5144
maligen Ausfall gegen die östlich und nördlich von Belfort gelegenen Batterien unternommen, der jedoch mit Verlust von 40 in die Hände der deutschen Truppen gefallenen Gefangenen abgewiesen wurde. -
Die diesseitigen Batterien waren Anfangs auf einem etwa 3000 Schritte von der Stadt entfernten Hügel placirt, der zwischen den Dörfern Essert und Bavilliers entlangzieht. Von diesem aus kann das kaum vollendete Fort des Barres, das Hornwerk l'Espérance und die Stadtbefestigung erreicht werden, während andere Batterien das provisorisch errichtete feindliche Zeltlager fassen und das Schloß enfiliren können: später nach dem Bau auf der 2. und 3. Parallele wurden die diesseitigen Geschütze näher an die Festung vorgeschoben.
Die Stadt ist ihrerseits zu energischem Aushalten ent⸗ schlossen gewesen und hat der Präfekt von Belfort, Grosseau, in diesem Sinne eine Proklamation erlassen, welche betont, daß die bürgerliche wie die militärische Bevölkerung sich be⸗ mühen werden, in den Stunden der Gefahr und der Aufopfe⸗ rungen mit einander würdig auszuhalten.
— Weiter liegen vom Kriegsschauplatz folgende Nach⸗ richten vor:
Braunschweig, 18. Dezember. (Braunschw. Tageblatt.) Der Herzog empfing heute folgendes Telegramm:
Versailles, 17. Dezember. Euer Hoheit 5. Compagnie Bernewitz nahm gestern im Verein mit anderen Theilen meiner Brigade bei Vendsme eine feindliche Batterie. Auch Batterie Thomae ist wieder rühmlich und deren Verluste verhältniß⸗ mäßig gering.
v. Dirin gshofen, General⸗Major und Brigade⸗Commandeur.
Karlsruhe, 19. Dezember. (W. T. B.)
Ein Extrablatt der »Karlsruher Zeitung« enthält folgendes Telegramm des Generalstabs-Ehefs der badischen Division, von Leschnski, an das Kriegs⸗Ministerium:
General Glümer ging heute mit der 1. und 2. Brigade gegen Nuits vor und traf bedeutende Streitkräfte. Es ent⸗ wickelte sich ein ernstes Gefecht, das mit der Erstürmung des
ahnbofes und der Stadt Nuits endigte. Der Feind zog mit Hane 94 Did fte d ab. Unsere . unh 36 Ran
todt und verwundet; Prinz Wilhelm von Baden ist leicht an der Wange verwundet. Der feindliche Verlust an Offizieren
und Mannschaften sehr bedeutend. Mindestens 300 unverwun⸗ dete Gefangene in unseren Händen.
— Französischerseits sind vom Kriegsschauplatz fol⸗ gende Nachrichten eingegangen:
Bordeaux, 18. Dezember. (W. T. B.) Seitens der Regierung wird mitgetheilt, daß gestern leichte Zusammenstöße mit dem Feinde stattgefunden haben und die Lage des Generals Chanzy noch immer eine günstige sei. Die Nachrichten von einem angeblichen Siege der Garibaldianer sowie von der Räumung Dijons seitens der Preußen werden offiziell als un⸗ wahr bezeichnet.
. — Wie dem »Echo du parlement« aus Lille geschrieben wird, hat der dortige Präfekt eine Untersuchung angeordnet, um diejenigen Personen zu entdecken, welche falsche Gerüchte von angeblichen Siegen der Franzosen ausstreuten. — Der Präfelt von Marseille hat angeordnet, daß alle diejenigen zum Kriegsdienst verpflichteten Personen, welche der Ein berufungs— ordre nicht gefolgt sind, mit Geldstrafen belegt werden, welche durch Verkauf ihrer Mobilien eingebracht werden sollen.
Aus, dem letzten Rapport der Feldpostexpedition der 22. Infanterie ⸗Division an das General⸗Postamt: . Bis zum 2. Dezemher er. in Toury verblieben, Abends 8 Uhr weiter ins Bivouak bei Angerville, am 3. Abends 8 Uhr weiter ins Bivouak bei Santilly, am 4. im Bivouak bei Cor⸗ celles, am 5. nach Fauburg Bagny bei Orleans, am 6. dort verblieben, am 7. weiter nach Ormes, 5 Uhr Nachmittags weiter ins Bivouak bei Baccon, am 11. Abends 8 Uhr weiter nach Epi, am 12. nach Beaugeneh. — Wegen der mehrtägigen Gefechte änderten sich täglich die getroffenen Dispositionen, es ließ sich der Aufenthaltsort der Expedition nie bestimmt vorher bezeichnen und konnte daher den diesseits Behufs Abholung der Posten für die Expedition abgefertigten Schaffnern ꝛc. bei ihrer Abreise eine bestimmte Auskunft bezüglich der folgenden Marsch⸗ quartiere nicht gegehen werden. ö. hat die Zuführung nicht regelmäßig erfolgen können, da die Schaffner mit ihren Transporten tagelang die Expedition, welche sich seit dem 2. meistentheils in Bivouaks aufhalten mußte, aufzusuchen hatten und erst nach verschiedenen Kreuz- und Querzügen auffanden. Die Absendung konnte ebenfalls nicht regelmäßig erfolgen,
3 Transporte mit ihren Fuhrwerken unterwegs und anderweite Fuhrwerte nicht zu heschaffen — andererseits war die regel. mäßige Abfertigung der Transporte im freien Felde bei Schnee und Regen und kalter Witterung nicht ausführbar; es kam hinzu daß wenige Sachen vorlagen, da die Expedition sich nicht be den Truppen befand und die Letzteren mehrere Tage Gefechte zu bestehen hatten. .
— Ueber den gegenwärtigen Bestand des Konsulats— wesens des Norddeutschen Bundes gewährt ein soeben erschienenes Verzeichniß der Konsuln, welches im auswärtigen Amte des Norddeutschen Bundes zusammengestellt, eine genaue und übersichtliche Auskunft. beläuft sich auf 25, die der Konsuln, Vize⸗Konsuln und Kon— sular⸗Agenten auf ö5l5, die Gesammtzahl der konsularischen Vertreter also auf 540. Dieselben vertheilen sich wie folgt:
J. Europa. Ih Großbritannien mit Irland und den brit. schen Kolonien: 1 General ⸗Konsul u London), 65 Konsuln 2c. in Europa und 47 Konsuln 2c. in den Kolonien. 2) . zur Zeit außer Funktion: 1 General-⸗Konsul in Paris, S6 Konsuln ze. auf dem französtschen Kontinent und 6 Konsuln 2c. in den französischen Kolonten). 3 Rußland: 3 General-⸗Konsuln zu Warschau, Odessa und Riga), 32 Konsuln 2. Schweden und Norwegen: 1 Gene— ral · Vonsul (zu Stockholm), 54 Konsuln 2c. 5) Spanien: 25 Kon— suln und in den spanischen Kolonien: 1 General⸗Konsul (zu Havanna), und 12 Konsuln ꝛc. G) Italien mit Kirchenstaat: 3 General⸗Kon— suln (zu Genua, Livorng und Neapeh, 25 Konsuln 2c. 7) Die Niederlande mit ihren Kolonien: 19 Konsuln z.. 8) Oester reich: 1 General⸗Konsul (zu Triesth, 4 Konsuln (zu Pesih, Fiume, Ra— gusa und Zengg). 9) Portugal mit Kolonien: 1 General. Confei zu Lissabon), 15 Konsuln 2c. 10 Dänemart; 18 Konsuln und auf der dänischen Insel St. Thomas 1 Konsul. 11) Griechen⸗ land: 7 Konsuln ꝛ. 1) Belgien: 7 Konsuln .. 13 Türkei mit den Donaufürstenthümern und Aegypten! 6 General⸗ Konsuln (zu Jerusalem, Beirut, Belgrad, Butarest, Serajewo und Alexandrien, 29 Konsuln nc. .
Il. Amerifa. I) Vereinigte Staaten: 1 General⸗Konsul (zu New⸗Hork), 19 Konsuln. ) Argentinische Republik: 1 Ge— neral ·Konsul, 4 Konsuln 2. 3) Bolivia: 1 Konsul. 4 Brasilien: 18 Konsuln. 5) Central ⸗Ameri ka: 6 Konsuln. 6) Chile: 1 Ge—⸗ neral ⸗Konsul, 8 Konsuln 2e. 7) Columbia: 5 Konsuln. 8) Do— mingo: 2 Konsuln. 9) Hayti: 4 Konsuln. 10 Ecuador: 1L Konsul. 11 Gesellschafts⸗Inseln: 1 Konsul. 12) Liberia: 1 Konsul. 13) Mexiko: 1 General- Konsul, 16 Konsuln 2. 14 Peru: 1 General-Konsul, 6 Konsuln. 15) Venezuela: 1 General-⸗Konsul (zu Egragcas), 4 Konsuln. 160 Uraguay: 3 Konsuln.
III. Asten. 1) China: 6 Konsuln. 2 Japan: 1 General Kensul und 5 Konsul. 3) Siam: 1 Konsul. Hawai Infeln: 1 Konsul ꝛc.
Nach der vorstehenden Uebersicht ist die Organisation des Konsulatwesens gegenwärtig so weit vorgeschritten, daß die deutschen Gewerbs⸗ und Handelsinteressen an keinem wichtigen Platze unvertreten sind.
— Der Handels Minister hat es für angemessen erachtet, daß die Strecken Schneidemühl⸗ Flatow und 6 Pr; Stargardt der Schneidemühl⸗Dirschauer Eisenbahn, so wie
, der Thorn-⸗Insterburger Eisenbahn, deren
nbetriebsetzung bei der stattgehabten eisenbahn⸗technischen und landespolizeilichen Prüfung zulässig befunden ist, baldthunlichst dem öffentlichen Verkehr mit der durch die Zeitverhältnisse ge— botenen Einschränkung übergeben werden, und deshalb die Königliche Direktion beauftragt, auf den genannten Bahn— strecken je Einen Güterzug mit Personenbeförderung täglich Ein Mal in jeder Richtung coursiren zu lassen und das zu dem Zweck Erforderliche ungesäumt in die Wege zu leiten. Ferner hat der Handels⸗Minister die Königliche Direktion ermächtigt, die Lokal-⸗Personenzüge zwischen Berlin und Lands berg, im zwingenden Falle auch die zwischen Elbing und Königsberg vorübergehend einzustellen, wenn eine solche Ein— schränkung des Betriebes zur Durchführung der übrigen Züge nothwendig werden sollte.
Straßburg, 18. Dezember. Der General⸗Gouverneur, Graf von Bismarck⸗Bohlen, hat folgende Verordnung erlassen: . Zur Ergänzung meiner Verordnung vom 12. September, be— ziehungsweise 8. Oktober 5, J., betreffend die Kompetenz der Kriegs gerichte, bestimme ich, wie folgt: kö Art,. 1. Wer zum Kriegsdienst gegen das deutsche Heer anwirbt oder sich anwerben läßt, wird, insofern nicht das summarisch kriegs⸗ rechtliche Verfahren nach Maßgabe des Art. 10 der Verordnung, be— . die n n der . Ph greift, mit Zuchthaus is zu zwanzig Jahren und mit einer Geldbuße bis zu zehntausend V ese trafgesetz trifft au enjenigen, welcher der Werbun auf irgend welche Weise vorsätzlich Vorschub leistet. 9 r Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann auf Gefängniß statt auf Zuchthaus erkannt und die Vermögensstrafe bis auf laufend
einerseits wegen mangelnder Transportmittel — es waren
Thaler (3750 Fr.) herabgesetzt werden.
Die Zahl der General-Konsuln
Kriege haben unter ruhm voller Führung die Heere Deutschlands glor⸗
sailles vom 17. Dezember wird berichtet:
5145
Art, 2. Wer den Oberfeldherrn der deuischen Armee, Seine Majestät den König von Preußen, oder einen der Souveräne der verbündeten deutschen Staaten beleidigt, wird mit Gefängniß nicht . Monaten oder mit Festungshaft bis zu fünf Jahren estraft.
Art. 3. Wer eine der im General ⸗Gouvernements bezirke ein gesetzten Behörden einen bei der Verwaltung desselben thätigen Beamten oder ein Mitglied der bewaffneten Macht, während sie in der Aus— übung ihres Berufs begriffen sind, oder in Beziehung auf ihren Be— ruf beleidigt, wird, wenn die Beleidigung mütels einer Thätlichkeit begangen ist, mit Gefängniß bis zu zwei Jahren, andernfalls mit Geldstrafe bis zu zweihundert Thalern (750 Fr.) oder mit Gefängniß bis zu einem Jahr bestraft.
Art. 4. Außer den in den vorstehenden Artikeln vorgesehenen Verbrechen und Vergehen werden bis auf weitere Verordnung auch die Tödtung, der Diebstahl und die Unterschlagung, so lange die ordentlichen Strafgerichte nicht funktioniren, von den Kriegsgerichten untersucht und abgeurtheilt.
Art. 5. Diese Verordnung tritt unter Aufhebung aller in den Gesetzen des Landes sich vorfindenden entgegenstehenden Bestimmungen mit Ablauf des zweiten Tages in Kraft, an welchem die Veröffent- lichung durch die »Amtlichen Nachrichtena erfolgt ist.
Straßburg, den 17. Dezember 1870.
Der General ⸗ Gouverneur im Elsaß: Graf v. Bismarck ⸗Bohlen, General Lieutenant.
Mecklenburg. Malchin, 19. Dezember. (W. T. B.) Die volle Summe für die Ablöͤsung des Scheldezolles wurde heute von der Ständeversammlung mit 28 gegen 18 Stimmen
bewilligt. Karlsruhe, 19. Dezember. (W. T. B.) Die
Baden. Erste Kammer hat den Verfgssungsvertrag und die Militär⸗ konvention mit allen gegen 2 Stimmen (Graf Leiningen⸗ Billigheim und Freiherr v. Gemmingen) angenommen. .
Württemberg. Stuttgart, 19. Dezember. (W. T. B.) Der König hat heute die Ständeversammlung mit folgender Thronrede eröffnet:
Liebe Getreuel In einer großen Zeit trete ich in Ihre Mitte. In gerechtem;
reiche Erfolge erkämpft; ihre Hingebung und Tapferkeit werden die Sicherheit und Machtstellung Deutschlands verbürgen und den ersehn⸗ ten Frieden erringen Auch meine Truppen haben mit Heldenmuth siegrelch gestritten. Stolz und dankbar blickt das Land auf seine Söhne, den Gefallenen ein ehrenvolles Angedenken bewah⸗ rend. Die Waffen ⸗ Gemeinschaft, in welcher Deutschlands Stämme verbunden sind, hat in der Nation, den Drang auch nach politscher Einigung mächtig angefacht. Wird dieses Ziel / um welches Deutfchland so lange gerungen hat, jetzt nicht erreicht, so fehlt den weltgeschichtlichen Ereignissen dieses Jahres die höchste Weihe. Die von meiner Regierung mit dem Norddeutschen Bunde und den Regierungen von Baden, Bayern und Hessen abgeschlossenen Verträge über Bildung eines deutschen Bundesstaates unter Wiederherstellung der geschichtlichen Namen »Kaiser« und »Reich« werden Ihnen, den gesetzlichen Vertretern meines Volkes, zur Ertheilung Ihrer ver- fafsungsmäßigen Zustimmung alsbald vorgelegt, werden. Sie werden, ich vertraäue darauf, die Vorlagen prüfen in patrio— tischer Hingebung nach großen Gesichtspunkten im Hinblick auf das hohe Ziel und den Raum, welcher der gedeihlichen Ent= wickelung gegeben ist. Nach eingetretener Wirksamkeit der deutschen Verfassung wird es Aufgabe Meiner Regierung und der Stände sein, die den neuen Verhältnissen entsprechenden Einrichtungen in Ver⸗ fassung und Verwaltung des Landes durchzuführen. Für jetzt werden neben dem Hauptgegenstande Ihrer Berathungen Vorlagen über pro⸗ visorische Steuerverlängerung und über weitere Mittel zur Führung des Krleges sowie zur Forisetzung der Eisenbabnbguten an Sie ge⸗ langen. Möge sür ein geeinigtes mächtiges Deutschland und für die ihm verbundenen Einzelstaaten eine Zeit sich eröffnen des Friedens, der Wohlfahrt, der Freiheit und Ordnung. Das gebe Gott. Ich er⸗
kläre den Landtag für eröffnet. .
Aus dem Wolff'schen ö, ücken, Dienstag, 20. Dezember. u er⸗
Saarbrücken, stag, ; h 'i e n tation des Reichstages ist gestern um 7 Uhr Abend von Lagny hier eingetroffen. Der Feldpost ⸗ Direktor Zschuescher hatte die Wagen von hier aus gestellt und Relais über Villenęuve le Roi gelegt. Eine Escadron Dragoner eskortirte den langen Wagenzug. Die Deputirten sind sämmtlich auf dem Boule⸗ vard du Koi und in der Rue Maurepas einquartirt.
London, Dienstag 20. Dezember, Vormittags. Der Präsident des Handelsamts, John Bright, hat in Rücksicht auf seinen Gesundheitszustand, der eine Aussicht auf baldige Gene⸗ fung nicht gewährt, seine Entlassung jetz definitiv gegeben.
Petersburg, Montag, 19. Dezember. Der bisher noch bei der Regierung der Nationalvertheidigung verbliebene Kaiserl. russische Militär ⸗Attach 6, General Fürst Wittgenstein, ist von seinem Posten in Paris abberufen worden und wird demnächst hierher zurückkehren.
Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Beilage.
Königliche Schauspiele. Mittwoch, 21. Dezember. Im Opernhause. (212. Vorst.) 5 Oper in 2 Abtheilungen, nach dem Französischen von Treitschke. Musik von L. van Beethoven. Leonore: Frau von Voggenhuber. Florestan: Hr. Niemann. Rocco: Hr. in, ö Hr. Schelper. Fernando: Hr. Betz. Anf.
r. Pr.
Im Schauspielhause. (257. Ab.-Vorst.) Zum ersten Male: Landwehrmanns Christfest. Familienbils in 1 Aufzug von R. Benedix. In Scene gesetzt vom Direktor Hein.
Hierauf: Strafrecht. Schwank in 3 Akten von Otto Girndt. Zum Schluß: Freund und Feind. Dramatisirte Anekdote in 1 Akt von P. Frohberg. Anfang halb? Uhr. M.⸗Px.
Donnerstag, 22. Dezember. Im Opernhause. (258. Schausp.⸗ Abonn.⸗Vorst.) Ein Sommernachtstraum, von Shakespeare, übersetzt von Schlegel, in 3 Akten. Musik von Felix Men⸗ r Bartholdy. Tanz von Hoguet. Anfang 7 Uhr.
ew. Pr. Im Schauspielhause. Keine Vorstellung.
Eroslula tem- ume Wanrem- Börse. Kerim, 20. Dezbr. (Marktpr. nach Ermitt. des K. Poliz. Präs. Von Bis Mittel Von Mitt.
ihn eg. Et. Mr ag. pf. jthr ag. pf. ax. pi. lag. pi. Welz. Schfl. 217 61 312 6 = Bobnen Mz. 11 Roggen ö. 76 2 Kartoffeln gr. Gerste 17 8 9 2 Rindfl. Pfd. 2. W. — 27 19 — 2 Schweine-
6 7
. 6
— 2
flafer zu L. 11 5 7 leisch Leu Cenin. 23 — Har melfł. Stroh Scheck. 9 - — Kalbfleisch 8 Butter Pfd. Linsen — 8 10 — S Eier Mandel
Herlim, 20. Dezember. (Nichtamtlicher Getreide- bericht.) Weizen loco 66 - 82 Thlr. nach Qual., weissb. poln. 74 - 76 Thlr., feiner do. 77 - 78 Thlr. ab Bahn bez., pr. Dezem ber 769 Thlr. nom., April-Mai 763 —- 765 Thlr. bez., Mai-Juni 77 bis — * Thlr. bez. .
Roggen loco poln. 50 - 505 Thlr., besserer 505 - 51 Thlr., feiner 2 — 53 Thlr. ab Bahn bez., pr. Dezember 52 —-525 Thlr. bez., Dezember Januar 56-52 Thlr. bez. u. Br., Januar-Febr. 52 — 523 Thlr. bez., April-Mai 53 - 531 - 535 Thlr. bez., Mai-Juni 54 -= 5647 Thlr. bez. Gek. 7000 Gtr.
Gerste, grosse und kleine à 37 - 54 Thlr. per 1750 Pfd.
Hafer loco 23-31 Thlr. pr. 1200 Pfd., ord. e, 23 bis MJ Thlr., märk. 253-263 Thlr., pomm. 277-28 Thlr. ab Bahn bez., pr. Dezember 273 Ihlr. Br.; 27 G., Dezember - Januar 277 Ihlr. G., April- Mai 485 - 48 xhijr⸗ bez. u. G., 485 Br., Mai- Juni 49 Thlr. G.
Erbsen, Kochwaare 60-70 Thlr., Futterwaare 52-58 Thlr.
Winterraps 1068 - II2 Thlr. ;
Wintorrübsen 106 — 110 Thlr.
Rüböl loco 143 Thlr. bez., pr. Dezember 145 — 1414 Thlr bez., Dezember - Januar 143 — 144 Thlr. bez., Januar - Februar 293, Thlr., April-Mai 299 Thlr. bez.
Petrolsum loco 74 Thlr., pr. Dezmember, Dezember - Januar u. Januar-Februar 7 Thlr. bez. Gek. 500 Bussels.
Leinöl loco 115 Thlr.
Spiritus loco ohne Fass 16 Thlr. 12 — 11 Sgr. bea, pr. De- zember und Dezember-Januar 16 Thlr. 23 - 25 Sgr. bez., Jan. Februar 16 Thlr. 24-25 Sgr. bez., April - Mai I7 Thlr. 14 - 16 Sgr. bez., Mai- Juni 17 Thir. 18 - 20 Sgr. bez., Juni - Juli 17 Thlr. 27 Sgr. bez.
Weizenmshl No. O0 5ß—5 Thlr., No. O u. I. 5-47 Thlr. Roggenmehl No. 0 4 — 35 Thlr., No. Ou. L. 35 — 35 Thlr., pr. Dezember 3 Thlr. 29 Sgr. bez, Januar - Febr. 7 Thlr. 213 Sgr. G., April-Mai 7 Thlr. 23 Sgr. Br., Mai-Juni 7 Thlr. 24 Sgr. Br.
r, loco unverändert, Termine bei beschränktem Ver- Roggen loco
Erbsen Mtæ. 6
1 8069918
kehr ohne wesentliche Aenderung im Werthe.
liess sich bei geringen Zufuhren zu etwas besseren Preisen
laciren. Im Ferminhandel zeigte sich für nahe Sichten einige
auflust, dass diese sich um ca. 4 Thlr. im Werthe hoben, spätere Termine waren weniger beliebt und mussten etwas billiger abgegeben werden. afer loco in feiner Waare be- achtet, Termine im Werthe gut behauptet. Rübözl blieb für nahe Sichten unverändert, spätere wurden um 4 Thlr. höher
ehandelt. Gek. 200 COtr. Spiritus hat sich bei vielseitiger
rage nicht unwesentlich im Preise gebessert, Course stellten sich ca. 4 Sgr. höher. Gek. 10,000 Liter.
Kerim, 19. Dezember. (Amtliche Preis feststellung von Getreide, Mebl, Gel, Petroleum und Spiri- tus auf Grund des §. 15 der Börsenordnung, unter Zuziehung der vereideten Waaren- und Produktenmakler.) .
Weizen pr. 2100 Bfd. loco 66 - S2 Thlr. nach Qual., pr. 2MM0 Pfd. pr. diesen Monat 765 nominell, pr. 1000 kKilogr. Januar: Februar 1871 743 bez, April-Mai 767 à 766 à 765 bez., Mai-Juni
777 bez. ö Roggen pr. 2000 Pfd. loco 4953 - 533 bez., pr. diesen Monat
51x 3 Si bez., Dezvember Januar 5lz à 5l bez., pr. 1000 Kilogr. April - Mai 18751 533 à 535 bez., Mai- Juni 54 â 54 bez. Gek. bo M0 Otr. Kündigungspreis 517 Thlr.
—