1870 / 293 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Schuja⸗Ivanovo Eisenbahn.

ir sind von der Verwaltung der Schuja⸗Jvanovo Eisenbahn

beauftragt, die

am 1. Oktober er. faͤlligen Coupons

der 5proz. Prioritäts - Anleihe dieser Bahn von dem Verfalltage ab

einzulöͤsen. . Verlin, den 28 September 1870.

Berliner Handels⸗-Ges ellschaft.

Bergisch⸗Märkische

Gisenb ahn.

Einzahlung auf die neuen Aktien am J. Oktober d. J.

Die dritte Rate für die nach

8 , e n,,

ist, sofern die Vollzahlung nicht geleistet,

zuzahlen.

der neuen Aktien zurückzugeben. Elberfeld, den' 27. September 1870. Königliche Eisenbahn Direktion.

unserer Bekanntmachung vom 11. April d. J. den Inhabern älterer Aktien überlassenen neuen Aktien am 1. Sktober d. J. mit 20 Thlr. pro Aktie bei einer der in dem ausgegebenen Quittungs- bogen bezeichneten Zahlstellen, oder bei der Haüpfkasse der Hessischen Nordbahn in Casses und dem Barmer Bank Verein in Barmen ein Bei Vollzahlung sind pro Aktie 37 Thlr. 23 Sgr. 4 Pf. zu zahlen und ist alsdann der Quittungsbogen gegen Aushändigung

3820

2082

In Gemäßheit des §. 7 des Statuts fordern wir die Aktio der Aktiengesellschaft Eisen⸗ und Stahlwerk zu Osnabrück hier auf, fernere 20 pCt. der Aftienbeträge und zwar 10 pCt. oder 50 Thlr. für jede Aktie am 1. Rovember d. i6 hct.“ 50 , 2 7 . Febr ugr 1871! entweder bei der Norddeutschen Bant in Hamburg oder bei Her Banquier N. Blumenfeld in Oanghrück unter Vorlezung . Interimsscheine einzuzahlen. Sowohl, die Norddeutsche Bank, 9

auch Herr Blumenfeld sind ermächtigt, über die Ein d quittiren. 3. nue lhnen,

Osnabrück, den 273. September 1870. Der Vorstand der Aktiengesellschaft Eisen und Stahlwerk zu Osnabrück. Gresser. C. Schemmann.

näre durch

Verschiedene Bekanntmachungen.

[2865]. Pflugkscher Geschlechtstag.

Die sämmtlichen Herren Geveitern des Lsbl. Pflugkschen Ge schlechts, welche an dessen Versammlungen Theil zu nehmen nach der Geschlechtsordnung von 1666 und deren Beireceß von 1704 berechtigt sind, werden hierdurch bei Vermeidung der gesetzlichen Nachtheile ge. laden und ersucht, zu einem Geschlechtstage,

. . ,,, i . 9 en Freitag der Meßwoche der bevor ehenden leipziger Michaelis. messe, Vormittags 10 Uhr, in Leipzig sich einzufinden, oder . 4 hinderung am persönlichen Erscheinen vor dem Geschlechtstage schrist. lich . ;

n Diejenigen aber, welche zur Kompetenz des Pflugkschen Ge— schlechts geboͤrige Anträge bei dem anberaumten w Entscheidung gebracht wünschen, ergeht hiermit die Aufforderung, die Anträge an den Lehnsyndikus, Herrn Justiz⸗Rath Dr. Stübel in Leipzig, his zum 4. Oktober a, é. schriftlich einzureichen.

es Löbl. Pflugkschen Geschlechts erwählter und landesherrlich

bestätigter Senior, Wilhelm Eberhard Ferdinand Pflugk, auf Strehla.

2881 Märkisch⸗ West

In der heutigen Generalversammlung der Aktionäre

B i n über das Betriebsjahr vom J.

ö Bergwerksverein. st nachstehende Bilanz vorgelegt.

a n s Juli 1869 bis 30. Juni 1870.

Passiva.

Activa.

Ausstehende Forderungen Cassabestand

Wechselbestand

Waaren . und Materialvorräthe. .

9034 3.243

77 386 265,310

1. 2. 3. 4. 5. 6.

Mobilien

Hütten. und Bergwerks ⸗Utensilien Fuhrwerks⸗tensillen. . ...... t Neubauten

—— 2 0

mit 2I Stimmen wiedergewählt, Herr Hugo Ebbinghaus Herren Carl Overweg, Vorsitzender, 5. F. Wie sehahn, Bankdirektor Th.

Letmathe, den 26. September 1870.

98 640 26 1

C C, O . MO

rel

37745 12 11 I Vds JI DI Der ermittelte Brutto - Ueberschuß ist nach den heutigen Besch

Die Berichte über die Generalversammlung werden den Aktionären b wahl stattgefunden, wurden von 292 Stimmen Herr Geh. Kommerzien⸗

Aktien

Diverse Kreditoren Reserven

Dividende aus 1868/69 Brutto ˖ Ueberschuß

700,000 S9 60 10 34316 14

252 38417 4

S8 FS I TIF

lüssen zu Abschreibungen, resp. zur Vermehrung der Reserven bestimmt. aldigst zugesandt.

Nachdem gemäß §. 21 der Statuten heute eine Neu.

Rath J. F. Wiesehahn mit 282 Stimmen, Herr Carl Schrimpff mit 222 Stimmen neugewählt. H. Löbbecke, Stellvertreter,

odius und Hugo Ebbinghaus.

Der Verwaltungsrath besteht somit aus den Ernst Ebbinghäus, Geh. Kommerzien Rath

Der Verwaltungsrath.

Carl Schrimpff,

2080

Neusger Bergwerks⸗ und Bilanz vom J. Juli 1869 bis 30. Juni 1870.

Hütten ⸗Aktienverein.

Aktiva. I. Immobilien- Konto; ) Immobilien und Bergwerke b) Maschinen und Triebwerke II. Inventarien Konto: 3) Waaren⸗ und Materialienvorräthe b) 2 Hütten und Bergwerks⸗Uten⸗ Flien c) Möbel und Hüttenfuhre Ausstehende Forderungen Wechsel⸗ und Kassabestand

662/298 176/906

144880

54 775 1726 15577090 12109

5

669 16 63 535 2211

IV. Delkredere Konto VI. Brutto⸗UUeberschuß pr. 1869/70

1008396

2111

Passiva. 1 ,, e II. Diverse Kreditoren HM. elbe hlt gl. , , w

936 600 169 691 33 25 16533 23

68 55

V. Rückständige Dividende

1

r s T

Die Dividende für das Geschäftsjahr ist auf 4 pCt. oder Tolr. 8 per Aktie festgestellt und wird der Coupon Rr. 9 unserer Aktien bei dem A. Schaaffhausen chen Bankverein in Cöln, bei den Herren Deichmann K Co. in Cöln, bei dem Herrn Ed. Prietze in Magdeburg,

* * *

Ad.

* * *

R. S Nathalion Nachfolger in Braunschweig, F. Wiemann in

Berlin,

der Kasse unserer Gesellschaft zu Neuöge,

vom 2. Januar k. J. ab mit Thlr. 8 eingelöst. Neuäge, den 24. September 1870.

Der Verwaltungsrath.

Hierbei Verlust⸗Listen Nr. 58, 59, 60, 61 und 62.

viel sagen will, wie die franzoͤsischen Zeitungen, deren

pas Abonnement betrgt I Thlr. sür das bierteliahr.

anserlions preis für den Raum einer Druchzeile S9 Sgr.

Alle

Auslandes nehmen Szestellung am,

sür gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats -- Anzeigers:

Zieten⸗Platz Nr. X.

post / Anstalten des Ja- und

HF 293.

Berlin, Donnerstag den 29. September

Morgens

Berlin, 29. September.

Der Staats ˖⸗ Sekretär hat den nachstehenden Erlaß an

die diesseitigen Gesandtschaften gerichtet: Berlin, den 27. September 1870.

In der Sitzung des gesetzgebenden Körpers vom 1. Sep⸗ tember hat der damalige Minister der auswärtigen Angelegen⸗ heiten, Prinz Latour d' Auvergne, zwei Cirkulare verlesen, in welchen den deutschen Truppen vielfache Verletzungen des allgemeinen, wie des vertrags mäßigen Völkerrechts Schuld gegeben werden. Deutsche Truppen, so wird darin behauptet, hätten sich Feindseligkeiten gegen französische Ambulancen erlaubt; den Baron de Bussierre, sninitten einer von ihm organisirten Ambulance, zum Gefan= genen gemacht, sich explosibler Flintenkugeln bedient; Bauern aus der Umgegend von Straßburg gezwungen, im Bereich des Feuers der Festung an den Laufgräben zu arbeiten, Proviant und Muͤnltionszüge und Kassenwagen durch das in der genfer Konvention vorgeschriebene Abzeichen zu decken ge⸗ sucht, endlich sei ein französischer Arzt von einem preußischen Soldaten, während er denselben verbunden, getödtet wor⸗ ken! So vollkommen ich von der Unrichtigkeit aller dieser Angaben a priori überzeugt war, so habe ich doch, mit Rücksicht auf den Namen, welcher denselben

sein Gewicht geliehen hatte, mich nicht auf die Versicherung, daß dergleichen Vorkommnisse unmöglich seten, beschränken wollen, ern Ermittelungen darüber veranlaßt, ob irgend etwas vorgekommen sei, was durch unzuverlässige oder bös⸗ willige Berichterstatter zu den behaupteten Ungeheuerlichkeiten hätte entstellt werden mögen. Solche Ermittelungen hatten freilich eine um so größere Schwierigkeit, als die Be hauptungen des französischen Herrn Ministers sowohl in Betreff der näheren Umstände als der Beglaubigung in einer für amtliche Aeußerungen so ernster Natur un⸗ gewöhnlich vagen Weise gehalten sind. Vollständige Angabe don Ramen, Srt und Zeit fehlt überall. Zur Bewahrheitung wird in den meisten Fällen die Notarietät angerufen, 3

49 *

würdigkteit ich wahrlich nicht zu charakterisiren brauche. In den beiden Fällen, wo auf Zeugen oder Zeugnisse Bezug genomt— men wird, in Betreff der explosibeln Kugeln und der zwangs⸗ weisen Verwendung elsässischer Bauern in den Laufgräben, werden weder der Inhalt des Zeugnisses, noch auch nur die Namen der Zeugen oder Berichterstatter mitgetheilt. Die diesseits angestellten Ermittelungen haben nur für eine einzige, der gegen die deutschen Truppen erhobenen Beschuldigungen einen fakti⸗ schen, freilich arg entstellten Anhalt ergeben. Es ist richtig, daß der Baron de Bussierre verhaftet ist und daß er sich mit der Pflege der Verwundeten zu thun gemacht hat. Die Verhaftung ist aber nicht inmitten einer Umbulance erfolgt; sie wurde ver. anlaßt durch den Verdacht, daß der Genannte Einverständnisse mit der Besatzung von Straßburg unterhielte; und sie ist, gleich der demnächstigen Internirung, mit allen seiner Stellung und seinem ehrenhaften Rufe gebührenden Rücksicht ausgeführt wor⸗ den. Ueber die Dauer der Haft konnten die militärischen Er⸗ wägungen allein entscheidend sein. Alle übrigen Behauptungen der“ beiden Eirkulare habe ich als vollständig erfunden zu bezeichnen, und der französischen

über bleibt abzuwarten, ob und wie sie versuchen wird, die ihr obliegende Pflicht der Erhärtung in einer Weise zu erfüllen, die nach den sich häufenden Erfahrungen über die Zuverlässig⸗ keit offizieller französischer Versicherungen Anspruch auf Be⸗ achtung machen kann. Mit Rücksicht aüf die anderen Mächte, welche an der genfer Konvention und an der, peters burger De⸗ klaration vom J9. Rodember (11. Dezember) 1868 betheiligt sind,

h ierun egen⸗ x. jos ̃ ß Regierung egen. bin bedeutender: zunächst sind durch dieselbe beiden Theilen große

füge ich die positive Versicherung hinzu, daß jene Konvention von den deutschen Truppen in der sorgsamsten Weise ausge⸗ führt worden ist, und daß exvlosible Geschosse für Handfeuer⸗ waffen oder von weniger als 400 Grammes Gewicht im ganzen deutschen Heere nicht vorhanden sind.

Dagegen liegen reichlich beglaubigte Thatsachen der erstaun⸗ lichsten Art darüber vor, wie die französische Regierung das genfer Ablommen ausgeführt oder vielmehr nicht ausgeführt hat, dessen Zustandekommen sie, wie der Prinz Latour d' Au⸗ vergne mit Recht hervorhebt, mit ganz besonderem Eifer be⸗ trieben hat. Die deutschen Aerzte, welche nach der Schlacht bei Weißenburg in den unter den General - Aerzten Böger und Wilms stehenden Lazarethen französische Verwundete zu behandeln hatten, überzeugten sich, daß die Letzteren, mit seltenen Ausnahmen, die Bedeutung der weißen Binde mit dem rothen Kreuze gar nicht kannten. Höhere französische Militärärzte, die sich demnächst in denselben Lazarethen einfanden, um nach ihren Landsleuten zu sehen, waren ge— nöthigt gewesen, sich das schützende Abzeichen aus dem ersten besten Material nothdürftig selbst herzustellen, und gaben dem arm Putbus, Delegirten der Johanniter, die bestimmte

rsicherung, daß das fränzösische Kröegsministerium den Aerzten weder die genfer Binde geliefert, noch sie zur Anlegung derselben angewiesen habe. Später haben gefangene französiiche Offiziere übereinstimmend bekundet, daß die genfer Konvention und die aus derfelben folgenden Vorschriften über die Behandlung der Ambuldncen, der' Aerzte und der Verwundeten gar nicht in der französischen Armee bekannt geworden seien. Und wie nöthig wäre gerade für diese Armee eine besonders sorgfältige Belehrung ge⸗ wesen, da die französische Regierung es mit der Humanität, welche das Eirkular vom 30. August als den Grund ihres Eifers für die genfer Konvention bezeichnet, verträglich gefun⸗ den hat, die aus dem Abschaum der städtischen Bevölkerung Nordafrikas angeworbenen Turcos gegen uns in das Feld zu führen! Welche Folgen die Unterlassung einer solchen Beleh⸗ rung gehabt hat, behalte ich mir vor, durch amtliche Protokolle nachzuweisen. . ;

Man tann nach alle dem in den beiden Eirkularen vom 30. August nichts Anderes sehen, als einen Versuch, unserem Protest vom 26. August wegen flagranter Verletzung der Parlamentärflagge und den ferneren Protesten, deren man sich zu versehen Grund hatte, durch aus den Zeitungen zusammen— geraffte Gegenbeschuldigungen für den Augenblick die Schneide zu nehmen. . ,

Curt. .. ersuche ich ergebenst, dem Herrn Minister der aus- wärtlgen Angelegenheiten gefaͤlligst eine Abschrift, beziehungs- weise Uebersetzung dieses Erlasses mittbeilen zu wollen.

Der Kanzler des Rorddeuischen Bundes. In Vertretung: Thile.

In Folge der Nachricht von der Kapitulation Straßburgs bedeckten sich gestern die Straßen und Häuser der Residenzftadt wieder mit reickem Flaggenschmuck.

Der Werth der Kapitulation ist ein nach mebreren Richtungen

Opfer erspart worden, welche der sehr nabe bevorstehende Sturm Unbedingt erfordert haben würde, so daß also auch aus diesem Punkte betrachtet der Fall. der Festung vor dem Sturm wesentlich dazu beiträgt, die Freude über denselben zu erhöhen. Dann wird durch die Kapitulation der schwerste Theil unseres Belagerungsparkes für die Operationen gegen

48