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v en. Nach einem Telegramm aber, welches er Abends i. über 6. Gefecht bei Metz an die Kaiserin gerichtet, und welches im »Journal officiel abgedruckt ist, war der Kaiser am 14. Abends 10 Uhr noch in Longeville, z Meile
ich von Metz. . wen,, , nm, 16 b. M. veröffentlicht die Ernennung von 26 Bataillons-Chefs der mobilen National— a,. 18. August. (W. T. B.) (Auf indirektem Wege. Im gesetzgebenden Körper gab Palikao folgende (die That— sachen völlig entstellende) Erklärung ab: Die Nachrichten vom Kriegsschauplatze lauten gut, Die Preußen haben einen Waffen— stillstand nachgesucht, um ihre Todten zu beerdigen; sie haben auch ihren Vormarsch auf Bar- le⸗Duc eingestellt. Endlich ist es auch gewiß, daß ein ganzes Kürassiercorps, das des Grafen Bismarck, vernichtet ist. Auch bei Schlettstadt hat ein kleines Engagement stattgefunden. Endlich spreche eine preußische, durch Belgien beförderte Depesche, nur von einem Kampfe, nicht aber von einem Siege. Schon hieraus folge, daß die Preußen einen Echec erlitten haben müßten.
Brüssel, 17. August. (Telegr. des Frankf. Journ.) Der Kaiser, der an, Prinz und Prinz Napoleon haben sich nach Rheims begeben. ö
* . san n chen Dougniers Frankreichs bilden 22, 069 Mann, welche, wie Pariser Blätter melden, jetzt nach Paris gezogen werden. Da die Einkleidung der Nationalgarden jetzt zu kostspielig werden würde, so ist es Jedem freigestellt, » sich nach Gutdünken« zu kleiden, nur wird die graue oder schwarze Farbe und ein Käppi, »das an das der Linientruppen erinnert,
empfohlen.
Swinemünde, 18. August. (Ostsee⸗3) Heute Mittag kamen auf der Rhede in 2 Meilen Entfernung vier französische Panzerschifft und zwei Dampf -⸗Aviso an. Einer der letzteren übergab unter Parlamentärflagge die Blokade-Anzeige an den englischen Konsul und den Bürgermeister. — Die Frist zum Auslaufen neutraler Schiffe ist bis zum 25. d. M. festgesetzt.
London, 16. August. Einem Kabeltelegramme gestrigen Datums zufolge hat die Regierung der Vereinigten Staaten den Hehlb, des amerikanischen Geschwaders in europäischen
Gewässern angewiesen, Kriegsschiffe zur Beschützung amerika—⸗ ie nnen , nach Elbe und Weser zu schicken, jedoch die
Regeln der Blokade strengstens zu beobachten.
— Der Diskont der Preußischen Bank ist gestern auf 6 Prozent und der Lombardzinsfuß für Waaren wie Effekten auf 7 Prozent ermäßigt worden.
— Wie sehr der Krieg in die Verhältnisse der Staats— verwaltung eingreift, erhellt unter Anderem daraus, daß allein die Postverwaltung aus ihrem Personal ca. 1500 Beamte, 1909 Unterbegmte und 1109 Postillone, zufammen 4500, für die Zwecke des Krieges gestellt hat. Davon sind nahezu 900 für den Feldpostdienst in Verwendung; die übrigen 3699 zum Dienst mit der Waffe eingezogen. Gegenwärtig gehen täglich etwa 200,009 Briefe und Korrespondenzkarten zur Armee und außer- dem täglich ca. 40,00) Thaler an baarem Gelde, meist in Geld= briefen von 1 bis 2 Thalern an die Soldaten mit der Feldpost
ab. Die . noch nicht festgestellt werden können.
Hannover, 17. August. Auf die vom provinzialstän⸗ dischen Verwaltungsausschuß und dem Landes-⸗Direktorium an Se. Majestät den König gerichtete Adresse ist folgende Ant— wort Sr. Majestät eingegangen K
Aus der Adresse, welche die Mitglieder des propinzialständi⸗ schen Verwaltungsausschusses und die Mitglieder des Landes- Direktoriums unter dem 30. v. M. an Mich gerichtet, habe Ich mit Genugthuung ersehen, welche Gefühle alle Herzen der Provinz Hannover in dieser ernsten, drangvollen Zeit bier n und sage Ihnen für den warmen Ausdruck, den Sie denselben ge geben haben, Meinen Dank. Die Gewißheit, daß der Geist, der in den Befreiungskriegen Ihre Väter zu großen Thaten getrieben, jetzt auch deren Söhne, wie die gesammte deutsche Nation durchdringt, hebt Meinen Muth und stärkt Mein Vertrauen, daß Gott der Herr, der uns in dem kaum begonnenen Kampfe bereits einige glänzende Siege verliehen hat, unserer gerechten Sache auch ferner gnädig bei- stehen und den im Aufblick auf Ihn unfreiwillig unternommenen Krieg herrlich hinausführen werde. — H.-O. St. Avold, 12. August 1870. — (gez) Wilhelm. .
Frankfurt, 17. August. (Frankf. Journ.) Heut weht über dem amerikanischen Generalkonsulat auf dem Goetheplatz das Banner der großen überseeischen Republik. Wie wir hören, geschah dies in Folge und zu Ehren der durch den amerikani⸗ schen Gesandten in Berlin, hr. George Bancrofft, dem hiesigen Generalkonsul, W. P. Webster, gemachten Mittheilung, daß die preußische Regierung dem General Lieutenant Sheridan, dem zweithöchstkommandirenden Offizier der Unionsarmee, aufs Be⸗ reitwilligste gestattet habe, sich der deutschen Kriegsarmee zum
Zweck militärischer Beobachtungen und Studien anzuschließen. General -⸗Lieutenant Sheridan passirte bereits gestern unsere Stadt auf dem Wege nach dem gerte enn .
Baden. Karlsruhe, 17. August. Die »Karlsr. Ztg.« theilt über den Gang und Stand der Angelegenheit der Aus. weisung der Deutschen aus Frankreich nach zuverlässigen Nach— richten Folgendes mit:
Die Kaiserlich französische Regierung hatte bei Ausbruch des Krieges angeordnet, daß kein Deutscher ohne besondere Ermächtigung des Ministers des Innern in Frankreich reisen oder Frankreich ver— lassen dürfe. Bei der herrschenden Aufregung und der sich stei— gernden FTeindseligkeit gegen die Deutschen ward eine große Anzahl deutscher Arbeiter von den Werkstätten entlassen, da die Franzosen sich weigerten, neben ihnen zu arbeiten. Sie irrten ohne Beschäftigung, ohne Hülfsquellen und außer Stand, den französischen Boden zu ver—
lassen, umher. Der neue Minister des Innern, Herr Chevreau, ver—
fügte die Ausweisung aller (nicht blos der arbeitslosen) An— gehörigen derjenigen deutschen Länder, mit denen Frankreich Krieg führt (also aller Deutschen). Auf Norstellungen der Ge— sandten der Vereinigten Staaten von Amerika und der schweizeri— schen Eidgenossenschaft, der Herren Washburn und Kern, welche die Interessen der Angehörigen des Norddeutschen Bundes, Bayerns und Badens vertreten, sowie des Kaiserlich russischen Geschäfisträgers, Herrn Okonneff, als interimistischen Vertreters der württembergischen Interessen, wurden alle diejenigen Deutschen mit der Ausweisung ver . schont, welche sich in Frankreich ständig niedergelassen (6tabli) haben, oder sich über hinreichende Subsistenzmittel ausweisen können, oder der Kaiserlichen Regierung durch bekannte Personen empfohlen wer— den. Selbstverständlich sind auch Weiber und Kinder von der Maß— regel ausgenommen. —
Die Angehörigen des Norddeutschen Bundes sollten über Belgien, die Angehörigen der süddeutschen Staaten über die Schweiz geleitet werden. Am 13. d. M. war, weil Belgien dem Kriegsschauplatz zu nahe liege, die Ausweisung aller, auch der Norddeutschen, über die Schweiz beliebt worden. Auf Gegenvorstellungen (mit Berufung auf die Geographie) wurde aber die ursprüngliche Verfügung der Aus. weisung der Norddeutschen über Belgien wieder hergestellt. ;
Der schweizerische Gesandte, Hr. Kern, war sofort um thunlichste Erleichterung der Heimkehr der ausgewiesenen Bayern und Badener besorgt und erwirkte von der Verwaltung der Paris -Lyoner Bahn das Zugeständniß der Beförderung von Paris nach Pontarlier an der schweizer Grenze um die Hälfte der Taxe. Diese Erleichterungen werden den Ausgewiesenen auf ein Zeugniß der schweizerischen Ge— sandtschaft, daß sie außer Stand seien, die Reise auf eigene Kosten zu machen, bewilligt. Dieselben können Frankreich mit einem Visa der schweizerischen Gesandtschaft verlassen, und es ist die Einholung des Visas der Kaiserlichen Polizeipräfektur und des Ministeriums des Innern nicht weiter nöthig. .
In Nothfällen gewahrt die schweizerische Gesandtschaft, vorbehalt . lich der Abrechnung, auch Unterstützungen in Geld.
Ueber die Vorsorge, welche die Großherzogliche Regierung außer. dem für den Transport der Ausgewiesenen von Pontarlier ab bis in ihre Heimath getroffen hat, haben wir schon berichtet. Die Unter stützungen Seitens der Angehoͤrigen, welche den in Frankreich befind- lichen Badensern durch Vermittelung des Ministeriums und der schweizerischen Gesandtschaft zugingen und zugehen, werden denselben nicht nur die Heimkehr, sondern auch, je nach dem Betrage der Sen dung und nach der Persönlichkeit, den Nachweis hinreichender Sub— ,,, und das Verbleiben an Ort und Stelle ermöglichen und erleichtern.
Aus vorstehender Darstellung ergiebt sich übrigens zugleich, daß die Maßregel der Ausweisung der Deutschen auf Verwendung der
Vertreter neutraler Staaten in ihrer Ausführung bedeutend gemildert Zahl der von der Armee eingehenden Sendungen hat h führung g
ist, und daß es in Frankreich angesessenen oder an ihrem Aufenthalts orte einigermaßen bekannten Deutschen nicht schwer werden wird, sich wenigstens an solchen Orten zu behaupten, an welchen die öffentliche Gewalt nicht unter dem Druck des Pöbels steht. Bayern. München, 17. August. Der Emissionspreis des neuen fünfprozentigen Melitäranlehens zu 15 Millionen
ist auf 92 festgesetzt.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 17. August. (Wien. Z. Graf Chotek trifft morgen Nachmittags von St. Petersburg hier ein, um unverzüglich und nur noch nach einem kurzen Besuche seiner Mutter auf seinen Posten zurückzukehren. Graf Vizthum ist schon vor einigen Tagen von seiner vertraulichen Mission in Florenz nach Wien zurückgekommen.
Belgien. Brüssel, 17. August. Der König hat sich mit der Königin und dem Grafen von Flandern gestern nach Cortenberg und anderen Orten der Umgegend von Louvain bege— ben, um die Truppen in ihren Kantonnements zu besuchen.
— Die Repräsentanten kammer votirte gestern eine Adresse an den König als Erwiderung auf die Thronrede.
Frankreich. Paris, 16. August. Das Departement du Var und die Städte Cherbourg, Brest, l Orient und Roche— fort sind in Belagerungszustand erklärt worden.
— In der Sitzung des gesetzgebenden Körpers am 12. d. M. kam die Frage zur Sprache, ob Marschall Bazaine wirklich die französische Armee kommandire, die dem Feinde gegen üher steht. Der Kriegs Minister antwortete: »Marschall Bäzaine
sei der einzige Obergeneral, es ezistire kein Kommando, welches
höher als das seinige sei, noch welches au Auf die andere Frage, ob Marschall Bazain unter seinem direkten Befehl habe, antwortete der Kri Die Garde sei den anderen Armee ⸗-Cor pie sie, unter dem Befehle des Marscha wurde, wie bereits telegraphis des von Favre in Vors vorgenommen. Die Initigtiwekommi s gegen? Stimmen für Verwerf Dem Reglement zuf chen Schluß
llärt.
über die summaris
Seite gesetzt würde, und daß
Prüfung der Fragen beschäftigen. feindli Ueberweisun
Die schien
machen zu wollen.
Dynastie!«
mer setze. schloß der gesetzgeben?de tomite der Vertheidigung zu errichten, discutirt werden soll. Es wird versichert, daß der Vor
Körper,
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Vorschlags des Vertheidigungs-Komites eine Da trat Gambetta auf und handelt sich darum, zu wissen, ob wir unfsere haben zwischen dem Heil des Vaterlandes Eine große Aufregung ergri Die ganze Linke und ein Theil des linken Centrun dirten mit Begeisterung. der Tribünen ließ laut seinen Beifall ertönen. Minister beeilte sich, zu erklären, daß seine Ab verständniß mit der ganzen Kammer zu h Vertrauen in den Patriotismus aller Fraktion Nach einigen Minuten der Unterb daß der Vors
Die Rechte schwieg.
der geheimen Sitzung abgelehnt wurde.
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energischen und thätigen Mann von Paris zu ernennen. Dies sei
der Grund
rochu's, einen andern gäbe es nicht.
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— 18. August. (W. T. B.) Im gesetzgebenden Kör— ber zeigte Palikao die Ernennung Trochu's zum Gouverneur aris an und fügte hinzu, es sei nöthig gewesen, einen zur Leitung der Vertheidigung für die Ernennung
diesem in klei
des
betreffenden
Vereinsthätigkeit für die Armee.
der freiwilligen Unterkunft und
entnommen Bediensteten
dat. vom !
ßerhalb desselben sei.« serliche Garde Kriegs⸗Minister ps assimilirt und stehe, Ils Bazaine.“ Sodann ch gemeldet, die wichtige
rage chlag gebrachten Ich
Vertheidigungskomites ssion hatte bekanntlich mit ung dieses Vorschlags sich er— olge mußte eine erste Siskufsion . schlußfolgerungen der Initiativekommi sion eröffnet werden, Die Linke verlangte, daß in B
Hothwendigkeit der öffentlichen
s⸗ v etracht der Wohlfahrt diese Formalität bei die Bureaux sich sofort mit der
Das Ministerium zauderte. ch. Der Kriegs ⸗Minister Bureau des Kabinetsfrage
sprach: »Es Wahl getroffen und dem Heile einer ammlung. is applau⸗ Das Publikum Der Kriegs— sicht sei, im Ein— daß er volles en der Kam— rechung be⸗ rschlag. in geheimem Komite
Staate erfolgt, sind die Löhnungsbeträge im Annahmebuche ein- zutragen und kommen bei der Schlußabrechnung in Ansatz. 8) Die jenigen der Herren Delegirten, welche der Geldmittel bedürfen, haben dieserhalb ihre Requisitionen an denjenigen Landes-, Pro- vinzial⸗ oder Bezirks ⸗Delegirten zu richten, welcher ihnen zunächst . Sitz hat. Das Verzeichniß dieser Delegirten folgt nachstehend: Preufische Monarchie. J. Provinzial Delegirte. I) Provinz Preußen; Der Wirkliche Geh. Rath und Ober- Praͤsident v. Horn zu Königsberg. 2 Provinz Pommern: Der Wirkl. Geh. Raith und Ober Präsident v. Bü n ch du sen zu Stettin. 3) Provinz Brandenburg: Der Wirkl. Geh. Rath und Ober- Präsident v. Jagow zu Potsdam. 4) Provinz Posen: Der Ober- Präsident Gräf von Königsmarck zu Posen 5) Provinz Schlesien: Der Wirkl. Geh Rath und Ober, Präsident Graf Eberhärd zu Stolberg ⸗Wer— nigerode zu Breslau. 6) Provinz Sachsen: Der Wirkliche Geh Nath und Ober -⸗Präsident pon. itz leben zu Magdeburg. 7 Pro— vinz Schleswig: Der Wirkliche Geh. Rath und Ober ⸗Präsident Frei⸗ bert v. Scheel ˖ Plessen zu Kiel. 8) Provinz Hannoder: Der Gber— Präsident Graf Otto zu Stolberg⸗ Wernigerode zu Hannover ON Provinz Westfalen: Der Staats. Minister a. D. Freiherr von
Bodelschwingh zu Münster— 109). Provinz Hessen Ra rg. . 96 i , n n,. v. derne leu ge d einprobinz; Der Wirkliche Geh. Rath ün Prãsiden v. 43 , , mn Coblenz. . . ö wBB edirts-Delegirte. 12 Bezirk Schleswig: Der ie rungs -Vize⸗Präsident von Ende zu Schr hie h, r, n Wies baden: Der Regierungs- Präsident Graf zu Eulenburg zu Wiesbaden. 14 Regierungsbezirk Eöln: Der Regierungs- Präͤsident von Bernuth zu Cöln. 15) Regierungsbezirk Düsseldorf: Der Re— ., von Kühlwetter zu Düsseldorf. 16) Regierungs- ezirk Aachen: Der Regierungs Präsident von Bardeleb⸗ n zu Aachen. 17) Regierungsbezirk Coblenz: Der Regierungs Vize ⸗Präsident Graf von Villers zu Coblenz. 18) Regierungsbezirk Trier: Der Regie rungs, Präsident von Ernsthaufen zu Trier. sS) Stadt Berlin? Der Geheime Ober ⸗Medizinal-⸗Rath Dr. Houfseltke, Delegirter bei der General - Lazareth Direktion. 20 Stadt Frankfurt a. M.: Der Ober Bürgermeister Mumm. Der Br. med. Spieß, Stellvertreter. . Andere deutsche Staaten. III. Landes ⸗Delegirte. 21). Königreich Sachsen: Der General Major Freiherr von Reitzen⸗ stein zu Dresden. 22) Großherzogthum Baden: Der Geheime Hof⸗ rath Vierordt zu Karlsruhe. 23 Großherzogthum Hessen: . Großherzoglich hessische Hofgerichts Kath Weber zu Darmstadt. 24) Großherzogthum Sachsen Weimar: a) der Großherzoglich sächsische Ober Hofmarschall General Graf von Beust zu Weimar; Stell vertreter QAberst. Lieutenant Biber zu Weimar; b) der Großherzoglich sächsische Bezirks Direktor Condray zu Eisenach; Stellvertreter; , . v. Egloffstein in Eifenach. 25) Groß, herzogthum tecklenburg Schwerin: Der Großherzogliche General- Lieutenant von Zülow zu Schwerin. j Gre her zogt hum Olden⸗ burg: Der Großherzogliche Gerichts anwalt Dr. Hoy er zu Oldenburg. 27 Herzogthum Braunschweig: Der Ober. Bürgermeister Caspari zu Braunschweig. 28) Herzogthum Sachsen ⸗ Coburg Gotha: a) der , sächsische Staats- Minister von Seebach zu Gotha; 5, der erzoglich sächsische Landrath Ewald zu Coburg. 29 Herzogthum Sachsen ˖ Altenburg: Der Herzoglich sächsische Ober Stabsarzt Pr. C5 wer zu Altenburg. 30) Herzogthum Anhalt: Der Herzoglich anhaltische Kreis ⸗Direktor Bramigk zu Cöthen. 31) Fürstenthum Lippe Schaum- burg: Der Fürstlich Geheime Regierungs. Rath v. Kampe zu Bücke— burg. 32) Fürstenthum Waldeck und Pyrmont: Der Major 3. D. Schmidt zu Arolsen. 33) Freie und Hansestadt Lübeck! Der Gber⸗ Appellationsgerichts ⸗Präsldent Pr. Kierulff zu Lübeck. 34) Freie und Hansestadt Bremen: A. G. Mosle in Bremen. 35) Freie und Hansestadt Hamburg; G. von Lind zu Hamburg. Berlin, den 1. August 1870. Der Königliche Kommissar und Militär - Inspecteur der freiwilligen Krankenpflege.
Fürst Pleß.
— Die 15. Nummer des Armee - Verordnungs⸗-Blattes hat fol · genden Inhalt: Instanzenweg für die Allerhöchsten Ortes vorzulegen den Eingaben der Truppen 1c. während der Dauer des mobilen Ber. bältnisses. — Bezeichnung der, in Gewäßhelt der Allerhöchst unter dem 17. Juli c. bestätigten Ordre de Bataille formirten Landwehr— Divisionen, Brigaden und Regimenter. — Gehalts ⸗Kompetenzen der, beim Eintritt der Mobilmachung als Unter -Aerzte in Assist enz Arzt Stellen verwendeter einjaͤhrig freiwilligen Aerzte, der dienstpflichtigen Aerzte und Mediziner. — Heranziehung militairpflichtiger Mediziner der älteren Semester zum militärärztlichen Dienst. — Reisefosten und , ., für Dienstreisen der Bundesbeamten. — Einsendung der
apporte.
— Die Nr. 32 des »JustizMinisterial. Blattes« enthält einen Plenarbeschluß des Königlichen Ober- Tribunals vom 24. Juni 1370 über die Auslegung des §. 3 des Gesetzts vom 83. Mun. Sö5 , betreffend die Befugniß der Gläubiger zur Anfechtung der echts handlungen zahlungsunfähiger Schuldner (Gesetz Sammlung von 1855 S. 429), nach welchem gegen die Annahme der Bermoögens« unzulänglichkeit auf Grund des §. 3 des Gesezes vom g. Mai 1855 in dem Prozesse über die Anfechtung einer Rechts handlung des Schuld— ners durch Nachweisung geeigneter Vermögensobjekte desselben ein Gegenbeweis geführt werden kann.