1870 / 383 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

41870

3641

Kilanz vonn B . LHann6 ISG bis Pd. . Jaanmt6 1A S2zoO.

2 etirva.

Immobiliar: Grundbesitz⸗Conto b Wege u. Eisenbahn ˖ Anlage ˖ Conto Gas Anlage onto 96371 „. Abschreibuugen pro 1869. 1870 2468 Hütten“, Magazin- und Wohn. gehau e Son o 2s . Abschreibungen pro 1869/1870 832 Familien Wohngebäude ⸗Conto⸗ . 1238307 J. Abschreibungen pro 1869 / 13870 384 Hüttenbetriebs GehäudeConto incl. Rauch und Wasser⸗Kanäle, Ein mauerungen und Belegplatten. 140, 142 . Abschreibungen pro 1869/1870 4201

Maschinen ˖ Conto inel. dazu gehöri⸗ ger Fundamentirungen, Puddel⸗, Schweiß⸗ꝛ2c. Oefen . Abschreibungen pro 1869/1870

Mobiliar:

Werkzeuge⸗ und Geräthe ⸗Conto. .. s. Abschreibungen pro 1869/1870 2406

i Mobilien . Conto 3297 J. Abschreibungen pro 1869 / 1870 164

Modelle⸗Conto 16661

J. Abschreibungen pro 1869/1870 329

Inventarium: Betriebsmaterialien Rohmaterialien

Halbfabrikate

Fertige Waaren (Magazinbestand) Debitoren

Cassa⸗Bestand Wechsel⸗Bestand Fffekten⸗Conto

53 Thlr. 16

32 60] os iii

Thlr.

26/931

12423

135,938

33 1/504

16 585 g14/9I9

48,136 45/729

3 128

14332

6/959 27/181 2: 41463 20 031

21 1963

7199

1‚854 19800

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Oberhausen, den 21. Okiober 1870.

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PP as siüͤner a.

Aktien⸗Kapital⸗Conto===.. Partial ⸗Schuldurkunden⸗ Conto

Partial ⸗Schuldurkunden⸗ Interessen⸗Conto Partial ⸗Schuldurkunden⸗ Amortisations⸗Conto RNeservefonds⸗Conto Dividenden ⸗Conto Kranken ⸗Cassa⸗Conto Kreditoren

. Gewinn- und Verlust⸗Conto, Brutto⸗ Gewinn

Js. Abschreibungen pro 1869 1870

NB. Abschreibungen pro 1857 / 1858 inkl. 1868 / 1869 Abschreibungen pro 1869/1870

Thlr. * 500/000 -

190/000 5/23

1200 590 000 1825 67265 66/320

148 905 26 375

123,529

297 330 25/375

322 706.16

915 425 71

Aktien ⸗-Gesellschaft für Eisen⸗-Industrie zu Styrum. Der Vorstand.

Ernst Nedel mann. Wilh. Grillo.

D. Morian.

Gottfr. Heinr. Waldthausen. Ewald Hilger.

3650) Preussische

ypotheken · Lersicheruugs-- Actien. Gesellschaft. Status Ende November 1870. Passiva.

K, Thlr. 5, 000, 00

Emission von Certifikaten, Depot- und Prämienscheine 1,567, 735 Depositen und Obligos 1,050, 991 Prämien-Einnahme ... ..... ..... . . 44,482 402, 230 158, 733

Reserven. . . ...... . .. . .. JJ 8, 224, 272

UVeberschüsse

41101

Aktien wechsel

Effekten...

Wechselbestand

Lombardvorschüsse

Hypotheken, eigene

do. der Emissionen

Kautionseffekten

Debitoren

Cassa- und Bankguthaben

Gesellschaftsgebäude und Inventar

Grundstücke 310.422

Agentur- und Geschäftsunkosten.. 23, 730 Ihlr. J S, 724, 2237

Die Direktion. Dr. Otto Hübner. Justiz-RRath Wolff. Geysmer. Kreisrichter a2. D.

BILANIXZ vom 30. November 1870 gemäss Art. 34 alin. 2 des Statuts. Erworben unkündbare hypothekarische und Renten- Forde- rungen Thlr. 6, 0l6, 00 Emittirte, . Umlauf befindliche unkündbare ö Pfandbriefe 5, 992, 700 Gotha, 30. November 1870. Deutsche Grundkredit- Bank. von Holtzendorft. Lands ky.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. Bekanntmachung, betreffend die Ausloosung hohenzol— lernscher Rente norièfe⸗ Bei der am 17. d. Hrng . Ausloosung hohenzollernscher Rentenbriefe zum 1. April 1871 sind

3, 34, 250 119.735 159 768 35 (236

1, 656 76

16567 735 122 36 255 261 1413554 1065716

Gm Qο οσtu J Gl!!!

3647

folgende Nummern gezogen worden: 1) Litt. A 4 500 Fl. 37 Stück, Nr. 270. 461. 495. 750. 778. 782. 1683. 1741. 1912. 1952. 1962. 2364. 2390. 2899. 2939. 2966. 2976. 3177. 3428. 3856. 14069. 4125. 4683. 5095. 5136 5209. 5936. 6006 6617. 6866. 7188. 7342, 73842. S276. 8I6l. S729. 8735. 2) Litt B. à 160 Fi. 4 Stück: Nr. 289. 473. 760 und 779. 3) Litt. G0. à 25 Fl. 1 Stück, Nr. 109. Die vorgedachten Rentenbriefe werden den In— habern zum 1. Apri! 1871 hierdurch mit der Aufforderung gekuͤndĩgt, den Kapitalbetrag derselben von dem genannien Tage ab gegen Quittung und Ruͤckgabe der Rentenbriefe in coursfähigem Zustande also wenn dieselben außer Cours gesetzt waren, nach vorheri— ger Wiederincourssetzung bei unserer Landeskasse hier in Empfang zu nehmen. Mit dem 1. April 1871 hört die weitere Ver- zinsung der ausgeloosten Rentenbriefe auf und es müssen mit den— selben die nicht mehr fällig werdenden Zinscoupons SGrie II. Nr. 5 bis 16 nebst Talons unentgeltlich zurückgeliefert werden, widrigenfalls der Betrag der etwa fehlenden Zinscoupons vom Kapitale zurückzu⸗ behalten sein würde. Die Einloͤsung der Rentenbriefe kann auch ver— mittelst deren frankirter Einsendung durch die Post an die Landes kasse hier erfolgen, und ist in diesem Falle eine, von dem Inhaber auszustellende, über den Empfang der Valuta (welche mit Zahlen und Buchstaben auszudrücken) lautende Quittung beizufügen. Die 1lebe sendung des Kapitals erfolgt dann ebenfalls durch die Post auf Gefahr und Kosten des Empfängers. Sigmaringen, den 21. No⸗ vember 1870. Königliche Regierung. von Blumenthal.

lsbas] Berliner Pfandbrief⸗Amt.

Bekanntmachung.

Auf. Grund der von mir eingesehenen Bucher und Dokumente des Berliner Pfandbrief Amts und in Gemäßheit von §. 12 des Statuts desselben mache ich hierdurch betannt, daß der Gesammtbetrag der bis heute ausgefertigten Pfandbriefe von 513,400 Thlrn. den Ge— sammtbetrag der dem Institut zustehenden hypothekarischen Kapital- forderungen nicht übersteigt.

Berlin, 30. November 1870.

Der Magistrats⸗Kommissarius Wilckens, Geheimer Ober ⸗Finanzrath a. D. und Stadtrath.

r Coupons · Einlösung. Die am 2. Januar 1871 fälligen Coupons Nr. 6 der Berliner Pfandbriefe werden bereits vom Donnerstag, den 15. d. M., a b von unserer Kasse im Köllnischen Ratbhause, Breite Straße 20 a.,

L Treppe hoch; Zimmer Nr. 5, an den Wochentagen Vormittags von 9 bis 12 Uhr eingelöst werden! . .

Berlin, 2. Dezember 1870. Das Berliner Pfandbrief ⸗Amt. unge.

R Hier folgt die besondere Beilage

Das Abonnement beträgt A Thlr. suür das vierteljahr. Inserlionspreis für den Raum einer Druchzeile T Sgr. c

Alle Post ⸗Anstalten des In und Auslandes nehmen e, e, an, für gerlin die Expedition des Aönigl. Preußischen Staats- Anzeigers: Zieten⸗Platz Nr. R.

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6 383. Berlin, Sonntag den

4. Dezember Abends.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem RKaiserlich russischen Aelteren Gouvernements ⸗Thierarzt und Kollegien ⸗Assessor, Magister Jackowitz zu Kowno, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; und

Dem Kanzlei⸗Rath Abesser zu Berlin den Charakter als Geheimer Kanzlei⸗Rath, ferner dem General -Staatskassen⸗Buch⸗ halter von Hertzberg, den Geheimen expedirenden Sekretären und Kalkulakoren Blöm, Lincke, Hutter, Lehrecke und Martzy zu Berlin den Charakter als Rechnungs Rath, und dem Geheimen Registrator Rüger zu Berlin den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen; . .

Den Kreisrichker Güthe in Inowraelaw zum Kreisgerichts⸗ Rath zu ernennen, sowie ö

Den seitherigen Bürgermeister Müller in Cöslin, der von der dortigen Stadtverordneten⸗Versammlung getroffenen anderweiten Wahl gemäß, als Bürgermeister der Stadt Cöslin für seine Lebenszeit zu bestätigen.

Norddeutscher Bund.

Bekanntmach ung.

Den in Frankreich eröffneten, für den Privat ⸗Depeschen⸗ Verkehr der daselbst befindlichen deutschen Truppen, und. Beamten 2c. mit ihren Angehörigen nach deutschen Ländern und umgekehrt bestimmten, in den bisherigen bezüglichen Be—⸗ kanntmachungen namhaft gemachten Telegraphen⸗ Stationen treten mit dem 5. d. Mts.

Clermont, Verdun, Commercy, Bar-le⸗duc

und Toul inzu. . . zerlin, den 3. Dezember 1870. General ⸗Direktion der Telegraphen. In Vertretung: Elsasser.

Finanz⸗Ministerium.

In Gemäßheit des §. 8 des Gesetzes vom 23. Dezeniber 1867, betreffend die Abhülfe des in den Regierungshezirken Königsberg und Gumbinnen herrschen den Nothstandes (G. S. S. 1559), wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von den im §.1 dieses Gesetzes bezeichneten Darlehnskassen˖ scheinen am 30. November d. J. ein Betrag von 2,2 12,243 Thlr. in Unlauf sich befunden hat.

Berlin, den 2. Dezember 1879.

Der Finanz ⸗Minister. Im Auftrage: Elwanger.

Berlin, 4. Dezember. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Gefreiten Gehring vom Lauen⸗ urn r, Jäger-Bataillon Nr. 9 die Erlaubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Mecklenburg⸗ Schwerin König⸗ lichen Hoheit ihm verliehenen Militär Verdienst⸗Kreuzes zu er⸗ theilen.

Bekanntmachung. .

Zufolge der, durch das Amtsblatt der i, , Regierung zu Potsdam vom 21. August 1868 (Stück 34) zur ffentlichen Kenntniß gebrachten, Milltär-Ersaß,Instruktion für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 werden alle diejenigen jungen Männer, welche in einem der zum Norddeutschen Bunde gehörigen Staaten heimaths ˖ berechtigt und' 1 in dem Zeitraum vom 1. Ig nugr bis ein- schiteßlich den 381. Dezember 1851 geboren sind, ) dieses Alter

die Eltern,

bereits überschritten, aber sich noch nicht vor eine Ersatz⸗Aushebungs⸗ Behörde zur Musterung gestellt, 3) sich zwar gestellt, über ihr Mi— litär Verhältniß aber noch keine feste Bestimmung erhalten haben, und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz ihr ge—⸗ setzliches Domizil (Heimath) haben, oder bei Einwohnern derselben als Diensthoten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Fabrikarbeiter und andere, mit diesen in einem ähnlichen Verhältnisse stehende Militärpflichtige, oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten sich aufhalten, soweit dieselhen nicht zum einjährigen freiwilligen Militärdienste berechtigt sind, hierdurch angewiesen: sich, behufs ihrer Aufnahme in die Stammrolle pro 1871, in der Zeit vom 1. bis inkl. 15. künftigen Monats bei dem Königlichen Polizei⸗Lieutenant ihres Reviers persönlich zu melden, und dabei die über ihr Alter sprechenden, sowie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits 8 Bestimmungen über ihr Militär⸗Verhältniß enthalten, mit zur Stelle zu bringen. .

Für diejenigen, welche im hiesigen Orte geboren sind, oder hier ihr gesetzliches Bomizil haben, oder hier nach S§. 20 der Militär ⸗Ersatz⸗ Instruktion ght r e nichtig zur Zeit aber abwesend sind, müssen

ormünder, Lehr⸗, Brod und Fabrikherren die Anmel- dung in der vorbestimmten Art bewirken. .

Wer die eigene, oder die Anmeldung abwesender Militärpflichtiger, zu welcher er verpflichtet ist, versäumt, wird nach der Straf⸗Verordnung des hiestgen Königlichen Polizei⸗Präsidiums vom 16. Nooember 1868 mit einer Geldbuße bis zu 10 Thalern, oder verhältnißmäßiger Ge—⸗ fängnißstrafe belegt; guch hat diese Versäumniß die Folge, daß zie nicht angemeldeten Militärpflichtigen, im a ihrer körperlichen Diensttauglichkeit, vor den übrigen Militärpflichtigen zum Dienst bei der Fahne eingestellt, und etwaige besondere Verhältnisse, welche die einstweilige Zurückstellung vom Dienst geeigneten Falls zugelassen haben würden, nicht berücksichtigt werden.

Ueber die Meldung zur Eintragung in die Stammrolle wird Seitens der betreffenden Königlichen Revier ⸗Polizei⸗Lieutenants eine Bescheinigung ertheilt, welche sorgfältig aufzubewahren ist.

Berlin, den 27. November 1870.

Königliche Kreis - Ersatz⸗Kommission.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 4. Dezember. Im ferneren Ver⸗ laufe der gestrigen Sitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes nahm in der Besprechung über die Interpellation des Abg. Duncker und Genossen nur der Abg. Schulze (Berlin) noch das Wort. Nach persön— lichen Bemerkungen der Abgg. Dr. Windthorst, Bebel, Miqusél und Krüger trat der Reichstag in Verhandlung über die Interpellation des Abg. Roß: Welche Maßregeln stehen, nachdem die verfassungswidrigen Elbzölle beseitigt sind, in Aussicht für die Herstellung und Erhaltung der durch Ver— träge gewährleisteten Tiefe des Fahrwassers der Elbe?

Nach einer Begründung dieser Interpellation durch den Abg. Roß erklärte der Präsident des Bundeskanzler⸗Amts, Stäats. Minister Delbrück, daß der diesjährige Antrag der Schiffahrts⸗Revisions ⸗Kommission auf Erhöhung der Tiefe des Fahrwassers der Elbe zu keinem Beschlusse geführt habe. Die preußische Regierung werde nun eine hierauf bezügliche neue

Schiffahrts ⸗Akte vorlegen. . Die Sitzung wurde hierauf um 2 Uhr 40 Minuten vertagt.

Offizielle militärische Rachrichten. I) Versailles, 3. Dezember. Der Königin Augusta in Berlin. Heute kein Gefecht von Erheblichkeit, doch scheint sich der Feind vor Vincennes noch zu verstärken.

60nd