1870 / 411 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

wehre Munition und Todte des Feindes wurden daselbst vor. feindliche AÄbtheilungen, welche sich noch außerhalb der 26 . zogen sich nach Paris zurück. Diesseits kein Verlust. ;

Von der Nord · Armee wird gemeldet, daß am 27. die Festung Pöéronne nach mehreren Gefechten cernirt worden sei.

je Verfolgung der Nord⸗AÄrmee wird weiter fortgesezt. 2 ö von Podbielski.

Die deutscherseits in der Ostfront von Paris angelegten Vat. terien haben in zweitägiger Beschießung die feindlichen Geschütze des Mont Avron zum Schweigen gebracht, am folgenden Tage, den 28., den Bahnhof von oishj - le⸗ Sec wirssam beschossen und die in Bondy kantonnirende feindliche Artillerie durch ihr Feuer vertrieben. Das nächste Resultat dieses für die dies kitige Belagerungs Artillerie eben so schnellen wie gan tiseh

Erfolges ist die Besetzung des Mont Avr gn am 9. durch Abtheilungen des XII. (Königlich sächsischen) Armer Corps ge⸗ wesen. Der Bahnhof von Roisy le Sec liegt 4700 Schritt nordwestlich vom Mont Avron; derselbe ist der Knotenpunkt, an welchem sich die Bahnen nach Straßburg und Mühlhausen trennen und liegt südlich des Kanals von Oureg und unter den Kanonen des Forts Romainville. Bondy ist nordöstlich des Bahnhofes von Noisy gelegen, nördlich der beiden eben ge⸗ nannten Bahnlinien an der Straße nach le Vert galant und von St. Denis 10, von Pantin 5, von Paris 12 Kilometer entfernt.

fee at otre ist eine Stadt von 3200 Einwohnern im De. partement Loir-et- Cher; sie liegt am Loir und fast drei Meilen westlich von Vendsme. La Ehartzre gehört bereits zum De— partement der Sarthe, hat 1550 Einwohner, liegt am Fuße cines etwa 350 Fuß hohen Hügels, 4 Meilen südwestlich von St. Calais und fast7 Meilen südsstlich von le Mans.

Die Festung Péronne gehört als solche der Zone gegen Belgien« an, 1st ein Platz 1. Klasse und liegt im ebiete des französischen bisherigen II. Armee ⸗Eorps- Kommandos mit dem Hauptquartier in Lille. Die Start hat 4300 Einwohner und Uegt an der Somme, der hier die Cologne lieh, in . sumpfiger Gegend, etwa 246 Meilen östlich Albert und südöstlich Bapaume, an der Straße von diesem Orte nach Ham und der welche von Süden direkt nach der Festung Cambray führt. Die Befesti⸗ gungen Péronnes stammen aus verschiedenster Zeit und sind dem

enisprechend unregelmäßig; es sind Theile früherer Umwallun

gen noch vorhanden, auch ein Schloß aus dem 1. Jahrhun⸗ dert, welches eine Bastion der Enceinte bildet; außerdem sind aus dem Mittelalter vier runde Thürme erhalten, deren einer 1468 König Ludwig XI. bereits zum Gefängniß diente, wäh⸗ rend am Fuße eines der anderen Karl der Einfältige starb.)

Ueber die 3 e von Montmédy entnehmen wir dem ⸗Milit. Wochenbl.“ nachstehenden Bericht: Als Thionville von der 14. Infanterie⸗Division und der dazu gehörigen Belagerungs Artillerie genommen und von 2 Batäillonen Regiments Nr. 74, sowie der 6. Compagnie hessischer Festungs ˖ Artillerie Abtheilung Nr. Il besetzt war, wurde dem Eommandeur dieser Diviston, General- Lieutenant von Kameke, das Kommando über die Belagerungstruppen von Montmödy und die Beobachtungstruppen von Longwy 3 Scltens des General ⸗Lieutenants v. Kameke wurde das Beobachtung corps von Longwy dem Oberst v. Cosel unter- stellt, welcher bereits am 7. November aus den Kantonne⸗ menls um Thionville in der Route auf Longwy abrückte. Der größere Theil der Division, nebst der vor Thionville in Attfion gewesenen Belagerungs⸗Artillerie und Pionieren wurde zur Belagerung von Montmédy hestimmt und begannen diese Truppen am 28. November den Vormarsch, Die Festungk. Artillerie Sompagnien, sowie das gesammte Artillerie⸗ Materlal wurden per Eisenbahn bis Longuhon instradirt, von wo aus das Material per Landtransport nach dem in Juvigny sur Loison zu errichtenden Hauptpark geschafft wurde. l Montnisdy ist eine kleine unbedeutende Stadt am Chier, eine Meile von der belgischen Grenze. Eisenbahnstation ilch Thionville und Sedan. Es zerfällt in zwei Theile, ie vile haute und ville basse. Die ville haute, auf einem circa 2007 hohen dreieckigen, nach allen Seiten mit 30 - 459 abfallenden Felsen gelegen, ist außerordentlich fest, und dient zur Verbindüng beider Stadttheile nur eine Konimunikgtion. n der ville baute befinden sich 5 Kasernen für 800 Mann, Arsenal und 2 Pulvermagazine. ö Die ville hasse, zwischen dem Chier und der haute ville gelegen, ist nur von einer krenelirten Mauer umgeben, die, Hon allen Seiten frei, leicht in Bresche zu legen ist. Hier be⸗

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nur auf der Nordwestfront zieht

findet sich das Hospital und Kavalleriekaserne mit Stall fur 100 Mann und ier,

Die nächste Umgebung von Montmödy wird durch daß Thal des hier in Schlangenlinien fließenden Chier gebildet, sich ein kleiner Bergrücken

entlang, welcher jedoch bei Thonne le Pros in ein Thal si

abflacht. ö ; Die Batterien wurden, mit Ausnahme der gezogenen Mörser⸗Batterle, auf den in einer Entfernung von = XI) Schritt von der Festung gelegenen a Höhenzügen erbaut; di Mörserbatterie aber im Thale, dicht hinter dem Dorfe Vigneul Unter sehr schwierigen Verhältnissen begann am J. Dezem. ber der Batterlebau. Das Materials 2c. war mit sehr vielen Hindernissen verknüpft, du die Wege, über Berg und Thal führend, wegen des festgefrort nen Schnees schwer zu passiren waren, Außerdem suchte der Feind die Arbeit mehrmals durch Geschütz und . zu stören. Dieses Feuer führte zwar keine Verluste herbei, h stellte sich jedoch die Nothwendigkeit heraus, mit größeren Ar, beitermassen nur des Rachts zu arbeiten. Der Bau sümmt licher Batterien war am 11. Dezember beendet und in da Nacht zum 12. wurden alle Batterien, mit Ausnahme einzeh ner, wo die Geschütze bereits am II. eingefahren, armirt. Mm 13. früh 7. Uhr begann bei hellem Wetter das Feun aus allen Batterien. . Es waren diesseits in Thätigkeit: 8 lange gezogene 24 Pfdr. 10 kurze gegen, 24⸗Pfdr. 4 gezogene Mörser. . 20 gezogene 12. Pfdr. 260 gezogene 6-Pfdr. Feldgeschütze). 8 Seschütze in Summa. Nach kurzer Zeit wurde aus der Festung antwortet, und obgleich mehrere Geschütze auf der Angriff 6 zuni Schweigen gebracht wurden, setzte der Feind dot is zum Dunkelwerden Feuer fort, schwieg dann aber gänzlich. Am lebhaftesten wurn

westlich von Vigneuh) beschossen. .

Eine gute Wirkung unserer Geschütze war nicht zu ven kennen. Gegen Mittag trat heftiges Regenwetter ein, das hi tief in die Nacht hinein fortdauerte und für den ganzen 13. i starken Nebel überging.

Das Feuer wurde deshalh am 13, nur mit der für del Nachtschießen angeordneten Geschwindigkeit (ro Geschütz un Stunde 1 Schuß) fortgesetzi. Die Wirkung war nicht mehr k nur wurde am Abend gesehen, daß die Stat brenne. ĩ

Um 8 Uhr Abends wurde der Befehl gegeben, das Feun einzustellen, da Kapitulationsverhandlungen im Gange seien.

Rachdem der Kommandant vor dem Beginn der 8 schießung die Uebergabe der Festun abgelehnt hatte, spra⸗

den Wunsch aus, zu kapituliren und schickte den zweiten Ko mandanten zu diesem Zweck nach Irsé le Sec.

schloß Nachts 2 Uhr die Kapitulations-Verhandlungen ab, dert Ratifikation früh 8 Uhr ausgewechselt wurde. Die Uebergah der Festung und Einzug der preußischen Truppen fand ah 14. Mittags 2 Uhr statt.

Der Verlust des Belagerungs. Corps betrug 1 Todten, 9 Vn wundete, ausschließlich Artillerie. Mannschaften.

Es waren mit den in Thätigkeit gewesenen 62 Geschuͤtzn 2986 Schuß abgegeben.

Dĩe Wirkung der gezogenen Geschütze, vornehmlich der ; zogenen Mörser, hatte die Uebergahe beschlDeunigt, da . meisten öffentlichen Gebäude fast der Erde gleich gemacht un an einen längeren Widerstand bei solcher Tre fähigkeit M Artillerie nicht zu denken war.

Mit der Einnahme von Montméödy stelen dem Sieg nicht nur ca. 2009 Gefangene, einige 60 Geschütze, mehrere füllte Magazine in die Hände, sondern 8 preußische Offizin und 228 Mann wurden aus ihrer Gefangenschaft befreit.

Französischerseits sind vom Kriegsschauplatz folgend Nachrichten eingegangen: ;

Aus Parks vom 27. d. wird gemeldet; Ein Bericht s Generals Schmitz konstatirt, daß alle Maßregeln getroffen seie um dafuͤr Sorge zu tragen, daß der Gesundheltszustand d Truppen in keiner Weise ein Aufgeben der begonnenen Opera tionen . könne.

Lille, 29. Dezember. (W. T. B.)

Die fra id Nordarmee befindet denselben Posstionen bei Vitry.

sich noch immer il Wie das »Echo du Nord;

meldet, machten die Preußen gestern in der Stärke von All

Heranschaffen der Geschütze, den

sehr lebhaft g

ein wohlgenährtes und gut gezieltth

Batterie Sterzel (4 kurze gezogene 24 Pfünder auf der Ho

derfelbe nach einer 36 stündigen Beschießüng 75 Uhr Abend

Eirmnhn den i ger relert von Hilgers u

,,

Mann eine Demonstration gegen Cambrai. Vor Arras hat starken Druckschrift sind vor 64 Aus j ; : ; abe durch den sich der Feind noch nicht gezeigt. h Zeitungen oder Zeitschriften mit der en geg ia 6 95 Bordeaux, 29. Dezember. (W. T. B.) Derantwortlichen Redacteurs oder seines Bevollmächtigten versehene) Gambetta ist aus Lyon hier eingetroffen. Nachrichten Exemplare der Ortspolizeibehörde zu überreichen, mit beigefügter Be⸗

aus Paris vom 27. melden, daß die z merkung des Tages und der Stunde der Ueberreichung. aufnahme der Operationen ö. eee. starke Kälte die Wieder §. 4. Druckschristen, welche in Unseren Landen nicht erschienen

C Rachrichte sind, dürfen innerhalb Unserer Lande nur dann verkauft oder son Dijon ven d . Regierung besagen, daß die Preußen verbreitet werden, wenn guf denselben der Name und Wohnort 9.

. Verlegers oder des Kommissionärs 1 Eingtetroffenen Nachrichten zufolge sollen sich preußische ben 39 ssionärs oder des Druckereibesttzers angege Plaͤnkler bei Aubigny im Departement Cher gezeigt haben. §. 5. Von der Erfüllung der in den 88 2. 3 und 4 enthaltenen Von verschiedenen Seiten wird gemeldet, daß die Kälte eine Vorschriften sind blos die den Bedürfnissen des geschäftlichen Verkehrs ungewöhnliche Höhe erreicht hat. oder des geselligen Lebens dienenden Drucksachen, als Formulare, ö r Stimmzettel für öͤffentliche Wahlen, n,, Visitentarten und

In einer Bekanntmachung des Kriegs- Ministeriums ähnliche solchen Zwecken dienende kleinere Preßerzeugnisse, nicht aber vom 27. d. M. werden fernerwelt folgende g en. solche Drucksachen auszunehmen, welche anderen, z. B. politischen

oder religiösen Zwecken dienen, wie solches ĩ franzöflsche Offiziere namhaft gemacht, welche unter Bruch des Platzen, Petifsonen, Cirkulgren, ell ,,,

Ehrenworts, keinen Fluchtversuch machen zu wollen, deserti

. ; ö irt sein kann.

nd: 1) Kapitän Sartre vom 19. Linien- Regiment, von Münster, ] §. 6. Lieutenant Lienhardt vom 20. Artillerie,, 3) Souslieutenant schrif: Zeitung, Zeitschrifs)h muß ein für deren ganzen Inhalt verant.

Marion vom 18. Linien⸗ 4 Souslieutengut Gaillard vom wworilichzr Nrdatteurs Und Hessen Namn anf dem Vlattf oder Hefte

1. Zuaven-, ) Kapitein Regnier vom J. Garde - Voltigeur⸗, ö genannt stin. Die Redaction darf nur von Personen ge-

6G. Rapitäin Regett bom 45. Linien und Y Lieutenant Bom ührt werden, welche disposstionsfähig und Angehörige des Norddeut- nn,, , ,,,, , erz vom 3. Negtmenk dn chasscur defriguo, von Bonn, blos wissenschaftlichen, artistischen oder technischen Inhalts sind, dürfen

—ͤ ] l nur solche Personen auftreten, welche in Ü Land . . eee, , K 6 ; ; ieutenant Faultrier vom 89. Li—⸗ Personen, welche sich in Straf⸗ oder Untersuchungshaft befinden, nien · Regiment und 12) Souslieutenant Falcou vom Etat. könnin während der Dauer der Haft eine verantwortliche Redaktion major von Aachen; 13) Kapitän Guigues und nicht übernehmen oder fortführen.

14 Kapitän Policard, beide von der Militär- Administration, §8. 7. Der Herausgeber einer periodischen Druckschrift ist schuldig⸗ und 15) Lieutenant Conte vom 2. Dragoner-Regiment von soglelich nach Empfang in eine der beiden zunächst erscheinenden Num Eoblenz; 16) Lieutenant Ehamerois von der 3. Compagni mern des Blattes aufzunehmen: I) unentgeltlich auf Erfordern der d'artificiers, 17) Lieutenant Beauzemont vom 1., und 9j; , . . e ,,, Lieutenant Arnold vom 16. Artillerie Regiment von Düssel⸗ ,, , , gründen, b) jede ö. der in der Druckschrift in Bezug auf

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teng : die amtliche Thätigkeit der Behörde mitgetheilten Thatsachen; 2) gegen Terillon vom 52, 21) Souslieutenant Poncolle vom 18. 22) dis gewöhnlich. Eee, ie . ö ieh nel, ie. Soussieutenant Fonsärt vom 3. Linien., und 23 Soußlicu. richtliche Enischeidungen nach Maßgabe des 5. o es Strafgesetz. tenant Schneider vom 2. Marine Regiment von Breslau; buchei, by auf Verlangen von Behörden und Privatpersonen jede 2h. Sons lte utenant Lecierc vom Sa. Linien Regiment, von Ber gti ung er. in Druchschrift in Bezug auf sie mitgetheilten di in . Lieutenant Baignauz vom 16. Linien. Regiment, Thatfachen. Für den Abdruck der Berichtigung, welcher mit gleichen von Görlitz.

Lettern wie der Druck des zu berichtigenden Artikels zu bewirken ist, Die Offiziere sub 19 bis 24 sind bereits wieder ergriffen.

Für jede in Unseren Landen erscheinende periodische Druck-

dürfen Insertionsgebühren nach dem bei der betreffenden periodischen Druckschrift angenommenen Saße nur insoweit gefordert werden, . . ß doppelten Raum des zu berichtigenden Arti els übersteigt.

Den sub 1 und 2 hezeichneten Publikationen dürfen keinerlei Bemerkungen oder Zusätze beigefügt werden.

§ 8. Der Herausgeber einer Zeitung oder Zeitschrift, welche auch andere als literarische Anzeigen gegen Insertionsgebühren aufnimmt, ist verpflichtet, die ihm von einer Behörde Unserer Lande oder eine anderen Bundesstaates mitgethellten Bekanntmachungen gegen die ge⸗ wöhnlichen Insertionsgebühren in eine der beiden nächsten Nummern der Zeitung oder Zeitschrift a nn,,

. g9. Die Erfüllung der in den beiden voraufgehenden Para⸗ graphen enthaltenen Veipflichtungen wird im Weigerungsfalle von der dieserhalb anzurufenden kompetenten Polizeibehsrde durch Anwen dung von Zwangsmaßregeln gegen den Herausgeber, aushülfsweise gegen den Drucker, , gegen deren Entscheidung den Be- theiligten der Rekurs an das Ministerium des Innern, jedoch ohne aufschiebende Wirkung freisteht. Wegen der Bestrafung derartiger Kontraventionen verbleibt es jedoch bei der in §. 26 fesigestellten Kom

Der Oekonomie⸗Kommissarius Kombst zu Schweidnitz . 6. Gerichte.

ist an Stelle des verstorbenen Oekonomie⸗Kommissarius von Franckenberg nach Ratibor versetzt worden.

Auf Station Seehausen der Magdeburg ⸗Wittenberge—⸗ , Eisenbahn ist der Militärzug in welchem das Ersatz. ataillon Nr. 25 nach Metz ordert werden sollte, am 727. d. Mts. Nachmittags entgleist, und zwar derartig, daß sämmtliche Wagen aus den Schienen geriethen und das Geleise elbst unfahrbar wurde. Der. Bataillons⸗Commandeur erlitt durch Auffallen eines umgestürzten Wagens eine schwere Arm⸗ Verletzung, während von den Mannschaften nur zwei leichte Verwundungen und einige unbedeutende Contusionen davon⸗ trugen. Datz Bataillon wurde in Seehgusen einquartiert und nach achtstündigem Aufenthalt weiter befördert. . Die Untersuchung zur Ermittelung der Ursache des Unfalls ist sofort eingeleitet, auch der Königlichen Staats ⸗Anwaltschaft die vorschriftõmäßige Mittheilung gemacht worden.

Wegen Kontraventionen gegen die Bestimmungen der §§. 3 3, 4, 6, 7 und 8 ist auf Haft oder auf Geldstrafe bis zu 50 Thalern zu erkennen.

S5. 11. Der Verleger, der Kommissionär sim engeren Sinne, d. h. derjenige, welcher ohne Namhaftmachung eines Verlegers auf der Schrift als die Person benannt ist, durch welche der Vertrieb besorgt e , , T,, Wenden , ,,,, , . Dezember vo og n Revidirte Verordnung zum Verfaffer oder Herausgeber nicht 3 oder nicht im . ö

chutze wider den Mißbrauch der Presse hat folgenden Jerichtsbarkeit eines Staates des Norddeutschen Bundes ist, mit Ge- Wortlaut: . fängniß bis zu 2 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 100 Thlr. zu

Friedrich Franz, von Gottes Gnaden , , von Meck⸗ bestrafen. Eine Befreiung von dieser Strafe tritt ein, wenn sie im lenhurg c. Wir verordnen, nach hausvertragsmäßiger Kommunika . ersten Verhör den Auter benennen und dieser sich im Gebiete des tion mit Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog pon Mecklenburg. Norddeutschen Bundes befindet. Strelitz und nach verfassungsmäßiger Zerathung mit Unseren getreuen §. 13. Die Bestimmungen des S. 11 finden gleichfalls Anwen⸗ Ständen, zum Schutze wider den Mißbrauch der Presse hiemit, was dung auf den Buchhändler, insofern er eine strafbare Druckschrift ver⸗ folgt ö breitet hat, 17 welche ihm nicht auf dem Wetze des ordentlichen Buch⸗

S. 1. Alles, was durch das a Gesetz in Bezug auf handels zugekommen, 2) welche gegen die Go chien der §95. 2, 4 Dru ctschriften angeordnet wird, findeh nicht blos auf Erzeugnisse der oder 6 versiößt, oder 3) rückschtlich deren auf Beschlagnahme oder auf Buchdruckerpresse sondern auch auf alle anderen, durch mechanische Unbrauchbarmachung erkannt ist, wenn dies in Unseren Landen amte oder chemische Mittel 1 Schriften und bildlichen Dar. lich bekannt gemacht worden. stellungen init ünd ohne Schrift, sowie auf Musikalien mit Text oder § 15. Ser verantwortliche Redackeur einer periodischen Drud-= sonstigen Erläuterungen Anwendung. . schrift ist wegen des strafbaren Inhalts derselben in den Ausnahms⸗ SFS. 2. Vuf jeder in Unseren Landen erscheinenden Druckschrift fällen des 5. 11, wo er nicht als Urheber oder Theilnehmer zur muß der Name und Wohnort des Hruckers, die Zeit des Druckes und Strafe gezogen werden kann, mit Gefängniß bis zu 3 Monaten oder wenn dieselbe für den Buchhandel eder zur offentlichen Verbreitung Geldstrafe bis zu 200 Thlr. zu bestrafen. auf anderem Wege hestimmt ist, auch der Name und Wohnort des. jenigen, bei dem die Druckschrift als Verlags. oder Kommissionsartike erscheint, oder beim Selbstbetriebe der Name und Wohnort des Ver⸗ fassers und Herausgebers genannt sein.

§. 3. Von jeder die Presse verlassenden, nicht über 20 Bogen

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Cöln, 30. Dezember. Die englische Post aus London vom 29. Dezember Morgens ist ausgeblieben.

§. 14. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit für den Inhalt einer Drultschrift nach Maßgabe der 88 11—13 tritt ein, sobald die Druck ·

schrift verbreitet ist. Als Verbreitung gilt es, wenn die Druckschrift zum Verkaufe

ausgegeben, vertheilt, zum Vertriebe versendet, zu gleichem weck auf