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Die Bedingungen und Zeichnungen sind im Büreau der unter- zeichneten Direktion aufgelegt und können auch von da gegen Erstat. tung der Kopial Gebühren bezogen werden.
Wiesbaden, den 31. Oktober 1870.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
Verloosung, Amortisation, ir le lung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
(874
.
Thüringis Eisenbahrn. Dritte und letzte Einzahlung auf 22,5090 neue sso genannte junge Stammaktien der Thüringischen Eisenbahn. Die Inhaber der am 1. April 1869 ausgegebenen Quittungs - bogen über geleistete erste und zweite Einzahlung von zusammen 70 pCt. auf die unter den Nummern 67,568 bis S0 067 auszuferti genden neuen Stammaktien der Thüringischen Eisenbahn - Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, die dritte und letzte Einzahlungsrate von 30 pCt. pro Akttie mit Thlr. 30 — Sgr. — Pf. nach Abzug von 5 pCt. Zinsen für die durch J. und II. Einzahlung gezahlten VO Thlr. — vom J. April 18695 bis Z3isten
Dezember cr. — w
also netto mit Thlr. J T Sy. JX ö. in der Zeit vom 15. — 31. Dezember cr. zu leisten. . Quittungsbogen - Inhaber, welche diese dritte Einzahlung nicht spätestens am 31. Dezember Cr. leisten, verfallen in die im §. 16 unseres Gesellschaftsstatuts angedeuteten Rechtsnachtheile. Bei der Einzahlung sind die über 76 Thlr. lautenden Quit- tungsbogen vom J. April 1869 nebst einem in duplo aufgestellten Nummernperzeichniß derselben der Einzahlungsstelle zu übergeben, und dagegen die Original Stammaktien nebst je 7 Dividenbenscheinen Rr. 264 30 für die Betriebsjahre 1871— 1877 inkl. und Talon, über deren Empfang auf dem einen der beiden Nummernverzeichnisse zu quittiren ist, in Empfang zu nehmen. Die Einzahlung kann in der Zeit vom 15. bis 31. Dezember sr. täglich, — mit Ausschluß der Sonn - und Festtage, — in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr ö ) in Erfurt bei unserer Hauptkasse, 2 in Berlin bei der Dis konto -⸗Gesellschaft, 3) in Leipzig bei der Leipziger Bank
geleistet werden.
Auswärtige Eisender haben Kosten der Hin- und Rücksendung der Gelder und Papiere zu tragen.
Formulare zu den einzureichenden Nummernverzeichnissen werden sowohl von den vorbenannten drei Stellen, als auch von sämmtlichen Billetexpeditionen unserer Bahnen unentgeltlich verabfolgt.
Erfurt, den 29. Oktober 1870.
Die Direktion der Thüringischen Eisenbahn ˖Gesellschaft.
. a,
. Thüringische Eisenbahn.
Vierte und letzte Einzahlung auf die Stammaktien Litt. B. . Gotha ⸗Leinefelder Bahn.)
Die Inhaber der Quittungsbogen zu unseren garantirten Stamm- aktien Lilt. B. für den Bau der Gotha Leinefelder Bahn, auf welche bis jetzt die 1., 2. und 3. Einzahlung mit zusammen 86 pCt. geleistet worden ist, werden hierdurch aufgefordert:
die vierte und letzte Einzahlung von 20 pCt. ö mit 20 Thlr. abzüglich der Zinsenvergütung à 4 pCt. fürs Jahr auf 80 Thlr, vom 1. Oktober 1869 bis 31. De⸗ zember c also netto mit pro Aktie am
31. Dezember 1870
bei einer der nachgenannten Einzahlungsstellen zu leisten.
Wer diesen Einzahlungstermin versäumt, verfällt in die im §. 16 unseres Gesellschaftsstatuts angedeuteten Rechtsnachtheile.
Bei der Einzahlung sind die Quittungsbogen nebst einem doppelt auszufertigenden Nummernverzeichniß, zu weichem die Formulare bei den nachstehenden Einzahlungsstellen verabreicht werden, orig. vorzu⸗ legen, wogegen den Einzahlern die Original ⸗ Stammaktien neost sechs Dividendenscheinen, Nr. 5 — 10, vom Jahre 1871 an laufend, und Talon ausgehändigt werden, deren Empfang der Einzahler auf den Nummernpverzeichnissen zu bescheinigen hat.
Die Zu. und Rücksendungen per Post erfolgen auf Kosten und Gefahr der Inhaber.
Diese Einzahlung ist zu leisten:
in Erfurt: bei unserer Hauptkasse;
by in ,, bei der Direktion der Diskonto ⸗Gesell— a] t;
o) in Leipzig: bei der Leipziger Bank;
h in Frankfurt a. M.: bei den Herren M. A. von Roth. schild C Söhne; 6) ,. a. Rh.: bei den Herren Sal Oppenheim jun. o mp. . überall in den ng z heftunden von 9—12 Uhr Vormittags. Die Einzahlung (Vollzahlung) kann auch schon vor dem 31. De. zember C. unter Berechnung der 4 proz. Stückzinsen bis zum Ein zahlungstage bei den vorgenannten Stellen bewirkt werden.
diesem Falle werden den dagegen auszuliefernden ,, die
7 Dividendenscheine Nr. 4 — 10 pro 1870 und ff. nebst Talon bei⸗
gegeben werden.
Erfurt, am 29. Oktober 1870. Die Direktion
der Thüringischen Eisendahn ⸗Gesellschaft.
amm,
Verschiedene Bekanntmachungen.
Aufforderung zur Bewerbung um die erledigte Kreis. Thierarztstelle des Kreises Ruppin. Die Kreis -Thierarztstelle des Kreises Ruppin mit dem Wohnsitz in Neu- Ruppin ist erledigt. Qualifizirte Bewerber werden aufgefordert, sich bis zum 31. Januar 1871 unter Einreichung der erforderlichen Zeugnisse bei uns zu melden.
Potsdam, den 1. November 1870. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Monats- Uebersicht der
a nnoverschen Bank 8 pro Oftober 1870.
(3369)
1) Kassen ˖ Vorrat 9 eprägtes Geld b) Hannoversche Stadtscheine, Noten der Preußischen Bank ꝛc. .. ...... 2) Wechsel⸗Bestände 3) Ausgeliehene Kapitalien gegen Unterpfand .... 4 Debitoren in n. echnungen gegen Sicher- heiten und Diverse 1) Eingezogenes Aktien ⸗ Kapital Thlr. 4,126,500 2 Banknoten im Umlauf ; ö 3) Depositen⸗Kapitalien zur Verzinsung . 353312 4) Kreditoren in laufenden . und Diverse. 1,046 789 Hannover, den 31. Oktober 1876. Die Direktion. Neumann. Wertheimer.
Braunschweigische Bank. Geschäftsübersicht ultimo Oktober 1870. Thir. I M68, 602. 24 L381, 137. 2/057 695. 757 48.
2 321, 169.
3378
Kassen⸗Bestand i g en . aß Wechsel · Bestan * Auswärt. Wechsel⸗Bestand * e rn in Conto - Corrent (gegen Sicher- , ö * . in Conto-⸗Corrent Banknoten ⸗Cirkulation Braunschweig, den 31. Oltober 1870. Die Direktion. Urhich. Benndorf.
3371
tand der Lehensversicherungsbank f. D. in Gotha am 1. November 1870. .
68 63 C6õb Thir.
2, 110 Pers. 4 593, 500 Thlr.
Versicherte Versicherungssumme Hiervon neuer Zugang seit 1. Januar: Versicherte Versicherungssummo Einnahme an Prämien und Zinsen seit 1. Januar Ausgabe für 652 Sterbefälle Bankfonds Dividende der Versicherten im J. 1870 und 71 Versicherungen werden vermittelt CG. B. ASche, Leipzigerstr. 47, G. Jagoby, Alexanderstr. 25, J. F. Wirt z u. Og9., Klosterstr. 44, Jul. Wolfradt, Neues Friedrichsstr. 37, H. Wustandt, Alte Jacobsstr. 71, die Agentur von i,, ,, u. Schaxyer, Lindenstr. 8l, die General- Agentur dér Feuerversicherungs- bank f. D., Krausenstr. 62, und die Haupt-Agentur von
Imil Eheling, Jigerstr. 55.
Bekanntmachung. Wegen der in Rheinland, Westfalen, Elsaß und Deutsch-Lothringen herrschenden Theuerung wird für dorthin be⸗ stimmte und mit direkten Frachtbrief ⸗Adressen zur Beförderung auf ⸗ gelieferte Kartoffelsendungen auf der Ostbahn , bis zum L Mai 1871 ein ermäßigter Frachtsatz von 1 Pf. pro Eentner und Meile erhoben. Bei Aufgabe auf einer Ostbahn-Stalson wird außer dem eine Expeditionsgebühr von 1,8 Pf. pro Ctr. erhoben. Brom · berg, den 31. Oktober 1870. Königliche Direktion der Ostbahn.
9 * 3 169565505 4M Pro.
3651166
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gas Absnnement betrügt A Thlr. für das bierteljahr.
Ansertlonspreis für den Raum einer Pruchjeile Lx Sgr.
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Königlich
Aue poß-Anfalten dees An- unn
3 7
26
Berlin, Sonnabend den 5. November Abends
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Se. Majestät vr ng haben Anergnädigst geruht: pagne bei der Königlichen Biblio⸗
Dem Kustos Franz E ł . tbek hierselbst den Rothen Adler⸗Srden vierter Klasse, sowie dem
Steuer - Aufseher Böhm zu Duisburg n deen. 8 Allgemeine Ehren ⸗
geanten 4. D. Rosochatius zu Memel da zeichen zu verleihen. . ;
bereiche des General ⸗ Gouvernements Elsaß Lothringen. ö . Vom 28 Oktober 1879. . Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von veußen u. s. w Oberbefehlshaber der Deutschen Heere, verordnen für den Verwaltungsbereich des General ⸗Gouvernements Elsaß und Deutsch Lothrin gen, was folgt: 3 §. 1. (Porto für Briefe) frantirten gewöhnlichen Brief auf alle Entfernungen bis zum Gewichte von 15 Grammen einschließlich 10
und Deutsch
K
größerem Gewichte 265 Centimen. Bei unfrankirten Briefen tritt ein Zuschlagporto von 16 Lentimen, ohne Unterschied des Gewichts des Briefes, hinzu.
uschlagporto wi
Couvert vor der Postaufgabe erkennbar gemacht worden ist. F. 2. (Porto und Assekuranzgebühr für Briefe mit Werth⸗ angabe.) Für Briefe mit Werthangabe wird erhoben a) his zum Gewichte von 1I5 Grammen 35 Centimen, bei größerem Gewichte 50 Centimen; Franken 10 Centimen.
§. 3. (Couvertiren an die Postanstalten,. Werden Briefe oder andere Gegenstände vom Absender an eine Postanstalt zum Vertheilen couvertirt, so kommt für jede im Couvert ent- haltene Sendung das tarifmäßige Porto in Anfatz.
ie 4. (Termin der Zahlung.) Die Postanstalten dürfen Briefe, Scheine u. s. w. an die Adressaten erst dann aushän⸗ digen, wenn die Zahlung der Postgefälle erfolgt ist, es sei denn, daß eine terminweise Abrechnung darüber zwischen der Post⸗ anstalt und dem Adressaten verabredet wäre.
S. 5. (Nachforderung von Porto) Nachforderungen an ju wenig bezahltem Porto ist der Correspondent nur dann zu berichtigen verbunden, wenn solche innerhalb Eines Jahres nach der Aufgabe der Sendung angemeldet werden.
§8. 6. Die Postanstalten haben nach näherer Anordnung der obersten Postbehörde Freimarken zur Frankirung der Posi⸗ sendungen bereitzuhalten und zu en e., Betrage abzulassen, welcher durch den Francostenipel bezeichnet ist. Die Postan⸗ stalten sollen ermächtigt sein, auch mit dem Absatz von Franco ⸗Couverts sich zu befassen, für welche, außer dem durch den Francostempel bezeichneten Werthbetrage, eine den Her⸗
stellungskosten der Couverts entsprechende Entschädigung einge⸗
hoben wird. S. 7. (Provision für Zeitungen) Die Provision für Zeitun en beträgt 25 Prozent des Einkaufepreises mit der Er⸗ mäßigung auf 125 Prozent bei Zeitungen, die feltener als monatlich viermal erscheinen. . 2 83 (Tarife für den Verkehr mit anderen Postgebieten) Auf
den Verkehr mit dem Gebiete des Norddeutschen Bundes fin⸗ den, soweit das Porto in dem Verwaltungsbereiche des Gene— ral Gouvernements Elsaß und Deutsch ⸗ Lothringen zur Erhe⸗
xgenstände
Berordnzung, betreffend das Posttagwesen im Verwaltüngs.
Das Porto beträgt für den
Centimen, bei
bei unzureichend frankirten Briefen
Portopflichtige Dienstbriefe werden mit Zuschlagporto nicht belegt, wenn die Eigenschaft derselben als Menstsache durch ein von der obersten Postbehörde festzustellendes Zeichen auf dem
orto b) Asseekuranzgebühr für je 1090
1868 und 20. Mai 1869
bung kommt, die vorstehenden Tarifbestimn falls Anwendung. ⸗ h Tarif estimmungen ebenfalls
Die Tarife für den Ver . . gh h! en Postgebieten
(Aufh herigen all nfangstermin) Die
vr i Tage nach ihrer it Artundlich r n ,
und heigedrucktem Insiegei. * 2.
2.
Gegeben Haupquartier Versailles, den 2. Ofktob . . Wilhelm. kN Gr. von Bis marck.
. . x——Q—CK ᷣ—půpůiy 4 3. K
wei
Hauptverwaltung der Staatsschulden a anweisungen (Serie N. der Bundes⸗ 1870) auf drei und ein halhes Prozent Dauer ihrer Umlaufszeit auf sechs
I5. d. M ab, festgesetzt sind.
Die Begebung dieser Schatzanweisungen, von welchen eine Beschreibung der gegenwärtigen Bekanntmachung beige fügt ist, erfolgt durch die Königliche General ⸗Direktion der Seehandlungs⸗ Sozietät. Die Bedingungen, unter welchen die Ueberlassung erfolgt, sind bei der genannten Direktion zu erfahren.
Berlin, den 3. November 1870. ö
. Das a, , ,,
Beschreibung der nach den Bundes. Gesetzen vom 9. Kovember 1867, 19. Juni ind: . zur Ausgabe gelangenden Sckatz- Anweisungen Serie IX. (vom I5. November 1870) des
Die Scha . Bundes.
Die ak. Anweisungen sind in Apoints zu 10000 Thaler, 10900 Thaler und 100 Thaler auf Hanfpapier . wel! ches als Wasserzeichen die Worte: Norddeutscher Bund und darunter ein gekröntes, dreimal getheiltes Wappenschüd mit den . Bundesfarben enthält.
Die Schauseite jeder Anweisung ist innerhalb der Rand.
einfassung mit einem farbigen, von weißen guillochirten Linien
durchbrochenen Unterdruck versehen, und zwar in rosa Farbe.
öõ z
gen) Alle bi. ungen über Ge ⸗- ng verfügt, wert t