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3481 l Kain. Weser. Bahn und Hessische Nord ⸗Bahn.
Die AÄnfertigung und Lieferung des Bedarfs pro 1871 von den nachfolgenden Materialien soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden, und zwar:
I an Werkstattsmaterialien für die Magazine zu Lassel, Frankfurt und Gießen als: . Schmiedeeisen und Stahlbleche — Kupfer — Metallguß und Metalle — Wertzeuge, Geräthe, Kurzwaaren und Feilen ˖ hauergrbeiten — Farben, Chemikalien und Droguen = Sele und Fettwaaren — Gummi. und Lederwaaren — Sesler— und Polsterwaaren — Bürsten — Posamentierwaaren — Manufakte — Töpferwaaren — Brennmaterialien = Holz ˖ wagren — und Hölzer; 2 an Wertstatts-Reservematerialen für das Haupt- magazin Cassel, als: Radreife, Achsen, Dampfkolben, Weichenschienen und Spiral federn von Gußstahl, Herzstücke von Hartgußeisen, Buffer und Bufferstangen, Schraubenkuppelungen und Siederohre von Schmiedeeisen; 3) an Bureaubedürfnissen das Haupt magazin
Cassel, als:
Schreib und Zeichenmaterialien, Drucksachen 2c.
Die Offerten sind beziehlich mit der Ausschrift:
Submission auf Werkstättematerialien., »Submission auf Werkstätte Reservematerialiens und
» Suhmission auf Bureaubedürfnisse⸗
frankirt und versiegelt bis zum Dienstag, den 29. November d. J. des Vormittags 9 Uhr, an den Unterzeichneten einzusen⸗ den und werden dann in Gegenwart der etwa erschienenen Submit - tenten eröffnet. Die Bedingungen sind auf portofreie Anfrage bei Einsendung von 5 Sgr. in baar oder in einer Stempelmarke von dem Ünter eichneten zu beziehen; auch können dieselben bei den Vorständen der erkstätten zu Cassel, Treysa, Marburg, Gießen und Frankfurt ein⸗
gesehen werden.
Cassel, am 3. November 1870. Der ker
Bute.
für
Königliche Bebra⸗ Hanauer Eisenbahn. Die Lieferung der zum Werkstätten-Betriebe der Bebra⸗ Hanauer Eisenbahn für das Jahr 1871 erforderlichen Materialien, und zwar: Antimon, Eisen, und Messingblech, Eisendrahtsieb, Walzeisen, geschmiedete Bufferhülsen und Bufferstangen, Gußfederstahl, Banca⸗ Zinn Muttern, Pferdeschwämme, len en, Mennige, Oelfarbe, Eisen. lack, Firniß, Hanfschlauch, Putzfedern, Gummi- und Posamentirer⸗ Waaren, Tannen ⸗ Kiefern. und Pappelholz, Stein und Holzkohlen, Coupélaternenglocken und Kohlenschaufeln, soll im Wege der öffentlichen Submifsfton vergeben werden und ist
deshalbiger Termin auf
Montag den 21. November 1870, Vormittags 9 Uhr, in das Bürcau des Unterzeichneten anberaumt worden, woselbst die Submissions und Lieferungs⸗Bedingungen eingesehen sowie auch auf
portofreies Verlangen gegen Erstattung der Kopialien (7 Silbergroschen) bezogen werden können.
Fulda, den 5. November 1870. Der Maschinenmeister Wilh. Tasch.
Verloosung, Amortisation, 6 , ug u. s. w.
0. aus dem Landschafts⸗Departement Mariem mer ddern- :
I) sämmtlicher auf den Rittergütern Gallmang, Tram mißt,
a, ,. und Tigalhkennem haftenden 3 prozentigen
andbriefe; .
2) sammtlicher auf den Rittergütern Hatten M und NH osaimem haftenden 35. und 4prozentigen Pfandbriefe;
3) saämmtlicher auf dem Rittergute CGrania haftenden 4prozen-
tigen Pfandbriefe;
D. aus dem Landschafts-Departement Schneid em iiñhal: sämmtlicher auf den Riitergütern PErenrssgemdonrf, Stramæz und Czarnmilstanm haftenden 34 prozentigen Pfandbriefe
werden hierdurch aufgefordert, diese Pfandbriefe beziehentlich den
Vrovinzial ⸗ Landschafts. Direktionen zu Hromherg, HPDannzig,
Mariem verde und Schmeidkemri6hI in coursfähigem Zu⸗
stande mit laufenden Coupons spätestens bis zum 15. Februar 1871
gegen Empfangnahme gleichhaltiger Westpreuß. Pfandbriefe und
ihn? einzureichen, widrigenfalls das §. 103 Th. 1 des revidirten
Westpreuß. Landschafts ⸗ Reglements vorgeschriebene Präkflustons.«
verfahren veranlaßt werden wird.
Marienwerder, den 1. November 1870.
Königl. Westpreuß. General⸗ Landschafts⸗Direktion.
wVom Kae.
lsts! Altenburg-Zeitzer Eisenbahn.
Gemäß § 15 der Statuten für die Altenburg Zeitzer Eisenbahn⸗ gesellschaft wird somit die dritte Einzahlung von 10 pCt. auf die Stammaktien für dieses Eisenbahnunternehmen ausgeschrieben.
Die Zeichner solcher Aktien werden daher aufgesordert, die Ein= zahlung von zehn Thalern auf jede dieser Aktien mit
9 Thlr. 20 Sgr. baar und — 10 durch Anrechnung für die
fünfprozentiger Zinsen
bereits geleisteten Einzahlungen unserer Hauptlasse, Herrn Banquier Otto Lingke hier, oder Herrn 9 F. A. Zürn in Zeitz, oder ;
Advokat Reinhold Wagner in Meuselwitz bei Vermeidung der im §. 16 der Siatuten gedachten Nachtheile, einer Konventionalstrafe von 10 pCt., der versäumten Einzahlung u. s. w. in der Zeit vom t 25. November bis mit 2. Dez ember d. ö
zu leisten.
Altenburg, den 20. Oktober 1870. Der Vorstand der Altenhurg Zeitzer Eisenbahn ˖ Gesellschaft. Laurentius. W. Große.
bei
. ; ĩ
Die 495 Cöln⸗Mindener Prioritäts . Obligation V. Emission Nr. 17.178 à 100 Thlr ist angeblich durch Feuer vernichtet worden.
Auf den Antrag des Eigenthümers derselben und mit Bezug auf 8.9 des Allerböchsten Privilegiums vom 17. September 1867 ergeht hiermit die öffentliche Aufforderung, die gedachte Obligation an uns einzuliefern oder die etwaigen Rechte daran geltend zu machen, widrigenfalls wir dieselbe nach Ablauf der in dem gedachten Para⸗
graphen vorgesehenen Fristen öffentlich für nichtig erklären und dem , ,. eine neue Obligation unter obiger Nummer ausfertigen werden.
Cöln, den 12. Juli 1870. Die Direktion.
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von öffentlichen Rapieren. . Bekanntmachung. ie unbekannten Inhaber solgender Westpreußischen Pfandbriefe: A. aus dem Landschafts- Departement NKHronm berg 1) 3 . Rittergute HKancerr o haftenden 4prozentigen andbriefe: Nr. 99 bis inkl, 10 über je 1000 Thlr. 1II9 über 800 Thlr. 129 * 600 Thlr.
2) sämmtlicher auf den Rittergütern Guten werder, Ha- mienmtore o, Kozejemi6ce, Werry, H aedlionm o, SGarromßtec, Groß Sieh rene, Mobnihm- G ο, Kreis Imo wraclanm,, Ossomita, Harn orkG und, ikom.- Konro haftenden 33 prozentigen Pfandbriefe;
3) sämmtlicher auf den Rittergütern R ommnimo, VWrobhle, Eahnmo, Kreis NImonnrnclann, LTucholklka, Kreis Co- mitz, haftenden 33. und 4præazentigen Pfandbriefe;
sämmtlicher auf dein Rittergute Rojenm é haftenden 4prozen- tigen Pfandbriefe;
B. aus dem Sandschafts- Departement HPanmnziꝶ: sämmtlicher auf dem Rittergute Limier o haftenden Pfand—
Verschiedene Bekanntmachungen.
Aktien ⸗Gesellschaft
Eisenhütte Prinz Rudolph zu Dülmen.
Generalversammlung der Actionaire
am Mittwoch, 7. Dezember 6r., Nachmittags 3 Uhr, beim Gastwirth Ostrop in Dülmen.
Gegenstand der Berathung:
I) Wahl des Aufsichtsrathes,
2) Festsetzung der Remuneration des bisherigen Aufsichtsrathes
S. 20 des Statuts).
Aktien, für welche das Stimmrecht ausgeübt werden soll, müssen
spätestens 3 Tage vor der Generalversammlung auf den Namen ber Besitzer bei der Direktion deponirt werden.
Dülmen, den 12. November 1870. Der Aufsichtsrath. F. von Nosl.
20. d. Mes. ab werden zwischen unserer Station Landeshut einer, Dresden und Leipzig
R andererseits direkte Personen⸗ und beziehungsweise
. Courirzug ⸗Billets
K für die L., Il. und resp. III. Wagenklasse
2988 e, ausgegeben.
Berlin, den 8. November 1870. Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Bekanntmachung. Die Fracht für Steinkohlen von Königs
Vom
, . den sämmtlichen Stationen der Ostbahn ist vom J. No— vember d. säͤtze können bei unseren Güterezveditionen eingesehen werden.
Jab um 4 Pfennige pro Tonne herabgesetzt. Die Tarif Bromberg, den 8. November 1870.
briefe;
Königliche Direktion der Ostbahn.
Hierbei Verlust-Listen Nr. 105 und 106.
gas Abonnement beträgt A Thlr. für das dierteljahr.
Inserlions preis sůr den Raum einer Pruckzeile z Sgr.
..
Alle Post ⸗Anstalten des In unk Auslandes nehmen Sestellung an, für Gerlin die edition des Preußsischen Staats Anzeigers: Sieten⸗ Platz Nr. X.
M 362.
Berlin, Dienstag den 15. November, Abends.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Konsul des Norddeutschen Bundes Bartning in Mazatlan den Königlichen Kronen Orden vierter Klasse zu verleihen, sowie . ö . . Die vortragen den Räthe bei dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Geheimen Regierunge⸗Räthe omeyer und Dr. Jacobi, zu Geheimen Ober⸗Regierungoͤ⸗ äthen zu ernennen.
Ich sehe Mich veranlaßt, die Verwaltungsbezirke des Ge. neral- Gouvernements von Lothringen und zu Rheims ander⸗ weitig abzugrenzen, und zwar wie folgt: hö
IN) Zu dem Gouypernement Lothringen gehören die De⸗ partements Meuse, Vosges, Haute Sßaone, Haute ⸗Marne,
Meurthe und Mgselle, letztere beide, soweit sie nicht durch Meine ; . ezlrie des aner enen. k
Ordre von 21. August C. dem B an, * Elsaß zugewiesen ind;
da den . Aisne, Ardennes, Marne, Seine et Marne, Aube und Seine et Oise.
*
Sie haben hiernach die betreffenden General- Gouvernements
mit Mittheilung zu versehen. =. 3. Hnsisis! . 4. November 1870. Wilhelm. v. Roon. Graf v. Bismarck. An den Kanzler des Norddeutschen Bundes und
den Kriegs⸗Minister.
Norddeutscher Bund.
Bekanntmachung, die Annahme von Privatpäckereien an die Truppen in Frankreich betreffend.
Es sollen nunmehr bis auf Weiteres Privatpäckereien — außer für die in der Bekanntmachung vom J. November be— zeichneten Truppentheile, d. i. die Corps vor Paris und die Besatzungen von Metz und Straßburg — auch für das Cer⸗ r n ,., von Thionville zur Postbeförderung zu⸗
elassen werden. .
. 9 Adressen der betreffenden Packete müssen außer den bisher vorgeschriebenen Bezeichnungen auch die Angabe des Bestimmungsorts vor Thionville⸗ enthalten.
Da die Postanstalten hei der Annahme der Packete auf eine Prüfung, ob der Truppentheil, hei welchem der Adressat steht, zu dem Cernirungs Corps von Thionville gehört, sich nicht einlassen können, so 80 h an die betreffenden Absender das Ersuchen, dergleichen Päckereien nur dann einzuliefern, wenn sie bestimm te Kenntniß davon haben, daß der Adressat bei dem Cernirungs⸗- Corps vor Thionville steht. Unrichtig dorthin adressirte Sendungen werden den Absendern ohne Er— stattung des Francos zurückgesendet.
Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß die 17. und 22. Infanterie-⸗Division, ferner die 2., 4. und
Kavallerie⸗Division nicht mehr vor Paris stehen,
( * * Privaipackereien an die Mannschaften dieser Truppenverbände
daher nicht mehr angenommen werden können.
; Da 9 eh ch n en chen immer noch Päckereien in nicht vorschriftsmäßiger Beschgffenheit eingehen, so wird noch— mals darauf hingewiesen, daß die Sendungen in feste, mit Leinwand überzogene Behältnisse zu verpacken sind und daß die Feldpost⸗Korrespondenzkarte mit der deutlichen Be⸗
ö V a . 4 . . . General- Gouvernement in Rheims besteht aus
zeichnung des Adressaten, bezw. auch des Standorts, recht halt⸗
bar ö. das Packet geheftet sein muß. Auch liegt es im eigenen
nteresse des Absenders, daß derselbe fich auf der
Korrespondenzkarte namhaft macht, sowie, daß eine
. Korrespondenztarte,
mit den vollständigen Angaben des dressaten und des Absenders, in das Packet mitverpackt werde, damit die weitere Behandlung desselben gesichert sei, im
Falle die äußere Signatur durch irgend welchen Umstand sich
ablösen sollte.
Auch wird wiederholt dringend ersucht, keine
dem Verderben ausgesetzten Lebensmittel zu versenden.
ovember 1870. General ˖ Postamt. Stephan.
Berlin, den 13.
—
. Bekanntmachung über unterbrochene Feldpostverbindun Der 9m 29 Oktober bon Meslan, ie Vidam
* 2 ane 332
en für 3 PBiviston
General⸗Postamt. Stephan.
Justiz⸗Ministerium.
Dem Rechtsanwalt und Notar Manns in Orb ist Verlegung seines Wohnsitzes nach Hanau gestattet worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts ⸗ und Me dizinal⸗Angelegenheiten.
Dem ordentlichen Lehrer Dr. Wentzel am Gymnasium zu Oppeln ist das Prädikat »Oberlehrer« beigelegt worden.
Kriegs⸗Ministerinm.
Entscheidung über Gesuche Angehöriger von ver— wundeten und erkrankten Militär⸗Per sonen um Uebergabe derselben aus den Lazarethen in ihre Privatpflege resp. um Ueberführung solcher Per⸗
sonen in näher gelegene Lazarethe.
Zur Erledigung der in neuerer Zeit bei dem Kriegs⸗Mi⸗ nisterium in großer Zahl eingegangenen Gesuche von Angehöri⸗ gen verwundeter und erkrankter Militärpersonen um Uebergabe derselben aus den Lazaréethen in ihre Privatpflege resp. um Ueberführung solcher Personen in näher gelegene Lazarethe, wird auf Grund der bestehenden Vorschriften Folgendes hiermit bekannt gemacht: . .
LD Die Beurlaubung resp. die Aebergabe von, der ärztlichen Behandlung bedürftigen Mannschaften der mobilen Feldarmee aus den Lazarethen in die Privatpflege ist nicht zulässig.
Rekonvaleszenten, die, wenn auch nicht mehr ärzt— licher Behandlung, so doch noch der Schonung zu ihrer Kraͤf⸗
die
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