1870 / 211 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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en hat die Regierung folgende von gestern ,, . . blk: . ini achrichten von der chalten, ,. J Bewegung zu bewerkstelligen. Nach dem Gefechte vom Sonntag Abend haben gestern (am 15.) zwei feindliche Divisionen versucht, . . . r mereigt igen; sie wurden zurückgewiesen. de a,,. Abend . Lager von Chalons ein, wo sich itkräfte organisiren. e,, n . officiel« vom 14. August haben die mächtigsten Bach Aghas, Aghas und Kaids der 3 algierschen rovinzen den Kaiser in einer Adresse gebeten mit den fran⸗ zösischen Truppen gegen Preußen kämpfen und eine Su bskrip⸗ tion für die Opfer des Kriegs eröffnen zu dürfen.

winemünde, 15. August. Aus sicherer Quelle wird

der . mitgitheilt, daß die in der Kjöge⸗Bucht (an der Ostküste von Seeland) versammelten französischen Kriegsschiffe sich augenscheinlich in einem vollständig unausgerüsteten Zu⸗ stande befinden. Die Schiffe, die Takelage und die Böte sollen in jeder Beziehung defekt sein und einen Anblick der Unfertig—⸗ keit gewähren. Es ist also zweifellos, daß die Schiffe in größ⸗ ter Eile n,, . . , ihre Ausrüstung erst in der

jöge⸗ t bewerkstelligt wird. . gibß 61 itstze gr fr Ein französisches Kanonenboot kaperte das preußische Schiff Graf Krassun und führte es nach Balst. Die französische Korvette »Caton« kaperte zwei preu⸗

iffe bei Oran. 31 „13. August. Der französische Aviso⸗ dampfer »Jerome Napoleon« hat gestern die äußere Rhede, südwärts steuernd, verlassen; zwei andere französische Aviso⸗ dampfer, »Cassar« und »Colignys, sind dagegen hier an⸗ gekommen.

Vom auswärtigen Amte des Norddeutschen Bundes find dem amerikanischen Gesandten in Paris zunächst 50, 000 Thlr. ur Unterstützung der aus Paris ausgewiesenen deut⸗ nn Staatsangehörigen zur Verfügung gestellt worden. Das Großherzogl. badische Ministerium des Großherzogl. Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten erließ schon unter dem 13ten d. M. an die Angehörigen der in Frankreich wohnenden Bade⸗ ner die Aufforderung, den Letzteren, im Bedürfnißfall, Geld mittel zur Heimreise und zur Abwickelung ihrer Geschäfte zu⸗ gehen zu lassen, und hat sich bereit erklärt, ihm zu diesem weck zugewiesene Gelder zur Uebermittelung anzunehmen. T lr p hat die Königlich württembergische Regierung Maß⸗ regeln getroffen, um durch Vermittlung der schweizerischen Re⸗ gierung, des württembergischen Gesandten in Bern und des württembergischen ,,, in Genf den Ausgewiesenen Unter⸗ i angedeihen zu lassen. . nun, J giebt die beim Ausbruch des Krieges in Paris befindlichen Beutschen auf ca. 80 000 an. Von dieser Zahl kommen zirea 12000 derjenigen in Abzug, welche entweder als Wehrpflichtige gleich, an= fangs nach der Heimath zurückgekehrt oder französische Bürger geworden sind resp. das Bürgerrecht nachgesucht haben. Dem nach werden 68, 900 Deutsche ausgewiesen. Die meisten der⸗ selben sind nach Basel und Bern dirigirt worden.

Die hiesige Stadtverordneten ⸗Versammlung hat gestern in . außerordentlichen Sitzung den Antrag des Magistrats, an die sämmtlichen Städte der sechs östlichen Provinzen und der Provinz SchlesUwig-Holstein einen Aufruf zur Linderung des Nothstandes in der Rheinpfalz und Rheinhessen zu erlassen, sowie eine Beihülfe von 50,060 Thalern zu bewilligen, mit großer Majorität angenommen.

Heute früh trafen auf dem Anhalter Bahnhofe wiederum

Metz domizilirenden Frankfurter sind ausgewiesen und hier an-

ekommen. ; Frankreich. Paris, 14. August. Das Journal

icicl« veröffentlicht das Gesetz vom 13. d. Mts., welches die nr. für n,, um 1 Monat verlängert, sowie eine Kaiserliche Verordnung, durch welche das Verbot der Veröffent . lichung von Nachrichten über Truppenbewegungen und mili— tärische Operationen auch auf Algerien ausgedehnt wird. Ferner bringt das »Journal officiel⸗ die Ernennung des Präfekten des Oisedepartements, Löon Chevreau, zum Generaldirektor der Personalien im Ministerium des Innern und zum außer

Staatsrath. R 6 ö hat ö begnadigt, be— sweise deren Strafen gemildert. t . 3 den Zwischenfall in der Sitzung des gesetz⸗ gebenden Körpers am 12 d. Mts, die Ausweisung der

eutschen aus Frankreich betreffend, entnehmen wir dem steno— in ,, . noch folgende ausführlichere Mittheilungen: Die Erklärung des Ministers des Innern, Chevreau, daß man anfänglich die Abreise der Deutschen verhindert habe, um dem Feinde keine Streitkräfte zusuwenden, daß man aber sodann in letzterer Zeit mit der maffenhaften Ausweifung thätig vorwärts schreite, veranlaßten den Marquis de Piennes zu folgender Anfrage: Ich erfuche den Minister des Innern, das Wort »ausweisen« ,, welches er fo eben genannt hat, näher zu erklären. Es hätte seine bedenklichen Uebelstände vom Gesichtspunkte der Humanität und der Civilisation, wenn man ohne UÜnterschled alle Personen aus Frankreich oder sogar nur aus Paris verjagen würde, welche den Nationen angehh zen, mit denen wir im Kriege sind. (Genug! Genug! Tagesordnung!) Eug. Pell etan: Es geht aus den Worten des Ministers des Innern hervor, daß die 6 zwei Fehler begangen hat. (Aus. Tufe) Der erste war, die Deutschen an der Abreise gehindert zu haben, als sie fort wollten; es war das eine Verletzung des Völker rechtes. Der ziweite Fehler würde sein, sie unter den gegenwärtigen Umständen auszuweisen (O! Oh, denn augenscheinlich, wenn die Frem— den unter den Schutz der amerikanischen und englischen Gesan schast gestellt sind, so wollen Sie das Völkerrecht achten und es zur Aichtunm bringen. Ach! die Geißel des Krieges ist groß genug (Genug! Genug) daß man ihr nicht braucht Unschuldige zum Opfer zu hringen (Lärm) die sich durchaus keines Vergehens schuldig gemacht haben,.

e ausgewiesen. . ö 3 Wenn Deutsche da sind, die konspiriren so haben Sie etwas Besseres zu thun, als sie auszuweisen: Sie haben sie vor das Kriegsgericht zu stellen. (Beistimmung auf der Linken.) Das ist es, was die Gerechtigkeit erheischt; und ich sage mehr ... (Genug! Genug! zur Rechten. Weil ich in diesem Augenblicke daß Wort habe, um die Civilisations -Prinzipien zu vertheidigen, die man immer und gegen jede Ueberstürzung aufrecht halten muß, so möchte ich dem Herrn Minister des Innern eine andere Frage stellen. An allen Mauern von Paris und in allen Gemeinden Frankreichs is eine Depesche angeheftet worden, die man bei einem Spion gefunden hat. Ich frage, was aus diesem Spion geworden ist, ob er vor ein Kriegsgericht gestellt worden ist- Wir fühlen das Bedürfniß, die Wahrheit zu wissen über ein Faktum dieser Art, denn man hat sich desselben bedient, um eine ganze große Partei zu verleumden, deren Patriotismus Sie so eben beim Werk gesehen haben. (Sehr gut! von

er Linken.

; Mn üs de Piennes: Die von unserem ehrenwerthen Kolle, gen angeregte Frage muß von einem doppelten Gesichtspunkte aul betrachtet werden. Die Regierung hat das Recht, und sie hat soggt die Pflicht, die Fremden zu überwachen, welche die Gasifreundschaft die sie bei uns finden, mißbrauchen. (Lärm) Ihre Umtriebe müssen streng bestraft werden. Aber die Humanität und die Civilisatian würden Maßregeln zurückweisen welche ohne Unterschied Deutscht träfen, welche seit langer Zeit in Frankreich wohnen und welche 3 ihre Industrie und . Arbeit zur Größe und zur Wohlfahrt unsere

andes beigetragen haben. .

( Hr ch Te ag Re pegff. der der Linken: Der Herr Miiniste antwortet nicht.

daß es selbstverständlich außer Zweffel ist, daß eine Maßregel wit ö ö. welche es sich handelt, Mittel wege lien org men zuläßt und daß, wenn Männer als friedliche Bürger bezeichne

Ber Minister Clement Duvernois: Die Preußen haben unsert

Der Minister des Innern: Ich erwidere dem Herrn Pelletan

gänge 1865 und 1866 in die Mobilgarde mit der Abänderung an, daß die vom Gesetze von 1832 festgestellten Ausnahmefälle

aufrechterhalten werden. Italien. Florenz, 16. August. In

getroffen zu haben.

Pferde zu erlassen.

Die »Unita Cattolica meldet aus Civita · Vecchia vom 7. August: »Die Stadt ist seit gestern von den päpstlichen Truppen besetzt. Diese bestehen aus 4 Eompagnien Zuaven, 2 Bataillonen einheimischer Jiger und 5 Sräͤgonern?' Eind I) Batterie Artillerie war schon zur Zeit der französischen Be⸗

satzung hier.«

Nußland und Polen. Aus

auch diesmal, die Regimenter ihre Mannschaft

bekannt. Schweden und Norwegen.

zusetzen.

Christ iania, 15. August. Im Hafen von Horten (lan der westlichen Seite des Christianiäfjordes werden gegenwärtig die norwegischen Thurmschiffe Skorpionen« und » Mijölner⸗ in Stand gesetzt. Das Kommando an Bord des Thrudvang⸗ und »Lougen« soll zwar gestrichen werden, aber das Inven—

tarium verbleibt am Bord;

Die norwegische Kriegskorvette »Normen« ist in Bergen

(Norwegen) eingelaufen.

Aus dem Wolff'schen Telegraphen-⸗Bureau.

Stuttgart, Dienstag, 16. August. Der »Staatsanzeiger⸗« Die russische Gesandtschaft in Wien telegraphirt nach geschehener Anfrage bei der russischen Gesandtschaft in Paris: Mein Pariser Kollege giebt Ihnen Nachricht, daß keine Ausweisungsverfügung getroffen ist. Friedliche Deutsche, welche in Frankreich zu bleiben wünschen, sind dazu er⸗

meldet:

mächtigt.

Stuttgart, 17. August, Vormittags. In Württemberg ist für die Dauer des Krieges ein General⸗Kommando einge⸗

General⸗

l, ttwe Nach der »Indépen⸗ dance« hat die Kaiserin Eugenie hier sondiren lassen, ob sie eintretenden Falles durch Belgien reisen könne, um sich nach Man glaubt, daß eine bejahende Ant—

richtet und der Kriegs-Minister von Succo zum Gouverneur ernannt. Brüssel, Mittwoch, 17. August.

England zu begeben. wort erfolgen wird.

Dasselbe Blatt meldet aus Paris: Die Südbahngesell⸗ schaft (Paris⸗Mediterran6e) trifft Vorbereitungen, um für den Fall einer Invasion der Hauptstadt ihre Bureaux schnell nach Ins Auge gefaßt werden

ting t aus Paris hat Baron Malortie einen Aufruf an die in Frankreich leben.

den Hannoveraner erlassen, in welchem er dieselben zur Bil— dung eines hannöverschen Freischützen-Corps auffordert, das

dem Süden verlegen zu können. zunächst Lyon oder Montereau. Nach einem eingegangenen Privatberichte

sich der französischen Armee anschließen soll.

. der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer erklärte der Minister .

Die Ereignisse haben in unserer Haltung nichts geändert, die= selben lassen jedoch die Dringlichkeit erkennen, die nöthigen Maßregeln zu ergreifen, um ohne Schwäche und ohne Unruhe den Ereignissen entgegenzugehen. Es ist nöthig, daß wir unsere Kräfte verstärken, um für die innere Sicherheit Vorke In Folge dessen hat sich die R entschieden, zwei weitere Altersklassen zu den Fahnen einzube⸗ rufen. Die Regierung verlangt fur dieselben einen Kredit von 40 Millionen, welche die Nationalbank beschaffen wird. Ferner fordert die Regierung die Befugniß, ein Ausfuhrverbot für

hrungen egierung

Petersburg vom 15. August wird gemeldet, daß, nachdem jetzt die . bei

Krasnoe⸗Selo beendet sind, in der Garde, sowie alljährlich so bis zum 15. September zum Behufe freier Arbeit beurlauben . Ein Befehl des Großfürsten Nikolaus giebt diese Maßregel

chwed n. Stockholm, 12. August Der König ist heute Morgen mit dem Schnellzuge nach Töre: boda abgereist, um von dort die Reise nach Carlsborg fort

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Vereinsthätigkeit für die Armee.

Berlin, 7. August. Nach vorliegenden Erklärungen der betheiligten Regierungen sollen auf allen Staats!“ und Privatbahnen Nord und Süddeutschlands frachtfrei be⸗ fördert werden: I) Sendungen unter dem Vermerk für ausgerückte deutsche Truppen« a) von Privatpersonen an Komites oder Vereine, b) von Komites oder Vereinen unter sich, R von Komites oder Ver- einen an, die Reserve⸗Lazareihdepots, Truppentheile ꝛc. 2 Die Jo—⸗ Fanniterritter, Aerzte, Geistliche und fonstige Personen der freiwillien Krankenpflege, wenn sie mit Legitimationskarten versehen sind, welche a) vom Königl. Kommissar oder dessen Stellvertreter für Norddeutsch= land inkl. Hessen und Baden, b vom Landesgusschusse des bayerischen Vereins zur Pflege und Unterstützung im Felde verwundeter und 'er— krankter Krieger, c) vom Vorstande des württembergischen Sanitäts- Vereins ausgestellt sind, werden freie Fahrt auf allen Staats- und Privatbahnen Nord und Süddeutschlands haben.

e,, Ven k ann t ima chung.

Rem Hinblick auf, die vielen Anerbietüngen wegen Errichtung von Vereins und Privatlazarethen für verwundete und kranke Militär- personen wird es allgemein erwünscht fein, die hierüber bestehenden, nachfolgend zusammengefaßten Vorschriften kennen zu lernen.

Derartige Anerbietungen sind durch die Landes, resp. Provinzial oder Bezirksdelegirten des Königlichen Kommissars und Militär. Inspecteurs der freiwilligen Krankenpflege an die Königlichen Provinzial-Intendanturen zu richten, welche in Gemein- schaft mit den betreffenden Corps General ⸗Aerzten die Verhältnisse zu prüfen und darnach die Entscheidung zu treffen haben. Diese Prü⸗ fung erstreckt sich namentlich: a) auf die passende , ,. der für das Lazareth in Aus sicht genommenen Näumlichkeiten, b) auf die Sicherstellung des geeigneten ärztlichen, hülfsärztlichen und Pflege personals und c auf Gewährung einer ordnungsmäßigen Verpflegung, wobei die vorgenannten Behörden im Allgemeinen die für die staat— lichen Lazarethe maßgebenden Grundsätze in Anwendung zu bringen und dem entsprechend den Vereinen ihre berechtigten Wünsche in jedem einzelnen Falle mitzutheilen haben. Im Uebrigen gilt noch als Grundsaßz, daß Vereinslazarethe auf mindestens 26 Beiten und' nur an, resp. ganz in der Nähe von Orten einzurichten sind, wo siaatliche Reservelazarethe vorhanden sind. Wo jedoch die vorgedachten Bedin gun⸗ gen nicht in jeder Beziehung zutreffen, haben die qu Behörden die Auf⸗ merksamkeit der Vereine resp. Privatpersonen darauf hinzulenken, daß es in solchen Fällen opportuner sei, ihr Anerbieten auf Auf⸗— nahme von Rekonvaleszenten Errichtung von Privat Pflegestätten zu richten. (Vergleiche die kriegsministerielle Bekanntmachung vom 25. Juli 9) 2) In Vereinslazarethen dürfen keine Kranke, welche an ansteckenden Krankheiten leiden oder voraussichtlich einer baldigen In- validität entgegengehen, aufgenommen, auch diesen Lazarethen nicht Kranke direkt aus den stehenden Kriegslazarethen überwiesen werden. Die Ueberweisung der Kranken erfolgt überhaupt nur nach Bestim— mung der unter 3. gedachten Reserve-Lazarethkommissionen. 3 Die Vereinslazarethe stehen in arzt hrt. h fr, und medizin ⸗polizeilicher Beziehung, unter der Kontrole des Staates, weshalb jedes Vereins- lazareth einem nahe gelegenen Reservelazareth zugetheilt werden muß, dessen Kommission für die Handhabung der Disziplin unter den Kranken und für die Vertretung der staagtlichen Interessen zu sorgen hat. In weiterer Instanz haben die an einzelnen größeren Garnisonorten ernannten Lazareth-Direktoren, im Uebrigen die Pro⸗— vinzial Militär ⸗Behörden das Staatsinteresse wahrzunehmen. Ueberdiez sind alle Vereins. Lazarethe dem Königlichen Kommissar und Militär -⸗Inspecteur der freiwilligen Krankenpflege für die Armee im Felde untergeordnet, welcher erforderlichen Falles die Aufsicht durch Delegirte ausüben läßt. ) Die ökonomische Verwal⸗ tung der Vereins Lazarethe ist, abgesehen von den ad 3 bezeich˖ neten sanitätlichen in militärischen Rücksichten, ganz selbständig. Die Militärverwaltung kann auf desfallstges Verlangen für die Leistungen eine Entschädigung übernehmen, welche am zweckmäßigsten in festen. den Verhältnissen enisprechenden Sätzen pro Kopf und Tag normirt wird. De Provinzial Intendanturen sind ermächtigt, derartige Uebereinkommen zu treffen. Eben so kann auch mit Genehmigung der Provinzial Intendanturen zur Errichtung von Vereinslazarethen die Ausstattung, resp. ein Theil derselben, von der Militärverwaltung übernommen weden. Berlin, den 12. August 1870.

Kriegs Ministerium. Militär ⸗Medizinal⸗Abtheilung. Grimm. Mand.

. Bekanntmachung. Das Kriegs Ministerium hat wahrgenommen, daß über die Stel.

erden, welche durch langen Aufenthalt, durch ihre Gewohnheiten . ihre m n,. so zu sagen naturalisirt sind, wir nicht 1 . . 3 f en,, , n n,, ay ö. es nöthig gewese 1 ; h 2 Hit oinchen der Linken: Älsdann sind wir voll ommen einverstanden. . . . . die Straßburger Blätter wird, wie die Karlbt. Z.“ mittheilt, bestätigt, daß in verschiedenen elsäßischen Städten, so namentlich in Thann, die brutalsten Gewaltthaten geg dort lebende Deutsche ausgeübt worden sind. Es wird . dringende Aufforderung erlassen, sich in einer Weise zu 3 halten, welche des französischen Namens würdiger sei, und au die Möglichkeit schwerer Nepressalien, sowie darauf hingemwic daß allen Nachrichten zufolge . Deutschland lebende Franzose anz unbehelligt gelassen würden. ö e gt ß . B (Auf indirektem Wege.) Der geseß gebende Körper nahm in seiner heutigen Sitzung den 9 Ferry beantragten Gesetzentwurf auf Einverleibung der Jah

lung des Allerhöchsten Orts ernannten Königlichen Konmissars und Militär-⸗Inspecteurs der freiwilligen Krankenpflege für zie Armee im Felde imnzer noch Unklarheiten bestehen.

In Folge dessen sieht sich dasselbe veranlaßt, seine Beanntmachung 22, Juli C. unten nochmals mit dem ausdrücklicen Bemerken zur Publikation zu bringen, daß nach Allerhöchster Instruktion dẽ⸗

London, Mittwoch, 17. August, Morgens. Lord Gran— ville hat am 11. d. eine Cirkulardepesche an die Vertreter Englands im Auslande gerichtet, in welcher er die von deutscher Seite vorgebrachten Beschwerden wegen angeblich einseitig be⸗ vom obachteter Neutralität widerlegt und ausführt, daß England in dieser Beziehung denselben Grundsätzen treu geblieben einheitliche Vertretung der freiwilligen Krankenpflege resp. Ves⸗ ist, die überhaupt bisher und auch von Preußen bei der Armee und die Herbeiführung des einheitlicher Zuss Ir wohrend des Krimkeieges beobachtet seien. Die Depesche er⸗ wirkens derselben ausschließlich dem Königlichen Kor wähnt ferner, daß ein Ausfuhrverbot für Kohlen nach den obliegt. lin, den 13. August 1870 neutralen Häfen unstatthaft wäre, und daß eine Üeberwachung . ö Hinisterium dieser Ausfuhr unausführbar sei. Die Ausfuhr von Pferden 379 ,, . habe im Ganzen während des Monats Juli nach Deutschland Riotkz.“ . und Belgien 413, nach Frankreich 583 Stück betragen. Mu⸗ Der Allerhöchst ernannte Kommissar ist da leitende Spitz der nition sei nach Frankreich gar nicht und eine geringe Quanti⸗ freiwilligen Krankenpflege. Derselbe oll die- hätigteit der. Vereine tät nach Belgien, Holland und Hamburg ausgeführt worden. Und einzelnen Opferwilligen konzentriren i einheitlich leiten un

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4 Offiziete und 137 französische Kriegsgefangene unter ent— . Bedeckung hier ein, die nach ihrer Beförderung auf der Verbindungsbahn zum Ostbahnhofe und nach erfolgter Be⸗ wirthung nach den östlichen Provinzen zur Aufnahme in den dortigen Festungen durch ein Begleitkommando des Ersatz⸗ Bataillons 4. Garde Regiments zu Fuß weiter befördert wurden.

Aus der Festung Eüstrin geht uns die Mittheilung zu, daß daselbst 1 Offiziere und ca. 520 Unteroffiziere und Ge— meine der französischen Kriegsgefangenen untergebracht sind; die meisten von ihnen gehören dem 56. und 74. Linien ˖ Infanterie⸗ Regiment und den Treros an, auch sind mehrere chasseurs A Uéheval und à pied un * elsäßer Husaren darunter.

Gießen, 14. August. (Mar Zstg.) Heute trafen die ersten Gassenkehrer aus Paris, welche dl hist als Deutsche aus⸗

iesen worden sind, dahier ein. 6, 16. August. (Frankf. Jon.) Die in