1870 / 388 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Auf eine Entgegnung des Abg. Lasker: Meine Herren! Diese Frage ist bei den Verhandlungen, auf denen die Verträge beruhen, nicht erörtert worden. Man ist bei diesem Stillschweigen wohl davon ausgegangen, daß dem Gläubiger gegen— über das Rechtssubekt, welches tontrahirt hat, sich nicht durch einen Akt nr freien Willens auflösen kann. erner: .

Ich glaube, die Einwendung des Herrn Abgeordneten erledigt sich einfach durch den Inhalt des Protofolls vom 15. November 1876. Es ist in diesem Protokolle ausdrücklich gesagt, daß die Verfassung mit dem 1. Januar 1871 in Wirksamkeit treten soll, nicht früher. Es . also die beiden Tage, von denen er spricht, absolut zusammen.

erner: ö

Meine Herren! Eine authentische Interpretation kann ich hier nicht geben; ich kann nur sagen, daß ich unter dieser ⸗Zustimmung nichts anders verstanden habe, als die Zustimmung im Bundesrathe, und daß mir bisher eine entgegenstehende Auffassung nicht bekannt geworden ist.

Auf, die Anfrage des Abg. Frhrn. zur Rabenau:

Ich bin in der Lage, den Antrag des hessischen Herrn Abgeordneten sofort zu beantworten. Es ist bei der Verhandlung über die vor— liegende Verfassung die Frage der hessischen Militärkonvention, der Behandlung des hessischen Kontingents von vęernherein in Erwägung gezogen. Der Großherzoglich hessischen Regierung würde es erwünscht gewesen sein, das ganze Kontingent gleich vom 1. Januar nächsten Jahres an auf den Bundesetat, in die Verwaltung des Bundes Über= gehen zu lassen; indessen dem standen etatsmäßige Schwierigkeiten entgegen. Es ist festgestellt zwischen dem Präsidium und der hessischen Regierung als eine natürliche Konsequenz aus der Verfassung, daß vom 1. Januar 1872 ab das gesammte hessische Kontingent in den Etat und die k des Bundesheeres eintritt, daß natur nothwendig sich hieran eine Aenderung der hessischen Militärkonvention knüpfen muf und daß über diese nothwendige Aenderung im Laufe des nächsten Jahres verhandelt werden soll.

Der Königlich sächsische Bundesbevollmächtigte, Geheime Regierungs Rath Schmalz entgegnete dem Abgeordneten Bebel: Der Herr Abg. Bebel hat Anlaß genommen, bei der heutigen Debatte zurückzukommen guf einen vor mehreren Tagen in diesem Hause verhandelten Gegenstand, und hat insbesondere dabei die Be— hauptung aufgestelit, daß der von dem Königlich sächsischen Staats. Minister Freiherrn von Friesen damals citirte Paragraph des Ver- einsgesetzes im Königreich Sachsen nur von Versammlungen unter freiem Himmel handele, daß also mit der darin enthaltenen Ermäch⸗ tigung, eine Versammlung der Art, wie sie durch ein Verbot der sächsischen Regierung vom 21. September d. J. getroffen worden ist, nicht habe gemroffen werden können. Ich kann mich zur Widerlegung darauf beschränken, den entsprechenden Paragraphen des Gesetzes zu verlesen, er lautet: »Bei dringender Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit können Versammlungen sowie öffentliche Auf- und Um— züge und Festlichkeiten verboten werden.“

Sie sehen, meine Herren, es ist hier zuerst von Versammlungen ganz generell gesprochen, und nur weiterhin ist dann von 6ffent— lichen Umzügen und Festlichkeiten die Rede. Ich bin der Meinung, daß damit der Einwand des Herr Abg. Bebel widerlegt fei.

Der Großherzoglich hessische Bundes bevollmächtigte, Geheime Legations⸗Rath Hofniann, erklärte in der Diskusston über den Antrag des Grafen zu Solms in Betreff der mit Hessen abgeschlossenen Militär⸗Konvention: .

Ich haͤtte gewünscht, daß der Herr Abg. zur Rabenau in einem Augenblick, wo die hessischen Truppen vor dem Feinde stehen, nicht in die ser Weise über eine Anstalt sich ausgelassen hätte, die aller⸗ dings vorübergehend bis zu einem gewissen bestimmten Zeitpunkte in der hessischen Diviston noch besteht. Der Grund warum seiner Zeit bei Abschluß der Militärkonvention hessischer Seits Werth darauf gelegt wurde, in beschränkter Weise und bis zu einem be— stimmten Zeitpunkte die Stellvertretung beizubehalten, war ledig— lich der Wunsch, der hessischen Militär Verwaltung, den Stand der Unteroffiziere in der Weise tüchtig zu erhalten, wie es damals in Hessen der Fall war. Der größte Theil, wenn nicht alle Unteroffiziere der hessischen Division, bestanden aus sogenannten Ein= stehern, und mit einem plötzlichen Uebergange zu dem System der allgemeinen persönlichen Wehrpflicht fürchtete die hessische Militär- verwaltung, in dieser Beziehung eine empfindliche Lücke entstehen zu sehen. Es wurde deshalb damals die Stellvertrelung in beschränkter Weise noch fünf Jahre lang aufrecht erhalten. Es versteht sich aber ganz von selbst, daß auch dieser Punkt einen Gegenstand der Verein— barungen bilden wird, die vorbehalten sind und die getroffen werden müssen, um das hessische Militärwesen mit der neuen Bundes— verfassung in Einklang zu bringen.

Ferner: J

Ich glaube, daß die jetzige Aeußerung des Herrn Abgeordneten zur Rabenau den Wunsch, den ich zuerst ausgesprochen hatte, nur noch mehr rechtfertigt. Was den letzten Punkt betrifft, fo erlaube ich mir einfach zu bemerken daß das dermalige hessische Militärbudget auf dem Normalsatz von 225 Thalern pro Kopf des Kontingents be— ruht. Wenn der Abgeordnete Wehrenpfennig einen Widerspruch zwi—⸗ schen der hessischen Militärkonvention und der KRundesver— fassung entdeckt hat, so muß ich vor allen Dingen bedauern, daß diese Entdeckung etwas sehr spät kommt, nämlich in einem Zeitpunkt, wo die Norddeutsche Bundesverfassung im Begriff ist, ihre Wirksam⸗ keit zu beschließen und einer neuen deutschen Verfassung Platz zu machen, und zugleich zu einer Zeit, wo auch die hessische

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den Herrn Abgeordneten Wehrenpfennig darüber vollständig be— ruhigen, daß mit jener Bestimmung der hessischen Militär⸗Konvention der Bundes verfassung kein Abbruch geschehen ist und zwar aus dem einfachen Grunde, weil in Beziehung auf das oberhessische, d. h. das Bundes-Kontingent, für welches ja allein die Bundes verfassung maßgebend war, die Stellvertretung überhaupt nicht Platz gegriffen hat: es müßte denn sein, daß der Abg. Wehrenpfennig behaupten könnte, daß mehr als 3 aller hessischen Soldaten aus Elnstehern be—⸗ ö das wird er niemals behaupten können. ; erner: Ich bedaure sehr, daß ich die hohe Versammlung in so vorge— rückter Stunde noch aufhalten muß; da mir aber eine Unrichtigkeit vorgeworfen ist, so erwidere ich dem Herrn Abg. zur Rabenau, daß der Satz von 225 Thaler auch nach der Norddeutschen Bundes ver fassung nur die Norm für das Ordinarium ist, und daß das hessische Kriegs ⸗Ministerium selbstverständlich und zu seinem eigenen Bedauern nicht im Stande war, auch die außerordentlichen Ausgaben von diesen 225 Thalern zu bestreiten, . nicht die Ausgaben für die erste Einrichtung, die absolut nicht in diefen 25 Thalern begriffen sein konnten, Schließlich:

Nochmals mein aufrichtigstes Bedauern, genöthigt bin, auch darauf zu erwidern, das oberhessische Kontingent ist faktisch gar nicht ausgeschieden, sondern es bildet nur eine ideelle Quote der ganzen hessischen Division, und ich kann behaupten, daf, so lange nicht mehr als zwei Drittel der ganzen hessischen Division Stellvertreter sind, der Bundesverfassung volständig genügt wird. Denn, meine Herren, die militärische Freizügigkeit bewirkt, daß Sie nicht sagen können, dieser oder jener einzelne Soldat gehöre zum Bundeskontingent. . .

Meine Herren, ich bin wahrhaft peinlich davon berührt, daß der Eintritt Hessens in den deutschen Bund zuletzt noch mit dem Miß klange begrüßt worden ist, den wir soeben gehört haben. Ich habe gehofft, daß ich namentlich dem Herrn Abg. zur Rabenau im Gefühle der Befriedigung über den jetzigen Anschluß begegnen würde, und ich möchte diese unerquickliche Scene zu einem versöhnlichen Ende bringen, indem ich schließlich der Heffnung Ausdruck gebe, daß wir im neuen Jahre und im neuen Deutschen Bunde oder Reiche eine solche hessische

meine Herren, daß ich

VPolemit aus ditsem Hohen Hause fur immer verschwinden lassen!

Landtags⸗Angelegenheiten.

Im 7. Königsberger Wahltezirk, Kreise Osterode Neidenburg, ist für den Ritterguisbestger von Livonius, welcher abgelehnt hat, der Landrath von Brandt in Osterode mit 126 gegen 94 Stimmen, welche Negenborn Schloß Gildenburg erhalten hat, und im 4. Cölner Wahl⸗ bezirk, Sieg⸗Mühlheim Wipperfürth, ist für den Regierungs Rath Arndts, welcher dort abgelehnt hat, der Landrath z. D. Freiherr Feliz von Los mit 173 gegen 111 Stimmen, welche der Appellations—

ihrer

gerichts Vize Präsident Dr. von Rönne erhalten hat, zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt worden.

Die Nr. 49 der »Annalen der Landwirthschaft in den Königl. preußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Abmeffungen der Mautr— und Dachziegel. Kooperative Vereine in England. Ueber die Ver⸗ wendung des basisch phosphorsauren Kalkes bei der Aufzucht von Viech; von Dr. Wilhelm Cohn,. Eine neue Kartoffelaushebe⸗Maschine von Dr. E. Perels. Die Besteuerung der Candwirthschaft in Frankreich. Aus dem Generalberichte über die franzoͤsische Ackerbau ⸗Enquõte. Fortsetzung. Berichte und Korrespondenzen: Aus den Regierungsbezirken Gumbinnen, Danzig und Bromberg. Literatur: entzel und v. Lengerke's verbesserter landwirthschaftlicher Hülfs, und Schreibtalender auf das Jahr 1871. Notizen: Stand der Rinderpest in den deutschen Ländern links des Rheines. Jlusbruch der Rinderpest im Kreise Inowraclaw. Aufhebung der Verkehrs beschränkungen in Lauenburg. Aufhebung der Verkehrs beschränkungen in Mecklenburg ⸗Schwerin. Eingang einer Sammlung aus Ostindlen für das landwirthschaftliche Museum. Bestrafung der Flachsarbeit bei Licht. Jubelfest der Kaiserlich russischen Akademie zu Moskau. Acker bauschule zu, Lüdinghausen. Das landwirihschaftliche Foribil⸗ dungswesen in Württemberg 1869/70. Ernteergebnisse des Jahres 1870 in Baden. Berichtigung. Hypothekenbericht der preuß. Boden kredit, Aktienbank in Berlin, Jachmann ⸗Spielhagen. Marktberichte. Stärkepreise. Viehpreise.

Kunst und Wissenschaft. Tagebuch des deutsch-franzoͤsischen Krieges 1870. Unter diesem Titel giebt Dr. Georg Hirth im Verein mit Pr. an n, von Gosen, (Berlin, 1870, Kommisstonsverlag von Silke und van Muyden) ein Sammelwerk heraus, welches, dem Prospekt zufolge, nicht nur den aus dem Felde heimkehrenden Kriegern die während Abwesenheit in der Heimath erschienenen AÄAufzesch2 nungen, sondern auch zur Benutzung für den Geschichts⸗ forscher alle wichtigeren, während der Kriegführung selbst flüssig gewordenen Quellen sammeln soll. Den Inhalt des Tage⸗ buchs bilden mithin die auf den Krieg und den Friedensschluß bezuͤg⸗ lichen diplomatischen Aktenstücke und Berichte über die politischen Transaktionen in den kriegführenden wie in den neutralen Staaten, Berichte über die Sitzungen des Reichstages in Berlin, der Kammern in München, Stuttgart, Darmstadt, des gesetzgebenden Körpers und des Senais in Parle, des englischen und italienischen Parlaments 2c, über öffentliche Kundgebungen und die Stimmung der Bevölkerungen; sämmtliche von deutscher und französischer Seite gegebene offizielle

Militärkonvention ihrem Ende entgegengeht. Ich kann aber

Kriegsberichte, ferner in weitestem Umfange die wichtigeren Kriegs⸗

Wilhelmine Perschk⸗ zu Vetschau, Inhaberin Handelsfrau Perschk,

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te in der deutschen französischen, englischen und österreichischen 3 charakteristische Schilderungen des Lebens auf den Märschen, im Lager und den Läzareihen, Feldpostbriefe von Offizieren und Sol- baten, Berichte über die freiwillige Vereinsthätigkeit, ferner die besseren Gedichte; hervorragende Urtheile über die allgemeine Lage, über die Bedingungen . k über die zukünftige politische Ge—⸗

Deutschlands u. s. w.

sialth —ᷣ im Werke ist dem Stoff entsprechend chrono⸗ logisch. Das vorliegende J. Heft reicht bis zum 16. Juli. ;

Die Entwickelung der deutschen Verhältnisse hat einen kleinen Deutschen RKeichskalend er hervorgerufen, der auf das Jahr 1871,

im ersten Jahrgange, (Dresden, Schulbuchhandlung) erschienen ist. Neben dem Kalendarium enthält derselbe eine Kriegschronif des Jahres 1870, dann unter dem Titel »die Helden des ,, chen Krieges von 1870, deren Leben und Großthaten in kurzen Um geschlldert von Dr. Oskar Liebela, kurze Biographien Sr. Majestät des Königs, Ihrer Königlichen Hoheiten der Kronprinzen von Preußen und Sachsen, und des Prinzen Friedrich Carl, der Grafen von Bismarck und von Moltke, sowie des Generals von Roon. Auch für Unterhaltung ist durch eine kleine Novelle und durch »Feldzugsplau⸗ dereien im Kalender gesorgt. ;

mrissen

Oeffentlicher Anzeiger.

HHandels⸗Register.

Handels⸗Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. In unser Firmenregister ist Nr. 6086 die Firma: L ,. J Zwei ied rlassung zu ihrem Hauptsitze zu Leipzig und mit einer Zweigniede . 6 z ö. Inhaber der Kaufmann Max Blumann zu Leipzig (hiesiges Geschäftslokal: Spandauerstraße Nr. 56) heute ein⸗ agen worden. . ö. 9M das gedachte Handelsgeschäft ist dem Max Freudenberg hier Prokura erthellt, und ist dieselbe in unser Prokurenregister unter Nr. 1660 heute eingetragen. Die Handelsgesellschaft W. L. Cahnheim zu Berlin hat für ihr hierselbst unter der Firma; W. L. Cahnheim . . (Nr. 142 des Gesellschaftsregisters) bestehendes Handelsgeschäft dem ranz Heinrich Ludwig Engelmann hier Prokura ertheilt und ist die⸗ i. in unser Prokurenregister unter Nr. 1661 heute eingetragen.

Die dem Julius Otto Meysel von der Handelsgesellschaft in

irma: d Albert Meysel & Co. ertheilte Prokura ist zurückgenommen und sub Nr. 1605 des Pro— kurenregisters gelöscht worden. Berlin, den 6. Dezember 1870. . Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

n unser Handelsfirmenregister ist zufolge Verfügung vom

5. d . unter Nummer 222 die Firma O. Schmall zu

orst i. L. (Materialwaaren ˖ Geschäft), und als deren Inhaberin die

6. Kaufmann Carl Schmall, Ottilie, geb. Kreuz, zu Forst

eingetragen worden, welche Letztere ihren genannten Ehemann zum

Prokuristen bestellt hat, was unter Nummer 25 des Prokuten⸗ registers heut vermerkt ist.

den 6. Dezember 1870. 986 Ren n Kreisgerichts ˖ Deputation.

* unser Handels - Gesellschafts Negister ist unter Nr. S am 30.

vember 1870 eingetragen: Firma J. Aron zu Königsberg N / M. öscr Aron und Leonor Aron zu Königsberg NM. sind die all⸗ einigen Inhaber dieser am 1. Dezember 1870 in Thätigkeit getretenen offenen Gefellschaft, jeder von beiden Inhabern ist zur Vertretung der

t befugt. . 6, M. den 30. November 1870. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Königliches Kreisgericht Lübben. Die unter Nr. 121 unseres Firmenregisters eingetragene Firma

ilhelmine, geborne Daniel daselbst, ist erloschen und zufolge Ver- ö 1 Dezember 1870 an demselben Tage geloͤscht.

ie Bearbeltung der auf die Führung des Handelsregisters he zan dr Geschäfte 6 hiesigen Gerichte wird auch im Jahre 1871 durch den Gerichts ⸗Rath Rhode und Gerichts- Sekretär Feierabend erfolgen, die Bearbeitung der auf das Genossenschaftsregister bezüg- lichen Geschäfte ist dem Gerichts-Rath Hilbert und Sekretär Feier. abend übertragen. Eintragungen in das Handelsregister werden pro 1871 durch den Preußischen Staats Anzeiger und den öffentlichen Anzeiger des Amtsblattes der Regierung zu Königsberg, die Eintra⸗ gungen in das Genossenschafteregister durch den öffentlichen Anzeiger bes Königsberger Regierungs-⸗Amtsblattes und die Königsberger Har— tungsche Zeitung veröffentlicht werden,

Rastenburg, den 1. Dezember 1870. Königliche Kreisgerichts⸗ Deputation.

unserm Firmenregister sind unter Nr; 351 1 9 n n Eduard Hein zu Tilsit. Ort der Niederlassung: Tilsit. Firma ö 6 Hein, Nr. ö. , Kaufmann Johann Keckstadt zu Tilsit. Ort der . Tilsit. irma: »J. Keckstadt⸗ ö zufolge , . vom 5. Dezember 1870 am 5. dess. Mts. und

Jahres eingetragen.

Für das Kalenderjahr 18371 werden die auf die Führung unseres

Handels und Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte von

em Königlichen Kreisrichter von Guretzky⸗Cornitz unter Mitwirkung

. Kreisgerichts Sekretärs Dallwitz bearbeitet; und die vorgeschriebenen Bekanntmachungen durch den Königlich Preußischen Staats Anzeiger zu Berlin, sowie durch den Anzeiger des Amtsblatts der Königlichen Regierung zu Marienwerder veröffentlicht werden. Deutsch⸗Erone, den 2. Dezember 1870. Königliches Kreisgericht.

Zu den nach Artikel 13 des allgemeinen deutschen Handelsgesetz, buchs und §. 4 des Gesetzes vom 27. März 1867, betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs: und Wirthschafts - Genossen⸗ schaften, vorgeschrlebenen Bekanntmachungen der Eintragungen in das hiesige Handels: und Genossenschaftsregister sind für das nächste Jahr 1871 folgende Blätter bestimmt worden: I) der öffentliche An zeiger des Amisblatts der Königlichen Regierung zu Danzig, 2) der Preußische Staats Anzeiger zu Berlin. Elbing, den 2. Dezember 1870. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

ür das Jahr 1871 ist zur Bekanntmachung der Eintragungen in dn von . zu führenden Handels resp. Genossenschaftsregister a) die Bromberger Zeitung, b) die Ostsee - Zeitung, J. der Preußische Staats -Anzeiger bestimmt und zum Richter für die auf Führung des Genossenschafts- und Handelsregisters bezüglichen Geschäfte der Kreisgerichts - Rath Kienitz und als Sekretär der Bureau-⸗-Assistent Pfau ernannt. Der richterliche Kommissarius ist jeden Dienstag und Freitag, Vormittags von 10 bis 12 Uhr im Geschäftslokal Nr. 38 anwesend. . 4

Bromberg, den 1. Dezember 1870. Königliches Kreisgericht.

In unserem Firmenregister ist ad Nr. 85 das Erlöschen der Firma Oswald Peirick und in unserem Prokurenregister ad Nr. 7 das Erlöschen der von dem Kaufmann Oswald Petrick dem Adolph Petrick ertheilt gewesenen Prokura zufolge Verfügung vom heutigen Tage eingetragen. . . Neurode, den 28. November 1870. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

n unserem Firmenregister ist die unter Nr. 297 eingetragene ie Firma ir ere, Buchhandlung Inhaberin das Fräu⸗ lein Marie Wiedemann hierselbst und in unserem Prokurenxregister die bezüglich der vorbezeichneten . unter Nr. 17 eingetragene Prokura des Otto Wiedemann hierselbst heut gelöscht worden.

Ratibor, den 30. November 1870.

Königliches Kreisgericht.

Die Führung des Handels und Genossenschaftsregisters, sowie die . ö. . zusammenhängenden Geschäfte, ist für das Geschäftsjahr 1371᷑ dem Herrn Gerichts, -Assessor Weber, als Richter, dem Herrn Kalkulator Busse, als Sekretär, übertragen worden und werden Anträge auf Eintragung in das Handels und das Henossen⸗ schaftsregister an hiesiger Gerichtsstelle an jedem Mittwoch, zwischen 10 bis 12 Uhr, und bei den Kreisgerichts⸗Kommissionen zu Calbe a. M., Clötze und Oebisfelde zu der von dort aus zu be— stimmenden Zeit aufgenommen. Die Bekanntmachungen der Ein tragungen erfolgen durch den Preußischen Staats . Anzeiger, die Magde= burgische Zeitung, die Berliner Börsen Zeitung und den hiesigen Kreis⸗ Anzeiger. Gardelegen, den 3. Dezember 1870.

Königliches Kreisgericht.

Die Eintragungen in unser Handels- und Genossenschaftsregister werden 3 des Jahres 1871 im Preußischen Staats - Anzeiger, in der Berliner Boͤrsenzeitung, in der Magdeburgischen Zeitung und beziehungsweise in den öffentlichen Anzeigern zu den Amts blättern der Königlichen Regierungen zu Magdeburg und Merseburg, im Wochenblatte für die Stadt Quedlinburg und im Hallerschen Anzeiger für die landräthlichen Kreise Aschersleben, Calbe 9. S. und Mansfeld veröffentlicht werden. Die auf die Führung sich beziehenden Geschäfte werden durch den Kreisgerichts - Direttor Geheimen Justiz Rath Dr. Meißner und von dem Kanzlei⸗-Direktor Fricke als Sekretär bearbeitet.

Quedlinburg, den 1. Dezember 1870. Koöoͤnigliches Kreisgericht.

Fol. 303. Firma: Robert Levin in Göttingen, Inhaber:

aufmann Robert Levin in Göttingen. 2 gerne. den 30. November 1870.

J. Abtheilung.

ilsit, den 5. Dezember 1870. ö . Kreisgericht. J. Abtheilung.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.