1870 / 231 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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und die Unterhaltung mehrerer Kreischausseen im Kreise Wanz⸗ leben, Regierungsbezirk Magdeburg; unter e r. 7721 das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreisobligationen des Wanzlebener Kreises im Betrage von 280, 000 Thalern, III. Emission. Vom 11. Juli 1870, unter Nr. 7722 den Allerhöchsten Erlaß vom 25. Juli 1870, be—⸗ treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung von Kreischausseen im Kreise Wreschen, Regierungsbezirk osen, unter Nr. 7723 das Privilegium wegen Ausfertigung auf den , ,. lautender Kreisobligationen des Wreschener Kreises im etrage von 30000 Thalern. Vom 25. Juli 1870; und unter Nr. 7724 den Allerhöchsten Erlaß vom 5. August 1870, betreffend die Genehmigung eines Nachtrages zu dem revidirten Reglement für die Feuersozietät des preußischen Markgrafthums Oberlausitz vom 5. August 1863. Berlin, den 27. August 1870. . GesetzSammlungs · Debits ˖ Com toir.

Justiz⸗Ministerinm.

Dem Rechtsanwalt und Notar Friedlaender zu Halle in Westfalen ist die Verlegung seines Wohnsitzes nach Bielefeld gestattet worden.

Finanz⸗Ministerium.

Das Großherzoglich hessische Ministerium der Finanzen hat in Gemäßheit des Artikels 4 des Gesetzes vom 26. April 1864, die Einziehung der Grundrentenscheine und die Aus⸗ abe eines neuen Staats Papiergeldes betreffend, und mit

ezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 23. November 1 (Nr. 52 des e ff sischen Regierungsblatts) und vom 29. Mai 1867 (Nr. 26 desselben Blatts), nach welchen im November 1866 mit der Einziehung der Grundrentenscheine der Anfang gemacht worden ist und dieselben seit dem 1. Juli 1868 ihre Eigenschaft als Zahlungsmittel verloren haben und nur noch bis auf weitere Bestimmung bei der Großherzoglichen Staatsschulden⸗Tilgungskasse eingelöst werden, mittelst Bekannt⸗ machung vom 8. März d. Is. zur öffentlichen Kenntniß ge—⸗ bracht, daß der Termin, nach dessen Ablauf die Grundrenten— scheine allen Werth verlieren und einen Anspruch an den Staat nicht mehr begründen können, auf den 31. Dezember 1870 e ett worden ist. Die Inhaber von , . schen Grundrentenscheinen à 1 FI., 5 Fl., 16 Fl.,

Fl., und 70 Fl. sind daher durch die eben gedachte Be— kanntmachung aufgefordert worden, dieselben jedenfalls vor dem 1. Januar 1871 bei der Staatsschulden ˖⸗ Tilgungskasse zu Darmstadt zur Einlösung zu präsentiren, da vom 1. Januar 1871 an eine Einlösung dieser gesetzlich werthlos gewordenen Scheine nicht mehr stattfinden kann.

Berlin, den 16. April 1870. Der Minister für Handel, Gewerbe

und öffentliche Arbeiten.

Itzenplitz.

Der Finanz ⸗Minister. Camphausen.

In Hinsicht auf die in vielen Gegenden wenig günstigen Aus— sichten für die Erträge an Heu und Stroh, sowie in Hinsicht auf den

die Königliche Regierung, den Familien der zur Fahne eingezo Reserver und Landwehrmiannschaften die Nutzung der Waldiwciß den Königlichen Forsten für das von ihnen eingemiethete Vieh laufenden Jahre vom 15. Juli ab unentgeltlich zu gestatten und zufolge denselben auch die für diese Zeit etwa bereits gezahlten P. gelder wieder zurück zu erstatten.

Berlin, den 19. August 1870. An die Königliche Regierung zu Königsberg.

Abschrift erhält die Königliche Regierung zur Kenntnißnan und gleichmäßigen Nachachtung. 1 nnn

Berlin, den 19. August 1870.

Der Finanz ⸗Minister.

r Camphausen.

An sämmtliche übrige Königliche Regierungen exkl. Sigmaringen und die Königliche Finanz- Direktion zu ann ,

Nach §. 7 des Gesetzes über die Schonzeiten des Wildes w 26. Februar Er. ist das Feilbieten von Wild während der Schonn verboten. Mit Bezug auf diese . sind Zweifel lau worden, wie es in den administrirten fiskalischen Jagdbezirken n der Verwerthung des von Wilddieben angeschossenen oder erltj und denselben abgenommenen Wildes resp. mit der Verwerthung i noch brauchbaren Fallwildes gehalten werden solle. Zur Behchun dieser Zweifel bestimme ich, daß der mit der Verwaltung der In betraute Oberförster das während der Schonzeit zur Nutzung gelangen Wild zwar in gleicher Weise wie das außer der Schonzeit erlegte, tt den feststehenden Taxsatz zu übernehmen befugt, sich jedoch der Beh

durch Verkauf zu verwerthen. Für den Fall, das der Oberfhm unter dieser Bedingung ein während der Schonzeit zu nutzendes Sil Wild selbst zu behalten nicht Willens ist, ertheile ich die Ermaͤch gung, dasselbe an eine in der Nähe befindliche fiskalische oder sonsi wohlthätige Anstalt unentgeltlich abzugeben. Die Königliche Re rung hat den Oberförstern die Anstalten, welchen eintretenden 3 derartiges Wild zuzuwenden sein würde, schon im Voraus ein ß alle Mal zu bezeichnen.

Berlin, den 15. Juli 1870.

Der Finanz ˖ Minisier. Im Auftrage: v. Strant.

An sämmtliche Königliche Regierungen exkl. Sigmaringen

und an die Finanz⸗Direktion zu Hannover.

Berlin, 27. August. Se. Majestät der Kön ig hahn Allergnädigst geruht: Dem ordentlichen Professor an der Ulniyn sität zu Berlin, Dr, Cepsius zur Anlegung des von des Sultan Majestät ihm verliehenen Osmanie⸗Ordens dritter Klasse, son dem Sänger Niemann zur Anlegung des von des Großheryos von Sachsen Königlichen Hoheit ihm verliehenen Ritterkreug zweiter Abtheilung der dritten Klasse des Hausordens vm weißen Falken —, Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen,

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 27. August. Ihre Majesti die Königin war gestern im Oer ul Central · Komite um

durch die Zeitereignisse außergewöhnlich vermehrten Bedarf an Futter und Stroh, veranlasse ich die Königliche Regierung, dem Verkaufe von Gras und Streumaterial aus den Königlichen Forsten für das lau. fende Jahr, in ähnlicher Weise, wie solches für die Jahre 1865 1866 gestattet worden, die thunlichste Ausdehnung zu geben.

Indem ich die desfallsigen schleunigst zu treffenden Anordnungen, auch bezüglich des Verkaufsmodus, in die Hand des Herrn Ober Forstmeisters der Königlichen Regierung lege, und für dieses Jahr

es der Umsicht der Forstbeamten gelingen wird, die der Landwirth—

schaft in möglichst ausgedehntem Maße zuzuwendende Unterstütung

ohne überwiegenden dauernden Nachtheil für die Forsten eintreten zu lassen, wenn auch für den Augenblick ausnahmsweise von den forst— wirthschaftlichen Grundsätzen abgesehen werden muß.

In wie weit der Verkauf aus freier Hand für die Taxe oder im Wege der Versteigerung zu bewirken ist, bleibt dem Ermessen der Königlichen Regierung Überlassen.

Ich will zugleich für dieses Jahr von Einholung der Ministerial⸗ ha . 6 Leib-Kürassier Regiment an der Hand verwundet.

Genehmigung zur Ueberlassung von Gras und Streu an Oberförster und Forstschutzbeamte dispensiren, und die Königliche Regierung ermächtigen, den Verkauf von dergleichen Material an diese Beamte gegen taxmäßige Bezahlung in den Grenzen des unabweisbaren Bedürfnisses nach dem Ermessen des QObeiforstmeisters zu gestatten, so daß zur Justifikation der desfallsigen Erhebungslisten dessen Genehmigung genugt.

Berlin, den 3. August 1870.

Der Finanz ⸗Minister.

ö Camphausen. An sämmtliche Königliche Regierungen exkl. zu Sigmaringen

und an dit Königliche Finanz ⸗Direttion zu Hannover.

Stellung mehrfach verändernd.

im Generaldepot der freiwilligen Gaben (Markthalle) anwesemt

Das Staats ⸗Ministerium trat heute zu eint Sitzung zusammen.

Se. Majestät der König besuchten am Morgen de 7. August, während fieben Stunden, von 6 Uhr früh bis gegen 2 Uhr Nachmittags, das Schlachtfeld von Mars - la⸗Tour und kiht ten geen 5 Uhr Nachmittags nach Pont⸗AàMousson zurück. An 18. Au gu st verließen Allerhöchstdieselben Pont ⸗à Mou sson bereit um 4 Uhr früh zu Wagen, von dem dienstthuenden Flügel⸗Adjn tanten Grafen Waldersee begleitet, dessen qu jour am Schlacht

und bis zum nächsten Frühjahre von den' allgemeinen Voischüiften tage selbst mit der des Flügel Adjutanten von Alten wechsell

über Beschränkung 24 des Waldstreuverkaufs abfehe, vertraue ich, daß 6 Gorce zu Pferde und begaben Sich zunächst auf die Höhe bi

Um 6 Uhr stiegen Se. Majestät in dem Landstädtche Flavigny, um von dort aus den Abmarsch der drei zuerst zun Angriff bestimmten Corps übersehen zu können. Se. Majestt leiteten die Schlacht, mit dem Vorgehen der Corps die eigen mehrf Bel dem Ritte von Rezonvill gegen das Bois des Vaux gegen 5 Uhr wurden durch das feind liche Granatfeuer, dem Sich Se. Majestät der König ausgesen hatten, im Gefolge der Rittmeister v. ö . 99 Majestät verblieben die Nacht über in dem Dorfe Re zonville und kehrten am 19, um 4 Uhr Nachmittags, nach

Pont-⸗à⸗Mousson zurück, wo Allerhöchstdieselben am Tage dat.

auf, dem 20., den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen empfingen.

Am 21, traf Se. K. Hoh. der Kronprinz von Sachsen im großen Hauptquartier ein, und wurde Höchstderselbe boh Sr. Majestat in längerer Audienz empfangen. Um 22. Auguß besuchten Se. Majestaͤt in Pont⸗à⸗Mousson einige dort errichten

Auf den Bericht vom 10. d. M. (Nr. 427 / 8. III.) ermaͤchtig

gung zu unterwerfen gehalten sein soll, dieses Wild nicht anderm

1 untergebracht sind. Vor Tische drückten Allerhöchst⸗

seiben auf der Straße den in einem Krankentransport wagen elangten, verwundeten Flügel ⸗Adjutanten Obersten Grafen 5 Tommandeur des 2. Garde⸗Regiments zu Fuß, Ihre ̃ ne aus. . nahmen Se. Majestät Vorträge entgegen und ar— teten während der übrigen Zeit des Tages.

Am 23. August, Nachmittags um 3 Uhr, sind Se. Ma⸗ ät der König in Commerey eingetroffen und haben daselbst ause des Unter-⸗Präfekten Aimé de la Herriére Quartier

nehmen geruht.

Weiter liegen vom Kriegsschauplatz folgende Nach' chten vor: th gere a. M ousson, 22. August. (W. T. B.)

ine Anzahl von kleinen Telegraphenstationen in Deutsch⸗ nd wird vorläufig eingehen, da man im Felde in den er— herten Theilen Frankreichs circa 100 Telegraphenbeamte be⸗ erf, die hier nothwendiger sind, als daheim. Selbstverständ= th werden die betreffenden Stationen nach Beendigung des ieges wieder aufleben.

Bar-le⸗Duc, 25. August. (W. T. B.) Seit unsern legen bei Metz und der Einschließung der Franzosen in der hrügen Stellung sind unsere zu letzterer nicht erforderlichen ruppen im raschen und ununterbrochenem Vorrücken begriffen. halons ist von denselben besetzt, ihre Spitzen stehen bereits ichen dort und Epernay und das Königliche Hauptquartier efindet sich in Bar⸗le⸗ Due.

Bar⸗le⸗Duc, 25. August. In Metz liegen, abgesehen on den benachbarten Dörfern, nach Angabe der Franzosen bo, nach preußischer Berechnung 20, 000 verwundete Fran⸗ hsen, unter welchen der Lazarethbrand herrscht und der Typh us gebrochen ist.

Das Schießen auf Parlamentäre scheint ein Kriegs ebrauch der Franzosen zu sein. An die schon konstatirten Vor lle reihen sich zwei neue Beispiele. Vor Toul wurde dem harlamentär der deutschen Truppen der Trompeter erschossen nd vor Verdun wurde auf den Parlamentär des Generals on Alvensleben, Rittmeister von Stechow, Feuer gegeben.

Die Spitzen der deutschen Heere haben die wichtige inie Chalons (sur Marne), Areis (sur Aube), Troyes (sur Beine) überschritten, sich der Hauptstadt Paris also etwa auf 8-20 Meilen genähert. Die Avantgarden sind demnach in en Departements der Marne und Aube, also im Osten er Champagne, während die Gros der Kronprinzlichen Heere im üdwesten derselben, im Departement der haute Marne stehen. Das große Hauptquartier, das legt in Bar le ⸗Due im Maas Departement, also noch in . war, wird sich jetzt bereits in St. Dizier, in der ihampagne, befinden. Die dritte Armee steht demnach im Begriff, auf den beiden Hauptstraßen Chalons-Paris und Troyes Paris vorzudringen, nordwärts also das Thal der

Marne und die Eisenbahnlinie über Epernay und Chaäteau⸗

Thierry, südwärts den Flußlauf der Seine sowie die denselben ich anschließende Bahn über Rogent und Fontainebleau stets

beherrschend.

Die Avantgarden scheinen den Haupttruppen im Augen⸗ blick ziemlich voraus zu sein, da der Präfekt des Departements aute⸗Marne erst die Besetzung des Arondissements Vassy durch die Preußen amtlich nach Paris gemeldet hat. Fassy liegt etwa acht Meilen östlich von Arcis sur Aube, ist Endpunkt der Seitenbahn von St. Dizier nus, und an der Blaise, einem linken Zufluß der Marne, gelegen. St. Dizier ist Kreuzungspunkt der Bahnen

nach Vassy, Vitry und Joinville (südliche Marnebahn), liegt

an der Marne, wo von rechts der Ornel in dieselbe mündet. Bitry ClIe-Frangais) ist ein befestigter Platz 3. Klasse an der Marne und der Bahn von St. Dlizier nach Chalons, in der Mitte zwischen beiden gelegen. Vitry ist 1545 von Franz!. nach dem Brande von Vitry⸗le⸗Perthois gegründet worden nd hat seitdem auch den Beinamen le Frangais erhalten Ob Mac Mahon, der Chülons so eilig geräumt hat, die Absicht hegt, schon 5 Meilen nordwestlich bei Rheims unseren kzruppen Widerstand zu leisten, ist heute noch gar nicht zu übersehen. Das so oft genannte »Lager von Ehälons« gt zwischen den »alten Römerstraßen«, die von Ligny am Einain und von Metz nach Rheims führen, und nördlich der Eisenbahnlinie Rheims-Metz, östlick von Mourmelon und west— ich von Suippes; im Westen Lagers, zwischen Groß- und Flein Mourmelon, liegt ein kleuns Schloß, das als »Kaiser⸗ liches Quartier« bezeichnet wird.

Französische offizielle Berichte geben den diesseitigen Verlust im Treffen vom 16. August auf ca. 40,9000 Mann an.

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und mehrere verwundete Offiziere, welche in Privat⸗ . ö / wird in derselben Quelle auf 120,000 Mann ,, . Das

Die Stärke der am 16. engagirt gewesenen preußischen Truppen

Militär ⸗Wochenblatt, kann dem Verfasser die , n,. geben, daß eine so starke feindliche Streitmacht preußischerseit überhaupt nicht im Gefecht gewesen ist und daß am 16. August die dabei engagirt gewesene französische Armee gegen noch nicht 60,0009 Mann preußischer Truppen gefochten hat.

Ferner entnehmen wir dem Mil. Wochenbl.« folgende Mit theilung: Die Höhen, vor welchen Se. Majestät der König sich im Laufe des Schlachttages vom 18. aufhielten und deren schließliche Erstürmung auf dem rechten Flügel den Sieg ent⸗ schied, waren von zwei weithin sichtbaren Fermen gekrönt. . des Planes führten diese die Kamen Moskau. und Leipzig.

. In der Schlacht bei Wörth am 6. August, wurde, wie die bayerische Verlustliste ergiebt, auch der bayerische General Major Maillinger (8. Infanterie⸗Brigade) verwundet. Bei der Beschießung von Bitsch am 8. August hatte das bayerische 2. Artillerie Regiment einen Verlust von 1 Todten und 4 Ver— wundeten. ;

Karlsruhe, 25. August. Der amtliche Bericht der »Karlsr. Ztg.“, dessen Hauptinhalt schon telegraphisch gemeldet wurde, lautet: Von dem Belagerungskorps vor Straßburg hören wir, daß gestern während des ganzen Tages ein Ar— tilleriekampf stattfand, der sich gegen Abend steigerte und während der Nacht bis heute Morgen 5 Uhr mit großer Heftigkeit und nicht minder gutem Erfolg geführt wurde. Nach den von dem diesseitigen Ufer gemachten Beobachtun⸗ gen ist die rechte Seite der Citadelle abgebrannt und das Arsenal vollends ausgebrannt. In der Nacht waren an verschiedenen Stellen bedeutende Feuersbrünste wahrnehm⸗ bar. Von zwei feindlichen Mörserbatterien auf der Sporen insel wurde die südliche zum Schweigen gebracht. Unsere Truppen haben keinen Verlust weder an Personen noch an Material zu beklagen, während leider die Stadt Kehl, die übrigens geräumt ist, aufs Neue sehr stark beschädigt wurde. Es sind etwa 29 e fr ,, abgebrannt und zahlreiche andere Gebäude stark beschädigt.

dig j as Lune ville, 16. August, schreibt der Spezial⸗ Berichterstatter der »Karlsruher Zeitung, im Hauptquartier der 3. (Süd) Armee: »Ueber die Größe des Fanges, den die Intendantur der 3. Armee hier machte, kann man sich erst jetzt einen vollen Begriff bilden. Während in Folge des zurück haltenden Verhaltens der französischen Bediensteten uns vor- gestern nur die Entdeckung von solchen Proviantbeständen er möglicht war, die etwa für einen Theil der fruher hier garnisonirten Truppen ausreichen mochten, gelang es gestern der Umsicht, Rührig⸗ keit und Energie der Armee ⸗Intendantur, eine solche Hülle und Fülle von Armeebeständen aufzufinden, daß wir in der An⸗ nahme, jetzt im Besitze des ganzen Proviantvorrathes der Mac Mahon'schen Armee zu sein, uns nicht mehr irren können. Die Vorräthe wurden schon lange Zeit offenbar für diesen Feldzug berechnet hier aufgespeichert. Es wird schwer, die Größe der Vorräthe an Mehl, Hafer, Heu und Stroh) nach Maß und Gewicht auszudrücken. Die Schätzung nach Geld- werth muß in Millionen geschehen. Wenn man erwägt, daß die Kaiserliche Armee, diese Proviantvorräthe im Rücken, gegen den Rhein vormarschirte, und daß sie mit Zurücklassung der— selben den Rückmarsch gegen Metz antrat, so mag hieraus be— messen werden, mit welcher Siegesgewißheit man in den längst vorbereiteten Krieg zog«.

Franzzoͤsischerseits liegen vom Kriegsschauplatz fol- gende Mittheilungen vor: —ͤ Paris, 26. August. Hier eingetroffenen Nachrichten zu—= folge zeigen sich feindliche Plänkler 12 Kilometres von Rheims. Die preußischen Truppen scheinen nach Varennes und Stenay zu marschiren. Einige tausend Preußen stehen in der Gegend von Verdun. (Stenay, Stadt von 2888 Einw. an der Maas, liegt im Arrondissement Montmédy, etwa 4 Meilen von der belgischen Grenze. Varenney liegt etwa 5. Meilen südlich davon) In der heutigen Sitzung des Senates erklärt der Prä— sident des Staatsrathes, Busson, es sei keine direkte Depesche von Bazaine angelangt, jedoch alle eingetroffenen Nachrichten bestätigen, daß die Lage unserer Armeen eine vortreffliche sei Busson bemerkt ferner, der Marsch des Feindes nach Paris scheine einen Aufschub zu erleiden. ; . Im gesetzgebenden Körper theilte der Minister des Innern, Chevreau mit, daß es den Anschein hatte, als wenn die Armee des Kronprinzen in ihrem Marsche stillgestanden batte, allein gestern hätte dieselbe ibren Marsch auf Paris wieder aufge— nommen. Es sei Pflicht der Regierung, die Kammer und das Land hiervon in Kenntniß zu setzen. -Das Vertdbeidigungs Komite trifft alle Angesichts der Möglichkeit einer Belagerung

von Paris nötbhigen Maßregeln. Der Gouverneur von Paris

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