1870 / 384 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

4886

We eh sel.

Bank- und Industrie -Aktien.

Amsterdam ...

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Frankfurt a. M., südd. Währ. 100 FI. 2 Mt.

Warschau ö

Bankplätze 3090 Er. 10 Tge. . d

Eisenbahn · Prioritits - Aktien und Obligationen.

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o. Berl. Abfuhr. .. 11 u. 7. S8 &

it. do. Aquarium. Lit. H do. S8 do. Br. (Tivoli) Em. v. 1869 .. g6bꝛ Badische Bank. (Brieg - Neisse) . S6 ba Berl. Kassen- V. . J (Cosel- Od.) .... 795 B do. Hand. G.. 300 kr. 2 At. . do. III. Em. * do. Immobilien 150 Fl. S Tage. ; do. IV. Em. do. Pferdeb. .. 150 FI. 2 Mt. do. do. Braunschweig. . . Ostpreuss. Südbahn Bremer .... .... 100 Fl. 2 Mt. do. do. Lit. B. Chem. Maschf. . Rheinische Coburg. Kredit.. ö 4 6 . . Privat- B. 3. Em. v. 58 u. ädter ... 100 Thlr. S Tage. 6 v. 62 u. 64 . te au ; ; o. v. 1865... Dess. it. B.. . . X. Di. garant... ö . R. 3 Weh. Rhein- Nahe v. St. gar.. 45 1M u. 7. 693 B do. 1 B. 139 8. X. ; Mi. o' 46. 16 Kim. 1 40. Sz ß n m, . 90 8. R. 8S Tage. Schleswig Holsteiner 86 B Diskonto- Kom. . 1099. 4. 8 Tage. Stargard- Posen ö Effekt - Liv. Eichb. 100 T. 4. 3 Mt. do. 883 6 Eisenbahnbed. ..

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250 FI. Kurz. . 250 Fl. 2 Alt.

300 Mk. Kurz. 300 Mk. 2 Mt. 1L. Sirl. 3 Mt

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do. II. 8 . Mainz- Ludwigshafen . ... do. 983 B do. Ser. Oestr. - franz. Staatsbabn . Berlin- Anhalter

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Niederschl- Märk. I. Serie

do. II. Ser. à 623 Thlr.

do. Oblig. I. 4 Ser.

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III. Em. Boxtel - Wesel

Oesterr. Nordwesth

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Galiz. Carl- Ludwigsbahn. 5 do. do. II. Em. Hoerd. Hütt. V. Holland. Staatsbahn ; Hyp. lübner). Kaschau- Oderberg ; o. Certifikate Ostrau- Friedland do. A. I. Preuss.

. Nordostbahn do. Pfdb. unkd. o. do. do. do. Pomm.

Königsb. r. -B. Leipziger Kredit Lüb. Comm. -B. Luxemb. Kredit Mgd. F. Ver. - G. Md. Bankverein

do. neue ; Magdeb. Privat. Kronprinz Rudolf-Bahn. Meininger Cred.

do. 69er do. * Minerva Bg. -A. Sidõstl. Bahn (Lomb. ) .. Aoldauer Bank.

do. Lomb. Bons 1870, 74 do. volle. do. v. 1875. Neu- Schottland .

do. v. 1876. Norddeutsche .. do. v. 18778. Oesterr. Kredit do. Obligat. . . A. B. Omnibus- G. Charkow- Aso Brl. Fassage- Ges. do. in Lvr. Strl. A 6.24 ; Bbrl. Centralstr. G. do. Phönix Bergw. Charkow-Krementsehug.. ; do. do. B. do. in Lvr. Strl. 6.24 Portl. . F. Jord. II. Jelez- Orel 5 Posener Prov. .. Jelez-Woronesch Preussische B. .. Koslow-Woroneseh Pr. Bergw. - Obl.. Kursk- Charkow Pr. Bod. Cr. A. B. Kursk-Kiew. ...... ...... ; do. Hypoth. Br. Moskau-Rjisan Pr. Cnir. - Boder. Moskau- Smolensk 4095 Intr. liber. Poti · Tiflis do. kündb.Pfdbr. Rkiga-Dünaburger Renaissance .... Rjisan-Koslow Kittersch. Priv. . Mu. 10 0B Schuia-Ivanovo . Rostocker 111 u. J. 89 & Warsehau- Terespol Si ehsische do. 96 ba & do. kleine Sieh. Hyp.Pfdbr. , Warsehau-Wiener II. ... u. 7. 3 ö 11. us9 S0 ba do. kleĩne 33 do. neue Vp u. J. 30 do. Ill... Schles. Bergb.· G. Rockford, Rock Island. .. do. Stanm-Pr. South - Missouri Thüringer California-Paecifie Un. - Br. Gratweil Kansas- Pacifie Alabama Brunswick ..... Chicago South. West gar. Peninsular

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do. ; . Mähr. Schles. Centralb. . .

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J. Serie Serie III. Serie IV. ö. St. gar.

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Redaction und Rendantur: Schwieger.

*) Berichtigung. Am 3. d. M. 111 G. (R. v. Decker).

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei

Beilage

A4 384

folgende Altenstücke:

Weise eingelaufen, wie die Mannschaften der von der franzoͤsschen

Flotte gekaperten

d man möoͤchte enke . Nachrichten nicht auf bestimmten und glaubwürdigen Ver⸗

ern . Kapitäne von Handelsschiffen, die nicht einen Augenblick als Kriegsgefangene betrachtet werden konnten, sind nicht wie solche, sondern foͤrmlich wie Verbrecher behandelt worden; sie blieben g ohne Vertheidigung gegen die Beleidigungen und Mißhandlungen d des Pöbels, ste sollen sogar von ihren Wächiern mißhandelt, ins Gefängniß geivorfen, angekettet und ins Innere von Frankreich ge⸗ schleppt worden sein, sie sich in trauciger Lage zu befinden scheinen. Ich führe unter Anderem die Herren Heller von Hamburg, Kapitän des Dampfers Pfeil, erwjesene Behandlung au⸗ der un 35. August nach Duünkirchen gehracht, so, wie die des Herrn De— wers von Bremen, Kapitän des Schiffes Lanai der am 6. August nach Brest gebracht wurde, beide in Deoulins internirt, wo sie Gefangene sind. In Moulins befinden sich ebenfalls zwei badische Offiziere, bie Herren von Wechmar und Villiers, so wie ein Dragoner, welche sämmtlich zu Anfang des Krieges bei einer Rekognoszirung gefangen

werden in einer eben so unwürdigen wie den Kriegsgesetzen zuwider⸗

ihnen von ihrer Familie geschickt wurden, sind unterdrückt worden.

48879

Montag den 5

Beilage zum Königlich Preußischen Staats Anzeiger.

1870.

Dezember.

D* i cht am t liches. Frankreich. Der Moniteur universel⸗ veröffentlicht

, wdie Regierung der Nationalvertheidigung in Tours, ö ö ; Ferrisres, 4. Ottober 18970.

Bei der Königlichen Regierung sind Berichte über die Art und

behandelt würden,

deutschen Handelsschiffe schenken, wenn

denselben keinen Glauben

erungen Derjenigen beruhten, welche dabei betheiligt waren,

dmnnren' wurden; es befindet sich dort auc, wic wir vernehmen, 3. preußischer Offtzier, der Graf von Schmettow. Diese Gefangenen

laufenden Weise behandelt. Das Nothwendige fehlt ihnen, und die Behörden thun nichts für sie. Sogar die Geldunterstützungen , die

Dieses Verfahren steht im Widerspruche mit den Grund sãtzen des Bölkerrechtes und der Humanität. Indem ich auf diese Thatsachen die Aufmerksamkeit der Regierung der National ˖ Vertheidigung lenke, erlaube ich mir, den Wunsch auszusprechen, daß sie diesem Stande der Dinge Abbülfe angedeihen lassen und dissen Rückkehr verhindern werde. Im enigegengesetzten Falle und wens wir nicht ande glich die Gewißheit andrer Verfahrungsmweisen erhalten, würde Str. Wa sestar bes Königs Regierung sich, obwohl mit Bedauern, gezwungen lehen die kriegsgefangenen französischen Hffiziere ganz anders zu behand eln dies wurde als gerechte, durch das öffentliche Gewissen und die Ver⸗

t rgeltung zu betrachten sein letzung des Völkerrechts verlangte Vergeltung z .

An die preußische Regierung in Berlin. 26 ö n Nationalvertheidigung hat durch Vermittlung

ekrelärs der Gesandtschaft der Vereinigten Staaten zu London 5 Ferrisres / 4 Oktober, datirte Note , ,. in welcher der Kanzler des Norddeutschen Bundes auf die schlechte zehandlung hin · weiß, welche die Kriegk gefangenen aus den deutschen Heeren in Frank · reich zu erdulden hätten. Graf Bismarck behauptet zunächst, die Handelsschiffs Kapitäne, die nach seiner Meinung als Kriegsgefangene nicht einbehalten werden könnten, seien von ihren Wãchtern übel 3 handelt, gegen die Jusulten des Volkes ohne Schutz gelassen un schließlich nach Moulnns gebracht worden, wo sie sich jetzt in der trau⸗ rigsten Lage befänden. Er macht besonders Herrn Heller von Ham- burg, Kapitän des Dampfers ⸗Pfeil⸗, und Herrn Dewers von B , . Kapltaͤn der 8 haft. Nach den Behauptungen des Grafen, Bismarck wäre ls in Moulins internirten i . i deutschen Heere, Wechma illier

und von Schme

am Nothwendige

amilien zugesan orddeutschen Bundes, in und des Vöoͤlkerre

̃ o Dinge nicht abgeh en rden, an d

gerechte Wieder.

Grafen Bismarck

Mannschaften der feind.

Kapern aufgebracht worden dürfen. Indem wir völkerrechtliche Regel

rdonnanzen

g Einspruch

Personal als

das stets bereit

Hülfe zu eilen

9 des , u ( Recht direkt unter den Schlage der J kann. Es ist gewiß llgr, Handels schiffe bestehend aus Offi⸗

ü ilitã den jeden Augen⸗ lche die Militärbehörden 3 al a

undes durchaus frag en werden

licher Hande sind, nich

sie als so

ur Anwendung,

stimmte. und zur Geltung bringen möchte, würden vielleicht mehr als die alten Gewohnheiten mit dem gegenwärtigen Stande der Civ slisation in Einklang stehen, und es ist möglich, daß der Gang der Ideen eines Tages die Mächte dahin führt, Verträge zu schließen, welche die Uebel des Krieges zu mildern bezwecken, wie dies 1856 stattgefunden hat. Frankreich würde zuerst einem solchen Uebereinkommen beitreten. So lange aber diese Verträge nicht allgemein angenommen sind, be⸗ finden wir uns im Rechte, wenn wir uns in unseren Operationen zur Ser an die Gewohnheiten halten, welche durch den beständigen Gebrauch bei allen Seemächten sich befestigt baben. Was die Be⸗ handlung der Gefangenen betrifft, so glaubt die , Regierung folgende Bemerkungen machen zu müssen, die durch die

der preußischen und der französischen Reglements über die Behandlung von Kriegsgefangenen gerechtfertigt sind. In Frankreich empfangen die Soldaten und Unteroffiziere der deutschen Heere, abgesehen von den Lebensmittellieferungen, pr.

leuten arbeiten, wobei sie pr. Tag etwa 40 Cts. verdienen.

dienstpflichtig machen, sobald er sich auf Bundesgebiet befindet. Wen⸗ det man sich an die alten Ordonnanzen, so findet man dort, daß es immer eingeschärft worden ist, »alle Gefangenen sammt dre Prise herbeizusch affen Ord von 1400 Art. 4 pon 1543 Art. 20, von 1584 Ärt. 33). Die Ordonnanzen vom 15. Mäcz 1784, vom 5. Mai 1756 vom 4 Ostober 1760 uad die Verfügung vom 2. Pegirial XI. han- deln von verschiedenen Beßimmungen »in Bezug auf die zu e , nen gemachten Mannschaften von Handelsschiffen⸗ und namentl! von der Auswechslung. Alle bein Beginne der letzten Kriege von 1854 und 1859 veröffentlichten Instrultionen schreiben vor, »freizu⸗ lassen die Frauen, Kinder ugd alle dem Waffen⸗ und Schiffsdienste fremden Personen, welche nicht als Kriegsgefangene behandelt werden sollen« und Art 19 der Instrultionen vom 25. Juli 1870 stimmt mit diesen Präcedenzfällen ganz überein.

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Die Regierung der Nationalvertheidigung ist also berechtigt, zu lauben, daß im gegenwärtigen Kriege nichts geschehen ist, was in iesem Punkte nicht mit den Traditionen seit 560 Jahren überein Die Grundfätze, welche die preußische Regierung aufstellt

Vergleichung

Tag 50 Eis. und können bei Privat-

In Deutschland erhalten unsere Soldaten keinen Sold und sie

sind, wie kürzlich Lord Loftus geschrieben hat, genöihigt, »ihre Ehren= zeichen zu verkaufen, um fich kleine Genüsse zu verschaffen, die in ihrer Lage fast zu den Lebensbeduürfnissen gehören, namentlich Tabak. Die im Deuischland befindlichen kriegsgefangenen unteren Offiziere erhalten

Tarlich 1z Turk. rd, Tir, , == ,. ü fis 338 (& en 1. 25 Thilr 6 5 hee ich dagegen zahlen wir den gefangenen Bfftzleren: ih Dirlsons-Generalen 333 Frcs, den Brigade ⸗Generalen 259 Tres den höheren Offizieren 200 Fres, den Subaltern⸗Offizieren 100 Ire. Endlich werden die von ihren Familien an sie eingesandten Hülfs= mittel ihnen stets getreulich ausge liefert. Wie man sieht / versetzen wir unsere Gefangenen in eine ungleich günstigere Lage, als die unserer

Soldaten in Deutschland ist

ie Regierung der Nationalvertheidigung hat übrigens sofort eine , , . ger die besonderen Thatsachen, die ihr vom Kanzler des Korddeuischen Bundes angezeigt worden, angeordnet. Es erhellt aber aus den durch dig zuständigen Behörden mitgetheilten Nach. forschungen, daß die in Moulins internirten Offiziere vollständig auf Ehrenwort frei waren, fie wohnten in den Hotels der Stadt, lebten dort, wie es ihnen gefiel, und erhielten vünktlich den ihrem Range zustehenden Sold, sowie die Hülfsmittel! die ihnen von Deutschland zugeschickt wurden. Nur als mehrere derselhen die Unüberlegtheit begangen hatten, mehreren Mobilgarden ein Essen mit Champagner anzubieten und sie ihrer Pflicht zu entfremden, erfolgte eine große Gereiztheit bei den Bervohnern der Stadt, und. man mußte sie nach Clermont Ferrand versezen, wo sie jetz: noch woh⸗ nen. Die Bevölkerung behandelt sie mit Artigkeit⸗/ und dies ist so wahr, daß sie an den Maitre der Stadt ein Schreiben geri svotin sie ihren Dank aussprechen und daß sie auf ten Wunsch die der gegenwärtigen Note beige- fügten nei haben, worin sie die Zuvorkommen⸗ n rühmen, die ihnen von Seiten der Be⸗ sen wurden. Unter den Unterzeichnern ewers, Rg und von Schmet er Weise mißhandelt nam⸗ lins internirten Offizieren vor mehreren Wochen ellier gebracht, wo er Auf die Bitte seiner eister des Herault angewiesen, der Rückzablung dieser 8 übrigens unverzüglich ifel berechtigt, sich über das folgt wurde. wlderleglich die Unrichtig y,. a . ete, glau e Regierung deut he n zu dürfen daß der Herr Graf von Bismarck seine Beschwerden grundlos waren und daß sc*h ißbraucht worden ( ür das Ministerium

irs/ 28. Oltober 1879. ie. die Briefe und Erklärungen der kriegsgefan

bemerkt i sow, die Graf Bisma emacht hatte. ichfall

i ar Rorddeutschland / dessen 75 tritt 6 fur die Land ⸗˖ und See Armee

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