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und Herford, als auch bei dem der Hannover. Altenbekener zwar spätestens vier Monate nach Ablauf des betre . 8 ki n , rr, gehörenden Bahnhof Bergheim . Steinheim, mittheilen und für die Abführung der Abgabe an uff e. ih 3375 ; . U thunlichst zu erleichtern suchen. Ein 1leberkreüzen der Hannoverschen niglich preußischen Regierung zu bezeichnende Kasse Sorge 6 estoͤrten, einheitlichen Betriebes unter Anwendung gleicher von r ,. eingegangen, das bereits den 25. August, 8 Uhr Westbahn und der CölnMindener Bahn hei Bünde resp. Herford Außer dieser Abgabe werden im . preußischen 9 ie 1 2 Tdrifbeslimm ungen für die ganze Bahnlinie zuvor eine Aben 8, aufgegeben war. . au niveau wird jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. weitere Staatssteuern von dem Betriebe der ahn, sowie eine r . ssã är muffin entsprechende Verständigung statifinden. Da der Stand der Dinge bei der Armee seit dieser Zeit Die spezielle Feststellung der Bahnlinie, wie des gesammten Bau- steuer vom Bahnkörper selbst nicht erhoben werden. rh g Beide rertragschließende Hohe Regierungen behalten verändert ist, so mag von den gegebenen Nachrichten nur die
und der einzelnen Bauentwürfe, bleibt jeder der beiden fontra— Art. XI. Die Hohen kontrahirenden Regierun z Art. f tigen ̃ ; j ; i l w für Ahn Gebiet both halten., Ingbesondere soll die in Ihren Bebicten. belegenen Dehn et. ir pin Qn ih, ne ie , hee diebe g Ulrtkheh ben h fen in mitgetheilt werden, daß in unsere Hände eine Korrespondenz t
; , ; ö r ! n ist, die von der in Metz eingeschlossenen Hauptarmee ,,, , n , owie der Lage der Bahnhöfe und Haltestellen, nebst der bau olizeilichen Den auf der preußischen Strecke fungirenden Eise zuciebe übe ie, igt ; hn un es . ned nm n jebem Gebiel. ben 21 kom der lippischen Bahnverwallung werden! in n auf ki en Art. XVI. a. w . a n ern ausgefertig Or n i em sin nn sn s g, 8 . . petenten Behörden zustehen. dieselben Befugnisse eingeräumt werden, welche 1 preußischen ö nd jur , , lung der beiderseitigen*Mianifikationz. Urkunden soll ie Ha f gheim, 6 = ritte vo Al tz ear dis Nuntte, zpo, die Vahn die beiderseitigen Landes. bahnen die bet eff nden Bahn unnd auszuüben haben und int Hie Aus wechsel 8 , Werken, ist heute Nacht von der kombinirten Infanterie Bri⸗ grenzen überschreitet, sollen a n, durch deshalb abzuordnende 6 u diesem Zweck auf Präsentation der Bahnverwaltii intens n , ö 6. sst dieser Vertrag von den beiderseitigen Bevoll. gade ohne Verlust und Widerstand eröffnet. Geschütze sind beiderseitige Kommissarien näher bestimmt werden. en uf lindi l preußischen Behörden in Pflicht zu nehmen lun! Hessen zu . t und besiegelt worden neu in die Batterie geführt und feuern. Art. N. Die Vahn wird zwar zunächst nur mit Einem durch. Die pon der einen Regierung geprästen er nnn, iichtigten n, , , . den r. Julio o. gehenden Geleise versehen, das Terrain jedoch von vorn herein für ohne weitere Revision auch in dem Gebiete der anderen egi So tesche gn 66 ö 246. Bu ddenhausen. eine doppelgeleisige Bahn erworben werden. zugelassen werden. tu (. . Theodor Heldmann Bei dem Eintreten des Bedürfnisses werden die 67 Regierun⸗ Art. XII. Die Genehmigung und noͤthigenfalls die Abãander ö ,, ̊. gen sich über die Herstellung des zweiten Geleifes ver ändigen. des Fabrplans bleibt jeder Regierung für deren Gebiet vorbeheltn Vorstehender Vertrag ist ratifizirt worden und die Auswechselung Die Bahn und das gesammte Betriebsmaterial soll Unter Be— uf der Bahn in ihrer ganzen Ausdehnung sollen mind Fatifikations Urkunden hat stattgefunden. achtung der von dem Vereine der deutschen Eisenbahnverwaltungen taglich drei Züge in beiden Richtungen mit Personen heförderung f gugenommenen einheitlichen Vorschriften für den durchgehenden Ver— exichtet werden und hiervon nicht weniger als zwei Züge eine pia ; i . ts⸗ und kehr derartig eingerichtet werden, daß die Transporimitick nach allen agenklasse führen. Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ un — Richtungen hin auf die angrenzenden Bahnen ungehindert übergehen Bezüglich des Tarifs bleibt der preußischen Re ierung für q Medizinal⸗Angelegenheiten. da Bazaine keine tele raphische Verbindung mit Paris hat und 2 . 3 ö. n * 3 Fuß t ,. * earn ng, z h he h r f, einzust Her Thierarzt erster Klasse, Bachmann zu Neu-⸗Ruppin, . te de 3 23 , ,,. , . und einen halben Zoll englischen Maßes im Lichten der Schkenen be. renden ahrgeld, und Frachtsatze im Personen. und wert ᷣ . j und der nächsten französischen Telegraphenstation zurü zulegen tragen; die stärtsten Steigungen dürfen das Verhältniß : 169 nicht und für . Erhöhungen dieser Sätze vorbehalten. Gůterrit jum Kreis ⸗Thierarzt des Kreises Ober-Barnim ernannt hatte d g übersteigen; der kleinste Radius bei Kurven auf freier Bahn soll nicht Sowohl bezüglich des Fahrplans, wie des Tarifs werden hi orden. Das bei dem glänzenden Gefechte am 2. in der Gegend
unter 350 Meter betragen. Regierungen in jedem Falle ein Einverständniß im Interesse eines en ᷓ iers und Beaumont) auseinander— Art TI. Der Ecwerb der zur Anlage der Bahn erforderlichen heiklichen öettn l der Bahn herbeizuführen bemüht . . t⸗ Verwaltung der Staats schulden k . nn , D r,, . K ,, ,,, ꝛ J,, , . enni Fi = . ; nach ben Vesiimmimgen des doll geltenhen Ernropt le tn e rr, ibi ec anntmaßhg zéenmenlosthng der gm ealön Sen anderen Gefangenen, verwundet in unsere Hände gefällen.
ort von Kohlen und Koks und event. der übrtgen im Arti fi ᷣ ö Jede der Hohen Regierungen wird für Ihr Gebiet der zu kon per dr all sgeah Bundesverfassung bezeichneten Gren zntt e . umber er. sälligen Scan nweisungen des Norddeutschen (Das Kavalleriegefecht des 3. Sächsischen Reiter ⸗Re⸗
von Werder.
— Weiter liegen vom Kriegsschauplatz folgende Nach⸗ richten vor: .
Aus dem großen Hauptquartier vom 28. Mittags wird dem ⸗W. T. B.« telegraphirt: .
Alle als direkt und telegraphisch von Bazaine stammend in Paris veröffentlichten Nachrichten sind in Paris geschmiedet,
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zessionirenden Eisenbahngefellschaft das Expropriationsrecht rechtzeitig
ertheilen.
Art. VII. Der Bau der Bahn soll solide und dauerhaft aus⸗ geführt werden, damit Gefahren und Störungen des Betriebes nicht zu besorgen sind und Personen, Güter, fo wie sonstige Gegenstände, welche auf Eisenbahnen befördert zu werden geeignet sind, ohne Nach⸗ theile transportirt werden können.
Auf eiwaigen Wunsch der i n,. lippischen Regierung wird die Königlich preußische Regierung Kontrole der Bauausführung und der Unterhaltung der Bahn auch im lippischen Staatsgebiete im Auftrage und für Rechnung der Fürstlich lippischen Regierung ausüben lassen.
Art. VIII. Der Eigenthümer der Bahn hat wegen aller Ent⸗ schaͤdigungs anspruͤche⸗ die aus Anlaß der Bahnanlage oder des Bahn⸗ betriebes auf Königlich preußischem Gebiete entstehen und gegen ihn
eltend gemacht werden möchten, ber prernßish e. Gch icht eit unk 2 e ,n. he se ci . zu unterwerfen und zu solchem Zwecke
in Herford Domizil zu nehmen, auch daselbst einen Vertreter zu be⸗ stellen an welchen die Verfügungen der preußischen Behörden mit verbindlicher Kraft für den Eigenthümer insinuirt werden können. Der Koͤniglich preußischen Regierung bleibt vorbehalten, den Ver⸗ lehr zwischen Ihr und der zu konzesstonirenden Gesellschaft, sowie die Handhabung der Ihr über die betreffende Bahnstrecke zustehenden
Hoheits⸗ und Aufsichtsrechte,
Diese Behörde hat die Beziehungen ihrer Regierung zu der Eisen hahnverwaltung in allen Fällen zu vertreten, die nicht zum direkten Einschreiten der kompetenten Polizei ! oder Gerichtsbehörden geeignet sind. Die Eisenbahnverwaltung hat sich bei Angelegenheiten terri⸗ torialer Natur, welche hiernach von der Königlich preußischen Regie rung ressortiren, an diese zu wenden.
Die gedachten Funktionen können von der Koͤniglich preußischen Regierung auch einem besonderen Kommissarius übertragen werden“
Art. 18. Die im preußischen Gebiele angestellten Beamten der Gesellschaft sind den preußischen Landesgesetzen unterworfen. Bie Angehörigen des einen Staates, welche im Gebiete des anderen Staates angestellt werden, scheiden dadurch au dem Unterthanen ˖ verbande ihres Heimathslandes nicht aus.
Die zu konzesstonirende Gesellschaft soll verpflichtet werden, die von ihr anzustellenden Bahnwaͤrter, Schaffner und sonstigen Unter beamten, mit Ausnahme der einer technischen Vorbildung bedürfenden, vorzugsweise aus den mit Civil. Anstellungs berechtigung entlassenen Militärs, soweit sie das fünfunddreißigste Lebensjahr noch nicht über-
schritten haben zu wählen. Bei der Bisezun Gebietes soll übri besondere Rücksi Art. X
tigen Reinertrag zu G Postnumerando und zwar
triebseröffnung folgende m nungsjahr.
Die Fürstlich lippische Regierung wird der Königlich reußischen Regierung die Berechnung des Reinertrages der Cen m achahffth und
urch Ihre Organe die technische
einer Behörde zu übertragen.
Bahn einzuführen. Die zu kon soweit das
theiligten Re i.. Ver a
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tarife lte si doch in
ur Adreßstation an der Bahn von heim resp. Steinheim liegt. Die vorbezeichnete Verpflichtung der Ge eines direkten erkehrs und n Zugeständniss Tarifsatzes wird jedoch durch die Berei ten Eisenbahnverwaliun nach denselben einzuri
welchen sie
Sollte die Ge direkten durchgeh
stehe ih
daß die Gese Interesse der
nehmungen bringen. Ungeachtet einer hierna den Eigenthums verhältnissen der
2
Betriebes auf derselben niemals ei
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undes i hat hiernach nicht bei dem Dorfe üblich Soissons,
Die auf Grund der Bundesgesetze vom 9. November 1867 d 20. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt Seite 157 bezw. Seite 135) hgegebenen, am 15. Septeniber d. J. fälligen Bundes chazanweisungen vom 15. Dezember 1869 werden in min von der Staatsschulden⸗Tilgungskasse schon vom 12. Sep⸗ ber d. J. ab, und außerhalb Berlins von den Bundeß—⸗ her- Postkassen vom Fälligkeitstage, den 15. September d. J. in gewöhnlicher Weise eingelöst werden. n
Wegen der bei der Einloͤsung der Schatzanweisungen zu tbachtenden Formen wird auf die in früheren Fällen, zuletzt
G lierm 25. Mai d. . von uns erlassenen Bekanntmachungen,
heußischer Staats ⸗Anzeiger Nr. 125, Bezug genommen, und t noch besonders bemerkt, daß die für die Staatsschulden
ungskasse bestimmten Einsendungen direkt an diese . und nicht an die Hauptverwaltung der Staats
hulden zu richten sind.
) de Strecke den niedrig o Centner und Meile zuzugestehen, für gleichartige Transportgegenstände in einem anderen durchgehenden Perbhrr
n, passirten Nachmittags Ligny, wo sich zur Zeit das
eschlagentn äandniß in
Berlin, den 26. August 1870. Haupt Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 30. August. Ihre Majestät die lnigin besichtigte gestern die Privat ⸗Lazarethe, Anklamer suße 2) und Unter den Linden 78, und hesuchte das Haupt- hot in der Markthalle. — Im Königlichen Palais fand fern ein größeres Diner stalt. — Heute ist Ihre Majestät [ich bei der Königlichen Familie nach Potsdam ge— isten.
Se. Majestät der König haben mit dem großen uptquartier Com mercy am 24. d. Mts. Mittags ver⸗
muhßtquartier der IIIl. Armee befand und wo Alterhöchft⸗ ben den Rapport Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen hegennahmen, und trafen gegen Abend in Bar⸗le⸗Due wo Se. Majestät in der banque de France Quartier zu men geruht haben. .
Am 25. AÄugust gaben Se. Majestät zur Feier des menstages Sr. Majestät des Königs von Bayern ein res Biner, zu welchem bie Generale des gerade Bar e. nm passtrenden bayerischen Armer ⸗Corps von der Tann Ein⸗ mungen erhalten hatten. Vormittags hatten Se. Majestät baherischen Divislonen an Sich vorbeidefiliren lassen; Aller⸗ Ihstdieselben hatten zur Feier des Namenstages bes Hohen sibündeten, wie zu Ehren der bayerischen Truppen, außer h Eisernen Kreuze und dem Kreuze des Kaiserlich russischen behrzen. Srdend auch den militärischen Max Joseph⸗Orden eg .
Offizielle militärische Nachrichten. Den 30. August, Morgens 2 Uhr, ist aus dem großen suptquartier ein Telegranim des General⸗Quartiernieisters
ondern bei demjenigen Buzancy stattgefunden, welches an der Straße von Beaumont nach Vouziers im Departement der Ardennen und im Arrondissement Vouziers gelegen ist. Buzancy
hat ea. 900 Einwohner und liegt, etwa 170 Fuß hoch, an der
Hideuse, welche sich hier westlich und dem Bols de Bourgogne — einem Theile des Argonner Waldes — zuwendet.)
— Französischerseits liegen vom Kriegsschauplatz fol—
gende Mittheilungen vor:: .
= Der Constitutionnel« bringt aus Paris, 25. August, die Bestätigung, daß die Preußen plötzlich in Chalons erschienen und 80 Waggons voll Kriegsmaterial, Gepäck und Leben⸗ mittel auf dem Bahnhof wegnahmen. Als sich am 24. preußische Eelaireurs 15 Kilometer vor Reims zeigten, war die Stadt ohne alle Vertheidigung und man schickte sich bereits an, die Stadt zu übergeben. .
— Um die Bevölkerung von Paris in ihrer Hoffnung, daß ein Zwischenfall die Belagerung der Stadt vereiteln werde, zu erhalten, werden dort die abenteuerlichsten Gerüchte ver- breitet; so ist dort zu der Zeit, als in München die Siege bei Metz die patriotische Stimmung aufs Höchste gesteigert hatten und der Andrang zu der vaterländischen Anleihe ein ge— waltiger war, die Nachricht von einer in München ausgebrochenen Revolution in Umlauf gesetzt worden.
Brüssel, 30. August. (W. T. B.) .
Ein belgisches Observationscorps koncentrirt sich mehr und mehr nach der äußersten Grenze hin. Der größere Theil der hiesigen Garnison wird einen Bestandtheil des Observations⸗ corps ausmachen. Die ersten Truppenabtheilungen rücken schon heute aus.
— Der »Indséspendance« wird aus Arlon von gestern gemeldet, daß das Hauptquartier Mae Mahons sich, wie man versichert, in Sedan (unweit der belgischen Grenze) befinde. Auch Kaiser Napoleon und sein Sohn sollen in Sedan sein.
— In der in der Morgenausgabe mitgetheilten Depesche des W. T. B.“ aus Brüssel, 29. August, ist Zeile S von oben Tours statt Toul zu lesen.
Das Departement der Marne, welches von den deutschen Truppen nach den Kämpfen bei Meßz okkupirt worden ist, grenzt oͤstlich an Lothringen (Dep. Maas), südöstlich an das Dep. Haute Marne, südwestlich an das Dep. Troyes, nördlich an das Dep. Ardennes und westlich an die ehemalige Provinz Isle de France (Dep. Aisne und Seine et Marne). Die Departements Marne, Haute Marne, Arden nes und Aube bilden zusammen die Champagne. Zum Departement Marne gehören außerdem noch die ehemaligen Grafschaften Chalon= nais und Röémois. Das Departement umfaßt 148 9 Ml. mit 320809) Einwohnern, hat also eine Volksdichtigkeit von nur 3858 Einw. auf der Quadratmeile oder 47,77 Einwohnern auf dem Quadrat. Kilometer während die Durhhschnittsbevölkerung von ganz Frank. reich 3858 Einwohner auf der Quadratmeile oder 70 698 Ein- wohner pro Quadratkilom. ist. Das Departement ist mithin eines der am, dünnsten bevslkerten. Es zerfällt in 5 Arrondisse
ments Chälons sur Marne Epernay, Rheims, Saint Mene⸗ hould, Vitry⸗le ⸗Frangois) hat 36 Kantons und zählt 667 Gemeinden Der größte Theil des Departements gehört dem Kreideplateau der
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