1870 / 260 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Vorstöße gegen die Front der Division an der Zähigkeit un serer Infanterie und Artillerie sich brachen versuchte in dem Bois des Ognons ) und dem Bois de St. Arnould Fortschritte zu machen, wurde aber hier von Theilen des 8. und 9. Corps, welche am Spätnachmittage in das Gefecht eingriffen, zurück⸗

ehalten. geh Vom 8. Corps war die 16. Infanterie⸗Division (General- Lieutenant v. Barnekow) auf dem Marsche von Frontigny?*) um 12 Uhr Mittags in Arrys) (wo sie am 16. bivouakiren sollte) eingetroffen. Der hörbare Kanonendonner und die ihm zugehenden Meldungen bestimmten den Divisions-Commandeur, . einstündiger Ruhe aufzubrechen und nach Gorze zu mar—

ren.

Die Division überschritt bei Novéant die Mosel und er— reichte mit der Tete um 3; Uhr Gorze.

Von hier aus wurden nach Kommunikation mit General— Lieutenant von Stülpnagel 3 Batterien und 3 Eskadrons Husaren Regiments Nr. Y auf das Gefechtsfeld der 5. Division vorgeführt, während der durch Seine Königliche Hoheit dem Oberbefehlshaber angegebenen Direktion gegen Flanke und Rücken des Feindes ent. sprechend die Brigade Rex, (Regiment Nr. 72, Regiment Rr. 10) der sich in Arry auf Befehl des General ⸗Lieutenants v. Wrängel das Regiment Nr. 11 wom 1X. Armee - Corps) angeschloffen hatte, über Cote⸗Mousa durch den Wald von St. Arnould auf Rezonvilie dirigirt wurde.

Die Brigade, welche auf dem Vormarsch des dichten Un⸗ terholzes wegen auf diese eine Straße angewiesen war, erreichte gegen 5 Uhr mit der Tete die Lisiere des Bois de St. Arnould.

Das Regiment Nr. 72 erhielt Befehl, aus dem Walde in der Richtung auf Rezonville vorzudringen, das Regiment Nr. 40, ihm zu folgen. :

Feindlicherseits war der Höhenrücken südöstlich von Re— zonville mit Infanterie und Artillerie sehr stark besetzt. In der Schlucht zwischen Rezonville und Gravelotte waren starke Reserven zu erkennen. Die feindlichen Batterien überschütteten den Wald und das vorliegende Terrain mit Granaten und Shrapnels, um das Debouchiren aus demselben zu verhindern.

Bis zu anbrechender Dunkelheit versuchten hier die Regimenter 72 (mit dem 1. und Füsilier Bataillon) und 40, von Nachmittags 6 Uhr ab auch das Regiment Nr. 11 und später noch das 2. Bataillon Nr. 72, gegen die feind— liche Stellung vorzudringen.

Diese Versuche, dem sehr überlegenen Feinde gegen⸗ über, auf dessen Reserven (Garde) die Angriffe stießen, mußten sich zwar mit einigem Terraingewinn begnügen, aber sie hatten den großen Erfolg, daß der Feind seine Re⸗ serven hier engagirte und nicht auch noch gegen die Division Stülpnagel verwenden konnte und für seine linke Flanke fürchtend von einer kräftigen Offensive abstehen mußte. Nachmittags 127 Uhr hatte nachdem in Pont-àMousson die ersten Meldungen vom 3. Corps eingegangen waren) Se. Königliche Hoheit der Oberbefehlshaber den General der In— fanterie v. Manstein orientirt und ihn angewiesen, dem 3. Corps die rechte Flanke zu decken und überhaupt das Corps nach Kräften zu unterstützen.

Von der 25. (Großherzoglich hessischen) Division überschrit ten demnach unter Führung des Divisions-Commandeurs Ge— neral ⸗Lieutenant Prinz Ludwig von Hessen die 49. Infanterie⸗ Brigade, 3 Batterien und das 1. Reiter⸗Regiment Nachmittags 4 Uhr die Mosel bei Norsant und rückten auf Gorze vor.

Von Gorze aus wurden 2 Batterien der Division Stülp— nagel zugeführt, bei der sie gegen Abend rechts vorwärts der Divisions-Artillerie sehr wirksam in das Gefecht eingriffen.

Die 49. Infanterie⸗Brigade, gefolgt von einer Batterie, , durch das Bois de Chevauz und Bois des Ognons irigirt.

Das 1. Hessische Infanterie⸗Kegiment traf in dem dichten Walde Bois des Ognons auf feindlichen Widerstand und führte hier, zunächst mit 6 Compagnien, später von noch 2 Compag— nien und vom 2. Hessischen Infanterie⸗-Regiment unterstützt, ein anhaltendes Feuergefecht, welches erst die Nacht endete.

Als der Tag sich neigte, war auf allen Punkten unserer Front Terrain gewonnen, Theile der Divisionen Buddenbrock und Kraatz auf Anordnung Sr. Königlichen Hoheit des Ober befehlshabers in nordöstlicher Richtung im Avanciren, die Ar⸗ tillerie des 3. Corps, welche während 9stündigen Kampfes den gegen unsere Front gerichteten Angriffen des Feindes Halt geboten und einen kurz nach 7 Uhr eingeleiteten neuen Offen sivstoß abgewiesen hatte, vorgegangen. Es war 7 Uhr, als diese Bewegung zur Ausführung gekommen war und das feindliche Feuer auf der ganzen Front erlahmte. Aber

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Destlich von Rezonville. ) Frontigny, etwas über 1 Meile südöstlich von Metz. Arry an der Mosel, 15 Meile nördlich Pont -. Musson.

nach kurzer Zeit um 73 Uhr entbrannte das Feuer, namentlich gegen Centrum und rechten Flügel erich nochnials in größter Heftigkeit, der letzte Versuch des unn, das Schlachtfeld zu behaupten oder das Mittel, seine rück ö gige Bewegung zu sichern. gan

Als nach einer Viertelstunde das Feuer schwieg und h Nacht hereinbrach, ritten auf Veranlassung des Gberbesch⸗ habers Königliche Hoheit die Brigaden der 6. Kavallerie sion Richtung Jladignh-ezonzitke zur Attgte an Pash ten'sche Husaren⸗ Regiment, gefolgt vom Husaren Regin Nr. 16, ritt hierbei feindliche Karrees nieder

Es warm 9 Uhr, die Schlacht beendet. Die Tru pen bivouakirten auf dem Schlachtfelde, ihnen egensih nördlich Rezonville und bei Gravelotte, sah man die Lagerfenn des Feindes. ,

Der Tag von Vionville, an welchem das 3. und 10. Corp und Theile des 8 und 9. gegen den um das Doppelte über, legenen Feind gekämpft haben, hat schwere Opfer gefordert unsere Verluste erreichen die ahl von 626. Offizieren, 1593 Mann, nicht eingerechnet die Kavallerie-Briggde von Bredop und Graf Brandenburg II., so daß der Totalv erlust auf etwa 17,900 Mann zu schätzen ist. Die Verluste des Feinde sind, nach den Eindruͤcken des Schlachtfeldes zu urtheilen, not höher anzuschlagen Verluste, welche nur mit den blutigsten Schlachten früherer Kriege zu vergleichen sind.

Die Tapferkeit, Hingebung und Zähigkeit der Generale Offiziere und Mannschaften aller Waffen ist erhaben über jene Lob und kann niemals übertroffen werden.

Durch die Schlacht war die Absicht des Feindes, nacz Westen abzumarschiren, vollständig vereitelt worden. Die fol— genden Tage ließen dieses große Resultat erkennen.

Weiter liegt vom Kriegsschauplatz folgendes Tele gramm des W. T. B. vor: 3626. 5.

Karlsruhe, 10. September.

Die »Karlsruher Zeitung« meldet aus Oberschöffolsheim: Von gestern auf heute hat sich nichts Bemerkenswerthes erein— net, nur an der Porte nationale wurde ein kleiner Außfal versucht, der durch Truppen des zweiten Regiments zurück gewiesen wurde.

(Oberschöffolsheim, Dorf mit (a. 1090 Einw. im Arron 6 Straßburg, etwas über 1 Meile westlich von der estung.

Französischerseits sind vom Kriegsschauplatz fol. gende Nachrichten eingegangen:

Paris, 10. September. (W. T. B.) Die Annahme von Privatdepeschen im Seinedepartemen ist eingestellt. Eine Depesche aus Coulomiers bestätigt, daß die Preußen in La-Ferté⸗sous-Jouarre eingerückt sind. (Ca. Ferté-sous- Jouarre, Stadt mit 4890 Einw. im Departemen Seine et Marne, Arrondissement Meaux, am Zusammenfluß der Marne und des Morin, ca 9 Meilen vor Paris, an der Eisenbahn von letzterer Stadt nach Chalons.)

Der auf dem Schlachtfelde von Vionville aufgefundene Befehl des Marschalls Bazaine für den 16. August 1870 lautet nach dem »Mil. Wochenbl.«e wie folgt:

Gravelotte le 16 aoùt 1870. 5 heures du matin.

Instruction pour Ja matinée du 16 aout.

Faites faire de suite de distributions selon les ressources qui vous sont envoy6es par l'Intendant Et néral. Toutés les voitures civiles employées sous la de— nomination de train auxiliaire devront 6trè ren voyes en arrière de Gravelotte. On devra en prtiter pour renvoyer sur Metz les malades qui ont besoin d'ètre hospitalisès.

S'assurer que tous les hommes ont leur complet de cartouches. Dans le cas contraire en faire distrihuer immédiatement et faire remplacer dans les pares din sionnaires ceux qui auraient été consommés.

Des que les reconnaissances seront rentrées et que tout indiquera que l'ennemi n'est pas en force à prow. mité, on pourra retendre les tentés, et les hommes ne devront aller à l'eau que par corvöe. Défendreè que kon sSéloigne des camps. Des postes de cavalerie le vront être adjoints aux grand-gardes afin de fournir des vedettes (par deux) aussi loin que possible, ö tte prévenu à temps de l'approche de l'ennemi. Les routes doivent rester libres. Jous les bagages aux service aministratifs doivent rester en arriòre flu front par le quel on suppose que l'ennemi viendrait attaquer,

Nous partirons problablement dans l'après midi, des

feindlit

que je saurai que lès 3. et 4. corps sont arrivés à notte

Rantdur en tꝗtalité. Des ordres, du reste, seront donnes

ulcrieurement.

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Les 3. Ct. 4 corps, suivant la route de Conslans Ftain, doivent, envoyer sur leur flanc gauche des tachements de cavalerie pour maintenir des commu— cations entre les corps. .

s Le Maréchal de France. Commandant en chef. Bazaine. Pour ampliation. Le gén6ral chef d'stat- major - géneral. Mane que. ; A. M. le génera] Commandant la 2. division du 3. corps d'armée. S. En raison des circonstanges actuelles toute com- munication adresse à M. le Maréchal Commandant le 3. corps devra mentionner le jour et l'heure de Son envoi.

Ueber die französischen Departements Seine, Seine et ⸗Oise ö Sein c et⸗Marne / deren vollständige Otkupation von Seiten der

Uschen Heere dem nächst zu erwarten ist, entnehmen wir der »Sta— Fiique de la Frances die nachfolgenden Notizen:

Das Departement Seine umfaßt 475,50 Kilometer = 8 62 oft. Meilen mit 2.150616 Einwohnern; es s nwondisse ments Paris mit 20 Cantons ! Gemeinde und 1825, 274 Ew., „Denis mit 4 Cant 30 Gem. und 178,359 Ew., Sceauz mit 4 Cant. Gem. und 147283 Ew., Gesammtzahl aller Gemeinden 71 davon 4 ui öb0 Ein w. 11 von 500 —=1009 Einn,; 10 von 1— 2000 Einw.,

Job) Einw. Zu den letzteren gehört Paris, welches im Jahre 1866 mne Bevölkerung von 1825274 Personen (mit Einschluß der Garnison n Bs Mann) hatte, die sich auf 57 522 Haushaltungen vertheil⸗ i so daß im Durchschnitt 272 Einwehner auf jeden Haushalt treffen. Die Zahl der Häuser betrug 57/66, von denen 50318 ganz, 6311 seltbeife bewohnt, die übrigen aber unbewohnt waren. Unter der pilbepölkerung der Stadt von 1,799,980 Personen befanden sich dhl Ausländer, darunter namentlich 30,456 Deutsche⸗ 28/430 Bel a, Sz Schweizer 8ol5 Engländer, 7398 Jialiener, 550 Niederländer, ' Russen und Polen, 1623 Amerikaner, 2359. Spanier ꝛ4. Die schrzahl der Bevölterung gehört der katholischen Religion anz nämlich: s32529 oder 96 pCt., während die übrigen 4pCt, sich auf die übri⸗ n Konfessionen vertheilen; die Zahl der Protestanten beträgt 41,244, e der Istaeliten 206615. Zwei Drittheile der Bevölkerung ernähren h von Industrie (948,551) und vom Handels hetriebe (2146349). Bei m Indüstrie beläuft sich die Zahl der Geschäftsinhaber auf 65,978, t Ängestellten auf 34846 und der Arbeiter auf 442310, darunter Fls0 männliche; der Rest von 105,417 Personen besteht aus den zuniliengliedern, Diensiboten 2c. der vorgedachten drei Kategorien. z den wichtigeren Industriezweigen gehören, abgesehen von der In— sstie der Ernährung und Bekleidung, die Fabrikation von Metall haaren, von Laxusgegenständen, Möbeln, Geweben, Holzwaaren, hegenständen für Kunst und Wissenschaft, chemischen Produkten ꝛc. n Geschäfisumsatz der gesammten pariser Industrie schätzte man n Jahre 1860 auf 3369 Millionen Franck, wovon etwas über 347 hilionen nach dem Auslande abgesetzt worden sind. Das Budget a Stadt belief sich 869 auf etwas über 224 Millionen Fres. oder 1s) Fres. pro Kopf; davon wurden indeß nur 156,6 Millionen durch k erforderlichen Einnahmen der Stadt, der Rest dagegen aus An hn, Landverkäufen, Staats Subventionen z0. gedeckt. Zur Ver⸗ snung und Amortisirung der großen Stadtschuld, waren 1869 allein mn ordentlichen Budget, also abgesehen von den in den außerordent⸗ hn Ausgaben noch enthaltenen Amortisationsbeträgen, über ! Millionen Fre. erforderlich.

on den uͤbrigen größeren Gemeinden des Stine Departements nd noch zu nennen: St. Denis mit 26,117 Eimp., Neuilly mit söt5 Einw., Boulogne mit 17348 Einw. Cevallois- Perret. mit hsßß Einw., Vincennes mit 14573 Einw., Clichy mit 186666 Einw. nd Jory mit 10,199 Einw.

Das Departement Seine-et⸗Oise hat einen Flächeninhalt

mn 5603,53 G. Kilom. 101,64 geogr. GQ Mälen mit o33, 727 Ein . ohnern. Es zerfällt in die Arrondissements Versailles mit 10 Cant., l Gemeinden und 1883816 Einw., Corbeil mit 4 Cant. 923 Gem. d fösö Einw., Etamps mit 4 Cant. C69 Gem. und 416317 Einw. lantes mit 5 Cant. 126 Gem. und 5665 Einm,) Pontoise mit lant, 163 Gem. und 108957 Einw, und Rambouillet mit 6 Cant, 6 Gem. und 67,555 Einw. Gesammtzahl aller Gemeinden 684 won 381 unter 500 Einw., 185 von 500 1009 Einwe, 80 von W000 Einw., 27 von 2—– 5000 Einw., 9 von 5 10 000 Einw. und über 156 Einw., nämlich: Versailles mit 41,021 Einw. und zint Germain en -Laye mit 17478 Einw ö Das Departement Seinen et- Marne 5736, 3s Wäilomcter O 109,08 geogr. enthält die Arrondissements Melun mit tz Cant. haz Einw., Eoulomiers mit 4 Cant, 77 Gem, und vitainebleau mit 7 Cant. , lit] Cant., 154 Gem. und 96,257 Einw., Gem und 6,263 Einw. ei n. 294 unter 560 Einw., 167 von 500 1609 Einw. 53 von Mod Einw., 9 von 2 = 5000 Einw, 2 von X= 10000 und 3 über ( Einw., nämlich: Melun mit 11,408 E, Meauz mit 11343 E. fd Fontainebleau mit jo7s7 Einw.

umfaßt

54/924 Einw.,

( Meilen mit 3513400 Einwohnern. 97 Gent. und Kriegsschiffes, . mr an

101 Gem. und 80 753 Einw., Meaup Krovins mit 5 Cant,

Gesammtzabl aller Gemeinden 528, da⸗

Im Nachstehenden lassen wir nach dem amerikanischen Journal Daily Chroniele« in deutscher Uebersetzung den Wort- laut der von deni Präsidenten der Vereinigten Staaten von NordeAmerika am 27. vorigen Monats zu Washington orlasse⸗ nen Neutralitätserklärung folgen:

Da zum Unglück zwischen Frankreich einerseits und dem Vord⸗ . Bunde und seinen Verbündeten andrerseits der Kriegszustand

esteht;

Und da die Vereinigten Staaten mit allen streitenden Mächten und den Einwohnern ihrer respektiven Staatsgebiete in gutem Ver— nehmen und Freundschaftsbeziehungen stehen;

Da weiter eine große Anzahl von Bürgern der Vereinigten Staaten in den Ländern und Staatsgebieten jeder der genannten kriegführenden Parttien unter dem Schutze zu Recht bestehender Ver= träge wohnt und dort Handel, Gewerbe und andere Geschäfte oder Unternehmungen betreibt;

Da auch eine große Anzahl von Unterthanen oder Bürgern jeder der genannten triegführenden Parteien innerhalb der Territorien und unter der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten wohnt und Handel, Gewerbe und andere Geschäfte oder Unternehmungen darin betreibt;

Da ferner die Gesetze der Vereinigten Staaten die freie Acußerung der Meinungen und Sympathien und die offene Verfertigung und den offenen Verkauf von Waffen oder Kriegsmunition nicht beein—

trächtigen, nichtsdestoweniger aber allen innerhalb ihrer Territorien

; ; ; ter i Heri i dlich 7 j r h helle h in bie und unter ihrer Gerichtsbarkeit befindlichen Personen die Pflicht einer

unpartheilichen Neutralität wähtend der Dauer des Krieges auf—

erlegen: Deswegen nun, um die Neutralität der Vereinigten Staaten und ihrer

Bürger und der innerhalb J und unter ihrer Gerichts barkeit . Ein indlichen Personen zu erhalten, und ihr e e ühr von 2—– 5000 Einw., 14 von 5 10060 Einw. und 8 mit über hen n nn, ,, , ,,

Alle von dem Wesen der Gesetze und Verträge der Vereinigten Staaten in

dieser Beziehung und des Völkerrechts im Großen und Ganzen zu

verständigen und so vor unabsichtlicher Verletzung derselben zu be—

wahren, erkläre Ich, Ulysses S. Grant, Präsident der Vereinigten

Staaten, hierdurch, daß durch die am 20. April A. D. 1818 zum Geseßz erhobene, gemeinhin als »Neutralitätsgesetz- bekannte Akte, die Vornahme folgender Handlungen innerhalb der Territorien oder unter der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten bei strenger Strafe ver— boten ist, nämlich ö

1) Annahme und Uebernahme einer Kommission, einer der ge— nannten kriegführenden Parteien gegen die andere zu Lande eder zur See zu dienen.

2) Bewirtung der eigenen Anwerbung für oder des eignen Ein— tritts in den Dienst einer der genannten kriegführenden Parteien als Landsoldat, Marineseldat oder Seemann an Bord eines Kriegs, Kaper⸗ oder Raubschiffes.

3) Dingen oder Bereithalten eines andern Menschen Behufs dessen Anwerbung und Einstellung in den Dienst einer der genannten kriegführenden Parteien als Landsoldat, Marinesoldat oder Seemann an Bord eines Kriegs“, Kaper- oder Raubschiffes.

4) Dingen eines andern Menschen, zur Eniweichung desselben über die Grenzen der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten zum Zweck der vorerwähnten Anwerbung

5) Dingen eines andern Menschen zur Entweichung desselben über die Grenzen der Vereinigten Staaten zum Zweck seiner Ein stellung in vorerwähnten Dienst. . d

6) Bereithalten eines Andern zur Entweichung über die Grenzen der Vereinigten Staaten zum Zwecke vorerwähnter Anwerbung.

7) Bereithalten eines Andern zur Entweichung über die Grenzen der Vereinigten Staaten behufs dessen Einstellung in vorerwähnten Dienst. Doch soll die wähnte Akte nicht dahin gedeutet werden, daß sie sich auch auf solchen Bürger oder Unterthan der kriegführenden Par- teien erstreckt, der sich nur vorübergehend in den Vereinigten Staaten aufhält, und sich an Bord eines Kriegeschiffes, welches zur Zeit seiner Ankunft als folches ausgestattet und gerüͤstet war zur Anwerbung oder in Diensistellung meldet, oder der einen andern Bürger oder Unterthan derfelben kriegführenden Partei, der sich nur vorübergehend in den Vereinigten Staaten aufhält, dingt, oder bereithält zur An—⸗ werbung oder zum Einteitt in den Dienst jener kriegführenden Partei

an Bord solches Kriegsschiffes, wenn die Vereinigten Staaten mit

jener kriegfühlenden Partei auf dem Friedens fuße stehen;.

8) Ausrüsten und Armiren oder Ler Versuch der Ausrüͤstung und Armitung, oder die Beschaffung der Ausrüßstung und Armirung oder die wissentliche Theilnahme an der Ausstattung Ausrüstung oder Armirung eines Schiffes oder Fahrzeuges in der Absicht, daß solches Schiff oder Fahrzeug für den Dienst einer der kriegführenden Par- teien verwendet werden soll. .

9) Eclassen oder Aushändigen einer Vollmacht in dem Gebiete oder Unter der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten für ein Schiff oder Dahr zug un der Absicht, daß selbiges für vorerwähnten Zweck

vendet werde. . ö ö 10) Verstärken oder Vervollständigen, oder Verschaffung der Ver⸗ stärkunz oder Vervollständigung, oder, wissentliche Theilnahme an der Echöhung und Vervollstaͤndigung der Stärke eines

Kreuzers oder armirten Fahrzeuges, welches seiner Ankunft in den Vereinigten Staaten ein Kriegsschiff, Kreuzer oder armirtes Fahrzeug im Dienste einer der kriegführenden Parteien war, oder den Untertdanen, oder Bürgern derselben gehörte, durck Vermehrung der Anzabl von Kang nen solcher Schiffe, oder durch Ersetzung der an Bend befindlichen Geschüße durch andere größeren Kalibers, oder durch Vermebrung der ausschließlic für den Kriegsgebrauch nöthizen Ausrüstungs 8egensiande

11) Aufnehnlen und ins Werk seßen . oder Vorbereitung und Herstellung der Mittel zu einer militärischen Expedition oder eines wilitärischen Unternchmiens, welche von dem Ländergebiet oder unter