1870 / 375 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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risch, daß kein Mitglied der Regierung die Wahrheit sagen kann, und 1 ohe el . ist ein hinreichender Beweis für die Wahrheit vom Gegentheil.. Auch beschreiben »Augenzeugen! von einem Gefecht, welches vor zwei Tagen unter den Batterien von Hautes-⸗Bruyöres stattfand, und in welchem » unsere tapferen Mo⸗ bilen- zwel. bis dreitausend Gefangene machten. Nun war ich selber aber sowohl gestern wie vorgestern in Hautes Bruysres, und ich selbst kann bezeugen, daß die angebliche Schlacht nie stattge⸗ funden hat. Trochu erhebt heute Morgen in einer längeren Adresse gegen die rothen Republifaner die Anschuldigung, daß der Contre—- revolution vom 31. Oktober ganz allein das Scheitern der Waffen. stillstandsunterhandlungen . sei. Jetzt bleibt nichts anderes Übrig, »als die Reihen zu schließen, und die Herzen zu erheben, Die Hauptfrage des Augenblicks ist »der Ausfall«. Trochu und Ducrot bestehen darauf, daß wenigstens ein Versuch gemacht werde, die preu—⸗ ßischen Linien zu durchbrechen. Alle andern Generale dagegen sagen, da der Ausfall nicht gelingen könne sei es Unrecht so viel Menschenleben zu opfern. So sehen Offiziere und Soldaten die Sachlage an, und was die Nationalgarden angeht, so sagen diese deutlich heraus, daß sie an einem so aberwihigen Schritte nicht Theil nehmen werden. Selbst in der Regierung macht sich eine starke Stim- mung gegen den Ausfall bemerklich, aber Trochu spricht den Advo⸗ katen, die er zu Kollegen hat, jedwede Kompetenz über diese rein militärische Frage ab, ünd die Advokaten ihrerseits klagen darüber,

daß Trochu nie das Loupre verläßt, sich mit einer Zahl geistlicher

Dandies als Adjutanten umgiebt, und daß, er wenn er wirklich einen Ausfall im Sinne hatte, unnöthig Zeit verschleuderte, bis jetzt der günstige Erfolg unmoͤglich geworden. Man glaubt jetzt, daß der Versuch in der Richtung der Poststraße nach Srleans hin gemacht werde und daß die ausziehenden Truppen entweder unter Verwirrung nach den Forts zurückgetrieben werden, oder daß man einige 0M 000 so weit vorgehen läßt, daß sie nicht wieder zurück können und wie die Spatzen in einem Netze abgefangen werden.

Bemerkenswerth bei dieser Belagerung ist die Haltung der Frauen. Sie halten das Ganze für eine rein politische Frage, welche sie nicht im mindesten angeht, und so dringen sie weder in die Männer, daß sie Widerstand lelsten, noch daß sie den Frieden verlangen sollen. Ein

aar Hundert haben sich als Marketenderinnen aufgeputzt und die . scheinen die hohen Preise der Lebensmittel zu bedauern, sich aber um gar nichts Änderes den Kopf zu zerbrechen. .

Bezeichnend für die Stimmung der Bevölkerung sind die folgen. den zwei Auszüge aus der »Liberis und dem »Repeil«. Ersteres Blatt, welches uns bisher wiederholt gezeigt hat, daß wir erhaben sind, schimpft gegen die stellenweise auftauchende Friedenssucht. »Athe— nienser von Paris,« so hebt der Artikel an, ihr habt furchtbare Wälle gebaut und sie mit 3000 Kanonen armirt. Die Zone zwischen diesen Wällen und den Forts ist mit Torpedos besäet. Der Feind darf sich nicht in dieses feindliche Labyrinth wagen. 300900 Rationalgarden bis an die Zähne bewaffnet stehen auf den Waͤllen Wache. Seit zwei Monaten haben sie laut verlangt, gegen den Feind geführt zu werden. Ihr habt eine reguläre Armer von 250900 Sol- daten, Proviant für mehrere Monate, Geld genug im Vorrathe, und jetzt, wo alles zum Kampfe vorbereitet ist, wo unsere Pulver⸗ magazine gefüllt sind, und unsere neue Feldartillerie mit Pferden be⸗ spannt ist, jetzt klatscht ihr Beifall einem Manne (Edmond About) der sagt, er wolle sich von sentimentalen Phrasen nicht am Narrenseil herumführen lassen, und der laut ausruft: Vive la Paix! einem Manne, der den mathematischen Beweis zu liefern versucht, daß wir uns lächerlich machen, der sagt, wir müßten eine Indemnität zahlen, d. h. Elsaß und Lothringen aufgeben, der sagt, die Regierung, welche den albernen Schwur gethan habe, nie einen guß breit Bodens abzutreten, müsse einfach abdanken. »Pariser, Ihr, die Ihr die Lächerlichkeit mehr fürchtet als den Tod, denkt an Eure Wälle, an Eure Forts, an Eure Gelübde. Denkt daran, wie Ihr zwei Monate lang gelernt habt, Eure Flinten abzufeuern, und wollt Ihr jetzt nachgeben, ohne sie ein ein- ziges Mal abgefeuert, ohne auch nur die geringste Gefahr irgend einer Art bestanden zu haben?“ Noch entschiedener eifert der »Nepeil« gegen den Zusammensturz des Heroismus.“ »Wer ist jetzt noch so verrückt, daß er von Sterben spräche? Wir gehen auf die Wälle nicht um zu fechten, sondern um Hazard zu spielen, Die Zeitungen machen Späße über die Situatign. Für unsere Vorfahren, die alten Gallier, mochte es angeben, den Kopf hangen zu lassen, wenn sie hinter dem Triumphwagen des Siegers einherzogen; wir aber sind nicht solche Narren. Gleichviel, ob Sieger oder besiegt, laßt uns das Schicksal auslachen, und so zeigen. daß wir über seine Launen erhaben sind.«

Was nun die Lebensmittel angeht, so wird Nindfleisch in einer Woche zu Ende sein, dem »Temps« zufolge dürfte Pferdefleisch noch 14 Tage, Salzfleisch dann noch eine weiter- Woche, und Gemüse, gedörrte Frucht, Mehl u. s. w. noch drei Wochen länger reichen. Doch glaube ich, daß der Mehlvorrath bei dieser Berechnung unter— schätzt ist und daß wir von Brod und Wein noch bis etwa Mitte Januar leben könnten. Fast üherall ist jetzt die Fleischportion auf I0 Gramm pro Person und Tag beschlänkt, in den Restaurants aber kann man noch immer so viel Fleisch haben, wie möglich. Kaßen sind im Preise gestiegen, und eine fette kostet 10 Francs. Heute Morgen hatte ich Rattenragout es war ausgezeichnet eiwas zwischen dem Geschmack von Frosch und Kaninchen.

Italien. Florenz, 25. November. (W. T. B.) Der König empfing heute die Gesandten Oesterreichs und Preußens, welche demselben die Glückwünsche ihrer Regierungen zu der Wahl des Herzogs von Aosta zum Könige von Spanien dar— brachten. Die Ankunft der spanischen Deputation wird Montag oder Dienstag in Genua erwartet. Die Altersklasse 1843 wird, wie es heißt, zum 1. Dezember auf unbestimmten

schußweise gedeckt werden.

Urlaub entlassen. stöße wahrgenommen.

In der Romagna sind wiederholt Ergz—

Tu rin 24. November. Die Herzogin von Aosta is

von einem Prinzen entbunden worden.

Spanien. Madrid, 25. November. (W. T. B.) Heutt Morgen 10 Uhr ist die Kommission der Eortes nach Florem abgereist, um dem Herzog von Aosta die Akte seiner Erwählung zum Könige zu überreichen. Die Regierung, eine große Anzahl Deputirter haben unter Hochrufen der versammelten Menschen. menge auf die konstituirenden Cortes und den Prinzen Amadeo die Kommission zum Bahnhofe begleitet. Es herrscht großer Enthusiasmus.

Die Kommisston besteht aus folgenden Deputirten: Herzog von Tetuan; Alloa, ehemaliger Gesandter in Florenz, Marquis von Sardoal; Silvela, ehemaliger Minister des Aus. wärtigen; Graf, von Encinas, Marquis von Torre Orgaz; Martos, ehemaliger Minister des Auswärtigen; Marquis von Valdeguerrero; Salazar, ehemaliger Gesandter in Lima; Mar quis von Machicote, General Peralta; Valera, ehemaliger in Frankfurt; Albareda, ehemaliger Gesandter im Haag.

NReichstags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 26. November. Die Motive zu dem gestern mitgetheilten Entwurf eines Gesetzes, betreffend den ferneren Geldbedarf für die Kriegführung, lauten:

Indem die verbündeten Regierungen mit einer erneuten Kredit.

forderung zur Deckung der Kriegskosten an den Reichstag heran— treten, glauben sie demselben zunächst in Kürze davon Mittheilung machen zu sollen, in welcher Weise der durch das Gesetz vom 21. Juli d. J. bewilligte Kredit benutzt worden ist.

Die Genehmigung und Veröffentlichung des Gesetzes erfolgte zu einer Zeit, wo die Mobilmachung der gesammten Bundesarmee be— reits angeordnet war. Der erste Ausgabebedarf mußte also schon vor der Realisirung des durch jenes Gesetz eröffneten Kredits vor— Zu diesem Zwecke stellte Preußen der Bundes kasse seinen Staatsschatß von 30,000,000 Thalern in Silber vorschußweise zur Verfügung; auch andere Bundesregierungen leisteten für ihre Kontingente bedeutende Vorschüsse. Auf diesem Wege gelang es, für die Leistüng der nöthigen Ausgaben prompt die Mittel flüsstg R machen. Indeß wies eine Veranschlagung des muthmaßlichen

edarfs darauf hin, daß schon in den ersten Tagen des August weiter erhebliche Summen flüssig werden mußten, wenn nicht der militärischen n aus Stockungen des Geldzuschusses Schwierigkeiten erwachsen

ollten. ,

Es ergab sich daher die Nothwendigkeit, die Maßnahmen zut Realisirung des Kredits unverzüglich eintreten zu lassen. Die Größ des Bedarfs und andererseits die unmittelbar nach dem Kriegsaus— bruche auf dem Kapitalmarkte eingetretene Stockung ließen es räth⸗ lich erscheinen, für die Aufbringung einer Anleihe den Weg einer allgemeinen Subskription zu wählen. Es wurde daher auf Grund Allerhöchster Präsidial Verordnung vom 24. Juli d. J. (B. G. Bl. S. 505) durch Bekanntmachung vom 26. desselben Monats eine fünsprozentige Bundesanleihe in dem zur Flüssigmachung von 100 Millionen Thalern nöthigen Nominalbetrage bel etwa 1000 Zeichnungsstellen zur allgemeinen Subskription aufgelegt. Der Subskriptionspreis wurde auf 88 Prozent festgesetzt. Mit Rück, sicht auf den sehr bald eintretenden Bedarf mußten sowohl für die Zeichnungen als auch für die ersten Einzahlungen nahe Termine fest— gestellt werden. Für die Zeichnungen wurden der 3. und 4. August bestimmt, die Einzahlungen durch die Subskriptionsbedingungen auf 6 Termine (den 10. August, 1. September, 1. Oktober, 1. November, 1. und 28. Dezember) vertheilt.

Den bis zum 1. September erfolgenden Vollzahlungen wurde in der Stückzinsenberechnung eine gewisse Begünstigung gewährt.

Die Zeichnungen fielen in eine Zeit, wo Nachrichten über Erfolge der Deutschen Armeen noch nicht vorlagen. Es wurde ein Nominal— betrag von 68,3323. 300 Thlrn. gezeichnet, der nach dem angegebenen Subskriptionspreise einen Baarertrag von 60,124,500 Thlrn. ergiebt.

Die große Zahl von Zeichnern (50,3853) und die erhebliche Anzahl kleiner Zeichnungsbeträge beweist, daß alle Schichten der Bevölkerung sich frtudig an dem patriotischen Werke betheiligten.

Die unmittelbare finanzielle Bedeutung dieses Ergebnisses wurde noch dadurch erhöht, daß von dem Rechte der Vollzahlung des ge— zeichneten Betrages und der Vorauszahlung später fälliger Einzah—Q lungsbeträge in den beiden ersten Einzahlungsterminen ein sehr aut— gedehnter Gebrauch gemacht wurde.

So kam es, daß, während die in den beiden ersten Einzahlung terminen fälligen Raten im Ganzen 207 Millionen Thaler betrugen bis einschließlich den 1. September im Ganzen rot. 50,296, 800 Thlr. Kapitalzahlungen eingingen, darunter 448581232 Thaler als Voll— zahlungen auf Hl, 001,400 Thlr. Schuldverschreibungen.

Am 1. Oktober und 1. November haben die Kapital ⸗Einzahlun— gen zusammen den Betrag von ca. 77700000 Thalern erreicht, so daß bis jetzt im Ganzen ca. 58 Millionen Thaler an Kapital eingezahlt sind und in den beiden letzten Terminen (am 1. und 28. Dezember) noch etwas über zwei Millionen eingehen werden. .

Zur Flüssigmachung des Restes des Kredits gelangten 40 Millio— nen Thaler Bundesschatzanweisungen zur Ausfertigung, und zwar; laut Bekanntmachung vom 31. Juli d. J. (Bundesgesetzblatt S. 508):

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10 Millionen Thaler Serie III. der Bundesschatzanweisungen vom J. August ab 4 Monate also bis zum 1. Dezeinber d. J. laufend zu deren Deckung laut Bekanntmachung vom 7. d. M. Buündesgesetz⸗ blatt S. 60631 zwei neue Serien à 5 Millionen. Thaler [Serie X. und XI.] ausgefertigt werden, welche vom 1. Dezember k. J. ab bis zum 1. März beziehungsweise 1. April k. J. laufen) und 10 Millionen Thaler Serie IV., vom 1. August ab 6 Monate laufend, ferner laut Bekanntmachung vom 16. Oktober d. J. (Bundesgesetzblatt S. 597): 10 Millionen Thaler Serie VII., vom J. November d. J. ab vier Mo⸗ nate laufend, und 19 Millionen Thaler Serie VlIII., vom 1. Dezember d. J. ab pier Monate laufend.

Um die Ausfertigung dieser letzteren beiden Serien Schatzanwei— sungen zu ermöglichen, wurde durch Allerhöchste Praͤsidialverordnung vom 2. Oktober d. J. (B. G. Bl. S. 545) der durch eine fundirte , zu deckende Bet! ag von 100 auf 80 Millionen Thaler herab— gesetzt. . .

Der zur Flüssigmachung des durch die Substription nicht gedeckten Restes dieser 80 Millionen Thaler (13,875,‚496 Thlr.) erforderliche Be⸗ trag von Bundesschuldverschreibungen ist zu einem wesentlich günsti. geren Course an ein Konsortiuni begeben und der darauf einzu. zahlende Geldbetrag bis auf einen geringen Restbetrag bereits ein- gegangen.

Die 20 Millionen Thaler Schatzanweisungen der Serie III. und 1. sind vollständig und zwar zu günstigen Bedingungen begeben. Die der Serie VII. und VIII. sind zum Theil ausgegeben, zum Theil steht ihre Realisation in der nächsten Zeit bevor. Bel der Realisirung der Schatzanweisungen ergab sich die Erleichterung, daß in den Fällen, wo eine rasche Bereitstellung großer Summen erforderlich wurde, eine sofortige Beleihung derselben durch die hiesige Darlehnskasse eintreten konnte. Auf diesem Wege wurde nicht nur eine schleunige Flüfsig⸗ machung der nöthigen Mittel erreicht, sondern zugleich im Sinne des S. 1 des Darlehnskassen⸗Gesetzes vom 21. Juli d. J. (Bundes -⸗Gesetz⸗ blatt S. 499) dem Geldmarkt die wesentliche Erleichterung geschaffen, daß dem Verkehr die Cirkulationsmittel zugeführt wurden, welche zur Ausfüllung der durch den ansehnlichen Geldabfluß nach Frankreich entstandenen Lücke nothwendig waren.

Sonach ist der durch das Gesetz vom 21. Juli d. 3. gewährte Kredit von 120 Millionen Thalern durch die getroffenen Maßnahmen in seinem vollen Betrage benutzt, und zwar erfolgte die Beschaffung von 80 Millionen Thalern durch eine fundirte Anleibe und von 40 Millionen Thalern durch Ausgabe von verzinslichen Schatz. Anweisungen. , ö

Die durch den Krieg veranlaßten Ausgaben der Milltärverwal. tung haben bis zum 15. Rovemher d. J. im Ganzen 119,104,000 Thaler betragen, denen circa 2 Millionen Thaler Kriegsausgaben der Marineverwaltung hinzutreten. Der bewilligte Kredit ist sonach be—⸗ reits vollständig erschöpft. .

Durch die geschilderten Finanz -⸗Operationen ist es blsher möglich gewesen, den Geldbedarf für die Kriegführung jederzeit ungesäumt zu befriedigen. Die verbündeten Regierungen glauben sich mit dem Reichstage in dem Wunsche zu begegnen, daß der Krieg auch ferner mit allem Nachdruck durchgeführt werde. Sie glauben deshalb eine weitere Kreditbewilligung von 100 Millionen Thalern durch den vor— gelegten Gesetz Entwurf vorschlagen zu sollen. In welcher Höhe von diesem Kredit Gebrauch zu machen ist, wird von dem weiteren Gange der Kriegsereignisse abhängen.

In seinen Einzelbestimmungen schließt sich der Entwurf der Hauptsache nach dem Kreditgesetze vom 21. Juli d. J. an. Da indeß möglicherweise Schatzanweisungen mit längerer als einjähriger Um- laufszeit und mit besonderen Llhesthein zu günstigeren Bedingungen sich begeben lassen werden, und ferner, um im geeigneten Falle die Möglichkeit nicht verschränkt zu sehen, den Bundespapieren auch eine für den ausländischen Markt geeignete Form zu geben, sind in den §. ö des Entwurfs die entsprechenden Ermächtigungen aufgenommen worden.

Dem Reichstage des Norddeutschen Bundes sind die beiden an die diplomatischen Vertreter des Norddeutschen Bundes im Auslande gerichteten, die Waffenstillstands Verhandlungen mit Frank- reich betreffenden Erlasse vom 27. September und 8. November d. J. zur Kenntnißnahme mitgetheilt worden. Da diese Aktenstücke seiner Zeit bereits in Nr. 301 und 358 d. Bl. abgedruckt worden sind, so verweisen wir auf jene Nummern zurück.

Statut der Deutschen Wilhelm s⸗Stiftung Protektor: Se. Majestät der König Wilhelm von Preußen.

8§. 1. Zweck. Die Deutsche Wilhelms - Stiftung bezweckt, den Invaliden der im Kampfe gegen Frankreich verbundenen deutschen Heere, so wie den Hinterbliebenen der in diesem Kampfe gefallenen, an ihren Wunden oder Krankheiten verstorbenen deutschen Krieger Unt erstützung zu gewähren.

§. 2. Ausführung des Zweckes. In Ausführung dieses Zweckes

wird die Stiftung, nach Maßgabe ihrer Mittel, allen denjenigen in a n, Kampfe durch Verwundung oder Krankheit ganz oder theil⸗ weise erwerbsunfähig gewordenen Kriegern der Deutschen Land- und Seemacht und allen denjenigen Hinterbliebenen von Deutschen Krie— . Unterstützung zukommen lassen, die sich als hülfsbedürftig aus— veisen. Den Kriegern sind gleich zu achten diejenigen Militärbeamten, Aerzte und anderen Personen, die in Ausübung ihrer Funktionen beim Kampfe oder in Lazarethen erwerbsunfähig geworden, beziehungs- weise in Folge davon verstorben sind.

8§. 3. Bei den Unterstützungen, die sowohl einmalige wie fort— laufende sein, für bedürftige Kinder auch in Vermittelung unentgelt⸗

licher Verpflegung, Erziehung oder Unterrichts bestehen können, i einerseits die bürgerliche Stellung der zu , ,, . 2. ber i ge andererseits der Grad der Erwerbsunfähigkeit un Bedürftigkeit, nament⸗ lich auch mit Beziehung auf die denselben etwa anderweitig aus Staats⸗ oder Gemeindemitteln gewährte Unterstützung. Die Unterstützungen sellen namentlich in solchen Lebenslagen gewährt werden, in' denen die Staatshülfe gesetzlich ausgeschlossen oder eng beschränkt ist, wie bei Badekuren, bei Beihülfen an Hinterbliebene, deren Ernährer erst nach erfolgter Demobilmachung verstorben sind, und an Invalide behufs der Gründung eines neuen Lebens⸗ berufes. Vor Verabfolgung von Unterstützungen ist stets die Ver— bindung mit den betreffenden militaͤrischen Centrglorganen zu suchen.

S. 4. Mittel. Die Stiftung erhält ihre Mittel durch die ihr

zugewendeten einmaligen Gaben oder fortlaufenden Beiträge.

5. Der Zweck der Stiftung ergiebt die D ? samkeit. Während dieser Zeit sind die dcr ahl en ü gsftt f r ut. und Zinsen) in dem Statut entsprechender Weise, dem Bedürfniß ge⸗

m n ben,. ö.

2.6. Verwaltung. ie obere Leitung der Verwaltu

Deutschen Wiltelms⸗Stiftung fieht dem Enn l ene. kee gg Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger zu, und sind für dasselbe hierhei die Bestimmungen der in einein Abdruck k Uebereinkunft vom 20. April 1869 (655. S -= 17) maß⸗ e .

S. J. Das Central - Komite läßt die Verwaltung der Sti durch einen von ihm zu erwählenden Vet waltun eh s gun dessen Mitglieder der Bestätigung Sr. Majestät des Protekftors be⸗ dürfen. Jährlich scheidet ein Drittheil der Mitglieder desselben aus. Die Ausscheidenden werden in den ersten beiden Jahren durch das Loos bezeichnet. Die Ausgeschiedenen sind wieder wählbar.

8.8 Der, Verwaltungs ausschuß besteht aus mindestens neun Mitgliedern, nämlich: einem Vorsttzenden, einem Stellvertreter deffel⸗ in nem Schatzmeister, zwei Schriftführern und einer Anzahl

§. 9. Für Beschlüsse des Verwaltun sausschusses ist die An⸗ wesenheit von mindestens fünf Yen , ö

Der Ausschuß faßt seine Beschlüsse nach einfacher Stimmen— mehrheit der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, doch ist derselbe auch befugt, in die⸗ sem Falle die Entscheidung dem Central ⸗Komite zu überlassen.

8 10. Der Verwaltungs ausschuß hat alle laufenden Geschäfte der Stifung zu führen, und vertritt dieselbe nach Außen

Er ist befugt, im Namen der Stiftung Verträge jeder Art, insbesondere auch Vergleiche abzuschließen, Prozesse zu führen, und alle Rechtshandlungen, auch solche, zu deaen die Geseße eine Spezial , , , mit voller rechtlicher Wirkung für die Stiftung

ehen. r

Seine Legitimation vor Gerichten und anderen Behörden führt der Verwaltungs - Ausschuß durch ein von dem . e. dessen Stellvertreter auszustellendes, von dem Bundeskanzler ˖ Amte des Norddeutschen Bundes zu bestätigendes Attest.

Die Insinuation gerichtlicher Verfügungen und Vorlgdungen er- feht mit verbindlicher Kraft für die Stiftung an den Vorsttzenden es Verwaltungs ˖ Ausschusses oder dessen Stellvertreter.

Die Urkunden der Stiftung müssen von dem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter und einem Schriftführer vollzogen sein.

.S. 11. Der Verwaltungs ⸗Ausschuß hat seinen Sitz zu Berlin. Seine Organe sind die Deutschen Landesvereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger, welche sich der durch die Ueber⸗ einkunft vom 20. April 1869 begründeten Gesammt -⸗Srganifation angeschlossen haben.

Den Deutschen Landes vereinen steht, so weit ihnen nicht von dem Verwaltungs- Ausschusse Sestimmte Beträge, namentlich behufs einmaliger Unterstützungen, zu eigner Verfügung überwiesen worden sind, das Vorschlagsrecht in Betreff der zu Ulnterstutzenden zu. Bei diesen Vereinen sind die Gesuche um Unterstützung aus Stiftungsmit⸗ teln mit den erforderlichen Bescheinigungen einzureichen und von ihnen mit ihrem Gutachten dem Verivaltungs⸗Ausschusse vorzulegen. Die k erfolgt in der Regel durch Vermittelung der Landes-

ereine. H §. 12. Der Verwaltungs⸗Ausschuß hat alljährlich dem Central⸗ Komite der Deutschen Vereine Rechnung zu 9 age nach Er ledigung etwaiger Einwendungen den Verwaltungs. Ausschuß entlastet. Die Abrechnung ist sodann zu veröffentlichen.

8 13. Zu Abänderungen dieses Statutes bedarf es eines Be— schlusses des Central Komites der deutschen Vereine zur Pflege tm Felde verwundeter und erkrankter Krieger, welcher in einer mindestens 14 Tage vorher zu diesem Zwecke anberaumten Sitzung mit zwei Drittel Mehrheit der vertretenen Stimmen gefaßt werden, und der Bestätigung dieses Beschlusses durch den Protektor der Stiftung.

Berlin, den 25. August 1870.

Das Central ⸗Komite der deutschen Vereine zur Pflege im Felde ver—

wundeter und erkrankter Krieger.

. R. v. Sydow, v. Wolff, v. Derenthall, Haß,

für das preußische Central -Komite und für die Landesdereine von Sachsen; Weimar Sachsen - Coburg - Gotha, Sachsen - Altenburg, Schwarzburg⸗Sondershausen, Schwarzburg-⸗Rudolstadt, Reuß älterer

und jüngerer Linie, Schaumburg-Lippe und Lippe.

Berr, für den bayerischen Landesverein. Heine, für den württem- bergischen Landesverein. Hoffmann, für den Landesverein im Groß— herzogthum Hessen. Koch, i. V., für den oldenburgischen und den anhaltischen Landesverein. v. Könneritz, für den Landesverein im Königreich Sachsen und ex subst. für den braunschweigschen Landes- verein, Freiherr v. Türckheim, für den badischen Landesverein.

Freiherr v. Bülow, für den mecklenburgischen Landesverein.

Krüger, für die Vereine zu Lübeck, Breinen und Hamburg.

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