, Josephstadt, Trautenau ꝛe. und zurück nach der Abfahrtsstation in verschiedenen weiteren und
engeren Touren berechtigen, zu erheblich ermäßigten Preisen verausgabt.
ie Unterbrechung der Fahrt ist auf jeder innerhalb der betref . , . in den Billets markirten Coupon - Station
gesta eher Angaben über die verschiedenen Routen und Preise der
Billets enthalten die in den Vestibulen unserer Stationsgebäude aus. .
ehä Plakate. . gehans n . Rundreisebillet werden 59 Pfund Freigepäck bewilligt. Kinder unter zwei Jahren werden frei befördert, für Kinder hö. heren Alters sind die vollen Billetpreise zu zahlen. Berlin, den 12. Juli 1870. . Königliche Direktlon der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
2511 Berlin⸗Hamburger Eisenbahn.
on jetzt ab werden Frachtgüter wiederum zur Beförderung an— ,,, nur bis zu den Endpunkten unserer Bahn und
it, als die disponiblen Betriebsmittel zureichen. Es ist daher . kg left un eine Verständigung mit den Güterezpeditionen er—
forderlich.
Vom Transport sind vorläufig noch ausgeschlossen die in §. 44 des Betriebs -⸗Reglements genannten feuergefährlichen, ätzenden und
schwer zu verladenden Gegenstände.
Bei den zu den ermäßigten Tarifsklassen gehörigen Gütern wird
das Auf- und Abladen in der Regel durch unsere Kräfte gegen Er . hebung der entsprechenden Gebühren bewirkt. Die Innehaltung der Lieferfristen wird nicht garantirt.
j n 28 Juli 1870. Berlin de J Die Direktion.
Bekanntmachung. Berlin ⸗ Stettiner Eisenbahn.
2509
*.
rivat ⸗ Depeschen werden bis auf Weiteres auf den unter unserer . r , n Eisenbahn ⸗Telegraphen⸗Siationen zur Befoͤr ˖
derung nicht angenommen. Stettin, den 27. Juli 1870. Direktorium der Berlin-Stettiner Eisenbahngesellschaft. Fretzdorff. Zen ke. Stein.
2510
isen bahn. Zufolge höherer Anordnung wird auf unseren Eisenbahn⸗ Telt⸗ graphen - Stationen die Annahme und Depeschen bis auf Weiteres eingestellt.
e,. 27, Juli 1870. Görlitz, am 3 Die Direktion.
Beförderung von Privat ⸗
k
macht, daß nach Maßgabe der Festsetzung des mittelst Aller⸗
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. sür das Vierteljahr. Inserlionspreis für den Raum einer Druchzeile S Sgr. ,
R 389 n J
Königlich Preusischer
Alle Post Anstalten des An ⸗ und Auslandes nehmen gestellun an, für gerlin die Expedition des slon ** Preußischen Staats Anzeigers:
Zieten⸗Platz Nr. .
M 181.
Berlin, Sonnabend den 30. Juli Abends
Die nächte Nummer des Staats-⸗Anzeigers erscheint morgen Abend.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem irtlichen Geheimen LegationsRath beten zu Berlin den Stern zum Rothen Adler Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Major z. D. von Hartwig, bisherigen Be— zirks - Lommandeur des 1. Bataillons (Halberstadt) 3. Magde. burgischen Landwehr Regiments Nr. 66, dem Gymnafial-Ober—- lehrer . D., Professor Dr. Schroeter zu Saarbrücken und dem Oberförster a. D. Wiegand zu Salmünster im Kreise Schlüchtern den Rothen Adler ⸗Orden vierter Klasse, dem Obersten ͤ D. von Wedelstaedt, bisherigen Bezirks Commandeur des Re⸗ erve⸗Landwehr-Bataillons (Hannover) Nr. 73, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse, sowie dem Hof⸗Operateur Bud⸗ denstedt zu Berlin und dem m n und Gemeinde Kirchenraths-Mitglied Erdmann zu Groß Wubiser im Kreise Köni rr das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; en Staatsanwalt von Luck in Potsdam zum Ober- Staatsanwalt bei dem Appellationsgericht in Marienwerder zu ernennen; ö . 66 Dem Landphysikus, Sanitäts⸗Rath Dr. Sievers zu enen den Charakter als Geheimer Sanitäts Rath zu ver—⸗ eihen; Den Gymnasial⸗Direktor Georg Heß in Oels zum Direktor des Gymnasiums in Rendsburg; sowie Den evangelischen Pfarrer Müller zu Hameln; und Den Seminar⸗Lehrer van Senden in Aurich zu Seminar—⸗ Direktoren zu ernennen.
Norddeutscher Bund.
Bekanntmachung über den Subskriptionspreis der fünf— prozentigen Anleihe des Norddeutschen Bundes vom Jahre 1870.
Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 26sten d. Mts. bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß der Subskriptionspreis der nach dem Gesetze vom Alsten und dem Allerhöchsten Präsidialerlasse vom 2Asten d. Mts. aufzunehmenden fünfprozentigen Anleihe des Norddeutschen Bundes auf 88, buchstäblich achtundachtzig Prozent, festgesetzt worden ist.
Berlin, den 30. Juli 1870.
Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. Graf von Bismarck-Schönhausen.
Kriegs⸗Meini sterium.
Vergütung der vom Lande gestellten Mobil— machungspferde für das norddeutsche Bundesheer.
Zur Behebung von Zweifeln wird hiermit bekannt ge⸗
höchster Kabinets⸗Ordre vom 7. November 1867 genehmigten Mobilmachungsplanes für das norddeutsche Bundesheer eine unentgeltliche Gestellung von Mobilmachungspferden für die Landwehr 2c. nicht mehr stattfinden soll und daß daher für sämmtliche während der zeitigen Mobilmachung der Armee vom Lande gestellten, resp. noch zu gestellenden Mobilmachungs⸗ pferde, ohne Rücksicht darauf, ob dieselben für Garde⸗, Linien-
gütung in bekannter Art bei der betreffenden tendantur zur Liquidation 1 bringen ist. Berlin, den 29. Juli 1870. Kriegs ⸗Ministerium. v. Roon.
Provinzial ⸗In-
Heranziehung militärpflichtiger Mediziner der älteren Semester zum militärärztlichen Dienst.
Im Einverständniß mit dem Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗Angelegenheiten genehmigen wir hierdurch, daß die in unserem Erlasse vom 1. Juni 3 (Kr. M. 18935 A. L) getroffenen Bestinimungen auch bei der jetzi· gen Mobilmachung der Armee, wie folgt, zur Anwendung
kommen;
2. Fg im siebenten — resp. absolvirten 6. — oder einem späteren Semester studirenden, militärpflichtigen Mediziner, so wie alle promovirten Doktoren der Medizin werden hierdurch bis zur Beendigung ihrer Staatsprüfungen von der Ableistung ihrer einjährigen Militärpflicht mit der Waffe für die Dauer der gegenwärtigen Mobilmachung, jedoch nur unter der Ver⸗ pflichtung enthunden, daß sie ihrer Dienstpflicht im Bedarfsfalle jederzeit auf Anordnung des Generalstabs-Arztes der Armee im militärärztlichen Dienste genügen.
2 Die vorbezeichneten Mediziner sind Seitens der Ersatz⸗ behörden dem Generalstabs- Arzte der Armee unter Beifügung ihrer Militärpapiere und ihrer Studienzeugnisse Behufs der Notirung und event. Einziehung zum militärärztlichen Dienste namhaft zu machen.
3) Die bereits zum Waffendienst herangezogenen Mediziner der zu 1 bezeichneten er, nn, sind von den Truppentheilen unter Einsendung der ad ?2 bezeichneten Papiere resp. Zeugnisse dem Generalstabs-Arzt der Armee namhaft zu machen.
Berlin, den 29. Juli 1870. Der Kriegs- und Marine⸗ Minister. von Roon.
Der Minister des Innern. Gr. Eulenburg.
Alle diejenigen sich in Berlin aufhaltenden ersatz resp. militärpflichtigen Aerzte, promovirte Doktoren und Studirende der Medizin welche das sechste Semester vollendet haben, und um Verwendung im Sanitätsdienste beim General-⸗Stabsarzte der Armer eingekommen sind, erhalten hierdurch den Auftrag, sich sofort Behufs Feststellung ihrer Militärbrauchbarkeit bei den stellvertretenden Stabsärzten Dr. Gottwald oder Dr. Peltzer, Große 1 Nr. 141, zu melden.
Berlin, den 29. Juli 1870.
Der General⸗Stabsarzt der Armee. Grimm.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Seminar-Direktor van Senden ist die Direktion des evangelischen Schullehrer⸗Seminars zu Aurich, und em Seminar Direktor Müller in die Direktion des
oder Landwehrtruppen ꝛc. zur Verwendung gelangen, die Ver⸗
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Seminars in Hannover übertragen worden.