1870 / 193 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Königlich Preuszischer

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Zieten⸗Platz Nr. X.

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Se. Mthajestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Regierungs Rath Dantziger in Königsberg i. Pr. den Charakter als Geheimer Regierungs Rath; und Dem Bäckermeister Siegfried Friedlaen der zu Breslau das Prädikat eines Königlichen Hof ⸗Bäckermeisters zu verleihen.

Norddeutscher Bund.

Se. Majestät der König haben den Kaufmann P. Olßon zum Konsul des Norddeutschen Bundes in Helsing⸗ borg zu ernennen geruht.

Bekanntmachung, betreffend die fünfprozen tige Bundesanleihe vom Jahre 1876.

Auf Grund des nunmehr vorliegenden Ergebnisses der am 3. und 4. d. Mts. auf die fünfprozentige Anleihe des Nord— deutschen Bundes vom Jahre 1870 erfolgten Zeichnungen wird hierdurch bekannt gemacht, daß eine Reduktion der Zeichnungen nicht stattfindet, die erfolgten Zeichnungen vielmehr zum vollen Betrage berückfichtigt werden.

Die Zeichner haben demnach 88 pCt. der von ihnen ge— zeichneten Nominalbeträge nach Maßgabe der durch Bekannt. machung vom 26. Juli d. J. veröffentlichten Subskriptions⸗

bedingungen in den dort bezeichneten Terminen einzuzahlen

und dagegen seiner Zeit die Zusagescheine, bezw. demnächst die Schuldverschreibungen mit Zinscoupons vom) 4. Juli d. J. ab über die vollen Sübskriptionsbeträge zu empfangen.

Die am 10. August d. J. bei der Kaffe, welche die Sub⸗ stription angenommen hat, zu leistende Einzahlung beträgt ein⸗ schließlich der zu verguͤtenden Stückzinfen' auf je 106 Thlr. Nominalwerth 10 Thlr. 1 Sgr. 7 Pf.

Nach Belieben des Zeichners kann am 10. August auch sofort die Vollzahlung von 88 pCt. des gezeichneten Nominal⸗ betrages bei der Zeichnungsstelle erfolgen. In diesem Falle sind Stückzinsen überhaupt nicht zu vergüten und kommt die bei der Zeichnung etwa geleistete baare Anzahlung auf die Kapitaleinzahlung in Anrechnung.

Die Zeichnungsstellen sind ermächtigt, am 10. August d. J. auch die Vorauszahlung einer oder mehrerer der nach §. 9 der Bekanntmachung vom 26. v. Mts. erst später fällig werdenden Terminsraten anzunehmen. Es kann indessen nur die Voraus—⸗ zahlung voller Raten, nicht die theilweise Abtragung derselben zugelassen werden. Bei diesen Vorauszahlungen sind fünf⸗ prozentige Stückzinsen von dem einzuzahlenden Betrage für die

eit vom 1. Juli bis 9 August einschließlich zu vergüten. Bei

orausbezahlung der am 1. September fälligen Rate wird die etwa geleistete baare Anzahlung mit fünfprozen tigen Zinsen für die Zeit vom 1. bis 9. August einschließlich (9 Tageh in An⸗ rechnung gebracht.

Wer am 10. August die erste Einzahlung geleistet hat, kann in der Zeit vom 11. August bis einschließlich den J. Sep— tember bei der Kasse, bei welcher er subskribirt hat, Vollzahlung leisten und hat in diesem Falle von dem Kapitalbetrage der noch zu berichtigenden Terminraten Stückzinsen nur für den Monat Juli zu vergüten.

Bei sämmtlichen n n n, liegen Tabellen auf, aus welchen für Zeichnuͤngsbetraͤge bis zu jo, 00 Thaler auf⸗ wärts zu ersehen ist, was der Zeichner an Kapital und Stück- sinsen zu leisten hat, je nachdem er nur die Augustrate oder mehrere Raten oder Vollzahlung leisten will. .

Auf den Wunsch der Zeichner werden die Kassen sowohl die am 10. d. Mts. fälligen Beträge (Kapital und Stückzinsen),

Berlin, Sonntag den 7. August Abends 1870.

als auch Vollzahlungen oder Vorauszahlungen schon vor dem 10. d. Mts. annehmen. Berlin, den 6. August 1870. Das Bundeskanzler ⸗Amt. Delbrück.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Eduard Hoyer in Berlin ist unter dem 4 August 1870 ein Patent auf ein durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenes Sicherheits ventil für Dampfkessel, soweit dasselbe für neu und eigenthümlich erachtet worden ist, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterri ts⸗ und Med nnch , rn,

Es haben Zöglinge von Schullehrer⸗Seminarien den Wunsch

ausgesprochen, ihre Zulassung zum Abiturienten Examen be⸗ schleunigt zu sehen, damit ihnen nach Ablegung desselben der Eintritt in die Armee während des gegenwärtigen Krieges mög⸗ lich gemacht werde. Solchem Verlangen gegenüber kann in der jetzigen großen Zeit nicht ablehnend i verwiesen werden, daß die Auf⸗ gabe des Lehrers die Mitwirkung an der Erziehung der Jugend durch die Schule ist, und daß er durch die Hingabe an diesen Beruf auch seine Pflicht gegen das Vaterland erfüllt. Es mag vielmehr den dazu geeigneten jungen Männern der Eintritt in das kämpfende Heer gestattet und erleichtert werden.

Zu dem Ende ermächtige ich das Königliche Provinzial Schul Kollegium, an allen Schullehrer -⸗Seminarien, in welchen in diesem Jahr noch eine Abiturienten⸗Prüfung bevorsteht, diese sofort und in der ab ekürzten Weise abhalten zu lassen, welche Ihm nach den befsonderen Verhältnissen der einzelnen Anstalten nothwendig und zulässig erscheint.

Berlin, den 5. August 1870.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts, und Medizinal⸗ Angelegenheiten. von ühler. An sämmtliche Königliche Provinzial ⸗Schul Kollegien.

und für den

Universität zu Berlin.

Die hiesige Universität beging am 3. August er. die jähr⸗ liche Gedächtnißfeier ihres erhabenen Stifters, des Königs 3 Wilhelms III. im großen Saale des Universitäts⸗ gebäudes.

Se. Excellenz der Herr General ⸗Feldmarschall Graf von Wrangel, Se. Excellenz der Herr Kultus -Minister Dr. von Mühler, Se. Excellenz der Herr Staats. Minister a. D. Pr; von Bethmann⸗Hollweg, Se. Exgcellenz der Herr Wirkliche Geheime Rath Graf von Stillfries-Rattonitz, „Se. Excellenz der nordamerikanische Gesandte Herr Bancroft, der Herr Unterstaats-Sekretär, Wirkliche Geheime Ober Regierungs⸗Rath Dr. Lehnert, der Herr Präsident des Konsistoriums Hegel, Herr General-Post-Direktor Stephan, sowie mehrere Räthe des Kultus-Ministeriums und andere höhere Beamte wohnten der Feier bei. .

Sie wurde mit dem demischen Gesangvereines Geheime Medizinal-Rath, Professor Dr. du Festrede in deutscher Sprache hielt.

Vortrage eines Gesangstückes des aka—= eröffnet, worauf der zeitige Rektor, Bois⸗Reymond die

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