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Für die Erfüllung der weiteren durch die Zeichnung über nommenen Verpflichtungen haften dann die beiden ersten Ein— zahlungen in k ö wie die ursprüngliche baare An—
er Effektenkaution. kö
ie , ,, , sind verpflichtet, die Einzahlungen auf je 1090 Thaler Nominalwerth zu leisten:
am 10. August mit 10 Thalern,
I. September 29 ö
I. Oktober 15 y
I. November * y
I. Dezember 15 .
. F dem Reste des Suhskriptionspreises, nebst den nach §. 4 zu berechnenden Stückzinsen.
§. 10. Wer die Vollzahlung des ö Betrages am 10. ÄAugust leistet, hat keine Stückzinsen zu vergütigen. Wer die Vollzahlung nach dem 19. August bis zum 1. September einschließlich leistet, hat die Stückzinsen nur für den Monat Juli zu vergüten. Für die auf diese Vollzahlung anzurechnende Änzahlung findet dagegen eine Zinsvergütung nicht statt.
Vom 1. September ab ist die Vollzahlung, sowie die Vor⸗= auszahlung einer oder mehrerer rückständiger Einzahlungsraten in den im §. 9 bezeichneten Theilbeträgen nur noch an den im §. 9 festgesetzten Einzahlungsterminen zulässig. Jedoch sind dann die Stückzinsen von dem einzuzahlenden Betrage nach Maßgabe des §. 4 vom 1. Juli d. J. bis zu dem Tage der Voll⸗ resp. Vorausbezahlung zu vergüten. .
§. 11. Ueber die geleistete Anzahlung resp. die hinterlegte Effekkenkaution wird von der Zeichnungsstelle eine auf den Namen des Subskribenten lautende Empfangsbescheinigung ausgestellt, auf welcher demnächst auch über jede vor dem Isten September erfolgende Einzahlung interimistisch quittirt wird.
Diese Empfängsbescheinigung wird am zweiten Einzahlungẽ— termine (1. September) gegen Zusagescheine der Königlich preußischen Hauptverwaltung der Staatsschulden, welche auf den Inhaber lauten, ausgetauscht. Ueber die weiteren Ein— zahlungen wird auf diesem Zusageschein quittirt,
8§. 12. Nach erfolgter Vollzahlung werden die Zusagescheine gegen Schuldverschreibungen der fünfprozentigen Anleihe des RNorddeutschen Bundes vom Jahre 1870 nebst den dazu ge— hörigen Coupons und Talons, in dem Maße, wie die Anferti— gung der Schuldverschreibungen fortschreitet, umgetauscht.
§. 13. Die sämmtlichen Einzahlungen sind bei derjenigen Kasse zu leisten, bei welcher die Subskription erfolgt ist. —
Jedoch wird die Königlich Preußische Staatsschuldentil⸗ gungskasse zu Berlin auf den Antrag des Inhabers eines Zu⸗ 5 nach vorheriger Kommunikation mit der Kasse, bei welcher die ersten Einzahlungen erfolgt sind, die Annahme der ferneren Einzahlungen übernehmen.
§. 14. Es bleibt vorbehalten, einzelne Kassen von der Annähme sowohl der Zeichnungen, wie der ferneren Einzahlun— gen nachträglich auszuüschließen und für dieselben rücksichtlich der Einzahlungen andere Kassen zu substituiren.
Berlin, den 26. Juli 1870.
Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. Graf von Bismarck-⸗Schönhausen. Anlage.
Verzeichniß der Kassen,
von welchen Subskriptionen auf die fünfprozentige Anleihe des Norddeutschen Bundes vom Jahre 1870 angenommen werden. (Die mit einem * bezeichneten Kassen nehmen Effektenkautionen an.)
. In Preußen mit Lauenburg: a) In Berlin: I) bei der *Staatsschulden⸗Tilgungskasse, Oranienstraße 94, 2) bei der *Seehandlungs ⸗Hauptkasse, Jägerstraße 21, 3) bei der *Kasse der Preußischen Bank, Jägerstr, 34, 4 bei der „ Kasse der Di⸗ rektion für die Verwaltung der direkten Steuern, Markgrafenstr. 4. Pb) In den Provinzen: I) bei allen *Regierungs-Hauptkassen, den *Bezirks-Hauptkassen in der Provinz Hannover und der *Landeskasse in Sigmaringen; 2 bei sämmtlichen Kreis-Steuer— kassen; in den Provinzen Schleswig⸗Holstein, Hannover, West— falen, Hessen-Nassau und Rheinland bei sämmtlichen Steuer— Empfängern; 3) bei den *„Comptoiren bezw. Kommanditen der Preußischen Bank in Aachen, Altona, Bielefeld, Breslau, Bromberg, Cassel, Coblenz, Cöln, Cöslin, Crefeld, Danzig, Dortmund, Düsseldorf, Elberfeld, Elbing, Emden, Essen, Flens⸗ burg, Frankfurt a. O., Gleiwitz, Glogau, Görlitz, Graudenz, Halle, Hannover, Insterburg, Königsberg i. Pr., Landsberg a. d. W., Magdeburg, Memel, Minden, Münster, Nordhausen, Osnabrück, Posen, Siegen, Stettin, Stolp, Stralsund, Thorn und Tilsit; R in Frankfurt 4. M. bei der „Ober-Postkasse, der *Kreiskasse und der *Haupt⸗Steueramtskasse.
Außerdem in Lauenburg bei der *Centralkasse in Ratze⸗ burg und der „Haupt, Steueramtskasse in Lauenburg. II. Im Königreich Sachsen: 1) bei der Königlichen *Finanz⸗Hauptkasse in Dresden; 2) bei der Königlichen Lot -
terie⸗Darlehnskasse in Leipzig; 3) bei den Haupt ⸗Zollamtskassen in Zittau, Schandau, Marienberg, Annaberg und Eibenstock; 4 bei den *Haupt⸗Steueramts⸗Kassen in Bautzen, Löbau,
Pirna, Meißen, Freiberg, Chemnitz, Glauchau, Zwickau, Plauen,
Grimma und Riesa; 5) bei den Bezirks-Steuereinnahmen in
Dippoldiswalde, Augustusburg, Rochlitz, Leisnig, Borna, Wur⸗ zen, Nossen, Wolkenstein, Schneeberg, Adorf, Camenz und
bei der Großherzoglichen *Staatsschul⸗ ö und der Großherzoglichen
Großenhain.
III. In Hessen: den⸗Tilgungskasse in Darmstadt *Ober⸗Einnehmerei in Gießen.
IVI. In Mecklenburg-Schwerin: bei der Großherzog⸗ ⸗
lichen Renterei in Schwerin, der Großherzoglichen Amtskasse in
Güstrow und bei den Stadtkassen in Rostock, Wismar, Parchim ⸗
und Waren.
V. Im Großherzogthum Sachsen: bei der Groß— herzoglichen *Staatsschulden⸗Tilgungskasse in Weimar und den ö
Großherzoglichen Rechnungsämtern in Eisenach und Weida.
VI. In, Mecklenburg-Strelitz: bei der Großherzog. lichen sRentei in Neu-⸗Strelitz und der Großherzoglichen Haupt.
af, Fürstenthums Ratzeburg in Schönberg.
Varel und Delmenhorst. VIII. In Braunschweig: bei der Herzoglichen *
Leihhauskassen in Wolffenbüttel, Holzminden und Blankenburg.
IX. In Sachsen-⸗Meiningen: bei der Herzoglichen *Hauptkasse in Meiningen, den Herzoglichen Amtseinnahmen in Meiningen, Salzungen, Wasungen, Römhild, Hildburg. hausen, Heldburg, Eisfeld, Schalkau, Sonnenberg, Gräfenthal,
Saalfeld und Camburg. X. In Sachsen⸗⸗Altenburg:
Schmoelle, Rönneburg, Eisenberg und Kohla. XI. In Sachsen⸗Coburg⸗Gotha: 1)
Sonnefeld und Königsberg.
XII. In Anhalt: bei der Herzoglichen Landes ⸗« 3 . erbst,
Wlls' In Schwärzöurg-Ru dolstadt: bei der Fürst. lichen Haupt Landeskasse und bei den Fürstlichen Rent und
kasse in Dessau und bei den *Kreiskassen in Cöthen, Bernburg und Ballenstedt.
Steueramts⸗Kassen in Königsee und Frankenhausen. XIV. In Schwarzburg⸗Sondershausen:
Gehren.
Arolsen. XVI. In Reuß älterer Linie: bei Landeskasse in Greiz. XVII. In Reuß jüngerer Linie:
Steueramt dasel Schleiz und Lobenstein. XVIII. Landeskasse in Bückeburg. XIX. mold und der Fürstlichen Leihekasse daselbst. XX. In Lübeck: bei der *Stadtkasse in Lübeck.
XXI. In Bremen: bei der *Generalkasse in Bremen und
bei den Steuer⸗Rendanturen in Vegesack und Bremerhafen.
XXII. In Hamburg: bei der „Handelskammer in der Hamburgischen Börse und den Amtskassen in Bergedorf und ö
Ritzebüttel.
Vorstehende , ,,,, wird mit dem Bemerken er⸗ a
neuert, daß, nachdem durch Be
8 Thlr. stellt.
Sämtliche Zeichnungsstellen sind mit Abdrücken der Sub striptionsbedingungen und Formulare zu Verpflichtungsscheinen versehen. Auch werden sie über die Subskriptionsbedingungen ö
bereitwilligst Auskunft ertheilen.
Das Publikum wird wiederholt darauf aufmerksam ge— .
In Oldenburg: bei der Großherzoglichen *Landes. ö kasse in Oldenburg und den „»Haupt-Zollamtskassen in Brake,
aupt⸗ ( Finanzkasse in Braunschweig, bei der Herzoglichen Leihhaus kasse daselbst und bei den kombinirten Herzoglichen *Kreis⸗ und Helmstädt, Gandersheim, .
bei der Herzoglichen *Finanz-Hauptkasse in Altenburg, bei dem Herzoglichen Rent⸗ amt in Roda und bei den Steuer und Rentämtern in Lucka,
In Gotha: bei der Herzoglichen *Staatskasse in Gotha und den Herzoglichen Rent⸗ und Steuer⸗Aemtern in Gotha, Ohrdruf und Walters— hausen. 2) In Coburg: bei der Herzoglichen *Staatskasse in Co- burg und bei den Amts-Einnahmen in Rodach, Neustadt,
bei den FJürstlichen *Bezirkskassen in Sondershausen, Arnstadt und
XJ. In Waldeck: bei der 'Furstlichen Staatstasse in der Furstlichen bei der Fürstlichen a r, , in Gera, bei dem Fürstlichen Haupt
bst und bei den Fürstlichen Steuerämtern in In Schaumburg Lippe: bei der *Fürstlichen .
In Lippe: bei der Fürstlichen Landkasse in Det
nntmachung vom 30. d. M. der Subskriptionspreis der Schuldverschreibungen dieser Bundes⸗ anleihe auf 88 Prozent festgesetzt ist, die nach §. 9 der Sub⸗ skriptionsbedingungen am 28. Dezember zu leistende letzte Ka. pitaleinzahlung sich für je 100 Thlr. Nominalwerth auf
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macht, daß die Subskriptionen am Donnerstag, den 4ten August, Abends 7 Uhr, sschlossen werden. Berlin, den 31. Juli 1870. Das Bundes kanzler⸗Amt. Delbrück.
Bekanntmachung. Benutzung von Korrespondenzkarten im . Feldpostverkehr.
Für die Dauer der Mobilmachung werden im Feldpost—⸗ Verkehr Korrespondenzkarten frei von Norddeut—⸗ schem Porto befördert. Es sind zu dem Zwecke besondere Feldpost⸗Korrespondenzkarten hergestellt worden, und zwar:
a) für Sendungen an die mobilen Militärs und Militär⸗ beamten, oder b) für Sendungen von den mobilen Militärs und Militärbe amten.
Auf den Feldpost⸗Korrespondenzkarten zu a. sind durch Vordruck diejenigen Angaben angedeutet, deren es Be⸗ hufs der puͤnktlichen Beförderung im Feldpost⸗ Betriebe bedarf. Solche Feldpost-Korrespondenzkarten sind bei sämmtlichen norddeutschen Postanstalten in Quantitäten von je 5 Stück zum Preise von M Groschen käuflich zu haben.
Die unter b, aufgeführten Feldpost ⸗Korrespondenzkarten sind ausschließlich für die Versendung von der mobilen Armee bestimmt. Dieselben werden den im Felde stehenden Truppen durch Vermittlung der betreffenden Militär⸗Behörden unent— geltlich verabfolgt.
Berlin, den 30. Juli 1870.
General⸗Postamt. Stephan.
Bekanntmachung wegen Beschränkung der Packet— beförderung an die im Felde stehenden Militärs und Militärbeamten.
Um den zur Fahne einberufenen Truppen thunlichst die Gelegenheit zu geben, durch Zusendungen aus der Heimath ihre Ausrüstung für den Feldzug nach Wunsch vervollständigen zu lassen, hat die Postverwaltung während eines Zeitraumes von 14 Tagen nach eingetretener Mobilmachung noch ununter— brochen, wenn auch in letzterer Zeit unter gewissen, unabweis— lich nothwendigen Beschränkungen Privatpäckereien für die Trup— pen annehmen und befördern lassen.
Durch die unterm 24. Juli erlassene Bekanntmachung ist jedoch zugleich darauf hingewiesen worden, wie jene als ÄUus— nahme von den Bestimmungen der allgemeinen Feldpostdienst— Ordnung nachgegebene Vergünstigung mit dem 1. August auf⸗ hören müsse, weil die, mobilen Feldpostanstalten auf die Be— förderung von Privatpäckereien nicht berechnet sind, und weil bei größeren Marschbewegungen der Truppen eine geregelte Zuführung von Päckereien an die Letzteren erfahrungsmäßig nicht zu ermöglichen und für die Armee selbst nur lästig sein würde; überdies aber auch die pünktliche Zuführung der Dienst— sachen, der Geldbriefe und sonstigen Korrespondenzen, auf welche es hauptsächlich ankommt, durch die massenhaften Packtrans— porte beeinträchtigt werden würde. Mit Bezug hierauf wird nochmals in Erinnerung gebracht, daß vom 1. August ab eine Annahme von Privat-Päckereien an die im Felde stehenden Truppen bis auf Weiteres nicht mehr stattfinden kann, den alleinigen Fall ausgenom— men, wo der Absender bestimmt versichern kann, daß der Adressat zu einem Truppentheil mit festem Standquartier ge— hört, wonächst der Standort von dem Absender auf der Sendung angegeben sein muß. Sobald die Umstände es späterhin irgend gestatten sollten, wird die Postverwal⸗ tung gern darauf Bedacht nehmen, Privatpackete an die Militärs und Militärbeamten zur Postbeförderung wieder zu— ulassen und solche der Armee extraordinär bis zu gewissen
unkten entgegenzuführen, wofern militärischerseits Bedenken dagegen nicht erhoben werden.
Berlin, den 30. Juli 1870.
General ⸗Postamt. Stephan.
Finanz⸗Ministerium.
Die Ziehung der 2. Klasse 142. Königl. Klassen-Lotterie wird am 9. August d. J., Morgens 7 Uhr, im Ziehungs— saale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen.
Die Erneuerungsloose, sowie die Freiloose zu dieser Klasse sind nach den §§8. 5, 6 und 13 des Lotterieplanes, unter Vor— legung der bezüglichen Loose aus der 1. Klasse, bis zum 3a M., Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts, ein— zulösen.
Berlin, den 1. August 1870.
Königliche General-Lotterie-Direktion.
Abgereist: Se. Excellenz der Ober ⸗Hof⸗ und Hausmarschall und Ober⸗Stallmeister Graf Pückler, und d 5 Der Hofmarschall Graf Perponcher.
Berlin, 1. August. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaub— niß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen De— korationen zu ertheilen, und zwar: des Comthur-Kreuzes zweiter Klasse des Königlich sächsischen Albrechts⸗ Ordens: dem bei der Gesandtschaft am Königlich bayerischen Hofe angestellten Legations⸗ Sekretär Freiherrn von den Brincken; des Ritterkreuzes erster Klasse vom Herzog⸗ lich anhaltischen Hausorden Albrechts des Bären: dem Landrath von Krosigk zu Halle; des Kaiserlich russi— schen St. Stanislaus Ordens zweiter Klasse: dem Polizei⸗Direktor Seyfried zu Wiesbaden und dem preußischen Unterthan, Direktor der St. Annen-Schule zu St. Peters⸗ burg, Dr. J. Kirchner; der dritten Klasse dessel— ben Ordens: dem Ober -Telegraphisten von Witten—⸗ horst⸗Sonsfeld zu Ems; des Comthur-Kreuzes des spanischen Ordens Carls III. dem Dr. juris Johann Fastenrath zu Cöln; sowie des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich oldenburgischen Haus— und Verdienst-Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Kasernen-Inspektor Loeffler zu Diez.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, L August. Se. Majestät der König haben Sich gestern Nachmittag zur Armee begeben. Die Abschieds worte Sr. Majestät an Sein Volk waren gestern Nach⸗ mittag im Staats-Anzeiger und an den Anschlagssäulen er— schienen und hatten die Abreise bekannt gemacht. Bald darauf versammelte sich eine immer zahlreicher werdende Menschen—⸗ menge vor dem Königlichen Palais und Unter den Linden. Um 54 Uhr verließen Se. Majestät der König das Palais und bestiegen mit Ihrer Majestät der Königin einen offenen Wagen. Ein tausendfaches begeistertes Hoch empfing die Königlichen Majestäten und begleitete die Allerhöchsten Herr⸗ schaften bis zum Bahnhof. Se. Majestät der König dankten
freundlichernst nach allen Seiten, während Ihre Majestät die
Königin tief bewegt war.
In der Begleitung Sr. Majestät des Königs befanden sich der Bundeskanzler Graf von Bismarck Schönhausen, der Kriegs Minister General von Roon und der General von Moltke, außerdem die Hofmarschälle Grafen Pückler und Perponcher, sowie die Adjutantur.
Heute früh um 4 Uhr traf der Königliche Separatzug, wie telegraphisch gemeldet wird, in Braunschweig ein. Der Herzog von Braunschweig begab sich zu dem vor der Stadt haltenden Zuge und wurde von Sr. Majestät dem Könige empfangen. Nach einem Aufenthalt von 10 Minuten 3 die Fahrt fortgesetzt, und um 6 Uhr früh trafen Se. Majestät der König in Hannover ein. Auf dem Bahnhofe befanden sich große Menschenmassen, welche den Zug mit begeisterten Hochrufen begrüßten. Der General Vogel von Falckenstein und die Spitzen aller Behörden waren zum Empfange anwesend. Beim Erscheinen Sr. Majestät des Königs und des Grafen Bismarck am Fenster erscholl enthusiastischer Jubel.
— Ihre Majestät die Königin nahm gestern Abend auf dem Bahnhofe Abschied vom Könige.
Heute empfing die Königin den Gouverneur von Berlin, General von Bonin, und besuchte einige Vereine. — Zur Tafel im Königlichen Palais waren die hier anwesenden kommandi⸗ renden Generale, die Minister des Innern und der Finanzen, so wie mehrere Vereins⸗Vorstände geladen.
— Behufs rechtlicher Gleichstellung der auf Grund des Gesetzes vom 21. Juli d. J. (Bundesgesetzblatt Seite 491) aus⸗ zugebenden Bundesschuld⸗Obligationen mit den Obligationen der preußischen Staatsschuld ist durch einen, morgen in der Gesetz Sammlung erscheinenden Allerhöchsten Erlaß vom 2östen d. Mts. für Preußen bestimmt worden,
daß die Ordre vom 3. Mai 1821 (Gesetz- Sammlung Seite 46, betreffend die Annahme von Staatsschuldscheinen als pupillen⸗ und depositalmäßige Sicherheit auf die in Gemäßheit des Bundesgesetzes vom 21. Juli d. J., betreffend den außer— ordentlichen Geldbedarf der Militär- und Marine-Verwal⸗ tung (Bundes-Gesetzblatt Seite 491) aufzunehmende Bundes—⸗ anleihe und die auf diese Anleihe bezüglichen Schuldverschrei— bungen Anwendung finden soll.
Gleichartige Anordnungen wegen Ausdehnung der durch die Landesgesetze den Landesschuld- Obligationen nach den be—
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