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Allerdurchlauchtigster! Allergnädigster König und Herr! .
Das heldenmüthiße Eintreten Ew. Masestät für die Ehre und Unabhängigkeit deutfcher Nation gegenüber dem frechen ebermuthe
rankreichs hat damals uns, die versammelten Stände des Kreises Lichenburg, gleich den Bewohnern aller deutschen Gauen, mit auf⸗ richtigem und einmüthigem Jubel erfüllt.
Bieser Jubel ist ein berechtigter gewesen; denn unter Ew. Ma⸗ jestät bewährter Führung eilt unsere tapfere Armee — wenn auch unter schweren Kämpfen — von Sieg zu Sieg, und bitten wir Gott von ganzem Herzen, daß er unsere Waffen und die gerechte Sache auch el in segnen und Deutschland ein dauernder, sein Glück und
feine Wohlfahrt sichernder Friede zu Theil werden g. —
Um dieses Ziel zu erreichen, sind wir unsererseits gern bereit, alle Opfer zu tragen, die der Krieg und seine Folgen erfordern, und wollen Ew. Majestät allergnädigst geruhen, diese unsere Betheuerung zugleich mit der Versicherung unserer treuesten Hingebung und Er— gebenheit für Ew. Majestät und das Vaterland huldvollst entgegen
n. u nnn Ew. Majestät treu unterthänigste Staͤnde des Kreises Liebenburg,
Oldenburg, 22. August. Der Großherzog ist gestern Morgen uh 6 . * Birkenfeld und von da nach dem Rriegsschauplatz abgereist. .
Reuß. Schleiz, 24. August. Das Fürstliche Hof⸗ Marschallamt macht bekannt, daß auf die hier eingegangene Rachricht, daß der Prinz Reuß J. L. Heinrich XVII, Königlich preußischer Rittmeister und Escadronschef im J. Garde⸗Dra⸗ goner⸗Regiment, in der Schlacht bei Mars la- our am 16. d.
eblteben ist, der Fürstliche Hof vom 22. d. bis mit 4 t M. n angelegt hat. , .
Baden. Karlsruhe, 24. August. Karlsr. Itg.). Nach einer von Seiten der schweizerischen Gesandtschaft in Paris hier- her gelangten Nachricht ist durch die Freigebung des belie—⸗ bigen Ausgangs aus Frankreich nichts an den Formalitäten geändert worden, welche die Deutschen zu erfüllen haben, falls sie auf französisches Gebiet sich zu begeben oder dahin zurück. ukehren wünschen. Diese Formalitäten bestehen darin, daß k betreffenden Angehörigen eines deutschen Staates durch die Vermittelung einer französischen Gesandtschaft von dem fran— zöͤfischen Ministerium des Aeußern die Erlaubniß einzuholen
aben. ? — Die Berichte, welche von verschiedenen Seiten über das Schicksal unserer aus Frankreich ausgetriebenen Landsleute eingehen, lassen eine traurige Vorstellung von dem in diesem Lande herrschenden rohen Fanatismus gewinnen. Etwa 50 Familien, die aus Paris in Basel ankamen, hatten dort ihre sämmtliche Habe zurücklassen müssen und trugen die sichtbaren Spuren erlittener Mißhandlung, sogar einem ileinen Kinde war ein Auge schwer verletzt. Viele der Flüchtlinge behaupten, daß die Geistlichkeit den Pöbel zu Gewaltthätigkeiten aufgehetzt habe. Eine Anzahl wurde gefesselt oder mit Stricken zusammengekoppelt von französischen Gendar⸗ men an die Schweizergrenze gebracht. Besonders häufig sind die Klagen über im Elsaß erlittene Mißhandlungen, von wo ö auch eine beträchtliche Zahl kam. Großes Verdienst um
iese Unglücklichen erwarb sich, wie schon früher bemerkt, der deutsche Hülfsverein in Basel, welcher sofort nach Ausbruch des Krieges die mannichfaltigste Thätigkeit entfaltet hat. So hat er u. A. 267 deutschen Landwehrmaͤnnern, Rekruten und Frei⸗ willigen die Heimreise ermöglicht.
Haren, 20. August. (Karlsr. Zeitung.) Gestern Abend wurde von dem Stadt ⸗ Direktor Freiherrn von Göler und bem Bürgermeister Gaus an Ihre Majestät die Königin von Preußen eine Depesche abgesendet, die dem Wortlaut nach wie folgt lautet:
An Ihre Majestät die Königin von Preußen in Berlin. Die freudigst bewegte Stadt Baden bringt Ihrer Majestät zum heutigen glorreichen Siege ihre ehrfurchtsvollsten Glückwünsche dar,
Hierauf ist folgende Antwort von Ihrer Majestät der
Königin von Preußen eingetroffen: . J Dem Ober ⸗Bürgermeister Gaus und Stadt Direktor v. Göler in Baden. Tief gerührt von einem Gruße, den ich in dankbgrer Er⸗ innerung an Baden herzlich erwiedere, bitte ich Sie, der Stadt zu sagen, wie ihre treue Mitwirkung für die deutsche Sache hier allgemein anerkannt wird. Au gu sta Württemberg. Stuttgart, 24. August. Der König hat sich heute nach Ulm begeben, um die dort befindlichen Er⸗
satztruppen, so wie die Festungswerke zu besichtigen.
Oesterreich⸗ngarn. Wien, 25. August. Die Wiener
3 meldet die am 22. . M. erfolgte Ernennung des Geheimen
aths und Feldmarschall⸗Lieutenants Freiherrn von Rodich zum Statthalter im Königreich Dalmatien.
— Der »Prager Ztg. wird aus Wien, 24. August, tele raphirt: Gestern ist die Beitrittserklärung Oesterreichs zu der eutralitätsliga abgegangen, welcher England, Italien und
Rußland bereits angehören. Oesterreich erstrebte anfangs eine Einigung der neutralen Mächte mit positivem Ziele, nachdem
diese Einigung nicht zu erreichen gewesen, hat es sich wenigsteß
der Einigung in negativer Richtung nicht entziehen wollen. Gräz, 21. August. Der Antrag Hermans, eine Adtes
an den Kaiser zu richten, wurde vom Landtage mit gr
Majorität abgelehnt.
Czernowitz, 24. August. Der Landtag nahm eig. stimmig eine Adresse an. In derselben heißt es u. A. N Bukowina finde die Bürgschaft ihrer eiten nur als ein un trennbarer Theil des Staatsganzen. Sie liefert durch ung säumte Wahl der Reichsraths⸗Abgeordneten den Beweis fi das unerläßliche Zusammenwirken mit allen Völkern. H
Kaiserliche Botschaft berechtige zu der beruhigenden Zuversg
daß die Meinungsverschiedenheiten versöhnt und allen auf n Wohlfahrt des Reiches und der Länder gerichteten Wünschen die vollste Rücksicht auf dem Boden der Verfassung zu Thel werden wird. er Autonomie werden die Länder ihre Eigenthümlichkeiten um Interessen gewahrt sehen.
Belgien. Brüssel, 25. August. Die Re präsen tantenkammer setzte gestern unter lebhaften Debatten R Diskussion über den Militärkredit fort. ;
— Dem -Frkf. Journal⸗ wird aus Brüssel telegraphir Ganze Schaaren von französischen Familien aus den fran zösischen Grenzorten, welche vor dem Kriege flüchten, haben h Grenze von Belgisch⸗Luxemburg auf der großen Strecke vo Athus bis Virton überschritten.
Großbritannien und Irland. London, 23. Augus Der »Pall⸗Mall Gazette zufolge hat die Admiralität in Fol einer Mittheilung vom Ministerium des Auswärtigen Anme sung gegeben, daß keine überflüssigen Vorräthe oder Kriegoschiff welche einem der Kriegführenden von Nutzen sein könnten, vu kauft werden sollen, ehe der Friede erklärt ist
— Der bisherige Gouverneur von Mauritius, Henn Barkly, ist un Gouverneur und Höchstkommandirenden da . Kolonie am Kap der guten Hoffnung ernannt wah
en. des stellvertretenden Gouverneurs der Prince Edwards Insel,
Frankreich. Paris, 24. August. Das „Journal osß ciel veröffentlicht ein Kaiserliches Dekret vom 23. v. M. dutt welches das Ministerium der Wissenschaften und schönen Küns aufgelöst wird. Bis zur Vertheilung der Geschäfte diet Ministeriums unter die übrigen Ressorts ist der Minister di öffentlichen Unterrichts, Brame, mit Wahrnehmung derselba beauftragt worden.
— Die französische Regierung hat als Antwort auf zahl reiche Anfragen an die Handelskammern von Frankreich fi gende Regeln für die Behandlung von Handelsschiffen währen des Krieges bekannt gemacht:
§. 1. Jedes feindliche Schiff, auf der Reise von einem neutral oder feindlichen, nach einem nicht franzoͤsischen Foltn begriffen, ohn Rücksicht auf den Tag der Abreise und die Nationalität des Eight,
thümers der Ladung, ist der Wegnahme unterworfen, mit der Bedi
gung der bisherigen Zurückerstatiung der Ladung an den französischet oder neutralen Eigenthümer.
§. 2. Die ÄAusnahme zu Gunsten von Ladungen für franzöf sche Rechnung unter feindlicher Flagge erstreckt sich weder auf nat,— deutsche Schiffe, deren Bestimmung ein neutraler Hafen ist, noch an solche, welche mit dem Einnehmen ihrer nach Frankreich bestimmtn Ladung nicht vor dem Friedensbruch begonnen haben, wenn Charter auch vor der Kriegserklärung abgeschlossen war.
§. 3. Die Befreiung von der Wegnahme und die Garant eines sicheren Geleits nach der Entlöschung nach dem Heimathshafth welche feindlichen Schiffen mit Ladung für französische Rechnung h willigt ist, erstreckt sich nicht allein auf Schiffe, welche vor dem ln Juli in See gegangen . fondern auch auf solche, welche bewessn können, daß sie vor diesem Datum mit dem Einnehmen der Ladum begonnen haben.
§. 4. Dasselbe Privilegium genießen diejenigen Schiffe, weltz vor dem Kriege in transatlantische oder indo⸗chinesischen Häfen h frachtet sind und in den Häfen, die dieselben berühren, die Srdre von finden, ihre Ladung nach Frankreich zu bringen. . .
§. 5. Der Aufenthalf von 36 Tagen, welcher denjenigen fein,
lichen Schiffen gestattet ist, welche in französische Häfen cin gelan
sind, ohne von dem Ausbruch des Krieges unterrichtet zu sein, st von dem Tage der Ankunft in Frankreich gerechnet werden. Dit Frist kann jedoch abgekürzt werden, wenn die Marinebehörden ed n, gemessen finden, daß die Kapitäne, da die Gegenwart feindlicher Schiff Unzuträglichkeiten verurfsacht, augenblicklich freies Geleit nach den Heimathshafen annehmen. . ssh 3 [, ädluf indirektem Wege) Der behz Gesandte am hlesigen Hofe hat ebenfalls die formelle Crhf rung abgegeben, daß kein Transport preußischer Verwundelt Belgien oder Luxemburg passirt habe. 1 — 26. August. (W. T. B. Ein Erlaß des Generg Trochu verfügt die Austreibung (oxpulsion) aller dersen g Individuen aus Paris, die von Existenzmitteln entblößt sf . sowie solcher, die durch ihr Verweilen in der Stadt
In der Gleichberechtigung und der erweitern
neutrale Macht den Versuch einer ö, ste hiervon die anderen neutralen Mächte sofor
William Cleaver Francis Robinson erhielt den Postn
usammen 2367, 5253 E. ( — 773 865 E.
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sowie der Sicherheit der Person des Eigenthums, gefährlich sein würden oder Umtriebe veranlassen könnten, welche die zur Ver— theidigung und allgemeinen Sicherheit getroffenen Maßregeln chä digen oder kreuzen könnten. — Die Kommission des gesetz⸗ gebenden Körpers, welche mit der Prüfung der militärischen Vorlagen betraut ist, soll eine Vorlage über die Einberufung aller Männer im Alter von 20 bis 35 Jahren vorbereiten. — Der Präfekt von Nancy ist abgesetzt worden. Rumänien. Bukarest, 25. August. (W. T. B.) In Folge der von der Regierung ergriffenen Maßregeln wurde die Ordnung nicht weiter gestört. Golesco und mehrere der Ver⸗ hafteten wurden freigelassen.
chen Ordnung,
Aus dem Wolff schen Telegraphen⸗Bureau.
Wien, Freitag, 26. August. Die »Korrespondenz War— rens« meldet: Der öͤsterreichische Botschafter am britischen Hofe sei beauftragt, dem englischen Minister des Aeußern, Lord Granville, die Erklärung zu übergeben, daß sich die österreichische
Regierung bereitwilligst verpflichte, unter keinerlei Umständen
ohne vorherige Mittheilung an die übrigen Mächte aus der neutralen Haltung herauszutreten. Die übrigen europqäischen Staaten dürften höchst wahrscheinlich Erklärungen im gleichen Sinne abgeben.
Wien, Freitag, 26. August, Vormittags. Gutem Ver- nehmen nach hat das Wiener Kabinet den ubrigen neutralen Mächten gegenüber den Wunsch ausgedrückt, daß, falls eine unternehme, j verständigen möge.
London, Freitag, 26. August, Morgens. »Daily news« dementirt die Nachricht, daß Lord Granville bei den krieg führenden Mächten augenblicklich Vermittelungsvorschläge mache; das hritische Kabinet wisse sehr wohl, daß solche Ver—⸗ suche vorerst illusorisch sein würden.
Paris, Freitag, 26. August. (Auf indirektem Wege.) Gesetzgebender Körper. Montpeyrouxz stellt den Antrag, die Mobilgarde abzuschaffen und deren Mannschaften in die aktive Armee einzufügen, indem man auf diese Weise hundert neue Regimenter schaffe, die aus den Mobilgarden und gedienten Soldaten zusammenzusetzen wäre. Das Haus beschließt die Be⸗ rathung des Antrages für dringlich zu erklären.
— Das Amtsblatt der norddeutschen Postverwaltung« Nr. 62 hat folgenden Inhalt: Generalverfügungen vom 19. August: Neue Ausgabe des Post-Handbuchs; Eisenbahn zwischen Erfurt und Nort— heim; Benutzung der Dienstfreimarken Seitens der Gendarmen.
— Die Nr. 34 des »Pr. H. A. s hat folgenden Inhalt: Blokade⸗ Erklärung. — Delek gehen, elgien: Aufhebung des Ausfuhrver bots von Pferden. — Rußland: Transitverkehr nach Preußen und Oesterreich. — Frankreich: Gesetz, betreffend den Zwangscours der Noten der Bank von Frankreich. — Gesetz, den Verfalltermin der Handelspapiere betreffend. — Italien: Gesetz über die Neutralität der Häfen. — Großbritannien: Aufrechterhaltung der Neutralität. — Niederlande: Gesetz, betreffend die näheren Bestimmungen und Er— gänzungen der Gesetze über die , . und Sicherstellung der Ein⸗ und Ausgangs⸗Abgaben und der Accise. — Beschluß, betreffend An⸗ wendung des Artikels 9 des vorstehenden Gesetzes auf den Grenz- distrikt in der Tropin Groningen. — Portugal: Neutralitäts⸗ Erklärung. — Brasilien: Veränderungen des Zolltarifs. — Statistik: Norddeutscher Bund: Preußen: Uebersicht der in den acht älteren Provinzen befindlichen Dampfkessel Anlagen, soweit die⸗ selben nicht unter der Aufsicht der Berg⸗ und Eisenbahn-⸗Verwal⸗ tung stehen. — Großbritannien: Jahresbericht des Konsulats zu Neweastle on Tyne für 1869. — Jahresbericht des Konsulats zu Edinburgh und Leith für 18369. — Schweden und Norwegen: Jah— resbericht des Konsulats des Norddeutschen Bundes zu Gothenburg ür 13669). — Mittheilungen: Berlin. Bromberg. Stralsund. Magdeburg. Halle a. S. Breslau. Glogau. Münster. Esln. Emden. — Beilage; Nachweisung der in die Häfen des preußischen Staats im Jahre 1869 ein- und von dort ausgegangenen Seeschiffe einschließlich der Dampfschiffahrt.
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Statistische Nachrichten.
— Auf den Legge⸗Anstalten der , Westfalen wurden, nach dem en Handelsarch.“« im J. 1869 gelegget: zu Lübbecke 1587,353 Ellen (gegen 1868 — 389,892 Ellen), zu Bielefeld ob 42 Ellen — 373, 4333 E.), zu Herford 255560 E. — 105416 E.) Der Verkaufswerth der Eisggeten Leinwand betrug im Durchschnitt: zu Lübbecke 135,430
hlr. — 311534 Thlr. 23 Sgr. 8 Pf), zu Bielefeld 307 740 Thlr. — 135670 Thlr.), zu Herford 23 0974 Thlr. 412814 Thlr.), zu⸗ ammen 4662685 Thlr. — 163,085 Thlr. 21 Sgr. 2 Pf.). Die feit tinigen Jahren regelmäßig stalifindende Abnahme des Seggeverkehrs hat bei der Leggekaffe zu Läbbecke hauptsächlich in den geringen Flachs. Anten seit 1857 und den anhaltend hohen Garnpreisen ihren Grund. Die günstige Flachsernte von 1869 hat erst zu Anfang dieses Jahres auf die Preise eingewirkt.
— Nach dem Verwaltungsbericht des Magistrats zu Berlin pro 1869 Nr. XV betrug das Solleinkommen der Gemeinde Berlin an Haus steuer incl. Nachtwachgeld im Jahre 1869 505, 870 Thlr., 23198 hlr. oder 6 pet. mehr als in ssßs; an Miethssteuer 11493,613 Thlr., 260,841 Thlr. weniger als in 1868. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, daß der Erhebungssatz im Jahre 1868 in drei Quar- talen ausnahmsweise auf S3 pCt. der Miethe erhöht war, während in 1869 in allen vier Quartalen nur der gewöhnliche Satz von 65 pCt. erhoben worden ist. Wenn die Miethssteuer pro 1868 auf G63ä pCt. berechnet wird, so ergiebt sie pro 1868 1, 10l, 387 Thlr, also 92227 Thlr. weniger, als in 1869, und die Steigerung in 1865 würde 66 pCt. betragen. Im J. Quartal 1870 hatten die vollbesteuer— ten Wohnungen einen Miethswerth von 037.434 Thlrn., die theil- weis besteuerten einen solchen von 878797 Thlrn., die zusammen à 63 pCt. 1527749 Thlr. Miethssteuersoll ergaben, 4778 Thlr. oder Sm pCt. mehr als im J. Quartal 1869. Nicht an Straßen belegene Aecker und Wiesen sind 317 vorhanden, welche, in 669 Parzellen, einen Pachtwerth von 40,215 Thlrn. haben. 38 Buden, Trinkhallen und , werden mit 1612 Thlrn. Miethswerth besteuert. 2774 ertraglose Rohbauten und Baustellen sind bei der Miethssteuerveran-⸗ lagung außer Ansatz geblieben. Die ertragsfähigen Grundftücke belaufen sich inkl. der 317 Acker 1. auf 14784, von welchen 146062 bebaut sind und 405 als Zimmer ⸗, Holz- 2c. Plätze benutzt werden. 469 Grund stücke sind als fiskalische, städtische 2c. steuerfrei. Im J. Quartal 1870 ist im Vergleich gegen das J. Quarta! 1869 die Zahl der Personen, welche wegen Armuth oder Dürftigkeit Steuerbefreiung genießen,
exinger geworden: bei den Almosenempfängern um 435 (mit 18445 hlr. Miethe) bei den wegen Dürftigkeit ganz Befreiten um 966 mit 36/422 Thlr. Miethe), bei den theilweis Befreiten um 628 (mit 18221 Tölt en, sc . ur ischen Einkommensteuer sind im Jahre 1869 230,619 Personen eingeschätzt worden, davon 171,883 oder 74,5 pCt. unter 300 Thlr. Einkommen; 243 pCt. in den Stufen 6 — 12 (300 bis 1000 Thlr.), und zwar 2 pCt. in der 6. Stufe; 1m, pCt. (2739) über 1000 Thlr. Hierzu treten noch 12,695 Personen, welche bereits zur Staatseinkommensteuer eingeschätzt waren und 144 juristische Per- sonen, so daß sich die Gesammtzahl der zur Gemeinde ⸗Einkommen⸗ steuer Veranlagten am 15. Juni 1869 auf 746372 Personen (nach dem Steuerkataster auf 73,061 Pers.) mit 1790, 074 Thlr. Steuern stellte. An Einkommensteuer wurden in 1869 314,101 Thlr. als Soll er⸗ hoben. Das Einkommen von 4 Personen reichte über den hei der n enn . Maximum angenommenen Saß von 240,000 Thlrn. naus.
— Nr. 90 der Mittheilungen der Großherzoglich hessischen Central- stelle für die Landes statistik (Beilage zur r o n e ent · hält: Uebersicht der im Jahr 1869 bei den Zollämtern des Groß. herzogthums definitix abgefertigten wichtigeren Einfuhr Artikel. — Verkehr auf der Schiffbrücke bei Worms und den fliegenden Brücken bei Gernsheim, Oppenheim und Kostheim im Jahr i869. — Per-
J zwischen Mainz und Castel in den Jahren 1868 und
S869. — Vergleichende meteorol. Beobachtungen im Mai und Juni 1870. — Y . Wasserstände im Januar, Februar und März i — Aebersicht der Sterbfälle und Todesursachen im Monat Juni 1870 in den 172 voltreichsten Gemeinden des Großherzogthums. — Monatliche Durchschnittspreise der Fruchtmärkte Mal, Juni 18706.
Kunst und Wissenschaft.
Darmstadt, 24. August. (Darmst. Z. die Errichtung eines Lehrstuhls für das k. fach der Landwirihschaft an der Landes ⸗Universitaͤt zu genehmigen und den außerordentlichen Prof essor an der Landes - Universität zu Berlin, Dr. Albrecht Thaer, zum ordentlichen Professor in der philsophischen Fakultät der Landes Universität insbesondere für das Lehrfach der Landwirthschaft ernannt.
London, 233. 59. Mehrere Zuschriften an die Tages- presse machen auf ein Meteor aufmerksam, welches am 25. d. M. spät in verschiedenen Theilen Englands beobachtet worden ist. Es war eine hellleuchtende Kugel, welche etwa 50' über dem Horizont in nordnordwestlicher Richtung platzte und einen leuchtenden Dunst ver— hreitete, welcher heller war, als der Schweif eines Kometen und im Ganzen wohl eine Viertelstunde sichtbar blieb. Andere Meteore wur⸗ den am vergangenen Sonnabend und Sonntag beobachtet.
Landwirthschaft.
— In Westpreu ßen verspricht die Ernte ein günstiges Resultat. Im Regierungsbezirk Marienwerder hatte zwar der Roggen durch späten Frost gelitten, aber der Weizen und die Sommerfruͤchte, auch die Lupinen gaben desto reichlichern Ertrag, so daß die Scheunen nur etwa die Hälfte der Masse aufnehmen können. Die Kartoffeln stehen in beiden westpreußischen Regierungsbezirken gut, vorzüglich im Kreise e n, n, ,,. Danzig). Im Regierungsbezirk Danzig ist auch die Heuernte befriedigend ausgefallen. Im Regierungsbezirk Marienwerder wird der Schaden den der erste Kleeschnitt hie und da erlitten hat, durch den zweiten Schnitt ausgeglichen werden.
„Im R. B. Stettin ist der Roggen in Folge der ungünstigen Frühjahrswitterung im Strohertrage gegen das vorige Jahr zurück-
. dagegen wird der Koͤrnerertrag ein desto reichlicherer sein. der Wetzen und die Kleefelder haben die Nachtbeile der späten Fröste nicht zu überwinden vermocht. Das Sommiergetreide und die Kar⸗ toffeln stehen sehr gut, vielfach sogar vorzüglich. Der erste Schnitt von den Wiesen ist trotz des Regenwetters ohne erhebliche Einbuße wen e mmm gn —ͤ 866 f Im R. B. eln wird die Ernte auf eine volle Mittelernte geschaͤtzt, in einigen Gegenden und Fruchtarten auch darüber. * Grünfutter und Heu sind im Allgemeinen wenig geerntet worden. 3. , , . er eng Ertrag und zeigen keine hmpteme der Krankheit. Die reifen Früchte sind unter günsti Verhältnissen eingebracht worden. tz ter anf ben
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