1870 / 277 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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IV. Armee Corps zusammen mit der Division Angioletti cer— iren Rom von allen Seiten, mit Ausnahme der Citta Leo⸗ nina. Es sind alle Maßregeln getroffen, daß, falls die italie⸗ nischen Truppen Rom mit Sturm nehmen müssen, der Stadt der möglichst geringe Schaden zugefügt, und vollkommene Ord— nung in Rom aufrecht erhalten werde.

Rußland und Pslen. St. Petersburg, 18. Sep— tember. Die Gesetz Sammlung enthält unter Nr. 679 den Allerhöchsten Befehl vom 30. Mai 1869 (16. Februar, 10. und 22. Juni 1870) über die Errichtung eines erzbischöflichen Sitzes in den ehemals russischen Besitzungen in Nordamerika.

Am 12. d. M. sollte in Jekaterinodar und Wladikaw⸗ kas das am 13. August allerhöchst bestätigte Reglement über die Militärpflicht und den Unterhalt der aktiven Theile des Kubanschen und Terekschen Kosakenheeres verkündigt werden. Die Grundzüge dieses Reglements sind; Das Kubansche Heer hält in Friedenszeiten beständig 10 berittene Regimenter, jedes zu 6 Ssotnien, 2 Bataillone, jedes zu 5 Ssotnien, h reitende Batterien, jede zu 4 Geschützen, das Tereksche H berittene Re⸗ gimenter, jedes zu 4 Ssotnien, und 2 reitende Batterien, jede zu 4 Geschützen, im Dienst. Außerdem befindet sich eine solche Zahl hinlänglich ausgebildeter Kosaken in Reserve, daß daraus im Kriegs⸗ falle die doppelte Zahl der Regimenter und Bataillone die für den Frieden bestimmt ist, gebildet und die Batterien auf 8 Geschütze gebracht werden können. In Kriegszeiten stellt dem⸗ nach das Kubansche Heer 30 berittene Regimenter, 6 Bataillone und 5 Batterien, das Tereksche 165 berittene Regimenter und 2 Batterien. Da der obligatorische Dienst der Kosaken 15 Jahre dauert, hat er mindestens 5 Jahre im aktiven Dienst zuzubringen. In den Regimentern und Bataillonen wird im Frieden beständig die doppelte Zahl der Offiziere gehalten. Hr er lich des Unterhalts werden die Offiziere vollständig den Offizieren der Armee gleichgestellt.

Die Nr. 7 des -Ministerial Blattes für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten enthält u. A.: Reglement zur Ausführung des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 für

den Reichstag des Norddeutschen . vom 28. Mai 1870.

Bescheid an die Königliche Regierung zu N., betreffend die Verhaäͤlt . nisse bayerischer Unterthanen, welche innerhalb Preußen Ehen un- gültig geschlossen haben, resp. die Staatsangehörigteit ihrer Kinder, vom 21. März 1870. Cirkular Erlaß an die Königlichen Ober Präsidenten, betreffend die Bedingungen des Erwerbes der Staats angehörigkeit in Rußland für dorthin auswandernde Personen, vom 25. Juni 1870. Eirkular Erlaß an saͤmmtliche Königl. Regierungs- Prästdenten resp. Regierungs ⸗Präsidien und an sämmtliche Königliche Landdrosten, das Verfahren in Disziplinar-Untersuchungssachen bei den Königlichen Regierungen ꝛc. betreffend, vom 24. Juni 1870. Verfügung, enthaltend Bestimmungen üher die Anwendung der Re— glements vom 16. 20. Juli 1867 wegen Civilversorgung der Militär- personen, vom 2. Juli 1870. Verfügung an sämmtliche Königliche Regierungs-Präsidien, an den Ober⸗Präsidenten der Provinz Hanno— ver, an die Königliche Ministerial⸗Baukommission und an das König liche Polizei⸗Prässdium hier, die Anwendung des §. 4 des Reglements vom 12. 50. Juni 1870 über die Civil ⸗Versorgung der Militärpersonen betreffend, vom 15. Juli 1870. Bescheid an den Königlichen Pro- vinzial.Steuerdirektor in Posen, das bei Berechnung der Umzugs kosten Vergütung versetzter Begmten in Betracht zu ziehende Diensteinkom men betreffend, vom 6. April 18709. Verfügung an die Königlichen Provinzialbehörden, betreffend die Notirung und Einziehung des Portos für Postsendungen in Sachen, bei denen ein Privatinteresse konkurrirt, vom 1. Juli 1870. Cirkular Verfügung an die König lichen Ober⸗Praäͤsidien der altländischen Provinzen (excl. Nheinprovinz), die Ausstellung kirchlicher Atteste für ausgetretene Militärpflichtige oder Deferteure betreffend, vom 6. Juli 1870. Verfügung an die Königlichen Konsistorien, betreffend die Prüfung und Anstellung der Kandidaten und Geistlichen aus den neu erworbenen Provinzen und dem Gebiete des Norddeutschen Bundes, vom 20. Juni 1870. Bescheid an den Bürgermeister N. zu N., die Kompetenz der Regierung bei Feststellung des Ruhegehalies der Elementarlehrer betreffend, vom 18ten Februar 1870. Bescheid an die Königliche Regierung zu N., die Unterhaltungskosten für Patronat-Dienstwohnungen der Elementar- lehrer betreffend, vom 5. Februar 1870. Bescheid an die Königliche Regierung zu N., die Ausführung des Lehrer ⸗Wittwen⸗ und Waisen

Kassen⸗Gesetzes vom 22. Dezember 1869 betreffend, vom 2. April 1870.

Verfügung an sämmtliche Königliche Regierungen und Landdrosteien, betreffend die Berichte über die Zustände, Veränderungen, Frequenz 2c. der Heilquellen und Bäder, vom 7. Jult 1870. Lirkular-Verfügung an . Königliche Regierungen, Landdrosteien und an das hiesige Polizei⸗Präsidlunis betreffend die künftige Stellung der er ammen, vom 2. Juni 18709. Erlaß an den Königlichen Qber-Prä— sidenten der Provinz N, die Einführung der Landgemeinde ⸗Verfassung in kleineren Städten betreffend, vom 30. April 1870. Erlaß an den Königlichen Ober-Präsidenten der Provinz N., die Heranziehung der im Gemeindebezirke ihren Aufenthalt nehmenden Personen zu den Kommunallasten betreffend vom 27. Mai 1870. Verfügung an das Königliche Polizei Präsidium hier und abschriftlich zur Nachricht und gleichmäßigen Beachtung an sämmtliche Königliche Reglerungen und Landdrosteien, die Rechnungsabschlüsse der Versicherungs ⸗Gesellschaften betreffend, vom 27. Juni 1870. Erkenntniß des Königlichen Ober ⸗Tribunals, daß, wenn die Mitglieder

eines Vereins, welcher eine Einwirkung auf öffentliche Angelegenhg ten bezmwect, verschiedenen Ortspoligei. Bezirken angehören, der Cän. polizei⸗Behörde jedes Ortes, wo der Verein Mitglieder hat, ein Ja. eichniß der letzteren und die Statuten des Vereins mitgethesst re. den muß, und die Mittheilung an die Behörde des Ortes, in welchen der Gesammt-⸗Verein seinen »Sitz« hat, nicht genügt, vom g. u. 1870. Erkenntniß des Königlichen Ober-Tribunals, betreffen? u Kautiens. Pflicht der Zeitschriften, zveich« Artitel belletristischen Inbaht bringen, vom 1. Juni 1870. Bescheid an die Königliche Regittun

zu N., betreffend die Handhabung des Jagd- Polizei - Gesetzes . 7. März 1850, vom 18. Juni 1870. Bescheid an die Könja liche Regierung zu N.,, die Behandlung der Auträge auf Erthen lung der Legitimations- und Gewerbescheine betreffend, vom 24. Juni 1870. Eirkular⸗Verfügung an sämmtliche Königliche Negierungen seinschließlich derjenigen zu Sigmaringen an die Königlichen Land. drosteien und an das Königliche Polizei⸗Präsidium hier, das Gewerh der Gesinde⸗Vermiether betreffend, vom 23. Juni 1870. Cirkulat— Verfügung an sämmtliche Königliche Regierungen und Landdrosteien und an die Königliche Ministerial⸗Bau⸗-Kommissson zu Berlin, he. treffend die Bedingungen für die definitive Anstellung eines Van. meisters als Land‘ Kreis oder Wasser⸗Baumeister, vom 28. Juni 1879. Verfügung an sämmtliche Königliche Regierungen und Land. drosteien, an das Königliche Polizei Präsidium, an die Königliche technische Bau -⸗Deputation hier, die Maßstäbe für die Aus arheltunz der Bau Projekte betreffend, vom 12. August 1870. 2 Cirkular-⸗Erlaß an sämmtliche Königliche Regierungen (excl. Sigma— ringen) und die Königliche Finanz⸗Direktion in Hannover, die von mobilgemachten Offizieren und Militär Beamten zu erhebende klass— fizirte Einkommensteuer betreffend vom 26. Juli 1870. Beschejd an die Königliche Regierung zu N. und abschriftlich zur Kennt. nißnahme und gleichmäßigen Beachtung an sämmtliche übrige Re. gierungen (excl. Sigmaringen) und an die Königliche Finanz - Dirtt, tion zu Hannover, die Porto⸗Ausgaben der Oberförster und Fots. kassen betrE, vom 23. Februar 1870. Allerhöchste Ordre, resp. Be. kanntmachung, betreffend die Anwendung des Metermaßes beim Militär Ersgtz Geschäst, vom 17. und 29. Juni 1870. Allerhöchster Erlaß betreffend die Erweiterung der Befugniß zum VBäͤt— tritt zur Militär-Wittwenkasse in Folge der jetzigen Mobilmachung vom 23. Juli 1870. Awlerhöchster Erlaß, resp. Bekanntmachung, die Regelung der freiwilligen Krankenpflege bei dem norddeuischen Bundesheere betreffend, vom 20. Juli 1870.

Vereinsthätigkeit für die Armee.

Die Erwartung, welche man bei Ausbruch des Krieges mit Frankreich hegte, daß sich der oft bewährte opferwillige Sinn des deutschen Volkes in reichem Maße entfalten, und dem entsprechende Thaten hervorbringen werde, hat nach keiner Richtung hin getäuscht. Die bestehenden Vereine zur Pflege der im Felde verwundeten und erkrankten Krieger entwickelten eine umfassende Thätigkeit, neue Genossenschaften bildeten sich, überall wurden Geldmittel, Lazareth⸗ Bedürfnisse,. Erfrischungs⸗Gegenstände, in erheb— lichstem Umfange gesammelt. Jeder Einzelne, jeder Verein jede Kommune strebte dem einen Ziele nach, den Brüdern in den Waffen ihren Gang zu ebnen und zu erleichtern, denen, dit für das Vaterland geblutet, und den Kranken helfend zur Seite zu stehen. Und diese einheitliche, große Bewegung umfaßte nicht blod das deutsche Vaterland; sie erstreckte sich weit über dasselbe hinaus und fand nicht einmal an dem Ocean ihre Begrenzung.

Än bereiten Händen und Hülfsmitteln jeder Art fehlte es daher nicht, um den erstrebten Zweck zu erreichen, und es mußte von denen,

welchen die Leitung und Ordnung der großen Hülfsthätigkeit anver⸗ traut war, als doppelt ernste Pflicht erkannt werden, dafür zu sorgen.

daß das reiche, vorhandene Material auch fruchtbringend angelest werde, und daß es kein todtes bleibe. , Wem diese Aufgabe zugefallen ist, und wer den Verhaͤltnissen wie sie sich auf dem Kriegsschauplatz lebendig entwickelten, nahe gt. standen hat, weiß, wie große, oft unuͤberwindbare Schwierigkeiten sich entgegenstellten. , urch die rasche Entwicklung der Kriegsfrage und den überau schneslen und konzentrirten Vormarsch der deütschen Armee nach 3. Rhein wurden die Eifenbahnen und deren Betriebsmittel, durch, ö. Truppen derart in Anspruch genommen, daß cs oft unmöglich ö sowohl die Personen, welche fa dem Dienst der freiwilligen ö pflege widmen wollten, als auch die rückwärts bereit geste Gegenstände rechtzeitig an die Stellen des Bedarfs zu be . Diese Schwierigkeit wuchs, als Eisenbghnstraßen nicht 6h . zur Verfügung standen und der ö Bedarf der . und der Organe der freiwilligen Krankenpflege ledi lich * den Verkehr durch Achse und Pferd angewiesen wurde. Vermittelung nöthlger Anordnungen durch Post und . oft nicht en gn, 6 3 . da beide Ansta erheblichsten Hindernisse zu bekämpfen hatten. ? Chr g. een und Schlachten folgten sich rasch. Die 9 welche sie verursachten, waren zum Theil sehr groß, . . . der Schlachtfelder, schon durch eine Mißernte heimgesucht, bo 9. lin. geringe Hälfsmittel dar. Das Bedürfniß, rasch und in aof enn n fange zu evakuiren, war ein dringendes. Aus glle dem 9. ih mit Noͤthwendigkeit, daß an manchen Orten Ueberfüllung Verw ia eintrat; daß es an Fahrzeugen zur Weit gr beford ern n hin i daß häufig die Organe der freiwilligen Krankenpflege nicht h. er über den infa nn und die Richtung der Evatugtion trans hof nz s richtet werden konnten; daß das Arzt. und Begleitungspers aht wie die den Lazarethen bestimmten Sachen nicht immer zur

Zeit und an der richtigen Stelle eintreffen konnten.

fordern.

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Die Absicht liegt durchaus fern, nach irgend einer Richt r cgen die staatliche Verwaltung einen . zu , gn hatsäch lichen Verhältnisse sollen bezeichnet werden, welche es begrün— den, wenn die Leistungen der freiwilligen Krankenpflege nicht derart vollkommen sich gestaltet haben, wie sie in wohl überlegten Instruk— tionen und Organisationen vorgesehen waren, und den Erwartungen Vieler vorgeschwebt haben mögen. Immerhin darf ohne jede Ueber- hebung konstatirt werden, daß die freiwillige Krankenpflege nicht nutz. und thatenlos der Armee zur Seite gestanden hat und ihr gefolgt ift. Diesen Nachweis insonders denen zu führen, welche mit warmem Herzen und offener Hand die Mittel gewährt und ihre persönlichen

Dienste dargebracht haben, sei die Aufgabe der nachstehen den Uebetsicht:

I Vorbereitende Maßregeln. Die deutsche Armee war in drei große Armeekörper getheilt. Dieser Theilung gemäß wurden in den ersten Tagen des August auf den hezüglichen Etappenstraßen Depots

in Wiesbaden, Trier und Mannheim gebildet, und an diesen Orten

flegepersonal und solche Corps gesammelt, welche dazu bestimmt waren, 9 den Schlachtfeldern Krankenträgerdienste zu verrichten und die

Epakuationstransporte Verwundeter zu begleiten. Einzelne Sani—

säts Corps , unmittelbar den Truppen. Dem Ober⸗Kommando der II. und II. Armee war je eine Wagen-Kolonne des Johanniter Ordens, dem Ober⸗Kommando der J. Armee eine solche des Malteser. Brdens attachirt. Die betreffenden Anordnungen vollzogen sich in der That auch, bevor es zum Kampfe kam.

27) Gefecht bei Weißenburg am 4. August. In Folge der gttroffenen Maßnahmen war es möglich, daß die dem Sber—

Kommando der III. Armee attachirte Wagenkolonne des Johanniter.

Ordens, sowie ein Sanitäts-Corps während des Gefechtes selbst auf dem Schlachtfelde thätig sein konnte. Das Depot in Mannheim schickte Vorräthe auf der Eisenbahn vor, und schon im Laufe des 5. August waren solche auf dem Bahnhof in Weißenburg eingetroffen, und lonnten an die Lazarcttze vertheilt werden. Mit der Evakuation wurde ebenso am 5. August begonnen.

Schlacht bei Wörth am 6. August. Die Wagenkolonne und mehrere Sanitäts Corps leisteten auf dem Schlachtfeld Hülfe und sezten den Krankenträgerdienst nach den Ambulanzen und Lazarethen die Nacht zum 7. hindurch fort. Lazarethbedürfnisse und Erfrischungs- mittel wurden dauernd von Mannheim vorgeschoben und bis Sulz dirigirt, von wo die Lazarethe des Schlachtfeldes nach Kräften ver- sorgt wurden. Pflege⸗Personal, welches inzwischen von der Sam— . in Mannheim angekommen war, wurde in die Lazarethe vertheilt.

ch Gefecht bei Saarbrücken am 6. August. Schon am Abend des Gefechtstages traf ein Transport mit Lazarethbedürfnissen in der Richtung von Trier in Saarbrücken ein. Die Wagen wurden auf das Schlachtfeld geführt und zu Verwundetentransporten nach den Lazarethen benutzt. Diese Thätigkeit wurde die Nacht hindurch fortgeseßt. In den nächsten Tagen nach dem Gefecht kamen reichliche Vorräthe aus dem Wiesbadener Depot an. Ein Hauptdepot auf dem Bahnhof von St. Johann und ein Nebendepot in der Stadt wurden errichtet. Von dort erfolgte die Vertheilung nach den Lazarethen der Städte St. Johann und Saarbrücken, sowie der umliegenden Dörfer des Gefechtsfeldes. Pflegekräfte trafen ebenso schnell von den Sammelstellen in Wiesbaden und Coblenz ein, und wurden den Lazarethen je nach Bedürfniß zur Aushülfe überwiesen. Herangezogene Sanitäts- Corps gaben Personen zur Be— gleitung der Eoakuationszüge ab und leisteten Krankenträgerdienste bei den Verwundeten⸗Transporten, welche von den Dörfern auf dem Schlachtfelde in den Städten St. Johann und Saarbrücken ankamen. 6 Corps waren auch bei Beerdigung der Gefallenen behülflich ewesen.

n bei Pange am 14. August. Es waren Pflegekräfte zur Stelle und wurde es thunlich, den Lazarethen in Colombey und Aubigny katholische Schwestern, sowie denen in Pange Diakonissen in aus—= reichender Zahl zu überweisen. Die Pflegerinnen waren zu Wagen, in Voraussicht bevorstehender Kämpfe, den Truppen gefolgt. Am 16. und 17. erreichten Wagenkolonnen mit Lazarethbedürfnissen und Er— frischungsmitteln Remilly und Courcelles, wo die Anlage von Depots angeordnet worden war. Diese Depots wurden, sobald die Eisenbahn von Saarbrücken über Forbach wieder fahrbar wurde, von Saar— brücken aus weiter unterhalten. Sie übernahmen die Versorgung des Hefechtsfeldes. Selbst mit Eis, welches von Hamburg in überaus praktischen Vorrichtungen entsendet worden war, konnten die Laza—- reihe in segenbringender Weise versehen werden. .

Schlachten bei Mars - la-Tour und Metz am 16. und 18. August. Die immer größere Entfernung der Gefechtsfelder von benutzbaren Eisenbahnen (6 10 Meilen), der Mangel ausreichender Fahrzeuge am Endpunkte der Eifenbahn machte die Heranziehung von Lazarethbedürfnissen, sowie von Pflege und Evatuationspersonal nach Pont -⸗aà.-Mousson, welcher Ort als Sammel. und Ausgangs— . der Thätigkeit der freiwilligen Krankenpflege ausersehen war, deraus schwierig. Troß alledem gelang es, in den Tagen des 17. ö und 19. u. s. w. ein Depot von Remilly und Nancy aus n leßterem Ort waren inzwischen auf der Etappenstraße der

Armee Vorräthe vorgeschoben worden) in Pont-ä-Mousson anzulegen und von dort aus Depots in Gorze, Corny und Gravelotte, also inmitten der Schlachtfelder zu etabliren. 3 Ponta Mousson war nach Kräften durch die Organe der frei-

lien Krankenpflege für Einrichtung von Lazarethen, Unterkunfts— . n für verwundete Offiziere und Erfrischungsstationen für die an⸗ mmenden Verwundeten - Transporte gesorgt worden. Zahlreiches egepersonal traf an den genannten Tagen ein, und wurde den rrfthen in Pont à. Mousson und des Schlachtfeldes zu saheist Mehrere Sanitätscorps waren während der Gefechte I. und 18. in Thätigkeit gewesen, wobei ihnen Ge— söehkkit wurde J sich rühmlich auszuzeichnen. Es kann ge—

Nur die /

sagt werden, daß etwa vom 20. August ab die Organisation der freiwilligen Krankenpflege sich in sfystematisch geregeltem Gange befand, und die Lazarethe von da ab dauernd mit den meisten ihrer Bedürfnisse versehen werden konnten. Leider traf wegen unzu— länglicher Verkehrsmittel das zur Zeit der größten Noth herbeigerufene Personal zum Theil so spät ein, daß von den dargebotenen Kräften, da inzwischen in großem Umfange evacuirt worden war, nicht mehr voll Gebrauch gemacht werden konnte, und sogar eine theilweise Zurücksendung erfolgen mußte. . 7 Gefecht bei Beaumont am 30. Au gust; Schlacht bei Sedan am 1. September. Die Lage der Gefechtsfelder zu den rückwärts liegenden Hülfsquellen der deurschen freiwilligen Kranken. pflege war eine immer ungünstigere geworden, da bei den forcirten

Vormärschen und der unerwartet veränderten Marschrichtung der ein⸗

zelnen Corps der Nachschub von Personal und Material mit kaum zu bewältigenden Schwierigkeiten verbunden war. Das nächste Depot befand sich in Poat-4à. Mousson; ebenso dort und in Ars sur Moselle, Al so in Entfernungen von 14 resp. 16 Meilen, die nächste verfügbare Eisenbahnstelle. Äus diesen Gründen wurde die Verpflegung der Lazarethe aus dem nahen Belgien und ebenso die Evacuation der Verwundeten nach den belzischen Eisenbahnstationen Neufchateau ins Auge gefaßt. Zu dem Zweck erging dahin Anordnung, daß hauptsächlich von Remillh und Saarbrücken aus Personal und Vorräthe auf der Eisenbahn über Saarlouis und Luxemburg nach „‚Neufchateau und Recogne dirigirt wurden. Nebenher wurde das Nöthige auf dem Landwege von Pont - Mousson und Bar⸗le⸗Due nach Beaumont, Mouzon und Donchery hei Sedan herangezogen. Endlich wurden in Belgien Einkäufe gemacht. Mehrere Sanitätscorps waren auf dem Schlachtfelde während des Gefechts thätig, und schon am 1. übernahm eine Kolonne, ver- sehen mit Aerzien, Pflegern und Material, die Einrichtung und Versorgung eines selbständigen Lazareths von 3600 Betten in Donchery. In den Tagen des 4., 5. und 6. folgten weitere Transporte und Sanitätscorps, so daß von der Zeit ab sowohl die Verpflegung der Lazarcthe, als auch die Evacualion der Verwundeten nach und durch Belgien in der Richtung nach Aachen in immer regelmäßigere Bahnen geleitet werden konnte. Sie ist zur Zeit in vollem systematischen Gange. Von englischer Seite wurden nach den Kämpfen bei Met und Sedan reichliche Mittel an Geld und Gegenständen zur Verfügung gestellt. S),„Gefecht bei Noisville am 1. September. Zur Zeit dieses Gefechtes war die Organisation der freiwilligen Krankenpflege bei Metz bereits eine fertige. Es war daher nicht schwierig, das neu aufgetretene Bedürfniß zu befriedigen.

So lagen die Thatsachen, welche hiermit zur öffentlichen Kenniniß

Recogne und

gebracht werden. Rheims, den 12. September 1870. Der Königliche Kommissar und Militär - Inspecteur der freiwilligen Krankenpflege bei der Armee im Felde. Fürst von Pleß.

Landwirthschaft.

St. Petersburg, 18. September. Die Ernte ist nach den Mittheilungen, welche der Reg. Anz.“ auf Grundlage der dem Ministe⸗ rium des Innern eingesandten Nachrichten veröffentlicht, im Gouverne— ment Pstew nicht schlecht gewesen, da das Sommergetreide überall gut, das Wintergetreide nur stellenweise mittelmäßig gerathen ist. Im Gouv. Podolien haben Winter und Sommerfelder einen guten Er⸗ trag gegeben. Im Gouv. Ssimbirsk ist die Ernte aller Arten von Getreide befriedigend ausgefallen.

Verkehrs ⸗Anstalten.

Greengck, 15. Septemher. Der neue Nordd. Lloyddampfer »Kronprinz Friedrich Wilhelma, welcher am 13. d. Mts. hier vom Stapel . wurde, hat nach engl. Maße folgende Dimensionen: Länge 305 Fuß, Breite über Berghölzer 39 Fuß, Tiefe 335 Fuß und einen Tonnengehalt von 2450 Tons.

Königliche Schauspiele.

Mittwoch, 21. September. Im Schauspielhause. (166. Ab. Vorst. Die Karlsschüler. Schauspiel in 5 Akten von Laube. Anfang 7 Uhr. M. Pr.

Im Opernhause. Keine Vorstellung.

Donnerstag, 22. September. Im Opernhause. (146. Vorst.) Martha, oder: Der Markt zu Richmond. Romantisch⸗komische Oper in 4 Akten von Friedrich. Musik von Flotow. Lady Harriet: Frl. Grossi. Nancy; Frl. Brandt. Lyonel: Hr. Lederer. Plumket: Hr. Betz. Anfang 7 Uhr. M. ⸗Pr.

Im Schauspielhause. (167. Ab.-Vorst) Der Störenfried. Lustspiel in 4 Aufzügen von Roderich Benedix. Hierauf: Die Dienstboten. Lebensbild in 1 Akt von R. Benedix. Anfang halb 7 Uhr. M.⸗Pr.