1870 / 337 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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95 Centner ij / 55 h eis, 2 Fadennudeln, 1060 Pfund Backpflaumen, S000 Ort. Milch, 175 Centner Rindfleisch, 175 * Talg, 1060 Pfund Butter, 2 Centner Kochkümmel, 2 * Pfeffer, 900 Qrt. Doppel ⸗Essig, 120 Tonnen Braun ⸗Bier, 950 Pfund Semmel, 45 Centner Rüböl,

* *

100 ö. Petroleum, 50 ö Elain ⸗Seift, 250 . Salz,

1060 Wspl. Kartoffeln, 1000 Pfund Sohlleder, 200 » Brandsohlleder, 200 * ZFahlleder, - im Wege der Licitation dem Mindestfordernden übergeben werden. Hierzu ist ein Termin auf Donnerstag, den 17. November d. J., Vormittags 10 Uhr, im Geschästslokale der unterzeichneten Anstalt anberaumt und werden Lieferungswillige mit dem Bemerken eingeladen, daß die Lieferungs— Bedingungen täglich hierselbst eingesehen werden können. Sonnenburg, den 18. Oktober 1870. Die Königliche Strafanstalts Direktion. Bormann.

Bekanntmachung. achstehend verzeichnete Wirthschaftsbedürfnisse der Königlichen

*

Straf ⸗Anstalt zu Brandenburg für das Jahr 1871 sollen zur Liefe⸗

rung dem Mindestfordernden im Wege der Submission verdungen

werden: & ᷣᷣ Vr: b«xxx— immmer CKuoCQ—— —⏑ 2 ĩśQBꝙ̃ ꝛeꝛ u

15000 Ellen br. weiße Lein / 358 Dutzend Hornkämme für wand Männer

2 600 Ellen „0 br. graue Lein 368 Dutzend Hornkämme für wand Weiber

3 600 Ellen br. blau karirte 37 20 Ctr. Eisenvitriol Leinwand 38 2 Ctr. gelbes Wachs

4 1000 Ellen é, br. grauen 39 10 Ctr. Wasserglas Zwillich 40 70 2 raffinirtes Rüboͤl

5 10060 Ellen e br. braunen Drell 41 109 a weiße Stückenseife

6 300 Ellen M br. rohen Parchent 42 60 Elainseife

7 150 Ellen s br. weißen Flanell 43 30 Pfd. Rasirseife

8 300 Stück blau karirte Hals. 44 1 Ctr. Talglichte

tücher 45 900 Ctr. Roggenstroh 9 300 Stück blau karirte Taschen⸗· 46 7 Ctr. Makulatur ⸗Druckpapier

tücher . 47 48 Pfund schwarzes Knochen-

10 350 Stück grauen Zwirn mehl

11350 weißen Zwirn 48 48 Pfd. Rübensyrup

12 350 blauen Zwirn 49 30 Klftr. Kiehn. Klobenholz

13 150 graues Band 50 800 Ellen breiten Lampendocht

14 180 » weißes Band 51 150 Ellen Hohldocht

15 40 schwarzes Band 52 40 Schachteln Nachtlichte

16 200 Pfd. grau melirt wolln. 53 50 Stück wollene Decken Strumpfgarn 54 2 Rieß Median ˖ Velinpapier

17 60 Pfd. blau melirt baumwoll. 5527 Median Concepipapier

Strumpfgarn 561 Briefpapier

18 100 Pfd. Fahlleder 57 6 fein Herrenpapier

19330 2 Rofßleder 58 109 2 Mundirpapier

20 400 2 Sohlleder 59 15 4 Conceptpapier

21 309 4 Brandsohlleder 60 1 blau Akten ˖ Deckelpapier

22 3 Ctr. Tischlerleim 61s11 weiß Akten ˖ Deckelpapier

23 50 Pfd. Stangenzinn 621 * Packpapier

24 50 » Blei 63 6 Buch blau Medianpapier

25 24 Stück Blankbürsten 641 * Zeichenpapier

26 48 Kleiderbürsten 654 Göschpapier

27 96 2 Schmierbürsten 66 6 Flaschen farbige Dinte

28 60 Haarbesen 67 10 Groß Stahlfedern

29 60 Handfeger 68 6 Dutzend Bleistifte

30 60 » Schrubber 69 15 Pfd. Siegella

31 24 * Maurerpinsel 70 4 Flaschen Stempelfarbe

32 20 Scheck Reisbesen 71 200 Stück Griffel

33 24 Stück Gascylinder 72 1 Dutzend Rothstifte

34 96 Stück Lampencylinder 73 2 Pfd. Mundlack.

Unternehmer, welche sich zur Lieferung des einen oder anderen dieser Gegenstände verstehen wollen, haben ihre desfallsigen Gebote schriftlich und versiegelt unter der Bezeichnung: »Submission auf Lieferung der Wirthschafts-Bedürfnisser, sowie als Kau— tion den sechsten Theil des Werthes der offerirten Gegenstände bis zum Mittwoch, den 9. Ne vember d. J. an welchem Tage, Vor- mittags 10 Uhr, die Submissionen eröffnet werden sollen, unter

Submissionen ohne gleichzeitige Uebersendun nicht beruchsichtigt. nnn lending det Kautian wann Nachgebote werden nicht angenommen. Brandenburg, den 11. Oktober 1870. Königliche Direktion der Straf ⸗Anstalt. Schmidt.

Verloosung, Amortisation,

inszahlung u. s. 9 von öffentlichen r,, .

apieren.

ee err, ge , . em Kaufmann, Stadtrath August Eonstantin Tepper ß tg 1 ö in der . bag 9. . August d. J die folgenden Wesipreuß. Pfandbriefe A 14 Fraun 5 3 fe 4 Proim

C. Nr. 13. 14. 15. 265. 266. 267. 268. 269. 270. 271. M jeder über 200 Thlr., : D. Nr. 434 über 100 Thir

nebst Coupons pro Weihnachten 1870 und Talons gesto und sollen amortisirt werden. gestohlen worn

Marienwerder, den 15. Oktober 1870. Königl. Westpreuß. a n, , v Rabe.

51635

Berlin ˖ Anhaltische Eisenbahn.

B W 41 n

Mit ÄAusreichung der neuen , ,, den 4596 Prioritätsobligationen Littera B. Gesellschaft nebst Talons wird am 1. November er. begonnen un an jedem Tage mit Ausnahme der Sonntage und Festtage, Va. mittags von 9. 12 Uhr bis einschließlich den 15. Dezember bei unsere Haupt Kasse, Askanischer Platz Nr. 6. fortgefahren werden.

Die Inhaber dieser Prioritätsobligationen werden ersucht, nut den Talon zu den Coupons der J. Serie mit einem nach laufender Nummer geordneten Verzeichnisse einzureichen, worüber sie eine In· terimsquittung unserer Hauptkasse e, gegen deren Rücksaht nach 3 Tagen die neuen Couponsbogen ausgehändigt werden.

Vom 16. Dezember or. ab und bis auf Weiteres kann eint e, , qu. Coupons wegen der alsdann eintretenden Zinzzjch, lung, sowie wegen der namentlich durch den Jahresschluß bedingten überhäuften Arbeiten nicht erfolgen.

Berlin, den 11. Oktober 1870.

Die Direktion.

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Verschiedene Bekanntmachungen.

Die Kreis ⸗Thierarztstelle des Kreises Fischhausen, mit welcher ein jährüsches Gehakt' von ibö Thir, derblind'n, it clicbigtut Hand, Bewerber werden daher aufgefordert, sich unter Einreichung ihrer Qualifikationszeugnisse innerhalb 6 Wochen bei uns zu melden. Königsberg, den 15. Ottober 1870.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

3257

eu- Schottland Berg- und Hütten ˖ Aktienverein. Wir bringen hierdurch zur Kenntniß der Herren Aktionäre unsere Vereins, daß Abdrücke des Berichts zur ordentlichen Generalversamm— lung am 29. d. Mts. an folgenden Stellen: bei der Berliner Handelsgesellschaft in Bellin, bei dem A. Schaaffhausenschen Bankverein in Coöͤln, bei n S. Oppenheim ir. C Co. in Cöln, 7. 24 erren ö 16 9 3 in Cöln, i ei den Herren von der Hey ersten K Söhne in Elberfeld bei dem Herrn Wilhelm von Born in Hort unf! bei dem Herrn Ludwig von Born in Essen, bei der Oldenburger Spar; und Leihbank in Oldenburg, in unserem Hauptbureau in Horst bei Steele, 39 Mittwoch, den 26. d. Mts., ab zur Empfangnahme berät iegen. Horst bei Steele, 31. Oktober 1870.

Die Direktion.

(3259 mach ung.

ner Eisenbahn.

pas Abonnement beträgt A Thir. sür das diarteljahr.

Inserlionspreis sür den Raum einer Pruchzeilt Ez Sgr.

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Königlich Preußischer

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Zieten⸗ Platz Nr.

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Berlin, Montag den 24. Oktober Abends

1870.

gr orddeutscher Bund.

Allerhöchster Erlaß vom 18. Oktober 1870, beireffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 3,700,000 Thalern. ;

Auf J. Bericht vom 14. Oktober cr. genehmige Ich, daß in Gemäßheit des Gesetzes vom 9. November 1867, be⸗ treffend den außerordentlichen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes zum Zwecke der Erweiterung der Bundes⸗Kriegsmarine und der Herstellung der Küstenvertheidigung , , ,. vom Jahre 1867, S. 157 ff), und des Gesetzes vom 20.

v. J. wegen Abänderung des vorbezeichneten Gesetzes (Bundes⸗ esetzbl. vom Jahre 1869, S. 137) 34 Schatz anweisungen i Gesammtbetrage von 3, 700 000 Thalern und zwar in Ab⸗ schnitten von je 100 Thalern, 1000 Thalern und 10,000 Thalern ausgegeben werden. Zugleich ermächtige Ich Sie, den

Zinssatz dieser Schatzanweisungen und die Dauer ihrer Umlaufs⸗

zeit, welche den Zeitraum eines Jahres nicht überschreiten darf, den Verhältnissen entsprechend nach Ihrem Ermessen zu bestim⸗ men und zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Ich überlasse Ihnen, die Preußische Hauptverwaltung der Staatoͤschulden mit näherer Anweisung zu versehen und diesen Meinen Erlaß durch das Bundesgesetzblatt bekannt zu machen. !

SSauptqüarister Versailles, den 18. Oktober 18559

. ren ,, ,,, R AWB i . 1 e ͤ Gr. v. Bis marck⸗Schön ha u sen.

An den Kanzler des Norddeutschen Bundes.

Gesetz, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes von Bundesangehörigen im Auslande. Vom 4. Mai 1870.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 20. verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zu⸗ stimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

§. 1. J. Allgemeine Bestimmungen. Der Bundeskanzler kann einem diplomatischen Vertreter des Bundes für das ganze Gebiet des Staates bei dessen Hofe oder Regierung derselbe beglaubigt ist, und einem Bundeskonsul für dessen Amtsbezirk die allgemeine Ermäch-⸗ tigung ertheilen, bürgerlich gültige Eheschließungen von Bundes- angehörigen vorzunehmen, und die Geburten, Heirathen und Sterbe⸗ fälle von Bundesangehörigen zu beurkunden.

§. 2. Die zur Eheschließung und zur Beurkundung des Personen standes ermächtigten Beamten (5. 1) haben über die Beurkundung der Geburten, Heirathen und Sterbesälle getrennte Register zu führen. Die vorkommenden Fälle sind in protokollarischer Form unter fort- laufender Nummer in die Register einzutragen. JNdes Register wird in zwei gleichlautenden Originalen nach einem Formular geführt, welches von dem S rn sts , vorgeschrieben wird. Das Formular soll für alle Beamten ein übereinstimmendes sein. .

Am Jahresschlusse hat der Beamte die Register abzuschließen und das eine Txemplar derselben dem Bundeskanzler einzusenden. Gleich zeitig hat er den Regierungen der einzelnen Bundesstaaten aus den 3 . Auszug der Fälle mitzutheilen, welche Angehörige

erselben betreffen.

Wenn im Laufe des Jahres in ein -Register eine Eintragung nicht . ist, so hat der Beainte eine amtliche Bescheinigung hierüber

Mai

Der Beamte kann die Beibringung dieser Uckunden erlassen, wenn ihm die Thatsachen, welche durch dieselben festgestellt werden . irn nch bekannt oder auf andere Weise glaubhaft nach= ewiesen sind.

auch an dem früßeren Wehnsitze nach den dort geltenden Vorschriften 5 ö 41 De ö. e 1 ge n rig h 5 ibi es Ze ? mn 5 ** Obr. at nr d. früheren Wohnorts de r, , , a t sei

hindernisse in Betreff der ö, , Ehe nicht betann r

§S 6. Der Beamte kann aus besonders dringenden Gründen von dem Aufgebote (988. 4 und 5) ganz dispensiren.

§. 7. Die Schließung der Ehe erfolgt in Gegenwart von zwei Zeugen durch die an die Verlobten einzeln und nacheinander gerichtete feierliche Frage des Beamten ob sie erklären, daß sie die Ehe mit dem gegenwärtigen anderen Theile eingehen wollen, und durch die bejahende Antwort der Verlobten und durch den hierauf erfolgenden Ausspruch des Beamten, daß er sie nunmehr kraft des Geseßzes für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre.

§. 8. Die Ehe erlangt mit dem Abschlusse vor dem Beamten bürgerliche Gültigkeit. w

8§. 9. Die über die geschlossene Ehe in die Register einzutragende Urkunde (Heiraths⸗Urkunde) muß enthalten: 1) Vor- und Familien⸗ namen, Staatsangehörigkeit, Alter, Stand oder Gewerbe, Geburts. und Wohnort der die Ehe eingehenden Personen; 2) Vor. und Fa— miliennamen, Alter, Stand oder Gewerbe und Wohnort ihrer Eltern; 3) Vor- und Familiennamen, Alter, Stand oder Gewerbe und Wohn ort der zugezogenen Zeugen; 4) die auf Befragen des Beamten ab— gegebene Erklärung der Verlobten, so wie die eifolzte Verkündigung ihrer Verbindung; 5) die Unterschrift der anwesenden Personen.

10. Die vorstehenden Bestimmungen über die Eheschließung (§§. 3— 9) finden auch Anwendung, wenn nicht beide Verlobte, son—⸗ dern nur einer derselben ein Bundesangehöriger ist.

§. 11. (III. Geburtsurkunden.) Die Eintragung der Geburt eines Kindes in die Register kann von dem Beamten nur vorgenom⸗ men werden, nachdem sich derselbe durch Vernehmung des Vaters des Kindes oder anderer Personen die Ueberzeugung von der Richtigkeit der einzutragenden Thatsacen verschafft hat. 2

Diese Eintragung muß entfalten: 1, den Ort, den Tag und die Stunde der Geburt; 2) das Geschlecht des Kindes; 3) die ihm bei⸗ gelegten Vornamen; 4) Vor und Familiennamen, Staatsangebörig- keit, Stand oder Gewerbe, sowie den Wohnort der Eltern und zweier bei der Eintragung zuzuziehender Zeugen; 5) die Unterschrift des

, . dem Bundeskanzler einzusenden. 3. (II. Eheschließung und Beurkundung derselben) Der Schließung der Ehe muß das Aufgebot vorangehen. Vor Beginn desselben find dem Beamten die zur Eingehung einer Ehe nach den Gesetzen der Heimath der Verlobten noͤthwendigen Erfordernisse als borbanden nachuweifen. Insbesondere haben die Verlobten in beglau⸗ bigter Form beizubringen? 1) ihre Geburtsurkunden; 2) die zustim= mende Erklärung derjenigen Personen, deren Einwilligung nach den Geseßzen der Heimath der Verlobten erforderlich ißt.

der Adresse der Königlichen Direktion der StrafAnstalt zu Branden— . burg a. H. portofrei einzusenden. . AUlnternehmer für die Lieferung der Schreibmaterialien wollen den ; Preisforderungen Proben beifügen. Muster und Proben der anderen gedachten Gegenstände, sowie die Bedingungen, unter welchen die Lie⸗ ferung erfolgen muß, sind von heut ab in der Kanzlei der Straf— Anstalt einzusehen.

„Von dem zu liefernden raffinirten Rüböl, so wie von der weißen Stückenseife, muß eine Probe eingesandt werden.

Vaters, wenn er anwesend ist, und der vorgedachten Zeugen.

§. 12. (IV. Urkunden über Sterbefälle) Die Eintragung eines Todesfalles in die Register ersolgt auf Grund der Erklärung zweier Zeugen. Sie muß enthalten; 1) Vor und Familiennamen des Ver— storbenen, dessen Staatsangehsrigkeit, Alter, Stand oder Gewerbe, Wohn und Geburtsort; 2 Vor. und Familiennamen seines Ehe— gatten; 3) Vor- und Familiennamen, Staatsangehsrigkeit, Stand oder Gewerbe und Wohnort der Eltern des Verstorbenen; 4 Ort,

b3l

stadt i. Wesipr, Rhedg, Kielau, o pho

t Stettin, den 18. Oktober 1870. Direktor i um der Berlin Stettiner Eisenbahn ⸗Gesellschaft. Fretzdorff. Zenke. Rahim.