1870 / 260 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten gegen die Territorien undzwanzigsten der Unabhängigkeit der Vereinigten Staatmn

anderer Gebiete einer der erwahnten kriegführenden Parteien ver- anstaltet werden sollen.

Ferner erkläre und proklamire Ich auch, daß nach dem 19. Artikel des Freundschafts ! und Handelsvertrages, welcher am 11. Juli A. B 1799 zwischen dem Könige von Preußen und den Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossen wurde, welcher Artikel durch den Bertrag vom 1. Mai A. D. 1828 zwischen denselben Mächten revidirt wurde und noch zu Recht besteht, bestimmt wurde, daß »Kriegsschiffe, sewohl staats- als privateigenthümliche der beiden kontrahirenden Parteien, die Fahrzeuge und Effekten, die sie ihren Feinden genommen, Echne Veipflichlung der Zahlung von Zöllen, Unkosten oder Gebühren an die At miralitäts- oder Zollbeamten oder an sonstige Beamte frei, wohin sie immer wollen, bringen können; auch sollen solche Prisen nicht angehalten, durchsucht, oder einem Rechtsverfahren unterworfen sein, wenn sie nach den Häfen der andern Partei kommen und in dieselben einlaufen, sondern können von den Aufbringern dersel ben nach den in ihren, von dem befehligenden Offizier zu zeigenden Voll— machten vermerkten Orten gebracht werden. «

Und Ich erkläre und proklamire ferner, daß der Regierung der Vereinigten Staaten von dem außerordentlichen Gesandten und be— vollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu Washington die amtliche Mittheilung geworden ist, daß ohne Hinsicht auf Gegen—⸗ seitigkeit das Privateigenthum auf der hohen Ser seitens der Schiffe Sr. Majestät des Königs von Preußen der Beschlagnahme nicht unterliegt.

Und Ich erkläre und proklamire weiter, daß der Regierung der Vereinigten Staaten von dem außerordentlichen Gesandten und bevoll mächtigten Minister Sr. Majestät des Kaisers der Franzesen zu Wafhington die amtliche Mittheilung geworden ist, daß Befehle er- lassen sind, daß die Befehlshaber der französischen Streitkräfte zu Lande und zur Gee gegen die neutralen Mächte gewissenhaft die Bestim—⸗ mungen des internationalen Rechts beachten sollen, und daß sich dieselben genau an die in der Deklaration des Kongresses von Paris unter dem 185. April 1856 entwickelten Grundsätze halten sollen; das heißt: 1) daß die Wegnahme von Schiffen und ihrer La— dung seitens von Privatleuten ausgerüsteter Schiffe (sprivateering) abgeschafft ist und bleibt; 2 daß die neutrale Flagge mit Ausnahme von Kriegscontrebande das feindliche Gut schützt; 3) daß neutrales Gut mit Ausnahme der Kriegscontrebande der Wegnahme unter des Feindes Flagge nicht unterliegt; 4) daß Blokaden, um bindend zu sein, effektiv sein müssen das heißt: aufrecht erhalten durch eine Macht, hinlänglich, um in Wirklichkeit den Zugang zur Küste des Fein des zu verhindern; und daß, obgleich sich die Vereinigten Staaten der Deklaration von 1856 nicht angeschlossen haben, die Schiffe Sr. Ma—⸗ jestät dennoch nicht feindliches, an Bord von Schiffen der Vereinigten Staaten gefundenes Gut mit Beschlag belegen werden, falls es nicht Kriegscontrebande ist.

Und Ich erkläre und proklamire ferner, daß sowohl die Landes⸗ gesetze der Vereinigten Staaten, als gleichermaßen das Völkerrecht fordern, daß Niemand in den Territorien und unter der Gerichts barkeit der Vereinigten Staaten direkt oder indirekt an dem genannten Kriege Theil nimmt, sondern daß Alle in Frieden mit jeder der krieg führenden Parteien bleiben und eine gewissenhafte und unparteiliche Neutralität beobachten, und daß alle der einen kriegführenden Macht gestatteten Privilegien in den Häfen der Vereinigten Staaten auch der andern gestattet werden sollen.

Und ich, halte hierdurch alle guten Bürger der Vereinigten Staaten und alle in den Territorien oder der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten befindlichen Personen dazu an, deren Gesetze zu beobachten und keine gegen die Bestimmungen der erwähnten Landesgesetze ver— stoßende, noch eine das Völkerrecht in dieser Hinsicht verletzende Hand lung zu begehen.

Und Ich thue hiermit allen Bürgern der Vereinigten Staaten kund und zu wissen, sowie allen in den Territorien und unter der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten wohnenden Personen, daß, während die freie und volle Aeußerung der Sympathien öffentlich und anderweitig nicht eingeschränkt ist durch die Gesetze der Vereinig⸗ ten Staaten, Truppen zur Unterstützung einer der kriegführenden Parteien gesetzlich nicht unter ihrer Gerichtsbarkeit errichtet und orga— nisirt werden können; und daß, während Jedermann gesetzlich und unbehindert durch den vorerwähnten Kriegs zustand, Waffen und Munition und andere gewöhnlich unter dem Namen Krieg -Contre—- bande“ bekannte Artikel verfertigen und in den Vereinig— ten Staaten verkaufen kann, die Ausfuhr dieser Artikel auf die hohe See für den Gebrauch und Bedarf eines der kriegführenden Parteien jedoch verboten ist, noch darf man Soldaten und Offiziere derselben befördern, oder den Versuch machen, eine Blokade zu brechen, welche während des Krieges rechtlich bewirkt und aufrecht erhalten worden ist, ohne fich der Gefahr feindlicher Ge— fangennahme und der vom Völkerrechte dieserhalb verhängten Strafen auszusetzen.

Und Ich benachrichtige hiermit alle Bürger der Vereinigten Staa⸗ ten und Andere, welche den Schutz dieser Regierung in Anspruch nehmen mögen, und die sich eines Verstoßes gegen die vorerwähnten Bestimmungen schuldig machen, daß dieselben dies auf eigene Gefahr hin thun, und in keiner Weise sich des Schutzes der Regierung der Vereinigten Staaten gegen die Folgen ihres Mißverhaltens zu ge— wärtigen haben.

Zur Bescheinigung setze Ich Meines Namens Unterschrift hierher und lasse das Siegel der Vereinigten Staaten ,.

Gegeben zu Washington, diesen zweiundzwanzigsten August im Jahre des Herrn Eintausend achthundert und siebenzig und im fünf—

Amerika. . 1 U. S. Grant.

Eigenhändige Unterschrift des Präsidenten: Hamilton Fish, Staats Schutz

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 10. September. W 34 In hiesigen diplomatischen Kreisen herrscht die Ileberzemnn daß das Rundschreiben Favre's eine völlig unmögliche 3 basis aufstelle. Die diesseitige Regierung ist, sicherem ö nehmen nach entschlossen, ine durchaus rcservirte Halsunn weiteren Ereignissen gegenüber einzunehmen. ö

Großbritannien und Irland. London, 10 Schh (W. T. B) Mittheilungen englischer Blätter zufolge soh Kaiserin Eugenie in Hastings angekommen sein.

Von der Mannschaft des gescheiterten Schiffes Captnj ertranken 500 Personen, darunter der Sohn des Mann Ministers.

Frankreich. Paris, 9. September. Das mit der! theilung des Innern beauftragte Mitglied der Regier

e. gierung Nationalvertheidigung hat unterm 8. d. Mts. folgendes Journal officiel⸗ veröffentlichte Cirkular an die provisorss . und an die Präfekten der Departementz, richtet: ĩ

»Herr Präfekt, nachdem Sie am Tage äußerster Gefahr z eine Regierung, welche sich den Titel Regierung der Natjoh vertheidigung beigelegt hat, in Ihre Funktionen eingeseßt f findet sich Ihre Amtsstellung und das von Ihnen eimihl tende Verfahren durch dieselbe so verständlich auseinan und festgesetzt, als es die dringenden Forderungen des f lichen Wohles gestatten. Vertheidigung des Landes vor An Also Sicherung! Nicht nur dadurch daß Sie ohne Verzuz Ueberwindung aller Hindernisse die Ausführung aller Mafnahm vorbereiten, welche unter der früheren Regierung beschlossen wurden sp dern indem Sie alle örtlichen Kräfte Ihrer Umgebung erwecken, indem im Voraus alle Aeußerungen der Hingebung diszipliniren, damit! Regierung nach den Bedürfnissen des Landes daraus Vortheil sihh kann. Ihre ganze Verwaltung beschränlt sich augenblicklich darm den großen Aufwand von Kräften durchzusetzen, welcher von all Bürgern in der Aussicht auf Frankreichs Rettung versucht wan muß. In dieser Hinsicht haben Sie das Recht, auf Gutheifung al Maßnahmen zu zählen, welche Sie zu diesem Hauptzweck ergtes werden. Wenn Sie, wie ich nicht zweifle, Sich rasch fassen und l Lebenskräfte der Nation diesem großen Ziel zuwenden, werden e mit einem Male allen Zwistigkeiten, allen Reibungen zwischen d verschiedenen Behörden vorbeugen, was in einer solchen Krisiz p die, in welcher wir uns befinden, von höchster Wichtigkeit ist. Hinsihhti Ihrer Beziehungen zu dem ehemaligen Personal der gefallenen gierung, den Maires, Adjunkten, Munizipalräthen und Funkionäh soweit sie ausschließlich die administrative Ordnung angehen iß] Verfahren in den soeben auseinandergesetzten Ideen vorgexeitzj Unser eingeschläfertes und seit 18 Jahren entnervtes Land bedarf benöthigt am Tage dieses furchtbaren Erwachens einer Thätigkeit l Verwirrung, des Lebens, aber eines regelmäßigen und organistt Lebens. Ueberall, wo sich demnach Neigungen zur ijth Initiative der in ihren Gemeinden versammelten Bürger ki geben werden, ermuthigen Sie dieselben, indem Sie sie, tess wenn sie vom Geist des Patriotismus und der Hingebung inspfin sind, welcher die Vertreter der öffentlichen Gewalt beseelt.

Die Regierung der Nationalvertheidigung ist durch das Voll! seinen eigenen Erwählten gebildet; sie repräsentirt in Frankreih ‚; großen Grundgedanken des allgemeinen Stimmrechts. Diese Ai rung würde ihre Pflicht wie ibren Ursprung verleugnen, wem nicht von Anfang an ihre Blicke auf die Munscipalitäͤten richt welche, wie ihre eigenen Glieder, aus den Wablurnen hervorgegahh sind. Ueberall, wo Mumscipalräthe angestellt sind, welche unta Einfluß des liberalen und demokratischen Zuges erwählt sind, pen die Mitglieder dieser Behörden Ihre besten Stützen sein. Ueberah im Gegentheil die Aeuferungen des Bürgers unter dem verbänhh vollen Druck des vorigen Regime's zurückgedrängt worden, und! die erwählten Räthe und Municipalbeamten nur retrograde enden vertreten, umgeben Sie Sich mit provisorischen Gemeindebehörden! stellen Sie Männer an ihre Spitze, welche diese selbst aus ih Herzen gewählt haben, vorausgesetzt, daß sie bei ihrer Wahl den! triolischen Bedrängnissen Gebör zu geben verstanden, welche m reich belasten. Mit einem Wort, denken sie nur an den Krieg h an die Maßregeln, welche dieser erzeugen muß, schaffen Sie Ruhen Sicherheit, um dagegen Einigkeit und Vertrauen zu erziclen, Halten von Ihrer Amtsthätigkeit Alles fern, was nicht auf die Natisnalb. kigung gerichtet in oder sie hemmien könnte. Geben Sie mit Nechn über alle Ihre Schritte und zählen Sie auf mich, um sich großen Unternehmen zu behaupten, welchem Sie Sich angestzh haben und welche uns Alle mit dem glühendsten Eifer enislam muß weil es die Rettung des Vaterlandes gilt.

Empfangen Sie me.

Der Minister des Innern Gam betta.

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Vereinsthätigkeit für die Armee.

Bekanntmachung. der in Nr. 252 des Staats- Anzeigers pro 1879 enthaltenen nmmachung des Kriegs ⸗Ministetiums vom 2. September er., in ngegangene resp. offerirte Gaben zum Besten der Armee, sich nter 4) vom Direktorium des Unions Clubs, Unter ö inden Nr. 184 statt 155 Friedrichsd'ors, irrthümlich 155 Thlr.

dw metbun von Mißverständnissen wird hierdurch jene irr⸗ insliche Angabe modifizirt. im hlin, den 5. Sep ember 18,0. Der Kriegs ⸗Minister. In Vertretung: Klotz.

Die Nr. 16 des Armee-Verordnungs - Blattes, enthält igungen, betreffend: Anstellung, Kompetenzen und Uniform der . Dauer des Krieges zur Verwendung . Civil Aerzte, alder aus dem aktiven Sanitätsdienst 2c ausgeschiedenen Aerzte ichung von Chargen ˖Beförderungs⸗Vorschlägen . des mo⸗ n Herhältnisses der Armec.—= Benachrichtigung der Post ⸗Anstalten der Truppen beim Wechsel der Standorte, resp. beim Uebertritt minen anderen Truppenverband. Etatisirung eines Oekonomie nz bei der Ersatz⸗ Abtheilung eines Train-Batagillons. Anfer— äarvon Kriegs-Stammlisten. Pulver- und Pulper-Munitions. nittelst Eisenbahnen. Beim Verkaufe ausrangirter

ürfen sich die Roßärzte nicht betheiligen. Die Bei— besonderen Vertikal⸗Kolonne zu den Servis-Liquidationen

ĩ . lerbursg

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wieseln.

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Dislokatioꝛ usust Schickinger.

Produ tem- ume! VWanren-KHörne.

Hamburg, 10. September, Nachmittags. (Walffs Tel, Bur.) treideémarkt. Weizen und Roggen loco flau. Weizen F Termine ruhig, Roggen still. Weizen pr. September pfl. BWM Pfd. nette in. Mk Beg, 1473 Hr; 1463 G., pr. . er 1gptd. 20h pid. in. lie. Beco. IC Br,, 146 dd, pr. GR- her Fovßr. 127pfd. 2000 Pfd. in Mk. Bco. 147 Bre, 146 G., r Jovember-Dezember 127 pfd. 2000 Pfund in Mark Beco. 147 „I46 Gd. Roggen pr. September 2000 Pfd. netto in Mark eo los Br., 163 G., pr. September-Oktober 104 Br., 103 G., , Gktober November 104 Br., 103 GId., pr. November-Dezem. e it Br,, 103 G4. Hafer etwas fester. Gerste still Rüböl bt, loco W, pr. Oktober 273. Spiritus geschäöftslos, lo o, pr. bptember, pr. Septbr-Oktober und pr. Oktober 20. Kaffee gt, verkauft 2500 Sack. Petroleum fest, Standard white g' löz Br., 15 Gd., pr. September 15 G., pr. Oktober-Dezem- zr lot G. Wettér stürmisch.

Mew - orls. 9. September, Abends. (Wolff's Tel. 3 hbanmwollen - Wochenbeéricht von Moffat Davidis & Co.

England 4000B. Vorrath in allen Unionshäfen 55, 09 B. Preis für middling Upland in New-Vork inkl. Cost und Fracht pr. Dampfer nach Liverpool 92.

Fonds- und Actüien- Körse.

1 , a. M., 10. September. (Wolff's Tel. Bur.) est.

(Anfangs- ours) Amerikaner 933, Oesterr. Kreditaktien 2403, Staatsbahn 3335, 1860er Loose Lombarden 1783, Gali- zier —, Silberrente Neue Spanier —.

Erankafurt a. M., 10. Soptember, Nachm. 2 Uhr 30 Min. (Wolff's Tel. Bur.) Fest. Bundesanleihe 96.

(Schluss - Course.) Preuss. Kassenscheine 1043. Berliner Wechsel 104. Hamburger Wechsel Ssz3. Londoner Wechsel 1I8ö6. Pariser Wechsel 95. Wiener Wechsel 913. Papierrente . Silberrente 53z. Oesterr. National- Anlehen —. 5proz. österr. Anleihe de 1859 Gproz. Verein. St. Anl. pro 1882 935. Türken —. Oesterr. Bankantheile —. Oesterr. Kredit- Aktien 240. Darmstädter Bankaktien 312. Oesterreich.-fran- zösische St. B.- Aktien 334. Böhmische Westbahn 225. Hessische Ludwigsbahn 13055. Kurhess. Loose 593. Bax) ersche Prämien- Anleihe 103. Neue Badische Prämien-Anl. 102. Neue 5proæz. Badische 95. 1854er Loose —. 1860er Loose 735. 1864er Loose 1043. Russ. Bodenkredit S3z. Neue 5proz. Russen —. Lombarden 17853. Neue Spanier Kansas Rockford —. Georgia oninsular —. Chicago —. Südmissouri —. Amerikaner —. Staatsbahn =. Galizier —.

Hamhbiurg, 10. September, Nachmittags. (Wolff's Tel. Bur.) Fest.

(Schlusscourse,) Ereuss. Ihaler Hamhburger Staats- Prämienanleihe 84d. Silberrente 52. Oesterreichische Kredit- aktien 2053. Oesterreich. 1860er Loose 733. Staatsbahn 715. Lombarden 377. lItallenische Rente 4953. Vereinsbank 111. Kommerz bank 1005. Norddeutsche Bank 1433. Rheinische Bahn Altona-Kiel —. Finnländische Anleihe —. 1864er Russ. Prämienanleihe —. 18660r Russische Prämienanleihe . 6proæ. Vereinigte Staatenanleihe pr. 1882 883. Diskonto 3 pCt.

Wien, 10. September. (Wolf's Tel. Bur.) Matter.

(Schlusscourse.) Papierrente 56.30. 1854er Loose 83.00. Bank- aktion 697.00. Nordbahn 200.00. National- Anlehen —. Kredit- aktien 254.00. Staats-Eisenbahnaktien-Cert. 350.00. Galizier 240.50. Czernowitzer 198.00. Pardubitzer 166.25. Nordwestbahn 192.00. London 124.90. Hamburg 92.25. Paris 49.20. Erank- furt 104.50. Amsterdam 104.50. Böhm. Westbahn 234.50. Kredit- loose 155.50. 1860er Loose 90.50. Lombardische Eisenbahn 187.25. 1864er Loose 111.75. Anglo - Austrianbank 222.25. Napoleonsd' or 99453. Dukaten 5.92. Silbercoupons 123.75. Silber- rente 66.00. Mähr.-Schlesische Centralbahn —.

wirr, 10. September. Abends. (Wolffs Tel. Bur.) Geschãftlos.

Abendbörse. Kreditaktien 254.75, Staatsbahn 350.00, 1860er Loose 90.50, 1864er Loose 1I1I.75, Galizier 241.00. Anglo- Austrian 223.75, Franco-Austr. 94.25, Lombarden 187.25, Nord- bahn —, Kreditloose —, Papierrente —, Silberrente —,

1fnhren in allen Unionsbäfen 11000 B. Ausfuhren nach

Pardubitzer —, Volksbank —, Napoleons 9.96.

Seffent

licher Anzeiger.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Gegen den unten näher bezeichneten Friseur Hein, ich Bernhard Knuhs ist in den Aklen K. 361. 70, Kommission Il. le gerichtliche Haft wegen schweren Diebstahls beschlossen worden. Ene Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird er= ht, den 1c. Knuhs im Betretüngsfalle festzunehmen und mit allen süihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern an die König. he Stadtvoigtei⸗Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 9ten 'iptember 1370. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Unter⸗ hungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen. Sign a. sment. Der 2. Knu hs ist 32 Jahr alt, zu Berlin geboren, 5 Fuß Zoll 1 Strich groß, hat schwarzbraune Haare, große blaue Augen, faunt Augenbrauen, ovales Kinn, lange, spitze Rase, gewöhnlichen hund, schmale ovale Gesichtsbiidung, blaffe. Gesichtsfarbe, defekte zähne, ist sehr schwacher Statur und spricht die deutsche Sprache.

Steckbrief. Gegen den unten näher bezeichneten Arbeitsmann brecht soll die demselben durch rechtskräftiges Erkenntniß wegen biebtahls im wiederholten Rückfalle auferlegte Gefängnißstrafe von nem Jahre volistreckt werden. Seine Verhaftuͤng hat nicht ausgeführt * können, weil derselbe in seiner bisherigen Wohnung hierselbst, halllraße 79 a, im Juli d. J. und auch sonst hier nicht aufzufinden ist. n Jeder, welcher von dem Aufenthalte des 24. Albrecht Kenntniß nt wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts, oder Polizei-

hire Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und dlllitärbehörden des In und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf Rin Arbeitsmann Aldrecht zu achten, im Betretungsfalle festzuneh— in und mit allen bei demselben sich vorfindenden Gegenständen und zeldern mitteist Transports an unsere Gefängniß: Inspeltisn bier, sauzvoigteiplaz ĩ4, abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung Ehndutch entflandenen baaren Auslagen und den perehrlichen e den des Äuslandes eine gleiche Kechtswillfährigkeit versichert.

Berlin, den 26. August 1870. Königliches Kreisgericht. J. (Kriminal-) Abtheilung. Signalement. Der Arbeitsmann Johann Cart Albrecht ist 37 Jahr alt, am 26. April 1833 in Falkenberg bei Torgau geboren, edangelischer Religion, 5 Fuß 2 Zoll 3 Strich groß, hat schwarze Haare, graue Augen, schwarze schwache Augenbrauen eckiges Kinn, mittel Rase, mittel Mund, runde Gesichtsbil dung, ist von schlanker Gestalt, spricht die deutsche Sprache und hat keine sicht— baren Kennzeichen. Bekleidung; Brauner Tuchrock schwarze Tuch hofen, schwarz und weiß karrirte Weste, türkisch (xothbunt) Halstuch, Lederstiefel, schwarzer Calabreser Hut, weiß leinenes Hemde.

Handels-⸗Register.

In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist unter Nr. 407 die Firma Bzclecbrich' Wilm Müller in Sommerfeld Nr. 372

und als deren Inhaber ; der Tuchfabrikant Friedrich Wilhelm Müller zu Sommerfeld,

zufolge Verfügung vom 5. September 1870 am selbigen Tage ein

getragen. Sorau,

den 5. September 1870. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

In das Register des unterzeichneten Gerichts über Ausschließung der chelichen Gütergemeinschaft unter Kaufleuten ist eingetragen.

Nr. 8. Kaufmann Juljus Weiß hat in seiner Ehe mit der Earo— line Maria Auguste geb. Brettschneider die Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes durch Verhandlung vom 29. Juli 1870 ausgeschlossen. ö.

Eingetragen zufoige Verfügung vom 1. September 1870 am naͤmlichen Tage. Kaukehmen, den 1. September 1870.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.