1826
Wechsel.
Eisenbahn- Prioritäts - Aktien und Obligationen.
Bank- und Industrie - Aktien.
Amsterdam ... do. Hamburg
250 FI. 250 FI. 300 Mk. Kurz.
Kurz. 2 Alt.
do. 300 Mk. 2 Mt.
London
1L. Strl. 3 Mt
eig. Bꝛnkplatze S0 Er. iM Fge.
do. do Wien, öst. W. Wien, öst. W. Augsburg, südd. ihr. ...... Frankfurt a. M.
züdd. Wihr. 100 FI.
Leipꝛzig, 14 Thlr.
uss 100 Thlr. S Tage.
Leipꝛig, 14 Thlr. un; Petersburg do. Warschau ..... Bremen . ......
300 Er. 2 Mt. S Tage.
150 El. 150 Fl.
100 FI.
2 Mt. 2 At. 2 Alt.
100 Thlr. 2 Mt.
190 8. R. 3 Weh.
100 8. R. 3 Alt.
90 8. R. ð Tage. 109 L. G. 8 Tage.
1607. . 5 M.
63 bꝛ 4 5b2 752 105 bz 09 bꝛ
Eisenbahn- Prioritäts- Aktien und Obligationen.
Aachen-Mastrich do. do. Bergisch- Mãrk. do.
do. III. Ser. v. Staat 3ꝝ gar. do. do.
Aach. -Düsseld. J. Em.
do. do.
Püsseld. Eꝑlbf. Priori:
do.
do. do. do. Ao. Berlin- Anhalter do. do. Berlin- Görlitzer
Berlin- Hamburger
do.
h. Potsd. illagd. Lit. A u. B. do. Lit. C. ..
do. Berlin- Stettiner do. do.
do. IV. S. v. St. gar.
do. VI.
hreslau-Sehweid. Freib. .
do. Cõöln- Crefelder Cöln- Mindener
do.
Hag nenn Ilalberstadter von 1865 do. von 1870
do. Wittenberge ,,, Ill. Em. . ittenberge.
Magdeburg- diedersehl.· Mark
do. II. Ser. A 623 Thlr. do. Oblig. I. u. II. Ser.
do. do. Nie derseblesisehe do. Obersehl. L
IV. Serie
F
ter 5 Il. Em. IIl. Em. I. Serie Il. Serie
Lit. B
E X . . DG G
- MM., RM,
V. Serie VI. Serie
C L . M=
II. Em. III. Em.
Il. Serie
II. Ser. 1 III. Ser.
5 Ws
de
Il. Em
= /
ij Serie Il. Serie III. Serie
C 2 —
r
do.
C C w r = .
C 0 *
a
v. Em
24
C = L
ö
.I. Serie
. 635 4 ᷓ— *
IIl. Ser. IV. Ser. 44 Lweigb 5
Lit. D. 5
Fößp
Gali. Carl- Ludwigsbahn. 5
Kaschau-Oderberg
Südöstl. Bahn (Lomb.) ..
3 1 4
(Brieg - Neisse) .
(Cosel- Od.) .... do. III. Em. do. IV. Em.
. do.
Ostpreuss. Südbahn .
o.
Rheinische
do. v. St. garant
do. 3. Em. v. 58 u. 60
do. do. v. 62 u. 64
do. do. v. 1865...
do. v. St. garant. .....
Rhein-Nahe v. St. gar. ..
do. do. II. Em.
Schleswig- Holsteiner
Stargard Posen
do.
do.
Thüringer
do.
do.
do.
C MO
x C L 6 M., r . s . , m , -
7 Sg B I. fehl 40,
7õz pre. Fro . Berl. Abfuhr. .. do. Aquarium. do. Br. (Tivoli) Badische Bank. Berl. Kassen- V. do. Hand. -G. . do. Immobilien do. Pferdeb. . . Braunschweig.. . Bremer .. ...... Chem. Maschf. . Coburg. Kredit.. Danz. Privat- B. Darmstädter ... do. ILettel Dess. Kredit-B.. do. Gas Landes- B. S9z B kl. fehl. Deutsche Bank. 86 6 Diskonto- Kom. . . Effekt- Liz. Eichb. Eisenbahnbed. .. do. Görlitzer do. Nordd. . genf RKred. inLiq. Geraer... Dtsch. Gen. - Bk. . B. G. Schust. u. C.
i092 & 263 b2 0 104 6 180 B 130 B
96 6 114 6 116 99 hz B 976 10460 7. 1283 b 103 2b b*eybꝛ ibo zetwb⸗ 10665 B 10032 6 14152 G 73 6⸗ 154 B 1223 60 102356 135 6 lozzxbꝛ & 111 6 1049
—
2
.
—
— —
— —
i
2 e . o e m m — C C O O · F · , .
eM
— — . —
— — O ö
— — O — O er
Dux - Bodenbach
Belg. Obl. J. de l'Est. .. do. Samb. u. Meuse Fünfkirchen-Bares
do. do. II. Em. Hollind. Staatsbahn
Ostrau- Friedland ö o. Lemberg-Czerno witz do. Il. Em. 5 do. III. Em. Mähr. - Schles. Centralb. .. Mainz- Ludwigshafen .... Oestr. - franz. Staatsbahn. ö do. neue Kronprinz Rudolf-Bahn. do. 69er
do. Lomb. -Bons 1876, 74
do. do. v. 1875. do. v. 1876. do. v. 18778. do. Obligat. ..
Charkow- Aso
do.
do.
Charkow-Krementsehug. .
do. in Lvr. Strl. à 6. 24
Jelez-Orel
ww — —— — 87 2996
Moskau-Rjisan Moskau-Smolensk ...... ;
Riga Dünaburger
Rjsisan- Koslo v
Schuĩia- Ivano vo
Wars ehau- Terespol. .... . do. kleine Warsehau- Wiener II.... do. kleine do. ö Rockford, Rock Island. .. South - Missouri California- Pacific Kansas-Pacifie
Alabama
Lbieago South. West gar. Peninsular Fort Wayne Mouncie ... regon-Calif ..... ...... ; Port- Royal
3
Goth. Privatbank Gothaer Lettel .. do. Grd. Pr. -Pf. Hamb. Kom. -Bk. Hannöversche .. Harpen. Bgb. Ges. 5 Henrichshütte .. ,, Hyp. Hübner). . . do. A. I. Preuss. do. Pfdb. unkd. do. do. do. Pomm. Königsb. Pr. -B. Leipziger Kredit Lüb. Comm. -B. Luxemb. Kredit Mgd. F. Ver. -G. Męd. Bankverein Magdeb. Privat. Meininger Cred. Minerva Bg. -A. Moldauer Bank. do. volle. Neu Schottland. Norddeutsche .. OQesterr. Kredit A. B. Omnibus- G. Brl. Passage- Ges. Berl. Centralstr. G. Phönix Bergw. do. do. B. Portl.· F. Jord.ll. Posener Prov. .. Preussische B. .. Pr. Bod. Cr. A. B. do. Hypoth. Br. Pr. Cnir. - Boder. 4095 Intr. liber. do. kündb. Pfdbr. Renaissance .... Rittersch. Priv.. Rostocker Si chsisehe Sich. Hyp. ö Schles. B.. V. ... do. neue Sehles.Bergb.· G. do. Stamm- Pr. Thüringer
Vereinsb. Hbg. . B. Wasserwerke Boeh. Gussstahl Woeimarische ... Westend Km. At. Wilhelmshütte ..
C.
1035 6 7. 97 bz 13. 101462 06 7. 9535 nz id lg 95 B lO Sbꝛ 66 6
935 6 9160
91ba G
109 6
74 ba G
89 0
123 5
840 60
100
IS69ctwbz 6
— 8 X S1
— 8
e 22 2 J 1
136 v7 62 ]Izeiw ba gb ux 72 62 lõ2 ba 2653 9 . lb iI bꝛ IlI08zbꝛ G 7. 1090 6 Ilha 100b2 6
92356 115 2 12762 33 5 bꝛ IGetw ba & 1139 dd bꝛ 9iznr 6 100 5h26 11239 1443 9 I6zet. ba gõetw br
— —
ö 8 x ö.
2 11 * 8
k . O0 QMO— 0 .
—
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober ⸗Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker). Folgen zwei Beilagen
A 380
assung, die nur durch die Einstimmigkeit sämmtlicher Bundesglie⸗
41827 ö. Erste Beilage zum Koͤniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger. Donnerstag den 1 Dezember. 1870.
Nicht amtliches.
Württemberg. Stuttgart, 30. November. Der Stagtsanz. für Württemberg veröffentlicht heute die Grund züge der neuen Deutschen Verfas sung und leitet dieselben mit folgenden Worten ein:
eDer Deutsche Bund des Jahres 1870.
Die Gründung des Deutschen Bundes, welcher mit dem 1. Januar 1871 an die Stelle des Norddeutschen Bundes, des Deutschen Zoll und Handelsvereins und der Schutz. und Trutzbündnisse zwischen Preußen und den süddeutschen Staalen treten soll, bezeichnet einen der wichtigsten Abschnitte in der Geschichte des deutschen Volkes.
Jener ältere Deutsche Bund, welcher nach dem Ende der großen turopäischen Kriege, den 8. Juni 1815, zwischen den Fürsten und freien Städten Deutschlands Ju dessen Sicherheit und Unabhängigkeit abgeschlossen worden war, vermochte, obwohl er bestimmt schien, alle deutschen Stämme zu Einem unlösbaren Ganzen zu vereinigen, dem Bedürfnisse des deutschen Volkes nach einer befriedigenden Einigung zu einem gemeinsamen Staatswesen nicht zu genügen. Die Be⸗ schränkung der Bundeszwecke auf die Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands, sowie der Unabhängigkeit und Un—⸗ verleßzlichkeit der einzelnen deutschen Staaten, die Schwierigkeit,
6 Unmöglichkeit einer zeitgemäßen Umbildung der Bundenver⸗
undgegeben h von der ü war.
i unn, efriedigenden Sfrage in vollste Maße begründet. gefraa 3
Getragen von der schon früher oͤffentlich ausgesprochenen Ueber- eugung, daß ein für die Dauer befriedigendes deutsches Definitivum urch die Lage geboten sei/ daß die Umwandlung des bisher mehr internationalen Verhältnisses in ein staaisrechtlichez, die verfassungs.˖ mäßige Einigung Deutschlands mit Centralgewalt, deutschem Parla= ment, gemeinsamer, bestimmt hegrenzter Gesetzgebung und einheit lichem Heer das zu erstrebende Zitl fein müsse, ist die württem⸗ bergische Regierung in die Verhandlungen mit den Vertretern des Norddeutschen Bundes und Ter übrigen süddeutschen Staaten über die deutsche Bundesverfassung ein eireten; sie hat sich bestrebt, die nationale Zusammengehoͤrigteit Aller zu wahren, dabei aber die be= rechtigte Selbständigkeit Württembergs in soweit zur Geltung zu bringen, als solches ohne Verletzung der Rücksichten auf die noth⸗ wendige Einheit des Ganzen möglich war.
Das Ergebniß der . ist die Verfassung des Deut⸗ schen Bundes, welche der demnäch zu berufenden Ständeversamm— lung des Landes zur verfassungsmaͤßigen Genehmigung vorgelegt werden soll. * ;
Nachdem der Staats · Anz, für Württemberg sodann die Grundzüge des Entwurfes mitgetheilt hat, fügt er densel- ben folgende Bemertungen hinzu:
Die deutsche n deren wesentlicher Inhalt in dem Vor- stehenden dargelegt worden ist, stützt sich in den meisten Beziehungen auf dasjenige, was im Jahre 1848 als nothwendig bezeichnet wurde, damit Deutschland seine Volks und Staate einheit erreiche. Alle die Gegenstände, welche durch diese Verfassung als die Aufgabe des Bundes bezeichnet werden, sollten schon nach jenem Entwürfe des deut. schen Reichsgrundgesetes, welcher den 26. April i848 der deut- schen Bundes versammlung als Gutachten der 17 Männer des öffent- lichen Vertrauens überreicht worden sst und ebenso, nur in weiterer Ausführung, nach der von der deuischen Nationalversammlung be- schlossenen Reichs verfassung vom 2. März 1849 der Reichs gewalt zugewiesen werden.
Dagegen entbehrt die neue Verfassung jener allgemeinen Auf- stellung von Rechtsprinzipien, welche als Grundrechte des deut. schen Volkes sowohl in dem Entwurfe von 1848, als in der Ver⸗ fassung von 1849 enthalten sind. Allein einmal ist eine solche Fest= stellung von Rechtsgrundsätzen ohne nähere Durchführung im Ein zelnen überhaupt von zweifelhaftem Werthe, sodann aber ist eine Reihe der damals aufgestellten Grundrechte inzwischen Geneingut des deutschen Volkes geworden, andere würden wohl heutzutage kaum in gleicher Weise aufgestellt werden, noch andere endlich sind durch die dem Bunde zugewiesenen Aufzaben“ der Verwirtlichung als ge⸗ meinsame Rechte näher gerückt. Es enthält insbesondere das in der Bundes verfassung sichergestellte gemeinsame Indigenat den bereits nach mehrfachen Richiungen durch Spezialgesche entwickelten Keim zu Ieh, grundrechtlichen Fesistellung der wichtigsten persönlichen Freiheiis. rechte.
Der wichtigste Unterschied der Verfassung von 1870 gegenüber von dem Entwurfe von 1843 und der Reichsverfassung von 1849 be⸗ steht in dem mehr föderativen Charafter der ersteren. Die Befugnisse der Centralgewalt — welche nach der Reichsverfassung von 1849 in derselben mächtigen Hand vereinigt werden sollten, welcher in dem neuen Bunde das Bundes präsitium zusteht — gegenüber von den einzelnen Staaten sind gemildert, und es gewinnen in dem deutschen Bunde die einzelnen Baͤndetstaaten ein ihre Selbstständigkeit schütendes Organ in dem Bundesrathe, welcher durch seine Stellung gegenüber dem Bundes präsidium und dem Reichs- tage in ausreichender Weife in der Lage ist, die bundes. verfassungsmäßigen Rechte der einzelnen Staaten gegen etwaige Ueber—
Je länger dieser Zustand dauerke, um so me ir mußte sich, die griffe zu wahren. Dafür, daß diese Rechte auch in wirksamer Weise Nothwendigkeit aufdrängen, aus diesen. Schwierigkeiten herauszukom. zur Geltung kommen, bürgt der Umstand, daß durch den Hinzutritt men durch einen irgendmwie gearteten Anschluß der süddeutschen Staa! Süuddeutschlands mehrere Staaten von bed u senderem Umfange im ten an die Staaten des Norddeutschen Bundes und die Gründung Bundesrathe vertreten sind. Außerdem aber wurde die Stellung des eines sämmtliche Staaten jenes Bundes und des Zollvereins um“ Bundesraths innerhalb der Bundes verfassung durch mehrere Aen⸗ fassenden Bundesstaates. Allein bei ruhiger, friedlicher Entwickelung derungen der Verfassung des Nerddeutschen Bundes erheblich gestärkt.
604
der zu, erreichen gewesen wärt, vor Allem aber daz Gebundengein jeder Fortentwicklung an die Zustimmung von zwei europäischen Großmächten, deren Bestrebungen keineswegs identisch waren, per- hinderte jede gedeibliche Weiterbildung des Bundes verhältnisses und bewilkte, daß der Deutsche Bund in der Meinung der deutschen Nation alle Theilnahme eingebüßt hatte, lange bevor seine thatfächliche Auf⸗ lösung eintrat. Ungleich bedeutender erwies sich für das Zusammen⸗ leben des deutschen Volkes der deutsche Zoll und Handelsverein, welcher, im Jahre 1833 nur von einem Theile der deutschen Staaten gegründet, in seinein Innern die Freihefit des Verkehrs und die Ge⸗ meinsamkeit der wichtigsten wirthfchaftlichen Einrichtungen herstellte, zurch die in ihm ausgebildete Zollpolitit den Wohlstand der Einzelnen und das Gedeihen der Gesammtheit mächtig förderte und sich allmählich auf den größten Theil der außerösterreichischen Staaten Deutschlands ausdehnte. Was ihm hauptsächlich fehlte, war eine Organisation, welche die Möglichkeit geboten hätte, wichtigere Aende⸗ rungen ohne die Zustimmung sämmtlicher dem Vereine angehoͤriger Staaten vorzunehmen und welche zugleich die wirksame Mitwirkung der Volksvertretung zu solchen Beschlüssen gewahrt hätte, endlich der Abschluß der Verträge auf eine beschränktte Zeitdauer, deren Ablauf aus jenen Gründen beinahe jedesmal zur Existenzfrage für den Verein wurde und durch die Infräͤgestellung seines Fortbestandes auf den gfordneten Gang der wirthschaftlichen Entwicklung der Vereinsange⸗ hörigen den störendsten Einfluß übte.
Nach beiden Beziehungen, sowohl für die Frage der künftigen deutschen Verfassung, wie für den Fortbestand des deutschen Zoll- und Handelsvereins mußte die Gründung des Norddeutschen Bundes von der gewichtigsten Bedeutung sein. Dadurch, daß vom 35. Juli 1867 an die deutschen Staaten im Norden des Mains zu einem Bundesstagte mit Einheit der Gesetzgebung in den wichtigsten Bezie⸗ hungen des staatlichen Lebens, mit Einheit des Zoll und Handels. wesens, Einheit der wichtigsten Verkehrsanstalten, einheitlicher Vertretung gegen das Ausland und Einheit der militärischen und maritimen Einrichtungen, mit einer einheitlichen, wirtsamen Centralgewalt und einer gemeinsamen Volke vertretung verbun- den waren, konnte sich in dem Bunde eine Gemeinschaftlichkeit der wirthschaftlichen und der wichtigsten staatlichen Interessen entwickeln, welche in den Angehörigen der verbundenen Staaten ein von Jahr zu Jahr steigendes Bewußtsein der nationalen Zusammengehörigkeit pflegte, den Verband derselben aber mit jedem Jahre seines Bestehens nur um so mehr abgeschlossen hätte von denjenigen deutschen Staaten, welche außerhalb des Bundes blieben Ganz! besonders nachtheilig aber mußte dieses Verhältniß zurückwirken auf den Fortbestand des deutschen Zoll. und Handelsvereins, welcher neben den Staaten des Norddeuischen Bundes auch die süddeutschen Staaten um⸗ schloß und in seiner begrenzten Dauer und feiner Kundbarkeit der Barantie eines sicheren Fortbestandes entbehrte. Der Versuch, die Einrichtung des Zollvereins den Verfassungsformen des Norddeut⸗ schen Bundes anzupassen, welcher durch den Vertrag vom 8. Juli 1867 gemacht wurde, bot zwar ein Mitnel . vorübergehenden Hilfe dar; allein, da im Norddeutschen Bunde die dem Zollverein gemein- schaftlichen Einnahmen die wichtigste Grundlage für die Bestreitung der Bundesausgaben bilden, fo war es eine ungemein schwierige Aufgabe, über Aenderungen in der Zollgesetzgebung, welche von Ein⸗
uß auf die Einnahmen des Zollvereins waren, eine befriedigende Beschlußfassung in der zur Miswirkung berufenen Versammlung des deutschen Zollparlaments r, ., dessen Bestandtheile bei ihren Beschlüssen nicht von den gleichen ssichtspunkten . waren.