1870 / 390 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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bis jetzt zur Einlösung bei der Abloͤsungskasse Verwaltung noch nicht

präsentirt worden sind, und es werden daher die Inhaber derselben zu deren Einlösung mit dem Bemerken aufgefordert, daß die Ver⸗ zinsung dieser Schuldbriefe bereits aufgehört hat.

Endlich wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die am 1. November 1866 fällig gewordenen Zinsabschnitte (II. 5.) zu den Fientenbriefen Litt. E. Nr. 291, Litt. C. Nr. 971 und Litt. F. Rr. 6165 und Olis bis jetzt zur Einlösung nicht präsentirt worden find und daher wegen Ablaufs der vierjährigen Frist nunmehr ihre Gültigkeit verloren haben.

Gotha, am 17. November 1870. .

Herzoglich Sächsisches Staats ⸗Ministerium. In Vertretung. L. Braun.

Isbdʒ Bekanntm ach un g. . u unsern Stadt Obligationen und zwar Ser. Il. Litt. B. wer- den die neuen Zins. Coupons Ser. 3 Nr. J bis 12 nebst Talons durch unsere Kämmerei ⸗Kasse in den gewöhnlichen Kassenstunden von jetzt ab ausgereicht.

Zur Erlangung derselben sind die Talons der abgelaufenen Serie mit einem nach den Nummern geordneten Verzeichnisse einzureichen, worauf die Ausgabe sofort erfolgt.

Magdeburg, den 18. November 1870.

Der Magistrat der Stadt Magdeburg.

Hasselbach.

Oberschlesische Eisenbahn. ls 728) n ee

Die Einlösung der am ]. Januar I8 fälligen, sowie der früher

fällig gewesenen, aber noch nicht verfallenen Zinscoupons: J. n den Stamm ⸗Aktien Littr. A. B. CG. und den Prioritäts-⸗ lktien resp. Obligationen Littr. A. B. C. D. G. H. und Emission von 1869 der Oberschlesischen Eisenbahn, II. zu den Prioritäts⸗Obligatlonen der Wilhelms und Neisse ⸗Brieger isenbahn, sowie III. zu den Stamm ˖⸗ Aktien der Stargard ⸗Posener Eisenbahn findet statt in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage 1) in Breslau und Ratibor bei unseren Hauptkassen vom 2. Januar k. J. ab täglich, 2 vom 2. bis JI5. Janügr k. J. a) in Berlin bei der Kasse der Disconto-⸗-Geselischaft, bz in Stettin bei dem Bankhause S. Abel jun, c in Leipzig bei dem Bankhause Frege C Comp.) ch in Frankfurt a / M. bei dem Bankhause M. A. v. Roth⸗ schild C Söhne, e) in Bremen bei dem Bankhause J. Schultze CS Wolde, f5 in Hamburg bei der Norddeutschen Bank, g) in Eöln a / Kh. bei dem A. Schaaffhausenschen Bankverein, b) in Darmstadt bei der Bank für Handel und Industrie / ij in Stuttgart bei den Herren Plflaum & Comp. und k in München bei der Bayerischen Vereinsbank.

Die Jinscoupons sind mit einem vom Präsentanten oder Be— sitzer unterschriebenen, nach Kategorieen der Aktien resp. Obligationen geordneten, die Stückzahl und den Geldbetrag angebenden Verzeichnisse zur Realisirung zu bringen.

Schriftwechsel und Geldsendungen finden nicht statt.

Breslau, den 6. Dezember 18700. Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn.

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für Deuischland in Gotha.

Nach einem vom Vorstande dieser Anstalt gefaßten Beschlusse wird im Jahre 1871 der Ueberschuß des Versicherungs jahres 1866567 an die betreffenden Banktheilhaber zurückgegeben werden. Derselbe beträgt 6248419 Thlr. 19 Sgr, preuß. Courant und entspricht mit Rücksichtnahme auf die daran Theil habende Prämiensumme von 18377793 Thlr. 2 Sgr. . .

. rozent.

Diese Dividende wird auf die im Jahre 1866 für lebensläng liche und Leber lebens. Versicherungen eingezahlten Prämien ge= währt, und zwar dergestalt, daß dieselbe bei noch bestehenden Ver= sicherungen an der nächsten Prämie abgerechnet, auf die erloschenen aber vom 2. Januar 1871 ab baar gewährt wird.

Ueber diẽ auf erloschene Versicherungen fallenden Beträge so weit dafür Dividendenscheine (Fromessen) für 1866 ausgegeben sind werden bei den AÄgenten der Bank Verzeichnisse niedergelegt, Die

nhaber dieser Scheine haben dieseiben binnen zwei Jahren, also spä⸗ estens bis 8. Dezember 1872 bei der Kasse der Bank quittirt ein- zureichen und die Beträge in Empfang zu nehmen. ö.

Zugleich ergeht an Diejenigen, welche auf Prämien aus 1865 noch Dividenden zu beziehen haben, die wiederholte Aufforderung, die betreffenden Scheine spätestens bis zum 8. Bezember 1871 zur

ö, . der Lebens- Versicherungsbank

,. der Zahlung einzureichen, widrigenfalls sie ihre Ansprüche eilieren. Gotha, ain 8. Dezember 1870. Das Bureau der Lebens ⸗Versicherungsbank. G. Hopf. T. Rüffer. d Graf von Keller.

666 Oberschlesische Eisen bahn. er Buchhalter Mar Samosch hierselbst hat die Umschreibung der in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegiit vom 4. September 1868, Ges. - Samml. pro 1868, S. S30 emittirten Prioritäts Obligation der Bberschlesischen Eisenbahngesellschaft Lit. H. (Cosen Thorn Brom. berg) Nr. 19,095 über 100 Thlr. preuß. Courant bei uns beantragt, well dieselbe in Folge Abreißens eines demnächst wieder angehefteten Stückes, auf welchem sich der nachstehende, angeblich von ihm selbst geschriebene Vermerk: »Außer Cours gesetzt! Breslau, den 8. März an Max Samosch befindet, zum Umlauf unbrauchbar gewor. en ist. q

Jeder, der an der bezeichneten Prioritäts Obligation irgend ein Anrecht zu haben vermeint, wird hierdurch aufgefordert, dasselbe inner- halb der nächsten sechs Monate und spätestens bis zum 25. Juni k. Is. bei uns schriftlich anzuzeigen, widrigenfalls die Kassation der Priori- täts⸗Obligation erfolgen und der Antragsteller statt derselben eine neue coursfähige erhalten wird. .

Breslau, den 30. November 1870.

Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn.

Verschiedene Bekanntmachungen. Berichtig un

. Saal-Unstrut-Eisenbahn. In unserer Bekanntmachung vom 4. d. Mts. ist insofern ein Schreibfehler untergelaufen, als darin Montag den 30. d. Mts. angegeben worden ist, während es heißen muß: Freitag, den 30. d. Mts. Cölleda, am 7. Dezember 1870. Der prov. Verwaltunge⸗Rath der Saal⸗Unstrut Eisenbahn.

Werthvolle Festgeschenke.

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des Norddeutsghen Bundes., Berlin, den 6. Dezember 1870. Königliche Geheime Ober-Hof buchdruckerei (R. V. Decker)

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Auslandes nehmen Sestellun ö sũr 8gerlin die Expedition des Lön* Preußischen Staats / Anzeigers:

A 390.

Berlin, Sonnabend den 10. Dezember, Abends.

1870.

2

Die nächste Nummer des Staats⸗Anzeigers erscheint morgen früh.

Se. Majestät der König haben Allergnädi eruht: Dem Schullehrer Friemel zu ir me fg 3 Habelschwerdt, und dem Polizeidiener Polaczek zu Polnisch Wartenberg das Allgemeine Ehrenzeichen, und „Dem praktischen Arzt Dr. F errgri zu Lichtenau im Kreise Büren den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der praktische Arzt Dr. Kribben zu Aachen ist zum Kreis Wundarzt des Landkreises Cöln . .

Ministerium des Innern.

Bekanntmachung. ug auf die Allerhöchste Verordnung vom 4. De— durch welche die beiden Häuser des Landtages e, das Herrenhaus und das Haus der Abgeord⸗ neten, auf den 14. Dezember d. J. in die Haupt und Residenz⸗ stadt Berlin zusammenberufen worden sind, mache ich hier⸗ durch bekannt, daß die besondere Benachrichtigung über den Zeit der Eröffnungs⸗Sitzung in dem

Herrenhauses und in dem Buregu des 9)

ten am 13. Dezember in den Stunden von 8 Uhr früh bis 8 Uhr Abends und am 14. Dezember in den Morgenstunden

offen liegen wird. In diesen Bureaus werden auch die Legiti⸗

mationskarten zu der Eröffnungs-⸗Sitzung ausgegeben und alle sonst erforderlichen Mittheilungen in Bezug auf dieselbe ge⸗ macht werden. Berlin, den 9. Dezember 1870. Der Minister des Innern. Graf zu Eulenburg.

Nichtamtliches.

. Preußen. Berlin, 10. Dezember. Ihre Maj jestät die Königin wohnte gestern der Sitzung des Deutschen Cen⸗ tralkomites bei und . die Baracken auf dem Tempel⸗ hofer Felde. Ihre Majestät dinirte bei Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin 3.

Im Verlaufe der gestrigen Sitzung beendete der k des Norddeutischen Bun des die dritte Be—⸗ rathung über die Verträge mit den süddeutschen Staaten. An der Diskusston betheiligten sich noch die Abgg. von Blanken⸗ burg, Dr. Künzer, Mende, von Mallinckrodt und von Bennigsen. Die Verträge mit den Großherzogthümern Baden und Hessen, sowie mit dem Königreich Württemberg wurden unver⸗ aͤndert mit allen gegen etwa 5 Stimmen genehmigt.

3 dem Schlußprotokoll vom 253. November er., betreffend den Beitritt Bayerns zur Verfassung des Deutschen Bundes, , von dem Abg. v. Blankenburg folgender Abänderungs⸗ Antrag:

Der Reichstag wolle beschließen: die in zweiter Lesung abge⸗ lehnte Rr. 11 des Schluß -Protokolles in folgender Fassung wieder herzustellen: Von Seite des Koͤniglich mel ; Bevollmächtigten wurde anerkannt, daß unter der Gesetzgebungsbefugniß des Bundes

über Staatsbürgerrecht nur das Recht verstanden werden solle, die Bundes und Stgatsangehsrigkeit zu regeln und den Grundsatz der 6 6 Gleichberechtigung aller Konfessionen durchzuführen, daß

164 er

olle, unter welchen

egislative nicht auf die Frage erstrecken zelchen Vorausetzungen Jemand zur Ausübung poli—⸗ tischer Rechte in einem einzelnen Staate befugt sei.

Bureau des uses der Abgeordne .

6 worden, welcher vom Reichstage angenommen Der Vertrag über den Beitritt Bayerns zur Verfassung ö . . in 9 cher mi egen timmen igt. 2 ö 6 . J genehmigt Die heutige ) Plenarsitzung des Reichstages des Norxd deutschen Bundes wurde vom . Dr. Simson um 12 Uhr eröffnet. Von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Nord⸗ deutschen Bundes waren anwesend: der Staats ⸗Minister und Präsident des Bundeskanzler⸗Amts Delbrück, der Präsident des Bundes ⸗Ober⸗Handelsgerichts Dr. Pape, der Königlich sächsische Geheime Regierungs-RKath Schmalz, der Großherzoglich hessische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Ge- heime Legations⸗Rath Hofmann, der Großherzoglich niecklen⸗ burg⸗schwerinsche außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staats ⸗Minister von Bülow, der Großherzoglich sachsen · weimar⸗eisenachsche Geheime Staatsrath Dr. Stichling, der Herzoglich sachsen - altenburgische Stacts - Minister von Gerstenberg. Zech, der Herzoglich sachsen⸗eoburg⸗gothaische Staats Minister, Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Seebach, der ürstlich reußische j. C) Staats ⸗Minister von Harbou, der ürgermeister der freien und Hansestadt Hamburg Dr. jur. Kirchenpauer, der Großherzoglich oldenhurgische Staats- Minister von Nössing, der Herzoglich braunschweig⸗lüneburgische Minister resident Geheimrath Mr. von Liebe, der Senator der freien ansestadt Bremen Gildemeister und der Ministerial⸗Direktor, irkliche Geheime Legations⸗Rath von Philipsborn.

Nach kurzen geschäftlichen Mittheilungen des Präsidenten Dr. Simson trat der K in die k 6 Den ersten Gegenstand derselhen bildete die erste und zweite Berathung über die Vorlage des Bundesrathes des Norddeut⸗ shen n n 9 z m Eingange der Bundesverfassung ist an Stelle der Worte: Dieser Bund wird den Namen Deutscher Bund führen, zu setzen: Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich füh⸗ ren. Y) Der erste Absatz des Artikels 11 der Bundesverfassun erhält nachstehende Fafsung: Das Präsidium des Bundes 6 dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu ver treten, im Ramen des Reiches Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden i einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu em⸗ angen. Der Präsident des Bundeskanzler⸗Amtes, Staats⸗Minister deltgs e e e, en eine Herren ur Einleitung der Berathung über die gester von dem Bundesrathe eingebrachten . 2 3 * der Bundesverfassung glaube ich mich auf wenige Worte be⸗ . . . 5 lch er thatsächliche Hergang, welcher zu diesen Vorschlägen gefü hat, ist bekannt. Er nimmt seinen fir ih un in n en def i Majestät des Königs von Bayein an Se. Majestät den König von Preußen, welches ich in einer früheren Sitzung hier zu verlesen die Ehre gehabt habe. Dem darin von Sr. Majestät dem Könige von Bayern ausgesprochenen Wunsche ist seitdem von sämmtlichen deutschen Fürsten und den Senaten der freien Städte zugestimmt worden. Bei dieser Lage der Sache hielt es der Bundesrath des Norddeutschen Bundes im Ein— verständniß mit den Regierungen der süddentschen Staaten ür 164 die beiden Vunkte, auf welche das Schreiben Sr Majestät ded hnig von Bayern abzielt, an den beiden Stellen der Verfas⸗ sung zum Ausdruck zu bringen, welche dafür die prägnantesten sind: den Begriff »Deutsches Reich« da, wo zuerst pon dem Namen des zwischen den deutschen Staaten geschlossenen Bundes die Rede ist,

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