3316
Wechsel.
Eisenbahn - Prioritits Aktien und Obligationen.
1 . Wien, öst. W.
Petersburg .... do. y Warsehau
Cuarz.
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Obersebl. Lit. H do. 222. do. (¶ Cosel-Od.). .. do. Grieg - Neisse). Ostpreuss. Südbahn Rheinische. .... ..... . do. v. St. garant. .... do. 3. Em. v. 58 u. 60 do. v. 62 n. 64 do. v. 1865 .. V. St. garant. ..... Khein-Hahe v. St. gar. .. do. do. II. Em. Ruhrort-Cx.· E. - Gd. I. Sæx. do. II. Ser. do. III. Ser. Scehles wig- Holsteiner Stargard Posen .... ..... Il. Em. III. E. 1. Ger, . ....
do. Ribhelmsb.
Eisenbahn- Prioritiis Aktien und Obligationen.
Tachen-Düsseld. do. do. Aaechen-Mastriehter do. Il. Em. do. Ill. Em. Sergiseh - Märk. l. Serie do. Il. Sorie z0. III. der. ö. Staat 3] gar. 22 IV. Serie V. Serie do. VI. Serie do. Düsseld. -Elbf. Priorit. do. do. Il. Sorie do. Dorinund-Soest do. do. do. Hordb. Fr. W.. ..... Berlin- Anhalter ..... .... do. . do. Berlin- Görlitzor Berlin- Hamburger....
do. Il. Em.
B. Potsd.· Magd. Lit.A.n.B. do. Lit. C. ..
do. Serlin- Stettiner
I. Serie II. Serie III. Serie IV. S. v. St. gar. do. do. Breslan-Sebweid. - Ereib. . do. Lit. ¶.
Cõlu- Crefelder. Sa e vVGCee Cõln- Mindener
do. ; ; Madeburg - Halberstidter . * von 1865 do. von 1870
do. Wittenberge Magdeb. Leipz. IIl. Em. Maßdeburg-Wittenberge . Märk. L. Serie do. II. Ser. à 623 Thlr. de. Oblig. L. a. Il. Ser. do. II.. Ser. do. Hiedersehlesiĩsehe i,. do. Lit. D. Obersehl. Lit. A.. . ...... do. i m . do. Lit, C.. do. Lit. . do. Lit. , 1641 do. ö do. JI
I. Em. II. Em. III. Em.
Lit. B. 3.
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Boxtel- Wesel Oesterr. Nordwestb Dux-Bodenbach . ...... Belg. Obl. J. de Est. .. do. Samb. u. Meuse Fin fkirehen-Bares. ...... qaliz. Carl- Ludwigsbahn. do. do. neue Hollind. Staatsbahn Kasehau- Oderberg. . ..... U AT. Ostbahn ..... .... o. Nordostbahn Ostrau- Friedland . . ...... liomberg-Czernowiin..... do. Il. Em. do. III. Em. Mainz. Ludwigshafen Oestr.· franz. Ita atababn. do. nene Kronprinz Rudolf- Bahn. do. 69er. Stidöstl. Bahn (Lomb.) .. do. Lomb. Bons 1870, 74 do. do. v. 1875. do. do. v. 18716. do. do. v. 187718. do. do. Obligat. .. Charkow- Aso . . in Lvr. Strl. à 6.24 o. Chbarkow-Krementschug.. a0. in Lvr. Str. 6.24 Jelez-Orel ...... . Jelez-Woroneseh Keoslox-Woronesch .... Curek- Charkow. .... ö Kursk-Kiem. .. AMoskan-Rjäsan.. Moskau-Smolensk . ...... Poti- Tiflis 88948584 kiga-Dünaburger ... ..... Rjlsan-Koslow ..... Schuĩa-Ivanovo do. Warschau Terespol do. Kleine. Marsch. MWien.Silb. Prior. do. kleine.. Roekford., Rock Island.. South- Missouri ...... .... California Pacisie .. ...... KCansas-Pacisie Rabanne ...... n, , ö. . ö. . icago South. West. gar. n. JJ ö. 7 Fort Wayne Mouneĩe Oregon- Calif
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Pr. pro Berl. Abfuhr. do. Aquarium. do. Br. (Tivoli) Badische Bank. Berl. Kassen- V. do. Hand. -G. do. Immobilien do. Pferdeb. .. Braunschweig.. Ezemer Chem. Maschf. . Coburg. Kredit.. Danz. Privat - E. Darmstädter. do. ILettel Dess. Rredit - B.
ao. Lander. p. Beutsche Bank. Diskonto- Kom. .
do. Görlitner do. RKordd. Genf. red.in(ĩq. Geraer. .. ...... Dtsch. Gen. Bk. . ß. ¶ . Schust. u. C. ¶oth. Privatbank Gothaer LTettel . do. Gd. -Pr.- Pf. Uamb. Kom. Bk. Nannöversche ..
¶Cenrichshütte . . ( Hübner]. . 6 do. A. I. Preuss. do. Pfdb. unk. , 6 önigsb. Pr. -B. . Kredit Lüb. Comm. -B. Luxemh. Kredit AM gd. F. Ver. - G. Mgd. Bankverein Magdeb. Privat. Meininger Creod. Minerva Bg. -A. Aoldaner Bank. do. volle Leu-Sehottland . Corddeuntsche .. OQesterr. Kredit A. B. OQmnibus- G. hrl. Passage- Ges. 3 Centralstr. G. äönix Bergw.. do. . kortl.· F. Jord. H. Fosener Prov. .. Preussisehe B. .. kr. Bod. Cr. A. B. do. Hypoth. Br. Pr. Cnir.-Boder. 409 Intr. liber. Pr. Centr. Bd. C. A Renaissanes . ... kittersch. Friv. . Rostocker Sũehsische Si ch. Hyp.Pfdbr. Schles. B.. V. .. do. neue Sehles.Bergb.· G. do. Stamm-Pr.
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Bank- und Industrie- Aktien.
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Redaction und Rendantur: Sch wie ger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).
Beilage
aAllerhöchst leihung
- Chaufseen 1) von Westeregeln nach Etgerslehen bis um Anschluß an die Klein Germersleben nach Eigersleben bis zum Anschluß an die Had
glein⸗Ottersleben bis zum Anschluß an die Magdeburg ⸗Halberstädter gunststraße, 5) von Bahrendorf im Anschluß an die Wanzleben ⸗Wels—«
lebener der Richtung ( Staatschaussee, 65 von Westerhüsen über Sohlen nach Doden⸗ dorf bis zum Anschluß an die Magdeburg ˖ Leipziger Staatschaussee, 7 von Seehausen i. M. über Eggenstedt bei Göhringsdorf vorbei bis zur Grenze des Oscherslebener Kreises auf Warsleben, 8) von Klein——
Impfurther Kreischaussee, 9 von Welsleben im Anschluß an die
IM von Seehausen i. M, bis zur Kreisgrenze auf Siegersleben, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Wanzleben das Expro— priationsrecht fuͤr die zu diesen Chausseen stücke, ; ö. Unterhaltungs ⸗ Materialien, ⸗ gute auss n bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straßen. Zugleich wi
rl g igm? chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats ⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats ⸗Chausseen von Ihnen ange⸗ wandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗ Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der chausseepolizei⸗ Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und
Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender
den Kreistagen vom 29. Juni 1869 beschlossen worden, die zur Aus- führung der vom Kreise unternommenen Chausseebauten über den Betrag der durch die Privilegien vom 30. Mai 1855 und vom B. Seytember 1857 (Gesetz Sammlung 1855, Seite 481 — 1857, Seite 831) genehmigten Anleihen hinaus erforderlichen Geldmittel im Wege einer weiteren Anleihe zu den Antrag der gedachten Kreisstände: jeden Inhaber lautende, Zin der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 280,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen veder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 ö Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 280,090 Thalern, in
den Apoints:
nach dem anliegenden Schema (a.) auszufertigen, mit Hülfe einer
3317 Beilage zum Koͤniglich Preußischen Staats-Anzeiger.
6 227.
a =
er Erlaß vom 11. Juli 1870 — betreffend die Ver-
der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung
mehrerer von den Kreisständen des Wanzlebener Kreises unternommenen Chausseebauten.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau der
Bleckendrf⸗Hadmerslebener Kreischaussee, 29 von Domersleben nach giein Kodensleben, 3) von Groß-Wanzleben über Bottmersdorf und
mersleben ⸗ Bleckendorfer Kreischaussee, 4 von Hohendodeleben nach
und Osterweddingen in
über Sülldorf Magdeburg Leipziger
Kreischaussee Beyendorf bis
auf ur
PVanzleben nach Ampfurth bis zum Anschluß an die Schermoke—⸗ Wanzleben ⸗Welslebener Kreischaussee bis zur Kreisgrenze auf Salze,
erforderlichen Grund⸗ imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗
nach Maßgabe der für die
Uebernahme
Ich dem Kreise Wanzleben gegen
kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗ Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Bad Ems, den 11. Juli 1870. . 28 i lh elm. Für den Finanz ⸗Minister: Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
den Finanz ⸗Minister.
Kreis⸗Obligationen des Wanzlebener Kreises im Betrage von
280, 000 Thalern, III. Emission. Vom 11. Juli 1870.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen c. Nachdem von den Kreisständen des Wanzlebener Kreises auf
beschaffen, wollen Wir auf zu diesem Zwecke auf
mit Zinscoupons versehene, Seitens
uchstaben: Zweihundert achtzig Tausend Thalern, welche in folgen
75/000 Thaler à 500 Thlr. 105000 * 4 200 * 100000 * 4 100 *
Dodd Thasct
Kreissteuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Foigeordnung jährlich vom Jahre 1871 ab mit wenigstens jährlich zwei Prozent des Kapitals unter Zu— wachs der Zinsen don den amortisirten Schuldverschreibungen zu tildn sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber diefer Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne ö. d e n, des Eigenthums nachweisen ju dürfen, geltend zu
en befugt ist.
Das nn Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inha— her der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht bernommen wird, ist durch die Gesetz⸗ Sammlung zur allgemeinen
Donnerstag den 25. August
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und
beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Bad Ems, den 11. Juli 1870. (L. S.) Wilhelm.
Zugleich für den Finanz ⸗Minister: Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eülen burg.
A. Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Magdeburg. Obligation des Wanzlebener Kreises Littr AM 3. Emission über ,, Thaler Preußisch Courant.
Auf Grund der unterm genehmigten Kreistags ⸗ Beschlüsse vom 29. Juni 1869, wegen Aufnahme einer Schuld von 280 000 Thalern, bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Wanzlebener Kreises, Namens des Kreises, durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkünd— bare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von Thalern Preußisch Courant, welche für den Kreis kontrahirt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 280,000 Thalern ge⸗ schieht vom Jahre 1871 ab allmählich innerhalb eines Zeitraums von 26 Jahren aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens zwei Prozent jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen nach Maßgabe des genehmigten
Tilgungsplans.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1871 ab in dem Monate Dezember jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibun ˖ 7 werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfol⸗ gen soll, öffentlich bekannt . Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amisblatte der Königlichen Regierung zu Magdeburg, dem Kreisblatte für die Kreise OscherH leben und Wanzleben, dem Magdeburger Kor— respondenten, dem Staats ⸗Anzeiger und der Neuen Preußischen Zei
tung zu Berlin. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten isf,
wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münz- sorte mit jenem verzinset. . -
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, bei der Kreis-Kommunalkasse in Wanzleben, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins fol-
enden Zeit. 7 wee der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. ö
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Ämortisation verlorener oder vernichteter Schuld verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts Srdnung Theil J. Titel 51 §§. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreis ⸗ gerichte zu Wanzleben. . k
Zinscoupons können weder aufgeboten noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den erlust von Zinscoupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung an⸗ meldet und den stattgehabten Besitz der Zinscoupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden. ,,.
Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährige Zinscoupons bis zum Schlusse des Jahres 1876 ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons- Serie erfolgt bei der Kreis ⸗Kommunalkasse zu Wanzleben gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons⸗Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste der Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons-Serie an den In
aber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig ge ehen ist. / . 9 heu stcicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen. . Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer
Unterschrift ertheilt. Wanzleben, den ten. 18. . Die ständische Kommission ö. den Venn, 3 Wanzlebener Kreise.
Kenntniß zu bringen.
ez. N. N. . Anmerkung. ODiꝰ Unterschriften sind eigenhändig zu vollzieben
415