1870 / 360 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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neu zu errichtenden durchgehenden Verkehre Königlich preußischen Handels⸗Ministeriums zugestehen.

Für durchgehende Gütertransporte wird die Erhebung einer Expeditionsgebühr für die Bahn von Langwedel ,, aus geschlossen, wenn weder die ursprüngliche Versand - noch die letzte

Adreßstation an dieser Bahn liegt.

Die vorbezeichnete Verpflichtung der freien Hansestadt Bre— eines direkten Verkehrs und zum Zu—

men zur Einrichtung geständnisse des vorbezeichneten Tarifsatzes wird jedoch durch die Bereitwilligkeit der anderen betheiligten Eisenbahnverwaltungen bedingt, in diesem Verkehre ihren Tarif nach denselben Grund sätzen zu normiren und somit für ihre in dem einzurichtenden durch- gehenden Verkehre zu benutzende Strecke den niedrigsten Tarif Einheits satz pro Centner und Meile zuzugestehen, welchen sie auf dieser Strecke für gleichartige Trane port ⸗Gegenstände in ihrem Lokalverkehr resp. in einem anderen durchgehenden Verkehr erheben. . Sollte die freie Hansestadt Bremen zum Zwecke der Einrichtung eines neuen direkten durchgehenden Verkehrs das gleiche Zugeständniß, wie es vorstehend präzisirt ist, von einer anderen Bahnverwaltung fordern und die letztere ohne von dem Königlichen Handels. Ministe⸗ sterium für zulänglich erachtete Gründe sich weigern, auf den von der freien Hansestadt Breinen vorgeschlagenen direkten Verkehr überhaupt einzugehen oder jenes Zugeständniß in Betreff des Tarissatzes zu machen, so ist die freie Hansestadt Bremen an das Ihrerseits auf Er— fordern des preußischen Handels⸗Ministeriums für einen direkten Ver= kehr, an welchem die sich weigerlich haltende Bahnverwaltung mit- betheiligt ist, gemachte frühere Zugeständniß nicht mehr gebunden. Es soll namentlich auf die Förderung eines durchgehenden, mög- lichst einheitlich zu gestaltenden Personen und Güterverkehrs zwischen Berlin und Bremen über die Route Langwedel -⸗Uelzen Bedacht ge— nommen, und sollen insbesondere im Perfonenverkehre die Schnell. und Personenzuͤge möglichst im direkten Anschlusse ohne Wagenwechsel über die Strecke Bremen ˖ Langwedel durchgeführt werden.

Art. VII. In Bezug auf die Beförderung von Truppen, Militär- effekten und sonstigen Armecbedürfnissen bat Unternehmer die Ver- . a n,. . a , . des Norddeut⸗

ie Staatsbahnen im Bundesgebiet oder später festgestellt werden möchten. a n nen n n

Axt. VIIl. Der Postoerwaltung des Norddeutschen Bundes gegenuber erkennt der Unternehmer das Reglement vom 1. Januar

, 3. Post . Staats Eisenbahnen nebst e nderungen und Ergänzu 6 ö ö ö. 6 . g gänzungen als maßgebend rt. „Der Bundes - Telegraphenverwaltung gegenüber Unternehmer diejenigen Verpflichtungen zu , en nhl . dem Bundesrathe des Norddeutschen Bundes für die Eisenbahnen im Bundesgebiet festgestellt sind oder später für die Staatsbahnen im Bundesgebiete anderweit festgestellt werden möck ten. Art. X. Die freie Hansestadt Bremen ist verpflichtet, nach Maß⸗ ge der jetzt und künftig für die preußischen Staats. Eisenbahnen be— k ,,. ,. . Arbeiter Pensions⸗, gungs- un nterstützungskassen einzuricht 4 . , 6 u . . rt. XI. Die freie Hansestadt Bremen ist verpflichtet, die in der Anlage zum 88 des Königlich preußischen n uber! die Cwil⸗ versorgung und Civilanstellung der Militärpersonen des Heeres und der Marine vom Feldwebel abwärts vom 165120. Juni 1867 unter J. und Il. 1. CO. aufgeführten Unterbeamtenstellen, beziehungsweise die 3a, nn , 8 ö. , , ,. des Bundes- eit dieselben da Lebensjahr icht zurü . e ; . jahr noch nicht zurückgelegt Art. Anderen Unternehmern bleibt sowehl der Anschlu an die Bahn mittelst Zweigbahnen, als die e, der ,, gegen zu vereinbarende, eventuell vom Königlichen Handels. Ministerium estzusetzende Fracht, oder Bahngeldsäßze vorbehalten.

Art. XIII. Die Königlich preußische Regierung behält sich das Recht vor, die Bahn von Uelzen nach Lanawedel nebst allem zu ihr zu rechnenden Zubehör nach Ablauf von 80 Jahren, vom Tage der . an . ö. ö. später, nach einer mindestens

er zu machenden Ankündigung S ,, . zu ne, , ö Insofern zur Zeit der Erwerbung der Zustand der Bahn gege die ursprüngliche Anlage sich wesentlich verschlechtert 6 ö. soll jedoch von dem zu erstattenden Anlagekapital nach einem durch Sachverständige zu bestimmenden Prozentsatze ein dem dermaligen Zustande entsprechender Abzug gemacht werden. Art. XIV. Unter Genehmigung des Königlichen Handels. Ministe— ä, , e. . ö. , ,. . einer anderen Eisenbahn⸗ ng den gesammten Betrieh der Ba = . . g hn durch besondern Ver

Zur Veräußerung der Bahn wird die Zustimmung der preufi— schen Staatsregierung gleichfalls ., . 1

Art. XV.. Gegenwärtiger Vertrag soll zur Ertheilung der Ein— gangs vorbehaltenen Ratifikation vorgelegt und die Auswechselung 8 r,, , , , . binnen 12 Wochen zu Berlin bewirft

erden.

Zur Beurkundung haben die beiderseitigen Bevollmächtigten die sen Vertrag in zwei gleichlautenden Ausfertigungen unter Beidrückung ihrer Siegel eigenhändig unterzeichnet.

So geschehen zu Berlin, den 17. Juli 1870.

Hermann Duddenhausen. Friedrich Lu dolf Grave. L. S.) (Li. S.)

Vorstehender Vertrag ist ratifizirt worden und die Auswechselung

auf Verlangen des

548 ö Justiz⸗Ministerium. Der Obergerichts⸗Anwalt Berentzen in Meppen ist zu. Meppen mit Ausschluß desjenigen Theils, in welchem das All.

gemeine Preußische Landrecht gilt, unter Anwei Wohnsitzes in Meppen, k sung seinch

——

Berlin, 13. November. Se. Majestät der Köni haben Allergnädigst geruht: Dem Ne et Archi gin Dr, Riedel zu Berlin die Erlaubniß zur Anlegung der von des Königs von Bayern Majestät und der von' des Herzog von Anhalt Hoheit ahm verliehenen Insignien resp. des Comthur. kreuzes des Verdienstordens vom heiligen Michael und det

Commandeurkreuzes zweiter Klasse vom Haus des Bären zu ertheilen. s . 3.

Einberufungs-⸗-Ordre.

Sämmtliche Beurlaubte der Nordsee⸗Küstenwa IX. Armee Corps erhalten hierdurch den Befehl, 3. i i dieses nach Hamburg zum Wiedereintritt in den Dienst zu be. a. n J. 4 Etage, zu melden.

bier anwesenden Beurlaubten haben sich morgen

Sonntag, 13 November, Nachmitta genannten Lokale einzufinden! ,

Hamburg, den 12. November 1870.

Wagemann, Hauptmann, Commandeur der Küstenwache.

N icht amtliches. Preußen. Berlin, 13. November. re Majestät di verwittwete Königin !ist estern 1 24 69 .

Sanssouci in Dresden eingetroffen und im Köniali = sidenzschlosse daselbst abgestiegen. ft . ö

Offizielle militärische Nachricht.

e n, 3. , .

Im Gefechte des Generals v. d. Tann am 9. d. M. wur

den sämmtliche Angriffe des Feindes mit großem Verlust .:

denselben zurückgewiesen und erst hierauf der Abmarsch ange⸗

treten. Am 109. Mittags verirrte sich eine Abtheilung der

hayerischen Munitions- Reserve, bei welcher sich 2 Referve—

, ,,, und 9. . die Hände des Feindes. Am Ssind keine Bewegungen der Loire⸗Armee gemel

auch vor Paris ist nichts vorgefallen. 9 ö. ö . von Podbielski.

Weiter liegt vom Kri ö. c 9 egsschauplatz folgende Nach

w eren! , 9. i' l ohe.

Paxis verhält sich auffallend ruhig. Die Garnison macht täglich Exercitien im großen Maßstab

i , , ng z ßstabe auf der Ebene vor dem zetter kalt, aber gesund. Ueberhaupt ist der Krankenstand innerlich und nicht verwundet) besser . Prozentsatze ich gleicher Truppenzahl im Frieden.

Französischerseits sind vom Kriegsschaupla Nachrichten eingegangen; ] e . „Das »Journal officiel! bringt folgenden militärischen Bericht: . Paris, 4. Nov l Unsere Vertheidigungs linie hat einen Echritt! voran oe, der Seine zwischen Gennevilliers und Nanterre gemacht. An der Straße von Courbevoie nach Bezons reichten unsere Linien nicht über den Bahnhof von Havre hinaus. Man beschloß, weiter vorzugehen. Co- lombes wurde heute durch Mobilgarden besetzt, die Halbinsel von Gennevilliers wurde in Vertheidigungszustand gesezt und Werke für die Artillerie wurden vor Orgemont und Argenteuil errig ter. » La France schreibt: ⸗Das Vorpostengefecht am Mon⸗ tage bei Marchenoir hat am 8. d. während des ganzen Tags zu Gerüchten von einer allgemeinen Schlacht auf' der ganzen von der Loire⸗Armee besetzten Linie Veranlassung gegeben. . 6 re n, zu versichern, daß bis zu ͤ orgerückten Stunde am 8. d. kein bed 1, eutenderes Gefecht Die

In Paris sind drei Armeen gebildet worden.

der Ratifikationsurkunden hat statigefunden.

Ordre de Bataille derselben ist: Kommandant en chef General

gleich zum Notar für den Bezirt des Gesammt-Obergerichts zu

soll, so ist es Sitte, drei Lichter nf n , während deren

Teochu, Gouverneur von Paris; Chef des Generalstabes Ge⸗ neral Schmitz, Unterchef General Foy; Ober⸗ Kommandant ber Artillerie General Guyo; Qber⸗Kommandant des Genies General. Chabau la Tour General ⸗Intendant Wolf. Erste Armee: Kommandant en chef General Cement Thomas (269 Bataillone Nationalgarde). = Zweite Armee: Kommandant en chef General Ducrot; erstes Corps: Ge⸗ neral Vinoy (3 Divisionen); zweites Corps; General Renault G Divisionen ) drittes Corps: General d' Exea (2 Divisionen, Kavallerie⸗Bivision). Die dritte Armee steht unter dem Spezialbefehl des General-Gouverneurs Trochu (7 Divisionen, darunter sind die Marinemannschaften begriffen). ö

Französische Berichte, die dem wiener »Corresp. Bür.⸗ aus Tours vom 11. November zugegangen sind, machen aus dem in den offiziellen militärischen Nachrichten gemeldeten Un⸗ fall der bayerischen Munitions⸗Mteserve gm 10. November ein größeres Gefecht bei Coulmiers (eine Meile südwestlich von St. Peravy), in welchem sie 12 t un 7J Kanonen genommen haben wollen. (Uebrigens sind dies die ersten Kanonen, welche im Laufe des ganzen Feldzuges den Franzosen in die Hände gefallen sind.)

Weber daffelbe Gefecht wird nachstehende Depesche ver

öffentlicht, zu deren Glaubwürdigkeit wir bemerken, daß nach den offiziellen Depeschen Orleans bereits am 9. von den deut- schen Truppen geräumt war, also sicher nicht am 10 nach wer im Kampfe Seitens der Franzosen genommen wor⸗ en ist:

Tours, 11. November. Das Kommando der Loire— Armee an das Ministerium. General Aurelles de Paladine hat sich gestern nach zweimätigem Kampfe Orleans bemächtigt. Unsere Verluste an Todten und Verwundeten belgufen sich nicht auf 2000, jene des Feindes sind beträchtlicher. Wir haben mehr als 1000 Gefangene gemacht, deren Zahl sich durch die Verfolgung vermehrt. Wir haben zwei Kanonen Preußischen Musters, mehr als zwanzig bespannte und gefüllte Munitions— karren und eine große Menge Rüst und Proviantwagen er⸗ beutet. Die Hauptaktion hat sich am Tage des 9 November

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Gefangene gemacht und

um Coulmiers konzentrirt. Der Geist der Truppen war trotz der schlechten Witterung vorzüglich. Der nach der Schlacht er⸗ lassene Tagesbefehl lautet:

Offiziere und Soldaten der Loire Armee! Der gestrige Tag war ein für unsere Waffen glücklicher; wir haben alle Stellungen genom⸗ men, der Feind ist auf dem Rückzuge begriffen. Die Regierung, welcher ich Meldung von Eurer Haltung erstaitete, beauftragt mich, Euch ihren Dank abzustatten. Ich thue es mit Freuden. Frankreich hat inmitten des ihn betroffenen Unglückes seine Augen au Euch ge⸗ richtet. Machen wir alle Anstrengungen, um diese Hoffnungen nicht zu täuschen. Großes Hauptgugrtier, den 10. November 1870. Der General Commandant en Chef Aurelles.

(Coulmiers liegt 1 Meile südlich St. Peravy.)

Hamburg, 12. November. Aus Cuxhbafen wird ge— meldet, daß auch heute bis 9 Uhr Vormittags keine französischen Schiffe gesehen worden seien.

Nanzig, 8. November. Die Forstverwaltung in Lothringen steht dermalen unter der Leitung des König, lichen Kommissars Oberförster von Etzel, unter welchem drei Forst⸗-Inspektoren zu Nanzig, Tull und Lungville fungiren. Unter Fuziehung derselben fand heute auf der Präfektur hier⸗ selbst die erste große Versteigerung von Brennholz statt, welche durch den »Moniteur officiel, zur Kenntniß des Publikums gebracht war. Die Versteigerung erstreckte sich nur auf Unterholz, ba das Oberholz an Ort und Stelle verkauft wird und zwar mit der Maßgabe, daß die Käufer des Unterholzes in dem selben Be⸗ stand ein Vorkaufsrecht haben. Die Bieter mußten, um zu— gelassen zu werden, Bescheinigungen über ihre Zahlungs⸗ fähigkeit vom Maire ihres Wohnortes beibringen. Es waren etwa 100 Bieter erschienen und brachten rege Kauflust mit. Das Resultat war befriedigend trotz der durch die Verhãltnisse bedingten hohen Taxen. Das Verfahren der Versteigerung bestehl hier darin, daß der Ausrufer den Taxwerth des zum Verkauf bestimmten Holzes ausbietet, und für den Fall, daß sich zu dem ausgebotenen Preise Liebhaber nicht finden, demnächst denselben Posten zu einem Minderpreis ausbietet, bis ein Annahmegebot erfolgt. Erfolgt dies von mehreren Personen gleichzeitig, so entscheidet das Loos unter ihnen. Wenn ausnahmsweise durch Meistgebot verkauft werden

Brennen die Steigerung gestattet ist, oder beim Mangel an

Mehrgebot der Zuschlag erfolgt.

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Bayern. München, 12. November. (W. T. B) Die Korrespondenz Hoffmann« dementirt die hier verbreiteten Nach-

richten, betreffend die Rückkehr der bayerschen Staats ⸗Minister

aus Versailles.

Oesterreich⸗ Engarn. Wien, 11. November. Im Abgeordnetenhause interpellirte heute Sturm das Gesammt⸗ Ministerium wegen der noch nicht erfolgten Zusammenberufun des Staatsgerichtshofes behufs Konstituirung und Wahl de Präsidenten, obwohl das Ministerverantwortlichkeitsgesetz schon vor drei Jahren in Wirksamkeit trat. Gschnitzer interpellirte wegen des Baues der Salzburger Gebirgsbahn. Der Antrag Lassers auf Gestattung der mündlichen Berichterstattung über unbeanstandete Wahlen wurde angenommen. Prag. Ztg.) Nach der Verlesung des Telegrammes von der Räumung Orleans durch die Deutschen fand eine große Demonstration auf der Börse statt. Die Nachricht wurde mit einem stürmischen Hurrah aufgenommen. J

12. November. (W. T. B.) Der Adreßentwurf des Herrenhauses spricht seine volle Uebereinstimmung mit der von der Regierung in den auswärtigen Fragen beobachteten Haltung aus, bekämpft dagegen die innere Politik und fordert mit Enischiedenheit das Festhalten an der Verfassung.

Das österreichische Telegraphen⸗Korrespondenz⸗Bureau⸗ versendet folgendes Telegramm: »Wie versichert wird, sollen die diplomatischen Vertreter Rußlands in Konstantinopel, Wien, London, offiziell angezeigt haben, daß Rußland sich an die Verträge von 1866 nicht länger mehr gebunden erachte.« Diese Nachricht des österreichischen »Telegraphen⸗Korrespondenz⸗ Bureaus« bedarf jedenfalls noch der Bestätigung und müßte eventuell solche bald finden, da die behauptete Erklärung Ruß⸗ lands ja auch in London und Konstantinopel erfolgt sein soll.

Schweiz. Bern, 12. November. (W. T. B.) Die Bundesregierung hat angeordnet, daß eine weitere Brigade eid⸗ genössischer Truppen mobil gemacht werde, welche Neufchatel und einen Theil des Jura besetzt halten soll.

Belgien. Brüssel, 12. November. Aus dem Entwurf des Wahlgesetzes, welches der Repräsentanten kammer vorgelegt worden ist, heben wir Folgendes hervor: (Art. 1.) Das Gemeinde⸗ wahlrecht besitzt jeder nach den anderweitigen allgemeinen Bestim⸗ mungen Wahlberechtigte, welcher zur Zeit der Berichtigung der Wahllisten in der Gemeinde seinen Wohn itz hat und nur 10 Fres. direkte Staatssteuern entrichtet. (Art. 3) Für die Provinzialwahlen ist der Census auf 20 Fres. ermäßigt. Die anderen Bestimmungen des Gesetzentwurfs betreffen meist die Bildung der Bureaus und das Wahlverfahren. In den Mo— tiven ist berechnet, daß durch den Census von 19 Fres. die Zahl der Gemeindewähler von 230,422 oder 47 von 1000 Einwohnern auf 355,153 oder 72, von 1000 Einwohnern vermehrt wird. Durch Herabsetzung des Census für die Provinzialwahlen wer⸗ den statt 2145652 oder 435, von 1000 Einwohnern künfti 239 000 oder 46 von 1000 Einwohnern das Wahlrecht erhal- ten. Von der auf 1400, 000 Einwohner geschätzten männlichen großjährigen Bevölkerung Belgiens werden nach Durchführung der Wahlreform künftig wahlberechtigt sein: bei den Gemeinde wahlen 25,6 pCt., bei den Provinzialwahlen 16 pCt., bei den Kammerwahlen 7,5 pCt. dieser Bevölkerung.

Frankreich. Die »Daily News« veröffentlichen aus Paris das »Tagebuch eines Belagertené⸗. Wir entnehmen demselben Folgendes:

5. November. Wenn sich in einer Stadt von 2000099 Einwoh⸗ nern nicht mehr als 12,000 finden, die bereit sind, sich wirklicher mili⸗ tärischer Zucht zu fügen und aus der inneren Befestigungslinie heraus- zugehen, da ist es lächerlich, eine , . wie die von Sarra⸗ gossa zu erwarten. Heute glaubt hier alle Welt, daß der Waffenstill stand unterzeichnet werden wird und daß er Frieden bedeutet. Die Soldaten, obwohl Trochu bei ihnen beliebt ist, haben kein Vertrauen auf seine Führung. Die Mobilgarden und Bauern wünschen auf ihre Dörfer zurückzukehren und sagen den Parisern offen heraus, daß es ihnen gar nicht paßt, draufen in der Kälte von Salzfleisch zu während die heldenmüthigen Bürger ruhig zu Hause

den Kasernen schlafen und sich an den frischen Mund vorräthen gütlich thun. Die Arbeiter allerdings sehnen sich nach einem Straßenkampf entweder mit den Preußen oder wenn das nicht geht, mit irgend jemand anderen. Bis jetzt aber amüsiren sie sich ganz gut, sie thun nichts und werden da⸗ für so bezahlt, daß sie zu guter Laune sind, um sich unangenehm zu machen. Auch würde Trochu, so lange die Linientruppen und die Mobilgarden hier sind, und so lange er nur mit Festigkeit handelt, jede Neigung zu Ruhestörungen unterdrücken können. Wenn es aber innerhalb der Mobilgarden selber zu einem Streit zwischen den Freun den und den Gegnern der Regierung käme, dann wüßte ich nicht, welche Partei die Oberhand behalten würde. Ueber die Art und Weife, wie die Abstimmung am vorigen Donnerstag geführt worden ist, werden pielfach Klagen laut, und noch jede französische Wahll der

leben, oder in

ich beigewohnt habe, würde nach an fn Gesetz wegen 2 Einschüch⸗ ta ng und »ungehßriger Beeinflussung« für null und nichtig erklärt werden.

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