3338
niedriger, daß kein Soldatenheer, und am wenigsten ein deut⸗— sches, sich scheuen würde, ihr Flußbett zu durchwaten.
Pont ⸗à-Mousson, 22. August. W. T. B.) Die Fran, zosen selbst geben ihren Verlust an Verwundeten in der Schlacht pei Gravelotte auf 5,000 Mann an, dazu kommen aber noch etwa 5000 Todte und außerdem wurden an Gefangenen aus diesem Treffen bis heute Morgen circa 3000 Mann hier durch- gebracht, so daß sich der Gesammtverlust der Franzosen demnach auf mindestens 23,000 Mann beläuft.
— Nachdem man in Frankreich die Thatsache nicht mehr abzuleugnen vermag, daß die französische Hauptarmee in Metz cernirt sei, daß der eigentliche Kern der französischen Streitkräfte von Paris abgedrängt ist, versucht man die französische Nation für so viele vereitelte Hoffnungen mit der Versicherung zu mwösten, es habe gar nicht in der Absicht des Marschalls Bazaine gelegen, sich von Metz zurückzuziehen. Es wird damit der »wohl überlegte Plan« in Verbindung gebracht, daß die Rheinarmee, gestützt auf die Befestigungen von Metz, die Häuptmasse der deutschen Armee in dieser Gegend fest— halten und dadurch die Armee auf dem rechten Flügel so schwächen würde, daß der linke Flügel es nicht wagen könne, isolirt und in der Flanke bedroht, weiter gegen Paris vorzu— dringen. Daß letztere Voraussetzungen nicht zugetroffen, be⸗ weist, wie das »Mil. Wochenbl.“ bemerkt, das in den letzten Tagen schnell wieder aufgenommene Vorgehen der deutschen Armee in der Richtung auf Paris, nachdem vor Metz die er— forderlichen Cernirungscorps zurückgelassen worden sind, um jeden Versuch des Marschall Bazaine, aus Metz vorzubrechen, blutig zurückzuweisen.
Äber auch die französische Behauptung ist falsch, Mar— schall Bazaine habe gar nicht die Absicht gehabt, sich von Metz zu entfernen, sondern vielmehr von Hause aus den Plan ge— faßt, Metz als Stützpunkt seiner ferneren strategischen Operatio⸗ nen zu benutzen.
Die Proklamation des Kaisers Napeleon bei seiner Abreise aus Metz spricht es schon deutlich aus, Faß Metz von nun an seinen eigenen Vertheidigungsmitteln überlassen bleiben müsse, aber es kommt noch ein anberes entscheidendes Moment hinzu, welches die bestimmte Absicht des Marschalls Bazaine, sich aus der Gegend von Metz, in der Richtung auf Paris zurückzu— ziehen, darthut, nämlich, daß derselbe sämmtliche große Bagage und die großen Armeetrains der Rheinarmee bereits am 14. und 15. August von Metz über Verdun hat abgehen lassen.
Schon vor dem 14. August stand der Plan, Metz zu ver⸗ lassen, bei Marschall Bazaine fest, es wurde nur noch das Eintreffen des bei Saarbrücken geschlagenen Armee-Corps von Frossard abgewartet. Nachdem dies am 14. mit der letzten Abtheilung erfolgt, wurde sogleich mit der Rückwärtsbewegung der Rheinarmee begonnen,; der preußische Angriff an diesem Tage brachte aber den Abmarsch dreier französischer Corps von dem rechten nach dem linken Moselufer ins Stocken und leitete die Bewegungen und Schlachten ein, welche Marschall Bazaine schließlich gegen seinen Willen zwangen, sich in das befestigte Lager innerhalb der Befestigungen von Metz zurückzuziehen.
Der große Train der Rhein ⸗ Armee ist auf diese Weise zwar gerettet und wird der neugebildeten »Armee von Paris« gewiß höchst willkommen sein. Es fragt sich aber sehr, ob der in Metz eingeschlossenen Rhein-Armee durch Zurücksendung dieser Trains nicht große Verlegenheiten, namentlich hinsichts der Munition, sowie hinsichts der Retablirung der Artillerie und Waffenergänzung, auf das Allerempfindlichste erwachsen werden.
— Französischerseits liegen vom Kriegsschauplatz fol— gende Mittheilungen vor:
Die Pariser »Correspondence Havas« bestätigt in einem Bericht aus Rheims vom 21. August den Abzug Mac Mahons aus Chalons, sowie die Ankunft des Kaisers und des Prinzen Murat in Courcelles bei Rheims. Eine weitere Mittheilung der »Correspondence Havas« vom 23. August 11 Uhr Abends fügt hinzu: »Der Kaiser hat Courcelles heute verlassen und ist auf der Eisenbahn weiter gefahren. Er geht, wie man sagt, nach Beine im Kanton Rheims.
— Wie ein Augenzeuge im Pariser »Temps« erzählt, bestand die Armee Mae Mahons, als sie am 22. durch das Dorf Cour— celles nach Rheims zog, aus folgenden Elementen: voran die Hundertgarden, dann eine lange Kolonne aus allen Waffen— gattungen; Marine-Infanterie und eine zahlreiche Artillerie bilden die Hauptstärke, daneben auch einige Linien⸗Regimenter,
dann die Reserven, welche die Bazaine'sche Armeee in Metz nich mehr erreichen konnten. die aus der Vereinigung mehrerer vierten Bataillone (der Resery Bataillone) gebildet werden. Seit Mittag waren 19 Train auf dem Bahnhofe in Rheims eingetroffen, 50 andere auf R Nacht angesagt; man hoffte, in vier Tagen, also etwa hi Donnerstag, alles Material nach Rheims übergeführt zu haben Aus einem Berichte des »Constitutionnel« erhellt, daß der G neral de Failly erst am 19. mit seinem Corps in Chalons ch, getroffen war und auf dem Marsche viele Nachzügler verloren hatt, »da er von Bitsch Tag und Nacht marschirte, und zwar unte unsäglichen Leiden und Entbehrungen marschirte.“ Dat Douay'sche Corps, das bei Belfort stand, scheint noch nicht im Lager von Chalons eingetroffen gewesen, sondern noch im Be
reiche der Paris⸗Lyoner Bahn zu sein, wenigstens sind au (
dieser bis auf Weiteres die Personenzüge eingestellt.
— Aus Danzig vom 25. August meldet die „Dan Ztg.“: Nach den letzten Berichten aus Rixhöft hat sich daß französische Geschwader westwärts gewendet. Gestern Abem ist ein beladener englischer Schooner, dessen Kapitän von dem Geschwader nichts gesehen hat, in den Hafen zu Nen, fahrwasser eingelaufen.
Frankreich. Paris, 25. August. Im gesetzgeben den Körper wurde der Antrag Ferry's auf Abschaffung det Gesetzes vom Jahre 1834 über die Fabrikation von Waffen mit 184 gegen 61 Stimmen verworfen. Gambetta beantragt, die Kammer möge sich morgen als geheimes Komite konstitu— ren, um über die Situation des Landes, wie dieselbe durch die Proklamation Trochu's dargestellt werde, in Berathung zu treten. Kammer als geheimes Komite soforkt.
— 26. August. Nach in Brüssel eingegangenen zuwverläss. gen Berichten nahm die gestrige Sitzung des gesetzgeben den Körpen im weiteren Verlaufe wiederum einen sehr stürmischen Charabth an. Ferry machte nach Erledigung des Antrages Montpeyronn der Regierung den Vorwurf, daß sie zu Gunsten der napoleh nischen Dynastie die Nationalvertheidigung lähme. Koratw verlangte, daß die Kammer als geheimes Komite weiter tagt, Die Regierung trat dem Antrage auf das Lebhafteste entgegen der trogzdem angenommen wurde. Die Kammer schloß sofot die Oeffentlichkeit aus und tagte als geheimes Komite weiter.
— In der heutigen Kammersitzung brachte Montpeyron unter strengstem Tadel die Proklamationen des Main von Chalons und des Präfekten von Nancy zur Sprach, in welchen die Bevölkerung aufgefordert werde, die Preuß gut aufzunehmen. Redner verlangte von der Regierum die Absetzung dieser Beamten, da ein solches Benehmen di Patriotismus vernichte. Der Minister des Innern erklärt, der Präfekt von Nancy sei bereits abgesegt. Ueber das Vet halten des Maire von Chälons habe er noch keine amtlich Berichte erhalten. Die Kammer dürfe sich überzeugt halten, daß er (der Minister) stets seine Schuldigkeit thun werde.
In der heutigen Sitzung des geheimien Komites der Kam mer wurden Aufklärungen Trochu's über den wahren Stan der Dinge erwartet. Im Kabinet Palikao herrscht die größte Uneinigkeit. Das Ansehen und der Einfluß Trochu's wachsn mehr und mehr.
Der gestrige Erlaß Trochu's über die Befugniß der R gierung, alle mittellosen und der ihr verdächtig erscheinendel Personen auszutreiben, hat einen sehr bedeutenden Eindruck alf die Bevölkerung gemacht.
Die Arkadier (äußerste Rechte) fürchten, daß die Maßregl
auch gegen sie in Anwendung gebracht werden könnte. ;
Nach dem belgischen Blatte »Echo du parlement« wätel gestern in Paris im Faubourg Montmartre 200 Verhaftungln vorgenommen.
—
Vereinsthätigkeit für die Armee.
— Zahlreiche Verwundete, welche mit den Eisenbahnzügen taglit hier ankommen, sind der ärztlichen Hülfe dringend bedürftig. Hiest— Aerzte, welche geneigt sind, dergleichen Verwundeten auf den Bahm— höfen diese Hülfe zu leisten, werden ersucht, sich bei dem Unterzeichneten Leipzigerstraße 3, zu melden.
Berlin, den 26. August 1870.
Der stellpertretende Königliche Kommissar und Militär -⸗Inspecteur der freiwilligen Krankenpflege. Herzog von Ujest.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Sber . Sofbuchdruckerei
(R. v. Decker).
Es sollten andere Regimenter solgn,.
E 231.
Auf Antrag Kéöratry's erfolgte die Konstituirung di
simmung
gas Abonnement betrgt I Thlr.
für das Vierteljahr.
xusectionspreis flir den Raum einer
Pruchzeile 2 Sgr.
K
Alle Post⸗Anstalten des In ⸗ und Auslandes nehmen Sestellung an, sür 8erlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats- Anzeigers:
Zieten⸗Platz Nr. X.
Berlin, Sonnabend den 27. August Abends
1870.
W
Mehrfachen Anfragen zu begegnen, wird ergebenst bemerkt, daß auf den Staats⸗Anzeiger nur ein vierteljährliche Abonnement, und zwar zu dem Preise von Einem Thaler,s stattfindet. Bereits erschienene Nummern können nur soweit nachgeliefert werden, als der Vorrath reicht.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kaiserlich österreichischen Hof- und Ministerial⸗Rath eiherrn Vesque von Püttlingen zu Wien den Rothen dler Orden zweiter Klasse mit dem Stern; dem Fürstlich schwarzburgischen Kammerherrn und Landrath von Beulwitz uU Rudolstadt den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse, owie dem Herzoglich sachsen ⸗ coburg⸗gothaischen Bürgermeister Albrecht zu Waltershausen und dem Fürstlich schwarzburg— sondershausenschen R‚ath und Ober⸗Bürgermeister Emmerling zu Arnstadt den Königlichen Kronen Orden vierter Klasse zu
verleihen.
Norddeutscher Bund.
Verordnung — betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Pferden. Vom 25. August 1870. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen awc. ordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zu— 24 Bundesrathes, was folgt: §. 1. Die Ausfuhr und Durchfuhr von Pferden ist fortan über sammtliche Grenzen gegen das Vereinsausland verboten.
Die Bestimmung im S§. 2 Unserer Verordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Waffen und Kriegsbedarf, 16h 9 v. M. (Bundesgesetzbl. S. 483) findet auf dieses Verbot
nwendung.
§. 2. Gegenwärtige Verordnung tritt am Tage ihrer Verkün dung in Kraft.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Bundes ⸗Insiegel.
Gegeben Hauptquartier Bar le Due, den 25. August 1870.
(CL. S) Wilhelm.
Gr. v. Bismarck ⸗Schönhausen.
Bekanntmachung, betreffend die fün fprozentige Bun desanleihe vom Jahre 1870.
Nach den durch Bekanntmachung vom 26. Juli d. J. ver- oͤffentlichten Subskriptionsbedingungen für die fünfprozentige Unleihe des Norddeutschen Bundes haben die Zeichner am l. künftigen Monats bei der Kasse, welche ihre Subskription angenommen hat, die zweite planmäßige Einzahlung von 26 Prozent des gezeichneten Nominalbetrages zu leisten und zugleich die Stückzinsen für diese Kapitalsrate zu vergüten.
st bei der Zeichnung eine Effektenkaution hinterlegt worden, so hat der Zeichner am J. September einschließlich der Stückzinsen für die Zeit vom 1. Juli bis 31. August C. auf je l00 Thlr. Nominalwerth 20 Thlr. 5 Sgr. zu zahlen. Nach vollständiger Berichtigung der ersten, am 10. August d. J. ällig gewesenen, und dieser zweiten Einzahlungsrate werden dem Zeichner die hinterlegten Kautionseffekten zurückgegeben.
Hat dagegen bei der Zeichnung eine baare Anzahlung von 10 Prozent? des gezeichnelen Betrages stattgefunden, so wird, wenn außerdem die am 10. August fällig gewesene Einzah⸗ lungsrate einschließlich der Stückzinsen vollständig berichtigt worden ist, der Betrag der baaren Anzahlung unter Hinzu— rechnung der für dieselbe dem Zeichner zu vergütenden ein— monatlichen Zinsen auf die am 1. September fällige Einzah⸗ lungsrate in Anrechnung gebracht. Hierdurch ermäßigt sich die
fuhr und Durchfuhr von Pferden.
Letztere für je 100 Thlr. Nominalwerth auf baar 10 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. anf ö „Wegen der am bevorstehenden zweiten Einzahlungstermine zulässigen Vollzahlungen beziehungsweise Vorauszahlungen später fällig werdender Terminsraten wird auf die Eingangs . Bekanntmachung vom 26. Juli d. J. und auf die ekanntmachung des Bundeskanzler⸗Amtes vom 6. des laufen- den Monats Bezug genommen.
Schließlich wird noch unter Bezugnahme auf die Bekannt machung der Königl. preußischen Hauptverwaltung der Staats⸗ schulden vom 4. d. Mts. darauf aufmerksam gemacht, daß nach §. 11 der Bekanntmachung vom 26. Juli d. J. die von den Zeichnungsstellen den Zeichnern über ihre Zahlungen aus. 6 Empfangsbescheinigungen an dem am J. September
evorstehenden Einzahlungstermine gegen auf den Inhaber lautende Zusagescheine der Königl. preußischen Hauptverwaltung der Staatsschulden ausgetauscht werden.
Dieser Austausch setzt die erfolgte volle Berichtigung der beiden ersten Einzahlungen von zusammen 30 pCt. nebst Stück- zinsen voraus und erfolgt durch die Zeichnungsstellen unmit- telbgr nach Leistung der zweiten planmäßigen Einzahlung am L September. Ebenmäßig können diejenigen Zeichner, welche die am 1. September fällige Einzahlungsrate vorausgezahlt oder vor dem 1. September die Vollzahlung bewirkt haben, vom 1. September ab den Umtausch , Empfangs bescheini˖ gungen gegen die bezeichneten Zusagescheine bei derjenigen Kasse, welche ihre Zeichnung angenommen hat, bewirken.
Berlin, den 24. August 1870.
Das Bundeskanzler⸗Amt. Delbrück.
Das 35. Stück des Bundes-⸗Gesetzblattes des Norddeutschen Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter Nr. 551 die Verordnung, betreffend das Verbot der Aus— Vom 25. August 1870, unter
Nr. 552 die Ernennung des Kaufmanns Heinrich Werle⸗ en n, . zum Konsul des Norddeutschen Bundes da⸗ elbst; unter
Nr. 553 die Ernennung des Kaufmanns John Makintosh zum Vize⸗Konsul des Norddeutschen Bundes zu Inverness; unter
Nr. 554 die Ernennung des Kaufmanns P. S. B. Wesen— berg in Laurvig, und des Kaufmanns A. Natvig in Krageroe zu Vize⸗Konsuln des Norddeutschen Bundes; unter
Nr. 555 die Ernennung des Kaufmanns Joseph Strang⸗ mann zum Vize⸗Konsul des Norddeutschen Bundes zu Water— ford; und unter .
Nr. 556 die Ertheilung des Exequatur als Königlich schwedisch norwegischer Vizekonsul an den Kaufmann H. Kock zu Heiligenhafen.
Berlin, den 27. August 1870.
Zeitung s⸗Comtoir.
Das 39. Stück der Gesetz⸗ Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter
Nr. 7720 den Allerhöchsten Erlaß vom 11. Juli 1870, be— treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau
4189