406
35571 * Ediftal⸗ Citation.
Der Kaufmann Otto Thieme in Halle hat gegen den Handlungs- Commis Otto Jauer aus Kleinpörthen auf Zahlung von 105 Thlr. 10 Sgr. und 6 pCt. Verzunszinsen vom 3. Februar 1869 ab geklagt.
Der jetzt in unbekannter Abwesenheit lebende Verklagte 2c Jauer wird hiersurch aufgefordert, spätestens in dem auf
den 109. März 1871, Vormittags 11 Uhr, . an Gerichtsstelle in Zeitz Zimmer Nr. 4, vor dem Deputirten, Kreis⸗ gerichts⸗Rath Wachsmuth, anberaumten Termine zur Beantwortung der Klage und des Arrestgesuchs zu erscheinen, widrigenfalls in con- tumaciam gegen ihn verfahren und er dem Klageantrage gemäß ver⸗— urtheilt werden wird.
Zeitz, den 16. November 1870.
Königliches Kreisgericht. J. Ahtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen, Subhmissionen re.
3515 Bekanntmachung. ö
Die bei dem unterzeichneten Artillerie⸗Depot im Jahre 1871 vor⸗ kommenden Wassertransporte sollen auf dem Suhmisstonswege ver- geben werden.
Hierzu haben wir einen Termin auf
den 6. Dezember 1870, Vormittags 9 Uhr, in unserem Bureau, Breitestiaße Nr. 68 anberaumt und sind die schriftlichen und versiegelten mit der Aufschrift: »Submission auf Wassertransporte
versehenen Offerten bis zu diesem Zeitpunkte hierher einzureichen.
Die Bedingungen müssen entweder im diesseitigen Bureau ein—⸗ gelten oder gegen Entrichtung der Kopialien abschriftlich bezogen werden.
Spandau, den 16. November 1870. Artillerie · Depot.
3492
* 9 ö
Es soll die Lieferung von 14700 Schachtruthen gesiebtem Kies im Wege der Suhmisston vergeben werden.
Termin hierzu ist auf .
Donnerstag, den 8. Dezember d. J.,, Vormittags 113Uhr, in unserem Geschäftslokale, Koppenstraße Nr. 8889 hierselbst, anbe⸗ a inf zu welchem die Offerten frankirt und versiegelt mit der ufschr »Submission zur Uebernahme der Kieslieferung«, eingereicht sein müssen.
Die Submissions⸗Bedingungen liegen in den Wochentagen, Vor⸗ mittags, im vorbezeichneten Lokale, sowie in den Betriebs⸗Inspektions⸗ Büreaus auf den Bahnhöfen zu HIuben, Breslau, Görlitz und Hirsch⸗ berg zur Einsicht aus und können daselbst auch Abschriften der Be⸗ dingungen gegen Erstattung der Kosten in Empfang genommen werden.
Berlin, den 10. November 1870.
Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Verloosung, Amortisation, , un. s. w. von öffentlichen Papieren.
Bekanntmachung. In der nach den Bestimmungen der §§. 39, 41 und 47 des Gesetzes vom 2. März 1850 und nach unserer Bekannt machung vom 29. v. Mts. heute stattgefundenen öffentlichen Ver⸗ loosung von Rentenbriefen sind , Nummern gezogen wor⸗ den: Lit. A. à 1000 Thlr. 19 Stück Nr. 157. 180. 306. 1192. 1506. 16588. 1608. 1632. 2024. 2447. 2497. 2750. 3693. 3746. 4037. 4189. 4358. 4403. 4696. Lit. B 4 500 Thlr. 10 Stück Nr. 49. 98. 438. 505. 619. 762. 873. 1069. 1087. 1265. Lit. C. 4 100 Thlr. 68 Stück Rr. 23. 60. 97. 131. 210. 250. 285. 294. 511. 670. 726. 939. 949. 1095. 1178. 1218. 1376. 1408. 1431. 1570. 1592. 1617. 1651. 1850. 2059. 2124. 2501. 2709. 2718. 2732. 2743. 2935. 2983. 3009. 3037. 3073. 3075. 3186. 3362. 3416. 35141. 3548. 3561. 3579. 3622. 3793. 3977. 4000. 4016. 4195. 4414 4428. 4447. 4499. 4521. 4566. 4711. 4719 4880. 5051. 5373. 5386. 5484 5528. 5677. 5773. 5786. 5787. Lit. D. à 25 Thlr. 51 Stück Nr. 9. 128. 140. 204. 264. 324. 364. 378. 447. 510. 519. 539. 544. 545. 658. 732. 741 798 S827. 953. 1376. 16514. 1561. 1643. 1707. 1944. 2002. 2052 2189. 2234. 2243. 2336.
2368. 2412 2549. 2565 2962 3008. 3074. 3299. 3340. 3398. 3428.
3503. 3904. 3945. 3989. 4006. 4010. 40944. 40663. Hierbei wird be merkt, daß sämmtliche Rentenbriefe Lit. E. à 10 Thlr. von Nr. 1 bis inkl. 4130 hereits früher ausgeloost und gekündigt sind. Die Inhaber werden aufgefordert, gegen Quittung und Einlieferung der Renten⸗ briefe in coursfähigem Zustande nebst den dazu gehörigen Coupons Ser. III. Nr. 160— 16 und Talons den Nennwerth von unserer Kasse hierselbst, Poststraße Nr. E85, vom 1. April k. J. ab, in den Wochentagen von 9 bis 12Uhr Vormittags, in Empfang zu nehmen. Die Einlieferung mit der Post ist gleichfalls direkt an unserer Kasse zu bewirken, und falls die Uebersendung der Valuta auf gleichem Wege beantragt wird, kann dies nur auf Gefahr und Kosten des Empfängers geschehen. Formulare zu den Quittungen werden bon unserer Kasse gratis verabfolgt. Vom 1. April k. J. ab hört die Verzinsung der ausgeloosten Rentenbriefe auf, und es wird der Werth der etwa nicht mit eingelieferten Eoupons bei der Auszahlung vom Kapital in Abzug gebracht. Die Verjährung der ausgeloosten Renten. briefe tritt nach den Bestimmungen des §. 44 1. C6. binnen io Jahren ein. Königsherg, den 18 November 1875. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinz Preußen. gez. Muellner.
Anristils he Novltten. Verlag võñ 5. drtrẽ nta p m Berlin.
Das Bundes-Strafgesetzbuch
vom PI. Mai 182. . Erläutert von H. Nüdorff, Oher⸗Gerichtsrash und Schriftführer der Bundes⸗-Kommisston. 14. Hälfte.
Inhalt: ) Zur Geschichte des Gemeinen Deutschen Strafrechts und des trafgesetzbuchs für den Norddeut⸗ schen Bund. — (Einleitung. — Historischer Rückblick. — Die ge⸗ meinsame Strafgesetznsebung und der ehemalige Deutsche Bund. — Artikel 4 Nr. 13 der Norddeulschen Bundes- Verfassung. Antrag
Planck, Wagner. — Der erste Entwurf. — Der zweite Entwurf.
— Verhandlungen des Bundesrathes und des Reichstages über den Entwurf. — Das Bundes⸗Strafgesetzzuch vom 31. Mai 1870. —
Bundesstrafrecht und Landesstrafrecht. Einführungsgeseßtz — Ueber.
sicht der Landesstrafgesetze, — 2 Einführungsgesetz zum Straf⸗ gesetz für den Norddeutschen Bund. — 3) Bas Bundes- Strafgesetzbuch vom 31. Mai 1870. (Vergleichende Uebersicht
der Paragraphen des bisherigen preußischen und der verwandten Pa—
ragraphen des Bundes ⸗Strafgesetzbuchs. — Das amtliche Inhalts-
Verzeichniß des Bundes-Strafgesetzbuchs. — Text des Bundes Straf⸗
gesctzzuchs nebst Erläuterungen nach amtlichen Quellen.)
Die zweite — stärkere — Hälfte erscheint im Dezember d. J. Dieselbe wird die Erläuterungen zum Bundes⸗Strafgtsetzbuch bis zum Ende und außerdem einzelne tabellarische Uebersichten, sowie ein durchaus vollständiges Sachregister bringen. .
Als abgesonderte Zugabe zu dem Werke sollen demnächst die jetzt in der Vorbereitung befindlichen Einführungs-Verordnungen für die verschiedenen Staaten geliefert werden, sobald dieselben erschienen sind.
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Dr. C. F. Koch:
Prozeßordnung nach ihrer heutigen Geltung. Unter Weglassung ber obsoleten oder aufgehobenen Vorschriften und Einschaltung der jüngeren noch geltenden Bestimmungen, mit den Präjudizien des höchsten Gerichts, sowie mit nachweisenden k Anmerkungen. Sechste Aufl. TL. Lfg.
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Allgem. Landrecht fuͤr die Preußischen Staaten.
Unter Andeutung der obsoleten oder aufgehobenen Vorschriften und Einschaltung der jüngeren noch geltenden Bestimmungen heraus- 5 mit Kommentar in Anmerkungen. . Auflage. Lex⸗-S.. 1870. In 2 Theilen oder 4 Bänden. L. Theil. ö. u. II. Bd.) 12 Thlr. HI. Theil. 1. u. 2. Lfg. (Titel 1-8.) 45 Thlr.
Formularbuch u. Kommentar zum Notariatsgesetz
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Der Norddentsche Bund
und insbesondere
der Preußische Staat.
Ein Handbuch der Vaterlandskunde
von Fr. Ed. Keller. ö 4. Lieferung. Preis 20 Sgr. Inhalt: Gründung und Brganisation des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Zollvereins.
I) Die nationale Bewegung. (Bas Jahr 1848. — Fran⸗ zoͤsische Revolution. Deutsche Revolution. Das deutsche Parlament. Kaiserwahl. Rumpfparlament. Deutsche Union. Der kun hessische Konflikt. Der 9rientalische Krieg. Der itglienische Krieg. Franzö— sische Gelüste. Deutsche Reformprojekte. Graf von Bismarck. Der Fürstentag. Schleswig ⸗Holstein. Der Konflikt in Preußen. Preußens Stellung in Deutschland. Vorschläge zur Bundesreform. Die Schlacht von Königgrätz Der Prager Friede. Schuß und Trutz bündnisse. Die französischen Annegionségelüste. Die Luxemburger Händel. Die Stellung des Norddeutschen Bundes zu Süddeutschland. Französische Vorschläge. Franzoͤsische Unverschämtheiten. Der deutschefranzösische Krieg
2 Die Gründung des Norddeutschen Bunde s. (Grund⸗ lage. Mer erste Reichstag. Die Annahme der Verfassung.)
3) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes. (Ver- fassungsgesetz, Bundesgebiet. Bundesgesetzzebung. Bundesrath. Bundes- Präsidium. Reichstag. Wahlgesetz. Zoll., und Handels. wesen. Eisenbahn mwesen. Post und Telegraphenidesen. Marine und Schifffahrt. Bundeskriegswesen. Bundesfinanzen. Verhältniß zu den süddeutschen Staaten.)
c Die Verwaltung des Norddeutschen Bundes. (Bun⸗ deskanzler Amt. Das auswärtige Amt. Gesandte und Konsuln. Militär. Verwaltung. Marine Verwaltung. Bundesheer. Bewaff⸗ nung. Heeresstärke. Kriegsartikel. Besoldungen.)
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1 373.
Berlin, 24. November.
In Gemqäßheit der Allerhöchsten Präsidial⸗Verordnung
vom 12. d. Mts. fand heute Nachmittag 1 Uhr im Weißen Saale des hiesigen Königlichen Schlosses die feierliche Eröffnung des Reichstages des Norddeutschen Bundes statt. Derselben war Gottesdienst vorangegangen und zwar für die Mitglieder der evangelischen Kirche im Dom, wo der General- Superinten⸗ dent, Hof und Domprediger Dr. Hoffmann die Predigt über den Tezt Psalm 50, 23, hielt, für die Mitglieder der katho—⸗ lischen Kirche in der St. Hedwigskirche. Die Abgeordneten zum Reichstage nahmen im verhüllten Throne gegenüber belegenen Raum Aufstellung. Für die Mitglieder des diplomatischen Corps war auf der nach der Kapelle zu belegenen Tribüne eine Loge bereit gehalten.
Sobald im Weißen Saale die Abgeordneten zum Reichs- tage vollständig versammelt waren, n . unter Vortritt
des Präsidenten des Bundeskanzler Amtes, Staats⸗Ministers
Delbrück, welchen Se. Majestät der König mit der Eröff— ö Reichstags zu beauftragen geruht hatten, die Mit⸗ glieder des Bundesrgthes und stellten sich links vom Throne
auf. Der Staats Minister Delbrück verlas hierauf die nach⸗
stehende Rede: Geehrte Herren vom Reichstage des Norddeutschen Bun des!
Seine Majestät der König von Preußen hat mir den Auftrag zu ertheilen geruhet, den Reichstag des Norddeutschen Bundes im Namen der verbündeten Regierungen zu eröffnen.
Es würde Seiner Majestät zu hoher Befriedigung gereicht haben, heute in Ihrer Mitte zu sein, um an dieser Stelle Gott für die Erfolge zu danken, mit welchen die Waffen der deutschen Heere gesegnet worden sind und um Ihnen auszusprechen, welchen Antheil die nationale Haltung und die Einmüthigkeit des Reichstages bei Bereitstellung der, zur Führung des Krieges erforderlichen Mittel an diesen Erfolgen ehabt haben. Durch die in der Kriegsgeschichte bei⸗ e en Siege, welche nach Gottes Willen die helden müthige T eiten und die einsichtige Führung der deutschen Heere . haben, ist der Angriff, den Frankreich im Juli auf Deutschland unternahm, zu⸗ rückgeworfen worden. Das französische Volk muß bie
Ueberzeugung gewonnen haben, daß seine jetzige Kriegs⸗
macht, nach der Vernichtung der gegen uns aufge⸗ stellten Heere, der geeinten Wehrkraft Deutschlands nicht gewachsen ist. Wir könnten daher den Abschluß des Friedens als gesichert betrachten, wenn unser unglückliches Nachbarland eine Regierung hätte, deren Träger ihre eigene Zukunft als untrennbar von der ihres Landes betrachteten. Eine solche Re— gierung würde jede Gelegenheit ergriffen haben, die Nation, an deren Spitze sie sich aus eigener Macht— vollkommenheit get t hat, zur Wahl einer Volks⸗ vertretung und durch diese zur Aussprache über die
eißen Saale in dem mittleren, dem
holung längerer
bot
Berlin, Donnerstag den 24. November, Abends.
Gegenwart und die Zukunft des Landes in den Stand zu setzen. Aber die Actenstücke, welche Ihnen, meine Herren, von dem Präsidium des Bundes vor—⸗ gelegt werden sollen, werden Ihnen den Beweis liefern, daß die jetzigen Machthaber in Frankreich es vorziehen, die Kräfte einer edlen Nation einem
gaussichtslosen Kampfe zu opfern.
Die unverhältnißmäßige Erschöpfung und Zer—⸗
rüttung, welche für Frankreich die Folgen der Fort-
setzung dieses Kampfes unter den gegenwärtigen Umständen sind, müssen zwar die Kraft des Landes in dem Maaße schwächen, daß dasselbe zu seiner Er⸗ Zeit bedürfen wird, als bei einem regelmäßigen Verlaufe des Krieges der Fall gewesen wäre. Die verbündeten , . haben aber mit Bedauern der Ueberzeugung Ausbruck zu geben, daß der Friede zwischen den beiden großen Nachbarvölkern,
auf dessen ungetrübte Dauer sie noch vor weniger als einem halben Jahre zählten, durch die Erinne⸗
32 welche die Eindrücke dieses Krieges in Frank- reich hinterlassen werden, nur um so sicherer gefährdet sein wird von dem Augenblicke an, wo Frankrei durch die Erneuerung der eigenen Kraft oder 3 Bündnisse mit andern Mächten sich stark genug fühlen wird, den Kampf wieder aufzunehmen.
Die Bedingungen, unter welchen die verbündeten Regierungen zum Frieden bereit sein würden sind in der Oeffentlichkeit besprochen worden. Sie müssen zu der Größe der Opfer, welche dieser ohne jeglichen Grund, aber mit der Zustimmung der gesammten fran— zösischen Nation unternommene Krieg unserm Vater⸗ lande auferlegt hat, im Verhältniß stehen, sie müssen vor allen Dingen gegen die Fortsetzung der von allen Machthabern Frankreichs seit Jahrhunderten geübten Eroberungspolitik eine vertheidigungsfähige Grenze Deutschlands dadurch herstellen, daß sie die Ergeb⸗ nisse der unglücklichen Kriege, welche Deutschland in der Zeit seiner Zerrissenheit nach Frankreichs Willen führen mußte, wenigstens theilweise rückgängig machen und unsere finden f, Brüder von dem Drucke der drohenden Stellung befreien, welche Frankreich seinen . eren Eroberungen verdankt. Die verbündeten
egierungen haben das Vertrauen zu dem Norddeut⸗ schen Reichstage, daß derselbe ihnen die Mittel, welche zur Erreichung dieses Zieles noch erforderlich sind, nicht versagen werde. Sie sind gewiß, jetzt, wo es gilt, die erlangten Erfolge zu sichern, bei Ihnen der nämlichen patriotischen Hingebung zu begegnen, welche sie fanden, als es darauf ankam, die heute gewonnenen Erfolge zu erreichen. Es ist
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