1870 / 191 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Verantwortlichkeit der Direktion. S§. 53. Die Mitglie- der der Direktion verwalten ihr Amt nach bester Einsicht und sind der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze für ihre Handlungen verhaftet.

uspension und Entsetzung von Vorstandsmitglie⸗ . z. 9 66 steht der Gesellschaft gemäß Art. 227 des Allgem. Deutschen Handels Gesetzbuchs das Recht zu, jedes Mitglied des Ver= waltungsrathes und der Direktion, die besoldeten Mitglieder jedoch nur unbeschadet ihrer aus den Engagementsverträgen erwachsenden finanziellen Rechte, zu jeder Zeit vom Amte zu entfernen, jedoch nur, wenn dies auf Antrag des Verwaltungsrathes in einer Generalver⸗ sammlung durch Stimmenmehrheit beschlossen wird. Der Verwal— tungsrath ist zu einem solchen Antrage nur berechtigt, wenn sich in einer unter Angabe dieses Zweckes nach Vorschrift des §. 42 berufenen Versammlung desselben mindestens sechs, sieben, acht oder neun be— j2ahende Stimmen, je nachdem der Verwaltungsrath aus 9, 10, 11 oder 12 Mitgliedern besteht, dafür entscheiden. Auch kann der Ver— waltungsrath auf gleiche Weise die Suspension von Mitgliedern des Verwaltungsrathes oder der Direktion vom Amte bis zur definitiven Entscheidung der nächsten Generalversammlung anordnen.

Vorübergehende Bestimm ungen. SF. 55. Bis zur Fer— tigstellung der Bahn und Eröffnung des Betriebes auf der ganzen Strecke, resp bis zwei Jahre nach diesem Zeitpunkte, besteht der Ver— waltungsrath aus den 8 Z. das Gründungs Komite bildenden drei Personen; die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrathes werden in der ersten (konstituirenden) Generalversammlung, welche sofort nach Allerhöchster Bestätigung dieses Statuts zu berufen ist, nach Maß— gabe des letzteren gewählt. Der hiernach gebildete Verwaltungsrath bleibt in Funktion bis zu der nach Ablauf von fünf Jahren statt— findenden ordentlichen Generalversammlung. In dieser scheiden demnächst drei Mitglieder nach Vorschrift des §. 46 aus.

Sollten sich bis zum Ablaufe der Bauzeit Vacanzen in dem vorgedachten Verwaltungsrathe ereignen, so haben die übrig geblie—⸗ benen Mitglieder die Befugniß, ihre Zahl durch eine in ihrer Mitte zu vollziehende Wahl unter Beobachtung der Bestimmung in den §§. 37 und 42 zu ergänzen. Dje in dieser Weise gewählten Mit- glieder bleiben ebenfalls bis zur oben bezeichneten Generalversamm— lung in Funktion

Die Mitglieder dieses Verwaltungsrathes haben das Recht, sich durch ein anderes Mitglied kraft einer demselben zu ertheilenden Voll— macht vertreten zu lassen, jedoch darf kein Mitglied mehr als zwei solcher Vertretungen gleichzeitig übernehmen.

8§. 56. Die Mitglieder des Verwaltungsrathes erhalten während der Bauzeit keine Remunerationen, haben vielmehr nur Anspruch 96 der bei Ausübung ihrer Funktionen entstehenden baaren

uslagen.

Dagegen soll den Gründern der Gesellschaft für ihre Auslagen und Arbeiten eine von der ersten Generalversammlung zu bestimmende Remuneration bewilligt werden, welche jedoch erst liquide wird, wenn die Bahn im Bau begonnen ist.

8S. 57. Bis zur Bildung der Direktion (C fr. §. 49), welche spä— testens bei der Beiriebseröffnung der Bahn erfolgt sein muß, werden die derselben obliegenden Geschdfte von dem Verwaltungsrathe wahr- genommen.

In, Bezug auf den die Bau⸗-Ausführung leitenden Ober⸗Inge— nieur gilt die Bestimmung des §. 8 Nr. J sub e.

.S. 58. Der durch das gegenwärtige Statut nach §. 55 konsti⸗ tuirte erste Verwaltungsrath ist innerhalb der daselbst festgesetzten fünfjährigen Frist ermächtigt, die von der Königlich preußischen Re— gierung etwa erforderlich zu erachtenden oder von derselben auf den Antrag der Gesellschaftsvorstände genehmigten Abänderungen dieses Statuts vorzunehmen und in urkundlicher Form selbst oder durch einen Bevollmächtigten mit verbindlicher Kraft für alle Aft ionär— der Gesellschaft zu vollziehen.

§. 59. Wer durch Aktienzeichnung dem Unternehmen beitritt, unterwirft sich damit den von dem Gründungskomite verlautbarten Bestimmungen dieses Statuts und erkennt alle von dem Komite ge⸗ troffenen Maßnahmen und eingegangenen Verpflichtungen als für sich verbindlich an.

S. 60. Die Staatsregierung ist berechtigt, zu spezieller technischer Beaufsichtigung der Bau -Ausführung einen besonderen technischen Kommissarius zu bestellen, welcher unbeschadet des allgemeinen gesetz⸗ lichen ufsichtsrechtes und der daraus entspringenden Befugnisse des Staates ermächtigt sein soll, sich zu jeder Zeit und in jeder ihin ge— eignet, scheinenden Weise von der vorschriftsmäßigen und foliden Ausführung des Baues nach den genehmigten Plänen und Konstruk— tionen und von der Beschaffenheit der zu berwendenden Materialien und Betriebsmittel durch Einsichtnahme und Proben Ueberzeugung zu ver— schaffen. Seinen Anordnungen ist die Gesellschaft unter Vorbehalt des Rekurses an das Königliche Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten binnen zehntägiger präklusipischer Frist unbe= dingt Folge zu leisten verbunden.

Es steht ibm das Recht zu, in dringenden Fällen selbständig, sonst aber mit Genehmigung der vorgesetzten Aufsichke behörde die Auf . Bauwerkes und die Benutzung von Betriebsmitteln zu . Die dem Staate durch die spezielle Aufsicht erwachsenden Kosten t r r . n ö. iin fr e n ü ür Gewerbe un entliche Arbeiten ußwei ; richtigen, resp. zu erstatten. ö ,,,,

Beilagen. ,,

Schema A.

über zweihundert Thaler Preußisch Courant. Inhaber dieser Aktie ist nach Verhältniß des Betrages derselben in Gemäßheit des am Allerhöchst bestätigten Statuts an

dem gesammten Eigenthume der Pommerschen Eentraß Eifenbahn.

Gesellschaft und an dem ,, und Verluste derselben betheiligt. en Der Verwaltungsrath der Pommerschen Central ⸗Eisenbahn⸗ Gesellschaft. . ee drei Mitgliedern.)

Der Rendant. (Original · Unterschrift.)

Eingetragen Fol des Aktienbuches.

Schema b.

,, er

über Zweihundert Thaler Preußisch Courant.

Inhaber dieser Aktie ist nach Verhältniß des Betrages derselben in Gemäßheit des am. . . . ..... Allerhöchst bestätigten Statuts an dem gesammten Eigenthume der Pommerschen Central ⸗Eisenbahn . Gesellschaft und an dem Gewinne und Verluste derselben mit allen denjenigen Vorrechten betheiligt, welche nach dem Gesellschafts- Statut den Inhabern der Stamm -Prioritäts -Aktien zustehen, insbesondere also mit dem prioritätischen Anspruche auf Gewährung einer Divi,. dende von Fünf Prozent pro anno aus dem Reinertrage des Unter, nehmens der Gesellschaft, ehe irgend eine Dividendenzahlung an die (

Inhaber der n stattfinden darf. en Der Verwaltungsrath der Pommerschen Central ⸗Eisenbahn⸗ Gesellschaft. , , 9 drei Mitgliedern).

Der Rendant. (Original · Unterschrift.)

Eingetragen Fol des Aktienbuches.

. Schema C. Co upon

zur Stamm⸗Prioritäts - . zur Stamm⸗ Atti ,,

wenn

der Pommerschen Central . Eisenbahn ˖ Gesellschaft, während der Bauzeit, nachdem die Aktie voll eingezahlt ist. Inhaber dieses Coupons empfängt gegen Einlieferung desselben . . Preußisch Courant / geschrieben Win Thaler Pr. Cour. als Zinsen der vorgedachten Aktien für das halbe Jahr vom bis . en Der Verwaltungsrath der Pommerschen Central ⸗Eisenbahn Gesellschaft. Ege enn, n,, drei Mitgliedern.)

(e n ,. ö . riginal · Unterschrift. des Registers. ; .

schließlich den

pen wird ungültig,

betrag bis ein nicht erhoben ist.

Dieser Cou dessen Geld

2 2

ingetragen Fol

8 *

!

Serie Dividendenschein zur . M er Pommerschen Central · Eisenbahn · Gesellschaft.

. Inhaber dieses Dividendenscheins empfängt gegen Einlieferung desselben die auf die obige Aktie fallende Dividende für das Jahr 18. , deren Betrag und Zahl ungs⸗ termin vom , . bekannt gemacht wird.

en Der Verwaltungsrath der Pommerschen Central— Die Direktion Eisenbahn ⸗G sellschaft. ,, . drei Mitgliedern.)

Der Rendant. (Facsimile · Unterschrift.)

vom verfallen

ge, welche llschaft.

hren, e ab gerechnet

erden,

Ja zu Gunsten der Gese

lligkeitstermin

Dividenden ⸗Betraͤ a

innerhalb vier

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nicht erhoben w

& 8 C 2

; des Registers A. Dividendenscheine.

2 m

Schema E. Talon zur Stamm · Aktie M

der Pommerschen Central · Eisenbahn · Gesellschaft. Inhaber dieses Talons empfängt im Jahre 18.. gegen Einllefe⸗ rung desselben die zur oben bezeichneten Akne auszufertigenden Divi-

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dendenscheine ten Serie für die nächsten fünf Jahre für 18.. bis ö 18.. st nen f en Der Verwaltungsrath der Pommerschen Central⸗ Die Direktion Eisenbahn . Gesellschaft. K . drei Mitgliedern.)

Der Rendant. Eingetragen Fol des Talon⸗ (Facsimile · Unterschrift.)

Registers A.

Dividendenschein zur Stamm ⸗Prioritäts ˖ Aktie . M. . . . .

der Pommerschen Central ˖ Eisenbahn ˖ Gesellschaft.

Inhaber dieses Dividendenscheines hat gegen Einlieferung desselben einen PrioritätsAnspruch bis zu Zehn Thalern Preußisch Courant an dem laut Bilanz sich ergebenden Rein⸗ ewinne für das Jahr 18... Der Ueberschuß des vertheilungs— nnn Reingewinnes, der sich nach Auszahlung dieser fünf Prozent, sowie demnächst fernerer sechs und zwei Drittel Prozent pro anno auf die Stammaktien herausstellt, wird pro rata unter die Stamm⸗ und Stamm⸗Prioritäts-Actien vertheilt. Der Betrag der Dividende und deren Zahlungs. termin werden öffentlich bekannt gemacht.

Jahren nicht erhoben Gesellschaft.

ie ab gerechnet, u Gunsten der

ge, welche innerhalb vier

mit

ã

S vom Fälligkeit ster

Der Verwaltungsrath (die Direktion) der Pommerschen Central ⸗Eisenbahn ⸗Geselischaft.

(Facsimile Unterschriften von drei Mitgliedern.)

L. S. des Registers B (F in fe, ft.) es Registers B. acsimile ⸗Unterschrift. der Dividendenscheine.

werden, verfallen z

Dividenden · Betr

89 3

Schema G6. Talon

zur m, AM er Pommerschen Central-⸗Eisenbahn ˖ Gesellschaft.

Inbaber dieses Talons empfängt im Jahre 18. gegen Einliefe. rung desselben die zur oben bezeichneten Aktie auszufertigenden Divi« dendenscheine ten Serie für die nächsten fünf Jahre von 18.. bis einschließlich 16 ;

Der Verwaltungsrath 6 Direktion) der Pommerschen 2 enbahn ˖ Gesellschaft.

Der Rendant. Eingetragen Fol.. . . . des Talon- (Facsimile · Unterschrift.)

Registers B.

. Schema I. ,, er Pommerschen Central ˖ Eisenbahn . Gesellschaft.

ö hat durch Zeichnung von Si n Priorität. Aktien à 200 Thlr. bei der Pommerschen Central -⸗Eisenbahn-Gesellschaft sich betheiligt und auf diesen Betrag die hier unten vom Verwaltungsrathe zu quittirenden Raten eingezahlt. Gegen Rückgabe dieses Quittungsbogens erfolgt die Aushändigung der Aktie, ö der Betrag derselben voll eingezahlt ist.

en Der Verwaltungsrath der Pommerschen Central ⸗Eisenbahn ⸗Gesellschaft. e . drei Mitgliedern.)

Personal Veränderungen in der Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc4. A. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 31. Juli., von Gerstein - Hohenstein, Gen. Maj. und Kommandant von Altona, für die Dauer des mobilen Verhältnisses auch zum Kommandanten von Hamburg ernannt. v. Arnim, Rittm. à la suite des Schlesw. Holst. Ulanen ⸗Regts. Nr. 15, für die Dauer des mobilen Verhältnisses dem 1. Pomm. Ulanen ⸗Regt. Nr. 4 aggr. v. Rosenberg⸗Gru— szezynsti, Pr. Ct. vom Kaiser Alex. Garde⸗Gren. Regt. Nr. J, von dem Kommando zur Dienstl. bei dem großen Generalstabe ent bunden v. Rosenz weig, Hauptm. von der 1. Art. Brig, unter Belassung in seinem Verhältniß als Battr. Chef, zum überzähl. Major befördert. Reiche, Major von der 2. Art Brig, für die Dauer des mobilen Verhältnisses zur Diensil. bei der 5. Art. Brig. kommandirt. Kameke, Hauptm. von der 2. Art. Brig., als Comp. Chef zur See— Art. Abth. versetzt. Drew sen, Pr. Lt. von der 2. Art. Brig, zum Hauptmann, Herrfahrdt, Sec. Lt. von ders. Brig, zum Pr. Lt., Heller, Kanonier von ders. Brig, zum Port. Fähnr. befördert. Kipping, Masor von der 4. Art. Brig. und kommandirt als Adjut. bei der 1. Art. Insp., als Abth Commandeur in das Niederschl. Feld Art. Regt. Nr. 5 versetz. Grabe, Major von der 5. Art. Brig. , für die Dauer des mobilen Verhältnisses zur Dienstl. bei der 2. Art. Brig. kommandirt. Sant chen Unteroff. von der 8. Art. Brig, zum Port. Fähnr. be— fördert. Matthiaß, Major und Battr. Chef von der 11. Art.

Brig, als Abth. Commdr. in das Westf. Feld Art. Regt. Nr. 7 versetzt. Lentz, Hauptm. von der 11. Art. Brig, zum Battr. resp. Comp. Chef ernannt. Richers, Pr. Lt. von ders. Brig, zum Haupt- mann, Wensch, Sec. Lt. von ders. Brig. zum Pr. Lt. befördert. Vom reitenden Feldjäger Corps werden für die Dauer des mobilen Verhältnisses überwiesen; a) als Seconde ⸗Lieutenants Sec. Lieut. Klo er, dem Kurmärkischen Dragoner -Regiment Nr. 14, Sec. Lieut. Beßhold, dem Hessischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 82, Sec. Lt. Schmidt, dem Schlewig. Inf. Regt. Nr. 84, Sec. Ct. Kunze, dem Holstein. Inf. Regt. Nr. 85, Sec. Lt Braune, dem Vhein. Jäger Bat: Nr. 8, Sec. Li. Blanckmeister, dem Magdeburg. Füs. Regt. Nr. 36, Sec. Lt. John, dem Westfäl. Jäger ⸗Bat. Nr. 7, Sec. Lt. Schöpffer, dem 5. Thür. Inf. Regt. Nr. g (Großherzog von Sachsen), Sec. gt. Schultz, dem 1. Nass. Inf. Regt. Nr. 87) bh als Portepeefähnxriche: Feldjäger Hibschö, dem 27 Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 3, Feldjäger Haas, dem Garde Schützen Bataillon, Feldjäger Gerlach dem 2. Magdeburg. Infanterie Regiment Nr. 77, Feldiäger Panzer, dem 7. Osipr. Infant. Regmt. Nr. 41, Feldjäger Reuter, dem Schlesw. Holst. Hus. Regt. Nr. 16, Feldjäger Leisterer, dem Lauenburg. Jäger ⸗Bat. Nr. 9, Feldjäger Spanken, dem lsten Westfäl. Hus. Regt. Nr. 8, Feldjäger v. Beguelin, dem J. Pomm. Ulanen Regiment Nr. 4, Feldjäger Kettner, dem Hannoverschen Jäger, Bataillon Nr. 19, Feldjäger Roeder, dem Harde. Jäger= Bataillon, Feldjäger Wesener, dem 2. Rheinischen Husaren ⸗-Regt. Nr. 9, Feldjäger Westermeyer, dem Rheinischen Jäger- Bataillsn Nr. 8 Feldjäger Zitelmann, dem Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pomm.) Nr. 2, Feldjäger v. Wedel städt, dem 3. Rhein. Inf. Regt. Nr. 29, Feldjäger Jüst, dem Magdeb. Jäger- Bat. Nr. 44 Feldjäger Donath, dem 7. Pomm. Inf. Regt. Nr. 54, Feldjäger Voß, dem 6. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 52, Feldjäger Ro senthal der 4. Art. Brig. Feldjäger Allendorff, dem Lauenb. Jäger⸗-Bat. Nr, 9, Feldjäger Bre nning, dem Magdeb. Füs. Regt. Nr. 36, Feldjäger v. Gaertner, dem 1. Hess. Husaren-Regiment Nr. 13, Feldjäger Claussen dem 1. Hannov. Inf Regt. Rr. 74, Feldjäger Gierse, der 7. Art. Brig., Feldjäger Lorenz, dem Pomm. Jäger -Bat. Nr. 2, Feldjäger Euen, dem 1. Hannoverschen Drag Regt. Nr. 9. Feldjäger Happe, dem 1. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 22. Feldjäger Banning, dem Hess. Füs. Regt. Nr. 80, Feld- jäger Bock Il, dem Holstein. Inf. Regt. Nr. 85, Feldjäger Sa— barth, dem 2. Schles. Jäger⸗Bat. Nr. 6, . Kinner, dem Schleswieschen Inf. Regt. Nr. 8, Feldjäger Neumann, dem Westf. Drag. Regt. Nr. 7, Feldjäger Ba umgardt, dem Ostpreuß. Jäger ⸗Bat. Nr. 1, Feldjäger v. Hippel, dem 2. Schles. Gren. Regt. Nr. 11, Feldjäger Nöldechen, dem 1. Magdeburg. Infant. Regt. Nr. 26. Bei der Landwehr. Den 31. Juli. Höllger, Kleyenstüber, VizeWachtm. vom Res. Landw. Bat. Königsberg Nr. 33, zu Sec. Lis. der Res. der 1. Art. Brig, Darkow, Sec. Li. von der Kav. des 2. Bats. (Naugard) 5. Pomm. Landw. Regts. Nr. 42. zum Pr Lt.I, Rave, Vize Feldw. vom 2. Bat. (Borken) 5. Westf. Landw. Regts. Nr. 53, zum Sec. Lt. der Res. der 7. Art. Brig, Montanus, Vize⸗Feldw. vom 1. Bat. (Neuwied) 3. Rhein. Landw. Regts. Nr. 29, zum Seconde ⸗Lieutenant der Landw. Art., Jung, Bracke, Ludwig, Vize⸗Feldwebel vom 2. Bataillon (Coblenz) 3. Rhein. Landw. Regts. Nr. 29, zu Sec. Lts. der Res. der 8. Art. Brig, Rappsilber, Wachtm. vom 2. Bat. (Jülich) 5. Rhein. Landw. Regts. Nr. 65, zum Sec. Lt. der Landw. Ärt., Ermrich, Peter sen, Vize⸗Feldw. vom 1. Bat. (Kiel) Holst. Landm. Regts. Nr. 85, zu Sec. Lts. der Res. der 9. Art. Brig, Gronau, Vize— Feldwebel vom 2. Bat. (Rendsburg) Holst. Landwehr Regiments Nr. 85, zum Sec. Lt. der Reserve der 9. Artillerie Brigade, Schwarz, Vize⸗Feldwebel vom Reserve⸗Landwehr⸗Bataillon Altona Nr. 86, zum See. Lt. der Res. der 9. Artill. Brig, Müller, Vize— Feld. vom 1. Bat. (Weimar) 5. Thür. Landw. Regts. Nr. 94, zum Sec Lt. der Res. det 4. Art. Brig befördert. Fritfch, Sec. Lt. von der Art. des 1. Bats. (Schlawe) 6. Pomm. Landw. Regts. Nr. 49, Graßmann, Sec. Lieut. von der Art. des 1. Bats. (Stargard) 5. Pomm. Landw. Regis. Nr. 42, in das Res. Landw. Bat Stettin Nr. 34, Meßler, Prem. Lieut. von der Art. des 1. Bats. (Minden) 2. Westf. Landw. Regts. Nr. 15, in das 2. Bat. (Warendorf) 1. Westf. Landw. Regts. Nr. 13 einrangirt. Heinrich, Sec. Lieut. von den Pion. des Res. Landw. Bats. Königsberg Nr. 33. Bernoulli, Sec. Lt. von der Res. des Res. Landw. Bats. Berlin Nr. 35, zu Pr. Lts. befördert v. Morstein, Prem. Lt. von den Pion. des Res. Landw. Bats. Breslau Nr. 38, der Char. als Hauptm. verliehen. B. Ab⸗ schiedsbewilligungen ꝛc, Den 31. Juli. v. Müller, Hptm. a. D., zuletzt Pr. Lt. im 4. Garde⸗Gren Regt. Königin, die Geneh— migung zum Tragen der Armee: Uniform m. d. f. V v. A. ertbeilt. Straup, außeretatsm. Sec. Lt, vom Brandenb. Fest. Art. Regt. Nr. 3 (Gen. Feldzeugmstr.), der Abschied bewilligt. Mellenthin, Pr. Lt. von der 9. Artill. Brig. Schefer, Premier ⸗Liöcutenant von der 19. Artillerie Brigade, beide unter dem gesetzlichen Vorbehalt ausgeschieden. Hacke, Major a. D. und Vorstand der Hand werksstätte des Garde⸗Festungs ⸗Artillerie⸗Regts., von diesem Verhält- niß entbunden. Bei der Landwehr. Den 31. Juli. Oehmke, Sec. Lt. von der Artill. des Res. Landw. Bats. Königsberg Nr 335, der Abschied bewilligt. Beamte der Militärverwaltung. Durch Verfügung des Kriegs ⸗Ministeriums. Den 8. Juli. Dressel, Rechnungs- Rath und Intendantur Sekretär von der Intendantur VII. Armec-Corps, auf seinen Antrag in den Ruhestand versetzt.

Zu Liebenwalde, im Regierungsbezirk Potsdam, ist am V. v. Mts. eine Telegraphen Station mit beschränktem Tagesdienst (efr. §. 4 der Telegraphen Ordnung) eröffnet.

Stettin, den 4. August 1870. ;

Telegraphen ˖ Direktion. Sch rötter.