1870 / 378 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen inner ˖ halb der Fristen angemeldet haben.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirk seinen Wohn sitz hät, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevoll⸗ mächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Justizräthe Keßler und Hantelmann, die Rechts⸗ anwälte Fellmann, Höniger, Triepcke und Fromm zu Sachwaltern vorgeschlagen. =

Inowraclaw, den 16. November 1870.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

3599 Ediktal-⸗- Citation.

Die verehelichte Buchhalter Rosalie Steinberg, geborne Prawattky, aus Schweidnitz hat gegen ihren Ehemann, den Buchhalter August Wilhelm Steinberg, früher zu Schweidnitz, wegen Mangels an Unter halt nach §. 711, Theil II., Titel J. Allg. Land Rechts die Eheschei⸗ dungsklage angestellt.

Zur Beantwortung derselben ist ein Termin auf

den 5. Juni 1871, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts Rath Scheder im Zimmer Nr. 3 unseres Gerichts Gebäudes angeseßt, zu welchem der seinem Aufenthalte nach unbekannte Verklagte hierdurch vorgeladen wird.

Im Falle seines Ausbleibens wird er der in der Klage vorge⸗ tragenen Thatsachen für geständig erachtet, und was demnach Rechtens gegen ihn erkannt werden.

Schweidnitz den 19. November 1870.

Königliches Kreisgericht I. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Pferdeverkauf. Mittwoch, den 30. d. Mts., Vormit-⸗ tags 10 Uhr, sollen auf dem Kasernenhofe der unterzeichneten Ab— theilung Waldemarstraße Nr. 63. 12 unbrauchbar gewordene Königliche Dienstpferde öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden. Berlin, den 26. November i870. Königliche Ersaßz⸗ Abtheilung des Brandenburgischen Train⸗ Bataillons Nr. 3.

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Für den Bau der Thorn-Insterburger und Schneidemühl⸗Dir⸗

schauer Eisenbahn soll die Lieferung von 100000 Stück eichenen Bahnschwellen, 900 000 laufende Fuß gewalzte Eisenbahnschienen,

604 err oder 90,000 Stück gewalzte schmiedeeiserne Seiten⸗

aschen,

3,867 Centner oder 700 000 Stück Hakennägel,

1593 Centner oder 180,000 Stück Laschenschraubenbolzen,

180 Stück Schraubenschlüssel, , im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. 3 , hierauf sind an uns portofrei, versiegelt und mit der ufschrift: »Submission auf, Lieferung von Eisenbahnschwellen resp. Bahn- schienen und Klein - Eisenzeug für die Thorn ⸗Insterburger und Schneidemühl⸗Dirschauer Eisenbahn« versehen bis zu dem am Montag, den 19. Dezember d. J Vormittags 11 Uhr, in unserem Tentral⸗Bureau auf dem hiesigen Bahnhofe anstehenden Termine einzureichen, in welchem dieselben in Gegenwart der etwa persönlich erscheinenden Submittenten eröffnet werden. Später eingehende oder den Bedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberücksichtigt. .

Die Submissions⸗Bedingungen liegen auf den Börsen zu Berlin, Breslau und Cöln sowie in unserem Central-⸗Bureau hierselbst zur Einsicht aus, werden auch auf portofreie an unseren Bureau ⸗Vorsteher . Reiser hierselbst zu richtende Gesuche unentgeltlich mitgetheilt.

Bromberg, den 21. November 1870.

Königliche Direktion der Ostbahn.

Verloosung, Amortisation, 3 u. s. w. von öffentlichen Papieren. 3601] ;

Bei Ausloosung der zum 1. Juli 1871 einzulösenden Obligatio- nen der Sozietät zur Regulirung der Unstrut von Bretleben bis Nebra sind folgende Nummern:

J. Emission: Lit. A. Nr. 81 à 1000 Thlr., Lit. B. Nr. 271 4 500 Thlr., Lit. C. Nr. 149. 248 à 200 Thlr., Lit. D. Nr. 53. 70. 71 100 Thlr. und Lit. E. Nr. 41. 91. 136. 149 à 50 Thlr. II. Emission: Lit. C. Nr. 6 à 200 Thlr., Lit. D. Nr. 52 à 100 Thlr. ;. und Lit. E. Nr. 9 und 36 à 50 Thlr., in Summa 2800 Thlr. gezogen worden.

Die Inhaber dieser Obligationen werden aufgefordert, diese mit den dazu gebörigen Coupons und Talons vom 1. Juli 1871 bei der Sozietätskasse in Artern einzureichen und dagegen die Kapitalien nebst den his dahin fälligen Zinsen in Empfang zu nehmen, mit dem Be—

merken, daß die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen mit dem 30. Juni 1871 aufhört.

Von den in früheren Jahren ausgeloosten Obligationen sind noch nicht zur Einlösung präsentirt: J. Emission Lit. C. Nr. 98. 1335, Lit. D. Nr. 225, Lit. E. Nr. 89 und 1665.

Merseburg, den 25. November 1870.

Der Königliche Kommissarius für die Sozietät zur Regulirung der Unstrut von Bretleben bis Rebra. Regierungs Rath Hoppe.

2083 Bekanntmachung.

Bei der in der Vorstandssitzung vom 17. Mai 1870 erfolgten Ausloosung der von dem Verbande zur Regulirung der oberen Un—⸗ strut von Mühlhausen bis Merxleben im Jahre 1871 einzulösenden,

auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 14. Juni 1865 (Ge⸗

seß Sammlung pro 1865, Seite B77) ausgegebenen Qbligationen

2. Emission zum Betrage von 400 Thaler sind folgende Nummern Litt. B. Nr. 34, 119, 128 und 146 à 160 Thaler

gezogen worden.

Diese Obligationen werden den Besitzern mit der Aufforderung

gekündigt, den darin verschriebenen Kapitalbetrag vom 1. Januar 1871 ab bei der Verbandskasse zu . gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen mit den dazu gehörigen, nach dem 1. Ja— , 1871 fälligen Zinscoupons und Talons baar in Empfang zu nehmen.

Der Geldbetrag der etwa fehlenden unentgeltlich mit abzulie—⸗ e n Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapitale zurück-

ehalten.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, verjähren zu Gunsten des Verbandes.

Mühlhausen i. Thür., den 12. Juni 1870. .

Der Vorstand des Verbandes zur Regulirung der oberen Unstrut von Benn neun bis Merxleben. Freiherr von Wintzingeroda⸗Knorr.

3585 J

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Saarbrücker Eisenhütten⸗Aktien⸗Gesellschaft.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch benachrichtigt, daß die durch Beschluß der Generalversammlung vom 8. November d. J. auf Frs. 125. oder Thlr. 33. 10 Sgr, pro Aktie festgestellte Dividende für das Geschäftsjahr 1859 1870 gegen Aushändigung des Dividendenscheins Nr. 8 vom 31. Dezember de J. ab bei:

der * fr Générale pour favoriser FPindustrie nationale in Brüssel, Herren Berger fröres & Co. in Arlon der Caisse commerciale & industrielle in Luxemburg und an unserer Kasse hierselbst erhoben werden kann. Burbach b. Saarbrücken, 28. November 1870. ; Der Direktor N. Flamm.

3532 Großherzogliche Friedrich -Franz⸗Eisenbahnen.

werden. Den Obligationen wird eine Serie Zinscoupons, so wie ein Talon beigegeben. Schwerin, den 15. November 1870. Großherzogliche Eisenbahn ⸗Direktion.

Verschiedene Bekanntmachungen.

3416 Frostschaden ˖ Versicherungs⸗-Gesellschaft zu Landsberg a. W. Zur Berathung und Beschlußfassung über Abänderung der §§. 5 33 57 2 Statuten werden die Mitglieder zu einer Generalversamm⸗ ung auf den 12. Dezember er., Vormittags 10 Uhr, hierselbst im Lüdke'schen Hotel ergebenst eingeladen. Der Verwaltungsrath.

Bas Abonnement beträgt A Thlr. für das Vierteljahr. Inserlions preis für den Raum einer Druchzeile T Sgr.

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Alle Post⸗Anstalten des In und Auslandes nehmen r, für serlin die Expedition des igi. Preußischen Staats · Anzeigers: Zieten⸗ Platz Nr. B.

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AAS 378.

3

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Ober⸗Forstmeister a. D. Freiherrn von Dincklage

u Lingen, dem Oberförster a. D. Run dspa den zu Lauen⸗ ein und dem Pfarrer von Pomierski zu Rosenthal im

Kreise Löbau den Rothen Adler Orden vierter Klasse; dem Forstmeister a. D. von der Decken zu Hannover und dem Steuer Rath von Müllenheim zu Lübben den Königlichen Kronen Orden dritter Klasse; dem Ober ˖⸗ Schul - Inspektor und Seminar⸗Direktor Schüren zu Osnabrück den Adler der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohenzollern; den Schullehrern 2. Kopittke zu Ossecken im Kreise Lauenburg, Sänger zu Seeburg, Amts Gieboldehausen, und Goldberg zu Wanheim im Kreise Duisburg, ferner dem penstonirten Stadt⸗ gerichts Exetutor Beyer zu Berlin und dem Polizeiboten Zierep zu Potsdam das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Hand- lungsgehülfen Eugen Lem an zu Marienwerder die Rettungs- Medaille am Bande zu verleihen.

Norddeutscher Bund.

Bekanntmachung, . betreffend die fünfrrozentige Bundesanleihte. vom Jahre 1879. ö

Anleihe des Norddeutschen Bundes ist auf diese Anleihe am J. künftigen Monats die fünfte planmäßige Rate und am 28. k. M. der Rest des Subskriptionspreises einzuzahlen.

Die am 1. k. M. fällige Rate umfaßt 15. Prozent des Nominalbetrages nebst den Stückzinsen für die Zeit vom 1. Juli bis J. Dezember d. J. und beträgt demnach auf je 100 Thlr. Nominalwerth 15 Thlr. 9 Sgr. 43 Pf. . .

Der am 28. k. M. fällige Rest des Subskriptionspreises beläuft sich, wenn bis dahin alle Ratenzahlungen richtig ge⸗ leistet sind, auf 8 Prozent des Nominalbetrages nebst Stück⸗ zinfen für die Zeit vom 1. Juli bis 28. Dezember s, und he⸗ zirägt demnach auf je 100 Thlr. Nominalwerth 8 Thlr. 5 Sgr.

10*Ʒ , Pf.

Auch am 1. Dezember kann indessen schon der volle, dann

noch rückständige Restbetrag entrichtet werden, in welchem Falle die Stückzinsen für den ganzen Kapitalbetrag der Restzahlung nur bis zu diesem Tage zu vergüten sind. ĩ Die Einzahlungen erfolgen bei der Kasse, welche die Zeich⸗ nung angenommen hat, sofern nicht an die Stelle derselben nach §. 13 der Substriptions⸗Bedingungen die Königlich Preußische Staatsschulden⸗Tilgungekasse getreten ist. Berlin, den 24 November 1870. ö Das K

Bekanntmachung. Weihnachtsversendungen an die Truppen . in Frankreich, ;

Um die Zuführung von Weihnachtspacketen an die Truppen

in Frankreich zu ermöglichen, soll der Feldpost⸗ Päckereidienst in seinem jetzigen Unifange, wenn irgend möglich, noch bis zum Abend des 8. Bezember aufrecht erhalten werden. Bis zu diesem Zeitpunkte kann daher die Annahme von Feldpostpacketen der vorgeschriebenen Art und an diejenigen Truppentheile, für welche bie Packetversendung überhaupt zulässig ist, noch statt . finden. Von da ab muß die Annahme bis auf Weiteres ein- gestellt werden, soweit nicht etwa Ereignisse eintreten sollten welche eine noch frühere Einstellung bedingen würden. Da

Berlin, Dienstag den 29. November, Abends.

Bom 23 Jun d. J. veröffentlichten Subskriptionsbedingungen für die fünsprozentige

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1870.

General ⸗Postamt macht im Interesse des Publikums, sowie um dem übermäßigen Andrange in den letzten Tagen vor dem 8. Dezember vorzubeugen, schon jetzt hierauf aufmerksam. Da bei den in Frankreich obwaltenden Transportverhältnissen mit- unter 14 Tage und unter Umständen selbst 3 bis 4 Wochen vergehen können, ehe die Adressaten in den Besitz der Sendun⸗ gen gelangen, so wird es sich empfehlen, baldigst mit den be⸗ treffenden Weihnachtsversendungen zu beginnen. Berlin, den 19. November 18730. General⸗Postamt. ; Stephan.

Bekanntmachung. Weihnachtsversendungen im inländischen Post verkehr.

Vin den aus Anlaß der Weihnachtszeit stattfindenden Post Päckereiverkehr im Inlande auch bei den eee , . ob- waltenden Verhältniffen, wo ein großer Theil des Personals und Materials der Postverwaltung in auswärtiger Beschäf tigung begriffen ist, und der Postverkehr wegen der Veschrän= kungen der Güterbeförderung auf den Eisenbahnen ohnehin einen ungewöhnlichen Umfang erreicht hat, erm n be⸗ 29 t zu können, wird an das Publikum das dringende

.

gerichtet, die Einlieferung der Päckereien mit Weih- nachts sendungen im inländischen Verkehr nicht bis zu den äußersten Fristen hinauszuschieben, sondern damit möglichst bald nach Ablauf der ersten Woche des Monats Dezember zu beginnen, und die Vorbereitungen danach gefälligst zu bemessen. Berlin, den 19. November 1870. General ⸗Postamt. Stephan.

Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Der Baumeister Julius Ernst Karl Giebe zu Merse⸗ burg ist zum Königlichen Kreis⸗Baumeister ernannt und dem— selben die Kreis⸗Baumeisterstelle in Zielenzig verliehen worden.

Kriegs⸗Ministerium.

Ertheilung von Auslandspässen, Paßkarten und Heimathschei— nen an solche ersatz, reserve, land und seewehrpflichtige Per⸗ sonen, weiche im Auslande ein Domizil haben. Versailles, den 23. November 1870 und Berlin, den 27. November 18709. Mit Bezug auf den Erlaß vom 19. Juli er. (K. M. 2377. A. J. 4. M. d. J. J. B. 5688. Armee Verordnungsblatt Nr. 13) wird hierdurch bestimmt, daß Auslands pässe, Paßkar⸗ ten und Heimathscheine für solche ersatzt, reserven, land— und feewehrpflichtige Personen, welche bereits im Auslande ein Do= mizil besttzen, unter Zustimmung der betreffenden Landwehr⸗ Bezirks Kommandos förtan wieder ertheilt werden dürfen. Der Kriegs. und Marine ⸗Minister. Der Minister des Innern. ö von Roon. Graf zu Eulen burg.

Saupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung. Die von den Prioritäts⸗Obligationen der vormaligen

Münster⸗Hammer Eisenbahngesellschaft statutenmäßig im Jahre

1871 zu tilgenden ö. 21 Stück à2 100 Thlr.

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